20.2.2007

Schlappe für Abo-Abzocker

Kochrezepte, Gedichte, Routenplaner, Lebenserwartung: Die diversen Abo-Abzocker im Internet müssen eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 16. Januar 2007 eine Zahlungsklage ab. Mit der hatten die Macher eines Lebenserwartungs-Tests die angeblich vereinbarte Nutzungsgebühr von 30 Euro eingefordert.

Die Richterin schaute sich die Seite selbst an und stellte fest, die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

In einer Pressemitteilung erläutert das Amtsgericht München Details:

Pressemitteilung

Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet

Nicht alles wird kostenlos angeboten – nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

Quelle der PM

32 Kommentare zu “Schlappe für Abo-Abzocker”

  1. Sascha (Link) meint: (20.2.2007 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    Der Kläger kann sich vor lauter Dankesschreiben seiner "Kollegen" aus dem Biz sicher kaum noch retten. Schade, dass es so lange gedauert hat, bis endlich mal einer klagt…

  2. Der Gerd meint: (20.2.2007 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    Wo kann man diese Richterin abknutschen?

  3. toebi toggenburger meint: (20.2.2007 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    Hatten wir es an dieser Stelle nicht schon mehrfach, dass man sich u. U. einen gehörigen Bärendienst erweist…die letzten Male ging es wohl in die Hose, dieses Mal wohl auch, aber glücklicherweise "andersrum" :-))

  4. softanarcho (Link) meint: (20.2.2007 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Also,

    ich bin dafür, dass neben dem vollständigen Impressum, der Datenschutzerklärung, einem evtl. Disclaimer und der AGB, ab sofort auch noch eine mindestens 2 seitige Erklärung über mögliche Kosten abgegeben wird, die beim Besuch, dem Anklicken von "Irgendwas" oder dem bloßen Ansehen der Site entstehen könnten.

    Ferner sollten Betreiber von Websites, die durch interessante Inhalte dazu führen, dass sich jemand vor Schreck den Kaffee über die Hose kippt, leichter auf Schadenersatz zu verklagen sein!

    Nee, mal im Ernst: Durch eigenverantwortliches Handeln kann man schon eine Menge Schaden abwenden…

    mit Grüßen (freundlichen)

    softanarcho

  5. wabe (Link) meint: (20.2.2007 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    Ein typisches Eigentor, da kommt Freude auf. Hoffentlich sind im Zweifel noch mehr Richter der gleichen Ansicht.

  6. McDough meint: (20.2.2007 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ein erfreuliches Urteil. Zumindest der erste Schritt auf dem Weg, Internetabzockern das Leben schwerer zu machen.

    Was schockiert ist aber meiner Meinung nach die Arglosigkeit der Internetnutzer. Dieser Fall sieht wieder so aus: Man legt dem Internetnutzer ein beliebiges Formular vor, schreibt groß "Gewinnspiel" drüber, und zack: Schon sagt er alles, was die Firma wissen will. Noch leichter kann man gar nicht an bestimmte Daten kommen…

  7. genevainformation (Link) meint: (20.2.2007 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Sehr schön auch die Vorlage für Word. Um Logo und Aufbau der Seite aus einem PDF rauszubekommen (oder per Screenshot) braucht man ein Mindestmaß an Kenntnis, aber das Word-Dokument..das lädt ja schon fast zur Erstellung eigener Dokumente mit dem entsprechenden Briefkopf ein.

  8. Hyde meint: (20.2.2007 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Meine Freundin hatte auch mal diesen Lebenserwartungstest mitgemacht, aber den Vorgang nicht ganz abgeschlossen. Dies hat sie dem Verein da dann auch mitgeteilt als die ersten Zahlungsaufforderungen per Mail kamen. Danach hat sie Links geschickt bekommen auf die sie Klicken sollte um den Test zu beenden. Wenigstens hatte sie weder ihren Namen noch Wohnadresse korrekt angegeben, nach ein paar Wochen ignorieren kam nix mehr :)

  9. JeriC (Link) meint: (20.2.2007 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    ein Kumpel machte (vor sehr langer Zeit) diesen Test, zahlte aber nicht.. daher war ich schon stutzig, als ich diesen Test per Spam beworben bekam.. Habe ihn dann natürlich auch nicht gemacht… Die Werbung dafür wird momentan ähnlich penetrant betrieben wie für Klingeltöne vor ein paar Monaten.. Ich wünsche den Betreibern dieser Abzockerei Dinge, die ich hier lieber nicht veröffentliche.

  10. Ja wärst du in Büttelborn geblieben meint: (20.2.2007 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Tja da war sich einer verdammt sicher, daß er gewinnen würde!
    Endlich mal ein wirklich verbraucherfreundliches Urteil!
    Hat eigentlich einer der hier postenden und lesenden Herrschaften die email Adressen meiner beiden Lieblingsbrüder aus Büttelborn und vielleicht sogar noch die Email ihres Advokaten?
    Deren Gesicht würde ich jetzt gerne mal sehen!

  11. venus (Link) meint: (20.2.2007 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Kenne ebenfalls betroffene. Wurde wirklich Zeit, dass dem ganzen endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

  12. paulina (Link) meint: (20.2.2007 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Gott sei dank hat jemand endlich einen internetabzocker angeklagt!!

  13. Herr Rossi sucht das Glück meint: (20.2.2007 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @ 12 paulina

    Nein, der Internetabzocker hat geklagt und ist abgewatscht worden, kleiner aber in den Folgen sehr bedeutsamer Unterschied.

  14. Chris H. meint: (20.2.2007 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Schade das Kant tot ist. Wäre er es noch nicht. wäre er hier wohl tot umgefallen. Mal ehrlich, wo ist der mündige Bürger hin?

    These meinerseits: Würde man den Verbraucherschutz reduzieren, würde sich der Bürger zunehmend selber durch schlichte Vernunft schützen!

  15. Christian meint: (20.2.2007 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Im Ernst: Was hat es mit "verbraucherfreundlich" zu tun, wenn den Verbraucher die Fähigkeit selbständigen Denkens so gründlich abgesprochen wird? Und müssen Urteile "verbraucherfreundlich" sein? Was verbrauchen denn Menschen, die dumm genug sind, bei so etwas mitzumachen: höchstens frische Luft.

  16. Chris meint: (20.2.2007 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @15: Hihi, hoffentlich latscht genau dein 60jähriger Vater mal in so eine Falle…

  17. ciddy meint: (20.2.2007 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Holla, lasst Kant aus dem Spiel – der kannte unsere Gesetze noch nicht und hatte auch kein Internet (er wird auch wohl gegen Betrug gewesen sein) – ich finde es gut, wenn gegen Abzocke !!! angegangen wird, wenn ordentliche Leistungen geboten werden ist das etwas anderes

  18. rjb meint: (21.2.2007 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    @16: Mal wieder ein schönes Klischee, daß 60jährige Greise besonders anfällig wären für solche Abzockereien. Im Gegensatz zu Jugendlichen, die sich selbstverständlich niemals ein SMS-Abo andrehen lassen, nur weil obendrüber groß und breit "100 Frei-SMS" steht.

    Ansonsten ist zu sagen, daß "AGB" für "Allgemeine Geschäftsbedingungen" steht, und wie diese Bezeichnung schon verrät, ist das nicht der geeignete Ort zur Bekanntgabe vertraglicher Hauptpflichten.

    Daß Abzocker, die in der Gestaltung ihrer Angebote darauf abzielen, die Unaufmerksamkeit ihrer Opfer auszunutzen, einmal Kontra bekommen, ist mehr als angebracht; auch jemand, der prinzipiell intelligent, vernünftig und umsichtig ist, hat trotzdem einzelne Augenblicke der Umnachtung, in denen er sich ungeschickt anstellt. Sei es beim Eingießen des Kaffees oder beim Herumklicken im WWW. Dieses Faktum des täglichen Lebens auszunützen, ist moralisch verwerflich, und es erscheint mir durchaus sinnvoll, hier auch rechtlich Schranken zu setzen.

  19. Pierre (Link) meint: (21.2.2007 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    Nach meiner Beobachtung häufen sich seit einiger Zeit
    unseriöse Angebote – gleich welcher Art – bei Anbietern,
    die ihren Stammsitz in der Schweiz haben. Auch diese
    Firma fällt ja nicht das erste Mal negativ auf! Nur bedauerlich, wenn sich deutsche Anwälte für die
    Durchsetzung unlauterer (Schweizer) Forderungen engagieren!

  20. Henrik meint: (22.2.2007 um 05:36) AntwortenReply to this comment

    Ich muss Nr. 18 zustimmen, so etwas passiert auch vernünftigen, intelligenten Menschen. Mein jüngerer Bruder hat sich auch auf einer dieser Websites angemeldet und den Absatz mit den 30 Euro völlig übersehen. Aber zumindest hat er sich nicht von den Rechnungen ins Boxhorn jagen lassen.

    Bei diesen Angeboten geht es schlicht darum, arglosen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Man kann nicht von jedem erwarten das er hinter jeder Website eine kostenpflichtige Leistung erwartet und diese danach absucht. Der Großteil des Internets ist nunmal frei verfügbar, da erwartet der Otto-Normal-Surfer nicht solch eine kostenpflichtige Leistung. Denn dazu müsste man solchen Dingen mal etwas Aufmerksamkeit widmen. Aber Aufmerksamkeit ist heute einfach nicht mehr normal. Das kann man leider jeden Tag im Verkehr beobachten.

  21. Antonie meint: (22.2.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    ich habe mich nur aus Interesse bei hausaufgaben-heute.com angemeldet und dabei auf der rechten SEite alles mit Widerrufsrecht usw. ignoriert. Mir ist es echt unangehm, dass ich auf die rein gefallen bin. Aber ich habe einfach ins Angebot rein geschaut und mich damit überhaupt nicht mehr damit beschäftigt. Heute kam die Rechnung. Ich habe auch falsche Adressangaben gemacht, um meine richtigen Daten nicht preis zu geben.

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  22. Patrick meint: (27.2.2007 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    ich bin auch ein Opfer solcher Seiten geworden. Aber wie schon bereits hier vermehrt gesagt wurde, liegt die Einfachheit dieser Firmen nicht in der Dummheit der Leute, sondern in dem Aufbau solcher Seiten, welche dann diesen Firmen aber andererseits zum Verhängnis werden. Klar hätte ich mir die AGBs durchlesen können, aber mal ehrlich: wer vermutet hinter einem solchen offensichtlichen Archiv eine solche Abzocke. AGBs gibt es auf jeder öffentliche Seite. Und immer hinter jeder Sache eine Abzocke zu vermuten ist unrealistisch und vor allem zeitraubend. Ich behaupte, dass keiner, der nicht rein zufällig hauptberuflich mit z.B. Ebay zu tun hat sich die AGBs in aller Ausführlichkeit durchgelesen hat. Und wer da in einem solchem Forum daherkommt und klug rumsch***, man hätte sich das ja einfach durchlesen können, ist einfach nur ein Wichtigtuer und Besserwisser, weils denjenigen gerade mal nicht erwischt hat.
    Ich für mein Teil bin eigentlich ein aufmerksamer User im Internet und trotzdem ist man vor solchen FALLEN nicht sicher. Ich hab nach meiner einzigen Zahlungsaufforderung, nämlich der Letzten Mahnung (man sieht wie seriös das ist) Widerspruch eingelegt, der mit Auszügen aus den AGBs zurückgwiesen wurde. Nun habe ich mich auf das o.g. Urteil bezogen und erneut Einspruch eingelegt. Zusätzlich werde ich in den nächsten Tagen Strafanzeige bei der Polzei stellen. Die Zahlungsaufforderungen werde ich unberücksichtigt lassen.

    Zum Schluss kann ich nur allen Betroffenen sagen:

    LASST EUCH NICHT UNTERKRIEGEN!!!

  23. Ali meint: (28.2.2007 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Hallo Leute,
    ich wurde auch betroffen die wollen von mir 84 € obwohl als ich mich angemeldet hatte stand da nichts von Preis oder Kontonr. Woher sollte ich wissen, dass in den AGB's ganz unten Preis stehen wird! Was soll ich machen? Soll ich das nicht bezahlen und was ist wenn die mich anklagen??
    Bitte hilft mir!!

  24. Lex meint: (1.3.2007 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    Ich bin Opfer des http://www.gedichte-server.com und werde zu einer zahlung von über 40€ ermahnt, nachdem ich den betreffenden Artikel auf der Verbraucherschutzhomepage las der besagte, man solle das geflissentlich ignorieren, wusste ich nicht was zu tun war.. Bin erst 17, zur Zeit des "Vertragsabschlusses" 16.

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  25. ali meint: (1.3.2007 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    hi @ all…
    Letztens war ich in einer Bibliothek und dort hat man irgendwelche Broschüre verteilt, wo man die Leute vor solchen Lebensprognose-Tests gewarnt hat… Es ist klar und deutlich gestanden, dass man NICHT zahlen sollte. Man kann das nicht oft genug sagen, aber es heißt: einen Brief per Post schicken und fordern dass diese Gauner die sämtlichen Daten löschen + dass sie sie nicht mehr belästigen. Das wars! Danach egal was kommt (außer etwas Gerichtliches, was ich kaum befürchte) einfach zurücklehnen und ignorieren…
    Ich höre von denen auch seit dem 6.Februar nichts mehr… und damals hatten sie mir (zum zweiten mal) mit einem Sms gedroht (wie lächerlich)…

    viel Glück an alle hier…

  26. Jean-Pierre meint: (3.4.2007 um 00:44) AntwortenReply to this comment

    Auch ich bin auf diesen Internet-Abzocker hereingefallen.
    Die Rechnung habe ich u. a. mit der Bemerkung zurückgewiesen, dass ich auf eventuelle Zahlungserinnerungen nicht reagieren werde. Antwort war ein Standard-Bla-Bla.
    Es folgten bis jetzt 2 Zahlungserinnerungen. Die jeweils angeführten Bankverbindungen (Nr. 1 Hypo-Vereinsbank, Nr. 2 SEB) habe ich angeschrieben und darauf hingewiesen,
    dass hier ein betrügerisch agierendes Unternehmen dahinter steckt und sich die Banken indirekt der Mittäterschaft schuldig machen.

  27. Russland-Connection meint: (23.4.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Ich warte nur auf die Pressemeldung:
    "Internet-Unternehmer auf offener Straße erschossen. Wohnhaus in Büttelborn ging in Flammen auf. Bruder mit Osnabrücker Anwalt untergetaucht. Über 20000 Verdächtige mit Tatmotiv. Polizei stellt Ermittlungen ein."

  28. knopex2211 meint: (8.5.2007 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Hallo zusammen!
    Ich gebe es zu – noch einer den es erwischt hat. Brauchte nur eine Route und bei Google stand "Routenplaner-Server.com" ganz oben. Meine Anmeldedaten wurden angeblich für das Gewinnspiel gebraucht und für den winzig kleinen Text in grauer Schrift, dass das Angebot € 59,90 kosten soll hätte ich runterscrollen oder die AGB´s unter Punkt 7 auf Seite 4 lesen sollen. Der Button "Route berechnen" lag da wesentlich näher!!! Heute kam die 1. (2.) Mahnung obwohl ich die Forderung zurückgewiesen habe. Ich werde unter keinen Umständen einen Cent an diese Betrüger zahlen – gebeutelte User dieser Welt vereinigt euch – und vielleicht erfüllt sich ja doch noch die "Russland-Connection" Prophezeiung.

  29. Werner meint: (10.5.2007 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Betrieft schmidtlein
    Ich muss leider da etwas wiedersprechen
    Ich bin auch bein schmidtlein reingefahlen leztes jahr
    Ich habe psp2 ein gwien auschreibung mit gemacht
    ich habe dann irgentwahn eine mail beckommen mit der rechnung von
    84€
    ich habe wiedersprochen peer fax und und habe dan sogar eine
    Kündigung peer einschreiben und rückschein geschikt
    alln das war den egal
    ich habe dann nach hin und herr post von tanck erhalten und
    habe dan wegen die drohung bezahlt
    nun habe ich wieder eine mahnung beckommen aber keine rechnung
    und gleich mit androhung den anwalteizuschalten wen ich nicht zahle
    ich habe dann bei der rechtschutzversicherung angeruffen
    und habe den das erzält die haben zu mier gleich gesagt
    egal ob ich bezahlt habe oder nicht auf jedenfahl nicht zahlen
    und sondern zum anwalt gehen
    Allso am bestten nicht zahlen auch wen mann bez.hatt
    laut der medien soll mann ja auch nicht zahlen

  30. Jokerpepe meint: (6.6.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Text gelöscht. Bitte keine Bedrohungen und Beleidigungen, auch keine gut formulierten. U.V.

  31. Klaus Alt (Link) meint: (22.12.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Bin damals auch auf diesen Schwindel hereingefallen (unwissend Abo für Routenplanung abgeschlossen, durch Anklicken der website, die ich als kostenlos einstufte. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kam dann die Rechnung. Habe widersprochen und auf Gerichtsurteil AG München, Urteil v.16.1.07 AZ161C23695/06-rechtskräftig! hingewiesen. Hörte dann bis heute 22.12.07 nichts mehr.Jetzt meldet sich ein Anwalt/in aus München und will mir aber Ratenzahlungen ermöglichen, sofern ich Zahlungsschwierigkeiten habe. Werde nun wohl doch noch einen Anwalt einschalten müssen – vom Preis bleibts wohl gleich, denn der Anwalt kostet wohl den gleichen Betrag, wie die jetzt geforderten ca. 110,–€. Wer hat analoge Erfahrungen mit dieser Fa. gemacht? Wenn vor dem Button "Ausführen/Route ermittn "kostenpflichtig" gestanden wäre, könnte man von einer seriösen und unangreifbaren Handlungssweise sprechen, odrrr?
    K.A.

  32. klaus-peter falk (Link) meint: (17.7.2010 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    Da diese Gauner sich Milionen auf Betrügerische weise beschafft
    haben und somit Ahnungslose Internetsurfer verunsichert und geschädigt haben,und sie auf übelsterweise durch diese vertahlen hinterlistigen räuberischen Bande um ihr Geld gebracht worden sind.Da sie falsche Angaben in ihre Mahnschreiben gemacht haben und mit einer Pfändung und dem Gerichtsvollzieher drohen wenn man nicht das Geld Überweisst auf das Konto was dort angegeben ist.Ich muß sagen diese Frechheit und dreistigkeit ohne ein schlechtes Gewissen dabei zu haben und sich sicher fühlen noch nicht mal vor der Polizei und dem Gericht das finde ich unerhört.Das Internet ist nicht dazu da solche Betrügergeschäfte zu machen sondern um etwas was der mitteilung dient ein ehrliches Geschäft abzuschließen um per Internet Einzukaufen um einen Job zu finden oder eine Wohnung ein Haus ein Grundstück und ein Angebot etwas zu verkaufen.Und nicht etwas Krimminelles und was Strafbar ist zu machen und keinen Bürger zu schädigen.Wer so etwas tut gehört ins Gefängnis denn er ist ein Krimmineller Verbrecher und der hat nichts im Internet zu suchen der dürfte kein Bauser und auch keine Lizens für die internet Seiten Bekommen oder die verdächtigen müßten überwacht werden so wie die Terrorristen die gleiche behandelung.Ich möchte beantragen wer eine Straftat im Internet begeht muß erstmal 100,000.00€ zahlen an den Internet bereitsteller und mit einem Gerichtsverfahren
    rechnen so das er eine Haftstrafe für fünf Jahre bekommt.Damit ihnen dies alles vergeht und sie ihr ganzes Leben daran denken.falkpc.blog.de

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