10.2.2007

Vom Richter zum Vollstrecker

Seit über einem Jahr verhandelt das Langericht Mannheim gegen den mutmaßlichen Volksverhetzer Ernst Zündel. Der Prozess neigt sich jetzt dem Ende zu, berichtet die taz. Die Verteidiger überfluten das Gericht mit Anträgen. Sie wollen beweisen, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat. Das Gericht weist die Anträge mit einer Begründung zurück, die zumindest aufhorchen lassen sollte:

Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung eine Beweiserhebung über die Tatsache des Völkermordes an den Juden während der NS-Zeit nicht erforderlich ist. Die Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht, halten den Holocaust für eine offenkundige historische Tatsache. Über offenkundige Tatsachen – zum Beispiel, dass morgens die Sonne aufgeht – braucht kein Beweis erhoben zu werden.

Trifft die Darstellung der taz zu, begibt sich das Landgericht Mannheim ohne Not auf angeknackstes Eis. Denn es stimmt nicht, dass die Leugnung des Holocaust unabhängig davon strafbar ist, ob er stattgefunden hat. Es besteht nämlich Einigkeit, dass Volksverhetzung auch in diesem Kontext nur strafbar ist, wenn historisch wahre Tatsachen geleugnet werden.

Letztlich würde der argumentative Schlenker aber wahrscheinlich doch keine Rolle spielen. Die Bewertung fällt im Ergebnis ebenso aus wie bei der Feststellung, dass der Holocaust eine offenkundige historische Tatsache ist.

Hat die Strafkammer allerdings so argumentiert, sollte das grundsätzlich zu denken geben. Ein Gericht, dem Sinn und Zweck eines Gesetzes egal sind und das nicht die Kontrollfrage nach der materiellen Gerechtigkeit stellt, könnte bei entsprechenden Normen schnell zum Vollstrecker eines Gesetzgebers werden, der selbst verbrecherisch handelt.

Auch hierfür liefert die fragliche Epoche historische Tatsachen, wenn auch vielleicht etwas weniger offenkundig.

(Link gefunden bei RA Hoenig)

54 Kommentare zu “Vom Richter zum Vollstrecker”

  1. Hobbyjurist meint: (10.2.2007 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Ja, der Deutsche ist anfällig dafür, etwas auszuführen, ohne großartig nachzufragen (was übrigens einen guten Nährboden für einen diktatorischen Staat darstellt). In diesem Falle vermute ich aber, daß der betreffende Richter von den vielen Anträgen der Verteidiger irgendwann einfach nur noch genervt war (zumal kein halbwegs vernünftiger Mensch das geschichtliche Vorhandensein des Holocaust ernsthaft bestreiten würde). Und dieses Genervtsein ist eigentlich menschlich.

  2. Reinhard meint: (10.2.2007 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Rechtsstaatlichkeit ist ein kostbares Gut, dass besonders geschützt und gepflegt werden muss, dass sich nicht automatisch und von selbst einstellt, wenn man nur lange genug wartet.

  3. A. John meint: (10.2.2007 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Die Verteidiger überfluten das Gericht mit Anträgen. Sie wollen beweisen, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat.
    Eine durchaus gängige Taktik.
    Man zermürbt das Gericht so lange mit unsinnigen Anträgen, bis es einen (wie hier, nebensächlichen) Formfehler begeht. Schon hat man einen Revisionsgrund und, wenn es "gut" geht, ein weiteres Jahr "Luft". Die Zeit arbeitet für den Angeklagten.

    Gruß A. John

  4. Hobbyjurist meint: (10.2.2007 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus dem taz-Artikel:
    "Seine Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die ihre Anträge mit 'Heil Hitler' unterzeichnete, wurde bereits wegen Störung erst von der Kammer und dann vom Verfahren ausgeschlossen. Stolz strebt indessen unter anderem einen 'Hochverratsprozess nach dem Reichsstrafgesetzbuch' gegen den Kammervorsitzenden Ulrich Meinerzhagen an."

    *LOL* Kann man das noch ernst nehmen?

  5. Lurker meint: (10.2.2007 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Das Argument ist in der Tat verfehlt: Leugnen kann man nur (wahre) Tatsachen – hätte der Holocaust also nicht stattgefunden (hätte!), dann wäre die entsprechende Behauptung schon dem Wortsinn nach keine Leugnung.

    Insgesamt frage ich mich allerdings, was peinlicher ist – das unsägliche deutsche Meinungsstrafrecht oder die mindestens ebenso unsäglichen Ewiggestrigen bzw. braunen Horden.

  6. Justus meint: (10.2.2007 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @ 5 (Lurker)

    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!

  7. Geheimrat meint: (10.2.2007 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Was Frau Stolz angeht: gibt's für Anwälte keine Standesregeln? Und droht ihr durch ihr Verhalten nicht ein eigenes Strafverfahren? Und wenn es nicht das erste Mal gewesen ist, dass sie so vor Gericht auftritt (der Artikel klingt danach): warum hat die Frau überhaupt noch ihre Zulassung?

  8. Geheimrat meint: (10.2.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Übrigens, das passt gerade so gut:

    http://www.welt.de/data/2007/02/10/1208130.html

    Merke: nicht nur wir haben unsere Irren.

  9. Schwarzmaler meint: (10.2.2007 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Dieser unbedachte Schlenker ist unvermeindlich, bei einem Gesetz, daß die Leugnung des Sonnenaufgangs unter Strafe stellt. Etwas, was mit freier Rede und Meinungsfreiheit schwer zu vereinbaren ist, schon gar nicht mit einem selbstbewußten Umgang mit der eigenen Geschichte. Die Position der Wahrheit braucht kein Gesetz, daß die Lüge verbietet. Wir könnten uns das bei unseren amerikanischen Freunden abschauen.

  10. Anonymous meint: (10.2.2007 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon richtig, dass das Gesetz zur Holocaustlüge nicht grade der Meinungsfreiheit entspricht. Aber ich kann die Rechtslage sehr gut nachvollziehen. Es wäre für viele Opfer von damals mit Sicherheit unerträglich, wenn grade Deutsche dieses Verbrechen leugnen. Da tut es nichts zur Sache, dass es nur wenige sind, die leider aber am lautesten schreien. Ich bin durchaus kein Fan von Sonderausnahmen vom Grundgesetz, aber hier seh ich auf Grund unserer historischen Verantwortung durchaus den Sinn.
    @9 – von unseren amerikanischen Freunden können wir uns mit Blick auf die jüngere Geschichte auch angucken, was die mit Anhängern des Kommunismus gemacht haben

  11. Anonymous meint: (10.2.2007 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Äh.

    Das Gericht hat die faktische Rechtslage knapp zusammengefaßt. Ich sehe das Überraschungsmoment nicht.

    Vor allem, da "Antifaschisten" (oder was sich so nennt) ständig danach schreien, daß das ganz doll verschärft werden muß dieser Paragraph, und überhaupt. Wo ist die Überraschung?

    Das war übrigens auch die Intention dieses Paragraphen. Nur hat man sich bei der Formulierung halt vertan: man muß "die [wasauchimmer], die unter [...] begangen worden sind" oder so ähnlich "leugnen", "verharmlosen" und was das Gummi sonst noch hergibt. Nichtexistentes kann man also nicht leugnen.

  12. Tim Jansen meint: (10.2.2007 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, das eigentlich laecherliche an der Sache ist, dass die Leute gerade durch die Gesetzgebung dazu angeregt werden, den Holocaust in Zweifel zu ziehen.

    Ich habe keine Zweifel daran, dass die Sonne morgens aufgeht. Wenn der Gesetzgeber dessen Leugnung aber unter Strafe stellen wuerde, dann wuerde ich zumindest anfangen mir zu ueberlegen, ob die Behauptung denn wirklich richtig ist. Und viele andere Menschen wuerden dasselbe tun. Es waere praktisch unvermeidlich, dass ein kleiner Teil dieser Menschen zu einem gegenteiligem Schluss kommen wuerde, und so haetten wir auf einmal "Sonnenaufgangsleugner", die ihre Erkenntnisse mit irgendwelchen absurden Theorien im Internet veroeffentlichen. Diese Theorien waeren nicht schluessig, wuerden aber durch das gesetzliche Verbot in ihrer Glaubwuerdigkeit bestaetigt.

    Waere alles nicht passiert, wenn man nicht auf laecherliche Art und Weise die Meinungsfreiheit einschraenken wuerde.

  13. Florian meint: (10.2.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Eine bestimmte Meinung unter Strafe zu stellen ist halt einfach problematisch – ganz egal wie plausibel diese Meinung ist.
    Es öffnet auch ein ganz gefährliches Tor. Denn damit ermöglicht man es grundsätzlich jeder Mehrheit, einer Minderheit eine abweichende Meinung zu verbieten.
    Vielleicht wird als nächstes die Behauptung verboten, es gäbe keinen Klimawandel – denn dieser sei ja "offensichtlich" und abweichende Meinungen würden das Weltklima gefährden.

    Es gibt da ja mittlerweile einige seltsame Blüten:
    In Frankreich steht die Leugnung des türkischen Völkermords an den Armeniern unter Strafe.
    In der Türkei hingegen steht die Behauptung unter Strafe, es habe einen solchen Völkermord gegeben.
    Man kann nur von Glück sagen, dass diese beiden Länder keine gemeinsame Grenze haben. Denn sonst würde z.B. ein Geschichtsprofessor beim Grenzübertritt zwangsläufig von einer Seite ins Gefängnis gesteckt werden, wenn er zu dieser Epoche Forschungsmaterial mit sich führte…

  14. Dr. iur. meint: (10.2.2007 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Ich fand einmal in einem Kommentar, ich glaube, es war Dreher-Tröndle, sinngemäß (es ergab sich aus verschiedenen Rn.-Verweisen) das folgende Ergebnis: Wegen Volksverhetzung kann auch bestraft werden, wer in "objektiver, wertneutraler Weise" Dinge darstellt.

    Danach nahm ich mir eine Pause von der Beschäftigung mit Jura.

  15. patrick meint: (10.2.2007 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Es ist ja nicht so, dass der Holocaust von Rechtsextremen geleugnet wird, um einen historischen Diskurs zu fördern, die Sache selbst in Zweifel zu stellen. Das Leugnen dieses grausamen Massenmordes dient dazu, die Verbrechen des Nazi-Regimes im Nachhinein zu legitimieren und den Ideen weiter Vorschub zu leisten.

    Leugner des Holocaust, ganz im Gegensatz zu Sonnenaufgangsleugnern, möchten des historische Bild auf die 12 Jahre Hitler-Deutschland korrigieren. Das sicherliche mildere Urteil auf Hitler, gesetzt der Holocaust hätte nicht stattgefunden, wäre hilfreich für die rechte Bewegung. Das ergibt sich schon daraus, dass man immer wieder Holocaust-Leugner sagen hören kann; das diese (Behinderte) oder jene (Schwule) oder noch ganz andere (Ausländer) zum Wohle der deutschen Seele vergast gehören. Also: auf der einen Seite gab's keine Vernichtungslager, auf der anderen Seite ist das akkordmäßige Töten von Menschen durchaus gängige Praxis.

    Ich finde, dies wirft in diesem besonderen Fall von Meinung, die qua Grundgesetz eigentlich geschützt ist, per Gesetzgebung aber verboten einige (vor allem für Nicht-Juristen wie mich) knifflige Fragen auf.

    P.S. Alle Nazis gehören weggeschlossen.

  16. Tim Jansen meint: (10.2.2007 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    "P.S. Alle Nazis gehören weggeschlossen."

    Am besten gleich in Konzentrationslager?

  17. Schwarzmaler meint: (10.2.2007 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @12. Wenn dieser Paragraph überhaupt eine Wirkung hat, dann, die Rebellen herauszufordern. Und genaugenommen stellt man das Leugnen des Sonnenaufgangs nur dann unter Strafe, wenn man sich des eigenen Lagers nicht sicher ist. Ich weiß nicht, welcher Aspekt mir weniger gefällt. @13. Der Minderheit zu verbieten, Lügen zu verbreiten, mag gar keine schlechte Intention sein, die Folgen sind allerdings nicht immer die gewollten. Ich schließe mich @12 an, daß Verbieten des Leugnen des Sonnenaufgangs führt dazu, morgens etwas skeptischer aus dem Fenster zu schauen. Und damit haben die Nazis einen kleinen Schritt gewonnen.

  18. stahltraene meint: (10.2.2007 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @15 – Patrick:
    "P.S. Alle Nazis gehören weggeschlossen."
    Das wäre zwar die "einfachste" Lösung, aber damit würde man sich mit diesen Menschen mehr oder weniger auf eine Stufe stellen.
    Die nächste Frage wäre, ob wegsperren überhaupt eine Lösung wäre: Das würde die Jungs & Mädels bestimmt nicht zum Umdenken bewegen.
    Und – nein, ein Patentrezept habe ich auch nicht.
    Höchstens unseren Jugendlichen "denken" beizubringen.

  19. Schwarzmaler meint: (10.2.2007 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @15. Ob du verstehen wirst, daß "Alle Nazis gehören weggeschlossen" uns in die Tragödie geführt hat? Damals waren es Kommunisten.

  20. C+ meint: (10.2.2007 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Ich halte es für kaum erträglich, mir vorstellen zu müssen, dass der Verweis des LG auf die Gesetzeslage als revisionserheblich angesehen werden müsste. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund bereits die Leugnung des Völkermordes unter Strafe gestellt.Den Sinn der Vorschrift vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit zu diskutieren ist abwegig. Zum Wert einer rechtsstaatlichen Demokratie muss es auch gehören, keine Geschichtsverleugnung in den Bereichen zuzulassen, in denen sich die Geschichte Deutschlands massiv von anderen Staaten unterscheidet. Und das ist – und bleibt die Tatsache des staatlich organisierten Mordes unbhängig davon, ob nur eine Person betroffen wäre oder, wie geschehen Millionen.
    Anwälte, die ihr Mandat nicht rechtsstaatlich als Organ der Rechtspflege ausüben sondern sich zum politischen Werkzeug ihrer Mandanten machen, müssen standesrechtlich verfolgt werden. Und wer seine Anträge mit "Heil Hitler" unterschreibt, tritt nicht in einem Kostümchen auf wie weiland so ein Prinzen-Sohn-Rotzlöffel in GB. Ein Anwalt begibt sich ins Abseits. KEINE CHANCE NAZIS,HELFERSHELFERN UND WEICHEIERN DIE RECHTSTECHNISCH ALLES RECHTFERTIGEN. DAS HATTEN WIR BEREITS.

  21. herr a. meint: (10.2.2007 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @stahltraene:

    (…) Dabei wissen wir doch:
    Auch der Haß gegen die Niedrigkeit
    Verzerrt die Züge.
    Auch der Zorn über das Unrecht
    Macht die Stimme heiser. Ach, wir
    Die wir den Boden bereiten wollten für Freundlichkeit
    Konnten selber nicht freundlich sein.

    <a href="http://users.skynet.be/lit/brecht.htm&quot; rel="nofollow">B.B. hat recht.</a> und die zeit, von der er träumte – »wenn es soweit sein wird / dass der mensch dem menschen ein helfer ist«, liegen noch immer in weiter ferne.

  22. Lurker meint: (10.2.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @20:

    Daß wir uns richtig verstehen – wer in welcher Verkleidung auch immer irgendwo auf der Welt "Heil Hitler" krakeelt, hat meine tiefste Verachtung verdient bzw. gehört ausgelacht. Soweit zur persönlichen Meinung als Staatsbürger.

    Als Jurist muß ich aber feststellen, daß das Grundgesetz als Rechtsstaat die Meinungsfreiheit auch Minderheiten garantiert und eine staatliche Meinungskontrolle gerade nicht vorsieht bzw. sogar verbietet. Dieser Schutz gilt für jede Meinung, egal wie dumm oder verfehlt sie uns erscheinen mag – sofern sie nicht in den engen Ausnahmekatalog fällt (pers. Ehre, Jugendschutz), gilt sie vor dem Grundgesetz als sakrosankt. Auch diese Wertung des Grundgesetzes teile ich mit vollem Herzen (ebenso wie meine obige Wertung) – daher halte ich von staatlichem Engagement gegen Rechtsradikalismus oder sonstige Meinungen weniger als nichts.

    Von daher sind z.B. sämtliche exekutive Aufrufe zum "Kampf gegen Rechtsradikalismus" äußerst problematisch und m.E. nicht rechtsstaatlich – so sehr ich mir persönlich ein Engagement gegen Rechts wünsche, so sehr verabscheue ich es, wenn es von unberufener Seite unter Verletzung der Chancengleichheit der Meinungen kommt.

  23. Gerhard meint: (10.2.2007 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Kaum geht es um den Holocaust ist es mit der Meinungsfreiheit auch schon wieder vorbei. Wann lernen wir endlich einen vernünftigen Umgang mit unserer Geschichte?

  24. patrick meint: (10.2.2007 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    @18, @19: Genauso war meine Bemerkung auch gemeint. Eure Reaktion ist genau die richtige. Ich habe mich früher aktiv gegen den Rechtsextremsimus engagiert und habe daher auch viele Schriften gelesen und Veranstaltungen besucht und solche unreflektierten, plakativen Sprüche hört man dort überall.

    "Den Holocaust hat's doch gar nicht gegeben."
    "Was führt dich zu dieser Ansicht?"
    "Das ist die jüdische Weltverschwörung."

    So ungefähr laufen diese Gespräche. Versucht man sich mit einem Leugner auseinanderzusetzen, bekommt man keine Argumente oder Gegenthesen zu hören sondern "Dat is eben soo!"

    Daher (kaum vorhandener Diskurs) und aus dem von mir bereits angeführten Gründen bin ich der Ansicht, das Leugnen der Vernichtung von Millionen Menschenleben in eigensdafür geschaffenen Fabriken gehört in den von Kommentar 22 zitierten Ausnahmekatalog

  25. Tim Jansen meint: (10.2.2007 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @24: Und morgen nehmen wir dann das Anzweifeln des vom Menschen verurachten Klimawandelns in den Katalog auf, und uebermorgen wird Kritik an der Gesundheitsreform unter Strafe gestellt.

    Was ist so schlimm daran, wenn jemand am Holocaust zweifelt? Soll er doch… solange es bei Worten bleibt, sehe ich kein Problem. Nur weil sich jemand von deinen ueberlegenen Argumenten nicht ueberzeugen laesst kannst du ihm doch nicht seine Meinung verbieten (mal davon abgesehen, um wieder zum Grundproblem zu kommen, sich seine Meinung dadurch nur verstaerken wird).

  26. Anonymous meint: (10.2.2007 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich jetzt behaupte, es waren nicht 6 Millionen ermordete Juden sondern "nur" 5 Millionen ist das ja noch keine Volksverhetzung. So kann man auch nicht alle Details einfach so annehmen wie sie sind.

    Aber ich denke die Aussagen der Person war von einem anderen Kaliber…

  27. Matthias meint: (10.2.2007 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Herr Jansen, das leugnen von so vielen Millionen Toten ist das selbe, wie ein Schlag ins Gesicht von noch viel mehr aktuell lebenden Menschen, deren Angehörige dabei ums Leben kamen. Sie hätten mehr als ihr ganzes Leben, auch wenn sie noch sehr jung sein sollten, damit zu tun, diese Schläge auszuteilen, wenn sie sie pro Nase auszuteilen hätten; so viele sind das.

    Ihre Verharmlosung dieses begangenen Unrechts, und sei es auch nur, weil sie es an heutigen Maßstäben messen, bei denen es um die bloße Erwähnung des Holocausts geht, wird mir schlecht.

    Befassen sie sich bitte einmal mit der vergangenen Zeit. Mich bedrücken oftmals schon Einzelschicksale dermaßen, daß ich mir nicht vorzustellen vermag, dieses Leid millionenfach zu multiplizieren. Vielleicht ist das auch das Problem am Holocaust. Er ist einfach gefühlsmäßig als solcher nicht zu gänzlich zu begreifen.

  28. Schwarzmaler meint: (10.2.2007 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    @24. Hast du nicht das Gefühl, das Verbot, den Holocaust zu leugnen, arbeite diesen Verbrechern in die Hände? Verlachen wäre das Beste, sich argumentativ mit Sekten auseinanderzusetzen ist müßig, sie zu verbieten läßt sie sich als Märtyrer fühlen.

  29. h.c. meint: (10.2.2007 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @28, ich brauch das Verbot nicht. Ich habe Argumente.

  30. n.n. meint: (10.2.2007 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    @ 27 matthias

    niemand hat hier behauptet, dass der nationalsozialistische massenmord an andersdenken und den angehörigen von minderheiten nicht schrecklich wäre.
    es geht hier um eine ganz andere sache. nämlich um die frage, ob es ein geeignetes mittel sein kann, die leugnung historischer tatsachen und die verbreitung von unfug unter strafe zu stellen. und wenn man sich die aktuellen prozesse anschaut, dann muss man wohl leider konstatieren, dass der staat die äusserungen dieser witzfiguren viel zu ernst nimmt. kalte verachtung gegenüber hohlköpfen und das verbot der npd wäre da eher am platz.

  31. wintermute meint: (10.2.2007 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Die Diskussion hier geht m.E. an der Sache vorbei, denn den wichtigsten Gesichtspunkt hat noch niemand angeführt: Die Behauptung, der Holocaust habe nicht stattgefunden, ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Nach der Rspr. der BVerfG ist eine Tatsachenbehauptung keine Meinungsäußerung. Äußerungen, die eine Tatsache behaupten und nicht bewerten oder eine subjektive Einstellung zu Tatsachen ausdrücken (Meinungsäußerung), werden nur deshalb von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt, weil Tatsachen für die Meinungsbildung unverzichtbar sind. Das gilt aber nicht für offensichtlich falsche und bewusst falsche Tatsachenbehauptungen, denn diese haben keinerlei Wert für die Meinungsbildung. Wer behauptet, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat, leistet keinen Beitrag zur Meinungsbildung über den Holocaust. Man kann sich fragen, ob ein eigener Straftatbestand dafür notwendig und sinnvoll ist, aber man kann ihn nicht als Eingriff in die Meinungsfreiheit ablehnen.

  32. TK meint: (10.2.2007 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    Ich schließe mich #31 an. #20 hatte auch schon darauf hingewiesen: Wer den Holocaust leugnet, macht das nicht in Ausübung seiner Meinungsfreiheit. Es ist nicht der Meinungsfreiheit zugänglich, den Holocaust zu leugnen. Es zeugt von Realitätsverlust. Der Holocaust ist eine erwiesene und offenkundige Tatsache.

    Es ist keine Meinungsäußerung, zu behaupten, den Holocaust habe es nie gegeben. Meinungsäußerung wäre es, wenn Nazis sagen würden "Den Holocaust fand ich voll OK". Das denken die sich nur, sagen tun sie's aber nicht.

  33. Tobi meint: (11.2.2007 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    Naja, normalerweise wird das leugnen des Holocaust doch immer mit dem Versuch verbunden die gleiche Ideologie wiedereinzufuerhen oder hoffaehig zu machen und ist es nicht so dass in dem Moment, indem meine Worte oder Taten die Freiheit anderer bedrohen, dann sollter der Staat auch handeln.
    Deswegen finde ich die gaengige Rechtslage voll OK und dass Leute animiert werden den Holocaus zu leugen, weil es unter Strafe steht kann ich personlich nicht glauben.

  34. Reinhard meint: (11.2.2007 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    @32, TK: Ich möchte doch hoffen, dass dies die einzige Ausnahme von der Regel bleiben wird, oder? Ansonsten müsste man nämlich jeden Einzelnen anzeigen, der offenkundige Tatsachen leugnet … Politiker, Fußballtrainer, Unternehmenssprecher … gibt ne lange Liste.

    ALLES ist eine Meinungsäusserung. Auch die Leugnung des Holocausts. Dass speziell diese Meinung in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann, sollte doch bitte die ganz, ganz große Ausnahme bleiben.

  35. TK meint: (11.2.2007 um 01:47) AntwortenReply to this comment

    @ Reinhard
    Sie können nicht die Tatsache, dass nicht jede falsche Tatsachenbehauptung verfolgt wird, als Indiz dafür nehmen, das falsche Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit gedeckt wären. Die Meinungsfreiheit betrifft nur Werturteile, nicht Tatsachenbehauptungen.

    Holocaust-Leugnung ist:

    eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit. (Urteil des BVerfG vom 13.04.1994, Az. 1 BvR 23/94)

  36. Reinhard meint: (11.2.2007 um 02:21) AntwortenReply to this comment

    Doch, das kann ich :) Weil ich nämlich anderer Meinung als die Richter vom BVG bin, da hier in meinen Augen nur mit semantischen Spitzfindigkeiten argumentiert wurde, um den Spagat zwischen freier Meinungsäusserung einerseits und strafrechtlicher Verfolgung der Holocaust-Leugnung andererseits zu schaffen. Ich kann diese Entscheidung zwar nachvollziehen, ich teile sie aber nicht.

    Meinungsfreiheit ist für mich ein wesentlich höheres Gut, als die Sorge um die Äusserungen irgendwelcher rechter Dumpfbacken. Dass diese Äusserungen (die Tatsachenleugnung wird ja nur als Ausdruck einer bestimmten politischen Meinung benutzt) in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, sollte wirklich nur als deutscher Spezialfall auf Grund unserer jüngeren Vergangenheit die einzigste Ausnahme bleiben.

    SO hatte ich meine Äusserung gemeint. Ich hoffe dieses Mißverständnis damit ausgeräumt zu haben?

  37. patrick meint: (11.2.2007 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @28 (und andere die dieser Meinung sind):
    Was haben wir hier alle gemeinsam? Eine gewisse Grundinteligenz und eine hohen Bildungsgrad. Wir haben hier gute Schulen besucht und Universitäten. Da wurde uns das strukturierte Denken beigebracht, die Methodik argumentativer Debatten, Versifikation und Falsifikation für wissenschaftliche Thesen.

    Verlach du nur mal die Holocaust-Leugner im Wissen recht zu haben, aber du bist nicht das Zielpublikum rechter Demagogen. Aber in einer Platteniedlung in Hamburg Mümmelmannsberg oder einer Kleinstadt im Osten da wird geglaubt, was der Redner auf der Bühne sagt. In der offiziellen Rede spricht der NPD-Mann in Meck-Pomm das THema nicht an, aber anschließend am Stammtisch beim Obstler, da wird die Zunge locker. Und dann ist da niemand, der diese Meinung auslacht, da wünschen sich dann alle die guten alten Zeiten zurück. Und am nächsten Tag spricht da auch wieder keiner mehr darüber, aber wenn Landtagswahl ist, da denkt man da wieder dran.

    So funktioniert rechtsextremistisches Marketing. Wie ich schon sagte: Es geht in der Sache nicht wirklich um den Holocaust. Zu allererst ist die ein Mittel die Menschen zu erreichen, die sich mit Hitler eigentlich ganz wohl fühlen würden, wäre da bloss nicht "die dumme Sache mit den Juden" gewesen.

  38. M. Boettcher meint: (11.2.2007 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    @37: merkwürdige Sichtweise! Der Bürger als solcher ist dumm? Mit dem ist kein Staat zu machen, es sei denn, er besitzt die überragenden Einsichten derjenigen, die "eine gewisse Grundintelligenz und eine hohen Bildungsgrad" vorweisen können, "hier gute Schulen und Universitäten" besucht haben? Da müssen wir ja eigentlich ganz dringend gemäß Roland Vaubel (http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=17) die Leistungseliten in der Demokratie vor der Tyrannei der Mehrheit schützen. Wer solchen Schwachsinn fordert, der ist sich der Erbärmlichkeit der eigenen Argumente offenbar bewußt, mit denen er den ewig Gestrigen entgegen treten will. Anders sind Gesetze zur richtigen und daher zulässigen Meinung m. E. kaum erklärbar. Und wohl ahnend, dass sich der Führungsanspruch der selbst ernannten Intelligen-; Ausbildungs- und Leistungselite auf Dauer nicht ohne Gewalt halten lassen wird, sind ggf. auch andere Aktivitäten zu sehen. Vom Bundeswehreinsatz im Innern, über die Sperre ganzer Landstriche bei Staatsbesuchen bis hin zum Zugriff auf die PC der Dumm-Bürger. Merkwürdig finde ich nur, dass die Superbürger mit der gewissen Grundintelligenz und dem hohen Bildungsgrad offenbar nicht zu stolz sind, sich die Ausbildung un den Zugang zu den Fleischstöpfen von der verachteten Masse bezahlen zu lassen. Das nährt bei mir ein wenig den Verdacht, dass es mehr Soziopathen gibt, als ich mir in den übelsten Albträumen ausmalen kann.

  39. SvenR meint: (11.2.2007 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    Ich halte dieses Gesetz für ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite könnte ich platzen vor Wut, wenn braune Schwachmaten den Holocaust leugnen, auf der anderen Seite bekommen sie gerade durch solche Prozesse eine Plattform, die sie ohne das Gesetz nicht hätten.

    Wir erinnern uns alle an – ich glaube – Stuttgarter Staatsanwälte, die durchgestrichene Hakenkreuze verfolgen. Das geht in die selbe Richtung.

    Meines Erachtens nach brauchen aufgeklärte Gesellschaften solche Spezialstraftatbestände nicht. Wenn man das Geld, den Aufwand und die Hingabe in die Aufklärung der Gesellschaft stecken würde, fände ich das zielgerichteter und mir wäre wohler.

  40. Lurker meint: (11.2.2007 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @37:

    Deine Argumentation ist richtig, zeigt aber das eigentliche Problem auf:

    Wenn der Staat eine Meinung mit der Begründung verbietet, sie sei (wenn auch für die "Dumpfbacken") "zu überzeugend", dann kommt er dabei in außerordentlich gefährliche Fahrwasser. Denn das ist gerade der Sinn der Meinungsfreihheit, daß die überzeugendste Meinung sich durchsetzt – welchen Inhalt auch immer sie habe.

    Wer hier entgegenhält, gewünscht sei ein "freier Meinungskampf" auf Grundlage der objektiven Wahrheit, kann zwar die Auschwitzlüge (nicht aber NS-Äußerungen an sich) aus der Meinungsfreiheit verbannen, macht sich aber in zweierlei Hinsicht angereifbar: Einerseits kann ich die Liebe zur objektiven Wahrheit irgendwo in Art. 5 entdecken (doch – in der Wissenschaftsfreiheit. Das ist aber eine andere Baustelle). Und andererseits gnade uns Gott (rein metaphorisch), wenn irgendwer die Deutungshoheit über die "objektive Wahrheit" an sich reißt, der uns nicht so genehm ist wie der momentane Konsens.

  41. Uwe meint: (11.2.2007 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Regt Euch nicht unnötig auf. Da ich regelmäßig am LG Mannheim zu tun habe, sehe ich auch Zündels Fanclub, wenn gerade wieder Verhandlungstag ist.

    Danach habe ich den Eindruck, daß sich die ganze Veranstaltung in einigen Jahren auf dem ganz normalen biologischem Weg erledigt haben wird. Diese Gestalten sollte man nicht wichtiger machen als sie tatsächlich sind.

  42. patrick meint: (11.2.2007 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @38: Der Bürger ist nicht dumm, aber er strengt sich nicht an, hinterfragt nicht und denkt nicht nach. In der Masse neigt er dazu, Autoritäten eher zu glauben, als zu zweifeln, auch wenn diese Autoritäten nur selbst ernannt sind. Stelle eine lauten Menschen auf ein Podest hinter ein Rednerpult und das Publikum schaltet außer dem Gehör alle anderen Sinne aus.

    Grundintelingenz heisst im Gegensatz nicht das Fehlen solcher, sondern die Faulheit den gesunden Menschenverstand nicht anzuzweifeln.

    Universitätsausbildung stellt mich nicht höher, sondern besagt leiglich dass ich trainiert wurde, Behauptungen automatisch erst in Frage zu stellen, bevor ich sie für mich annehme.

    Weder fordere ich mehr Macht für Leistungseliten (zu der ich mich nicht zugehörig fühle, besonders nicht, wenn ich mir meinen Kontoauszug ansehe), noch befürworte ich, irgendjemanden vom demokratischen Prozess auszuschliessen.

  43. patrick meint: (11.2.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Und bevor jetzt wieder der nächste kommt: Hörigkeit gegenüber Autoritäten egal welcher (politischer) Ausprägung ist ein internationales Phänomen und keineswegs nur in Deutschland anzutreffen.

  44. MaxR meint: (11.2.2007 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte einmal das zweifelhate Vergnügen, Herrn Giuliani, ex-Bgm von NewYork und neuerdings selbsternannter Präsidentschaftskandidat, vor einem Auditorium von etwa 1000 Führungskräften der amerikanischen Wirtschaft hören zu dürfen. Man schrieb das Jahr 2002, alle Führungskräfte im farbenfroh-dunkelgrauen Einheitsanzug mit US-Flagge am Revers.
    Wir 5 Gäste aus Deutschland wurden schon angefeindet, weil wir KEINE Flagge trugen – hatten wir doch glatt vergessen (Tragen der deutschen Flagge wäre zum damaligen Zeitpunkt noch straffrei gewsesen, da wir damals noch nicht zur Achse des Bösen gehörten).

    Hätte Giuliani an diesem Tag gefragt, ob die Anwesenden den totalen Krieg wollten, es hätte ein nahezu einstimmiges JA gegeben.

    Soviel nur zur These, daß gute Bildung davor bewahren solle, in dumpfe Kreise abzugleiten – sie tut es definitiv nicht. Mir ist bei diesem Vortrag im wahrsten Sinn des Wortes das Kotzen gekommen – und der Weg vom Vortragssaal zu den Lavatories war ziemlich weit in diesem CongressCentre.

    Das waren übrigens dieselben Leute, die am abend zuvor Jay Leno zujubelten, als er Witze darüber machte, daß er nicht am Flughafen ankommen möchte, wenn er denn Jussuf oder Mohammed hieße.

  45. Gerhard meint: (11.2.2007 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Wer von uns kann schon mit Sicherheit sagen ob es den Holocaust gegeben hat? Bei den Gräueltaten waren weder ich noch meine Eltern dabei. Selbst meine Großeltern mussten sich auf Berichte der Besatzungsmächte verlassen.

  46. MaxR meint: (11.2.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @45: Ahh ja, unsere Eltern waren nicht dabei – da gilts dann nicht. Das nenn ich dann aber mal ein tolles Beispiel von "Gnade der späten Geburt".

    Es gibt aber durchaus noch Menschen deren Eltern dabei waren, und auch noch ein paar wenige, die selber dabei waren. Und wenn die Großeltern dabei waren, gilts dann wieder?

    Mit diesem s******en Argument kann man alles zerreden. Gab es denn überhaupt eine Geschichte, bevor unsere eltern lebten oder hat der Herrgott bei der Erschaffung der Welt mit Ihren Eltern angefangen?
    +

  47. Tim Jansen meint: (11.2.2007 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @42: Letztenendes entnehme ich deinen Aussagen, dass du doch mehr Macht fuer die Leistungseliten willst. Du willst den Buergern zwar nicht die demokratische Stimme abnehmen, aber du willst, dass die Leistungseliten ihn bei der demokratischen Wahl in ihrem Sinne fuehrem. Und wenn der Buerger mal etwas sagt, was ihnen nicht in den Kram passt, dann sollen die Leistungseliten ihn ins Gefaengnis stecken, damit der dumme Buerger kein Unheil mehr anrichtet…

    Davon unabhaengig mag ich, auch als nie richtig Studierter, die Aussagen mit "Universitaeten regen zum kritischen Denken an" nicht. Dummen Menschen hilft da auch keine Universitaet, und intelligente Menschen brauchen sie nicht.

  48. Schwarzmaler meint: (11.2.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @37. Aber dies geschieht tagtäglich, aus den Plattenbauten in Rostock weiß ich es, ich habe solche Flyer in den Händen gehalten. Auch mit Einschränkung der Meinungsfreiheit. Und diese Dinger sind derart hahnebüchern formuliert, daß man eigentlich überlegen sollte, das Wahlrecht vom Vorhandensein einer einer Art Restintelligenz abhängig zu machen. Wer darauf hereinfällt glaubt auch, der Mond sei aus grünem Käse.

  49. SvenR meint: (11.2.2007 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Leistungseliten fällt mir der Artikel aus der heutigen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zum Rücktritt von Friedich Merz ein. Da stehen wieder einige Sätze, die mich zum Nachdenken anregen.

    * "Zehn Prozent der Steuerzahler finanzieren 50 Prozent des Steueraufkommens."
    * 1971 waren 20,6 Mio. Lohnsteuerzahlern 11,2 Mio. Transferleistungsempfämgern gegenüber, 2001 (neuere Zahlen gäbe es nicht) 25,7 Mio. Zahlern 30,8 Mio. Empfänger.
    * "Leistungsträger [...] Wie Merz also, die viel verdienen und (in der Regel) ordentlich Steuern zahlen. Deren Stimme bei Wahlen aber immer weniger ins Gewicht fällt.

    Wie war das mit der Demokratie als schlechteste Gesellschaftsform, außer allen anderen, die noch schlechter sind…

  50. Gerhard meint: (11.2.2007 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @46: Das habe ich nicht gesagt. Allerdings kann ich weder das eine noch das andere mit absoluter Sicherheit behaupten. Das könnte ich nur, wenn ich selbst dabei gewesen wäre.

  51. kannitverstan meint: (12.2.2007 um 05:57) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig davon, dass ein Verteidiger auch ein Mensch ist und also eine Meinung hat, besteht sein Job darin, darauf zu achten, dass der Staat nichts mit einem Menschen macht, was dem Staat nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Frage 1: Ist geregelt, welche Straftaten eines Deutschen im Ausland vom hiesigen Staat verfolgt und geahndet werden dürfen ? Wenn ja: Ist diese Regelung abschließend ? Wenn ja: Gehört § 130 zu den verfolg- und ahndbaren Taten ? Frage 2: Kann bereits durch das Verleugnen einer Tatsache der öffentliche Frieden gestört werden ?(Def.: Objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit sowie das subjektive Bewußtsein der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden zu leben) Eure M E I N U N G E N interessieren mich nicht, das hier ist kein meinungsblog.

  52. Gerhard meint: (12.2.2007 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Wenn du schon auf die Meinung anderer Nutzer keinen Wert legst, warum fragst du dann nicht einach einen Anwalt?

  53. Kannitverstan meint: (13.2.2007 um 06:59) AntwortenReply to this comment

    Gerhard, ich bin Anwalt und was mich anwidert ist die Selbstgerechtigkeit, mit der in aller Seelenruhe zugeschaut wird, wie von einem Gericht Recht gebrochen wird. Paßt ja gerade mal so schön ins Weltbild. Recht steht auch Leuten zu, die nicht gemocht werden, das ist der Trick an Recht. Kauf dir ein Eis, Gerhard, ja ? Und dann geh wieder zu deinen Eltern spielen.

  54. Kurt meint: (22.2.2007 um 01:36) AntwortenReply to this comment

    Es ist traurig, dass ein deutsches Gericht den eigenen Staatsbürger, einen Querdenker, einen der wagt, Nachforschungen zu betreiben und eine eigene Meinung auszusprechen und zu veröffentlichen, verfolgen und in einem Politspektakel verurteilen muss.
    Was genau hat Zündel verbrochen? Er hat den Holocaust nicht geleugnet sondern ihn in bestimmten Teilen in Frage gestellt. Hat er das Morden der Nazis geleugnet? Nein. – Hat er die Judenverfolgung und die Existenz der KZs zugegeben. Ja. – So was macht Zündel zum Verbrecher? Er stimmt nicht mit der offiz. Zahl der Todesopfer und insbes. den Methoden der Vernichtung überein! Ist darüber in einer Demokratie eine Diskussion erlaubt; sollen Juristen oder eher Historiker darüber streiten? Ist nicht das Suchen nach geschichtlicher Wahrheit unabdingbar wichtig und selbstverständlich auch ein ständiger Revisionismus? Tatsache ist, dass sich die Anzahl der bisher unter Verschluss stehenden Akten auch aus bis dahin unbekannten Archiven laufend erhöht und manch brisanter Inhalt schreit geradezu nach Aufarbeitung strittiger Fragen. Dabei steigt interessanterweise die Behinderung durch grundgesetzwidrige Gesetze und Gerichtsverfahren merklich an, die deutlich machen, dass starke Interessenvertretungen eben diese Revision mit allen Mitteln verhindern wollen. Warum wird ein gerade geöffnetes Archiv in Moskau angebl. auf Druck aus Berlin wieder geschlossen? Dann ein US-Archiv über das Jahr 2020 hinaus neu verlängert unter Schluss gehalten? Was wird hier gespielt? Warum berichten die Medien nicht darüber? Was wenn Zündels Auffassung zum Holocaust tatsächlich richtig wäre? Jede Rede voll Schuld und Betroffenheit, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Die Legitimität der Bundesrepublick und die immerwährende Schuld (Friedman) würde zerplatzen. Undenkbar?! Hier darf sich jeder Denker nicht nur darauf gefasst machen, in die rechte Ecke gestellt zu werden!-
    Zitat Lincoln: Man kann ein ganzes Volk eine Zeit lang belügen
    Teile eines Volkes dauernd betrügen aber nicht
    das ganze Volk dauernd belügen und betrügen.
    Und hier wird gelogen und vertuscht!

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