Mal angenommen
Mal angenommen, der Administrator eines Netzwerks wird auf Folgendes hingewiesen:
Auf einem privaten Computer, der ans Netzwerk angeschlossen ist, sind Teile der Festplatte freigegeben. Die dort gespeicherten Dateien haben Namen, die auf kinderpornografische Inhalte schließen lassen.
Der Administrator kann mit seinen Möglichkeiten ermitteln, wo der Computer steht. Was aber soll er tun? Er kann den Nutzer anzeigen. Ihn ansprechen. Sich nicht um die Sache kümmern.
Alles ist legal. Es gibt für die in Frage kommenden Delikte keine Anzeigepflicht. Das Gespräch mit dem Betreffenden ist die riskanteste Alternative. Denn so was könnte dann doch in Richtung Strafvereitelung gehen.
(Text editiert. U.V.)
Ganz einfache Geschichte, der Admin lässt zu das der Nutzer sein Netzwerk nutzt. Er bekommt Kenntnis, wenn er nix tut macht er sich die Inhalte zu eigen.
Mal angenommen, ich würde das nicht verstehen. Könnt mir denn jemand das mal genauer erklären? Warum könnte es Strafvereitlung nur dann sein, wenn man mit der entsprechenden Person redet?
Technischer Blödsinn.
@1,
"Er bekommt Kenntnis, wenn er nix tut macht er sich die Inhalte zu eigen."
Ähhh, das müsst mir jetzt auch jemand erklären.
@1
Der Administrator muss nicht Eigentümer des Netzwerkes sein.
Ist er es aber, würde ich sein Schweigen als Mitschuld interpretieren.
Für die Schlaumeier hier: Ich bin kein Jurist… "nur" Betroffener.
Auf einer Festplatte von mir wurden Kinderpornos gefunden. Nach längerer Recherche haben wir heraus gefunden, dass es eine Datensicherung von einem Kunden ist.
Ich MUSSTE ihn anzeigen weil der Mist sonst uns angelastet worden wäre.
Strafvereitelung durch Unterlassen ( = Nichtstun) ist nur möglich, wenn eine Garantenpflicht besteht. Das heißt, der Betreffende müsste dafür einstandspflichtig sein, dass die Straftat verfolgt wird. Das sind aber – vereinfacht – nur Personen, die Straftaten von Amts wegen verfolgen müssen (Polizisten, Staatsanwälte, wobei auch bei diesen nach dienstlicher und privater Kenntnis unterschieden werden kann).
Mit dem mutmaßlichen Täter aber darüber sprechen, ist ein aktives Handeln. Ob diese Handlung geeignet wäre, die denkbare Strafe zu vereiteln, könnte man ja zumindest überlegen.
Handeln / Unterlassen, darin liegt der Unterschied.
Strafvereitelung? Doch wohl sicher nur, wenn Admin Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat. Der alleinige Verdacht aufgrund verdächtiger Dateinamen soll dafür ausreichen?
Na ich weiss nicht (bin ja auch kein Jurist).
@5, es gibt keine "Mitschuld". Wenn jemand duldet das jemand kinderpornografische Erzeugnisse hat ist das eigentlich nicht strafbar. Wobei er dies, sofern es sich um einen öffentlichen Server handelt, ja auch eigentlich öffentlich zugänglich macht. Ansonsten fällt mir jetzt aber nix ein.
Bin aber auch kein Jurist.
Jemanden anzeigen zu MÜSSEN mit der Drohung, ansonsten selber dafür verantwortlich gemacht zu werden ist… nun ja.
@Udo Vetter
Mal abgesehen davon, dass ich es vielleicht auch gemacht hätte wenn ich nicht dazu verpflichtet wäre: Hätte ich ihn anzeigen MÜSSEN?
stellt der admin aber weiterhin (in kenntnis) speicherplatz zur verfügung, könnte das doch auch als handeln angesehen werden.
die schlußfolgerung von 5 scheint mir sehr praxisnah. bleibt noch
die frage, wieso hier daten vom kunden durchgestöbert wurden.
@h.c.
"Jemanden anzeigen zu MÜSSEN mit der Drohung, ansonsten selber dafür verantwortlich gemacht zu werden ist… nun ja."
Ist es realistisch, anzunehmen, die hätten uns aus der Nummer wieder raus gelassen, wenn wir nur gesagt hätten: "Gehört uns nicht."
Der Fall ist übrigens noch nicht abgeschlossen…
@6, Herr Vetter. Gut, Verstanden, und für "na ja" befunden. Entweder man macht nix und lässt ihn locker weiter machen. Das ist nicht strafbar. Wenn man ihn aber in aber helfen will dann macht man sich wiederrum strafbar.
Wie sieht das eigentlich mit der Schweigepflicht von Personen aus, wenn diese die Information nicht in Ausübung beispielsweise des Heilberufs erfahren, sondern privat? Können die sich dann dennoch mit der Schweigepflicht rechtfertigen?
@10
"die schlußfolgerung von 5 scheint mir sehr praxisnah. bleibt noch
die frage, wieso hier daten vom kunden durchgestöbert wurden."
Damit wir wissen, wovon wir reden:
Bei uns gab es eine Hausdurchsuchung, die den Zweck hatte, einen Brief zu finden, denn wir angeblich geschrieben haben sollen.
Dazu wollten sich die netten Herren in grün ALLE Daten von ALLEN Rechnern kopieren.
Dank der SafeGuard-Verschlüsselung und unserer mangelnden Bereitschaft, das Passwort heraus zu geben, haben die ALLES mitgenommen, was nach PC, CD, DVD,… aussieht.
Wir haben eine Festplatte die wir für Datensicherung und anderes nutzen.
Die sollten eigentlich einen Brief (also eine DOC-Datei oder Ähnliches) suchen.
Wenn die Jungs aber nun schon mal dabei sind, kann man ja auch mal schnell PERKEO zum Einsatz bringen…
@11, na ja. Eigentlich muss ja immer noch die Schuld bewiesen werden. Daten auf einem PC können ja nun von verschiedenen Besitzern aufgespielt wurden sein.
Sie sagen einfach, das Sie es nicht waren. Ihre Mitarbeiter sagen das selbe. Und alle können auch keinen anderen beschuldigen. Da kann man ja nicht nach dem Motto "Einer wirds davon schon gewesen sein" einfach alle verurteilen.
Na ja, zumindest nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten…
Bei @14 soll es natürlich nicht "Besitzer" sondern "Nutzer" halten.
Ich würde das Risiko eingehen und nachschauen, wenn es wirklich "einfach so" freigegeben ist, sprich ein SMB-Share o.ä., alles, an das man einfach so ran kann. Stellt es sich als harmlos heraus: Um so besser. Ist es das nicht, dann hab ich gleich die Polizei am Hörer.
Ich hab schon das ein- oder andere Mal mit Nutzern zu tun gehabt, bei denen es um "normale" Pornographie oder Musik per Filesharing etc. geht. Da belaß ich es in der Regel bei einem SEHR deutlichen Warnhinweis, darauf hinauslaufend, daß es bei nochmaligen Vorkommen entsprechende dienst- und strafrechtliche Konsequenzen geben wird. Das ist dann aber auch keine leere Drohung mehr, mußte aber dann zum Glück noch nicht umgesetzt werden. Auf die Idee, daß ich mich damit wegen Strafvereitelung selber reinreiten könnte, bin ich noch gar nicht gekommen. Müßte ich wohl mal unsere Rechtsabteilung zu befragen…
da würde ich auch eine strafanzeige machen und es als notwendiges verteidigungsmittel sehen (also ein muß).
17 bezieht sich auf 13
@ lutz baier: reparier mal deine webseite. mit safari läßt sich da *nicht* navigieren.
@16, ähm. Ich nehme an Sie meinen dies bezüglich einer Institution, wüsste nicht was die Strafverfolgung bei normaler Pornografie zu tun hat. Oder hab ich ein neues Gesetz verpasst?
Und mal angenommen, mich würde interessieren warum dieser Sachverhalt hier eingestellt wurde: Würde ich eine Antwort bekommen? ;o)
Der Administrator wird darüber informiert, das Dateinamen darauf schliessen lassen.
Demnach hat er keine Kenntnis von den Inhalten, sondern wurde lediglich über einen Verdacht informiert.
"Mit dem mutmaßlichen Täter aber darüber sprechen, ist ein aktives Handeln. Ob diese Handlung geeignet wäre, die denkbare Strafe zu vereiteln, könnte man ja zumindest überlegen."
Najaaa. Das ist schon ganz schön weit an den Admin-Haaren herbeigezogen, finde ich.
Täter einer Strafvereitelung ist ja der, der den staatlichen Strafanspruch auf geraume Zeit vereitelt. Das wäre sicher der Fall, wenn der Admin die Daten selbst löschen würde. Ein bloßes Gespräch mit dem Verdächtigen zu führen, reicht aber für eine Täterschaft, die ja Tatherrschaft voraussetzt, wohl kaum aus. In Betracht käme allenfalls vollendete Anstiftung zum für den Betroffenen straflosen 258 (wegen 258 Abs. 5). Immer vorausgesetzt, der Admin führte das Gespräch so, daß man überhaupt einen entsprechenden Anstiftervorsatz unterstellen kann.
@17
Hab ich auch gemacht und hätte ich auch gemacht wenn ich es nicht müsste. Mich würde es nur mal rechtlich interessieren.
@sv (19) Ups… Hab es eben nochmal mit Firefox, Opera und IE probiert. Da geht es. Safari kenn´ ich jetzt nicht. Die Navigation funktioniert dort mit Javascript… vielleicht abgeschaltet?
Tja was könnte nun hinter lolita.jpg stecken? Ein illegales Bild oder das Buchcover des Nabokov-Romans. Vielleicht gar ein Foto der gar nicht mehr so jungen Sängerin? Eine gescannte Rezension zu "Lolita lesen in Teheran"?
@Avantgarde
Absoluter Blödsinn! Ich vergebe manchen Dateien extra unsinnige Namen, damit keiner nur in entferntesten auf den echten Inhalt eines gezippten, gestufften, gerarten Archivs kommen kann! Welche Rückschlüsse will man da ziehen? Warum soll ich einem Archiv den Namen lolita.jpg unter OS X nicht geben dürfen? Bei dem Betriebssystem sind extensions wie .jpg nur zweitrangig! Mache ich mich schon damit verdächtig? So langsam greift ein Paranoia um sich, habe das Gefühl…
@23, und man verhindert ggf. effektiver weitere Straftaten, denn mit einer 3monatigen Bewährungsstrafe wird das nicht so sein.
@25, oder die aktuellen Modebilder, wo die Modeserien fast genauso heißen… Oder Reisefotos aus der US-Stadt Lolita. Oder eine portugisische Prostituierte. Oder die Schauspielerin Lolita Flores. Oder einfach nur ein legales Foto einer Kindfrau. Oder Oder Oder.
So lange nicht ein eindeutiges Alter und Handlung im Dateinamen zugeordnet wird ist es wohl schwer das präventiv zu bestimmen.
@26 Natürlich ist das Blödsinn, darauf läuft mein Beitrag doch hinaus.
@27 Auch lolita14.jpg kann heissen: Das 14. Bild einer frau, die eigentlich Lola heißt.
Die Museen sind übrigens voll mit nackten minderjährigen Mädchen.
"Die Museen sind übrigens voll mit nackten minderjährigen Mädchen."
Lechz!
@28, das ist ja keine eindeutige Altersbenennung. Eindeutiger im Bezug wäre auf das Alter "14 Jahre", "14 years" "14 years old" oder auch die us-amerikanische Abkürzungsvariante "14 yo". Und selbst dann ist ja noch nix über die Handlung gesagt. Nicht-pornographische Kinderbilder kann jeder so viel auf dem Rechner haben wie er lustig ist, erfüllt aber keinen Straftatbestand (bis auf ggf. §201a).
Die Museen sind voller nackter Mädchen, Griechenland und Italien voller nackter Jungs – ob bald Rom abgerissen werden muss, weil einige von den Nacktdarstellungen den Eindruck erwecken, teilweise deutlich unter 18jährige darzustellen? Das wäre doch mal eine interessante juristische Frage…
Hier ist so ein nacktes minderjähriges Mädchen. Sie war schon mit 15 Mätresse Ludwigs XV. und das Bild ist vorher entstanden.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:Fran%C3%A7ois_Boucher_026.jpg
Ach, ich vergass, das Bild hängt in der Alten Pinakothek in München und ist auch Kindern und Jugendlichen frei zugänglich
man angenommen der administrator wüsste davon, daß in "seinem" Netz Kinderpornos getauscht werden. Dann müssten ja im Umkehrschluß alle Admins bei T-Online, 1&1 u.a. mit dafür verantwortlich gemacht werden, wenn einer über das internet kinderporno tauscht? Technisch ist das im Prinzip das gleiche.
Die Schlußfolgerung, daß ein Admin anhand Dateinamen oder gefundener Dateien in einer automatischen (?) Sicherung ein Wissen hätte und dann die Schlußfolgerung er hätte somit ein Mitwisser ist jedoch gänzlich unhaltbar. Wird jedoch ein Admin selbst aktiv, ist von einem Wissen auszugehen.
@lutz baier: safari 2.04: mac osx (webkit/konqueror engine). javaskript on (hätts lieber aus). menues hängen mitten im raum und lassen sich nicht erreichen. wie wärs mit gaaanz einfachem html?
@alle:
Ihr verbeist euch an Details. Ihr solltet euch den Blick für das Ganze bewahren, so wie Schäuble auch.
Was meint ihr, was Udo mit dieser 'hypothetischen' Frage gerade jetzt zu diesem Zeitpunkt bezwecken will? Meint ihr, Udo hat Langeweile?
Eine Möglichkeit: Wie hiess noch gerade der Sender/die Red. welche mit eigener Recherche den Rasterfahndungsskandal losgetreten hat? Ob da von der 'Recherche' noch 'zufällig was auf den Platten/im Netzwerk dümpelt? Ob der Admin das löschen sollte? Ob er sich dann strfbar macht?
Andere Möglichkeiten? Udo?
@31/32, z.B.. Oder auch in vielen Büchern. Beispielsweise "Praktische Kinderpsychologie – Die ersten 7 Jahre" von Rita Kohnstamm wo Kapitel 17 mit einer zukünftig vermutlich kinderpornographischen Schrift bebildert ist. Reicht es jetzt wenn ich die entsprechenden Stellen übermale, oder muss ich die gesamte Seite herausreißen und zerstören?
@sv
Das höre ich heute zum ersten Mal, dass da was nicht geht. Hab die Seite auch mit diversen Online-Checkern getestet…
Hmmm… schick´mir mal ´ne Mail (info@terrorjustiz.de). Ich maile Dir dann die Startseiten. Von da geht es mit einem einfachen Weiter-Button weiter.
@36
"Reicht es jetzt wenn ich die entsprechenden Stellen übermale, oder muss ich die gesamte Seite herausreißen und zerstören?"
Meinst Du, wir sind schon wieder bei der Bücherverbrennung…? ;-)
@20, h.c.
Naja, Musik oder Software per Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung, mithin ggf. strafbar – also Frage: Anzeigepflicht, sonst Strafvereitelung?
Hab da aber ein paar meiner "Problemszenarien" durcheinandergeworfen – kommt davon, daß ich wirklich nicht erleben will, Kinderpornos in meinem Netz zu finden.
@ u.v.
strafvereitelung durch die aufforderung weitere straftaten zu unterlassen, weil der täter sich dadurch veranlasst fühlen könnte beweise zu vernichten?!
nee, diese konstruktion einer strafvereitelung halte ich für ziemlich abwegig. m. e. widerspricht es bereits dem wortsinn des begriffs "vereiteln", darunter ein ermahnendes gespräch zu subsumieren. spätestens beim vorsatz dürfte aber klar sein, dass es dem admin darum ging, weitere straftaten zu verhindern, nicht aber eine strafe zu vereiteln. zu berücksichtigen dürfte dabei auch sein, dass die kipo-dateien nicht nur ein beweismittel darstellen, sondern ihr besitz gleichzeitig eine straftat ist. falls der täter also die bildchen löscht, so wird nicht nur ein beweismittel vernichtet, sondern auch ein dauerdelikt beendet.
weiter würde diese seltsame konstruktion dazu führen, dass man den admin vor die wahl stellt, entweder gar nix zu tun oder aber effektivstmöglich tätig zu werden (beweissicherung vornehmen und polizei rufen). sämtliches nicht 100% effektive tätigwerden würde damit kriminalisiert. dies würde letztlich dem bürger das risiko aufbürden, dass seine maßnahme nicht effektiv ist, was einem nicht berufsmäßigen strafverfolger wohl kaum zuzumuten ist.
aber das ist doch kein realer fall, oder!? so blöd kann doch selbst ein sta nicht sein!?
Das erinnert mich an einen alten Witz:
Zwei Bauern streiten sich heftig auf einer Wiese.
Plötzlich hebt der eine einen Kuhfladen auf und wirft ihn dem anderen ins Gesicht.
Darauf das Opfer: Der weibt win wis bollisei wommt!
in der öffentlichen meinung sicher politisch unkorrekte praxislösung, die einen aber als bürger eines rechtsstaates gut schlafen lässt:
den unbekannten hinweisgeber darauf hinweisen, dass man als technischer dienstleister nicht vom kunden dafür bezahlt werde, dessen daten auszuspionieren oder sich über dessen phantasievolle dateinamen zu echauffieren. sich dann eine minute lang über die immer grösser werdende anzahl von denunzianten in diesem land aufregen. danach schonmal das vorgefertigte antwortschreiben heraussuchen, in dem man die anfragende ermittlungsbehörde bittet, den richterlichen beschluss für die herausgabe der kundendaten nachzureichen, damit danach endlich ruhe ist…
Ähh..
Wurde da nicht schon öfter die "Beihilfe" angewendet?
Deswegen, sollte da irgendjemand den Admin befragen, muß er leider die Aussage verweigern, nehme ich an.
Rechtsgut: Die innerstaatliche Strafrechtspflege
§ 258 I StGB: Strafvereitelung: Maßnahme, die verhindert, dass ein anderer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat verurteilt wird.
Tathandlung: Vereiteln – Verhalten, welches bewirkt, dass der staatliche Strafanspruch ganz oder zum Teil endgültig oder für geraume Zeit nicht durchgesetzt werden kann. Dabei muss es sich um eine tatsächlich begangene Tat handeln.
Wie Herr Vetter eingangs erwähnte besteht keine Anzeigepflicht
– § 258 II StGB: Vollstreckungsvereitelung: Maßnahme, die verhindert, dass eine gegen einen anderen verhängte Strafe vollstreckt wird.
(Da schlagen sich die Gehrten ob ich für jemand anders die Geldstrafe zahlen darf)
Ich persönlich halte die Frage von Herrn Vetter sehr an den Haaren herbei gezogen.
Wenn da etwas dran ist, müßten alle Admins ins Gefängnis:
Steuerhinterziehung, die Daten sind ja auf dem Server gespeichert.
Die Liste läst sich beliebig fortsetzen
Mit freundlichen Grüßen Gerd
@38, "Musik oder Software per Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung"
Nö – gibt ja auch Musik bzw. Software die man frei downloaden kann und die teilweise auch jeder zum download zur Verfügung stellen darf. Filesharing ist keine Urheberrechtsverletzung, darf theoretisch jeder soviel machen wie er lustig ist.
Z.B. "kann" ich ja auch Singen und das über Filesharing vertreiben – die Frage ist natürlich, ob mir danach Anzeigen wegen gefährlicher KV mittels Schallwellen ins Haus flattern ;o)
@39, ich würde mich zumindest für das Muster entscheiden, weitere neue Taten zu verhindern und auf die Person ggf. mit Mitteln einzuwirken, an einer Beratung oder Therapie teilzunehmen. Da kann mir dann ehrlich gesagt noch 1000mal eine Verurteilung wegen Strafvereitelung drohen, da geb ich offen zu das ich mich gegen das Gesetz stellen würde. Denn wie gesagt, 6 Monate Bewährungsstrafe oder sowas würden dazu führen, das er kurz nichts konsumiert, und dann später wieder mit besseren Mitteln das selbe macht.
(Bei erheblichen Straftaten wie Mord usw. würde ich das aber nicht wählen. Ich würde zwar bei einigen Straftaten darauf drängen, das sich der Täter selber stellt – bei einem mir unbekannten Mörder hätte ich dann aber doch meine Zweifel ob das klappt)
@42, wäre mir ehrlich gesagt auch egal.
Noch 'n blöde Frage: Angenommen ich bin der Admin, und gehe dann nicht zum (inoffiziell) Tatverdächtigen, sondern zu einer Person die der Schweigepflicht unterliegt – und dieser setzt sich dann mit dem (inoffiziell) Tatverdächtigen auseinander. Ist das dann "aktives Handeln"? Hat die zur Schweigepflicht verpflichtenden Person dann das Recht auf Schweigepflicht, oder muss dazu der (inoffiziell) Tatverdächtige zu dem Schweigepflichtigen gehen?
@43, hier geht es ja um ein Wissen oder zumindest um einen dringenden Verdacht. Wenn da steht "12jähriges Mädchen wird vom Vater gefickt" würde ich das doch als sehr verdächtig einstufen. Steuerhinterzieher oder Geldwäscher werden ihren Gesetzesverstoß ja nicht deklarieren "Überweisung aus dem Geldwäschegeschäft vom 17.01.07" oder sowas…
Aber irgendwo kann ich mir das selbst bei eindeutigen Hinweisen nicht vorstellen. Und wenn doch würde ich plötzlich an erheblichen Gedächtnisverlust leiden und zufällig exakt diese Information verlieren. ;o) Die Entweder-Oder-Auswahl finde ich nämlich nicht gerade berauschend.
Laut unserer Dienstvereinbarung darf ich bei uns mir die Daten gar nicht anschauen, die andere Benutzer des (Sub-)Netzwerks auf dem Server ablegen (zumindest solange der User mich nicht um Restauration/Bugsuche o.ae. bittet und dies hierzu nötig wäre und er mir das explizit gestattet). Ebenso wie ich die Logfiles von unserem DHCP-Server nicht einfach so rausgeben darf.
D.h. aber auch, dass ich es a) schon vermeide, mir Verzeichnislistings anzuschauen geschweige denn Inhalte von Dateien und b) sicher alles sofort vergesse, was vielleicht trotzdem mal vorbeigescrollt ist. Rein aus Prinzip. D.h. ich habe perse keine Kenntnis über die bei uns von den Netzbenutzern gespeicherten Daten.
@31: Und was bitte hat das mit Pornografie zu tun?
Ich empfehle http://de.wikipedia.org/wiki/Pornographie zur Entwirrung des Geistes!
Es gilt der alte Spruch:
Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
@31 Minderjährige in "sexuell aufreizender Pose".
Vielleicht für dich nicht aufreizend genug? Ludwig XV. war anderer Ansicht.
Fiel mir gerade ein: Der Administrator sollte in jedem Fall beachten, dass er dem Datengeheimnis verpflichtet ist (§ 5 BDSG). Entsprechend wäre der richtige Ansprechpartner in seinem Fall wohl auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Ein "Recht auf Anzeige" würde ich auf jeden Fall nicht einfach so bejahen.
@46, erstens sind die Definitionen von Kinderpornographie und Pornographie nicht die selben. Außerdem: Lesen Sie sich mal das neue Gesetz zur "Kinder"pornographie durch. Wenn Sie das getan haben dürfen Sie gern weiter rumposaunen. Wenn Sie Ihren Geist entwirrt haben…
@50: In Deutschland definiert § 184b StGB Kinderpornografie als pornografische Schriften, die "den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben". (…) Somit werden in Deutschland auch sexuell aufreizende Darstellungen ohne sexuellen Missbrauch von Kindern als Kinderpornografie verurteilt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie)
Wo bitte findet auf dem unter #31 verlinkten Bild sexueller Mißbrauch eines Kindes statt? Auch kann ich daran nichts sexuell aufreizendes erkennen.
Diese unterschiedliche Ansicht ein und desselben Bildes zeigt die Problematik dieses 'Rechts'-Konstruktes:
Eine objektive Bewertung des Bildes ist offensichtlich nicht möglich, da es auf subjektive Befindlichkeiten ankommt, ob jemand den Straftatbestand als erfüllt ansieht.
Das ist ein typisches Merkmal von Willkürparagraphen. Ein anderes Beispiel ist der Gotteslästerungsparagraph 166, ein Relikt aus dem Mittelalter.
Daß das Strafgesetz in letzter Zeit um immer mehr solche Ungetüme bereichert wird, zeigt klar, wohin die Reise geht.
lolita.jpg?
HALLO?
"lolita" nennt die Pornoszene 18-jährige mit Zöpfchen.
@51, ja. Da haben Sie den Unterschied aufgezeigt.
Und nun informieren Sie sich noch über die neuen Gesetzgebungen – die EU-Richtlinie ist eine 1:1-Kopie aus dem US-Recht, und dort werden bekannterweiße 15jährige hinter Gittern gebracht weil sie per Selbstauslöser Nacktfotos von sich machten. Die Aussagen der Ministerin was man denn mit den neuen Gesetzen bezwecke und was nicht sind zwar schön und gut, aber bekannterweiße gilt nicht das was irgendein dahergelaufener Politiker faselt, was mit einem Gesetz gemacht werden soll, sondern es zählt was in einem Gesetz drin steht.
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die USA: Keine Nacktfotos beim Baden Ihrer Babys oder Kleinkinder!
Das das ganze in Deutschland teilweise rein willkürlich festgelegt wird ist richtig.
@52, nach dem neuen Gesetz ist auch das "Kinder- und Jugendpornographie", da die Bezeichnung einer 18jährigen als "Lolita" darauf hinweisen soll das sie natürlich oder künstlich jugendlichere/kindlichere Züge hat – da kann man selbst den Ausweis der Pornographiedarstellerin vorlegen, es zählt einzig allein der Eindruck. Und damit ist dieses Gesetze zu einem reinen Moralgesetz verkommen, von dem eigentlichen Ziel ist nichts mehr übrig.
Aber solange "Schutz vor sexuellen Übergriffen" drauf steht bekommt man für alles eine Mehrheit, vermutlich auch für die Geschlechtertrennung in Badeanstalten…
@53: Der Punkt ist: Es geht nicht um “Schutz vor sexuellen Übergriffen”, sondern um die Demontage der Bürgerrechte. Dazu ist jeder Vorwand recht.
Unter Hitler reichte eine jüdische Oma – es sei denn, Goering entschied anders ("Wer Jude ist, bestimme ich") – um in den Fleischwolf gerissen zu werden, heute sind es die dreckigen Fantasien von Denunzianten.
Das ist selbst gegenüber der Nazibarbarei ein Rückschritt.
Na da hab ich ja – zufällig, wirklich – den passenden Soundtrack laufen:
Unternehmen Dreizack – Gedankenpolizei
der nächste Song ist dann:
Feindflug – Lagerhaft
@ 53
hab mir grad zum ersten mal den neuen entwurf zum thema "jugendschutz" genauer angeschaut. da macht sich demnächst ja ein 14 jähriger strafbar, wenn er einer 17 jährigen geld für gv gibt. oder ein 16 jähriger, wenn er explizite fotos seiner gleichaltrigen freundin macht. in der tat gruselig.
hier der link:
http://www.bmj.de/media/archive/1308.pdf
@57
Warum sollte das erlaubt sein, sich eine minderjährige Nutte zu kaufen?
@ 58
wenn ich (über 18) einer person unter 16 geld für sex geben würde, würde ich mich bereits jetzt strafbar machen.
warum sollte man das verschärfen!? wenn jemand mit 17 alt genug ist, zu entscheiden ob er/sie sex haben will, dann ist diese person auch alt genug, um zu wissen, ob sie geld dafür nehmen möchte oder es aus spass an der sache tut.
und jugendliche dafür zu bestrafen, dass sie anderen jugendlichen geld (oder andere leistungen) für sex geben (wie es der neue entwurf will), ist für mich einfach lebensfremd.
oder anders gesagt: du stellst die frage falsch herum: es muss nicht heissen: "warum sollte das erlaubt sein", sondern "warum sollte es verboten werden"!
@56, es steht nichts im Gesetz das es Geld sein muss. Wenn eine 14jährige Person seiner gleichaltrigen Freundin etwas schenkt und diese danach in sexuelle Handlungen einwilligt kann das nach dem neuen Gesetz auch illegal sein. Oder u.U. wenn eine 17jährige von sich selber bestimmte Bilder in Badeanzüge macht (vgl. Graupner)
@57, man muss nicht rechtfertigen warum jemand etwas darf, sondern warum jemand etwas nicht darf. In die genaue Diskussion kling ich mich jetzt aber nicht ein.
@ 59
geld war nur ein bsp.
man muss leider konstatieren, dass frauenrechtlerinnen und selbsternannte jugendschützer eine unheilige allianz mit den konservativen spießern eingegangen sind, die am liebsten alles sexuelle unter strafe stellen würden, wenn es die katholische kirche nicht explizit erlaubt.
@60, nun ja. Die feministische "Emanzipation" hat schon gewisse extremistische Kreise geschaffen, die in ihrem Wahn deutlich mehr Schaden anrichten als Sie beseitigen wie u.a. die ZEIT-Autorin Sabine Rückert, die sich ja gerne mit verschwiegenen Themen ("Tote haben keine Lobby", "Unrecht im Namen des Volkes") auseinandersetzt, nach Jahren feststellen muss.
Ausschnitt:
"Die Gepflogenheit, überall Kindesmissbrauch zu wittern, ihn mit großer Entschlossenheit aufzudecken und das Aufgedeckte strafrechtlich zu verfolgen, war in den achtziger Jahren in den Vereinigten Staaten zu einer regelrechten Zwangsvorstellung geworden und bald nach Europa herübergeschwappt.
…
Ein Befreiungskampf auf dem Rücken von Kindern
Und auch ich sagte nichts: Ich war nicht als Diskutantin da, sondern als beobachtende Reporterin, aber damals wusste ich auch noch nicht, was ich von alldem halten sollte. Hatten die Frauen nicht auch recht? Standen sie nicht auf der richtigen Seite, nämlich auf der der Opfer? Muss nicht eine gewisse Rigorosität entfalten, wer den Schwachen und Vergessenen helfen will – und wer ist schwächer und vergessener als ein missbrauchtes Kind? …
Als ich mich später als Gerichtsreporterin mit den Auswüchsen derart radikalen, ja hasserfüllten Denkens beschäftigte, wusste ich, was ich damals hätte schreiben sollen: dass Eifer blind macht für die Wahrheit und dass es eine Schande ist, wenn Frauen ihren Befreiungskampf auf dem Rücken von Kindern austragen. Dass es das Recht zerstört, wenn sich Fanatiker in Familiengerichten und den Strafkammern der Landgerichte Gehör verschaffen können. Was sind Opfervertreter wert, hätte ich fragen sollen, die achselzuckend in Kauf nehmen, dass sie durch ihre Methoden selbst Opfer produzieren, Kinderseelen für immer schädigen und Unschuldige ins Gefängnis bringen? Und was tun sie den wirklichen Opfern sexuellen Missbrauchs an? Das tatsächliche Ausmaß des damals angerichteten Schadens begriff ich aber erst, als ich 2001 die Schicksale von Amelies Vater und ihrem Onkel aus Aktenbergen ans Licht holte."
Quelle: http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03
@60
"Männer sind Schweine, wollen immer nur das eine und drücken sich vor der Bezahlung"
Wessen Denkart gibt dieses Statement wieder? Hure, Ehefrau, Feministin? Könnten das nicht alle der Genannten absondern?
Und kommt es Ihnen nicht auch seltsam vor, daß ausgerechnet unter der Regie der rot-grünen Quietschemanzen die Prostitution "legalisiert" wurde?
@59
Nun ja, "Ihre Moral und unsere". Manche Dinge tut man einfach nicht.
Aber das mit dem Schenken ist einer Tatsachenbetrachtung zugänglich. Ich glaub das nämlich nicht. Der Zusammenhang muß da sein, daß die "Schenkung" eine Bezahlung für zukünftigen Sex ist, und dies muß gerichtlich bewiesen werden. Wer sich wegen seiner Freundin von der Valentins- oder Diamantenindustrie abzocken läßt, handelt möglicherweise unklug, aber nicht per se strafbar.
@63, eine 17jährige darf sich nicht selber im Badeanzug fotografieren, weil man "das einfach nicht" tut? Eine hervorragende Begründung!
Der Zusammenhang muss dasein, wurde aber schon desöfteren völlig aus der Luft gegriffen konstruiert. Und ich weiß nicht ob die Justiz nicht mit ein paar wichtigeren Sachen beschäftigt ist als festzustellen, ob sexuelle Handlungen direkt damit in Zusammenhang steht das ein 17jähriger beim Heiratsantrag an seine gleichaltrige Freundin einen Verlobungsring schenkte.
@ 63
wenn man alles "was man nicht tut" unter strafe stellen würde, dann wären unsere gefängnisse ziemlich voll. ich halte es da doch eher mit dem ultima-ratio-gedanken des strafrechts.
ja, ein zusammenhang muss bewiesen werden.
aber was wäre, wenn die 17 jährige ihren gleichaltrigen freund mit folgenden worten zurückweist: "du hast mir nicht einmal blumen mitgebracht, im restaurant hast du auch nicht für mich bezahlt aber jetzt soll ich mit dir schlafen?!"
eine woche später ist er klüger und erfolgreicher.
und hat sich strafbar gemacht.
@63
Der Knackpunkt liegt in meinen Augen woanders…..wenn der StgB 184b demensprechend abgeändert wird und Richter den gesunden Menschenverstand walten lassen, so wie es im Pdf angedeutet wird, dann ist aber die Ermittlung mit allen polizeilichen Maßnahmen schon über die Bühne gegangen und mir macht keiner weis, das ein Jugendlicher aus sowas ohne Blessuren für sein späteres Leben raus kommt.
bombjack