Ein schönes Paar
Der wegen Mordes und nicht wegen seiner politischen Ansichten verurteilte Christian Klar hat eine Grußbotschaft verfasst. Darin (Dokumentation) kommt zum Ausdruck, dass er politisch den alten Idealen anhängt. Sofern man derartiges überhaupt in seinen verschwurbelten Sätzen ausmachen kann.
CSU-Generalsekretär Markus Söder hat dazu natürlich gleich eine Meinung:
Nun zeigt sich, dass so ein Mann nie auf freien Fuß kommen darf.” Christian Klar müsse “bis ans Ende seines Lebens hinter Schloss und Riegel bleiben. Ein Gnadenerweis ist undenkbar.”
Die beiden sind eigentlich ein schönes Paar. Was Lernunfähigkeit und Verbohrtheit angeht.
Sehr gut, das finde ich auch, Markus Söder ist mir darüberhinaus total unsympathisch, siehe auch:
http://www.sueddeutsche.de/,tt4l5/deutschland/artikel/39/45993/
Was ich mich immer frage: Wieso sollte der Bundespräsident überhaupt Menschen begnadigen? Grundsätzlich sind die doch verurteilt und sitzen ihre Strafe ab. Das Rechtssystem lässt sie in der Regel früher oder später sowieso wieder laufen (was ich auch befürworte). Welche Intention sollte also der Präsident für eine Begnadigung haben außer dem "Argument", dass er es nunmal kann?
O.K., überwiegend ziemliches Geschwurbel, was der Klar da verbreitet. Aber wenn das ein hinreichender Grund sein soll, ihn tatsächlich lebenslang (!) in Haft zu belassen, sollte es auch geboten sein, einige andere
leidernoch auf freiem Fuß befindliche Leute wegen militanter Dummschwätzerei schleunigst einzusperren, oder?Diäten sparen und dafür Vollzugsanstalten ausbauen ? ;)
Die politischen Äußerungen von Christian Klar sind, verglichen mit denen von bestimmten "Politikern" in gewissen bräunlichen Bundesländern, nicht radikaler, bedrohlicher oder sonstiges.
Das Schreiben Christian Klars hinterlässt einen ähnlichen Eindruck wie schon sein Interview mit Günter Gaus.
Ich sehe bei Christian Klar keinen Grund für eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten. Die sehr lange Haft kann ja an sich kein Grund sein.
Allerdings sprechen weder das Interview noch dieses Schreiben gegen eine Haftentlassung nach der Mindestverbüßungsdauer 2009. Ich kann zumindest daraus keinen Anhaltspunkt für eine andauernde Gefährlichkeit (im Sinne von Straftaten begehen) erkennen.
Söder wollte vielleicht einfach ein bißchen mitschwurbeln. (Ist ihm übrigens gut gelungen, wie ich finde.)
hatte klar nicht einen kopfschuss abgekommen bei der verhaftung? hatte sowas in erinnerung. allerdings: was hat söder zu seiner entschuldigung vorzutragen? sturz aus dem kinderbett?
Kopfschuss war Grams, nicht Klar.
Meine bescheidene Meinung:
Das Klar Verbrechen begangen hat – und für selbige gesessen hat und noch sitzt – ist unstreitig. Das diese Verbrechen unmenschlich und nicht zu entschuldigen sind, ist auch nicht diskutabel.
Mir persönlich erschließt sich aber nicht, wieso Christian Klar deshalb keine Meinung mehr haben und diese auch verkünden darf. Desweiteren wüsste ich nicht, aus welchen Gründen er wegen dieser Meinung – laut populistischem Politikergeschwafel (und mehr ist das für mich nicht)- nie wieder freikommen darf.
Es gibt unzählige Menschen, die eine solche oder ähnliche Meinung haben. Klars taten sind LANGE her. Er hat ein recht auf seine Meinung, selbst wenn er vor langer Zeit Verbrechen begangen hat. Eine Meinung zu haben ist kein Verbrechen.
Und wo steht, das man sich Häftling zu entschuldigen hat, um begnadigt zu werden? Oder wird das demnächst auch von Schäuble im Grundgesetz "ergänzt"?
Ich möchte nicht falsch verstanden werden: ich heiße Klars Haltung und Handlungen nicht gut, aber Menschenrechte bleiben menschenrechte. Und darüber KANN man nur in einem GANZ ENGEN Rahmen diskutieren.
Was wäre hier eigentlich los, wenn ein auf Begnadigung hoffender Nazi sich in ähnlicher Form und Radikalität geäußert hätte? (Iih, ein Nazi-Vergleich….)
Darüberhinaus: Gibt es ein MenschenRECHT auf Begnadigung? Dann wäre es Recht, und keine Gnade.
Und ja, seine Meinung darf jeder haben. Das ist unstrittig. Strittig ist, ob Klar seine TATEN bereut. Obwohl auch das eigentlich unstrittig ist: Er bereut nicht. Oder habe ich was verpasst?
Noe, Menschenrecht auf Begandigung giebt es nicht, das macht hier in Deutschland nur der Koenig, aeh Bundespraesident (Jedenfalls noch ein relikt aus der absoluten Monarchie).
Recht auf Freilassung bei nicht bestehender Gefaehrlichkeit nach 15 Jahren dagegen schon. Da kann auch Soeder noch so viel vor-sich-hinpolemisieren.
würde sich irgendjemand darüber aufregen, wenn diese sätze nicht von christian klar sondern irgendjemand anderem kämen?
eigentlich fände ich es sehr gut, wenn die strafe klar (zwar nicht von seinen politischen überzeugungen aber) von der unrechtmäßigkeit der wahl der mittel überzeugt hat, andererseits die demokratie so stark sein kann, ihm zuzugestehen, seine politischen ziele mit friedlichen mitteln weiterverfolgen zu können.
klar und söder haben außer ihrer neigung zum geschwurbel noch viel mehr gemeinsam: sie haben beide ihre karriere und ihr leben auf etwas ausgerichtet, das es nicht mehr gibt. der eine auf die raf, der andere auf den politiker stoiber.
ich frage mich nur, wer mir mehr leid tut …
Der Söder sucht einen Arbeitsplatz und dazu muß man halt im Gespräch sein ….
Trotzdem: Bei Christiansen letztens mit UliHöneß hat er sich den GroßenDeutschenComedyPreis redlich verdient.
@11: Ich glaube mich zu erinnern, dass Bereuen keine Bedingung für eine Begnadigung ist.
Das ist doch nicht IHR ERNST! Der Mann sitzt wegen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, nicht wegen Dummschwätzerei (wären Sie sonst auch schon eingefahren?).
Ich finde es unerträglich, wie hier einer der übelsten Mörder und ein (zugegebenermaßen beschränkt intelligenter) Funktionär einer demokratischen Partei gleichgesetzt werden. Das Niveau in diesem Blog hat in den letzten Wochen stark nachgelassen…
In Bezug auf die ausstehende Entscheidung des Bundespräsidenten kann Herr Söder einen Gnadenerweis ja gerne strikt ablehnen. Hauptsache, er wundert sich dann nicht allzu sehr, wenn das Gericht nach Ablauf der Mindesthaftzeit im Rahmen der Prüfung einer Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung andere Maßstäbe anlegt als er es tut.
@12: Das ist Unsinn. Ein Recht auf Freilassung bei nicht bestehender Gefährlichkeit besteht allenfalls dann, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Klar muss aber regulär noch bis Anfang 2009 sitzen, weil er zu sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt wurde (Was damals wohl in etwa der heutigen Feststellung der besonderen Schwere der Schuld entsprach). Das bedeutet: Haftprüfung nach 26 Jahren, nicht nach 15 Jahren wie es bei einer einfachen lebenslänglichen Haftstrafe der Fall ist.
Ja, aber das ist m.W. 2009
Der einzige Weg, wie man in Söders Äußerung einen Gehalt bringen könne wäre vielleicht folgende Überlegung:
Das Gnadenrecht hat mit Strafrecht nicht mehr viel zu tun. Es ist Politik im weiteren Sinne. Deshalb fällt auch die Entscheidung nicht nur nach streng strafrechtlichen Kriterien aus.
Deshalb ist zwar rechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Proband Dinge sagt wie jetzt Herr Klar. Aber er verdirbt sich damit faktisch seine Chancen auf eine Entlassung. Denn ob jemand begnadigt wird, hängt zu einem großen Teil auch davon ab, ob der Bundespräsident glaubt, eine solche Begnadigung würde bei der Bevölkerung im Großen und Ganzen auf Zustimmung stoßen.
Und das wird bei dieser zur Schau gestellten Starrsinnigkeit wohl kaum der Fall sein.
Zwei Dinge sind zu trennen:
1. Klar wurde wegen Mordes verurteilt. Er kann auf Bewährung entlassen werden, wenn davon auszugehen ist, dass keine Gefährlichkeit mehr von ihm ausgeht. Er selbst hat sich immer darauf berufen, dass er aus politischen Motiven gemordet hat und insofern Freiheitkämpfer und kein Mörder ist. Mit seinem Grußwort hat er nun klar gemacht, dass der "Freiheitskampf" für ihn nicht beendet ist und er das System weiter bekämpfen will. Ob er dies weiterhin mit gewaltsamen Mitteln tun will muss nun im Rahmen der Haftentlassung auf Bewährung geprüft werden, denn wenn er dem gewaltsamen Freiheitskampf nicht abschwört ist von einer fortdauernden Gefährdung der Allgemeinheit auszugehen, was eine Haftentlassung auf Bewährung ausschließt. Seine Grußbotschaft ist daher als Indiz dahingehend zu deuten, dass eventuell weiterhin eine Gefährdung von ihm ausgeht. Ob das tatsächlich so ist, muss die genaue Prüfung ergeben.
2. Der Bundespräsident kann jeden begnadigen. Er muss seine nicht justitiable Entscheidung höchstens politisch oder moralisch rechtfertigen. Ob er dies angesichts der neuesten Äußerungen von Klar rechtfertigen kann halte ich für zweifelhaft. Erst recht dann wenn sich der nicht ganz unwahrscheinliche Fall ergibt, dass Klar tatsächlich noch einmal den bewaffneten Kampf aufnimmt.
Isidor
Gnade ist von Reue unabhängig, soviel durften wir durch die Diskussion der letzten Monate wohl lernen. Wie sieht es jedoch mit Demut aus?
Oder als Pop-Ikone dazu anstiftet! Es wird doch keine 2 Jahre dauern, bis der Fanclub (den er ja wohl schon hat) sich offen bekennen wird und die Agitation beginnen wird. Denn eines ist klar: In Zeiten von HartzIV ist der Mob eher bereit an den Klassenkampf zu glauben als damals, als Willy 20% Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst mit vorbereitet hat…
guantanamero, ich will ein guantanamero.
guantanameeeerrrroooo.
Ähm, bitte, was war denn soooo schlimm am Klar-Text? Bin ich zu jung um das zu verstehen? Bin ich nicht CSU-nah genug?
Wie blöd ist der Typ eigentlich?Wie kann man denn ein Gnadengesuch stellen und gleichzeitig aus dem Knast heraus solche politischen Statements abgeben? Also,keine Gnade.Aber wenn er seine Strafe abgesessen,muß er entlassen werden.Gleiches recht für alle.
Wenn ich das Geschwurbel von Herrn Söder zu dem Geschwurbel von Herrn Klar in Beziehung setze, dann scheint Herr Söder sagen zu wollen:
1. Kapitalismus und Imperialismus sind gleichbedeutend mit Demokratie und Rechtsstaat.
2. Wer sich gegen die Pläne des Kapitals ausspricht, gehlört lebenslänglich eingesperrt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Lieber Herr Vetter,
Ihre Stellungnahme ist der beste Kommentar, den man zu diesem ganzen Theater um Klar, Meinhof et al abgeben konnte. Eigentlich ein "non sequitur"…
@28Kommt natürlich auch ein bißchen drauf an wer es sagt und welche Geschichte dahinter steht.Trotzdem ist die Äußerrung von Söder natürlich völlig überzogen.Klar hat schließlich nichts von Gewalt gesagt.Und nochmal,wer seine Strafe abgesessen hat kommt raus.Aber auf Gnade braucht Klar jetzt wohl nicht mehr zu hoffen.Allerdings hat er ja auch nur noch zwei Jahre.Die sitzt der doch auf einer Backe ab.
Persönlich denke ich ja, daß jemand, der zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, tatsächlich auch lebenslang einsitzen sollte. Die Rechtspraxis in Deutschland sieht jedoch anders aus (wir wollen ja jedem möglichst noch eine zweite Chance geben). So wird also nach einer gewissen Zeit geprüft, ob der Verurteilte entlassen werden kann – und wenn dies so ist, hat JEDER das Recht auf diese Prüfung, auch ein Herr Klar.
Wenn wir Herrn Klar dafür verurteilen, daß er die durch das Grundgesetz festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, müssen wir uns um so mehr an eben diesem Grundgesetz orientieren. Und hier heißt es:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Artikel 3, Absatz 1) und
"Niemand darf wegen [...] [seiner] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." (Artikel 3, Absatz 3)
Ob Herr Klar also das Recht auf eine Prüfung seiner Haft hat, kann nicht diskutiert werden. Wohl aber, ob eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten gerechtfertigt ist. Hierbei darf jedoch nicht ausschlaggebend sein, ob Klar weiterhin seine politischen Ansichten vertritt – denn dies ist sein Menschenrecht. Vielmehr muß man sich fragen, ob Klar weiterhin den "bewaffneten Kampf" als legitimes Mittel ansieht. Dies kann ich (anders offenbar als Herr Söder) aus Klars Äußerungen nicht herauslesen.
Noch eine Bemerkung zu Kommentar 12 von Tobi:
Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten ist keineswegs ein "Relikt aus der absoluten Monarchie". Der Bundespräsident übt das Begnadigungsrecht vielmehr nach Artikel 60, Absatz 2 des Grundgesetzes im Einzelfall "für den Bund" aus – und ich bin sicher, daß die "Väter des Grundgesetzes" dabei vor allem im Sinn hatten, politischen Populismus und Polemik aus diesen Dingen herauszuhalten – was leider, wie wir sehen, nicht besonders gut funktioniert.