17.2.2007

Alles verbieten

Hatten wir beim Handyverbot am Steuer nicht darauf hingewiesen, dass man dann auch das Rauchen im Auto verbieten müsste? Frau Drogenbauftragte der Bundesregierung, das war nur ein Witz!

Aber weil es so lustig ist, gleich die nächsten Stichworte zum Abarbeiten:

iPod.

Beifahrer.

Nörgelndes Kind.

Coladose.

Bevor ich es vergesse: Gestern habe ich mir an einer heißen Herdplatte die Finger verbrannt. Warum macht da eigentlich keiner was?

126 Kommentare zu “Alles verbieten”

  1. martin meint: (17.2.2007 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    tut mir leid, die aufregung verstehe ich nicht.

    natürlich ist es – mal mit gesundem menschenverstand betrachtet – ABSOLUTER SCHWACHSINN, den leuten alles zu verbieten, was man so beim autofahren machen kann.

    aber wenn man damals nicht genug gegen das telefonier-verbot protestiert hat, muß man sich jetzt nicht wundern: WENN man nämlich dieses verbietet, dann MUSS man auch das rauchen und das cd-wechseln und noch hunderte andere dinge verbieten. daher nehme ich diesen neuen quatsch mit der mir eigenen stoischen kopfschüttel-ruhe entgegen.

  2. Jander meint: (17.2.2007 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Meine weiteren Vorschläge: Essen, Killerspiele (zumindest während der Autofahrt), Schminken, Nasepopeln und und und… fragt mich, liebe Bundesregierung, ich bin soo kluk – k l u k!

  3. Martin_mb meint: (17.2.2007 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    "Gestern habe ich mir an einer heißen Herdplatte die Finger verbrannt. Warum macht da eigentlich keiner was?"

    Du stehst wohl nicht so oft in der Küche, oder? Da wird schon lange was gemacht. Kauf Dir einen Induktionsherd. Da tritt eine Erwärmung der Herdplatte nur indirekt durch den heißen Topf auf, und sie bleibt so signifikant kühler. (Für die Verbrennung gecremter, weicher Schreiberlings-Pfoten könnte es aber immer noch reichen… ;-)

  4. Marc meint: (17.2.2007 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Schnell zu SpOn, da gibt's den nächsten Präemptivschlag – eine Autobahnsperrung für eine Drogen- und Alkoholkontrolle an 1200 Autofahrern.

    Mikado, Onlinedurchsuchungen und jetzt das.
    Und das Jahr ist noch jung. Da geht noch was.

  5. McDough meint: (17.2.2007 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, ein Rauchverbot am Steuer mit Gesundheitsaspekten zu begründen ist schwachsinnig.
    Allerdings heißt das nicht, dass ich gegen ein Rauchverbot am Steuer bin. So etwas sollte vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit verboten werden (Genauso wie die Bedienung von Navigationsgeräten). Das der Gesetzgeber das SMS-schreiben unterbindet, andere Verkehrsgefärdende Handlungen aber zulässt ist mir unbegreiflich.

  6. Justus meint: (17.2.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Wirrköpfe und Ideologen gehören verboten …

  7. sven meint: (17.2.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @4 habe ich auch gerade mit Entsetzen gelesen. Die Polizei scheint wirklich nichts besseres zu tun zu haben. Wuerd emich interessieren, wer die Aktion angeleiert hat.
    Rentiert haben duerfte sie sich jedenfalls nicht – 1200 Autofahrer in 6 Stunden ist nicht wirklich viel. Scheint keine viel befahrene Autobahn zu sein (ich bin sie noch nie gefahren – vielleicht weiss jemand mehr – oder es wurden gar nicht alle kontrolliert, aber dann waere es ja keine Vollsperrung).

  8. bru meint: (17.2.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Das finde ich aber nicht Lustig Herr Vetter !! Mit der herdplatte !! SIE haben wohl Keine kinder was Denken sie mal an die Kinder !!!

    /flame

    In der sicheren neuen Welt der Zukunft hat jede Wohnung eine Pflichtgummizelle, die wir nur aus wichtigen Gründen (auf Antrag) verlassen dürfen. Unter Aufsicht, versteht sich. Meine letzte Hoffnung ist, dass in dieser Welt Straftäter zur Bestrafung in die Wildnis entlassen werden. Aber wahrscheinlich wäre das zu grausam und "inhuman".

  9. Oliver meint: (17.2.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    "Gestern habe ich mir an einer heißen Herdplatte die Finger verbrannt. Warum macht da eigentlich keiner was?"

    Weil man im seltendsten Fall die Kontrolle über den Herd verliert und eventuell mit einem anderen Herd kollidiert? :D

  10. Tim Jansen meint: (17.2.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Das Schlimme ist ja, das sich die Politik staendig irgendwelche Dinge aus den Fingern saugt, die sie verbieten muss. Vermutlich fuehlen sie sich sonst ueberfluessig. "Hmm, und was tun wir heute? Ja, lasst uns heute doch mal das Rauchen in Autos verbieten." Einfach den Status Quo beibehalten ist offenbar nicht drin, selbst wenn sich niemand ueber ihn beschwert.

    Und wann wurde zum letzten Mal wieder etwas erlaubt?

  11. Hendric meint: (17.2.2007 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Der Kommentar passt auch zu dem Artikel "So einfach ist das".
    Aus dem Buch „Menschen töten“ von Dorothee Frank:

    „Unter immer zudringlichen Überwachungen, unter immer konzentrierteren Disziplinzwängen“ soll das autonome Individuum „gefügig und nützlich“ gemacht werden, wie es Michel Foucault so unnachahmlich formulierte; das geschieht unter dem Vorwand des Wohls des Bürgers in Form eines notwendigerweise illusorischen Sicherheitsversprechens. „Sicherheit ist eine Illusion“ – so Patrick Fottier -, „denn es gibt immer ein fundamentales gesellschaftliches Bedürfnis, die Grenzen auszuloten, das in jedem steckt.“ Menschen brauchen den privaten Aktionsspielraum, in dem sie unbeobachtet agieren können, keinen Chef haben, sich als ihr eigener Herr fühlen dürfen. Wird diese „Intimzone“ des Handelns durch usurpierende Kontrolle bedroht, so führt das zu einer latenten kollektiven Wut, die eine Gefahr darstellt. Wie Kinder haben auch Erwachsene noch das Bedürfnis, kleine Übertretungen des sozialen Regelsystems zu wagen. Darum scheint es so wichtig, dass die Grenzen des Erlaubten in einer Gesellschaft nicht zu restriktiv und vor allem nicht zu eindeutig gezogen werden. Es muss jenen Graubereich der Toleranz geben, in dem der Mensch als „universell kriminelles Wesen“ (Freud) seine Sehnsucht nach Verbotenem auf vergleichsweise harmlose Art ausagieren kann. Zu eng empfundene Grenzen provozieren viel eher zu ihrer gewalttätigen Überschreitung.

  12. anty meint: (17.2.2007 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    An dem Heißen-Herdplattenschutz arbeiten sie doch eh schon. Die freundlichen Herren bieten ihnen bestimmt an ihre ganze Wohnung mit Überwachungskameras auszustatten um in Zukunft an Ort und Stelle zu sein wenn sie dem Herd wieder zu nahe kommen. Und ganz nebenbei hält man ihnen auch noch die Einbrecher vom Hals!

  13. Anonym meint: (17.2.2007 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man einfach den Zugang zum Führerschein etwas härter regelmentieren, dann könnte man sich diesen Unsinn danach sparen. In meinem Job (Berufspilot) ist es völlig normal, dass man sich auch in den "kritischen Phasen" noch mit zig anderen Dingen beschäftigt. Da ist es geradezu lächerlich, dass man im Auto nichtmal ein Mobiltelefon in die Hand nehmen darf. Vielleicht sollten wir in der Fliegerei auch die Benutzung des Funkgeräts verbieten und Fahrwerk ausfahren ist an sich auch zu gefährlich. Das lassen wir dann auch besser drin :-)

  14. Ralf meint: (17.2.2007 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @13: Schöner Einwand. Glücklicherweise sorgt schon die Ausbildung dafür, dass nicht jeder Idiot, der einen Führerschein bekommt, auch Berufspilot werden kann.

    Wäre natürlich auch mal eine Maßnahme: Den Theoriestoff beim Führerschein etwas schwerer machen. Früher – zu den Zeiten, als mein Vater seinen "Lappen" bekommen hat, gab's ja noch Unterricht über die Technik. Wäre auch ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung des ÖPNV.

    Im Übrigen meine ich mich erinnern zu können, dass das Gesetz bzw. die StVO schon recht generelle Gefährdungsklauseln enthält. Prinzipiell müsste der gesamte Mist da ja drunter fallen, oder?

  15. Gerrit meint: (17.2.2007 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Man sollte das Leben an sich verbieten.

    Meines Wissens nach endet es in jedem Fall tödlich :-(

    Deutschland: Ca. 90.000 Gesetze, Verordnungen und Durchführungsanweisungen. Das spricht eine eigene Sprache.

  16. marxty meint: (17.2.2007 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Da heulen sie wieder, die armen geknechteten Autofahrer

  17. Matthias meint: (17.2.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Udo, etwas viel Polemik in letzter Zeit, wie ich finde.

    Da müssen wir wohl etwas differenzieren.

    Gefährdet man sich selbst (a) oder auch andere (b)
    Sind die Dinge unbedingt notwendig (1) oder nicht (2)

    Und dann fangen wir mal an:
    Rauchen (b)(2)
    iPod (b)(2)
    Beifahrer(b)(1)
    Nörgelndes Kind(b)(1)
    Coladose(b)(2)
    Herdplatte(a)(1)

    Überall, wo eine 1 dransteht, wird ganz sicher nichts geändert (darf nichts geändert werden). Überall wo ein A dran steht, halte ich Änderungen für überflässig. Der Rest ist regelungbsedürftig.

    Also kurz zusammengefasst:
    "Spielverbot" beim Fahren

  18. juus meint: (17.2.2007 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    mit verkehrssicherjeit kann man hier aber nicht argumentieren, da es auch um den Beifahrer geht.

    Und der darf ja auch mit dem Handy telefonieren.

  19. Schwarzmaler meint: (17.2.2007 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Radio hören verbieten. Und Bebels rotiert im Grabe.

  20. Reinhard meint: (17.2.2007 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Was soll dieses ständige Reden um den heissen Brei? Ein komplettes und vollständiges Fahrverbot muss her!!!

  21. @20 meint: (17.2.2007 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    falsch, ein komplettes rauchverbot

  22. Max meint: (17.2.2007 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Uns geht es zu gut. Die Politik sucht krampfhaft Betätigungsfelder, weil es keine wirklichen Probleme gibt.

  23. jo meint: (17.2.2007 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Sorry, wenn ich frage, aber seit wann darf man den mit iPod bzw. Stöpseln im Ohr Auto fahren?

    Sven/7: Der Teilstück zwischen Göttingen und Hildesheim ist eines der trostlosesten Stücke Straße, die man sich in der deutschen Kulturlandschaft vorstellen kann. Wer dort nachts durch muss, dürfte sich in etwa fühlen wie der Pilot eines Verkehrsflugzeugs, der zu Zeiten des kalten Krieges entlang der sowjetischen Grenze flog.

    Interessant übrigens auch die Geschwindigkeitskontrolle zur Gewinnmaximierung. Verdammt, man möchte da einfach nur weg, gerade nachts.

    Reinhard/20: Da dürfte es Abstimmungsprobleme mit dem Finanzministerium geben.

    PS: Was sind eigentlich "Präemptivschläge"?

  24. Lurker meint: (17.2.2007 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Das Rauchverbot am Steuer ist – an sich – nicht schwachsinniger oder sinnvoller als das Telefonverbot auch; der Ablenkungsfaktor dürfte vergleichbar sein (auch wenn die zusätzliche Kommunikationsleistung beim Handy erschwerend wirken dürfte – aber es ist ja keineswegs nur das Telefonieren verboten). Hierüber kann man sich streiten – m.E. eine unnötige Gängelung, aber an sich auch nicht unvernünftig (wobei der Umfang der Regel Overkill ist – "in die Hand nehmen" des Geräts ist wohl kaum eine größere Gefahr als das "in die Hand" nehmen beliebiger anderer Geräte).

    Wenn die Regelung aber von Gesundheitsaposteln und -apologeten verfochten wird, bekomme ich Bauchgrimmen. Denn dann haben wir einen der klassischen Fälle, in denen ein Vorwand gesucht wird, um mißliebige Dinge zu verbieten – bei den Killerspielen (unter dem Vorwand des Jugendschutzes) macht man das ja nicht anders. Und das ist nicht nur unehrlich, sondern schlicht untragbar.

  25. Satiriker meint: (17.2.2007 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    RAUCHVERBOT im Auto! Was! Nur weil deswegen jedes Jahr ein paar Kinder sterben? Was soll das denn! Kinder sterben doch ständig … äh … irgendwie, oder? Und deswegen soll ich nicht mehr rauchen dürfen (hust) in meiner Karre. Find' ich richtig, dass sich hier alle so doll dagegen aufregen. Und der Herr Vetter bald deswegen vor Gericht zieht (hrruust). Dieser Streiter für die Freiheit des Einzelnen … mein Held! (hust, spuck). Und was soll das mit diesem Feinstaubdingstagrenzwert, von wegen ums zwanzigfache höher beim Rauchen im Auto. Sind doch meine Kinder! Kann ich doch mit machen, was ich will, oder? Schlimm genug, dass ich sie nicht mehr prügeln darf (röchel, spuck). Ist doch kein freies Land mehr hier. Ham die nix besseres zu tun da oben? Machen eh' nur was sie wollen, die Herren Politiker.
    Weiter so Herr Vetter, sie Rächer der Entrechteten!

  26. h.c. meint: (17.2.2007 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Wie steht es eigentlich mit einem Sexverbot im Auto?

    Durch eine sexuelle Erregung kann man sehr abgelenkt werden, nicht das ich damit Erfahrung hätte!

    Und ansonsten… Sollte man manchen Frauen mal sagen, das die Spiegel im Auto nicht dazu da sind um den Zustand der Schminke zu prüfen. Würde sicherlich auch einiges an Sicherheit bringen. ;o)

  27. Jack Black meint: (17.2.2007 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    Da es jetzt Fasching/Karneval ist: Cowboy und Indianerkostüme! Beide haben Waffen (Colt oder Bogen).
    Diese Killerspiele sollte man dringend verbieten!
    Kein vernünftig denkender Mensch kann doch meinen, das Kinder mit tötlichen Waffen aufwachsen sollen dürfen.

    Auch während dem restlichen Jahr sollten diese Cowboy- und Indianerspiele für Kinder verboten werden.
    Damit züchtet man Kriminelle und Schwerverbrecher (Terroristen sowieso) heran!

  28. flipflop meint: (17.2.2007 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @24: Hier gehts doch nicht um mißliebige Dinge. Mir ist es völlig egal, was andere Autofahrer in ihren Autos machen- solange sie damit nicht andere gefährden. Dazu zählt: Telefonieren, in die Luft gucken, Rauchen, mit dem Gameboy Spielen, sich einen blasen lassen, …

    Alles andere, ob sein Beifahrer mit seinen Abgasen hinten sitzende Kinder verpestet usw., ist mit zwar egal, aber das steht ja nicht im speziellen Kontext des Autofahrens.

    Und ob ein Fahrer Kaugummi kaut, das Radio anhat oder ein lila Lenkrad hat, ist mir W-U-R-S-C-H-T

  29. Reinhard meint: (17.2.2007 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    @23, jo: Probleme mit dem Finanzministerium? Ach, woher denn? Zum einen wird ja kein Autokaufverbot ausgesprochen (man könnte den dann schwächelnden Absatz der Autoindustrie per Pauschalabgabe auf Bahnfahrkarten stützen) und mit Sicherheit wird auch eine Reihe von Ausgleichszahlungen für die entgangene Mineralölsteuerung vereinbart werden.

    Man kann in Deutschland höchst kreativ und flexibel sein, wenn nur für die nötige Motivation gesorgt wird ;)

  30. flipflop meint: (17.2.2007 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    …, ist mir zwar _nicht_ egal, …

  31. Hobbyjurist meint: (17.2.2007 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Immer solche halbherzigen Sachen. Rauchverbot allein reicht nicht. Es muß auch noch eine Verpflichtung zum Einbau einer Videokamera her, mit deren Hilfe die Einhaltung des Rauchverbots überprüft werden kann (alles natürlich auf Rechnung des betreffenden Autofahrers).

  32. Gerhard meint: (17.2.2007 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Ein Handy am Ohr oder eine heruntergefallene Zigarette zwischen den Beinen: Was lenkt wohl mehr ab? Ein Rauchverbot halte ich dennoch zumindest im Privatwagen für etwas übertrieben.

    In Bayern herrscht ja bereits seit einiger Zeit in allen Zügen absolutes Rauchverbot. Auf den Bahnsteigen halten sich aber nur wenige daran, so dass es einige Minuten dauert, bis sich der Gestank unterwegs zugestiegener Raucher verflüchtigt oder zumindest auf ein erträgliches Maß verringert.

  33. @fast alle meint: (17.2.2007 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    25 hat´s erfaßt, der rest hier offenbar fast ausschließlich nicht.

    vgl artikel:

    "Bätzing sagte, wer etwa mit Kindern unterwegs sei und im Auto rauche, handele verantwortungslos. „Im Inneren des Fahrzeuges ist die Gesundheitsgefahr durch den Qualm schließlich um ein Vielfaches höher als in anderen Bereichen.“"

  34. Freddy Kruger meint: (17.2.2007 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Und das Wohnen an Hauptverkehrsstrassen gehört auch verboten oder die Autos muessen an Strassen wo Menschen wohnen min. 100m Abstand halten.
    Das Arbeiten und Wohnen in Fabriken die Abgase/Dämpfe in die Luft entlassen muss auch verboten werden.
    Leben gehört erst recht verboten, Sterblichkeit liegt bei 100%.
    Muss denn alles und jedes geregelt werden, dabb ist bald nixmehr erlaubt weil es immer irgendjemand stört!!!

  35. h.c. meint: (17.2.2007 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @33, und in Privatwohnungen in der Küche, wo 10 Leute rauchen, ist die Belastung für die Kinder durch den Rauch nicht so schlimm?

    Aha, man lernt nicht aus…

  36. corax meint: (17.2.2007 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @fast alle

    „Im Inneren des Fahrzeuges ist die Gesundheitsgefahr durch den Qualm schließlich um ein Vielfaches höher als in anderen Bereichen.

    Gibts dazu schon eine wissenschaftliche Studie?
    Falls Ja, wer hat die beauftragt?
    Die Gesundheitsgefahr im Innern eines Fahrzeuges dürfte wohl eher durch das Fahrzeug und dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch herrühren.
    Gibts dann Saisonkennzeichen für Cabrios?
    Emmisionshandel mit Zertifikaten für Kinderlose
    oder unheilbar Erkrankte bei 10% Zertifikatsumsatzsteuer wär doch auch noch was.

    MfG corax

  37. Lurker meint: (17.2.2007 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    @33:

    Sie haben's erfasst. Sie bringen ein geradezu schlagendes Argument für das Rauchverbot am Steuer – weil Kinder im Familien-PKW vergiftet werden könnten, muß dringend ein Verbot dieser elendigen Raucherei her. Nicht auszudenken, was den armen Kleinen im Führerhäuschen eines 10-Tonners, im Porsche des kinderlosen Jung-Juppies und dem wackeldackelbewehrten PKW eines Frührentners drohen könnte… darauf, daß in diesen Fahrzeugen gar keine Kinder sitzen, kann an dieser Stelle natürlich keine Rücksicht genommen werden. Schließlich *könnten* dort ja Kinder sitzen – und ein schlechtes Vorbild ist es sowieso.

    *argh*

  38. ergänzung zu 33 meint: (17.2.2007 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    ob das rauchverbot sinnvoll ist, ist eine andere frage, aber wenn man schon sich hier ausläßt, dann sollte man wenigstens berücksichtigen, warum es überhaupt erwogen wird. es geht eben nicht oder jedenfalls nicht nur um die ablenkung.

    abgesehen davon halte ich im zusammenhang mit kleinen kindern im gleichen haushalt ebenfalls ein rauchverbot für angemessen, selbst in privaten räumen. der staat hat auch schutzpflichten gegenüber seinen bürgern. kleine kinder können sich nicht gegen raucher (rauchende eltern) schützen. die tatsache, daß man sich noch nicht so weit traut, bedeutet aber nicht, daß der kleinere schritt (auto) nicht berechtigt ist.

    raucher sehen ja nicht gerne über die zigarettenspitze hinaus, wenn es um die frage des rauchens und der davon ausgehenden gesundheitsgefahren für andere geht. auf die frage, ob man in seinem eigenen auto sitzt, kommt es jedenfalls nicht an. danach fragt auch niemand, wenn der fahrer betrunken ist.

    es kommt darauf an, ob jemand gefährdet oder geschädigt wird. in münchen ist das rauchen in öffentlichen gebäuden, u-bahn etc. verboten. offenbar gibt es ausreichend anhaltspunkte, eine akute gesundheitsgefahr durch rauchen zu bejahen. also ist es auch grund genug, zu prüfen, ob ein verbot für autos sinnvoll ist. das ergebnis ist ja noch offen, also warum weint ihr raucher hier gleich?

  39. Lurker meint: (17.2.2007 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @38:

    Auch diese Argumentation ist bestechend.

    "Da man ja sowieso schon in Freiheitsrechte eingegriffen hat, muß es doch problemlos möglich sein, noch intensiver einzugreifen…"

    Wie gesagt: Zu einem Rauchverbot kann man inhaltlich stehen, wie man will – einen verbotsfreudigen Staat (und nichts anderes haben wir momentan) dagegen, der mit Scheinargumenten Gesellschaftslenkung und Protektionismus betreibt, kann man nur ablehnen.

  40. Lobo meint: (17.2.2007 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Zählt dann das Rauchverbot auch für Motorradfahrer? So weil wegen den Kindern und Gefährdung und so….

  41. Detlev T. meint: (17.2.2007 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @38
    "abgesehen davon halte ich im zusammenhang mit kleinen kindern im gleichen haushalt ebenfalls ein rauchverbot für angemessen, selbst in privaten räumen."

    Ernst gemeinte Frage: Wie soll das kontrolliert werden? Videoüberwachung der Wohnräume? Gesetze, die man nicht durchsetzen kann, sind eher schädlich als nützlich.

    Nicht ernst gemeinte Frage: Sollen Personen OHNE Kinder denn gegenüber Personen MIT Kindern bevorzugt werden? Von wegen Rente. Konsequenterweise müsste man das Rauchen doch für alle verbieten.

  42. n.n. meint: (17.2.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    bzgl. des herdes würde ich mich fragen, ob das gute stück
    1. aus den usa stammt
    2. (falls 1. +) in der bedienungsanleitung nachschauen, ob ein entsprechender warnhinweis an prominenter stelle abgedruckt war. so was wie "achtung! platten können sich erhitzen! verbrennungsgefahr!".
    3. (falls 2. -) KLAGEN!!!
    und zwar in den usa. punitive damages. anwalt mit erfolgshonorar. der ganze spaß rauf und runter ….

  43. @41 meint: (17.2.2007 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    >Ernst gemeinte Frage: Wie soll das kontrolliert werden? >Videoüberwachung der Wohnräume? Gesetze, die man nicht >durchsetzen kann, sind eher schädlich als nützlich.

    die frage könnte man auch stellen, wenn jemand in seinen privaträumen andere straftaten begeht. aber es ist sicherlich berechtigt, das rauchen nicht zu kriminalisieren, aber verbote können auch dazu führen, das bewußtsein für die vom rauchen ausgehende gefahr (auch) für andere zu schärfen.

    >Nicht ernst gemeinte Frage: Sollen Personen OHNE Kinder denn >gegenüber Personen MIT Kindern bevorzugt werden? Von wegen >Rente. Konsequenterweise müsste man das Rauchen doch für alle >verbieten.

    aber ernstgemeinte antwort: es geht für mich nicht darum, ob jemand kinder hat oder nicht, sondern um den gedanken, daß sich kinder nicht wehren können, wenn sie dem rauch ausgesetzt sind. wenn kinder sich in den räumen aufhalten, sollte in den räumen auch nicht geraucht werden. ob ein verbot oder ein anderer weg dieses ziel besser erreicht, ist dann letzlich eine andere frage.

    wegen rente: nein, raucher sterben früher, also stärken sie eher die rentenkasse, da sie nicht so lange rente beziehen.

    ein komplettes verbot ist wohl nicht erforderlich :-))

  44. Sansiba meint: (17.2.2007 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe mit großer Sorge, dass der Führerschein immer mehr zum Erziehungsmittel wird…
    Sie wurden betrunken auf dem Fahrrad angehalten? Dann sind sie selbstverständlich charakterlich nicht fähig ein Auto zu fahren. Die Tatsache, dass sie eben mit dem Fahrrad unterwegs waren, ist ja ein deutlicher Hinweis darauf, dass sie auch betrunken Auto fahren werden…

    Sie werden als Beifahrer mit Cannabisabbauprodukten im Blut erwischt? Na, dann können Sie natürlich nicht Auto fahren.
    Da Ihnen ja Drogensucht nachgewiesen wurde, sind sie sicherlich nicht fähig, Fahren und Rauchen zu trennen (man kennt die Drogensüchtigen ja und außerdem ist es nur zu Ihrem Besten)

    Sie rauchen während des Autofahrens? Schlechter Mensch, der Sie sind. Machen sie eine Entziehungskur. Weisen Sie nach, dass Sie ein Jahr lang abstinent leben. Überzeugen Sie den Psychologen davon, dass sie jetzt ein besseres Leben führen und nie wieder rauchen werden. Dann bekommen Sie auch Ihren Führerschein zurück. Ansonsten, weiß ja jeder, dass die Raucher stark süchtig sind und auf jeden Fall rückfällig werden und daher eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen…

    Viele Menschen benötigen ihren Führerschein beruflich, ihre Existenz hängt dran. Das ist doch die Gelegenheit, erwachsene Menschen zu erziehen und zu ihrem Glück zu zwingen. Ach Vollrausch alleine ist in Deutschland nicht strafbar? Zum Führerscheinentzug reicht es. Bei Drogendelikten wird nicht richtig hart durchgegriffen – ja wofür gibt es denn den Führerschein? Da nimmt man es nich so genau. Und da jeder weiß, dass Rauchen nicht gesund ist, ist es nur zu ihrem Besten…

    Freiheit? Woher kannte ich das Wort nochmal? Aus der Pilswerbung?

  45. flipflop meint: (17.2.2007 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Richtig, wer betrunken am Straßenverkehr teilnimmt, bringt sich und andere in Gefahr. Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad sind also selbstverständlich ein Beleg dafür, daß derjenige auf die Sicherheit seiner selbst und anderer pfeift. Und so einer sollte nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Drogen: Kann jeder nehmen, sofern dann nicht gefahren wird. Wenn doch: Same procedure.

    Ob man den Führerschein so dringend braucht oder nicht, muß man halt selbst wissen. Oder sollte etwa bei superwichtigen Schlipsträgern oder Familienvätern eine Ausnahme gemacht werden?

    Freiheit heißt auch, sie nicht zu mißbrauchen.

  46. Sansiba meint: (17.2.2007 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    @45 Na, wenn ihm die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wirklich egal gewesen wär, wäre er wohl mit dem Auto unterwegs gewesen. Man kann eben nicht schließen, dass der betrunkene Fahrradfahrer mit dem Auto ebenfalls unzuverlässig umgeht. Man könnte hier gegebenenfalls das Fahrrad beschlagnahmen aber doch nicht den Führrerschein.

    Wenn das Rauchen im Auto verboten ist, wird es sehr bald eine Raucher-MPU geben. Und nur wer brav ist, bekommt den Führerschein zurück.

  47. Marxty meint: (17.2.2007 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe durch solche Verbote den Untergang des Abendlandes auf uns zukommen.

  48. Sansiba meint: (17.2.2007 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    Zum Cannabis verweise ich auf den Link
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/08/bekiffter-beifahrer-riskiert-fuhrerschein/

    Ich sag ja nichts, wenn jemand besoffen oder bekifft fährt, der gehört aus dem Verkehr gezogen. Aber diese Art, dass mit dem Führerschein erwachsene Menschen erzogen werden sollen, stört mich.

  49. flipflop meint: (17.2.2007 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Das Wesentliche ist die Teilnahme am Straßenverkehr an sich. Ob und welches Fahrzeug jemand steuert, ist dabei IMO völlig wurscht. Es ändert überhaupt nichts, wenn man angesichts seines Zustands aufs Fahrrad umsteigt.

  50. flipflop meint: (17.2.2007 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    @48: Jo, was die anderen Leute im Auto getrunken oder genommen haben, spielt keine Rolle (sollte jedenfalls nicht, alles andere ist Unsinn). (Nur zur Klarstellung, daß 49 eine Antwort auf 47 ist)

  51. Jings meint: (17.2.2007 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, wenn die Politiker und, noch mehr, die untergeordneten Beamten, mit Sacharbeit ausreichend ausgelastet wären, und wenn sie diese Arbeit gewissenhaft und sorgfältig ausführen würden, dann wären sie so beschäftigt, dass sie nicht auf so saudumme Gedanken kämen.

    Man kommt sich in Deutschland inzwischen ja vor, wie im Kindergarten.

  52. corax meint: (17.2.2007 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    @flipflop

    Vögeln ohne Gummi….

    MfG corax

    PS: @51 Jings (Das ist doch hoffentlich keine Abkürzung von JarJarBings?)
    "Letzter Satz:" Genau.

  53. @41 meint: (17.2.2007 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    "Sollen Personen OHNE Kinder denn gegenüber Personen MIT Kindern bevorzugt werden?"

    Guter Gedankenansatz, und man darf ihn nicht auf die Rente beschränken. Kinderlose können beispielsweise am Wochenende ausschlafen, während Leute mit Kindern von den lieben Kleinen frühmorgens geweckt werden. DAS IST NICHT GERECHT! Man sollte die Zwangsweckung der Kinderlosen einführen.

  54. n.n. meint: (17.2.2007 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @ 49 flipflop

    es ist dir egal, welches fahrzeug ein betrunkener steuert!? das ändert überhaupt nichts!??!
    für mich macht es einen großen unterschied, ob ich von einem tretrollerfahrer mit 10 km/h oder von einer s-klasse mit 100 km/h angefahren werde.

    wenn du jedem betrunkenen den führerschein wegnehmen willst, warum sollte dann jemand eigentlich das fahrrad nehmen!? eine betrunkene autofahrt ist doch viel bequemer und im falle eines falles genauso teuer.

  55. SvenR meint: (17.2.2007 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Ich wundere mich über den SPON-Artikel, bei uns in Frankfurt ist das total üblich. Die A661 wird relativ häufig für allgemeine Verkehrskontrollen gesperrt, der Verkehr über einen Parkplatz umgeleitet. Ich war selbst schon zweimal dabei. Gut, es ist kein Spaß, wenn man freitags morgens um 4 aufsteht, un den ersten BA-Flieger nach London-City zu bekommen, den ganzen Tag da arbeitet, nach dem – wie immer – eineinhalb Stunden zu späten Rückflug um 23:30 h von einem Polizisten mit einer Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet zu bekommen. Gut, die waren sowohl freundlich als auch professionell, und sie haben jedesmal mehrer per Haftbefehl gesuchte Menschen, gestohlene Autos und betrunkene/bekiffte Autofahrer gefunden.

    Ich bin auch schon mal an einem Fastnachtsdienstag abend so gegen 22:00 h auf dem Weg vom Büro nach Hause, mit Anzug und Krawatte, von zwei lustigen "Streifenpolizisten" angehalten worden. Ich sei auffallend langsam gefahren (so ca. 55, 50 ist da erlaubt, die meisten fahren da über 70 km/h). Auf die Frage, ob ich getrunken habe, habe ich mit "Ja, aber natürlich keinen Alkohol" geantwortet. Als nächstes wollten sie wissen, wo ich den her käme, und wo ich denn hinwolle, antwortete ich, dass ich nicht wüßte, was sie das angehe. Daraufhin wurde der jüngere nervös und nesselte an seinem Holster herum. Er forderte mich auf, auszusteigen. Auf meine Nachfrage, warum ich das tun solle, zog er seine Waffe und schrie, ich solle sofort aussteigen. Sein älterer Kollege konnte ihn gerade so noch davon abhalten, auf mich zu schießen. Lange Rede, kurzer Sinn, der jüngere schreibt heute nicht mal mehr Parksünder auf – ich war weder der erste und einzige, noch der, den es am härtesten getroffen hat.

  56. flipflop meint: (17.2.2007 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Richtig, es ist mir egal. Denn entscheidend ist die Tatsache, daß er überhaupt eins steuert. Die Frage lautet also nicht "was steuert er und was ist schlimmer als was anderes?", sondern "steuert er überhaupt ein Fahrzeug".

    Warum bist Du nicht in der Lage, zu abstrahieren? Ich will, daß Leuten die Fahrerlaubnis entzogen wird, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, obwohl sie verkehrsuntüchtig sind. Genau das will ich.

    Wenn eine der Bedingungen "betrunken sein" "aktiv am Straßenverkehr teilnehmen" nicht zutrifft, sollte das keine Relevanz in bezug auf die Fahrerlaubnis haben.

    aktiv: ein Fahrzeug steuern, ein Fahrrad fahren

  57. corax meint: (18.2.2007 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    @flipflop

    bei Beitrag 49 war ich ja noch vorsichtig.
    Gibt es auch Gehwege ohne möglicherweise kreuzende andere Verkehrsteilnehmer wie etwa Radfahrer/Dreiradfahrer/Mofafahrer/Autofahrer)
    Oder darf man ihrer Meinung nach über 0,5Promill nur noch liegend den Standort wechseln?

    Ich glaub, mit Verlaub, Sie sind ein…. fragen sie den Ex-Außenminister.

    MfG corax

  58. flipflop meint: (18.2.2007 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    Hm, ich hatte "aktiv" doch extra definiert als "Fahrzeug steuern, Fahrrad fahren". Aber ist ja schon spät.

    Nein, Fußgänger würde ich als Grenzfall sehen.

  59. corax meint: (18.2.2007 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    @58

    Als Grenzfall zum
    § 315c StGB?

    Wo gäbe es Überschneidungen?

    MfG corax

    PS: Es ist "früh" nicht "spät"

  60. flipflop meint: (18.2.2007 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    Was meinen Sie mit Überschneidungen?

    Ich finde es seltsam, daß nur Fahrzeugführer durch den Paragraphen angesprochen werden. Ein auf einer Straße umhertorkelnder Fußgänger gefährdet den Verkehr schließlich auch.

  61. corax meint: (18.2.2007 um 01:22) AntwortenReply to this comment

    @flipflop

    OK, es gilt allgemein:

    StVO §1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Bloß, (ganz ohne Wortklauberei), die "Masse" machts.
    Ob ich mich mit einem 800kg schwerem Fiat Panda oder
    einem 1,8t Geländewagen oder mit meinen eigenen 80kg Körpergewicht auf den "Heimweg" mache, ist schon ein Unterschied, (wenns nicht grad zu Fuß auf die BAB geht).

    Da wo Fußgänger (auch Kinder) auf Gehwegen laufen,
    muss ich als Kraftfahrer *immer* mit plötzlichem Fehlverhalten anderer rechnen. Worin auch immer deren Fehlverhalten begründet ist. (BABs und einsame Landstrassen mal ausgenommen)

    Jegliche Bemühungen oder Bestrebungen: "Alles" wünschenswerte oder nicht wünschenswerte Verhalten in Gesetze zu "gießen",
    halte ich für kontraproduktiv, da sofort die Ausnahmen herausgeknobelt werden.

    Paragraph 1 halte ich deshalb für absolut ausreichend.

    "Was die Teilnahme am Straßenverkehr unnötig stört, IST verboten und WIRD bestraft."

    Ich persönlich komme aus dem Bereich: "Bauwirtschaft hauptsächlich für öffentliche Auftraggeber" also sollte die VOB gelten. Mit welchen Mitteln versucht wird, die VOB auszuhebeln bzw. einzelne Bestimmungen zu ändern, wodurch letztendlich nur die ursprünglich "ungünstigeren" (für öffentl. AG) Klauseln in Kraft treten, das sprengt jeglichen Rahmen.

    MfG corax

  62. flipflop meint: (18.2.2007 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe da nichts, das "die Masse" machen könnte. Ein betrunkener Fußgänger gefährdet den Straßenverkehr, wenn er auf der Fahrbahn rumspringt- egal, ob ich das mit meinen 110 kg bin oder jemand mit 70 kg. Und wenn ich mit besoffenem Kopf irgendeinen Mist mache und z.B. einen Autofahrer erschrecke, der daraufhin vor die nächste Laterne fährt- dann ist dessen auch in Gefahr.

    Ich sehe einfach nicht, daß die StVO da einen Unterschied zwischen Massen macht. Das StGB anscheinend auch nicht (indirekt, da Fußgänger ausgeschlossen sind).

  63. ich meint: (18.2.2007 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    @flipflop
    wenns die masse nicht macht, verstehe ich das güterkraftverkehrsgesetz nicht.
    ein autofahrer darf 24 stunden und mehr durchfahren.
    der selbe fahrer im lkw nicht.
    besser noch er muss seinen lkw nach soundsoviel stunden rechts ran fahren. darf aber mit seinem pkw im anschluss noch bis ultimo weiterfahren.

  64. flipflop meint: (18.2.2007 um 03:13) AntwortenReply to this comment

    Kein Autofahrer darf 24 Stunden oder mehr durchfahren, weil er implizit verkehrsuntüchtig ist.

  65. Sansiba meint: (18.2.2007 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    Es geht doch nicht nur um die Masse:

    Ich kann durchaus noch angetrunken ein Fahrrad mit 15 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich sicher fahren. Auf der Autobahn mit 160 km/h wäre ich da deutlich überfordert – und lass das einfach.

    Was mich stört ist, dass nicht mehr überprüft wird: Hat jemand mit dem Auto Unsinn gebaut Ja / Nein? Sondern die charakterliche / persönliche Eignung zum Autofahren anhand von anderen Kriterien gemessen wird.

    Offensichtlich ist es einfacher, jemanden den Führereschein zu nehmen als ihn anderweitig zu verurteilen. Und daher wird ein "wünschenswerter Charakter" entworfen.

    Und wer dem Idial nicht entspricht, darf eben zu Fuss gehen. Da viele auf den Führerschein angewiesen sind, müssen sie sich nun eben entspechend dem Idialcharakter verhalten (das wird dann auch via mpu überprüft)
    Nicht rauchen, nicht saufen, nicht kiffen – oder du gefährdest deinen Job.

  66. Lurker meint: (18.2.2007 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @Sansiba:

    M.E. haben Sie absolut Recht.

    Besonders geht mir der Hut hoch, wenn ich sehe, daß der Führerscheinentzug als Mittel gegen Gewalt- und Meinungskriminalität eingesetzt werden soll. Schon die Behauptung, ein z.B. Betrüger, der mit dem Auto zum Bankschalter gefahren ist, sei charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs, grenzt an Idiotie – das folgt dem Motto "wer lügt, der stiehlt und friss auch kleine Kinder!".

    Wenn man nun gar nicht mehr an die charakterliche Uneignung, die zur Verkehrsgefährdung führt, anknüpft, sondern allgemeine "charakterliche Maßstäbe" ansetzt, wird der Führerschein (auf den man grundsätzlich einen Anspruch hat und der nur in begründeten Fällen verweigert werden darf – das wird oft vergessen. Der Staat ist nicht etwa nett, wenn er ihn ausstellt, sondern tut seine Pflicht) zur sozialen Disziplinierung und eine Machtstellung mißbraucht.

    Gleiches gilt für das Rauchverbot am Steuer: Natürlich ist nicht verkehrssicher, wer bei Tempo 180 am Steuer Purzelbäume schlägt, seine Kippe im Fußraum sucht (wobei das wohl eher eine Nichtraucherphantasie ist) oder eine Hasenmaske trägt – darum geht es nicht. Warum aber der Raucher sich im Auto vorwerfen lassen muß, er würde ja schließlich Kinder gefährden (die spontan in sein Auto hineinzudiffundieren pflegen, obwohl er selbst gar keine hat oder gar transportiert), ist nicht ganz klar…

  67. h.c. meint: (18.2.2007 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    @36 (corax)

    Das ist wohl eher die theoretische Annahme der Drogenbeauftragten. Sicherlich ist es schlimmer, wenn man nicht das Fenster aufmacht und eine Zigarette nach der anderen raucht, und das Kind die meiste Zeit im Auto verbringt. Praktisch ist es aber nun so, das innerhalb geschlossener Räume nicht immer dabei gelüftet wird (warum auch immer) und die Kinder dort erheblich mehr Zeit als im Auto verbringen.

    Der Drogenbeauftragten sollte man mal erklären, das ein längeranhaltendes, permanentes Einatmen einer geringeren Menge schädlicher Stoffe mind. genauso gefährlich sein kann wie das kurzzeitige und ggf. höherlastige Einatmen des schädlichen Stoffes. Ist zwar auch nicht themenbezogen wissenschaftlich erwiesen, dennoch müsste die Drogenbeauftragte dennoch ein Rauchverbot in Privatwohnungen fordern.

    @37 (Lurker)

    Genau. Immerhin kann man ja nicht ausschließen, das sich unterm Sitz eine Kinderspinne versteckt hat… *hust*

    @38, wer anderen Personen gefährlichen Stoffe in einem nicht-gerechtfertigtem Maße aussetzt sollte der KV anzuzeigen sein. Jeder sollte darauf achten, das er andere nicht allzu sehr stört. In einem Restaurant mit einem abgetrennten Raucherbereich ist das in ausreichendem Maße getan, inwiefern das in Privatwohnungen angewandt werden könnte bleibt diskutabel. Dazu braucht es kein extra Verbot. Und wenn ein Fahrer betrunken ist hat er sein Fahrzeug nicht mehr in ausreichendem Maße unter Kontrolle, von Rauchen (normaler Zigaretten) hätte ich das bisher nicht gewußt.

    PS: Ich bin kein Raucher, und geraucht werden darf bei mir nur in der Küche oder auf dem Balkon.

    @40 (Lobo),

    *hust* Ja wohl ja. :D

    @48, (Sansiba)
    nicht nur Sie. Gibts das auch bei Alkohol? Wäre ja mit der selben Logik hervorragend zu begründen. Warum machen wir dann eigentlich noch vorher aus, wer am Abend keine alkoholischen Getränke zu sich nimmt? Dann könnt ma auch gleich alle besoffen fahren, uns droht ja nix schlimmeres! (Na ja, bis auf die verstärkte Gefahr eines Unfalles…)

    @53 (@41)

    Ja wohl ja. :D

    @55 (SvenR),

    jaja. Was heute so alles als Polizeibeamter rumläuft ist erstaunlich.
    Und bei der Bundeswehr ziehen sie nicht die Waffen, um unseren Botschafter in Afghanistan zu schützen – dafür gabs nämlich keinen Befehl vom Verteidigungsminister! Aber zum Glück gibts ja noch die alliierten Streitkräfte die unserem Botschafter zur Hilfe geeilt sind…

    @56 (flipflop)

    Man nimmt aber auch als Fußgänger aktiv am Straßenverkehr teil… Und betrunken umherlaufen bedeutet ja auch noch keinen Führerscheinentzug. Wenn einer so besoffen ist das er als Fußgänger oder Radfahrer eine Gefahr für sich und andere darstellt darf er gerne von den Kollegen der Polizei nach Hause (oder in die Ausnüchterungszelle etc. pp.) verbracht werden, die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt sich m.E. nur dadurch, wenn er betrunken ein gefährliches Fahrzeug führt. Als gefährlich würde ich jedes motorisierte und zum Straßenverkehr zugelassenes oder zulassungsfähiges Kraftfahrzeug deklarieren.

    Ob jemand mit einem Fahrrad hin und her schwenkend auf einer Straße unterwegs ist oder ständig besoffen vom Bordstein auf die Straße turkelt oder ohne Rücksicht auf Verluste Straßen überquert stellt m.E. nur einen geringfügigen Unterschied dar.

    @64 (flipflop)

    Und warum wird das bei LKW-Lenkern im Gegensatz zu PKW-Lenkern pauschal im Vorfeld bestimmt, ab wann er fahruntüchtig sein "muss"? Das ist wohl eher die Frage aus 63.

    @66 (Lurker)

    Und wer nicht auf die Straße guckt sondern seine Zigarette auf dem Fußboden sucht handelt grob fahrlässig bis bedingt vorsätzlich. Das gleiche gilt auch für Leute, die mit nicht passender Fußbegleitung (oder gar mit eingegipstem Bein – da wird man ja auch als fahruntüchtig eingestuft und benötigt kein entsprechendes Verbot) fahren und dadurch beispielsweise nicht im vollem Maße bremsen können. Oder will man auch ein Verbot von bestimmten Schuhen einführen?

  68. A. John meint: (18.2.2007 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Gestern habe ich mir an einer heißen Herdplatte die Finger verbrannt. Warum macht da eigentlich keiner was?
    Das Zauberwort heißt Induktionsherd. ;-)
    http://www.themenkatalog24.de/artikel/essentrinken/kochen-der-zukunft-induktionsherd.htm

    Gruß A. John

  69. Hootch meint: (18.2.2007 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Ich lese mir gerade bei einem Zigarettchen die Kommentare durch, jetzt wandert mein Blich auf die Zigarettenschachtel. Dort steht: "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu".

    Jetzt wird mir alles klar! Jetzt weiß ich, warum das Rauchen überall verboten werden soll! Ich bin ein Selbstmordattentäter!

    Grüße!

  70. John meint: (18.2.2007 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Rauchen und Handys beeinträchtigen einen unmittelbar beim Autofahren. Man braucht nun einmal mindestens eine Hand. Das Rauchen selbst ist dazu noch schlimmer. Fällt die Zigarette aus der Hand reagieren die Fahrer panisch und gefährden alle anderen Verkehrsteilnehmer. Lieber Herr Vetter, wenn sie sich ihre eigenen Finger an der Herdplatte verbrennen wird niemand anderes davon wirklich beeinträchtigt. Aber wenn irgendwelche Arschlöcher meinen, während des Autofahrens rauchen zu müssen sind sie eine unmittelbare Gefahr für andere. Ich selbst durfte schon genug Situationen erleben in denen es verdammt knapp wurde, weil der Fahrer meinte unbedingt während des Fahrens rauchen zu müssen.

  71. bigobelix meint: (18.2.2007 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß nicht, was gefährlicher für meine Mitfahrer ist:
    Wenn ich eine Zigarette im Auto rauche oder wenn ich schon eine Stunde lang keine rauchen durfte und noch 2-3h vor mir habe…

  72. Asshole meint: (18.2.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @70: Lieber Herr John,

    unqualifizierte Meinungsäußerungen gepaart mit Beleidigungen sind genau das, was der toitsche Stammtisch braucht, weiter so! Darauf rauche ich eine!

  73. Gerhard meint: (18.2.2007 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @71: Wie kann man nur über ein Rauchverbot nachdenken, wenn doch dann die vielen Abhängigen mit Entzugserscheinungen zu kämpfen haben… ;-)

  74. F.R. (Psycho-Blog) meint: (18.2.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Beim Autofahren irgend etwas an einer eingeschalteten Herdplatte zu machen, finde ich tatsächlich etwas übermütig *fg*

  75. Anonymous meint: (18.2.2007 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Angesichts so vieler Kommentare mal ein Argument.
    Sollten unter der verehrten Leserschaft Beamte der Schutz- und/oder Kriminalpolizei sein, bestätigen sie es bitte: Generationen solcher Beamter haben während ihrer Streifenfahrt, selbst bei Einsatzfahrten, ganz nebenbei und selbstverständlich ihren Funksprechverkehr mit der Leitstelle abgewickelt.
    Und die Unfallquote dabei? Gleich null.
    Nach dem exzessiven Handy-Verbot lenke ich mein Fahrzeug öfters gerne mit die Knieen und kämme mir während der Fahrt meine Haare.
    Ich warte vergeblich auf eine OWiG-Anzeige, der ich gerne mal ausgesetzt wäre…

  76. Peter Schaefer meint: (18.2.2007 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    @ 75F Psycho-Blog
    "Beim Autofahren irgend etwas an einer eingeschalteten Herdplatte zu machen, finde ich tatsächlich etwas übermütig *fg*"

    Wenn ich die Cruise Control reinwerfe, kann ich in meinem Womo problemlos hinten kochen gehen. :)

  77. benpal meint: (18.2.2007 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    “Bätzing sagte, wer etwa mit Kindern unterwegs sei und im Auto rauche, handele verantwortungslos. „Im Inneren des Fahrzeuges ist die Gesundheitsgefahr durch den Qualm schließlich um ein Vielfaches höher als in anderen Bereichen.“”

    Wenn es die Bäntzig sagt muss es wohl stimmen, auch wenn es für eine akute Gesundheitsgefahr keine haltbaren Beweise gibt. Keine!

    Ist Mitfahren im Auto nicht auch eine Gesundheitsgefahr? Lasst euch doch mal an der Tankstelle die Informationsbroschüre geben, auf der steht, wie gefährlich Benzindämpfe sind. Darf man dann mit Kindern überhaupt noch an einer Tankstelle vorfahren? Oder im Stau stehen und die dazu noch die Lüftung laufen lassen?

    Die Wenigen, die im Auto in der Gegenwart von Kindern (bis zu welchem Alter sind Kinder Kinder?) übermässig rauchen, ohne zu lüften, lassen sich auch durch ein Gesetz nicht davon abhalten. Und zu Hause rauchen sie sicher auch.

  78. Gerhard meint: (18.2.2007 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es traurig, dass viele nikotinabhängige Eltern noch nicht einmal Rücksicht auf ihre eigenen Kinder nehmen.

    Die durch den Straßenverkehr und die durch das Rauchen verursachte Feinstaubbelastung sind kaum zu vergleichen. Wird in Städten der Grenzwert von 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen pro Jahr erreicht, müssen Gegenmaßnahmen getroffen werden. In Discos sind jedoch Werte von bis zu 1000 µg/m³ üblich und hier wurde lange Zeit kaum etwas unternommen um Mitarbeiter und Gäste zu schützen. In einem Industrieunternehmen müssten die Mitarbeiter Schutzmasken tragen…

  79. h.c. meint: (18.2.2007 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    @78, dann sollt man mal in Discos öfter lüften… Wenn man den Zigarettenqualm in eine Tüte pustet ist dort die Schadstoffbelastung sicherlich um einiges höher als 1000 µg/m³.
    Aber ansonstan gehören Ihre zwei Absätze nicht wirklich zusammen, oder?

  80. chafroe meint: (18.2.2007 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    Echtes Reizthema – Rauchen – aber geht es eigentlich nicht um etwas anderes?
    Tim Jansen (Kom 10) meint : "Das Schlimme ist ja, das sich die Politik staendig…" Politiker sind ein Teil der Menge, sind sogar von dieser "Menge" beauftragt und achten peinlichst darauf… (wie Hendric Kom 11 zitiert): "dass die Grenzen
    des Erlaubten in einer Gesellschaft nicht zu restriktiv und vor allem nicht zu eindeutig gezogen werden."
    Ich glaub da war doch mal was – 1984 – "Einige Schweine sind gleicher als gleich!"

  81. rjb meint: (19.2.2007 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    Es geht weiter:
    http://bayernkurier.de/index.php?option=com_content&task=view&id=10438&Itemid=224
    "Ein Verbot für Schleier am Steuer fordert die CSU-Verkehrspolitikerin Renate Blank (Bild). Schon das Handy-Verbot in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit gewesen. „Vermehrt sind nun Frauen mit Kopftüchern, Burkas und Schleiern am Steuer zu beobachten…"
    Findet gerade ein Wettbewerb "Deutschland sucht die blödeste Verbotsidee" statt?

  82. Lurker meint: (19.2.2007 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    @rjb:

    Das schlägt dem Faß den Boden aus. Sicherlich ist ein eingeschränktes Sichtfeld am Steuer dringend zu vermeiden – warum allerdings der in der Regel gesichtsfeldsneutral tragbare Schleier jetzt verboten werden muß, während die Baseballkappe unproblematisch bleibt, wissen eigentlich nur unsere (paar) Radikalchristen und Antidemokraten im Parlament.

    Ohne Zweifel muß ab sofort auch das Glaubensbekenntnis sowie das denken an Allah am Steuer verboten werden – während der gute Christ aus der inneren Einkehr ja Leitgedanken insbesondere für die nächste Straßenkreuzung zieht, könnte der Moslem ja darüber hinaus eine Bombenbauanleitung aus dem Allah-Net erglauben.

  83. h.c. meint: (19.2.2007 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    @81 (rjb),

    der Bayern Kurier ist nicht zufällig ein Satireblatt?

    Vielleicht sollte man der CSU-Kollegin mal erklären, das ein normales muslimisches Kopftuch das Sichtfeld in KEINEM Maße einschränkt. Da kann eine Muslimin erzählen was sie will, ich kann mir schlecht vorstellen das ein Tuch was aufm Kopf den Rundumblick verhindert, außer man hat auch Augen im Hinterkopf. Aber wer weiß, einige CSU-Politiker haben solche seltsamen Vorstellungen, da glaubt man manchmal wirklich die kommen vom Mars – und Marsianer könnten ja vllt. doch Augen im Hinterkopf haben…

    Frei nach unserem Parteilieds-Refrain:
    "Denn wir sind jung und wir sind frei und eins ist klar wir sind dabei, rot und grün kann uns nicht schrecken, schwarz niemals das Herz erwecken. Freiheit bleibt unser Ideal, denn wir sind jung und liberal."

    @82, allerdings ziehe ich mir meine Baseballkappe nie so tief ins Gesicht das sie erheblich das Sichtfeld beeinträchtigen würde. ;o) Und eins frag ich mich natürlich als Motorradfahrer auch: Was ist mit Helmen? Motorradfahren ist nicht dringend notwendig, die sind laut (zumindest meine alte, noch "echte" 400er Rennmaschine ist das xD), haben ein großes Unfall- und Verletzungsrisiko (werden gerne übersehen, keine Knautschzone) und das Sichtfeld ist extrem eingeschränkt. Wie sagte damals der Fahrlehrer beim theoretischen Unterricht? "Also nach rechts hat man natürlich einen bessere Sicht beim Schulterblick, weil links stört die B-Säule… Na ja, bei dir (Anm.: Also beim h.c. ;o) ) ist das auf beiden Seiten gleich beschissen."

  84. h.c. meint: (19.2.2007 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    PS: Was ist eigentlich mit Nonnenbekleidung?

  85. TheDoctor meint: (19.2.2007 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Wie ein Kumpel von mir sagte (als er vor 20 Jahren einem weiteren das Rauchen in seinem Auto verbot): wer im Auto raucht, frisst auch kleine Kinder.
    Und wer im Auto raucht während Kinder in dem selben sind, vergiftet sie vor dem Fressen.

    Soviel zum Rauchen.

    Ansonsten gilt was 81 vermutet: der Wettbewerb “Deutschland sucht die blödeste Verbotsidee”

    Das anerkannt gefährlichste was ich im Auto tun kann ist meine Mutter mitnehmen. Die redet gerne während der Fahrt und hat mich schon mehrfach so abgelenkt, das es knapp wurde.

    Aber um Gefahr geht es nicht.

    Unsere Politiker sind schlicht nicht mehr von dieser Welt.

  86. h.c. meint: (19.2.2007 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    PPS: Blöde juristische Frage: Mit Freisprecheinrichtung ist es ja legal am Steuer zu telefonieren. Wenn ein anderen einem das Handy ans Ohr drückt doch auch. Wenn man es sich unters Kopftuch klemmt, was ich mir irgendwo schlecht vorstellen kann, ist das dann nicht eigentlich auch legal? Wenn das so wäre wäre das erste "Argument" der CSU-Tante schon weg… Vllt. möchte sie ja die Kommunikation im Auto komplett verbieten. Dann soll sie dies aber bitte auch frei aussprechen.

    @85, "Unsere Politiker sind schlicht nicht mehr von dieser Welt."

    Die meisten, ja. Jeder Mensch sollte so viel Verstand haben das er sich so verhält, damit er sich und andere nicht übermäßig gefährdet. Macht er es doch kann man in vielen Fällen sicherlich von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen, und da gibt es m.E. ausreichend Mittel dies zu bestrafen. Der Verbots- und Präventivstaat bringt einem langsam echt zum Kotzen, was kommt als nächstes? Personen mit erhöhtem Agressionspotenzial bevor sie eine Straftat begehen wegsperren? Die Menschen sollten mal einsehen, das man nicht alles "Böse" präventiv bekämpfen kann…

  87. Ralf meint: (19.2.2007 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    §1 (2) StVO: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." (Quelle, inkl. Rechtschreibung: gesetze-im-internet.de)

    Das dürfte doch so ziemlich alles abdecken, oder? Ich sehe darin, dass das jetzt alles in einzelnen Beispielen ausformuliert wird, ein falsches Signal. Die Politiker, die – in der Hoffnung, den Straßenverkehr sicherer zu machen – das jetzt mit immer neuen konkreten Einzelideen ankommen, erreichen damit vielleicht eher das Gegenteil: So lange ich nicht rauche und nicht telefoniere, kann ich mich ja gar nicht falsch verhalten.

    Wenn es nunmal erwiesen ist, dass das Telefonieren am Steuer – ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung – die Aufmerksamkeit erheblich reduziert, dürfte es doch kein Problem sein, daraus eine Gefährdung zu konstruieren. Dasselbe gilt für das Rauchen am Steuer. Oder können mich die Jura-Praktiker in der Runde aufklären, was da das Problem sein soll?

    Dass ein Rauchverbot am Steuer zu Gunsten der evtl. mitfahrenden Kinder nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, muss man allerdings Frau Bätzing wohl erst erklären.

    Übrigens: Ich bin Nichtraucher aus Überzeugung.

  88. h.c. meint: (19.2.2007 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @87, die Aufmerksamkeitsreduktion heißt aber nicht, das man jemanden anderes generell belästigt, gefährdet pp. Wenn es aber zu einem Unfall kommt, und herauskommt das der Fahrer beispielsweise die andere Person nicht gesehen hat weil er grad damit beschäftigt war sich die Zigarette anzuzünden handelte er grob fahrlässig. Wer sich nicht die Zigarette anstecken kann und dabei auf die Straße achten kann handelt grob fahrlässig bis bedingt vorsätzlich und verstößt damit gegen §1 (2) StVO. Selbst wenn er z.b. die Vorfahrt geschnitten bekommen hat und nicht bremsen konnte, weil er grad auf sein Handy schaute, kann man ihm dann eine Mitschuld anhaften. Dazu sind die juristischen Mittel gegeben, sie müssen nur angewandt werden. Und Gesetze sind nun mal da um sie anzuwenden, und nicht um sie zu verschärfen.

  89. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @87 (Ralf)
    Beim Verbot des Telefonierens mit Handy ging es nicht nur um das Thema Aufmerksamkeitsreduzierung, sondern auch darum, daß eine Hand dauerhaft von der Bedienung des Kfz ausgeschlossen wurde.
    Wenn man solche Leute auf der Straße vor sich hat, ist die Berechtigung dessen nicht von der Hand zu weisen: 10 km/h zu langsam und das Benötigen von 1 1/2 Fahrspuren ist zumindest hier im Rhein/Main-Gebiet lebensgefährlich.
    Beim rauchenden Autofahrer trifft das eben nicht zu.

  90. Ralf meint: (19.2.2007 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @89: Aus der Argumentation für das Handyverbot müsste sich doch dann auch eine Gefährdung i.S.v. §1 (2) StVO herleiten lassen? Den einzigen Unterschied, den ich mit dem expliziten Verbot sehe, ist, dass die Gefährdung an sich nicht mehr einzeln nachgewiesen werden muss und somit nicht die Gefährung geahndet wird, sondern allein die Tatsache der Benutzung sanktioniert wird.

    Das bringt mich eben zu der Frage, ob überhaupt vor Einführung des expliziten Verbots in §23 (1a) StVO schon und in entsprechendem Umfang versucht wurde, Sanktionen gegenüber telefonierenden Autofahrern (etwa in Form von Bußgeldern o.ä.) auf Basis der Argumentation "Verkehrsgefährdung" durchzusetzen. Es gibt im Verkehrsrecht ja genug Vorschriften, die auch durch die Gerichte sehr weit ausgelegt werden (s. Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs), warum soll das hier nicht auch der Fall sein?

    Dass man beim rauchenden Autofahrer ggf. die Argumentation etwas weiter dehnen muss, um zur Gefährdung zu kommen, steht auf einem anderen Blatt. Genau das wird ja aber von Frau Bätzing nicht mal versucht und stattdessen die Argumentationskrücke der gesundheitlichen Gefährdung von beförderten Personen hervorgeholt. "Krücke" deshalb, weil, wie ja schon erkannt, diese Gefährdung eben nichts speziell mit dem Rauchen im Auto oder dem Straßenverkehr zu tun hat, sondern auch anderswo auftaucht.

    Wenn sich eine Argumentation finden lässt, warum ein bestimmtes Verhalten eine Gefährdung des Straßenverkehrs begründet, so müsste eben § 1 StVO ausreichen und eine gesonderte Erwähnung – speziell in einem vollständig anderen sachlichen Zusammenhang (§23 StVO) – wäre nicht nötig. Was hier aufgebaut wird hat viel mit einem Verbotskatalog mit abschließendem Charakter zu tun, und den wollte der Gesetzgeber mit §1 StVO ja wohl gerade vermeiden.

  91. Justus meint: (19.2.2007 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Diese ganzen Verbotstatbestände sind überflüssig und systemfremd, zumal sich etwaig realisierende Risiken zwanglos versicherungsrechtlich lösen lassen. Das etwa festgestellte grobfahrlässige Verhalten eines Verkehrsteilnehmers führt regelmäßig zu einem Regress des eigenen Haftpflichtversicheres und nicht nur zur Prämienerhöhung!

  92. @ Justus meint: (19.2.2007 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Bei Sachsschäden ist das alles gut und schön. Wenn ich schwer verletzt oder getötet werde, tröstet mich das eher weniger.

  93. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @90 (Ralf)
    Ich denke, daß gerade aus dem Grund, daß man hier auch schön sanktionieren wollte, ist es aus Sicht des Verordnungsgebers schon sinnvoll, eine eigene Regelung zu schaffen. Zum einem begegnet man hier der Gefahr divergierender Rechtsprechung, zum anderen befolgt man auch das Bestimmtheitsgebot, wonach ua für den Betroffenen ersichtlich sein muß, wann er mit einem staatlichen Eingriff zu rechnen hat.

  94. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @93
    Das "ist" im ersten Satz gehört natürlich ein paar Worte nach hinten. Wochenanfang ist doof!

  95. Ralf meint: (19.2.2007 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @93 (RA Junghans):
    Wenn also u.A. das Bestimmtheitsgebot eine solche konkrete Regelung erfordert, ist die grundlegende Forderung aus §1 (2) StVO praktisch zahnlos, da nicht bestimmt genug? Sprich: Es ist nicht möglich, auf Grund einer spezifischen, aber nicht explizit in der Verordnung oder einem zugehörigen Gesetzes- oder Verordnungstext genannten Gefährdung zu sanktionieren?

  96. @86 meint: (19.2.2007 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    viel interessanter ist die frage, inwieweit man _andere_ Dinge als mobiltelefone ans ohr halten darf, z.B. ein diktiergeraet. der § 23 Abs. 1a benennt ja ausschliesslich mobiltelefone. sonst koennte ja ein autofahrer stets ein dem mobiltelefon optisch aehnliches diktiergeraet mit sich fuehren und damit bei eine polizeikontrolle dieses vorzeigen. und ohne bussgeld davonkommen!

  97. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @95 (Ralf)
    Möglich ist es schon, siehe § 49 I Nr. 1 StVO. Wie oft hier aber wirklich aufgrund dessen sanktioniert wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise findet das als Auffangstatbestand Anwendung bei annähernd wertungsgleichen, aber eben nicht erfaßten Geräten, wie beim Diktiergerät in comment 96.
    Ich persönlich finde -bei aller Ablehnung gesetzgeberischer Regulierungswut- konkrete Verhaltensgebote gerade im Straßenverkehr durchaus griffiger und leichter befolgbar als diffuse Generalklauseln, von denen dann im Zweifelsfall jeder seine eigene Meinung hat.

  98. HobbyBlogger meint: (19.2.2007 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Also ich persönlich habe meine rechte Hand beim Fahren ständig an der Gangschaltung.
    Selten habe ich beide Hände gleichzeitig am Steuer.
    Beobachtungen im Straßenverkehr werden euch zeigen das ich da nicht der Einzige bin.
    Wo soll da jetzt die Zigarette in der Hand störender/gefährlicher wirken als meine Hand am Schalthebel?
    Wenn mir eine Zigarette aus der Hand fällt, fahre ich rechts ran und hebe sie auf. Einmal bisher, konnte ich nicht rechts ran fahren. Das hat allerdings auch nicht zu Panikattacken geführt und ein Autobrand blieb auch aus. Genauso wie unkontrolierte versuche diese zu löschen/erreichen.
    Ich fahre auch keine feuergefährlichen Stoffe in offenem Zustand durch die Weltgeschichte, vielleicht liegts ja daran.
    Im übrigen rauche ich auch mit Kindern im Auto, dabei sind die Fenster geöffnet.
    Wenns zu kalt ist um die Fenster zu öffnen rauche ich nicht.
    Man kann es mit Verboten auch übertreiben, finde ich.
    Der gesunde Menschenverstand sollte eigentlich ausreichen.
    Es verbietet mir ja auch noch kein Gesetz, am Advent Kerzen anzuzünden obwohl ich im Haus eine Gasleitung habe die ja undicht werden könnte.
    Noch nicht…
    ;-)

  99. VB-208 meint: (19.2.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @all
    wie lustig sind all die Antworten – haha
    Es geht hier um das wohl der Beifahrer – insbesondere Kinder!

    Wenn das tumbe Prekariat selbst in 2 m³ Raum nicht auf das Rauchen verzichten kann. Muss es zum Schutz DRITTER wohl gezwungen werden.

  100. HobbyBlogger meint: (19.2.2007 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @99 VB-208
    Dann bist du wohl einer von denen die nicht wissen das man Autofenster auch öffnen kann. ;-)
    Meinen gesunden Menschenverstand, braucht mir kein Gesetz zu ersetzen.
    Oder sollte ich demnächst ins Gesetzbuch schauen, ob etwas erlaubt ist?
    Und wenn es das ist, kann ich es dann getrost machen?
    *kopfschüttel*

  101. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @98 (HobbyBlogger)
    Genau, zurück zum eigentlichen Thema!
    So ähnlich fahre ich auch, nur lasse ich seit kurzem die Hand vom Schaltknüppel, nachdem ich gehört habe, daß dies negativ auf´s Getriebe einwirken kann. Ansonsten kann man ja auch mit Zigarette in der Hand lenken, schalten uvm. was man eben mit dem Handy am Ohr nicht kann. Insofern hinkt hier jeder Vergleich.
    Die Anti-Raucher-Kampagne trägt im übrigen mittlerweile die üblichen Züge derartiger Regulierungsvorhaben: Mehrere buntbemalte Säue werden gleichzeitig gutgelaunt durchs Dorf getrieben, auf daß man Ende vielleicht froh sein soll, daß es nicht noch schlimmer kam.
    Ich kann mich ja auch durchaus damit anfreunden Rauchverbote dort durchzusetzen, wo jeder mal hin muß, wie Behörden, Rathäuser usw. Bei Bahn und Flugzeug habe ich auch noch ein Einsehen, daß ist einmal das Ding der jeweiligen Betreiber une weiter sind viele Nichtraucher auch darauf angewiesen. Aber jedem Wirt vorzuschreiben, daß er etwas, was der Staat selbst erlaubt, bei sich zu verbieten, finde ich schon sehr hart. Es ist ja nicht so, als ob man als Nichtraucher gezwungen wäre, in die Kneipe zu gehen.
    Ein Rauchverbot im Auto stößt nun die Tüt nach Absurdistan endgültig auf.

  102. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @101
    "und" heißt das Wort, nicht "une".
    Es ist Zeit für mehr Kaffee.

  103. HobbyBlogger meint: (19.2.2007 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @101 R.A.Junghans
    So sehe ich das auch.
    In öffentlichen Gebäuden u.s.w.
    Ich akzeptiere ja auch bei Freunden ein Rauchverbot.
    Überall wo es Verboten sein will, um andere zu schützen, bitte schön. Warum auch nicht.
    Auch in Kneipen, wenn es der Wirt denn wünscht.
    Aber das Auto, mein Auto?
    Was kommt als nächstes, meine Wohnung?
    Ich weiss meine Kinder schon zu schützen.
    Vielleicht kommt aber als nächstes der Führerschein für zukünftige Eltern.
    Zum schutz der zukünftigen Kinder wäre das sicher nicht verkehrt.
    Ich hoffe, das ich hier keine mitlesenden Politiker auf dumme Gedanken gebracht habe.

  104. Justus meint: (19.2.2007 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @ 92

    Hallo, du bist nicht ich (@ 91 Justus), und im übrigen werden diese Gesetze dein Leben und deine Gesundheit auch nicht retten. Wir haben m.E. das Preussische Allgemeine Landrecht längst übertroffen, welches bestrebt war, für jeden Lebenssachverhalt eine eigene Regelung zu finden. Auf diese Weise gewöhnt man den Leuten das eigene Denken ab.

  105. tr meint: (19.2.2007 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    naja, wenn ich mir jetzt beispielhaft die kommentare 100 und 101 zu 99 anschaue, war da was mit dem abgewöhnen vom denken schon schneller.

  106. Lurker meint: (19.2.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @99:

    Der Beifahrer, der nicht will, daß ich rauche, kann mich freundlich bitten – oder es mir vorschreiben und stante pede aussteigen. Diese Wahl haben Kinder zwar i.d.R. nicht, dann aber sollte man die Regelung gefälligst auf ein Rauchverbot bei Kindern an Bord beschränken.

    [Anmerkung am Rande:

    Ich bin Nichtraucher und gedenke es zu bleiben – und selbst mir geht die endlose Gängelung der Raucher auf die Nerven. Rauchfreie Zonen? Gerne. Moderate Genußsteuern? Warum nicht. Gebrandmarkt als der Antichrist und mit fadenscheinigsten Argumenten eingeschränkt? Nein.

    Dazu nur am Rande:
    In Bezug auf Rauch wird geweint, wenn Kinder das Schicksal ihrer Eltern (–> Rauch) teilen – ansonsten wird das aber bedenkenlos akzeptiert. In Krisengebiete abschieben, weil die Eltern abgeschoben werden dürfen? Kein Problem. Mit Süssigkeiten und Fett vollstopfen, weil auch die Eltern wenig Wert auf gesunde Ernährung legen bzw. sie sich gar nicht leisten können? Völlig unproblematisch. Ihnen Schlafentzug zumuten, weil sie mit dem nachtarbeitenden Vater in der ein-Zimmer-Wohnung wohnen? So be it.

    Mir drängt sich ein wenig der Verdacht auf, daß uns Kinder völlig egal sind, wenn es darum geht, den Eltern etwas zuzumuten – dann müssen die Kinder bedenkenlos dran glauben. Wenn es aber darum geht, daß die Eltern (ohne Zweifel unvernünftig) Freiheitsrechte ausleben – dann können wir die Verbotskeule zu ihrem Nachteil gar nicht schnell genug schwingen.

  107. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    @105 (tr)
    Ich habe Ihren comment jetzt fünf mal gelesen, finde aber weder Argumente noch eine verständliche Aussage. Dabei zeichnet sich doch eine Diskussion durch den Austausch von Argumenten gerade aus.

  108. Jings meint: (19.2.2007 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Warum verbietet man das Autofahren nicht generell, dann wäre diesen Laffen die Grundlage für den idiotischen Regulierungswahn entzogen (Anschnallpflicht, Rauchen im Auto, Handy im Auto, Alkohol beim Fahren, Rasen, TÜV u.v.m.). Es gäbe keine Verkehrstoten mehr, keine CO2-Belastung durch Autos usw.

    Und dann empfehle ich noch, Tabakwaren unter das BtMG zu stellen, damit ich dieses Thema nicht mehr jeden Tag hören muß. Ich mag diese Nebenkriegsschauplätze nicht, mit denen vertuscht werden soll, daß man sonst nichts Gescheites auf die Reihe kriegt.

  109. h.c. meint: (19.2.2007 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @99, (VB-208) … und es muss auch ein Verbot von Küchenmessern wissen. Denn es könnten ja gewisse Deppen nicht wissen, das es gefährlich ist wenn man die durch die Gegend wird.

    Also ich bitte Sie…

    @103, (HobbyBlogger)

    "Vielleicht kommt aber als nächstes der Führerschein für zukünftige Eltern.
    Zum schutz der zukünftigen Kinder wäre das sicher nicht verkehrt.
    Ich hoffe, das ich hier keine mitlesenden Politiker auf dumme Gedanken gebracht habe."

    Sie sollten mal Ihr Wissen aktualisieren. Genau das ist nämlich innerhalb der EU in Planung.

    @104, (Justus)

    "Auf diese Weise gewöhnt man den Leuten das eigene Denken ab."

    Das gefällt doch den meisten. Selber denken ist doch viiiiiiiiiiiiiiiiiiiellllllllllllllll zu anstrengend.

  110. HobbyBlogger meint: (19.2.2007 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @109 h.c.
    Sie sollten mal Ihr Wissen aktualisieren. Genau das ist nämlich innerhalb der EU in Planung.

    Die Zeugung und Erziehung eines Kindes unter staatlicher Kontrolle?
    Damit wäre dann das Ende Europas besiegelt.

  111. h.c. meint: (19.2.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @110, na ja. Das Ende Europas ist eh in naher Zukunft möglich, der Staat sichert sich schon alle Möglichkeiten und nun muss nur noch eine Person kommen die das noch stärker als bisher ausnutzen will.

  112. HobbyBlogger meint: (19.2.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Viva la Revolution
    (so weit wirds noch kommen)
    ;-)

  113. h.c. meint: (19.2.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @112, entweder dat, oder es gibt erst wieder Millionen Tote…

  114. HobbyBlogger meint: (19.2.2007 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Wenns nicht so traurig wär, würds glatt auf meine Seite passen.
    Und ich würde mich köstlich darüber amüsieren.
    :(
    Wo führt uns das noch hin…

  115. Hobbyjurist meint: (19.2.2007 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @ 86: Ein präventives Wegsperren gibt es doch heute schon: es nennt sich "Vorbeugehaft" oder "Unterbindungsgewahrsam". Unter der Nazi-Diktatur gab es schonmal etwas ähnliches – damals nannte es sich noch "Schutzhaft".

  116. tr meint: (19.2.2007 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    @107

    sorry, ihr kommentar war für 98, nicht für 99, habe mich da mit den zahlen vertan. aber die argumente sind deshalb auch nicht besser.

    es behauptet auch niemand ernsthaft, der fußgänger braucht ja auch nicht über die straße zu gehen, wenn ich da mit meinem auto komme.

    und ihre argumentation geht einfach an dem ausgangspunkt vorbei, nachdem jedenfalls auch an den gesundheitlichen schutz von mitfahrenden kindern gedacht wurde.

    insoweit kann ich hier auch keine wirkliche argumentation in den beiträgen entdecken und stimme da 99 zu. hauptsache lustig hier?!?

  117. Don Fuego meint: (19.2.2007 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Helmpflicht für Fußgänger!

  118. h.c. meint: (19.2.2007 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @115, nennt sich das heute nicht auch noch Schutzhaft??? Allerdings muss man da doch schon zumindest einmal eine Straftat begangen haben und Wiederholungsgefahr bestehen, oder? Kann mir da jemand mal die gesetzlichen Vorschriften nennen?

    Ich denke das Thema sollte ich mal politisch etwas thematisieren…

  119. RA Junghans meint: (19.2.2007 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @116 (tr)
    Zwischen dem öffentlichen Verkehrsraum und einer Kneipe bestehen schon Unterschiede: Am ersten hat jeder einen Anspruch auf Teilhabe und zwar unter den Bedingungen, die der Gesetz- und Verordnungsgeber dazu gesetzt hat. In einer Kneipe bietet ein Wirt ein privates Geschäft an, nämlich die Verpflegung bei gleichzeitigem Aufenthalt. Dafür hat er bestimmte Vorstellungen bezüglich dessen, ob, wann und wo geraucht werden darf. Dies sollte mE auch er bestimmen, da er ja auch das Hausrecht besitzt und das wirtschaftliche Risiko seiner Kneipe trägt.
    Am Straßenverkehr muß man idR teilnehmen, um überhaupt sozial aktiv zu sein, in die Kneipe, in der ein Wirt das Rauchen erlaubt, muß man nicht, da kann man auch in eine andere.

    Zum gesundheitlichen Schutz der Kinder hat nun comment 106 schon ein paar Beispiele genannt. Übrig bleibt noch, daß wenn man schon derart verantwortungslose Eltern hat, diese sicher nicht davor zurückschrecken auch die gesamte Wohnung vollzuqualmen, in der sich die Kinder nun mal ebenfalls aufhalten.
    Ein Autorauchverbot allein hilft dann wenig und ist imho nur ein weiteres Zeichen für die herrschende Regulierungswut, die wohl eher auf der Angst, für untätig gehalten zu werden, als auf dem Bestreben beruht, ein wirklich bestehendes Problem zu lösen. Insofern hat die Frage nach einem Autorauchverbot nun auch mit der sonstigen Raucherdiskussion zu tun.

  120. corax meint: (19.2.2007 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @117 Don Fuego
    und andere.

    http://www.chip.de/news/c1_news_24179777.html

    Lacht noch jemand oder sagt: "Ist ja weit weg…"

    MfG corax

  121. bildungsflüchtling meint: (19.2.2007 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @120
    Ja, auch darüber kann ich noch lachen. Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Ich glaube (und hoffe – allein für mein eigenes persönliches Wohlbefinden), dass der Herr Senator damit nur schwer durchkommen wird.

    Wenn er es doch tut, dann lese ich aber nochmal Glaube, Liebe, Hoffnung – und überlege, wie ich meinen iPod in Zukunft tarnen kann…

  122. tr meint: (19.2.2007 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @119

    genau das meine ich.

    wo ist in 116 auch nur ein ernstzunehmendes argument.
    wie können sie sich darauf beziehen wollen?
    wo bitte habe ich irgendwas zu einer kneipe oder einem wirt gesagt. nirgends. sie gehen also nicht auf meine argumente ein. wo ist die diskussion (hier im forum).
    wieso unterstellen sie, daß nur eltern ihre kinder vollqualmen?
    mit dem argument, eine einzelne regelung hilft nur wenig, weil man (noch viele) andere beispiele anführt, die man mitregeln müßte, ist kein überzeugendes argument. dann dürfte man nie den ersten schritt machen, sondern müßte immer gleich alle schritte machen oder es ganz sein lassen.
    aber wenn man schon meint, der wirt habe die alleinige hoheit über seine wirtschaft, wieso wird dann seine küche (hoffentlich) vom gesundheitsamt kontrolliert? nein, der wirt macht geschäfte mit seinen gästen und er hat sich in einigen dingen dem gesetz unterzuordnen. warum soll man – wenn mann eine erhebliche gesundheitsgefährdung bejaht – hier als gesetzgeber untätig bleiben, aber vorschreiben, wieviele toiletten vorhanden sein müssen. warum ist es nicht so, daß dem gast die freie wahl gelassen wird, ob er in eine wirtschaft geht, die keine toiletten hat.

  123. RA Junghans meint: (20.2.2007 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    @122 (tr)
    Ihr Beispiel mit dem Fußgänger verstand ich als Replik darauf, daß ja keiner gezwungen sei, eine Kneipe zu besuchen. Wenn ich Sie falsch verstanden habe, tut mir das leid.

    Aber nochmal kurz zum Wirt (Sie haben ja damit weitergemacht;-)
    Rauchen ist nicht verboten. Rauchen muß auch nicht der Wirt oder seine Bediensteten. Rauchen tun meist die anderen Gäste.
    Ob der Wirt seine Arbeit richtig macht, also das Kochen, das Ausschenken und das Servieren beherrscht, die Beleuchtung, die Sicherung seiner Kneipe und auch die Toiletten in einem ordentlichen Zustand hält, kann der Staat durchaus als Aufgabe auferlegen, weil nun mal verschiedene Arbeiten eine gewisse Qualifikation oder gewisse Standards erfordern.
    Wenn der Wirt nun aber Gäste davon abhalten soll, etwas zu tun, was nicht verboten ist, habe ich damit ein Problem.
    Der Staat kann ja das Rauchen ganz verbieten, da sind wir dann rechtlich auf der sicheren Seite. Das wird aber wahrscheinlich nicht passieren, denn wo käme dann das ganze Geld her? Und genau in diesem Moment haben wir auch das Problem, das ein Autorauchverbot keinerlei Wirkung hätte. Denn solange die Eltern ihre Kinder in der Wohnung vollqualmen, würde ein Verbot beim Autofahren zur reinen Schikane, da eben kein gesundheitlicher Vorteil für die Kinder erzielt werden würde.
    Gegen ein Verbot des Rauchens in Wohnungen steht aber nun das Grundgesetz zumindest solange, wie Rauchen keine an sich verbotene Tätigkeit ist.

  124. bombjack meint: (20.2.2007 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    Ist zwar jetzt OT, gehört aber indirekt auch zu dem ganzen Verbots- und Gängelungskomplex und da würde mich auch die Meinung der Schreiber hier im Blog interessieren:

    Der Satz "Meine Freiheit hört da auf, wo die Rechte und Freiheiten anderer beginnen" dürfte vielen hier bekannt sein ;-)
    Im Jahre 2004 oder 2005 kam im TV (Bayrischer Rundfunk) eine Sendung wo eine anderes Zitat dieses obengenannten Satzes verwendet worden ist; eine Auslegung die in meinen Augen inzwischen charakteristisch für den "Wahn" ist der in Deutschland abläuft….
    Der neue Satz lautete: "Meine Freiheit hört da auf, wo die Rechte und Freiheiten anderer gefährdet werden".
    Damit sind wir nun endlich im Präventiv-Staat angekommen fragt sich nur in welche Richtung es weiter geht…..

    bombjack

  125. tr meint: (20.2.2007 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    @ 123: auch nachtarbeiter :-)

    deswegen bin ich auch für ein komplettes rauchverbot in wirtschaften, wenn die gesundheitsgefährung tatsächlich erheblich ist. nur ist das vielleicht erst der nächste schritt, der im ausland ja durchaus schon gegangen wird.

    abgesehen davon kann der staat auch auflagen machen, wenn ein betrieb emissionen hat. gäste gehören zwangsläufig mit zum betrieb einer wirtschaft, sonst gäbe es die wirtschaft nicht allzu lange. und rauch ist emission, die im rahmen des betriebes entsteht. insoweit kann der staat auch hier eingreifen. letzlich macht er das ja schon z.b. durch die biergartenverordnung, die auch den sinn hat, den anwohner vor dem lärm zu schützen, der von dem betrieb eines biergartens (und vor allem seinen gästen) ausgeht. warum sollte man also nicht auch zu solchen mitteln greifen, wenn es um die gesundheit eines teils der gäste selbst geht?

    die schikane beim auto sehe ich nicht. nur weil ein verbot nicht bei allen greift, ist es noch lange keine schikane. es gibt ja bekanntermaßen jede menge gesetzesverstöße sogar im strafrechtlichen bereich. nur weil ein paar gegen diese gesetzlichen normen verstoßen, kann man doch nicht behaupten, für die gesetzestreuen bürger seien die gesetze eine schikane.

    der gesundheitsaspekt sollte nicht einfach weggewischt werden. wenn das passive rauchen z.b. für kinder tatsächlich ganz erhebliche gefahren beinhaltet, dann ist eben abzuwägen, ob das private interesse, seine abhängigkeit von einer sucht frei ausleben zu können, höher wiegt, als die gesundheitsbeeinträchtigung/-gefährdung anderer. denn auch die körperliche unversehrtheit wird durch das grundgesetz geschützt.

    für mich interessant bei der betrachtung ist, ob es ausreicht, während der zeit nicht zu rauchen, während der z.b. kinder im raum sind, oder ob durch rauchen im auto soviel gesundheitsgefährdende stoffe im auto "gesammelt" werden und z.b. durch die klimaanlage oder ein offenes fenster wieder aufgewirbelt werden, daß sogar das mitfahren ohne eine gerade gerauchte zigarette schon zur (nahezu) selben gesundheitlichen
    beeinträchtigung führt, wenn es sich um ein "raucherauto" handelt.

    die aufregung finde ich bis jetzt aber ziemlich übertrieben, denn nach der meldung sollte ein solches verbot nur geprüft werden, folglich hat man wohl noch gar keine ausreichenden erkenntnisse.

  126. RA Junghans meint: (20.2.2007 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    @ 124 (bombjack)
    …und wenn man eine Kreditkarte hat, ist man ja auch eine potenzielle Gefährdung für Kinder. Ich kann ihnen nur zustimmen.

    @125 (tr)
    In das System des Immisionsschutzes passt Ihre Sicht natürlich nicht. Mit dieser Argumentation könnte ich mich ja auch neben die nächste Mülldeponie setzen und fordern, daß der Gestank nun aufzuhören habe. Des weiteren wird hier nun auch eine Stelle verlangt, die emittiert, als auch die Stelle bei der die Immissionen ankommen. Wenn man vom Betrieb "Kneipe" ausgeht, hat man dann -im Gegensatz zum Anwohnerschutz- einfach keine zweite Stelle, da alle Gäste ja Teil des Betriebs sind.
    Weiter geht der Immissionsschutz auch regelmäßig von einer gewissen Dauer der Immission aus; diese endet aber, sobald man die Kneipe verläßt.

    Beim Autorauchverbot ist Schikane durchaus gegeben, wenn hier keinerlei Schutz erreicht wird. Verwechseln Sie dabei nicht den Schutzzweck einer Norm mit deren Adressaten. In diesem Rahmen bin ich nun mal der Meinung, daß Eltern, die imstande wären, ihre Kinder im Auto dem Tabakrauch auszusetzen, dies dann sicher auch in ihrer Wohnung tun. Ein vom Verbot ausgehender Schutz kann ich dabei nicht sehen.

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