20.2.2007

Altersvorsorge: Schutz für Selbstständige

Die Altersvorsorge Selbstständiger wird stärker vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Ein entsprechendes Gesetz tritt voraussichtlich am 1. März 2007 in Kraft. Während für die gesetzliche Altersrente längst Pfändungsgrenzen gelten, hatten Gläubiger bisher fast uneingeschränkten Zugriff auf die Vorsorgeverträge Selbstständiger.

Wie das Ganze funktioniert, erklärt RA Rainer Bosch.

7 Kommentare zu “Altersvorsorge: Schutz für Selbstständige”

  1. Don meint: (20.2.2007 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Die URL von RA Bosch zeigt eindrucksvoll, wie 'slugs' oder ähnliche Suchmaschinenfreundliche URLs ausarten können.

    Bei dieser URL (wenn man sie dann mal im Browser oben ansieht) wird klar, dass sie sich keiner merken soll/kann. Sie ist einzig und allein über Google oder eine direkte Verlinkung zu finden.

  2. Johannes meint: (20.2.2007 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    "Diese Gesetzesänderung wird Selbstständige erfreuen"

    Naja. Mal wieder wird eine überteuerte und ineffiziente Kapitalanlageform staatlich protegiert. Da werde ich auch künftig die Finger davon lassen und das Risiko eingehen, meine Altersvorsorge in einer großen Pleite zu verlieren.

  3. Sebastian meint: (20.2.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @1/Don: Wo und wer hat denn noch Menschen-merk-freundliche URL? Mir fällt da nur Wikipedia ein.

  4. SvenR meint: (20.2.2007 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Am Liebsten habe ich Umlaute in Links. Wir sind ja schließlich Deutsche in Deutschland. *kopfschüttel*

  5. cheatz meint: (21.2.2007 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Was hat Wiki mit besucherfreundlichen Url.s zu tun?
    Die angegebene Url. von RA Bosch ist rein suchmaschinenfreundlich und nicht besucherfreundlich. Was hat das beide mit einander gemeinsam?

  6. R.A. meint: (21.2.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Da werden nun Selbständige mit den gesetzlich Versicherten (halbwegs) gleichgestellt – das ist ja grundsätzlich richtig.

    Nur ist sehr die Frage, ob die Richtung stimmt.
    Eigentlich müßte man doch umgekehrt fragen, warum Ersparnisse (auch bei gesetzlicher Rentenversicherung) privilegiert sind, nur weil sie für den Konsum im Alter gedacht sind.

    Warum müssen denn Gläubiger auf ihr Geld verzichten, weil der Schuldiger davon einen angenehmen Lebensabend finanzieren möchte?

  7. Anonymous meint: (22.2.2007 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Sonst muss der Steuerzahler im Alter für den Lebensunterhalt aufkommen.
    Also wir alle.

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