Baum klagt auch

Der nordrhein-westfälische Verfassungschutz darf, wie berichtet, seit Jahresbeginn ohne richterliche Genehmigung über das Internet die Festplatten von Personal-Computern (PC) durchsuchen.

Dagegen richtet sich jetzt die Beschwerde des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum (FDP) beim Bundesverfassungsericht. „Der Staat kann sich so mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild über den Bürger einschließlich seiner Neigungen, Gewohnheiten und Vorlieben machen“, kritisiert Baum, der in Köln Rechtsanwalt ist. Bürger könnten sogar heimlich dabei beobachtet werden, was sie gerade mit ihrem Computer tun. Das wiege schwerer als der Große Lauschangriff. (pbd)

Bericht über eine weitere Verfassungsbeschwerde