17.2.2007

“So einfach ist das”

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert den Wunsch der Polizei nach dem gläsernen Bürger mit deutlichen Worten:

Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.

Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.

Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen “aus praktischen Gründen” nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

35 Kommentare zu ““So einfach ist das””

  1. Ingo Vogelmann (Link) meint: (17.2.2007 um 08:37) AntwortenReply to this comment

    Gesetze hin, Verbiegung derselben her: Ich möchte in einem land leben, in dem ich mich frei und unüberwacht fühlen kann. Ist das nicht der Fall, wechsele ich das Land. So einfach ist das.

    Und ich kann mir vorstellen, das viele das genauso sehen.

  2. neuling meint: (17.2.2007 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    @1 Man fragt sich nur: Wohin wechseln? In der Überwachung seiner eigenen Bürger scheint sich eine erstaunliche Koalition zu bilden. Staaten der EU sind sich in dieser Sache vollkommen einig mit den USA, China und Nordkorea, sowie allen Halb- und Volldiktaturen dazwischen. Grönland vielleicht ?

  3. Hokey (Link) meint: (17.2.2007 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    In dem Zusammenhang möchte ich noch <a href="http://www.kiesows.de/blog/2007/02/16/verletzte-urheber" rel="nofollow">hierauf</a> verweisen.

  4. 321 meint: (17.2.2007 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    Seit Jahren ist die SZ die einzeige überregionale Zeitung mit eigenem Profil – und man weiß warum sie sich gegen den Trend entwickelt.
    Der Kommentator hat einfach recht.

    Im übrigen @1, so leicht ist die Auswahl der in Frage kommenden Länder nicht.
    Auch in Skandinavien ist die Kontrolldichte enorm – aber wenn Du in einem Land leben willst das Dich frei und unüberwacht hält, dann setz Dich dafür ein.

    Ein Staat kann immer nur so weit gehen wie seine Bürger ihn lassen – und ausweichen und wegschauen ist da keine Hilfe.

    Also etwas mehr Einsatz bitte.

  5. Meinung meint: (17.2.2007 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Deutschland ist ein Land ohne bürgerrechtliche Tradition. Schon wegen seiner Gechicht (wie der Pfälzer sagt). Und daher ist die Demokratie auch nur ein dünner Moosüberzug auf einer ansonsten wenig erfreulichen Tradition. Und die Rückfälle in diese Traditionen erleben wir seit 2001 jeden Tag, die Freiheit errodiert, weil die Staatsmacht weiss, was aus dem Verfall der Wohlstandes in Deutschland noch erwachsen kann. Aber wenn Deutschland dann von den Neo-Nazis oder später den Islamisten übernommen wird, brauchen die dann wenigstens nur noch in den Computer zu schauen, um die neuen "Staatsfeinde" in den entsprechenden Listen und Dateien zu finden, zu überwachen und dann auch gleich auszulöschen….

  6. Klaus meint: (17.2.2007 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    Mit Hartz 4 und deren Verschärfung wurden viele Grundrechte eingeschränkt. Die breite Masse der nicht Betroffenen akzeptiert dieses. Dann können auch alle Grundrechte eingeschränkt werden, ist doch besser für den "Mob" da oben! Es erinnert mich alles an das in meiner Jugend gelesene Buch "Farm der Tiere" und letztendlich auch an "1984".
    Ich frage mich, wann das Prinzip "Brot und Spiele" seine Wirkung verliert!

  7. @6 meint: (17.2.2007 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    Wenn die sog. geburtenstarken Jahrgänge merken, dass sie jetzt für die Rentner schuften und selbst im Alter völlig angeschmiert sind! Aber ich befürchte, dass dauert noch ein Weilchen…

  8. SoWhy (Link) meint: (17.2.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass nicht alle Autoren es schaffen, so deutliche Worte zu finden wie Heribert Prantl. Oder gar Sicherheitspolitiker…

  9. h.c. meint: (17.2.2007 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    "… verboten. So einfach ist das."

    Wenn das wirklich so einfach wäre… Irgendeinen "Ausweg" werden Beckstein, Schäuble und Co. schon finden…

  10. Hobbyjurist meint: (17.2.2007 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung gefällt mir. Endlich mal Klartext.

    @ 1: Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Anmerkung – angesichts der bereits jetzt schon existierenden Überwachung – aus dem Exil heraus verfaßt worden ist? ;-)

    @ 5: Bravo! Leider ist der Durchschnittsbürger anscheinend viel zu dämlich, diese Zusammenhänge zu erkennen.
    Ich kann mir mittlerweile gut vorstellen, wie es damals in den 30er Jahren war. Es hat sich seitens der Bürger einfach kein nennenswerter Protest geregt und der Staat hatte dadurch leichtes Spiel, die Schraube nach und nach immer weiter anzuziehen – in etwa so, wie wir es heute auch erleben können.
    Gestapo und später die Stasi hätten sich nach den heutigen Überwachungsmöglichkeiten die Finger geleckt.
    Noch kann ich den Staat von einer Räuberbande unterscheiden. Aber wenn das so weiter geht, wird diese Unterscheidung nicht mehr ganz so einfach sein.

    @ 6: Zustimmung. Es wird den Hartz-IV-Leuten zum Teil mit hanebüchener Begründung die Rechtshilfe verweigert (Beispiel: "Sie bekommen keinen Beratungshilfeschein, wenn Sie gegen die Stadt klagen wollen."). Es werden unbestimmte Gummiparagraphen eingeführt, ohne irgendeinen Anfangsverdacht unangekündigte Hausbesuche durchgeführt, drakonische Sanktionierungen bis zum völligen Wegfall der Leistung durchgeführt, Zwangsumzüge angeordnet, Zumutbarkeitsregelungen exzessiv ausgeweitet, Gerichtsbeschlüsse einfach nicht umgesetzt, Leistungen grundlos gekürzt, etc. Das Ausmaß des Ganzen wird der Normalbürger allerdings erst dann verstehen, wenn er selbst einmal betroffen ist – und heutzutage kann es tatsächlich jeden treffen, nicht nur die bildungsferne Schicht oder die sogenannten "Schmarotzer", auf die sich die Boulevardmedien nur allzu gerne stürzen.

  11. Udo Vetter (Link) meint: (17.2.2007 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Ich habe einige Beiträge gelöscht, die sich auf ein anderes Blog und die dortige Kommentarpolitik bezogen.

    Die Diskussion gehört nicht zum Thema.

  12. Justus meint: (17.2.2007 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Gegen einzelne Spitzbuben kann ich meine Familie und mich notfalls mit der Waffe in der Hand verteidigen, gegen den Staat und seine Bediensteten aber nicht, wenn die Freiheitsrechte gemäß GG erst einmal weggefertigt oder ausgehöhlt worden sind. Wir brauchen nicht ständig neue Ermächtigungsgesetze!

  13. Ein Anonymus meint: (17.2.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Endlich.

    Ich hoffe, das ganze findet nennenswerte positive Resonanz.

    Wenn es dann noch zu einer Resonanz"katastrophe" kommt, die einen Umbruch im öffentlichen Denken verursacht und gleich noch einige Politiker aus ihren Ämtern enthebt, bin ich erstmal glücklich :P

  14. Peter Schaefer meint: (17.2.2007 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @12 Justus
    "Gegen einzelne Spitzbuben kann ich meine Familie und mich notfalls mit der Waffe in der Hand verteidigen, gegen den Staat und seine Bediensteten aber nicht, …"

    Da gab es vor ein paar Jahren mal welche, die haben das versucht. Einige davon sind schon wieder frei …
    Ich frage mich aber die ganze Zeit, wann es in den USA kracht. Nach der Einrichtung der Inquisition ist es doch eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis die zu den Waffen greifen.

  15. Bernieboy80 meint: (17.2.2007 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Unser Heribert Prantl. Wo er Recht hat, hat er Recht!

  16. Justus meint: (17.2.2007 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Lt. Heise droht auf Wunsch des Bundesrates schon wieder ein neues Ermächtigungsgesetz für Biometrische Daten aus Pass- und Personalausweiskontrollen:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/85446

  17. Riapro meint: (17.2.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    So einfach ist das nicht.

    Mal angenommen es kommt ein Gesetz, dass es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt bei Verdacht bestimmter schwerer Straftaten (hübscher Katalog, vielleicht alle Verbrechen?) erlaubt auf dem PC des Verdächtigen einen Trojaner zu installieren. Auf Anordnung des Richters, natürlich. Was ist das Problem? Die Alternative wäre ja nur, den PC sicherzustellen. Doof nur, dass das dann möglicherweise den Untersuchungszweck gefährdet. Ärgerlich und der effektiven Strafverfolgung abträglich.

    Die Polizei sieht sich in dem Auftrag die Menschen in diesem Land zu beschützen. Dafür möchte sie im Rahmen der Gesetze möglichst effektive Mittel haben. Was ist das Problem? Das ist ihr Job dann auch mal zu murren, wenn sie glaubt, dass ihr ihre Arbeit erschwert wird.

    Der Vergleich mit "1984" geht doch an der Sache vorbei. Dort geht es einem totalitärem Regime darum seine Bürger zu kontrollieren um jegliche Opposition zum Staat im Keim zu ersticken. Darum geht es hier in doppelter Hinsicht nicht. Hier geht es doch darum der Polizei eine weitere Möglichkeit zu geben, eben an die Entwicklung der modernen Technik angepasst, die Bürger vor Kriminalität zu schützen. Das ist was ganz anderes.

  18. Sven (Link) meint: (17.2.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @Riapro: ich erinnere Sie daran, wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht und Sie verhaftet, weil Sie eine mp3 ohne DRM in Ihrem "Eigene Dateien"-Ordner rumliegen haben. Oder das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch zur Besteuerung des Geschäftswagens nicht anerkennt, weil am 12.12.2007, als Sie von 14:00 – 15:23 nach Düsseldorf gefahren sind, auf dem PC in Koblenz um 14:06 eine Datei "was ich mir zu weihnachten wünsche.doc" geändert wurde. Und das Argument, dass das der Kleine war, lapidar bei Seite geschoben wird, da der PC ja im als Arbeitszimmer angegeben vom familiären Wohnbereich getrennten Raum stünde und Sie nun vor der Wahl stehen, entweder den einen oder den anderen Steuervorteil vergessen zu können…

  19. Hannes meint: (17.2.2007 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @17 Riapro

    Was ganz anderes? Alleine die Begründung ist anders.

    Entscheidend ist jedoch nicht, welches bunte Schleifchen um ein Überwachungs- und Unterdrückungswerkzeug drumgebunden wird, sondern was in der Verpackung steckt. Und das, was da im Moment so drin steckt oder schon ausgepackt wurde stinkt gewaltig.
    Es sind genau die Werkzeuge, die auch ein totalitäres Regime heute brauchen würde.

    Und bitte komm mir keiner mit dem Spruch, wie lieb doch die deutsche Polizei ist. Meiner Meinung nach sind Polizisten im Durchschnitt (ich betone: Im Durchschnitt) kein Jota besser als die angeblich ach so bösen, bösen Bürger die selbige Polizisten so gerne überwachen und unterdrücken möchten. In deutschen Polizeizellen werden schon mal Bürger totgeprügelt oder auf dem Flug ein Abschiebehäftling erwürgt. Polizisten erschießen schon mal versehentlich Kollegen. Polizisten werden mit Kinderpornos erwischt. Es soll bestechliche Polizisten geben, oder drogensüchtige. Manche Polizisten können sich mit Folter anfreunden.

    Hört mir mit der Mähr vom Polizisten als besseren Übermenschen auf. Und der Zweck heiligt nicht die Mittel. Wer als Polizist nicht innerhalb des vom GG vorgegebenen Rahmen arbeiten kann oder will, der soll sich verpissen, denn er ist eine Schande.

  20. Ein Bayer meint: (17.2.2007 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @17So viel blindes Vertrauen in die Polizei. da habe ich noch einen weiteren Vorschlag: Warum bilden wir Blindenhunde nicht auch als Polizeihunde aus? Am besten auch noch mit einem Abhörgerät im Halsband. Denn wer nichts zu verbergen hat…

  21. Karsten meint: (17.2.2007 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Ein Anfang zum Zeigen des Unwillen:

    http://www.grundgesetzkonform.de/

  22. Max meint: (17.2.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Vor einigen Tagen war in der IHT zu lesen, dass die EU ein Verbot anonymer Email Adressen plant. Bis jetzt berichten die deutschen Medien aber nichts darüber.

  23. Hobbyjurist meint: (17.2.2007 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @ 17: Eigentlich sollte doch schon die deutsche Geschichte gezeigt haben, daß es falsch ist, einer Regierung blindlings zu vertrauen.
    Die Stärke eines Staates liegt in seiner Zurückhaltung, nicht in einem Überbietungswettbewerb bei der Schaffung neuer Gesetze mit totalitären Kontroll- und Überwachungsbefugnissen.

    @ 21: Ebenfalls erwähnenswert:
    http://www.vorratsdatenspeicherung.de
    (dort gibt es unter anderem die Möglichkeit, sich einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen)

  24. Markus Geiger (Link) meint: (17.2.2007 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Hab den Artikel vorhin auch gelesen: „Es dürfe keine rechtsfreien Räume und keine Sicherheitsdefizite geben“, erinnerte mich zugegeben an 1984.

    Trotzdem geht die Nörgelei der Sicherheits-Fanatiker weiter. Was mich zudem etwas traurig stimmt, ist die Tatsache, dass zwar die Judikative noch gut funktioniert, die lieben Herrn Politiker sich aber trotzdem einen Verstoß nach dem anderen gegen die Verfassung oder das Grundgesetz gegenüber sehen.
    Wer seine eigenen Gesetze nicht kennt, oder die der Allgemeinheit akzeptiert, sollte den Job lieber bleiben lassen, gell Herr Schäuble?

    Bin mal gespannt was so Polizisten von den „geplanten“ Überwachungsmaßnahmen halten. Aber wohl haben da viele auch keine Meinung.

  25. Der Thüringer meint: (17.2.2007 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    wer möchte kann sich beteiligen

    http://www.grundgesetzkonform.de/unterschreiben/

  26. SvenR meint: (17.2.2007 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 1 (Ingo Vogelmann): Ein Freund von mir ist vor drei Jahren nach Vancouver, Kanada gegangen, mein bester Freund und Patenonkel meines Sohnes ist als Franzose über Frankfurt am Main im vorletzen Jahr in Basel, Schweiz gelandet.

    @ Nr. 18 (Sven): FACK, lieber Namensvetter.

    @ Nr. 22 (Max): Das ist ungefähr genauso sinnvoll, wie leicht durchzusetzen, wie ein Gesetz gegen Regen im August. Vor allem: wenn die Accounts wirklich anonym sind, wen wollen die dann belangen?

    @ alle: Wir sind von 1984 noch ganz schön weit entfernt, es liegt aber an uns die Richtung zu ändern und wieder mehr Freiheit zu erlangen. Alleine, dass hier und anderswo das Thema engagiert diskutiert wird, ist doch ein sehr guter Ansatz.

  27. Korbinian (Link) meint: (18.2.2007 um 03:06) AntwortenReply to this comment

    Meiner Meinung nach gibt es zum Thema des Bundestrojaners wesentlich mehr Argumente, als in dem SZ Artikel genannt. Ich hab mal ne Liste gemacht und bin auf 10 heftige Gegenargumente gekommen: http://marnem.twoday.net/stories/3334034/

  28. bombjack meint: (18.2.2007 um 04:15) AntwortenReply to this comment

    @17 (Riapro)

    Hier mal ein Kochrezept der besonderen Art:

    Man nehme:

    a) http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=51991 und

    b) dazu die Paragraphen §100a
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100a.html
    und §100c
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100a.html
    der StPO

    und würze sie mit

    c)dem §184 b Abs. 3 StGB http://bundesrecht.juris.de/stgb/__184b.html

    und lege dazu noch

    d) den Bandenbegriff gerade im Internet
    (http://www.heise.de/newsticker/meldung/84460 ) weit genug aus……

    und voilà ist

    e) der Online-Massendurchsuchung (ähnlich wie dem Massengentest) Tür und Tor
    geöffnet…..

    bombjack

  29. Riapro meint: (18.2.2007 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @ Sven 18: Das passiert natürlich aus zwei Gründen nicht. 1. wird in diesem Land wegen so was niemand verhaftet. 2. Habe ich das nicht. Insoweit habe ich da keine Bedenken. Sie etwa?

    @ Hannes 19: Oh doch. Das macht einen großen Unterschied. Im Falle der Strafverfolgung durch einen Rechtsstaat ist es nämlich kein Unterdrückungsinstrument. Wer den Unterschied zwischen den folgenden Situationen nicht anerkennt, der muss sich fragen lassen, ob er nicht böswillig ist. Es macht eben einen Unterschied, ob ein Unrechts-Regime wie die DDR Menschen mit abweichender politischer Meinung mit Hilfe von Wanzen oder Trojanern ausspioniert oder ob ein Rechtsstaat wie die BRD das gleiche mit Menschen macht die in dem dringenden Verdacht stehen als Bande Heroin im Kilobereich ins Bundesgebiet einzuführen, wobei hier nur die tatsächlich tatrelevanten Fakten erhoben werden und verwertet werden dürfen.

    Und niemand stellt die Polizei als Übermenschen hin. Das bringen sie doch hier ins Spiel um noch mal richtig zeigen zu können, dass sie von der Polizei nicht so ganz viel halten. Das ist ihr gutes Recht. Aber die Verfehlungen einzelner Beamtern kann wohl kaum dazu führen, dass man den Strafverfolgungsbehörden von Anfang nicht die Mittel gibt, die aber die Strafverfolgung erheblich erleichtern könnten.

    @ Ein Bayer 20: Blindes Vertrauen in die Polizei? Von wem? Ich habe in meinem Ausgangspost ja ausdrücklich geschrieben, dass die Maßnahme von einem Richter angeordnet werden soll.

    @ Hobbyjurist 23: Deshalb vertraut ja auch niemand der Regierung blindlings. Die Stärke eines Staates zeigt sich aber auch darin, ob es ihm gelingt seine Bürger vor Verbrechen zu schützen oder nicht. Dafür muss er aber die entsprechenden Werkzeuge an die Hand bekommen. Werkzeuge die der Entwicklung der Technik angepasst sind und nicht auf dem Stand des vorletzten Jahrhunderts stehen bleiben.

    @ bombjack 28: Verstehe ich leider nicht so ganz. Aber kochen konnte ich noch nie so gut.

  30. Nils (Link) meint: (18.2.2007 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Damit ist doch wohl klar: Die Sueddeutsche Zeitung sympathisiert mit Den Terroristen und muss folglich verboten werden.

  31. NoLaw meint: (18.2.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @Riapro 29:
    Interessant ist aber schon, dass jegliche Grundrechtseinschränkung bisher nach dem gleichen Muster
    abgelaufen ist:

    1. Eine Gefahr wird aufgezeigt, die sehr nebulös ist, da kaum
    Zahlen und Fakten bekannt sind.
    2. Die geschürte Angst lässt die zuständigen Leute für
    eine Gesetzesänderung stimmen.
    3. Das Gesetz wird auch für vorher garnicht erwähnte Bereiche
    genutzt.

    Der Trick ist nun, dieses System zu durchschauen &
    sich nicht ver*rschen zu lassen.

  32. Jossi meint: (18.2.2007 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Besonders der letzte Satz dieses glänzenden Kommentars trifft den Nagel auf den Kopf. In den Forderungen der Politiker erscheint die Privatsphäre des Bürgers überhaupt nicht mehr als verfassungsmäßig garantiertes Recht, sondern nur noch als Sicherheitsrisiko und Störfaktor der Strafverfolgung. Hätten diese Leute schon 1949 das Sagen gehabt, gäbe es weder ein Brief- noch ein Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz. Die Leute, die sich das damals ausgedacht haben, hatten offenbar wenig Sinn für die Erfordernisse der Sicherheitsbehörden.

  33. 11X/13 meint: (18.2.2007 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mindestens bereits dreimal grundlos im Visier der Polizei gestanden:

    1. Anfang der 70er, als ich mit einem Kommilitonen zusammenwohnte, der zufällig als 2. Vornamen Joseph hatte.

    Eines Tages klingelte es, ich machte auf und vor der Tür standen drei Herren und begehrten Einlaß – mit einem Haussuchungsbefehl um nach Diebesgut zu suchen. (Wie ich später erfuhr, ging es um eine Einbruchserie in einem Jachthafen.)

    Zwei der Herren waren von der Polizei, der dritte als Zeuge von der Gemeinde. Die Herren von der Polizei verhielten sich ruhig und völlig korrekt, während der Wicht von der Gemeinde erstaunliche Aktivitäten entfaltete. Z.B. sah er auf meinem Schreibtisch eine Wasserpfeife stehen und stürzte sich sofort darauf, die Worte 'Oh, Opium, Opium' japsend.

    Man schrieb dann die Seriennummern aller möglichen Elektrogeräte auf und verabschiedete sich mit den Worten: 'Sie hören von uns'.

    Einige Tage später kam tatsächlich einer der beiden Polizisten persönlich vorbei und erklärte, die Sache sei aufgeklärt und entschuldigte sich für die Unanehmlichkeiten. Auf meine Frage, wie sie denn ausgerechnet auf uns gekommen seien, antwortete er unumwunden, daß sie herausbekommen gehabt hatten, daß eine ihnen unbekannte Person mit dem Spitznamen 'Josephle' an den Einbrüchen beteiligt gewesen sei. Sozusagen poor man's Micado.

    2. Mitte der 80er. Ich arbeitete in der Zeit sehr viel, kam abends erst spät nach Hause und pflegte dafür morgens etwas länger zu schlafen.

    Plötzlich klingelte immer wieder morgens zwischen 6 und 6:30 das Telefon. Beim ersten mal meldete ich mich im Tran wohl etwas undeutlich und wurde in militärischem Ton angepfiffen: 'Wer ist da?'. Ich nannte nochmal meinen Namen und klack.

    Die Anrufe wiederholten sich in unregelmäßigen Abständen und hörten dann irgendwann auf.

    Ich hatte den Telefonterror schon fast vergessen, da erhielt ich wieder einen Anruf – diesmal ca. 9:30, ein richtig väterlich klingender Herr stellte sich als Polizist vor und fing so ein lockeres Geplaudere an, was ich denn mache und warum ich immernoch im Bett läge. Als ich fragte ihn, was der ganze Affenzirkus eigentlich soll, rückte er mit folgender Geschichte heraus:

    In einem weit entfernten Stadtteil gab es eine Einbruchserie und die Polizei fand schließlich ein Diebeslager in den Räumen irgend eines dubiosen Vereins. Die Tür standen natürlich nicht offen, aber immerhin hing ein Zettel dran, unter welcher Telefonnummer der Verantwortliche zu erreichen sei – zufällig meine. Die Sache sei aber mittlerweile geklärt.

    Offenbar hatten die 007er mit dem Telefonabhören ein kleines Problem: Ich telefonierte nämlich in der betreffenden Zeit nicht zu Hause.

    Über die Einbrüche hatte ich in der Zeitung gelesen.

    3. November 2001. Ich ging mal wieder einem alten nächtlichen Hobby nach, der Eulenbeobachtung. Hatte ich in dem Gebiet schon seit zwei Jahren regelmäßig gemacht.

    Nun liegt an einer Seite meines Beobachtungsgebietes eine große chemische Anlage und neutrale Fahrzeuge des Werkschutzes fuhren auch außerhalb des Werksgeländes Streife – bis dahin kein Problem.

    An jenem Abend war das aber etwas anders: Ich stand vor einem Wassergraben, der vor dem Werkszaun verläuft auf einer öffentlichen Straße, drehte der Fabrik den Rücken zu spitzte die Ohren in Richtung der Baumwipfel und pfiff zuweilen auf meiner Klangattrappe. Dann kam ein Werksschutzfahrzeug hinter dem Zaun und ich hörte natürlich auf zu pfeifen, denn eine Eule würde es auch nicht anders machen bei so einer Störung.

    Das Spiel wiederholte sich und ich mußte einsehen, daß das so nichts wird. Ich schwang mich also aufs Fahrrad und führ zur nächsten erfolgversprechenden Stelle 300 m weiter.

    Ich stand jetzt am Fuß eines ca. 3,5 m hohen Dammes, mit dem Rücken zum Damm, hinter dem in ca 50m Abstand der Werkszaun liegt. Es ging nicht lange, da kam ein PKW mit aufgeblendetem Licht und fuhr in höchstens 1,50 m Abstand an mir vorbei. Soweit nichts ungewöhnliches, nur daß der Armleuchter es nicht für nötig hielt, wenigstens abzublenden. Ich wollte mir nicht die Nachtsicht versauen lassen und drehte ihm deshalb den Rücken zu. Als sich das Scheißspiel zum dritten mal wiederholt hatte, entschloß ich mich zu einem weiteren Ortswechsel. Diesmal weg von der Fabrik. Klangattrappe ausgepackt und drei Minuten war das Standpaar da und meldete sich zu 'Wort'.

    In der Hoffnung daß sich der Sturm im Wasserglas mittlerweile gelegt hat, fuhr ich wieder zurück wollte meine Tour wie geplant fortsetzen. Als ich am nächsten Beobachtungspunkt angekommen war, ging es keine Minute, bis der Armleuchter wieder vorbeigedonnert kam. Ich zog mich daraufhin einfach 100m in eine Waldschneise zurück, um dort nochmal mein Glück zu versuchen.

    Beim nächsten Anlauf donnerte er nicht an der Schneise vorbei, sondern briet mit seinem Fernlicht volle Kanne rein. Ich überlegte mir, ob ich jetzt einfach abhauen soll, aber da sah ich schon zwei Scheinwerfer durch den Wald blitzen. Was jetzt kam, überraschte micht nicht mehr sonderlich. Der Hampelmann und ein Streifenwagen der Polizei.

    Ich beobachtete die Szenerie aus der Ferne: Der Statur nach ein etwas unterernährter Rentner kletterte aus der Werkschutzkiste und wies den 'Kollegen' mit tausend Bücklingen den Weg – die Linke wie es sich gehört, an der Hosennaht.

    Dann führ der Streifenwagen auf mich zu und hielt in 10 m Entfernung an. Die beiden Herren, ein Jungspund und einer in den 50ern, stiegen aus und kamen schnurstracks auf mich zu. Der Ältere fuhr mich an, was ich hier mache usw, usf.

    Ich erzählte ihnen mein Geschichtchen, was sie aber keineswegs gelassener machte. Ob ich mich ausweisen könne. Ja. Er notierte die Personalien und fragte dann nach meinem Familienstand.

    Ich entgegnete, der tue hier nichts zur Sache und ich wolle mich dazu nicht äußern.

    Nach der Überprüfung der Personalien machten sie sich wieder vom Acker, nicht ohne nochmals die Huldigungen des kleinen Bruders am Eingang der Schneise entgegengenommen zu haben, der sich diesmal mit sichtbar geschwellter Brust präsentierte.

    Naja, ca. 3 Wochen später wurde ich zum Staatsschutz vorgeladen: Ich sollte als Zeuge(!) vernommen werden. Man wolle die Eulengeschichte nachprüfen und von mir wissen, warum ich mit dem Werkschutz 'Katz und Maus' gespielt habe.

    So weit die drei Anekdoten.

    Was wäre mir wohl passiert, wenn zu den betreffenden Zeiten bereits sowas wie der Bundestrojaner verfügbar gewesen wäre?

  34. bombjack meint: (18.2.2007 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    Riapro meint: (18. 2 .2007 um 12:43)
    [...]
    @ bombjack 28: Verstehe ich leider nicht so ganz. Aber kochen konnte ich noch nie so gut.
    [...]

    Für Dich extra etwas aufbereitet:

    1. Der neue §184 b lautet wie folgt:
    [...]
    § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften
    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen [b]unter achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (kinder- und jugendpornographische Schriften),[/b]
    1.verbreitet,
    2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinder- jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
    (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinder- und jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
    (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
    [....]

    2. Die beiden Paragraphen 100a und 100c der StPO erlauben bei Verstößen gegen den §184b Abs. 3 die akustische Überwachung der Wohnräume (sprich Wanzen vgl. §100c Abs 1 StPO in Verbindung mit §100c Abs. 2 Satz 1 Punkt e StPO "[...]Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in den Fällen des § 184b Abs. 3,[...]" )und auch die Überwachung der Telekommunikation (sprich Telefon und Internet vgl. §100a Abs. 2 "[...]eine Verbreitung pornografischer Schriften nach § 184b Abs. 3 des Strafgesetzbuches[...]").

    3. Laut meinen Informationen ist der Bandenbegriff im Allgemeinen recht locker auszulegen; es reicht meines Wissens aus z.B. bei Verstößen gegen das BtmG wenn der Freund oder Freundin mitbekommen hat, daß Btm angebaut werden und nichts dagen unternimmt…und daher glaube ich kaum, daß der "Bandenbegriff" im §184b Abs. 3 strenger ausgelegt werden wird…(bitte um Korrektur wenn das nicht stimmen sollte)

    4. Aus dieser neuen Kombination und der Unmöglichkeit bei Pornographie zwischen Personen über 18 und unter 18 zu unterscheiden besonders bei ausländischen Pornoangeboten (auch frei zugängliche; Links verkneife ich mir) oder diversen Filmchen auf youtube wird meiner Ansicht einer Massenonline-Durchsuchung Tür und Tor geöffnet.

    5. wird mit obigem Vorwand überwacht und eine Online-Durchsuchung durchgezogen, kann man nach den Äußerungen eines Herren Beckstein (vgl. [...]Als Günther Beckstein die Bühne betrat, brandete im Publikum spontan Beifall auf. Auch er befürworte den verdeckten Zugriff auf die heimischen PCs, unter anderem mit dem Argument, die Polizei könne so Urheberrechtsverletzungen verfolgen.[...] aus http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24664/1.html ) sicher sein, daß eventuelle Zufallsfunde auf der Festplatte auch verfolgt werden.

    bombjack

  35. Justus meint: (19.2.2007 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Der BKA-Präsident Zierke – Das Orakel von Delphi

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24678/1.html

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