FTPWelt: Bewährung für alle Angeklagten
Schon nach zwei Verhandlungstagen ist der Prozess um die FTPWelt zu Ende gegangen. Die verbliebenen Angeklagten bekamen Bewährungsstrafen. Außerdem wurden sie zu Geldstrafen verurteilt, berichtet heise online.
Der angeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. wurde wegen Beihilfe zu den Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten Gefängnis und muss 90.000 € Geldstrafe zahlen.
Die Zulassung als Anwalt dürfte damit nicht in Gefahr sein. An Rechtsanwälte wird in der Regel kein strengerer Maßstab angelegt als an Beamte. Diese verlieren erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr den Job. Bei Anwälten kann die Strafe auch darüber liegen. Kritisch für diese Berufsgruppe ist eher, ob das Delikt das Vertrauen der Mandanten untergräbt, zum Beispiel Veruntreuung von Kundengeldern.
Aber die Zeit wird kommen und S. / Frh. v. G. und M.D. bekommen ihre gerechte Strafe!
Es gibt gott sei Dank noch Leute die selbst aus dem Untergrund kämpfen gegen diese Leute! Und das ist auch gut so!
Ähm, ok. Da vertreiben welche in großem Maßstab sog. Raubkopienen um sich zu bereichen und bekommen obige Strafen. Wer soll denn da dann bitte die 5 Jahre Knast bekommen, die im Kino so groß angekündigt werden?
@2
Keine Sau.
Leider weiß das der gemeine Kinozuschauer, der übrigens Geld dafür zahlt um sich so einen Schwachsinn anzuschauen, nicht. Somit haben diese dubiosen hartabergerecht-Typen auch Erfolg damit. :-/
Na die "kleinen" Kopierer, die keine 90T € haben. Die großen kaufen sich frei. Siehe Mannesmann.
@2
Na die "kleinen" Kopierer, die keine 90T € haben. Die großen kaufen sich frei. Siehe Mannesmann.
@2 Ach, dieses Kettengerassel geht an der Realität vorbei.
Gerade geschäftliche Raubkopierer machen ja in der Regel auch Umsatz und können sich daher einen Anwalt leisten, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist.
Der private Raubkopierer wird selbst mit dem unfähigsten Anwalt niemals zu einer solchen Strafe verurteilt werden.
@2 [Sebastian]
Für was sollten da 5 Jahre gegeben werden?
Für das Wort "Raub"?
;-)
Einen vorbestraften Anwalt würde ich im Zweifel meiden – auch wenn keine Gefahr besteht, daß er Mandantengelder veruntreut.
(Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vorstrafe auf die Beteiligung an einer größeren illegalen Unternehmung zurückzuführen ist.)
"Kritisch für diese Berufsgruppe ist eher, ob das Delikt das Vertrauen der Mandanten untergräbt."
In einigen Kreisen ist der schlechte Ruf gewisser Anwälte ein sehr guter Grund sie zu beauftragen. Insofern sind solche Urteile, die das Publikum, ob berechtigt oder nicht, mit dem Spruch von den Krähen abtun kann, vermutlich ein Bärendienst an den rechtschaffenden Juristen.
Ich kann "9" nur zustimmen. Die Mandantschaft, die solch einen Anwalt aufsucht, tut das bestimmt nicht wegen seiner guten Reputation.
Die Veruntreuung von Mandantengelder wurde meines Wissen nach eher der "Tanja D." gerichtsverwertbar zur Last gelegt. Herr S. hat das wohl nicht getan. Gemeinsam mit u.a. Herrn xyz hat er ein modernes Geschäftsmodell betrieben und musste wohl (durch Festnahme durch die POL) ganz überrascht feststellen, dass sein Mandat mutmaßlich im Trüben gefischt hat.
Andererseits ist es so, dass sich jeder, der einen Anwalt benötigt sich gerne auch ***vorher*** im Internet über den Ruf des RS erkundigen kann.
Der Spiegel scheint das anders zu sehen:"In der Tat sollten angehende Juristen von kleinkriminellen Delikte dringend die Finger lassen: Die nämlich können die Kariere kosten"
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,467558,00.html
Wobei nach denen der Mp3-Download bestimmt auch 5 Jahre Knast bringt.
@9: In einigen Kreisen ist der schlechte Ruf gewisser Anwälte ein sehr guter Grund sie zu beauftragen.
Eben. Es kommt darauf an, auf welche Sorte Mandanten man Wert legt. Dumm nur, wenn diese Mandanten plötzlich sturzpleite sind, weil ihnen die Geschäfte wegbrechen, bzw. von den Gerichten weggebrochen werden.
Der Rückweg zu seriösen Mandaten ist dann allerdings abgeschnitten, worauf hin manche Anwälte das gleiche Schicksal wie ihre Mandanten ereilt.
Gruß A. John
Ich gönne es dem besagten Anwalt, dass er für seine ganzen Dinge, die er hier und da angestellt hat, endlich mal bezahlen muss. 90.000 Euro halte ich für absolut gerechtfertigt.
@14: gerecht wäre aus meiner Sicht ein Berufsverbot.
Aber vielleicht haben die Richter Einblicke, die ich nicht habe. Meiner Auffassung nach ist dieser Bernhard S. in der Vergangenheit auffalend oft in mindestens zweifelhafte Geschäfte verstrickt gewesen, so dass mir schwerfällt zu glauben, dass er im aktuellen Fall allenfalls passiver Mitläufer war.
Bewährung? Ooooch wie schade, ich dachte er hätte in Zukunft viel Zeit für eine ausgiebige Brieffreundschaft mit Tanja Nolte-Berndel…
@15:
Um es vorauszuschicken: Ich mag weder den Mann noch seine Geschäftsgebahren.
Der Schluß von möglicherweise zweifelhaften (moralisch? rechtlich? einfach so?) Geschäften (die weder bewiesen noch angeklagt sind) auf seine Rolle in einem Prozeß, in dem er tatsächlich angeklagt ist, ist verfehlt.
Zudem ist ein Berufsverbot eine wirklich üble Keule – lieber einmal zu wenig geschwungen als einmal zu viel.
Ganz unabhängig von den verurteilten Personen ist der Fall wieder einmal dazu geeignet, das Vertrauen in die Justiz zu untergraben. Sobald es um größere, aufwändige Wirtschaftsstrafverfahren geht, sind Richter schnell dazu geneigt, sich auf Verfahrensabsprachen einzulassen. Und das ist kritikwürdig. Der Deal im Strafverfahren mag dann ein gutes Mittel sein, wenn der Prozess hohe Kosten produziert, die letztlich von den Steuerzahlern zu tragen ist. Aber wenn doch Geld bei den Angeklagten vorhanden ist – noch dazu in einem höchst öffentlichkeitswirksamen Verfahren? Dann ist eigentlich niemandem damit gedient. Gut, den Angeklagten, die einigermaßen glimpflich davonkommen. Und den Richtern, die wieder auf ihre Tennis- und Golfplätze zurückkehren können. Aber der Gerechtigkeit?
Nein.
Aber der Papa, der mal ein paar MP3s zieht und einen Film saugt, soll für Jahre in den Knast wandern und den Bückling spielen. Soviel zu dem Thema. Kann man sich dann eigentlich bei sowas auf den Fall berufen?
Und wie sieht es eigentlich mit der Legitimation der Downloads
aus wenn im Nachhinein noch Urheberrechtabgaben bezahlt werden?
@Benni:
Du greifst den falschen Schuldigen.
Was in diesem Prozeß passiert, ist strafprozessualer Alltag in D (und als solcher an sich nicht schlecht – die (berechtigte) Kritik am "Deal" ist v.a. eine theoretisch-dogmatische).
Die 5 Jahre für den Download sind schlicht eine Lüge (bzw. kreative Wahrheitsinterpretation) der Verwertungsindustrie. Der Download ist (idR.) nicht strafbar, die 5 Jahre gelten nur für gewerbsmäßiges Handeln (und sind nur theoretische Maximalstrafe) und ein "Raubkopierer", der nicht gerade mit dem Rohling einem Menschen die Kehle aufschlitzt, ist auch kein Verbrecher.
Urheberrechtsabgaben haben mit der Legitimation des Downloads nichts zu tun. Einerseits ist er oft schon so legitim, andererseits gilt die GEMA (wenn du die meinst) gar nicht für die Vervielfältigung (nun ja, für die Rohlinge schon) und hat mit den Rechteinhabern unmittelbar erstmal nichts zu tun. Zudem ändert Nachtagverhalten nichts an der Verwirklichung eines Tatbestands – auswirken könnte es sich allenfalls auf Strafmaß (zweifelhaft) und Strafantrag (völlig unwahrscheinlich außerhalb eines Deals).
Weis jemand wieveil Tagessätze die € 90.000 sind? Das is m. E. nach die viel interessantere Zahl.
@ 18: Die Steuerlast ist für sich genommen auch kein gutes Argument. Ein Strafverfahren sollte zuletzt unter fiskalischen Gesichtspunkten gesehen werden. Ansonsten hätten die Armen den Vorteil. Sicher, das wäre – ganz nach Robin Hood – für viele eine schöne Vorgehensweise. Die unglaublichen Einnahmen, die mancherorts getätigt werden, können dem Otto-Normal-Bürger ja auch nicht verständlich gemacht werden, wie der Mannesmannprozess gezeigt hat. Unser Geldstrafensystem gibt außerdem weitestgehend gerechte Strafen her.
Das eigentliche "Problem" ist die Darstellung der populären Fälle in den Medien und die damit einhergehende Stimmungsmache. Die zuletzt öffentlich breit diskutierten Fälle halte ich für so wahnsinnig ungewöhnlich nicht. Der Bürger hat eben nur keine wirkliche Vergleichsmöglichkeit und wird außerdem mit Summen in Größenordnungen konfrontiert, in denen sein Vorstellungsvermögen eingeschränkt ist.
"Kritisch für diese Berufsgruppe ist eher, ob das Delikt das Vertrauen der Mandanten untergräbt, zum Beispiel Veruntreuung von Kundengeldern."
Hihi, netter Seitenhieb. B.S. kann aber evtl. doch noch mit dem Widerruf der Zulassung rechnen, falls es zu einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren kommt – Stichwort "Vermögensverfall".
*jaul, heul, winsel*
*ackermann, unverhältnismäßig, zu einfach weggekommen*
*auspeitschen, köpfen, auf den scheiterhaufen*
Leute, Euch möchte ich mal vor Gericht sehen, wie Ihr Euch freuen würdet, wenn Ihr Dank umfangreicher Geständnisse "nur" mit Bewährungsstrafen wegkommt.
Selbst ein A…. wie Herr S. und die beiden anderen Angeklagten haben ein Recht auf einen fairen Prozess. Alles andere ist "Exempel statuieren" und Rachejustiz auf allerunterstem Niveau.
@20: die (berechtigte) Kritik am “Deal” ist v.a. eine theoretisch-dogmatische)
Das Üble an solchen Deals ist IMO noch nicht mal der Deal als Solcher, sondern die Ursache seines Zustandekommens:
Auf Grund einer maßlos überdrehten Prozeßordnung können versierte Anwälte Verfahren bis zum St. Nimmerleinstag verschleppen. Das Gericht einfach so lange mit Anträgen zumüllen, bis es einen Formfehler begeht und man einen Revisionsgrund hat.
Da die Gerichte i.d.R. bis zum Anschlag überlastet sind, kann man sie schon mit der glaubhaften Ankündigung solcher Spielchen erpressen: Entweder ein unseren Vorstellungen entsprechendes Urteil, oder wir machen euch für die nächsten 5 Jahre den Laden dicht.
Die Mär, daß vor dem Gesetz alle gleich sind, verbreiten nur noch wenige Hardcore-Dogmatiker.
Es lebe der Rechtsstaat.
Gruß A. John
@6:
Gerade geschäftliche Raubkopierer machen ja in der Regel auch Umsatz und können sich daher einen Anwalt leisten, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist.
Genau, ein paar Grundsätze für jeden, der sich am deutschen Stammtisch zu Rechtsfragen äußern will:
1) Pflichtverteidiger oder Anwälte, die nach RVG abrechnen, sind dumm und unfähig.
2) Wer mit seinem Anwalt eine individuelle Gebührenvereinbarung trifft, wird deshalb freigesprochen, oder wenigstens zu einer Strafe verurteilt, die (nach dem gesunden Volksempfinden) viel zu niedrig ist.
Der private Raubkopierer wird selbst mit dem unfähigsten Anwalt niemals zu einer solchen Strafe verurteilt werden.
Im allgemeinen wird er das deshalb nicht werden, weil 5 Jahre die Höchststrafe für gewerbsmäßiges Raubkopieren ist (§ 108a UrHG). Ansonsten gibt's maximal 3 Jahre. Mit Höchststrafen ist es – quelle surprise – so, daß sie selten, aber nicht nie verhängt werden.
Übrigens verwendet die ZKM (das sind die "Hart aber gerecht"-Fritzen) schon längst realistische (und wohl, wenn man denen Glauben schenken darf, von tatsächlichen Fällen übernommene) Strafszenarien. Siehe z. B. hier:
http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=55&L=0
@25:
Da die Gerichte i.d.R. bis zum Anschlag überlastet sind, kann man sie schon mit der glaubhaften Ankündigung solcher Spielchen erpressen: Entweder ein unseren Vorstellungen entsprechendes Urteil, oder wir machen euch für die nächsten 5 Jahre den Laden dicht.
So'n Quatsch. Erstens ist das natürlich nicht der Grund für "Deals", weil die nämlich gar nicht in erster Linie vom Gericht abhängen, sondern von den Parteien des Verfahrens. Und wenn die sich einigen wollen, warum in Gottes Namen sollte man das Gericht dann noch "erpressen" müssen?
Zweitens ist die Vorstellung ja wohl reichlich dämlich, Gerichte hätten Angst vor langwierigen Verfahren. Richter kommen jeden Morgen ins Büro und gehen jeden Abend nach Hause. Die "leiden" nicht annährend so sehr unter verschleppten Verfahren wie es die Mandantschaft des superteuren Top-Anwalts A. John wohl tun wird.
Da gibt es 15 Monate wegen Internetbetrug.
Ein fünffacher Familienvater darf erst nicht arbeiten, seine Frau darf nicht im Internet strippen. Da ist eine solche Verzweifelungstat schon hart bestrft.
Der fünffache Familienvater war am Samstag auf den Mast im Zörbiger Ortsteil Werben geklettert, um eine Neuauflage seines Prozesses zu erzwingen. Er wurde von mehreren Gerichtsinstanzen wegen Internetbetruges verurteilt, fühlt sich aber von der Justiz unfair behandel.
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=aa0cfb74cff51d346723be9e5c25d25e&em_cnt=243585
Mit dem Gesetz ist Fred Gregor in den vergangenen Jahren wieder in Konflikt gekommen. Schwarzarbeit, Verbreitung pornografischer Schriften, Betrug. Die Liste ist beeindruckend, aber Susanne Gregor kann alles erklären : " Das ist eine Fehde gegen uns. " Ja, ihr Mann hatte schwarz gearbeitet, aber nur, um Geld für die Familie zu verdienen. Ja, sie hat im Internet gestrippt. Aber das war keine Pornografie. Auch der Betrug war keiner. Ja, sie hatten einen Laptop über Ebay versteigert. Dass angeblich nur Sand in dem Paket gewesen sein soll, können sich die beiden nicht erklären. Vielmehr sei der Richter, vor dem Gregor immer wieder landete, befangen. Eine entsprechende Beschwerde habe dieser Richter selbst abgelehnt. " Das kann doch nicht sein ", sagt Susanne Gregor empört. " Wir wollen, dass uns endlich mal jemand zuhört ", erklärt sie, warum ihr Mann auf den Mast geklettert ist.
#3, Adi:
'Leider weiß das der gemeine Kinozuschauer, der übrigens Geld dafür zahlt um sich so einen Schwachsinn anzuschauen, nicht.'
Es soll auch Menschen geben, die ins Kino gehen, weil sie das einfach wollen. Und nicht weil sie Angst davor haben den Film runterzuladen. Ist eben nicht jedermanns Sache, den frisch runtergeladenen Film allein im Keller zuhause am PC-Monitor zu sehen. Versager-Typen ohne Freunde und Arbeit gehen damit aber eher konform.
Selbst ein A…. wie Herr S. und die beiden anderen Angeklagten haben ein Recht auf einen fairen Prozess. Alles andere ist “Exempel statuieren” und Rachejustiz auf allerunterstem Niveau.
Solche Leute wie der Ackermann gehören in den Knast und nicht an die Spitze der Deutschen Bank!
@28:
Du findest es also gut, vor jedem Film mit 20-50 Minuten Werbung vollgespien zu werden, obwohl man 9 Euro gezahlt hat (den Preis der DVD in ca. einem Jahr)? Und in der Werbung auch noch pauschal als Verbrecher abgestempelt zu werden? Ich ärgere mich jedes Mal.
@29: Jaaaa, mehr Stammtisch, mehr "gesundes Volksempfinden"! :)
Meiner Meinung nach ist es schon ok so wie bei uns die Rechtsauslegung zur Zeit ist. Der private Mensch, der sich Mp3s runterläd, diese aber nicht wieder uploadet, dem passiert gar nix. Bzw. er bekommt halt eine Strafe, damit er nicht ganz streffrei ausgeht, aber die ist zu verkraften. Wer jedoch Kohle mit gestohlenem geistigen Eigentum macht, der soll auch ruhig diese Kohle wieder los werden. Das ist meine Meinung
@30: Kauf Dir ne Platzkarte und komm 30 Minuten später in den Filmsaal. Keiner zwingt Dir die Werbung auf.
Man kann sich auch über die unwichtigsten Sachen echauffieren.
@33: Mhmhm, das nenne ich mal echte Redundanz.
ENDLICH!!!
Wobei ich es sehr schade finde, dass die Strafe bei RA B.S. unter einem Jahr ausfiel!