Nein, die Terroristen müssen nicht
„Zumindest müssen die Täter alles Menschenmögliche zur Aufklärung ihrer damaligen Gräueltaten beitragen – was bis heute immer noch nicht geschehen ist.“
Sagt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble über die RAF-Mitglieder, deren Entlassung auf Bewährung in Frage kommt.
Müssen?
Sind all die Assessoren aus der Rechtsabteilung des Innenministeriums noch im Karnevalskoma? Hat Herr Schäuble nicht mal selbst auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften promoviert? Oder warum erzählt der Innenminister etwas, was mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren ist?
Bei lebenslanger Freiheitsstrafe sieht das Strafgesetzbuch eine Haftentlassung zur Bewährung vor. Diese kann erstmals nach 15 Jahren erfolgen. Oder nach der vom Gericht verhängten Mindestverbüßungszeit (besondere Schwere der Schuld). Das Gericht muss die Bewährung bewilligen, “wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann”.
Nach dem unmissverständlichen Gesetz und der bisher übereinstimmenden Auffassung minus der unseres Innenministers ist also nur die Frage zu beantworten, ob die Gefahr besteht, dass der Verurteilte nach seiner Entlassung erneut Straftaten begeht. Zur Vorbereitung seiner Entscheidung holt das Gericht mindestens ein psychologisches Gutachten ein und lässt sich von der Justizvollzugsanstalt berichten.
Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass der Verurteilte nicht mehr gefährlich ist, wird er auf Bewährung entlassen. Ob der Verurteilte Reue zeigt, spielt keine Rolle. Und schon gar nicht ist er verpflichtet, an der weiteren Aufklärung von Taten mitzuwirken. Es sei denn, er wird in anderen Strafverfahren als Zeuge vernommen und hat kein Auskunftsverweigerungsrecht.
Seltsamerweise war es mehr als 30 Jahre lang Credo, die Terroristen seien normale Kriminelle. Sie verdienten deshalb keine Sonderbehandlung und müssten mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Nun dreht sich plötzlich der Wind. Aus den gewöhnlichen Mördern werden Superkriminelle, von denen mehr verlangt werden kann als von weniger ideologisch geleiteten Tätern. Reue nämlich. Und nachträgliche Aufklärung.
Gerade die Forderung nach späten Geständnissen ist perfide. Es gehört zu den elementaren Rechten, dass sich niemand selbst belasten muss. So steht zum Beispiel klar und deutlich in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Muss man nicht kennen. Wäre aber besser, zumindest in gewissen Positionen.
Hallo!
Schäuble besitzt ohnehin ein skurrilis Verständnis von Demokretie. Unter der Regierung Kohl mit Pauken und Trompeten fortgejagt, sitzt er wieder dort, von wo aus man ihn unbedingt weghaben wollte.
Ob man ähnliches von Kanther und Co. auch fordert, ehe man sie wieder aus Gefangenschaft entläßt?
Oder weiter auf Rechtsbeugung im Falle von Personen setzt, die Hubschraubergeräusche zur Tataufklärung einsetzen?
Fragen über Fragen… ;)
Juristisch gesehen, ist Schäuble sicher nicht im Recht, aber es ist einfach so populistisch, da kann auch ein Innenminister nicht anders, die Stammtische lassen grüssen, obwohl eigentlich stehen wir doch nicht kurz vor der Wahl, da könnte man doch auf den Sachverstand setzen
für die Leute, die auf Bewährung raus wollen / dürfen, stimme ich zu. Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen verurteilten Verbrecher auch.
Bei einem Gnadengesuch sehe ich das allerdings anders. Hier möchte jemand eine Vorzugsbehandlung (auch wenn mehr als 20 Jahre Knast verdammt lang sind. Wer erinnert sich noch an die Umwelt vor 20 Jahren?).
Da sollte der Gnadensucher vielleicht auch eine besondere Gegenleistung bringen. Inwieweit das durch deutsche Gesetze abgedeckt ist, ist mir nicht bekannt. Ich bin kein Jurist.
Im übrigen scheint Herr Schäuble unter dem üblichen "Innenministersyndrom" zu leiden: egal welcher Partei sie angehörten, verfielen alle Innenminister von Bund und Ländern über Kurz oder Lang einem Kontrolletti-Wahn. Vermutlich ist die Anwesenheit der immer gleichen Beamten irgendwie ansteckend. Schliesslich haben diese Leute ihr Leben lang nur mit der Suche nach Schwerverbrechern, aber nie real mit der Verteidigung der Bürgerrechte zu tun. Das muss irgendwie Eindruck hinterlassen…
Ciao,
H.
Schäuble zielt nicht zum ersten Mal auf die Stammtische & hat womöglich insgeheim Bedenken, im Vergleich zu Otto Schily als zu weich zu gelten. Trotzdem: zumindest im zitierten Artikel finde ich keinen stichhaltigen Hinweis darauf, dass Schäuble über eine Entlassung auf Bewährung spricht. Dann bliebe nur das Gnadengesuch von Christian Klar – und in dem Fall finde ich die Argumentation tendenziell nachvollziehbar.
@3 (hans 12): Huch, da hätte ich mir das Getippe ja sparen können. :-)
Man sollte nicht übersehen, dass fehlende Reue durchaus ein ganz erheblicher Hinweis auf eine fortbestehende Gefährlichkeit sein kann, die eine positive Kriminalprognose ausschließt! Dasselbe kann man auch für die verurteilte Straftat sehen: Jemand, der auch 25 Jahre nach der Tat nicht reinen Tisch gemacht hat, muss sicherlich kritisch betrachtet werden, was sein Potenzial an künftigen Straftaten betrifft. Sicher – unsere Politiker polemisieren gern, aber sooo falsch ist das nun wirklich nicht, was unser werter Herr Innenminister geäußert hat.
@3 Hans, soweit ich das bislang verstanden habe geht es nicht um Gnade sondern um ein übliches Vorgehen und um Rechte die in diesem Land auch Menschen haben die ein Verbrechen begangen haben.
Das mit den Rechten hat sich bei Herrn Schäuble offensichtlich nicht so recht herumgesprochen, zumindest ist das mein Eindruck die er bei mir derzeit hinterlässt.
Es ist schön wenn einer der ein Verbrechen begangen hat das auch bedauert, verlangen kann man das nicht.
Ein Superschurke, so ein richtig fieser Superschurke mit Superhirn und Superkräften, der würde dem Staat und der Öffentlichkeit jede gewünschte Reue vorspielen, darauf könnt ihr Gift nehmen. Oder mein Ehrenwort, ich wiederhole, mein Ehrenwort …
;-))
@7: Es geht bei Christian Klar sehr wohl um eine Gnadenentscheidung. Er hat beim Bundespräsidenten ein Gnadengesuch eingelegt, dass Horst Köhler prüft.
Brigitte Mohnhaupt hingegen ist "auf Bewährung aus der Haft entlassen" worden, weil nach Ansicht des OLG Stuttgart keine fortdauernde Gefährtlichkeit besteht.
(Mist, ich bin zu früh auf den Knopf gekommen)
Die RAF Mitglieder haben die Taten damals aus Ihrem grundsätzlichen Verständnis und Überzeugung heraus begangen (ich mag das nicht glorifizieren), und man kann von einem Menschen nicht verlangen, dass er sein Wesen, seine Überzeugung ändert. Wir (als Staat) haben diese Menschen eingesperrt weil sie gegen unsere Regeln (Gesetze) verstossen haben. Das ist das was an Sanktionen vorgesehen ist. Es ist nicht vorgesehen, dass die Menschen sich in ihrem Innersten ändern – das wäere Gehirnwäsche die einer modernen sozialen Gesellschaft definitiv nicht angemessen ist – denn wer bestimmt was richtig ist und was falsch? Das sind Dinge die sich im Laufe der Zeit durchaus ändern können und auch ändern.
Man kann als Gesellschaft erwarten dass sie in Zukunft keine Verbrechen mehr begehen (also gegen die Regeln verstossen die die Gesellschaft aufstellt) – wenn das zutrifft steht einer Entlassung nichts im Wege.
@9: In diesem Artikel geht es nur um die Entlassung auf Bewährung.
Das unser oberster Verfassungsschützer es mit der Verfassung nicht so genau nimmt ist ja nichts Neues. Traurig ist eher, dass das offensichtlich auch nur verschrobene blogger interessiert.
Auch wenn man im Rahmen des Gnadengesuchs vielleicht eine gedankliche Auseinandersetzung mit der auf sich geladenen Schuld erwarten kann ist es sicherlich grober Unfug, von jemanden zu erwarten, er müsse das in aller Öffentlichkeit vornehmen und sich so einer tendentiell erniedrigenden Behandlung aussetzen. Von einer Selbstbelastung mal ganz abgesehen…
Voraussetzung für jede vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft (auch im Gnadenweg) ist aber immer, dass nach einer Prognose des Entscheidungsträgers die Gefahr der Begehung neuer Straftaten durch den Verurteilten vertretbar gering ist. Meiner Meinung nach ist diese Gefahr bei einem Täter, der die Taten nicht bereut und sich mit den Taten nicht auseinander gesetzt hat oder bis zuletzt Einzelheiten der Taten verheimlicht, immer noch so groß, dass man eine Entlassung nicht vertreten kann.
Aus seiner Vita:
"Wolfgang Schäuble wurde am 18. September 1942 in Freiburg geboren. … Schäuble studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und promovierte 1971 zum Dr. jur." – 1971, tja, ist eben schon 36 Jahre her und das Gedächtnis lässt bekanntlich mit zunehmendem Alter (derzeit 64) nach – Schade eigentlich!
@11 Zitat "In diesem Artikel geht es nur um die Entlassung auf Bewährung."
Eben nicht. Wenn überhaupt, dann geht es AUCH um die Entlassung auf Bewährung (diesbezüglich wären Schäubles Äußerungen ebenso wie Stoibers heutiger Beitrag zum Aschermittwoch aus den bereits genannten Gründen nicht im Einklang mit deutschem Recht). Siehe unter 4.
Das besonders "Verwerfliche und Gefährliche" dieser "Superkriminellen" war und bleibt für viele Politiker der Umstand, dass die RAF-Mitglieder speziell "Alphatiere" aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wie Buback, Ponto und Schleyer attackiert hatten. Es würde Schäuble, Beckstein und Gleichgesinnte, die sich auch dazu zählen, sicher beruhigen, wenn Mohnhaupt und andere Verurteilte der RAF verbal abschwören und pro forma Wiedergutmachung durch Aufklärung leisten würden. Betrachtungen dieser Art haben also nichts mit Rechtsverständnis, sondern ausschließlich mit Selbstverständnis zu tun!
Nun – der Umkehrschluß ist doch auch interessant. Wenn diejenigen, die im Namen der RAF mordeten "besondere Behandlung" benötigen, dann kann man denjenigen, die sozusagen aus "höheren Motiven" heraus morden auch eine besondere Behandlung zuteil werden lassen.
@8: Stimmt! Und Lex Luthor ist ja nur deswegen vorzeitig aus der Haft entlassen worden, weil Superman nicht zur Zeugenaussage erschienen ist. Superkriminelle (wie zB. Terroristen) sollten sofort erschossen werden. Kein Gnade, kein weicheiiges Einknicken vor irgendwelchen linken Richtern und ihren liberalen "Strafgesetzen". Hahhh! Strafgesetze? Wo ist da die Strafe?
*vorsichtshalber* ;-)
Was soll man noch von einem Innenminister erwarten, der so offen gegen den Rechtsstaat agiert (Trojaner, Überwachung etc.)? Eigentlich gehört er aus dem Amt gejagt…
Ach ja, der Schäuble. Bei diesem Mann würde es mich nicht wundern, wenn er schon morgen auch Sondertribunale für Terroristen nach amerikanischem Vorbild (d. h. inclusive dem Recht zur Verhängung der Todesstrafe) fordern würde. Die vielen Wähler an den Stammtischen in unserem Land würden es ihm sicherlich danken. Die RAF ist doch schon längst Geschichte.
Wo steht das mit den 15 Jahren im Strafgesetzbuch?
Mord gibt lebenslang, sagt das Strafgesetzbuch.
Lebenslang sind 15 Jahre, meint das Oberste Gericht. Während die Grundrechte normaler Menschen ganz natürlich "abgewogen" werden müssen – je mehr man wiegt, desto weniger bleibt übrig – hat man für die Schlimmsten und Abwegigsten immer ein großes Herz. Da muß man dann Vormund für den Gesetzgeber spielen, der kann ja nicht einfach so was beschließen, das muß sich ja auch begründen lassen. Dieses altmodische demokratische Verfahren ist ja ohnehin mit moderner Rechtsstaatlichkeit kollidierend, letztere denkt sich die Gesetze wohl als Durchführungsbestimmung zu
§1. Edel sei der Staat, hilfreich und gut.
Und so haben auch die Inzestgeschwister gute Chancen.
@ 13 Lionel Hutz: Im Ernst? Weil die Mohnhaupt den Mund nicht aufmacht ist zu erwarten, dass sie bereits im April wieder mit der AK47 über der Schulter die Neubewaffnung aller revolutionären Kräfte in der Republik fordert und (mal als Beispiel) die Limousine von Daimler-Chef Zetsche in die Luft jagt?
Aber dem Messerstecher aus Hamburg-Steilshoop, der in der Anhörung zur Bewährung sagt: "Is gut Digger, 'schuldigung, mach's nie wieder", dem glaub ich dann?
Irgendwo am Anfang des StrafvollZG (ich habe ja auch Jura gemacht) steht doch was von wegen Resozialisierung usf.?
Von pathetischen Gesten war da nicht die Rede, und schon gar nicht, daß Schäuble Gnadenminister der BRD ist.
Menschlich gesprochen ist es eine undankbare Situation für die eigentlich Betroffenen, also Opfer als auch Täter. Diesen hilft auch kein Deklamieren à la "Ich bereue!".
Andererseits – ich war selbst mal im Knast, im Rahmen des Jura-Studiums – kann ich mir kaum vorstellen, daß jemand nach 15+ Jahren Knast außer für die Sozialhilfe noch jemand eine Gefahr darstellt.
Entweder, der Staat ist irgendwie ein sozialer Rechtsstaat (steht auch irgendwo in irgeneinem Gesetz), oder nicht.
Grüße,
René Kriest
Interessant wäre es, wenn Otto S. noch Innenminster wäre: Der Ex-Verteidiger der 2. RAF Generation, der als Politiker Stellung beziehen muss…
Typischer Fall von "deformation professionelle" bei unserem Blogbetreiber ;-)
Wenn man dem verlinkten Artikel folgt, dann ging es hier eben NICHT um die Freilassungsfrage. Insofern waren alle (sachlich korrekten) Einlassungen Vetters dazu schlichtes "Thema verfehlt".
Schäuble hat über die Frage des "Schlußstrichs" gesprochen, das ist ein politischer oder moralischer Aspekt, und da hat er völlig recht.
@ patrick
Mal abgesehen vom dürftigen Niveau Deines Beitrages: Das Gesetz verlangt in den §§ 57, 57a StGB nun mal, dass – auf den Punkt gebracht – vom Verurteilten nicht mehr die Gefahr ausgehen darf, dass er neue Straftaten begeht (im Einzelnen § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2). Es geht nicht darum, dass der Mörder jetzt nicht mehr mordet, sondern dass er keine Straftaten mehr begeht, als auch nicht klaut, betrügt oder körperverletzt. Frau Mohnhaupt muss also nicht "bereits im April wieder mit der AK47 über der Schulter die Neubewaffnung aller revolutionären Kräfte in der Republik fordern und (mal als Beispiel) die Limousine von Daimler-Chef Zetsche in die Luft jagen". Sie muss sich rechtsordnungskonform verhalten.
@ 21: Siehe § 57a StGB
Ergänzung:
Auch die Gnadenordnungen der Länder sehen vor, dass eine gnadenweise Aussetzung der Freiheitsstrafe nur in Betracht kommt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Verurteilte erneut Straftaten (welche auch immer!) begeht.
@Jörg:
> Die RAF Mitglieder haben die
> Taten damals aus Ihrem
> grundsätzlichen Verständnis und
> Überzeugung heraus begangen …
Na und?
Das ist bei JEDEM Verbrecher so!
> und man kann von einem Menschen
> nicht verlangen, dass er sein
> Wesen, seine Überzeugung ändert.
Man kann es nicht nur, das ist die Grundlage unseres Rechtssystems.
Wenn ein Mörder auf Bewährung freikommt, dann geht man davon aus, daß er seine Überzeugung geändert hat und Mord nicht mehr als vertretbar ansieht.
Sollte der Mörder sein Wesen/seine Überzeugung NICHT so ändern, wie die Gesellschaft das (zu Recht) verlangt, dann bekommt er keine Bewährung, und im Zweifelsfall hinterher Sicherheitsverwahrung.
@ 24: Schily ist ein Mann mit einer sehr widersprüchlichen Biographie. So war er einstmals auch Vorstandsmitglied der Bürgerrechtsvereinigung "Humanistische Union". Das hinderte ihn aber nicht daran, als Bundesinnenminister für den biometrischen Reisepaß und den Ausbau des Überwachungssystems einzutreten (was ihm übrigens im Jahre 2005 den Big Brother Lifetime Award einbrachte).
Es zeigt einmal mehr, wes Geistes Kind unser Schnüffelminister sind. Allerdings – rollt der gegen die Wand, dann kommt der nächste, mit den gleichen populistischen Anwandlungen, der gleichen Inkompetenz und dem gleichen Menschenbild. Prost…
@ 28
Nein.
Wie oben shon erwähnt: "Es ist nicht vorgesehen, dass die Menschen sich in ihrem Innersten ändern – das wäere Gehirnwäsche die einer modernen sozialen Gesellschaft definitiv nicht angemessen ist"
Wenn Frau Mohnhaupt zu der Einsicht gelangt, dass zwar Mord nicht als Lösung für Probleme tauglich ist, aber dennoch unser Gesellschaftswesen noch genauso unerträglich findet und genauso interessiert ist an einer Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse: dann soll sie also besser in Haft bleiben?
(Falls diese Frage mit "Ja" beantwortet wird, kann man Herrn Schäuble nur gratulieren zum bereits vollzogenen Gesinnungswandel der Republik, in der man Andersdenkende zwar schwer wegsperren, aber die bereits Eingesperrten prima einbehalten kann.)
@ 31
"Wenn Frau Mohnhaupt zu der Einsicht gelangt, dass zwar Mord nicht als Lösung für Probleme tauglich ist…"
Wie willst Du das aber feststellen bei einer Person, die keinerlei Reue zeigt und nicht reinen Tisch mit ihren Straftaten gemacht hat? Das wird kaum möglich sein. Daher ist Deine These zwar grundsätzlich richtig, aber reine Theorie – für den Praktiker nicht verwertbar.
Entgegen landläufiger Meinung sind die 15 Jahre als Bewährungsuntergrenze für lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr nur eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Sondern eine gesetzliche Regelung.
§ 57a Abs. 1 StGB:
Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
@Gesinnungsverwalter:
> Wenn Frau Mohnhaupt zu der Einsicht
> gelangt, dass zwar Mord nicht als Lösung
> für Probleme tauglich ist, …
Dann wäre das genau die Gesinnungsänderung, die man von ihr erwarten kann.
Und das würde ich nicht als "Gehirnwäsche" bezeichnen.
Wenn nun umgekehrt Frau Mohnhaupt NICHT zu dieser Einsicht gelangt wäre, d.h. sie wäre immer noch der Meinung, Mord wäre eine taugliche Lösung für die ihrer Meinung nach bestehenden Probleme im Lande – dann genau müßte sie in der Tat in Haft bleiben.
Das Gericht hat genau diesen Aspekt geprüft und ist zum Schluß gekommen, daß Mohnhaupt die notwendige Änderung ihrer Überzeugung hinter sich hat.
Nur deswegen kann sie freikommen.
eben, deshalb vorsichtshalber weggesperrt lassen, sach ich doch.
Reue ist erst für die Gemeinheit, schuldigung, Allgemeinheit tätig, wenn sie denn als Schlagzeilenbalken in der BLÖD erscheint.
(Und wer ist Lionel Hutz, der sich erlaubt zu beurteilen, dass eine Frau Mohnhaupt keinen reinen Tisch (mit sich)gemacht hat?)
„Zumindest müssen die Täter alles Menschenmögliche zur Aufklärung ihrer damaligen Taten beitragen – was bis heute immer noch nicht geschehen ist.“
Vielleicht meint Schäuble ja auch Kohl, Kanter und Co. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Presse da wieder mal was in den falschen "Hals" bekommen hat, weil der Schäuble war ja schon immer ein Schelm.
@ Gesinnungsverwalter
Ich sprach von "einer Person" (= wie im Eingangsartikel abstrakt "die RAF-Mitglieder") und der Rechtslage im Allgemeinen.
Du sprachst von Frau Mohnhaupt …
Danke @ tvb
„Zumindest müssen die Täter alles Menschenmögliche zur Aufklärung ihrer damaligen Taten beitragen – was bis heute immer noch nicht geschehen ist.“
Genau auf diese Passage will ich raus, wenn ich davon spreche, dass ein Verurteilter auch nach 25 Jahren noch nicht reinen Tisch gemacht hat.
@R.A.
ist so angenommen.
was weiter oben allerdings (und nicht nur in diesem Thread) leider immer wieder anklingt, ist die Forderung nach einer völligen geistigen Kapitulation nach Vorgabe einer Gesellschaftsmoral ohne Auflassung einer "Standardabweichung". Wenn hier im Blog jemand Herrn Schäuble als "Staatsfeind" bezeichnet, scheint das in Ordnung.
Ich habe aber das Gefühl, wenn in einem Interview Frau Mohnhaupt (oder Klar oder, oder) diese Äußerung täten, wäre das ein guter Grund für manchen, sich die weitere Inhaftierung zu wünschen.
@33
Ach du liebe Güte.
Danke für die Korrektur, Herr Vetter.
Ist es denn wenigstens korrekt, daß dies aufgrund eines BVerfG-Spruchs eingefügt wurde?
Ja.
Dieser BVerfG-Spruch war ein schlimmer Fehler. Genau wie der Supreme Court sind unsere rotberobten Philosophenkönige dazu übergegangen, ihre eigenen Vorlieben in das Grundgesetz hineinzulesen. In den USA ist das Problem erkannt, und die Originalisten, die allein den klaren Text gelten lassen, sind auf dem Vormarsch. Wir hängen wie üblich 10 Jahre hinterher.
@Gesinnungsverwalter:
> was weiter oben allerdings
> (und nicht nur in diesem
> Thread) leider immer wieder
> anklingt, ist die Forderung
> nach einer völligen geistigen
> Kapitulation …
Ich wüßte nicht, wo jemand so etwas fordert.
Von einem Mörder zu erwarten, daß er sein Unrecht einsieht und es bereut, ist keine Kapitulationsaufforderung, sondern schlichte Selbstverständlichkeit.
Und diese Erwartung ist auch vor deutschen Gerichten gängige Praxis – bei der Strafzumessung macht solche Einsicht oder Nicht-Einsicht einen Riesenunterschied.
Und da wird auch erwartet, daß der Täter das nicht nur heimlich dem Richter erzählt, sondern das während der Verhandlung öffentlich und für die Opfer klar verständlich sagt.
Im vorliegenden Fall gab es keine solche Einsicht oder Reue, und deswegen hat Mohnhaupt auch das volle Strafmaß abbekommen – zu Recht.
Sie wird jetzt nach den üblichen juristischen Regeln freikommen – und das hat Schäuble m. W. auch nicht kritisiert, die ganzen Vorwürfe hier (auch von U. Vetter) sind völlig unbegründet (und auch unnötig, da Schäuble ansonsten genug Anlaß zu Kritik bietet).
Was immer noch offen ist (und darauf beziehen sich die Schäuble-Äußerungen) ist die allgemeine Debatte über die RAF, über "Schlußstrich", über "Frieden machen" etc.
Da geht es NICHT um juristische Kriterien.
Und da hat Schäuble recht, daß die Täter etwas beitragen müssen, wenn sie an "Frieden" oder "Schlußstrich" interessiert wären.
@ Udo Vetter:
Einfach nur mal Danke für den Artikel. Das musste endlich mal deutlich gesagt/geschrieben und klar gestellt werden!
mG(f)
softanarcho
da fällt mir nur LOL ein ;)
zu schäuble sage ich nur:
http://www.youtube.com/watch?v=tSKqqg9Qy7s
Über solche "normalen" blödsinnigen Aussagen des Herrn Ministers reg ich mich nicht mehr auf. Mehr als ein "Das stimmt nicht", was ich selbst als Rechtslaie weiß, kommt da nicht.
@Lionel Hutz Danke @ tvb
gern geschehen, aber ich seh die verbrecher eher in den ministerien. für die raf´ler ist es meines erachtens völlig unerheblich ob sie bereuen oder nicht.
ausser die brd führt umerziehungslager ein. aber ich höre schon aus dem off schäuble/beckstein/etc `gantanamomera, oh gantanamomera´ singen. und wer weiss, vielleicht hat die bdr bald auch eine insel im indischen golf. die tornados haben ja schon "stellvertretend" ihre plätze in der sonne gefunden.
Bei Herrn Schäuble wundert mich gar nichts mehr. Wird Zeit, daß den mal jemand in den Ruhestand schickt…
1. Als damaliger Freund und Kollege der Getöteten des
Schleyer – Begleitkommandos bin ich für die
Entlassung auf Bewährung von Frau Mohnhaupt und für
eine Begnadigung des Herrn Klar.
Eine Begründung erspare ich diesem Kreis.
2. Das ständige Einfordern öffentlich bekundeter Reue, und
das bisherige :"Sie hat noch nicht öffentlich bereut" des Herrn
Söder und Anderer jeder politischen Richtung ist "ein Witz".
Wo und wann hätten die Inhaftierten Gelegenheit gehabt
öffentlich Reue zu zeigen. Wer bestimmt, was Öffentlichkeit in
diesem Falle ist.
Das Klar – Interview mit Günther Gauss (2001 ?) läßt auch den
Zweifelnsten heraushören, daß sich Klar gewandelt, zumindest
aber verändert hat. Wer will, kann zwischen den Zeilen auch
Bedauern über das eigene Handeln heraushören.
Öffentliche Reue durch Beton hindurch? Transportiert von
Gossenjournalisten?
Wiedereingliederung ins Leben. Unter von den Gerichten
festzulegenden Auflagen.
Wie es unserem Recht entspricht.
@ Lionel Hutz: Die Dürftigkeit meines Beitrages kommt m. E. daher, dass ich kein Jurist bin, sondern versuche per gesundem Menschenverstand mir die Sache zu erschliessen. Warum sollte man bei Ex-Terroristen eher den Verdacht haben, dass sie sich während einer Bewährung nicht rechtskonform verhalten?
Die Gerichte gehnemigen Bewährungen nach dem Absitzen von Mindesthaftstrafen bei Menschen, die sicherlich wieder straffällig werden, auch bei mehrfach Vorbestraften.
@12/PeterPetersen: würde Schäuble nicht als "oberster Verfassungsschützer" bezeichnen. Fände die Bezeichnung eher beim Bundesverfassungsgericht passend.
Zum Sonderstatus von RAF-Terroristen hat vorgestern in Hamburg auch Jan Philipp Reemtsma eine originelle und so noch nie gehörte Meinung beigesteuert. Er sagte, der RAF sei es gar nicht sonderlich um Politik gegangen; nein, in Wahrheit hätten sie vor allem der „Lust am großen Knall“ gefrönt.
Stefan Aust hat dann aber was dagegen gesagt.
Schäuble ist neben seinem Amt auch Politiker. Da gehört es nun einmal zur Meinungsbildung auch in den eigenen Reihen dazu, derartige Äußerungen von sich zu geben, will man eine Veränderung der gesetzlichen Lage. Juristisch ist an der Entscheidung des OLG Stuttgarts sicherlich nichts auszusetzen, aber die öffentliche Diskussion zeigt ja letztlich, dass Haftentlassungen bei bestimmten Straftaten für den juristischen Laien nicht nachvollziehbar sind, zumal der Terminus "lebenslänglich" ja eigentlich auch keine andere Definition zulässt. Ich denke Schäuble möchte hier provokante Anstöße geben, die Voraussetzungen für eine Haftentlassung bei bestimmten Straftaten einmal zu überdenken.
Nichtsdestotrotz legt sich der Herr Innenminister in der letzten Zeit recht häufig und recht weit aus dem Fenster, da stehen selbst mir, der oft genug den zu laschen Umgang mit manchen Straftätern beklagt, die Haare zu Berge.
rr @bestimmten Straftaten für den juristischen Laien nicht nachvollziehbar sind
und damit das so bleibt, wird dr. (seltsam) schäuble weiterhin sein reaktonäres geschwafel absondern.
Guter Beitrag! Ist aber noch lange nicht vollständig. Liste der Ungeheuerlichkeiten könnte endlos erweitert werden. (Bsp. Folter bei Kindesentführung erlauben ja oder nein,…)
Ich bin froh und dankbar, in einem wehrhaften, demokratischen Rechtsstaat zu leben, der nicht nur die vielen Stammtischpopulisten vom Kaliber eines Schäuble in der Vergangenheit und Gegenwart recht unbeschadet überstanden hat.
Danke an die Väter unseres Grundgesetzes, das man in der heutigen Zeit gar nicht hoch genug halten kann.
Also, reinen Tisch zu der völlig emotional geladenen disskusion:
Christian Klarund Brigitte Monhaupt kamen 1982 in Haft, urteil: jeweils 15xLebenslang und einmal 15 JAhre.das bedeutet 5xmindestens 15 Jahre, einmal 15 jahre.
2006
falsch gedrückt…
2006 legte das gericht(strafvollstreckungskammer) für mohnhaupt eine mindestverbüßzeit von 24 jahren, für klar eine mindestverbüßzeit von 26 jahren fest.
ist diese mindestverbüßzeit um, muss erneut geprüft werden, ob eine strafrestaussetzung nach 57a StGB geboten ist.
bei monhaupt war aufgrund der mindesverbüßzeit der prüfungszeitpunkt anfang des jahres;geprüft wird ob,
1. die besondere schwere der schuld ( die das tatgericht bei der ursprünglichen verurteilung festgestellt hat) die weitere vollstreckung noch GEBIETET ( § 57a I Nr.2 )
….bei Mohnhaupt nicht mehr geboten…..
und dann 2. ob die AUssetzung unter Berücksichtigung des Sicherungsinteresses der Allgemeinheit riskiert werden kann( 57 I Nr2)
Das bedeutet, dass mit hilfe eines saachvollständigen eine legalbewährungsprognose erstellt wird aufgrund derer eine Abwägung erfolgt.
Reue oder Auseinandersetzung mit der Tat kann zwar der Legalbewährungsprognose zuträglich sein, sind aber keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Strafrestaussetzung.
und ganz große beachtung dient der tatsache, dass monhaupt keine aussetzung beantragt hat sondern das gesetz in bestimmten abständen eigenständig die möglichkeit überprüft.
bei christian Klar läuft die mindestverbüßzeit erstmal noch bis 2009, daher könnte er nur über ein gnadengesuch raus.
und, treu dem motto gnade über recht, hat das gnadengesuch nicht mit dem stgb zu tun, sondern nur mit (tata) dem bundespräsidenten.die entscheidung steht in seinem ermessen und wenn er für gnade reue will, ist das halt so.
mohnhaupt und klar, also zwei ganz verschiedene dinge.