9.3.2007

Der Rabatt führt zum Anwalt

Rechtsschutzversicherungen gibt es heute meist mit Selbstbeteiligung. Die meisten Kunden machen sich allerdings keine Vorstellung darüber, was ein Eigenanteil von 150 oder 300 Euro bedeutet. Nämlich: In sehr vielen Fällen ist man nicht versichert; man zahlt selbst.

Prozesse mit niedrigen Streitwerten machen das Gros der Verfahren aus. Der Streit um die Reparatur einer Kamera, ein missglückter Kauf bei ebay, der in der Waschanlage abgerissene Außenspiegel. Bei all diesen Alltäglichkeiten muss man sich schon sehr anstrengen, um Kosten zu produzieren, welche die Selbstbeteiligung übersteigen.

Deshalb schon seit jeher mein Tipp: Wenn schon Rechtsschutz, dann ohne Selbstbeteiligung. Dann braucht man sich auch nicht über so merkwürdige Angebote Gedanken zu machen, wie sie zum Beispiel von der DEURAG (Werbeflyer) kommen.

Die Versicherung nimmt grundsätzlich 300 Euro Selbstbeteiligung. Wenn man aber einen Anwalt beauftragt, den die DEURAG empfiehlt, sinkt die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Zum Schaden der DEURAG wird dies nicht sein. Sie hat sicher entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Kollegen.

Ob man die Anwaltswahl aber wirklich von einem “Rabatt” beeinflussen lassen sollte, ist mehr als fraglich. Zumal, ich wiederhole mich, man wegen der Selbstbeteiligung ja ohnehin in vielen Fällen vergeblich auf eine Leistung durch die Versicherung hofft.

Näheres auch im RSV-Blog und im RA-Blog.

18 Kommentare zu “Der Rabatt führt zum Anwalt”

  1. Hobbyjurist meint: (9.3.2007 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Bestätigt meine Meinung. Rechtsschutzversicherungen sind in vielen Fällen herausgeschmissenes Geld. Ich war über viele Jahre rechtsschutzversichert. Eines Tages benötigte ich einmal meine Rechtsschutzversicherung, doch ausgerechnet mein Fall war von der Versicherung nicht gedeckt. Danach kündigte ich meine Rechtsschutzversicherung. Jetzt lege ich mir den entsprechenden Versicherungsbeitrag lieber unters Kopfkissen und zahle den Anwalt gleich aus eigener Tasche. Ist im Endeffekt günstiger.

  2. Hilfe,brauche anwalt meint: (9.3.2007 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Eine Verkehrsrechtsschutz halte ich aber für sinnvoll. Muss ein Gutachter eingeschaltet werden, kommen ordentliche Summen zusammen; und DIE 60 EUR/Jahr müssten drin sein.

  3. Jürgen meint: (9.3.2007 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Wie so vieles im Leben ist auch das ein Glücksspiel. Ich spare mit meiner Selbstbeteiligung so einiges an Beiträgen. Wenn ich drei Jahre lang keinen Rechtsstreit bezahlen muss, bin ich im Plus. Und so eine Versicherung hat man für den Fall der Fälle, der hoffentlich nie eintritt. Und wenn er dann doch mal eintritt, dann hab ich die 300 Euro auch noch.

  4. Andreas Klein meint: (9.3.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @2: Und meistens ist man durch seine Mitgliedschaft in einem Verkehrsclub (ADAC, AVD usw.) sowieso schon mit einer Verkehrsrechtschutz gesegnet … da kann man sich die 60 EUR auch wieder sparen! ;)

  5. Udo Vetter meint: (9.3.2007 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Die ADAC-Mitgliedschaft umfasst keinen Verkehrsrechtsschutz. Die kann man aber relativ preiswert dazu kaufen. Habe ich übrigens selbst.

  6. 321 meint: (9.3.2007 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Ich kann aus Erfahrung nur immer wieder sagen – Autofahren ohne Verkehrsrechtsschutz ?
    Mieter ohne Mietrechtsschutz ?
    Arbeitnehmer ohne RS ?

    Im übrigen lohnt sich die normale Familienrechtsschutz auch im Fall des Streites um EU/'BU Rente – auch da kommen schnell erhebliche Gebühren zustande – oder noch ein Ergänzugnsgutachten.

    Kann ich jeweils nur zu RS raten – in allen Fällen schnell mal hohes Risiko und anständige Streitwerte –

    aber für Kleinigkeiten wie den Ebay – Kauf lohnt es sich wirklich nicht.

    Aber eine Versicherung ist eben zur Sicherung gegen nicht planbare Ereignisse gedacht – und nicht dafür da jedes Jahr zumindest Gebührenumsatz in Höhe der Beiträge zu produzieren.

  7. Jan meint: (9.3.2007 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Es mag ja schon sein, daß für einen durchschnittlichen RSV-Kunden eine hohe Selbstbeteiligung nicht so sinnvoll ist. Aber es gibt sicher auch solche, für die es sinnvoll sein kann. Mich zum Beispiel. Ich habe zwar gerne Recht und lasse mich ungerne bescheißen, aber ich bin trotzdem zu faul, wegen Kleinigkeiten zum Anwalt zu laufen. Meine Haftpflichtversicherung habe ich ja auch nicht, um Kleinigkeiten kaputtmachen zu können, sondern weil ich keine Lust habe, enorme Summen an Schmerzensgeld zu bezahlen, wenn ich mal Mist bauen sollte.

  8. Udo Vetter meint: (9.3.2007 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich der SB-Problematik bewusst ist, ist das schön und gut. Leider haben wir immer wieder Mandanten, die entsetzt darüber sind, dass sie 300 Euro zahlen müssen – und sich ihre RSV mit 2,47 € beteiligt. Oder die gar nicht wissen, dass sie eine SB vereinbart haben.

  9. pirat! meint: (9.3.2007 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    viele mandanten leiten sich eine rechtsschutzversicherung, obwohl sie dem grunde nach anspruch auf beratungshilfe und prozesskostenhilfe haben. wenn man eine drei- oder gar vierköpfige familie mit seinem arbeitseinkommen versorgen muss, reicht selbst das gehalt eines guten handwerkermeisters oft gar nicht aus, um die pkh-grenze zu überschreiten. in diesen fällen können pkh und beratungshilfe eine alternative zum rechtsschutzversicherer sein. natürlich bleibt da ein kostenrisiko, wenn man den pkh-prozess nämlich verlieren sollte.

  10. Markus P meint: (9.3.2007 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    @6
    Für den Arbeitnehmer ist meist eine Mitgliedschaft in der zuständigen DGB-Gewerkschaft sinnvoller und Sozial- und Arbeitsrecht "mit drin".

  11. RA J. Melchior meint: (9.3.2007 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @9 – Pirat: „Kostenrisiko" – Eben! PKH ist in keiner Weise eine Alternative zu einer Rechtsschutzversicherung:

    Zum einen trägt sie immer nur die Kosten des eigenen Anwalts, nicht aber die der Gegenseite. D.h., wenn der Prozess verloren geht, hat der PKH-Bezieher diese Kosten zu tragen.

    Zum anderen wird die Gewährung von PKW zunehmend restriktiv gehandhabt, und so arm sind viele auch nicht, dass sie tatsächlich die hier allein relevante PKH ohne Ratenzahlungsverpflichtung erhalten würden. Und zudem kann auch dann die PKW noch in voller Höhe zurückgefordert werden, falls sich die Vermögensverhältnisses des Antragstellers binnen vier Jahren nach Gewährung verbessert haben.

    Um es zu differenzieren: Meine 15-jährige Erfahrung insbesondere in Verkehrssachen lehrt: Wer ohne Rechtsschutzversicherung Auto fährt, ist leichtsinnig! Ob eine Rechtsschutzversicherung auch im privaten Bereich sinnvoll ist, mag jeder selbst entscheiden.

    Eine Selbstbeteiligung ist jedenfalls kaum sinnvoll: Zunächst ist der Prämienunterschied zu einer Variante ohne Selbstbeteiligung eher gering und schon beim ersten Schadensfall für Jahre verbraucht. Ferner kann sie bei eine alltäglichen Konstellation richtig teuer werden:

    Ein Verkehrsunfall geht sehr häufig mit einem Bußgeldverfahren einher. Der Mandant will also Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben und in dem Bußgeldverfahren verteidigt werden. Manche Rechtsschutzversicherer meinen nun – juristisch durchaus zutreffend – es ginge hier um zwei rechtlich verschiedene Sachverhalte, also falle die Selbstbeteiligung auch zwei Mal an (andere gegen hingegen von einem einheitlichen Lebenssachverhalt aus und berechnen die Selbstbeteiligung nur ein Mal).

  12. RA J. Melchior meint: (9.3.2007 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    "auch dann die PKW" – sorry, natürlich die "PKH"

  13. Stefan meint: (9.3.2007 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Ähm bei einem Rechtsstreit über einer Erwerbsminderungsrente würde ich mich nicht vertreten lassen.
    Für was?
    Gutachten beantragen kann ich auch selbst.

  14. 321 meint: (9.3.2007 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @11 / 12
    alles vollkommen richtig – und wenn PKH bewilligt wird kommt diese bei schon etwas Einkommen und Vermögen nur als Ratenzahlung in Betracht … d.h. es ist nur eine Zwischenfinanzierung bei vollem eigenem Risiko.

    Und wenn PKH nur in Raten in Betracht kommen würde gibt es auch keine Beratungshilfe.

    Und wie ich den Rechtsschutz für mich absichere – da muß ich sehen was für mich am besten ist – ob eben Mieterbund, ADAC und Gewerkschaft – oder eben vielleicht doch eine Familienrechtsschutz.

    Und Herr Kollege Vetter – das Büro weist doch sicher potentielle Mandanten von vornherein darauf hin die Rechtsschutz zu prüfen und gegebenenfalls schon den Vorschuß in Höhe der Selbstbeteiligung mitzubringen.

    Das funktioniert doch inzwischen sogar schon in MV!

  15. SvenR meint: (9.3.2007 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Dumme Frage: Bezahlt die RV auch die Gerichtskosten? Ich hoffe ja, "abba isch weisses nit".

  16. Tilman meint: (9.3.2007 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Ich stimme 1 und 3 zu – Ich würde die Selbstbeteiligung nehmen. Ein Risiko von 300 Euro kann ich tragen. Ich versichere ja auch nicht meinen Fernseher oder Waschmaschine, dabei können die auch kaputt gehen und schon kostet es ein paar Hunderter.

    Versicherungen sollten dazu sein, hohe, untragbare Risiken abzusichern, die an die Existenz gehen. Die 300 Euro sind zwar ärgerlich, gehen aber nicht an die Existenz.

  17. Anonymous meint: (9.3.2007 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Es kommt halt auf die Kosten an. Wenn die RSV mit Selbstbeteiligung nur nen apfel und ein halbes ei weniger kostet, lohnt es eben nicht. Taschenrechner hilft.

  18. Andreas Kunze meint: (9.3.2007 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung halte ich aus mehreren Gründen für sinnvoll:
    - sie senkt die Prämie
    - sie erhöht die Hemmschwelle, wegen Banalitäten zu streiten (sofern der Kunde weiß, dass er eine SB hat)
    - sie verringert das Risiko, wegen mehrerer Schadenfälle von der Versicherung rausgeschmissen zu werden – und ausgerechnet dann keinen Versicherungsschutz mehr zu haben, wenn man ihn wegen eines großen Dings wirklich benötigt.

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