Bösgläubige Schmidtleins sollen Gewinn abführen

Gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR läuft derzeit ein wettbewerbsrechtliches Gewinnabschöpfungsverfahren. Die Verbraucherzentralen haben gegen die Anbieter von Internetabos geklagt, weil diese Unterlassungserklärungen abgegeben, sich aber teilweise nicht daran gehalten bzw. ihre Seiten nicht zeitnah umgestaltet haben sollen. In diesem PDF der Verbraucherzentralen heißt es:

Alle Seiten waren identisch gestaltet, nur die beworbenen Produkte/Dienste variieren. Im Februar 2006 wurde zunächst isoliert die Seite www.hausaufgaben-heute.com wegen der irreführenden Aussage „heute gratis“ angegriffen. Die gewünschte Unterlassungserklärung wurde abgegeben, aber lediglich diese Seite wurde in der Folgezeit angepasst.

Daraufhin wurden im März 2006 die weiteren oben genannten Websites abgemahnt. Wiederum wurde eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben, die inhaltlich sogar über das hinausging, was wir gefordert hatten. Die Umstellung der Seiten erfolgte nach unserer Information Anfang April (vgl. aktuelle Gestaltung der Seiten). Am 15.05.06 haben wir – nach dem Versuch der außergerichtlichen Klärung – ein gerichtliches Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.

Verhandlungstermin ist der 27.03.2007.

Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den Schmidtlein-Brüdern und der vorausgegangenen Abmahnung von www.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen, denn jedenfalls nach der Abmahnung von hausaufgaben-heute.com sind die Brüder bösgläubig gewesen.