Vom Richter zum Vollstrecker

Seit über einem Jahr verhandelt das Langericht Mannheim gegen den mutmaßlichen Volksverhetzer Ernst Zündel. Der Prozess neigt sich jetzt dem Ende zu, berichtet die taz. Die Verteidiger überfluten das Gericht mit Anträgen. Sie wollen beweisen, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat. Das Gericht weist die Anträge mit einer Begründung zurück, die zumindest aufhorchen lassen sollte:

Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung eine Beweiserhebung über die Tatsache des Völkermordes an den Juden während der NS-Zeit nicht erforderlich ist. Die Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht, halten den Holocaust für eine offenkundige historische Tatsache. Über offenkundige Tatsachen – zum Beispiel, dass morgens die Sonne aufgeht – braucht kein Beweis erhoben zu werden.

Trifft die Darstellung der taz zu, begibt sich das Landgericht Mannheim ohne Not auf angeknackstes Eis. Denn es stimmt nicht, dass die Leugnung des Holocaust unabhängig davon strafbar ist, ob er stattgefunden hat. Es besteht nämlich Einigkeit, dass Volksverhetzung auch in diesem Kontext nur strafbar ist, wenn historisch wahre Tatsachen geleugnet werden.

Letztlich würde der argumentative Schlenker aber wahrscheinlich doch keine Rolle spielen. Die Bewertung fällt im Ergebnis ebenso aus wie bei der Feststellung, dass der Holocaust eine offenkundige historische Tatsache ist.

Hat die Strafkammer allerdings so argumentiert, sollte das grundsätzlich zu denken geben. Ein Gericht, dem Sinn und Zweck eines Gesetzes egal sind und das nicht die Kontrollfrage nach der materiellen Gerechtigkeit stellt, könnte bei entsprechenden Normen schnell zum Vollstrecker eines Gesetzgebers werden, der selbst verbrecherisch handelt.

Auch hierfür liefert die fragliche Epoche historische Tatsachen, wenn auch vielleicht etwas weniger offenkundig.

(Link gefunden bei RA Hoenig)