21.2.2007

Telekom verkürzt Speicherfrist für IP-Adressen

Internetprovider verkürzen die Speicherfristen für IP-Adressen. Allen voran die Telekom. Dort würden die Daten nur noch sieben Tage gespeichert, berichtet heise online. Bisher sollen es 80 Tage gewesen sein.

heise online zitiert einen überraschten Staatsanwalt aus Osnabrück. Der vermutet, die Provider seien in erster Linie von den unzähligen Anfragen genervt, die aus Strafanzeigen der Musik-, Film- und Spieleindustrie resultieren.

Oh, damit dürfte sich die eine oder andere Klage erledigt haben.

19 Kommentare zu “Telekom verkürzt Speicherfrist für IP-Adressen”

  1. Siggi meint: (21.2.2007 um 07:25) AntwortenReply to this comment

    Na, das ist doch mal ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung von Herrn Schäubles Meinung. Aber an 80 Tage hätte ich jetzt nicht gedacht…ganz schön lange.

  2. Thomas meint: (21.2.2007 um 07:41) AntwortenReply to this comment

    … die Provider seien in erster Linie von den unzähligen Anfragen genervt, die aus Strafanzeigen der Musik-, Film- und Spieleindustrie resultieren.

    Großes Dankeschön an die heimlichen Datenschutzaktivisten der Musik-, Film- und Spieleindustrie!

  3. ich meint: (21.2.2007 um 08:12) AntwortenReply to this comment

    Beifall!
    ========

    Statt die Daten illegal über 80 Tage zu speichern, werden sie jetzt nur noch 7 Tage lang illegal gespeichert.
    (Übrigens nur, um eventuell illegales Handeln der Kunden verfolgen zu können)

  4. SvenR meint: (21.2.2007 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    War das nicht mal so, dass für Flatratekunden die Daten gar nicht gespeichert werden dürfen, weil sie für Abrechnungszwecke nicht benötigt werden?

  5. McDough meint: (21.2.2007 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich müssten jetzt so langsam einschlägige Politiker aus ihren Löchern kriechen und weinen, dass so eine Praxis Ermittlungen erschwert ;)

    Aber schön, dass Provider endlich umdenken (Wenn auch erst durch einigem Druck; Die Musik- und Filmindustrie hat sich hier wohl einen Bärendienst erwiesen).

  6. h.c. meint: (21.2.2007 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich sagen würde das mich alles an der Telekom stört würde ich spätestens nach dieser Umstellung lügen. ;o)

  7. juristinspe meint: (21.2.2007 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Naja, das können sie jetzt leicht machen dank dem Wissen, dass
    sobald die Vorratsdatenspeicherung kommt das ganze eh wieder umgestellt wird.

  8. juristinspe meint: (21.2.2007 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    als Zusatz zu 7. :

    "Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen."

    so so…

  9. Jeremy meint: (21.2.2007 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Ist das vielleicht eine Reaktion auf das neue Telemediengesetz?

    c) Auskunftsmöglichkeiten von personenbezogenen Daten haben nunmehr nicht nur "Strafverfolgungsbehörden und Gerichte" wie nach dem TDDSG, sondern vielmehr
    [...]
    - und alle Privaten in den Fällen, in denen dies zur "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich" ist

  10. Jutta meint: (21.2.2007 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Wie sollte man denn das überprüfen? Oder ist es tatsächlich wahr und hängt mit dem geplanten Stellenabbau bei der Telekom zusammen???

  11. Jens meint: (21.2.2007 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    @9
    Ehrlich gesagt glaube ich dass der Schuß mit dem Telemediengesetz tatsächlich nach hinten losgeht. Ich habe auf den Foren die ich betreibe die Logfiles inzwischen völlig deaktiviert. Wo keine Daten, da keine Auskunft. Wie solch ich den zukünftig entscheiden ob die Anfrage eines privaten Urheberrechteinhabers berechtigt ist. Nachher gebe ich Daten Preis und werde anschließend vom Betroffenen verklagt weil sich die Anfrage als unberechtigt herausstellt. Wie soll ich denn kontrolieren ob eine Anfrage tatsächlich vom Urheberrechteinhaber kommt.

  12. evilboy meint: (21.2.2007 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Ein deutscher Staatsanwalt beschwert sich also darüber, dass er diese (vermutlich illegal gewonnenen) Daten nicht mehr nutzen kann. Interessant.

  13. nocheiner meint: (21.2.2007 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    @7,@8: wenn man seine Systeme kennt ist die Änderung eine Sache von zehn Minuten: die Software bei der Telekom, die die Zugangsdaten vom DSL-Router(DSLAM) der DTAG bekommt wenn man sich einwählt/den DSL-Router zuhause einschaltet, muß bloß aus dem Datensatz die IP-Adresse nicht auf Logs/Datenbanken/wasauchimmer schreiben, fertig.

    Dies macht auch keine Probleme im Support, denn man weiß immer noch wo (auf welchem Router bzw DSLAM) der Kunde mit einem bestimmten Login gerade eingewählt ist, die IP Adresse ist beileibe nicht das einzige Kriterium um den Kundenanschluß zu finden. Bei der Einwahl wird auch der Einwahlrouter und die genaue Schnittstelle auf dem Router, nebst der zugewiesenen IP-Adresse, den o.g. Systemen mitgeteilt. Nur – und da hat halt der Überwachungswünschende Pech – nur die IP-Adresse wird für die weiterführende Kommunikation im Internet benutzt, alles andere ist außer für den Provider nicht mehr sichtbar…

    Fazit: wenn die IP-Adresse gelöscht wird ist der Kundensupport weiterhin ohne Probleme möglich, nur die Überwachung und Nachverfolgung nicht.

  14. Michael meint: (21.2.2007 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich gegen die inzwischen üblich gewordene pauschale Kriminalisierung von Breitband-Internetnutzern.
    Nach meinem Kenntnisstand ist die Speicherung von Verbindungsdaten nur zum Zwecke der Rechnungslegung erlaubt. Bei Flatratekunden ist dies natürlich sinnfrei, da am Monatsanfang ja schon feststeht was am Monatsende der Rechnungsbetrag sein wird.
    Aus diesem Grund möchte ich nicht das die Telekom überhaupt irgendwelche Verbindungsdaten von mir speichert, und schon gar nicht wann ich mit welcher IP Adresse online war. Kann ich ihr das verbieten ?

  15. pirat! meint: (21.2.2007 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    super! dann können ja alle wieder ihre rechner hochfahren und mit vollem breitband filme und musik saugen. ich wechsel dann mal auch schön zu t-online. (-:

  16. nocheiner meint: (21.2.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Ein guter Freund sah sich einmal einer für ihn wenig erfreulichen Rechnung gegenüber. Ein Spaßvogel hatte seine kompletten persönlichen Daten für die Nutzung gewisser Dienstleistungen im Internet verwandt. Blöde, dass die Rechnung mit eindeutigen Hinweisen versehen (bereits auf dem Umschlag) in seiner Firma landete.
    Erst eine Strafanzeige und Nachforschungen über die genutzte IP führten zum wirklich Verantwortlichen. Das ganze hat übriges länger als 8 Tage gedauert.
    Die Welt ist dummerweise nicht schwarz/weiß

  17. K meint: (22.2.2007 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @5:

    Aber schön, dass Provider endlich umdenken (Wenn auch erst durch einigem Druck; Die Musik- und Filmindustrie hat sich hier wohl einen Bärendienst erwiesen).

    Nö, die Industrie hat die vielfältigen Auskunftspflichten, die der Gesetzgeber ihr in der Vergangenheit immer mal wieder aufgedrückt hat, noch nie besonders gern gemocht.

  18. cheatz meint: (22.2.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Versucht die Telekom damit nun ihre verlorenen Kunden zurückzuholen? Auf jeden Fall sehr lobenswert!

  19. Axel6644 meint: (7.9.2007 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich kann ich die Freude hierüber nicht verstehen. Hierüber kann sich nur derjenige freuen, der etwas zu verbergen hat. Tatsächlich ist diese Änderung für mich ein Schlag ins Gesicht. Als Betreiber eines Onlineshops habe ich leider sehr häufig mit Betrügern zu tun. Die man vorher zumindest teilweise über die IP-Adresse doch noch ausfindig machen konnte. Das kann ich nun vergessen und werde auf noch mehr unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben. Wer im Internet nichts illegales macht, braucht auch keine Angst vor 80 Tagen Speicherung der Daten zu haben. Ich bin bestimmt kein Freund von Schäubles innenpolitischen Plänen, im Gegenteil, ich bin der Meinung der Mann ist krank. Aber dieser Schritt der Telekom ist ein Freifahrtschein für Kriminelle im Internet. Viele wollen sicherlich nicht hören, aber auch Filesharer sind Kriminelle, wenn sie Copyright geschützte Daten austauschen :-)Und das ist auch kein Kavaliersdelikt

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