8.3.2007

Hakenkreuzurteil könnte kippen

Dürfen Nazigegner durchgestrichene Hakenkreuze im Rahmen ihrer Aktionen verwenden? Wie Spiegel online berichtet, hat heute vor dem Bundesgerichtshof sogar der Bundesanwalt Freispruch für einen Versandhändler beantragt.

Der Mann hatte T-Shirts und Buttons mit Antinazisymbolen verkauft. Das Landgericht Stuttgart hatte darin die Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gesehen und den Mann verurteilt.

25 Kommentare zu “Hakenkreuzurteil könnte kippen”

  1. Torsten meint: (8.3.2007 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    In meiner alten Schulbibliothek standen noch in den 90ern die Bücher aus der Nazi-Zeit. Die Hakenkreuze in den Amtsstempeln waren übermalt, die Inhalte waren aber immer noch die selben…

    Es gibt immer noch viele Leute, die Symptome und Ursache verwechseln. Für die verschwinden Nazis, wenn Hakenkreuze verschwinden.

  2. Malte meint: (8.3.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @1: Sowas stand auch noch vor wenigen Jahren bei uns in der Schulbibliothek. Der Hakenkreuzstempel übermalt und dann ein "Durch die Amerikanische Besatzung zugelassen".

    Hoffentlich kommt es jetzt auch zu einem Freispruch. Das erste Urteil war ja ziemlich daneben.

  3. Torsten meint: (8.3.2007 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Malte: Nunja, wenn die Bücher schlicht nur mit einem Nazi-Stempel katalogisiert wurden, ist das ja kein Problem. Aber bei uns in der Bibliothek fanden sich noch ein paar herbe Interpretationen deutscher Geschichte…

  4. A. John meint: (8.3.2007 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @1: Es gibt immer noch viele Leute, die Symptome und Ursache verwechseln. Für die verschwinden Nazis, wenn Hakenkreuze verschwinden.
    Ich habe Zweifel, ob diese Stuttgarter Staatsanwälte und Richter für ihre Ämter geeignet sind. Wenn die Anti-Nazisymbole verbieten, kann man da IMO durchaus seine Umkehrschlüsse ziehen.

  5. Torsten meint: (8.3.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    BTW: Ob Riesenmaschine jetzt eine Strafanzeige von einem Linkshänder-Staatsanwalt bekommt?

    http://riesenmaschine.de/index.html?nr=20070307114839

  6. PeterPetersen meint: (8.3.2007 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Gerade in dem Fall hat sich wohl jeder (außer den Richtern der ersten Instanz und der StA) gefragt, weswegen man überhaupt Zweifel an einer sachgerechten Auslegung des Paragraphen haben könnte. Wer keine Arbeit hat der macht sich welche…

  7. Haf meint: (8.3.2007 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich, wenn ich ein religiöses Hakenkreuz dass nicht wie die Nazi-Hakenkreuze um 45° geneigt ist irgendwo hinschreibe?
    Fällt das auch unter dieses Gesetz? Oder wird das als religiöses Symbol anerkannt?
    Sonst ist nämlich mein Touristenstadtplan von Kyoto verfassungswidrig. :D

  8. RA Junghans meint: (8.3.2007 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    In welchem Filter bin ich denn da eben hängengeblieben?
    Ich wollte eigentlich nur auf die Wikipediaseite zum Hakenkreuz verlinken, um auf die weltweite Verwendung dessen hinzuweisen.

  9. Seraja Ten meint: (8.3.2007 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Die Geschichte hat die Gewohnheit, sich in zyklischen Bewegungen zu wiederholen, wenn die Menschen aufhören, ihre Gedanken darüber kreisen zu lassen. Daher finde ich das Argument der "Gewöhnung" als sehr iritierend.
    Und wenn ich dann höre, dass der Richter glaubt, es führe zu einer Wiedereinbürgerung, wenn ich etwaige Buttons an meine Brust hefte, dann sollten wir schleunigst die Stoppschilder in Deutschland abbauen, ehe jemand auf die Idee kommt, sie als Vorfahrtsschilder zu betrachten.

  10. Detlev T. meint: (8.3.2007 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Gut, die Anwendung des Strafrechts ist hier fehl am Platz.

    Aber sollte man als Antifaschist wirklich ein Hakenkreuz verwenden, um seiner Meinung Ausdruck zu geben? Zwei Gründe sprechen dagegen:

    1.) Es erweckt den Eindruck, der Nationalsozialismus bis 1945 wäre die einzige denkbare Form des Faschismus. Das ist nicht so. "Geschichte wiederholt sich nicht, es sei denn als Farce", schrieb schon Kurt Tucholsky. So ist ja schon die NPD kein Nachfolger der NSDAP, sonst wäre sie ja automatisch verboten.

    2.) Was ist denn, wenn ein "Nazi" eine Armbinde mit durchgestrichenem Hakenkreuz trägt. Ist das dann auch erlaubt? Oder kommt er dann doch in den Knast, weil er dabei die "falsche" Gesinnung hat? Also Knast wegen der politischen Haltung? Auch wenn es sich dabei (zunächst?) "nur" um Nazis handelt, mit so etwas sollte man gar nicht erst anfangen.

    Eine Selbstbeschränkung der Nazi-Gegner wäre hier angesagt. Man muss nicht das Hakenkreuz verwenden, um seine Meinung kundzutun. Kann man nicht das Wort "NAZI" durchstreichen oder "Nazi – Nein Danke" Buttons verwenden? Wäre damit die Aussage weniger deutlich?

  11. -thh meint: (8.3.2007 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @6: Du übersiehst den OLG-Senat, der erst auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin das Verfahren vor der Staatsschutzkammer eröffnet hat. Das Landgericht hat die Eröffnung des Verfahrens zunächst nämlich – jedenfalls im wesentlichen – abgelehnt.

  12. h.c. meint: (8.3.2007 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Nazisymbole sind auch in abgeänderter Form strafbar. Die Motivation der Abänderung ist m.W. egal. Damit ist eine Verurteilung nach Gesetzeslage doch wohl gerechtfertigt, oder?

    Die Schwere der Schuld würde ich aber als sehr gering einstufen.

    Und die Gesetze dazu würde ich eh ändern. Meine Lieblingsbeschäftigung…

  13. gerhard.G meint: (8.3.2007 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Eine Bestätigung des Stuttgarter Urteils würde ich außerordentlich begrüßen! Denn warum sollten nur rechtsextreme einer Gesinnungsjustitz unterliegen, Wie im Fall Ernst zündel? Es ist dingend an der zeit das diese sogenannten "Antifaschisten" mal einen Schluck ihrer eigenen Medizin bekommen! Denn nicht zuletzt diese unterminieren, mit ihre Unterstützung für das Meinungsstrafrecht die Rede und Meinungsfreiheit!

  14. Anonymous meint: (8.3.2007 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Wie meinen? Lieber erst mal anständig schreiben lernen, bevor Sie den "Antifaschisten" zeigen, wo der Hammer hängt…

  15. RA Junghans meint: (8.3.2007 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @12 (h.c.)
    Ich empfehle die Lektüre von § 86a III iVm. § 86 III StGB. Die Frage ist wohl eher, ob die Verwendung in der vorliegenden Form unter diese Sozialadäquanzklausel fällt und damit zur Unanwendbarkeit von § 86a I StGB führen würde.

    @13 (gerhard.G)
    Eine erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptung wird nach dem BVerfG nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Insofern ist der Fall Zündel mit der vorliegenden Meinungsäußerung nicht vergleichbar.

    Ich bin durchaus der Meinung, daß im vorliegenden Fall gerade unter Beachtung der Meinungsfreiheit § 86 III StGB anwendbar sein müßte, und somit eine Strafbarkeit entfiele.

  16. Bernd meint: (8.3.2007 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Es ist erstaunlich, dass soetwas vor Gericht kommt, nachdem eigentlich schon seit Ewigkeiten durchgestrichene und in den Müll geworfene Hakenkreuze auf T-Shirts, Pullis, Schlüsselanhänger usw. verkauft werden. Die Dinger gibt es ja nicht erst seit gestern.

  17. Christian meint: (8.3.2007 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Es ist lächerlich, so etwas verbieten zu wollen. Ebenso lächerlich ist es, so etwas zu kaufen. Das Hakenkreuz, bzw. das, was damit verbunden wird, hat Deutschland schon längst durchgestrichen und in den Müll geworfen. Die Darstellung mit der Faust verbietet sich aufgrund der nahegelegten Gewaltanwendung eh. Als tagesaktuelle politische Aussage gegen die vielfältigen Formen von Neo…ismen erscheinen mir solcherlei Darstellung erschreckend plump: eher ein schickes Accessoire für den linksgerichteten Teenager als eine wirklich wertvolle Aussage.

  18. Herr Kollege meint: (8.3.2007 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @10: Das Zitat stammt nicht von Tucholsky sondern von Marx und es ist falsch wie so vieles von ihm. In Wahrheit wiederholt sich die Geschichte ständig und nicht als Farce.

  19. Nik meint: (8.3.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Während der Fußball-WM hatte die FIFA formal die Oberhoheit über die Austragungsstadien. An jedem Eingang waren große Verbotsschilder, was alles verboten sei.

    Auf diesen Schildern befanden sich auch Verbotszeichen (weißes Grundzeichen, roter Rand, roter Schrägbalken und ein schwarzes Hakenkreuz — leider hab ich grad kein Bild zur Hand). Niemand kam auf die die Idee, die FIFA deswegen wgegen Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole belangen zu wollen.

    Da hätte man wohl auch einen ernsthaften Gegner fürchten müssen, der notfalls wenige Tage vorher mit der Abgage der Fußball-WB hätte drohen können…

    Nein, da greift man sich als Staatsanwaltschaft lieber einen kleinen Händler, der sich kaum wehren kann und dem schon die Anwaltskosten wehtun und die Möglichkeit der Niederlage ernsthafte Probleme bereitet.

  20. Eldersign meint: (8.3.2007 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Alles andere als ein Freispruch wäre wirklich eine Schande. Und die verantwortlichen Richter und Staatsanwälte der Vorinstanzen sollte man vielleicht nochmal auf ihre Verfassungstreue prüfen.

    @17: Wenn Du meinst, Deutschland hätte mit der Nazi-Ideologie abgeschlossen, dann irrst Du. Im Gegenteil, solche Ansichten werden stellenweise wieder Mehrheitsmeinung und gesellschaftsfähig.

  21. SoWhy meint: (8.3.2007 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Freispruch ist die einzige richtige Möglichkeit bei der ganzen Sache. Nicht umsonst fordert auch die Staatsanwaltschaft einen solchen…

  22. meaningless… meint: (8.3.2007 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    ich hab jetzt erst auf den dritten blick erkannt dass es _nicht_ "nazineger" heißt. erleichterung pur.

  23. fswerk meint: (9.3.2007 um 08:43) AntwortenReply to this comment
  24. MC Fisch meint: (9.3.2007 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Sinn und Zweck des Strafgesetztes ist ja wohl der Schutz des demokratischen Rechtsstaates. Wenn nun jemand ein Symbol verwendet bei dem eindeutig der Kampf gegen den Nationalsozialisums im Vordgrund steht passt dies nun eindeutig nicht zum ursprünglich beabsichtigiten Zweck.

    Für mich stellt sich hier die Frage, lesen die Staatsanwälte und Richter zwar das Gesetz aber verstehen Sie es auch? Ganz am Rande, ich meine in Erinnerung zu haben, dass diesbezüglich von anderen Gerichten auch schon anderes entschieden wurde. Bin momentan zu faul dies nachzuprüfen.

  25. Lifeguard meint: (12.3.2007 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Problem bei diesem Symbol ist, daß auch dieses wieder von Verfassungsgegnern getragen wird.
    Ich bin generell gegen das Verbot vom Hakenkreuz. Soll doch jeder frei zeigen, welche Gesinnung er hat. Und es steht doch auch jedem frei, denjenigen, der so etwas trägt in die richtige Schublade zu stecken.
    Denn wir sollten auch aus der Zeit gelernt haben, was Zensur bringt. Ob in die eine Richtung oder in die andere; sie ist immer falsch.
    Es steht jedem in diesem Land hier frei, seine Meinung kund zu tun. Wenn man sich jedoch legale Nazi aufmärsche anschaut, dann werden diese meist von einem haufen Chaoten begleitet, welche eben diese demokratischen Regeln unterbinden wollen. Notfalls auch mit Gewalt. Wir brauchen einfach wieder Normalität. Nach über 60 Jahren.

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