Dialektisch veranlagte Mieter
Vermieter sind ja manchmal gutmütig. Im Auftrag eines dieser Exemplare bin ich jetzt über ein halbes Jahr hinter den Mietern hergelaufen. Um die Kaution zu erhalten, zu der sie sich vertraglich verpflichtet haben. Der Vermieter hatte sie auf die bloße Zusage einziehen lassen, dass die Kaution fristgerecht gezahlt wird. Bislang bat er mich auch immer um schonende Nachfragen; man will sich die Kundschaft ja nicht verärgern.
Jetzt haben die Mieter gekündigt. Auf die Frage nach der Kaution kriege ich die Antwort: “Das lohnt sich doch gar nicht mehr, für die drei restlichen Monate.”
Sooooooo kann man es natürlich auch sehen.
Mal eine Verständnisfrage: Man hat doch das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Wie kann dann denn die vollständige Zahlung der Kaution zur Bedingung für den Einzug gemacht werden? Eine Ratenzahlung VOR dem Einzug würde ja keinen Sinn machen.
Sicher gibt es dieses Recht. Aber die Mieter haben gar nicht darum gebeten. Außerdem ist die Frist zur Ratenzahlung schon längst abgelaufen.
Grundsätzlich kann man als Vermieter den Einzug aber nicht von der sofortigen Zahlung der Kaution abhängig machen.
Man könnte zumindest die erste Rate vor Einzug zahlen.
Das "Problem" hab ich nicht. Ich musste noch nie eine Kaution zahlen…
@h.c.: Du bist schon mit Eigentumswohnung auf die Welt gekommen?
Oje… dann kannst Du demnächst sicher den Vermieter in einer Schadensersatzsache gegen den Mieter vertreten. ;-)
@5, nö. Aber die erste und einzige Wohnung die ich in meinem jungen Leben bisher hatte war kautionsfrei.
Hach, einen gutmütigen Vermieter hätte ich auch gerne! :(
Ich bin auch ein gutmütiger Mieter! :)
@ U.V.: "Grundsätzlich kann man als Vermieter den Einzug aber nicht von der sofortigen Zahlung der Kaution abhängig machen."
- Im Prinzip zutreffend, wenn der Mietvertrag aber erst (und nur) dann unterschrieben wird, wenn die Kaution in voller Höhe bar auf dem Tisch des Hauses liegt …
Hier in München musste man in den ganz heftigen Zeiten die Kaution bei der Besichtigung schon bar in der Tasche mitbringen, um überhaupt eine Chance auf die Wohnung zu haben.
Aber ich habe bisher auch immer nur Vertrag/Schlüssel gegen Kaution bekommen.
Mir reicht auch eine Bankbürgschaft als Kaution.
Die Frage bei der Wohnungsbesichtigung, ob man die Kaution auch in drei Raten zahlen kann, ist in Städten wie München und Köln die beste Methode, sich als möglicher Mieter zu disqualifizieren.
Andererseits kann man die Kaution natürlich zunächst komplett bezahlen und nach der Unterschrift zwei Raten vorerst zurückfordern. Ebenfalls nicht zu empfehlen…
Ich kenne das eigentlich nur so, dass man ein Sparbuch verpfändet und dies dann dem Vermieter gibt. Einfache und sichere Sache für beide Seiten.
Was ich allerdings bis vor ein paar Wochen noch nicht wusste, ist, dass sich der Vermieter bei Auszug sechs Monate mit dem Zurückzahlen der Kaution zeit lassen darf…
Grüße!
@ 13:
Kannst du mir eine Quelle angeben, wo das mal schwarz auf weiss nachzulesen ist, wie lange der Vermieter nach dem Auszug Zeit hat, die Kaution zurueckzuzahlen und die Betriebskostenrechnung vorzulegen? Und, zweite Frage, darf der Vermieter die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen oder nicht?
Viele Gruesse, Jascha
Wann die Kaution zurückzuzahlen ist, steht nicht im Gesetz. Es gibt aber Gerichtsurteile, wonach der Vermieter sechs Monate Zeit hat, seine Forderungen festzustellen und geltend zu machen. In diesen sechs Monaten muss er die Kaution nicht zurückzahlen. Dann muss er allerdings spätestens Farbe bekennen, wobei ein längerer, anteiliger Einbehalt wegen ausstehender Betriebskosten auch länger möglich ist.
Wenn der Vermieter aber von sich aus erklärt, dass alles in Ordnung ist, darf er die sechs Monate nicht ausnützen.
Grundsätzlich ist das "Kautions-Verhalten", wie vieles im geschäftlichen Miteinander, von Angebot und Nachfrage bestimmt. Und gäbe es nur gutmütige Mieter wie Vermieter, gäbe wahrscheinlich gar keine Kaution … aus eigener Erfahrung kann ich allerdings leider nur sagen, dass mir kein Mieter in die Wohnung kommt, der nicht vor Unterschrift und Schlüsselübergabe den Kautionsbetrag "auf den Tisch gelegt hat". Dabei ist mir durchaus bewusst, dass einige schwarze Schafe – Stichwort Mietnomaden – es den gutmütigen Mietern manchmal wirklich schwer machen. Umgekehrt werden Vermieter aber auch gerne zu Verbrechern hochstilisiert, weil diese in Regionen starker Nachfrage die Mieter ausnutzen …
Abschließend sei noch erwähnt, dass das Argument des Mieters, die zeitweise Belastung durch zwei Mietkautionen nicht tragen bzw. erbringen zu können, bei mir bereits erste Alarmglocken läuten lässt, denn ein finanzielles Polster wenn wenigen hundert Euro sollte, falls eine Bankbürgschaft nicht erhältlich ist, schon bestehen.
Viele Grüße
T.B.