7.3.2007

Staatsanwältin mit Durchblick

Bei ebay sollen Werkzeuge verkauft worden sein, die in einem VW-Werk geklaut wurden. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelt gegen 280 Käufer wegen Hehlerei. Die Begründung für den Tatverdacht schreibe ich komplett aus dem Bericht bei Spiegel online ab:

Die neuen und originalverpackten Werkzeuge seien bei Ebay zu einem Mindestgebot von einem Euro angeboten worden. Deshalb hätten die Käufer Verdacht schöpfen müssen, sagte Staatsanwältin Bauer. Zwar hätten die Werkzeuge letztlich Preise knapp unter dem Listenpreis erzielt, doch der schließlich erreichte Preis sei unerheblich, erklärte die Ermittlerin.

Denn das Zitat muss falsch sein. Jedenfalls wünsche ich mir das. Aber seit gestern scheint ja vieles möglich.

69 Kommentare zu “Staatsanwältin mit Durchblick”

  1. Milindur (Link) meint: (7.3.2007 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Merkwürdige Ansicht. Ich persönlich starte fast grundsätzlich mit 1 EUR Mindestgebot, da dann die Einstellungsgebühren am niedrigsten sind (wenn mich nicht alles täuscht und/oder das nicht mal geändert wurde).

  2. Judas meint: (7.3.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Das bedeutet: Alles Ware, die mit einem Euro Einstandspreis angeboten wird, ist Hehlerware!
    Hab ich schon immer gewusst!
    Mich fragt blos keiner…

  3. Jan.P meint: (7.3.2007 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Hmm, dann kann man ja gleich halb Ebay dicht machen.

  4. Reinhard meint: (7.3.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Cool! Dann lasse ich einfach meine Angebote bei 10 oder 20 Euro anfangen, und keine Ermittlungsbehörde wird jemals dahinter kommen, dass hier Hehlerware im Wert etlicher tausend Euro vertickt wird. Suuuuuupi!

  5. G meint: (7.3.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Kann man die Ermittlerin darauf festnageln? Wird Herr Vetter jetzt reich, weil er tausende ebayer abmahnen kann? Fragen über Fragen…

  6. stefan_k meint: (7.3.2007 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Die Staatsanwältin bietet wahrscheinlich immer erst dann mit, wenn der Listenpreis bereits überschritten wurde, um nicht in Verdacht zu geraten. Sie liegt damit in aller Regel über dem Strafmaß ;-))

  7. G. meint: (7.3.2007 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute mal, die Dame ist schon was Älter und kennt eBay nur vom Hörensagen, das Internet nur aus dem Dummgeschwafel unserer Innenminister, …

    Alles andere wäre ziemlich schräg und würde eBay ganz schön zusetzen.

  8. Anonymous meint: (7.3.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Hmm. Die (IMO völlig unsinnige) Sicht des Staatsanwaltes/der Staatsanwältin auf die Sache…

    Warum spring mir nur grade § 344 StGB ins Gesicht? (Ich weiß, dass dieses Schwert relativ stumpf ist, aber gleichwohl einen Versuch wert, IMHO)

  9. keiner meint: (7.3.2007 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Staatsanwältin Bauer oder Bauer Staatsanwalt?

    Wenn der Nachname "Staatsanwalt" nicht so selten wäre, könnte man es glatt für einen Dreher halten. Obwohl: der Bauer auf dem Bauernhof, wo wir immer Urlaub machen ist mindestens 20-mal schlauer als diese Tante…

  10. Anonymous meint: (7.3.2007 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Auf einem normalen (Schwarz-)Markt hätte sie sicherlich Recht: Wer bietet eine Ware, die 100 x wert ist, für 1 x an? Das wird nur bei bemakelter Ware der Fall sein.
    Dass bei eBay 1 Euro der Grundsatz ist, weiß sie vermutlich nicht.

  11. Anonymous meint: (7.3.2007 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Verbinden Sie *nicht* Diode D1 mit dem Kondensator C1, und wenn, dann niemals nicht mit einer TAE-Dose! Dies wäre verboten!

    Benutzen Sie *nicht* die Suchfunktion, um nach Preis zu sortieren. Dies würde …

    … eine Menge Futter für Ablage P erzeugen. Der Gedanke ist wirklich nicht ernstgemeint oder Aufruf oder sowas.

  12. Don meint: (7.3.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Hmm schon wieder passiert es.
    Hier: Ermittelt wird gegen die Käufer.
    Neulich: Ermittelt wird gegen evtl. Downloader. (mikado)

    Scheissegal, wer der Anbieter ist oder Hersteller.

  13. h.c. meint: (7.3.2007 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Ich habe Teppiche, die im Laden knapp 200 € kosten würden dort für 20 € + Versand erstanden.

    Na mal sehen wann gegen mich ermittelt wird. Der Verkäufer muss nicht hellsehen, der Käufer schon. Tolle Wurst…

  14. stefan (Link) meint: (7.3.2007 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Mal ehrlich, was soll das? Muss ich mich demnächst nach einem Trödelmarkt von Beamten der Finanz- und Sicherheitsbehörden durchsuchen lassen?

    AHHHHHHH

    Deutschland macht mich WAHNSINNIG!
    (http://unkreativ.twoday.net/stories/3380940/)

  15. Thomas (Link) meint: (7.3.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Das zeigt wieder einmal: eine (relativ geringe) Investition in externen Sachverstand oder entsprechende Mitarbeiterfortbildung hätte im Ergebnis Geld sparen können, nämlich die Kosten von ca. 280 Verfahren. Eine Hehlerei auf "man hätte es ja wissen müssen" und damit Fahrlässigkeit aufbauen? Geht – glaube ich – nur bei Edelmetallen nach der Gewerbeordnung. Waren die Werkzeuge vielleicht aus Gold? Wohl eher nicht.
    Wenn also in diesen Fällen aufgrund solcher Argumentation tatsächlich auch nur eine Verurteilung erfolgt, muss man das Vertrauen ins System völlig verlieren.

  16. h.c. meint: (7.3.2007 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Anmerkung: Die Leute werden vor Wucher geschützt (steht irgendwo im BGB), gleichzeitig müssen sie aber WISSEN wie WENIG ein Artikel maximal kosten darf.

    Ist das nur für mich paradox?

    Wenn ich mir beispielsweise die mächtigen Preisunterschiede bei Werksverkauf ansehe (Pizza im Werk: 0,50 €, selbe Pizza vom selben Hersteller im Supermarkt: 2,99 €) weiß ich nicht, inwiefern man den Leuten zumuten kann zu wissen, wie wenig sowas maximal kostet.

    Aber na ja. Ich als Justizminister würde dem Parlament wohl eh bei jeder Sitzung ein paar Änderungen im Strafrecht vorschlagen. Auf mich hören unsere Justizminister aber viel zu selten ;o)

  17. Anonymous meint: (7.3.2007 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @15

    Der gute Onkel V. kennt sicher genug Fälle, wo genau das passiert ist ("Schutzbehauptung!!")

    Aber hier kann ich dem Zeitungsbericht keine Indizien entnehmen, die den Gedanken nahelegen, das könnte geklaut sein. Solche Indizien wären etwa grob hirnwidrige Artikelbeschreibungen ("Dachbodenfund" beim Einstellen von 100 Stück derselben u.a.) oder Aufkleber "Geklaut bei VW" oder sowas.

  18. Anonymous meint: (7.3.2007 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Ja, und es ist egal, ob die Vortat Betrug ("bin von VW"), Unterschlagung oder Diebstahl war.. beides gegen fremdes Vermögen gerichtet.

  19. Anonymous meint: (7.3.2007 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Auch hier gilt mal wieder: Man sollte den Akteninhalt kennen und nicht nur gekürzten Presseerklärungen vertrauen.

  20. IB meint: (7.3.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Also irgendwie kriege ich bei solchen Blogmeldungen wie dieser immer so ein seltsames Stechen im Kopfe. Auch Stimmen höre ich dann manchmal…

  21. Mark meint: (7.3.2007 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @16: Da fällt mir der Spruch ein Melden macht frei!

    Aber nicht das mir jemand jetzt versucht die Staatsanwältin per Script jeden 1€ einstell Verstoß als Betrugsverdacht zu melden. Das ist bestimmt auch nicht erlaubt.

  22. Anonymous meint: (7.3.2007 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @19

    KSTA hat aber genauso berichtet … und die ebay-Sprecherin fand es nötig, zu widersprechen.

  23. SvenR meint: (7.3.2007 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Kann man gutgläubig Eigentum an gestohlener Ware erwerben? Wobei der angebliche Dieb es ja nicht veräußert haben soll, sondern sein "Mittelsmann". Wie ist das dann genau, werte Juristen?

    Das wäre für mich ein Ansatz gewesen an die Ware zu kommen, aber doch nicht zu behaupten "Sie hätten merken müssen, dass sie geklaute Ware ersteigert haben", wie SPON schreibt.

    Wieso weis SPON davon, hat die Staatsanwältin Bauer auch noch Ihren Schlag gegen das organisierte Erbrechen laut ausposaunt?

  24. Martin meint: (7.3.2007 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Alles klar… Wer bei eBay seinen Kram mit 1 Euro Startgebot reinstellt, wird entweder wegen Hehlerei angeklagt…

    … oder wegen Vortäuschens einer Straftat! ;)

  25. h.c. meint: (7.3.2007 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @21 (Mark)

    Ich könnt der Frau StAin auf jeden fall einiges zeigen, was deutlich unter Preis dort verkauft wird.

    @23 (SvenR),

    m.W. ist es so, das alles Diebesgut beschlagnahmt wird. Der Besitz über eine Sache berechtigt nicht dazu, diese Sache zu verkaufen, außer der Eigentümer hat dem eingewilligt. Was ich in diesem Fall doch recht stark bezweifeln möchte…

  26. h.c. meint: (7.3.2007 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Zusatz: Und wenn es einem nicht verkauft wird kann man natürlich auch kein Eigentum darüber erlangen.

  27. Anonymous meint: (7.3.2007 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @23: An gestohlener Ware kann man ausweislich des § 935 BGB kein Eigentum erwerben.

  28. Dominik Boecker (Link) meint: (7.3.2007 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    "Kann man gutgläubig Eigentum an gestohlener Ware erwerben?"

    http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

    Grüße

  29. n.n. meint: (7.3.2007 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    der traum eines jeden strafverteidigers vom leicht zu gewinnenden verfahren! :-D

  30. henny meint: (7.3.2007 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    als ob jeder der auf ein werkzeug kurz vor schluss bietet noch mal eben guckt, wie der startpreis war.

    mal ganz abgesehen davon, dass das so ziemlich der größte mist ist, den ich je gehört hab

  31. Martin_mb meint: (7.3.2007 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Wow, in Bückeburg müssen die heißen Shit ins Wasser tun…

    (Geschäftsidee: Hat einer einen Tanklastzug? Wir fahren hin und ziehen 20.000 Liter zur Abfüllung auf 0,1L Fläschschen und verkloppen die vor den Discos in NRW – Methamphetamin und Koks waren gestern – Wasser aus Bückburg knallt mindestens genauso gut.)

  32. Peter meint: (7.3.2007 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Ich hab immer gedacht….Ähh.Kann ich mir garnicht…Ähh.
    So blöd???Bleibt einem auch nix erspart!!!!!

  33. ra kuemmerle (Link) meint: (7.3.2007 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Das glaube ich jetzt nicht. Das ist mein Aufreger der Woche und wir haben erst Mittwoch!
    Ich bin gespannt wie viele dieser Verfahren eingestellt werden, ich persönlich tippe auf 280. Was für eine Verschwendung von Geldern, Papier, Ressourcen. Und ob das Verfahren für einen Verteidiger leicht zu gewinnen ist oder nicht, kann völlig dahingestellt bleiben. Bei einer sich zwingend aufdrängenden Einstellung nach 170 II trägt der Beschuldigte in der Regel seine notwendigen Auslagen selbst, nicht die Landeskasse. Warum auch. Sowas klärt sich ja auch ohne Verteidiger… Mir ist auch spontan der 344 StGB eingefallen.
    Ich habe den Link zum Artikel per Mail an einige Kollegen versandt, mit meinen persönlichen Anmerkungen zu der geäußerten Ansicht der Frau Staatsanwältin und was sie für einen Anfangsverdacht hält. Diese Anmerkungen spare ich mir hier. Ich habe keine Lust, das Verfahren Nr. 281 zu werden (die Gedanken sind frei…).

  34. salcin meint: (7.3.2007 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    gut, der Gedanke, dass die "ab 1 Euro" Autkionen Hehlerware sind liegt nahe. Ich glaube wir sollten der Staatsanwaltschaft Bückeburg ein wenig unter die Arme greifen und die Auktionen als Hehler-Auktionen melden, die bei einem Euro starten.

    Mit nur 3 Minuten Aufwand hat man die Jungs und Mädels der StaA auf Monate beschäftigt. ;)

  35. Anonymous meint: (7.3.2007 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Morgens halb 10 in der Behörde

    - Herr Müller-Lummerstein bitte zum Rapport!

    - Guten Tag. Äh…

    - Fangen wir mit den Strafanzeigen an. Haben Sie die bearbeitet?

    - Ähh.. nicht ganz.

    - WAAAS? Wieviele sind das überhaupt?

    - ähh hhrrchh.. zwei..

    - ZWEI???

    - .. zwei Tonnen.

  36. RA J. Melchior (Link) meint: (7.3.2007 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Schade nur, dass militante Inkompetenz bzw. Ignoranz keinen Straftatbestand erfüllt. Tja, eben Staatsanwältin.

  37. 3-2-1-wech meint: (7.3.2007 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Da passt wieder einmal der gute alte Spruch: Staatsanwaltschaft – die Kavallerie der Justiz. Schneidig, verwegen und unheimlich dumm.

  38. corax meint: (7.3.2007 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @28 RA Dominik Boecker

    Da bin ich mir nicht sicher ob ich Punkt (2) richtig verstehe,
    vermutlich entstand der Paragraph vor ebay-zeiten?

    Kurze Klarstellung wäre nett.

    MfG corax

  39. Der Gerd meint: (7.3.2007 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Die Dame hat das Zeug zum Innenminister. Ganz bestimmt!

  40. Anonymous meint: (7.3.2007 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @38

    Ich habe gehört, daß Auktionshäuser im Internetz juristisch keine Auktionen sind.
    Natürlich kann ich das nicht so genau sagen, ob das stimmt.

    Bitte den Stimmen nicht folgen, die Pillen schlucken und sich von gefährlichen Werkzeugen fernhalten.

  41. h meint: (7.3.2007 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Wäre es eine Beleidigung, wenn man der StAin das Buch von dieser Tagesschausprecherin schickt?

  42. Der Gerd meint: (7.3.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mal gehört es gebe bestimmte Anforderungen an den IQ bei der Einstellung in den ÖD. Bei der Messlatte habe ich mir eigentlich gedacht das sei….das sei….
    Nein, das kann ich dem Udo nicht antun.

  43. RA J. Melchior (Link) meint: (7.3.2007 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    @ 38 + 40:

    Die sogenannten "Auktionen" bei ebay sind eben keine !!! Versteigerungen im Rechtssinne – vgl. z.B. <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20040281.htm" rel="nofollow"> BGH VIII ZR 375/03</a> vom 03.11.2004 – auch wenn Tausende von ebayern diesen Unsinn immer noch und immer wieder in ihren mehr oder weniger selbstgestrickten bzw. blind kopierten „Geschäftsbedingungen" verbreiten.

  44. corax meint: (7.3.2007 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    @43 RA J. Melchior

    Das ist doch mal eine konkrete Antwort.
    Danke, jetzt hab ichs verstanden.

    MfG corax

  45. Nico meint: (7.3.2007 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Ist die mit Stephan Bauer aus Salzgitter verwandt? Ein ähnliches Steckenpferd haben sie ja: http://www.stephanbauer-homepage.de/

  46. n.n. meint: (7.3.2007 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    by the way:

    gem. § 259 abs. 3 stgb ist der versuch der hehlerei strafbar. insofern hat die frau staatsanwältin äusserst unsauber gearbeitet. da sollte sie eigentlich gegen sämtliche der erfolglosen bieter entsprechende verfahren einleiten. bzw. sie wäre – wenn man ihre krude rechtsauffassung zugrunde legt – gem. § 152 abs. 2 stpo sogar dazu verpflichtet.

  47. Sigi (Link) meint: (7.3.2007 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Daß man ohne jede diesbezügliche Befähigung im öffentlichen Straßenverkehr ein Auto bewegen darf, bloß weil man in der Lage war, eine sogenannte Fahrprüfung zu absolvieren, verwunderte mich ja schon lange. Ich hab aber bisher nicht gewußt, daß man offensichtlich auf ähnliche Art und Weise sogar Staatsanwa(ä)lt(in) werden kann.

  48. Hobbyjurist meint: (7.3.2007 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich an den derzeitigen Zustand in Deutschland denke, überkommt mich in letzter Zeit immer öfter ein dringendes Bedürfnis zum Auswandern. Das darf doch alles nicht wahr sein. *vor die Stirn klatscht*

  49. staatsanwalt bauer..?? meint: (8.3.2007 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    das erinnert mich doch wage an etwas

    http://www.tronland.net/dokumente/bauer.html

  50. Christian H. meint: (8.3.2007 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    Ähh wollte hier etwas klarstellen:

    "“Kann man gutgläubig Eigentum an gestohlener Ware erwerben?”

    http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

    Grüße
    "
    Doch man kann auch an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben:

    § 1242 BGB ;)

  51. Nordlicht meint: (8.3.2007 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Der ganze Sachverhalt lässt die Frage offen, ob seitens der StA auch gegen ebay ermittelt wird. Absatzhilfe nach § 259 Abs. (1) Alt. 4 StGB! Und das Ganze dann auch noch gewerbsmäßig. Da könnte in einigen Millionen Angeboten ein Anfangsverdacht gegeben sein.

    Die zuständigen Ministerien sollten überlegen, ob man für diese Fälle nicht eine Sonderzuständigkeit schafft …

    Ernsthaft stellt sich die Frage, ob bei der StA Bückeburg das sonstige Arbeitsaufkommen so stark rückläufig ist, dass man sich mit derartige Fällen tatsächlich auseinandersetzt. Und warum wird eigentlich nur gegen die Käufer – die ja bekanntlich knapp den üblichen Listenpreis gezahlt haben – und nicht gegen alle Teilnehmer der Veranstaltung ermittelt?

    Also in Zukunft immer erst den Startpreis recherchieren. Das aktuelle Gebot ist erst im zweiten Schritt relevant. Werden wir demnächst Zusätze lesen wie:

    Privatverkauf – nach EU-Recht keine Gewährleistung. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Ware trotz des Startpreises von 1 EUR in seinem Eigentum steht.

  52. Haf (Link) meint: (8.3.2007 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Wegen Kauf von Hehlerware hab ich auch grad Ärger – vor 4,5 Jahren eine Grafikkarte bei eBay gekauft, die wurde vorher beim Hersteller wohl gestohlen, was ich natürlich beim Kauf nicht wusste, und seit 3 Monaten will der Anwalt der Herstellerfirma entweder die Karte zurück oder den damaligen Marktwert – die Karte habe ich natürlich nicht mehr und ich sehe nicht ein, den damaligen Wert nochmal zu zahlen wenn das Teil nur noch 5-10 Euro wert wäre.

    Es gibt Zeiten, da möchte man Anwälte hassen. Hier Anwesende natürlich ausgenommen. ;)

  53. Christian meint: (8.3.2007 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Eine der Merkwürdigkeiten: Den gleichen Bürgern, denen man nicht zumuten möchte, vor Abschluss eines Vertrages diesen genau durchzulesen (siehe Fälle vermeintlicher "Abzocke" mit kostenpflichtigen Internetseiten) verlangt man jetzt ab, den genauen Marktwert einer jeden erworbenen Ware zu kennen, einschließlich einen Gespür für den Unterschied zwischen klassischen Schnäppchen und Hehlerpreisen.

  54. Heute mal Anonym meint: (8.3.2007 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 52 (Haf):

    Ich würde bei eBay die Karte für sagen wir einen Euro kaufen und die ihm dann zurückgeben. Oder irgendeine Karte, die ungefähr so alt ist. Dass war die, die sie gekauft haben, oder.

    "Wie, das ist nicht die Karte? Eine andere hatte ich nie."

  55. Tano meint: (8.3.2007 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    OT:

    Aus der Sammlung "Unglaubliche Geschichten" der jüngste Beitrag: <a href="http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/414908" rel="nofollow">bitteschön</a>.

    (Dank an Feynsinn).

  56. Cybaer (Link) meint: (8.3.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @Sigi: "Ich hab aber bisher nicht gewußt, daß man offensichtlich auf ähnliche Art und Weise sogar Staatsanwa(ä)lt(in) werden kann."

    Auch auf die Gefahr hin, mich hier ziemlich unbeliebt zu machen: <a href="http://www.daufaq.de" rel="nofollow">Advocatus locuta, causa finita: Juristen erklären das Internet</a> >;-)

  57. Christian H. meint: (8.3.2007 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Was ist daran lustig ?

  58. Haf (Link) meint: (8.3.2007 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @ 54: Na ob das so durchginge, wage ich irgendwie zu bezweifeln. :)

    Immerhin konnte mir der Anwalt die genaue Bezeichnung der Karte nennen, das müsste dann wohl zumindest exakt das Modell sein, damit es keine Probleme gibt – das findet sich leider nicht mehr wirklich bei eBay.

  59. -thh meint: (8.3.2007 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Daß der Ankauf von Gegenständen zu einem geradezu lächerlichen Preis ohne erkennbare Begründung für ebendiesen insbesondere im Zusammentreffen mit anderen auffälligen Umständen den Anfangsverdacht der bedingt vorsätzlichen Hehlerei begründet, ist im Grundsatz nicht neu. Wer – bspw. – die berühmten "vom Lkw gefallenen", ersichtlich unbeschädigten HiFi-Geräte im Wert von mehreren hundert oder tausend Euro für einen Fünfziger direkt von der Ladefläche eines geparkten Miet-Lkw in einer Nebenstraße kauft, nimmt eben regelmäßig zumindest billigend in Kauf, daß diese Waren nicht aus legaler Quelle stammen. Soweit hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft recht.

    Diese Überlegungen auf Ebay zu übertragen ist natürlich völlig unsinnig, weil dort auch hochwertige Gegenstände mit einem Anfangsgebot von 1,- EUR eingestellt werden. Das ist – ebenso wie das ganze Bieterverhalten dort an sich und noch einiges andere – natürlich völlig widersinnig und kaum logisch begreifbar, aber es ist Fakt (und wird dann in der Praxis wohl meist durch das Überbieten mit Fake-Accounts, Nichtlieferung ohne Begründung oder angeblichen Verlust der Ware "gelöst", in der sicheren Annahme, daß deshalb schon keiner vor Gericht ziehen wird). Daher ist die Annahme der Staatsanwaltschaft hier ersichtlich falsch. Das wird allerdings jemand, der sich mit Ebay nicht auskennt, schlicht nicht verstehen können, eben *weil* es so widersinnig ist und jedwedem logischen Denken und der bisherigen Lebenserfahrung Hohn spricht.

    (@51: Die Bemerkung über das Arbeitsaufkommen der zuständigen Staatsanwaltschaft läßt eine erschreckende Unkenntnis bezüglich des Legalitätsgrundsatzes erkennen, der die Staatsanwaltschaft *verpflichtet*, beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für strafbare Handlungen die Ermittlungen aufzunehmen. Ein Ermessen bezüglich der *Aufnahme* von Ermittlungen gibt es nicht; und eine Einstellung des Verfahrens nach Ermessensvorschriften setzt – eigentlich – zuvor die positive Feststellung strafbaren Verhaltens voraus. Ermittlungen sind also auch in Bagatellsachen aufzunehmen; auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft völlig überlastet wäre.)

    (@52: Das ändert im übrigen nichts daran, daß an abhanden gekommenen Waren nicht gutgläubig Eigentum erworben werden kann.)

  60. Christian H. meint: (8.3.2007 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @ 59: "(@52: Das ändert im übrigen nichts daran, daß an abhanden gekommenen Waren nicht gutgläubig Eigentum erworben werden kann.)"

    Doch es geht, siehe #50!

  61. Haf (Link) meint: (8.3.2007 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @59: Ja klar, trotzdem ist die Sache bei Gegenständen dieser Art und im vorliegenden Fall gelinde gesprochen lächerlich.

    @60: Da eBay keine öffentliche Versteigerungsplattform ist sondern ein privates Dienstleistungsunternehmen, trift § 935 (2) hier nicht zu.
    Schön wär's gewesen.

  62. Christian H. meint: (8.3.2007 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Ahhh das wollte ich auch nicht sagen!
    Die Frage war ja allgemein, ob man gutgläubig Eigentum erwerben kann! Da kam dann immer nur die kategorische Ablehnung. Das stimmt aber nicht. Denn die Ausgangsfrage von Sven R: "Kann man gutgläubig Eigentum an gestohlener Ware erwerben? Wobei der angebliche Dieb es ja nicht veräußert haben soll, sondern sein “Mittelsmann”. Wie ist das dann genau, werte Juristen?" muss mit Ja beantwortet werden! (Nr. 23 war das glaub ich)
    Die Fallkonstellation ist zwar schon etwas "krasser", aber sie ist schon vorgekommen.

    Von Ebay habe ich nie geredet.

  63. corni (Link) meint: (8.3.2007 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Wie kann man denn so einen Blödsinn denken? Ich startet alles ab 1€ egal was es ist – demnach müssten alle Käufer meiner Waren nun ein schlechtes Gewissen bekommen? Lächerlich!

  64. Nordlicht meint: (8.3.2007 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @59: Die Bemerkung, es seien auch in Bagatellsachen und somit in jedem erdenklichen Fall Ermittlungen seitens der StA wegen Hehlerei aufzunehmen, verkennt die Regelung des § 259 Abs. (2) StGB, die über § 248a StGB dazu führt, dass bei geringwertigen Sachen die Angelegenheit nur auf Antrag verfolgt wird.

    Nun mag im konkreten Fall ein Strafantrag des Geschädigten gegen unbekannt vorliegen. Gleichwohl wird die StA vor Aufnahme der Ermittlungen zu prüfen haben, ob überhaupt ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt, den ich jedenfalls aus der bloßen Tatsache eines Startpreises von 1 EUR gegenüber den Käufern (die bekanntlich nahezu Listenpreise bezahlt haben) nicht ohne weiteres ableiten kann.

    Schließlich entspricht es bei ebay der Üblichkeit, dass auch bei höherwertigen Gegenständen ein Startpreis von 1 EUR angegeben ist. Im übrigen sei bei dem Punkt "Verdacht schöpfen müssen" auf § 1006 BGB verwiesen.

    Es wäre wünschenswert, wenn die Strafverfolgungsbehörden auch in kleineren Angelegenheiten den hier offensichtlich vorliegenden Ehrgeiz entfalten würden, so z.B. bei entwendeten Handys etc.. Denn diese lassen sich in der Regel bei weiterer Nutzung ohne weiteres lokalisieren. Nach der Erfahrung die ich gemacht habe, passiert in derartigen Fällen aber relativ wenig bis gar nichts.

    Soviel zum Legalitätsgrundsatz.

  65. Tackzierer meint: (9.3.2007 um 08:32) AntwortenReply to this comment

    "Knapp unter Listenpreis"

    Wow das heisst dann wohl, dass mal wieder bei Versteigerungen ein höherer Preis als im Laden erzielt wurde.

  66. SvenR meint: (9.3.2007 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 62 (Christian H.):

    Die Fallkonstellation ist zwar schon etwas “krasser”, aber sie ist schon vorgekommen.

    So sind sie halt: Drei Juristen – vier Meinungen!

    Was denn nun? Nein, wie die meisten schreiben, oder doch Ja? Ich kann mich dunkel an einen BGB-Fall erinnern – ob Schule, Berufsschule oder Uni weiß ich nicht mehr – wo der gutgläubige Erwerb möglich war. Es war so ähnlich wie "Auto mieten, einem Anderen überlassen, der verkauft's dann"…

    Ich bitte um Aufklärung in vollständigen Sätzen in deutscher Sprache ;-))

  67. Cybaer (Link) meint: (9.3.2007 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    @Christian:
    > Was ist daran lustig ?

    Du bist Jurist? :)

    Lustig ist daran, daß das alles O-Ton von Juristen zum Internet ist – und es ist alles dermaßen haarsträubend falsch/unsinnig/niveaulos, daß es halt lustig ist …

    … nun ja, wenn man sich ein wenig mit dem Internet auskennt natürlich. :-)

  68. Christian H. meint: (12.3.2007 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Ok hier noch der Fall:

    E ist Eigentümer eines Fernsehers, dieser wird ihm von dem Dieb D gestohlen. D verpfändet den Fernseher an G um aus seinen Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. (Pfandrecht entsteht nicht, da § 1207 BGB i.V.m. § 935 BGB) D kommt in Zahlungsschwierigkeiten. G lässt daraufhin den Fernseher in einer ordnungsgemäßen Versteigerung an K veräußern. Wirkung von § 1242 BGB Eigentum geht auf K über.

  69. bo meint: (12.3.2007 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    In der Kriminalstatistik Niedersachsens 2007 werden wohl u.a. auch diese 280 Verfahren als "aufgeklärte" Fälle der Hehlerei auftauchen. Das gibt eine hohe Aufklärungsquote und zeigt dem Bürger, wie sicher er in diesem Land lebt(eine unaufgeklärte Einbruchsserie von über 30 Einbrüchen wird dagegen schon mal als lediglich ein unaufgeklärtes UJs-Verfahren unter einem einzigen Aktenzeichen registriert…).

    Die Stellenzuweisung für Polizei und Staatsanwaltschaften hängt zudem maßgeblich von den jährlich durch die Ministerien für die Unachgeordneten Behörden ausgewerteten Eingangszahlen der bearbeiteten Strafverfahren ab, wobei Verfahren gegen "Unbekannt" pensenmäßig kaum zählen. Ob dagegen hinterher ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zur Einstellung schon durch die StA nach § 170 Abs. 2 StPO (keine Straftat nachzuweisen) oder zu einer gerichtlichen Verurteilung führt, fällt in der Verfahrensstatistik der StA nicht ins Gewicht. Die anachronistisch kleine Staatsanwaltschaft Bückeburg mit nur ca. 10 Staatsanwaltsstellen sollte übrigens bei jeder Behördenstrukturreform um ihre Existenz zittern. Ob da 280 Js-Verfahren wegen Hehlerei (im allgemeinen Dezernat immerhin fast das 3-Monatspensum eines Staatsanwalts nebst Unterbau)wirklich nur deshalb ungelegen kommen, weil im Ergebnis eine Verurteilung nicht zu erwarten steht?

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