20.2.2007

Paintball verletzt nicht die Menschenwürde

Die Stadt Bautzen darf dem Betreiber einer Sport- und Freizeithalle nicht verbieten, seine Kunden “Paintball” spielen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Dresden hob eine Ordnungsverfügung auf. beck-aktuell berichtet über das Urteil:

Die Richter kamen zur Auffassung, dass die für ein solches Verbot vom Sächsischen Polizeigesetz verlangte «Gefahr für die öffentliche Ordnung» nicht vorliege. Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungszusammenhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens.

38 Kommentare zu “Paintball verletzt nicht die Menschenwürde”

  1. Sebastian meint: (20.2.2007 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Tja, auf dem PC würde so ein Killerpiel verboten werden müssen, wenn es nach einigen Politikern gehen würde.

  2. x meint: (20.2.2007 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    viel schlimmer finde ich, das es Jahre braucht, bis ein gericht darüber wirklich entscheidet, wenn man mal den einstweiligen rechtschutz nicht als entscheidung ansieht.

  3. JLloyd meint: (20.2.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Wenn den Jugendlichen auf diese Weise die Wahl zwischen 'Killerspielen' und Paintball genommen wird haben sie wenigstens mehr Bewegung ;-)

  4. Jander meint: (20.2.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    *aufatme* Das ist eine gute Nachricht und bestätigt unsere Trennung vno Judikative und Exekutive. Ein Hoch auf das deutsche Grundgesetz!

  5. HinRichter meint: (20.2.2007 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Halleluja! Meine 3 Monate alte Gotcha wird nicht im Schrank versauern müssen. Was für ein Glück!

  6. h.c. meint: (20.2.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    @3, so hab ich das noch nie gesehen. ;o)

  7. Referendar meint: (20.2.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Als Student musste ich eine Klausur schreiben, in der die Problematik behandelt wurde. Wer dort (wie ich) sich letztlich für eine entsprechende Genehmigung aussprach, traf leider nicht die Intention der Lösungsskizze, die sich vehement an der Menschenwürde orientierte und eine Genemhmigung für schlicht unvertretbar hielt.

  8. Jens meint: (20.2.2007 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Wollte man Painball verbieten, müsste man auch gleich Sportarten wie Fechten verbieten. Da übt man ja schließlich auch das Töten mit Stichwaffen.

  9. Judas meint: (20.2.2007 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Andere Menschen mit kleinen Farbgefüllten Bällchen bewerfen wäre unvereinbar mit der Menschenwürde?
    Dann gäbe es für all das, was uns so im täglichen Leben angetan und zugemutet wird, überhaupt keinen Masstab mehr.

  10. Anonymous meint: (20.2.2007 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @8, Paintball, Judo, Boxen, Fußball …

  11. martin meint: (20.2.2007 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    paintball ist mir zwar herzlich egal, aber von der sache her begrüße ich diese entscheidung. wir haben uns als kinder auch auch mit wasserpistolen gejagt und sind trotzdem keine mörder geworden, solang es keine seriösen gutachten gibt die eindeutig belegen dass es schädliche auswirkungen auf die psyche hat gibt es in meinen augen keinen grund für ein verbot.
    mal ganz abgesehen von der doppelmoral mit der sowas jugendlichen verboten werden soll, die dann wenig später im staatlichen auftrag bei der bundeswehr haargenau solche kriegsspiele im wald abhalten müssen, nur eben ohne farbmunition…

  12. martin meint: (20.2.2007 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    ich habe einmal in england lasertag gespielt. seitdem weiß ich zwei dinge:
    1) es hat nichts mit krieg zu tun, sondern es ist viel ähnlicher einem computerspiel.
    2) man kommt dabei ganz schön ins schwitzen.

    von daher finde ich aber auch gar nichts an dem hier herrschenden verbot solchartiger spiele. ich bin mir aber auch GANZ GANZ sicher, dass beim nächsten amoklauf, den jemand ausübt, der vorher in seiner klasse gemobbt wurde und dessen familie ihn geprügelt hat, der täter nachträglich genauso akribisch auf eventuell zurückliegende ausflüge nach bautzen untersucht werden wird wie auf seine pc-spiel-gewohnheiten.

  13. K meint: (20.2.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    "… weiterhin wurde in der Urteilsbegründung festgestellt, daß Herr Joseph Ratzinger nicht evangelisch sei. Auch könne sich das Gericht nicht der Ansicht anschließen, daß der Himmel eine Grünfärbung aufweise."

  14. martin meint: (20.2.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    witzig, der martin aus #11 war ich nicht. teile aber genau seine ansichten.
    mein gott, jetzt sind wir schon wieder 3 oder 4 mit dem namen… könntest du dich evtl. für eine andere schreibweise begeistern? :-)

  15. TheDoctor meint: (20.2.2007 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema: Ja Beckstein, die bösen Richter, teilen einfach nicht Deine Weltanschauung :)

    Im Generellen: Zwar sind die Zitate, was man dann auch alles verbieten müsste, zum lächerlich machen ganz hilfreich, aber der falsche Ansatz.
    Beckstein und Co. würden morgen Boxen, Fechten und Rückenschwimmen versuchen zu verbieten, wenn es ihnen denn nützlich vorkäme.

    Das Verbieten wollen an sich ist das Übel.
    Die Antwort muß immer lauten: Verboten werden kann NUR, wenn es bewiesenermaßen Schäden bei Unbeteiligten anrichtet und das in einem Ausmaß, das es gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel ist.

  16. Chris H. meint: (20.2.2007 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @7 und den ganzen Bayern: Kann mir mal einer erklären, wie man mit Spielen die Menschenwürde verletzen kann?? (Ich muss mich stark davon abhalten hier alles mit Caps Lock zu schreiben)

    *michberuhig*

    Es ist doch so:
    Wenn ich an einem Spiel Teilnehme, dann mache ich das eigenverantwortlich.

  17. Chris H. meint: (20.2.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Fortsetzung vorheriger Comment: DAS IST MENSCHENWÜRDE, weil Selbsbestimmung!
    Wie also soll ich die Menschenwürde damit verletzen? Der Sklave einer Domina fühlt sich in seiner Würde sicherlich auch nicht verletzt, denn er lebt sie ja damit aus !!!

    Es ist mir unverständlich wie der Korrektor auf sowas kommt? Bitte um Erklärung, anscheinend war ich das zweite Semester abwesend!

    Disclaimer: Das ist nicht Off-Topic, denn ich bringe mit diesem Post mein Einverständnis mit dem Urteil zum Ausdruck ;)

  18. h.c. meint: (20.2.2007 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @17 (Chris H), das ist wie mit den etwas seltsamen Feministinnen: Die Pornodarstallerinnen wurden so sehr beeinflusst, das sie nicht anders können als in Pornos mit zu spielen. Und diese Beeinflussung ist menschenverachtend!

    Klingt komisch, ist auch so. Wurde aber auch vom Gericht abgeblockt. ;o)

  19. jjwin2k meint: (20.2.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Verbietet Wasserpistolen! Sofort!

  20. Reinhard meint: (20.2.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @15: "Das Verbieten wollen an sich ist das Übel.
    Die Antwort muß immer lauten: Verboten werden kann NUR, wenn es bewiesenermaßen Schäden bei Unbeteiligten anrichtet und das in einem Ausmaß, das es gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel ist."

    Das ist doch aber so fürchterlich kompliziert!! Himmel! So kann man doch nicht um Wählerstimmen buhlen und unwissende Wähler zum Narren halten! Neenee, an Ihrer Einstellung muss noch dringend gearbeitet werden ;)

  21. TheDoctor meint: (20.2.2007 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @20: Stimmt !
    Ich bekenne !

    (eigene menschenwürdeverletz durch heftiges selbstgeißeln)

    Spaß beiseite: Ich weiß schon das das hier eigentlich nicht erwähnt werden muß, aber manchmal kommen ja unbedarfte Ratsuchende zu diesem Blog :)

  22. Hendric meint: (20.2.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Ich habe eine Zeit lang selber Paintball gespielt und kann die Erfahrung von Martin (Kom 11) nur bestätigen. Es ist ein sehr schnelles und kraftraubendes Spiel, das neben der körperlichen Fitness auch soziales Verhalten fördert. Denn nur im Team kann man die andere Mannschaft besiegen. Soziopathen und übergewichtige Menschen werden keinen Spaß an dem Sport finden.
    Aber weil der Bauer (Beamte) nichts frißt, was er nicht kennt, muss erstmal ein Verbot her.

    So langsam glaube ich eine Strategie dahinter zu erkennen: Die Mittel, die es einem Bürger erlauben, die Autorität des Staates in Frage zu stellen werden verboten bzw. äußerst stark reglementiert und überwacht werden. Früher waren es in erster Linie Schusswaffen – heute kommen Hacker-Tools und das Internet hinzu.

  23. Gerhard meint: (20.2.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Das ist alles eine Werbekampagne für die Bundeswehr: „Nur bei uns können Sie mit Waffen hantieren und Krieg spielen.“.

  24. Anonymous meint: (20.2.2007 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @23

    War das TITANIC?

    "Ja, …"

    So genau kann ich mich nicht erinnern.

  25. Anonymous meint: (20.2.2007 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Auf die Argumentationskette Paintball=simulierte Tötungshandlung=Verletzung der Menschenwürde kann man schon kommen.

  26. h.c. meint: (20.2.2007 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @25, ja man kann so auf einiges kommen… Fragen Sie da mal einen Psychiater, der kann davon ein Lied singen.

  27. Anonymous meint: (20.2.2007 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @ h.c.

    Was meint wohl ein Psychiater zu einem Diskutanten, der abweichende Meinungen als geisteskrank diffamiert?

  28. h.c. meint: (20.2.2007 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @27, das habe ich ja nicht gemacht.

    Nur sollte man seine Argumentation nicht all zu weit ausweiten, sonst könnte man alles irgendwie begründen…

  29. axedon meint: (20.2.2007 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Ob das Urteil Bestand hätte? Oder habe ich etwas übersehen?

    EuGH Omega (Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht)
    "11. Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, das Oberverwaltungsgericht habe zu Recht in der gewerblichen Veranstaltung eines "gespielten Tötens" im "Laserdrome" der Klägerin eine Verletzung der in Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde gesehen.

    41. Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Verbot einer in der gewerblichen Veranstaltung von Spielen mit simulierten Tötungshandlungen an Menschen bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit, das zum Schutz der öffentlichen Ordnung wegen einer in dieser Tätigkeit gesehenen Verletzung der Menschenwürde ergeht, nicht entgegensteht."

  30. Ralph meint: (20.2.2007 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Müssen Kinder, die auf der Straße Räuber uund Gendarm, Indianer o.ä. spielen jetzt in geschlossene Heime oder ins Jugendgefängnis? Und was ist mit Völkerball?

  31. h.c. meint: (20.2.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @30, In Schutzhaft, sind ja mögliche baldige Terroristen.

  32. RA Junghans meint: (21.2.2007 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    (Den zuckenden Finger Richtung Caps-Lock versuche ich auch zurückzuhalten)
    Ja, sind die denn noch zu retten?
    Die Diktatur der Gutmenschen und Ex-68er auf der einen und die Flugzeugabschießer und "Meine Kumpels vom Schützenverein haben daran keine Schuld"-Lobbyisten auf der anderen Seite und alle möchten nur noch mehr Verbote, noch mehr Regulierungen und vor allem viel weiterreichende Kontrollmöglichkeiten.
    Haben wir hier wirklich keine anderen Probleme? Was treibt eine deutsche Gemeinde denn zu so einem Verbot?
    So, das mußte jetzt mal raus, ich erwarte noch nicht mal eine Antwort…
    In Udos Linksammlung eins weiter oben findet man dann ja auch noch den Beitrag, nach dem wir hier die einzigen in ganz Europa sind, die eine gesetzliche Regelung bezüglich "Killerspielen" anstreben. Damit ist der Glaube an die Menschheit wenigstens noch nicht ganz verloren, allerdings der in den gesunden Menschenverstand der eigenen Volksvertreter schon. Vielleicht ist ja deren fortwährende Gängelung des Souveräns ebenfalls entwürdigend iSv Art. 1 GG, allerdings habe ich keine Ahnung, wie man zumindestens gerichtlich dagegen vorgehen könnte.

  33. h.c. meint: (21.2.2007 um 07:42) AntwortenReply to this comment

    "Die Diktatur der Gutmenschen und Ex-68er auf der einen und die Flugzeugabschießer und “Meine Kumpels vom Schützenverein haben daran keine Schuld”-Lobbyisten auf der anderen Seite und alle möchten nur noch mehr Verbote, noch mehr Regulierungen und vor allem viel weiterreichende Kontrollmöglichkeiten."

    Statt Ihre Informationen irgendwo aus der BILD zu erfahren sollten Sie mal lieber in die Realität zurückkehren. Schützenvereine sind wohl die größten Verbotsverweigerer.

    "In Udos Linksammlung eins weiter oben findet man dann ja auch noch den Beitrag, nach dem wir hier die einzigen in ganz Europa sind, die eine gesetzliche Regelung bezüglich “Killerspielen” anstreben. Damit ist der Glaube an die Menschheit wenigstens noch nicht ganz verloren, allerdings der in den gesunden Menschenverstand der eigenen Volksvertreter schon."

    Spätestens nach dem ersten Amoklauf, der in irgendeinem Verhältnis mit Amokspielen steht (der Täter hat eins im Schaufenster gesehen!), in einem anderen EU-Staat wird eben dieser EU-Staat nachziehen. Das ist eigentlich so sicher wie das Amen in der Kirche.

  34. Lurker meint: (21.2.2007 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    @29:

    Das Urteil des EuGH ist an dieser Stelle ohne Belang. Der EuGH hat die Vereinbarkeit mit der Warenverkehrsfreiheit geprüft und angenommen, daß die Menschenwürde in ihrer nationalen Ausprägung eine zulässige immanente Schranke für die Warenverkehrsfreiheit (oder waren es die Dienstleistungen? Ich glaube, eigentlich hatte der Hersteller bzw. Lieferant der Ausrüstung geklagt) darstellt.

    Damit hatte der EuGH jedoch nicht entschieden, daß die Menschenwürde entsprechende Dinge zwingend verbietet – das steht sowieso außerhalb seiner Kompetenz. Da die EU-Grundrechte den nationalen Gesetzgeber jedenfalls bei reinem Innenbezug (und der wird in Bezug auf die Menschenwürde wohl i.d.R. vorliegen) den deutschen Gesetzgeber nicht binden, müsste man sich außerdem sehr anstrengen, um überhaupt zum EuGH zu kommen.

    Ärgerlicher ist da schon, daß das BVerwG und AFAIK auch das BVerfG auf einem ähnlichen Trip sind und unter Berufung auf eine "objektive Menschenwürde" annahmen, simulierte Tötungshandlungen verstießen gegen Art. 1 I GG. Daher droht hie r möglicherweise tatsächlich eine Aufhebung – an dieser Stelle glaube ich dann aber doch noch an den Verstand der Gerichte.

    @7:

    Nun ja, da schlug mal wieder die h.R.-Gläubigkeit der Korrektoren durch. Peinlich, peinlich – selbstverständlich ist eine abweichende Ansicht vertretbar, m.E. sogar wesentlich naheliegender.

  35. Susi meint: (21.2.2007 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Also als Kinder haben wir sogar Völkerball gespielt, da ging es auch darum den Gegner abzuschießen, wenn auch mit einem Ball.
    Ob man das dann analog auch verbieten müßte??

  36. RA Junghans meint: (21.2.2007 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @33 (h.c.)
    Die Mehrheit der Amokläufer der letzten Jahre bezog ihre Waffen im Rahmen von Schützenvereinen oder von deren Mitgliedern.
    Wenn nun diejenigen Politiker, die selbst Mitglied im Schützenverein sind (Schünemann), oder zumindest diesen Vereinen nahe stehen (Stoiber, Beckstein) nun vehement ein Verbot von "Killerspielen" fordern, da das ja der einzige Grund für den Amoklauf sei, liegt nun der Verdacht nahe, daß hier das eigene Klientel vor Zugriffen geschützt werden soll.
    Verstehen Sie mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Schützenvereine. Doch habe ich teilweise das Gefühl, daß durch solche Verbotsforderungen die Diskussion des gesamten Sachverhalts eingeschränkt und in eine bestimmte Richtung geführt werden soll.
    Beim europäischen Ausland bin ich aufgrund der dort herrschenden Unaufgeregtheit bei diesem Thema ein wenig optimistischer als Sie.

  37. axedon meint: (21.2.2007 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    @34:
    Ich bitte die unklare Formulierung zu entschuldigen. Mir ging es bei meinem Verweis auf das EuGH Omega-Urteil nicht um das eigentliche EuGH-Urteil, also die euoparechtliche Bewertung, sondern um die des BVerwG und des Oberverwaltungsgerichts. Ich habe ersteres aber wegen seiner Bekanntheit als Aufhänger genommen.

  38. RA Schneider meint: (25.8.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Eine Zusammenfassung der rechtlichen Situation findet sich auch in dem Buch "Paintball – Fakten, Tipps und Spielarten" (Autor: Daniel Maiberg, Internet: http://www.paintball-buch.de). Gerade bezüglich des Aspektes Verletzung der Menschenwürde herrscht in Deutschland doch eine differenziertere Rechtssprechung als ich angenommen hatte. Das oben zitierte Urteil muss daher als Einzelfall klassifiziert werden. Andere Gerichte sehen durchaus bei einem identischen Sachverhalt die öffentliche Ordnung gefährdet.

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