Mannesmann-Prozess: Geld für viele Vereine
Nachdem der Mannesmann-Prozess endgültig eingestellt worden ist, stellt sich die Frage, welche gemeinnützigen Organisationen Geld erhalten. Insgesamt waren 2.321.000 € zu verteilen.
Die 10. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf hat aus mehreren Tausend Bewerbern ausgewählt. Die Entscheidung wird – im Einverständnis aller Prozessbeteiligten – nicht begründet. Aber sie wird öffentlich bekanntgegeben:
man kann sehen, welchen Nutzen dieser Betrag erreichen mag, wenn er nicht auf irgend ein Konto irgend eines Vorstandes platziert wird.
Sehr hübsch, wer hat da wohl die Verteilung im Detail ausgeknobelt??
Ob das Gießkannenprinzip da so sinnvoll ist, wenn man schon mal einen großen Betrag zu verteilen hat?
@2: vielleicht wurde ja einfach der heutuge 'Artikel des Tages' in der Wikipedia zu Rate gezogen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spielw%C3%BCrfel
Ein schönes Beispiel für die sinnvolle Verwendung eines relativ großen Geldbetrages.
Wenigstens gingen die Zahlungen nicht an Vereine wie "Ehrlichkeit in der Wirtschaft", "Unternehmerpersönlichkeiten für das Wohl der Volkswirtschaft" oder gar "Gerechte Entlohnung für uneigennützige Wirtschaftsbosse".
Was allerdings die ganzen Vereine, die jetzt beschenkt werden, zu den Zuwendungen von Ackermann und Co. sagen werden? Na ja, sie werden wahrscheinlich die Knete schweigend nehmen und nicht weiter drüber nachdenken.
Pecunia non olet.
@3:
Ja, denn sonst würden sich die werten Herren womöglich noch damit brüsten, "dieses spezielle Projekt" erst ermöglicht zu haben…
Schon erstaunlich, was für Vereine und Interessengruppen es in Deutschland gibt.
Ich finde die weitgestreute Verteilung mit jeweils recht kleinen Beträgen auch besser als eine Handvoll großer Summen an die üblichen Verdächtigen. Für manch einen Verein sind 5.000 Euro eine riesige Summe.
Aber: Es fehlen locker 100 Bindestriche in der Liste! ;-)
"Care Child e.V." – och nö, muss das sein?
(Text editiert. Solche Behauptungen bitte woanders aufstellen. Danke. U.V.)
Da hätt ich die 5.000 € lieber beim Kinderhilfswerk drauf gepackt, die helfen Kindern wirklich…
Ansonsten sieht es ja recht weit verteilt aus… Und es ist erstaunlich, was für Vereinigungen, Stiftungen und Vereine es so in Deutschland gibt…
Das sich korrupte Wirschaftsbosse mit solchen Popelbeträgen freikaufen können, beweist mir das dieses ganze Rechtssystem NICHTS taugt.
Also Herr Vetter – das ist keine Behauptung, sondern lässt sich im Internet anhand einiger Fallbeispiele und Beschreibungen sehr leicht belegen.
@9+11 (Anonymous):
Dann Belege du was du meinst. Hier ein Beispiel zu Carechild von bekannter Adresse:
http://www.schockwellenreiter.de/2002/05/15.html
Carechild ist im heise-Umfeld sehr bekannt und hat auch eine eigene Beobachtungswebsite ("Informationen über C@rechild e.V.").
Evangelische Kirchengemeinde Kaiserswerth „Teestube“
WTF? 2.000 Euro für die?
Achso. Kinder-weg-von-der-Straße-Laden
http://www.evkirchengemeinde-kaiserswerth.de/main.php?&redirect=static/teestube.php&sitemap_id=47
@ 10: Hatten wir denn diese Stammtischdiskussion jetzt nicht lange und häufig genug?!
Schade, dass insgesamt nicht mehr kleine Vereine bedacht worden sind. Gerade solche großen Vereine, wie UNICEF e.V. oder Greenpeace e.V. haben eigentlich nicht so die Probleme mit Einnahmen für ihre Projekte, wie kleinere Vereine. M.E. hätten deutlich mehr kleinere Vereine bedacht werden sollten, gerade auch, weil, wie bereits #8 meinte, für manch Verein 5.000€ viel Geld sind. Es reicht für viele bereits auch 1.000€ aus. Ok, es wäre viel Aufwand mit der Auszahlung geworden, aber es wäre m.E. viel mehr Leuten dadurch geholfen und würde auch vielen kleineren Vereinen einen Lichtblick bescheren….
(Ich habe nix gegen die großen Vereine – Gott bewahre! Sie machen viel nützliches und das ist auch gut so! Sei es Ihnen gedankt!)
Übrigens, was mir aufgefallen ist:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. 20.000,-
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband NRW 10.000,-
Schwimmbad Mainzer Schwimmverein GmbH
Naturschutzbund Deutschland e.V. 20.000,-
Naturschutzbund Deutschland e.V. Bundesgeschäftsstelle 10.000,-
@16 Was ist an der GmbH alleine so auffällig? Das Gericht wird wohl schon geprüft haben, was das genau für eine GmbH ist. Denn letztlich ist der Unterschied zwischen e.V. und GmbH nur, daß es eine andere Rechtsform ist. Es gibt auch wirtschaftliche Vereine, die als e.V. organisiert sind, aber dann halt nicht als gemeinnützig eingestuft sind.
@12, ich würde vorschlagen: Googeln! ;o)
http://www.beschwerdezentrum.de/_aktuell/2002kw31.htm
http://www.trollforum.de/carechild/
http://www.whk.de/OLG-Urteil%20Carechild.htm
http://www.joergrupp.de/carechild/
http://www.kirchenlehre.com/careless.htm
Das sind 5 der 7 ersten Links bei Google. Das andere ist die eigene Homepage sowie ein Branchenbucheintrag.
Ich denke in den 5 Links kann man genug lesen, und dann kann man meine Aussagen das ich das Geld lieber beim Kinderhilfswerk gesehen hätte auch mit Sicherheit verstehen.
@17
eine gemeinnützige GmbH hat als Titel gGmbH. auf das kleine g davor kommt es an
nach § 55 i.V.m. § 21 BGB haben nur wirtschaftliche Vereine die Möglichkeit eingetragen zu werden und damit das Recht bzw. die Verpflichtung den Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zu tragen
nur 3000 € für hydra??
;)
@19(Rene)
Dein Hinweis geht teilweise an meinem Beitrag vorbei. Zwar kommt es auf das g vor der GmbH an, aber man gründet nicht eine gGmbH. Die gGmbH ist keine besondere Rechtsform. Der Prozeß zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist derselbe wie beim e.V. Desweiteren spielt die gGmbH ja auch keine überragende Rolle in der Organisation der Rechtsform, sondern die Konstruktion dient primär steuerlichen Gründen.
Daraus folgernd ist es egal, welche Rechtsform genutzt wird. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde vom Gericht auch ein Nachweis der Gemeinnützigkeit angefordert. Also ist dieser Nachweis nötig und es wird nicht von der Rechtsform auf die Gemeinnützigkeit geschlossen.
Meine Bezeichnung wirtschaftlicher Verein bezog sich im übrigen auf allgemein wirtschaftlich tätige Institutionen, die einen e.V. nutzen um kommerzielle Interessen zu verfolgen (was aber nicht unbedingt Gewinnerzielung betrifft). Der e.V. ist als Rechtsform und hinsichtlich der Gemeinnützigkeit erstmal neutral zu sehen.
Unabhängig davon ist die angesprochene Institution eine gGmbH (http://mainzersv01.de/bad/index.html). Mein erster Beitrag geht also genau in diese Richtung. Nur weil GmbH angegeben ist (ob Tippfehler oder bewußtes Weglassen des g), ist daraus nicht zu schließen, daß das Gericht nicht die Gemeinnützigkeit geprüft hat. Wenn das Deine Intention des Beitrages war, dann ist es ja nur eine Frage, wieso das g vom Ersteller der Liste weggelassen wurde…
Zu # 19 und # 21 sei angemerkt, dass das OLG München jüngst entschieden hat, dass die Abkürzung "gGmbH" keine zulässige Angabe einer Gesellschaftsform ist und daher nicht ins Handelsregister eingetragen werden kann.
@ 21, 22
Danke für die Verbesserung. Nu bin ich entsprechend schlauer und wird nicht wieder vorkommen!
@ 21
O.k., da bin ich etwas an deinem Kommentar vorbeigeschrammt.
Weiss jemand von Euch, wie/wo man in Erfahrung bringen kann, nach welchen Maßstäben/Kategorien in solchen Fällen über die Gelderverwendung entschieden wird – und: um welche Summe es sich jährlich handelt, die über diese Wege an gemeinnützige (ist das zwingend?) Organisationen fliessen?
Weiss jemand von Euch, wie/wo man in Erfahrung bringen kann, nach welchen Maßstäben/Kategorien in solchen Fällen über die Gelderverwendung entschieden wird – und: um welche Summe es sich jährlich handelt, die über diese Wege an gemeinnützige Organisationen fliessen?
Kann mir jemand sagen, ob das erstinstanzliche Urteil im Mannesmann-Prozess online erhältlich ist und wenn ja, wo?
Vielen Dank für die Hilfe.
@h.c.
Schau Dir mal die Hintergründe bzw. die Betreiber der von Dir verlinkten Seiten an und lies Dir die Dümmlichkeiten mal genau durch. Kaum zu glauben, dass hier solche Links geduldet werden.