13.3.2007

Haftbefehl, aber niemand greift zu

Möglicherweise hat eine Justizpanne einen Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt ermöglicht. Am vergangenen Freitag hat ein Mann seine Frau und eine seiner Töchter auf offener Straße erschossen.

Zwei Stunden vorher war der Täter noch im Amtsgericht bei einem Sorgerechtsstreit aufgetreten. Die Anwältin der Frau soll den Richter darauf hingewiesen haben, dass der Mann wegen versuchter Vergewaltigung gesucht wird, berichtet die FAZ. Obwohl der Richter mit der Staatsanwaltschaft telefonierte, sei der Haftbefehl nicht volltstreckt worden. Eventuell sei der Haftbefehl nicht im Polizeicomputer gespeichert gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld soll nun prüfen, wieso der Mann nicht verhaftet wurde.

Weitere Informationen bei Spiegel online

25 Kommentare zu “Haftbefehl, aber niemand greift zu”

  1. Wolf Hagen meint: (13.3.2007 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    "Die Staatsanwaltschaft Krefeld soll nun prüfen, wieso der Mann nicht verhaftet wurde."

    Ein bischen spät, wie ich finde.

  2. h.c. meint: (13.3.2007 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Alle machen sich Gedanken um öffentlich zugängliche Sextäterdatenbanken. Vllt. sollte man sich mehr Gedanken an funktionierende, interne Datenbanken machen, die auch entsprechend gepflegt werden?

    Würde wohl viel viel viel viel viel viel viel mehr Erfolg bringen. Aber die Deutschen mögen ja einfache, populistische Lösungen.

  3. Referendar meint: (13.3.2007 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Die Idee, dass in Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht auch teilweise stümperhaft gearbeitet würde, hätte aber für niemanden, der sich diesen tragischen Fall vor Augen führt, neu sein dürfen. Falls doch, wäre ich wirklich überrascht.

  4. Matt meint: (13.3.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Wenn man nun alle Kreditkartenbesitzer auf Haftbefehle überprüft hätte…

    SCNR!

  5. Jemand meint: (13.3.2007 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Der hat mit Sicherheit zu viele Killerspiele gespielt oder war ein islamischer Fundamentalist. Eines von beiden!

  6. h.c. meint: (13.3.2007 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @5 (Jemand), der hat bestimmt mal ein "Killerspiel" im Schaufenster gesehen…

  7. Interessierter meint: (13.3.2007 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Bild wird geifern, und am Stammtisch ist die StA Helfershelfer. So einfach ist das.

  8. A. John meint: (13.3.2007 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @2: Vllt. sollte man sich mehr Gedanken an funktionierende, interne Datenbanken machen, die auch entsprechend gepflegt werden?
    Diesem Gedanken steht ein jeden Fortschritt verhinderndes Bollwerk entgegen: Der Föderalismus.
    Dank dieser monströsen Geldvernichtungs- und Blockademaschine wird es auch bei diesem Thema gelingen, Verbesserungs- und Rationalisierungsbemühungen durch egoistische Kleinstaaterei zu hintertreiben.
    Zu welchem Irrsinn das führt, sieht man ja nicht nur am Polizeirecht, sondern an nahezu allen Reformbestrebungen. Beispiele: Rechtschreibreform, Gesundheitsreform, Rauchverbot usw. usf.

  9. h.c. meint: (13.3.2007 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @8 (A. John),

    ich sehe mich dazu verpflichtet, Ihrer Liste einen sehr wichtigen Faktor voranzustellen: Jugendstrafvollzug!

    Und zumindest ein Minister Buttolo sollte doch dazu aufgefordert werden, innerhalb seines Sachsens für eine halbwegs funktionierende Struktur zu sorgen, statt sich mit populistischem Aktionismus, das zu MEHR Verbrechen und Schaden führt*, zu Frieden zu geben.

    *In 2-6 Wochen wird es dazu eine entsprechende Internetseite von mir geben, bis dahin muss ich aber noch einige Unterstützer finden. Sonst könnt ich es heute schon präsentieren.

  10. Volker meint: (13.3.2007 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    Langsam: der Mann wurde gesucht, aber gab es einen Haftbefehl? Das habe ich nicht gelesen.

  11. Flo meint: (13.3.2007 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @9 (h.c.): Gibt es zu dem Themengebiet irgendwo schon tiefergehende Hintergrundinformationen? Und in welcher Form ist Unterstützung nötig?

  12. h.c. meint: (13.3.2007 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    @11 (Flo)

    Nö, tiefergehende, zusammenhängende Informationen dazu gibt es nicht. Jedenfalls nicht öffentlich, in Forschungsinstituten sieht das anders aus.

    Das eine Sextäterdatenbank mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führt das es mehr Straftaten und auch MEHR Rückfalltaten gibt ergibt sich zwar nicht unbedingt aus dem "gesundem Menschenverstand" heraus, sind allerdings aus kriminalpsychologischer Sicht erklärbar (Prof. Pfeiffer vom KFN hat sowas ähnliches schon mal geäußert, und zwar bei einem für FOCUS-Verhältnisse relativ objektivem FOCUS-Bericht). Durch Isolation und Hass (+x) gegenüber dem Straftäter steigt die Rückfallgefahr. Durch die Androhung der nachträglichen Sicherungsverwahrung übrigens auch, aber schon damals wurden die Erkenntnisse der Fachpersonen ignoriert. Z.B. verhalten sich die meisten Sexualstraftäter nun so, damit sie nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden, während ohne die nachträgliche Sicherungsverwahrung – das heißt mit dem festen Wissen, das man (spätestens) dann und dann rauskommt – die Bereitschaft zu einer Therapie FÜR die Therapie erheblich größer war. Dadurch ist es also noch viel viel viel schwieriger gewurden, Straftäter zu therapieren und dies auch erfolgreich zu erkennen. Auch wenn öffentlich natürlich immer nur die Gutachter die Alleinschuldigen sind, die nicht in der Lage sind hellzusehen…

    Insgesamt habe ich aber 16 Stichpunkte + Argumentation dazu.

    Schaden, hier mal "nur" ein Auszug aus der Opferperspektive:

    Stellen Sie sich mal vor, ein Kind wird Opfer eines Sexualverbrechens. Dort kann es (und kommt es sehr oft auch) zu Sekundärviktimisierungen kommen, z.B. durch Verhaltensänderungen gegenüber dem Opfer die nicht unbedingt immer böse gemeint sein müssen (z.B. durch Überbehütung durch die Eltern), aber doch durchaus böse sein kann bzw. die Personen schlichtweg überfordert sind (was sich z.B. durch Isolation in der Schule äußert). Nun ist es ja so, das die meisten Sexualstraftaten nicht durch Fremde begangen werden. Stellen Sie sich vor, das die Klassenkameraden von der Straftat nichts wussten (meistens der Fall), sprich kommt es zu keiner Verhaltensänderung. Wenn diese aber nun das Bild des Täters finden und ihn als Bekannten des Kindes erkennen kann es eben doch zu diversen Verhaltensänderungen kommen, die zur (stärkeren) Sekundärviktimisierung führen können. Man kann ja schlecht ALLE Bekannten ALLER Opfer schulen, sich richtig zu verhalten, und selbst dann sind die meisten vermutlich nicht in der Lage dies zu tun. Dazu muss das Kind ja nicht mal Opfer gewesen sein, zumindest bei Primärpädophilen ist es ja so das diese mit vielen Kindern Kontakt haben, aber i.d.R. nicht mit allen (wenn überhaupt) sexuellen Kontakt haben. Z.B. bei einem Fußballverein wo er 20, 30 Kinder trainierte, aber nur gegenüber 2 oder 3 Kindern strafrechtlich in Erscheinung trat. Das Opfer wird meist mit an den Pranger gestellt. Deren Angehörige ("Wie konntest du das nur nicht erkennen???") natürlich auch.

    Außerdem: Die wenigsten Sexualstraftaten werden durch Wiederholungstäter begangen. Durch die weitere Manifestierung auf POTENZIELLE Gefahren ist es nicht unwahrscheinlich, das REALE Gefahren (durch Ersttäter oder andersgelagerte Dinge) nicht erkannt werden, und damit viktimisierte Kinder vernachlässigt werden.

    Die Forderungen des Ministers Buttolo, nur Personen im Wohnkreis und mit Kindern Zugang zu gewehren ist ein hingegen sehr gut überlegter Akt. So hat er nämlich immer noch die größten Chancen, das dies nicht als verfassungswidrig eingestuft wird, obwohl es eigentlich für jeden klar ersichtlich sein müsste das das aber rein GAR KEINEN Schutz bietet, selbst nach dem "gesundem Menschenverstand". Wie bei so vielen anderen Themen wird es dann wieder Stück für Stück ans amerikanische Vorbild angeglichen, damit man die "Gesetzeslücken" schließen kann. Und wenn immer nur ein Stückchen verfassungsfeindlicher wird hat man natürlich Schwierigkeiten zu rechtfertigen, warum es nun plötzlich von dem einen auf dem anderen Schritt verfassungswidrig sein soll. Das gibts in Deutschland oft genug…

    Mal davon abgesehen bietet es keinen Schutz (überfallartig kann man nicht verhindern, planvoll vorgehende Täter werden ihren Plan entsprechend abändern) bietet, sondern eher Gewalttaten gegen zufällig verwechselte Personen.

    Ein weiteres: Warum sollte sich ein Sexualstraftäter noch freiwillig therapieren lassen, wenn er mit ständigen Anfeindungen rechnen muss oder dies sogar schon erlebt? Die Bereitschaft dazu nimmt dann auch ab. Auch von Therapeuten, die sich nicht den polemischen Angriffen von anderen Personen gefallen lassen wollen. Freiwillig begonnende, ambulante Therapien sind aber meistens die erfolgreichsten. Wenn man soetwas verhindert bleibt die Rückfallgefahr auch deutlich höher.

    Usw. Usw. Usw.

    Unterstützung brauch ich für die Vollständigkeit der Stichpunktliste + deren Argumentation, außerdem brauche ich noch Erstunterzeichner. Und die Programmierung erfordert auch mehr Sachkenntnis als ich diese habe, da im Internet noch Zweitunterzeichner unterzeichnen dürfen. Dafür treffe ich mich am Samstag aber mit einem Fachmann einer großen bekannten Firma. ;o)

  13. Florian meint: (14.3.2007 um 01:01) AntwortenReply to this comment

    @ 5:
    "Der hat mit Sicherheit zu viele Killerspiele gespielt oder war ein islamischer Fundamentalist. Eines von beiden!"

    War war scheinlich als Seitenhieb auf alle stereotypen Vereinfacher gemeint.
    Nur leider:
    Der Mann war Türke – und ein "Ehrenmord"-Hintergrund scheint durchaus nicht fern zu liegen.

  14. Anonymous meint: (14.3.2007 um 01:13) AntwortenReply to this comment

    "Nur leider: Der Mann war Türke – und ein “Ehrenmord”-Hintergrund scheint durchaus nicht fern zu liegen."

    Ja und? soll der Immigrant aus den USA straffrei ausgehen, wenn er mutmaßliche Einbrecher mit seiner Schrotflinte erschießt (das ist halt bei uns so üblich)?

  15. Uwe meint: (14.3.2007 um 06:15) AntwortenReply to this comment

    Der Taliban-Trojaner auf dem Polizei-Computer hat's wieder gelöscht.

  16. h.c. meint: (14.3.2007 um 07:15) AntwortenReply to this comment

    @13 (Florian),

    "Der Mann war Türke – und ein “Ehrenmord”-Hintergrund scheint durchaus nicht fern zu liegen."

    Beim Deutschen schimpft sich das Rachemord, beim Türken Ehrenmord.

    Ist die Motivation die dahinter steckt im konkreten Fall wirklich so verschieden?

  17. PeterPetersen meint: (14.3.2007 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen davon, dass wohl irgendwie geartetes menschliches Versagen bei der StA vorliegt ist die Frage doch eigentlich, weswegen der Richter bei der StA anruft, anstatt entweder seine Justitwachtmeister oder die Polente zu informieren. Wenn ich Zahnschmerzen habe rufe ich auch nicht bei der Krankenkasse an.

  18. xx meint: (14.3.2007 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Mein Vertrauen in Leute, die uns eingetlich beschützen sollen wächst ins unermessliche.
    Vielen Dank dafür.
    Ich fühl mich gleich viel besser.

  19. Kheldar meint: (14.3.2007 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    @h.c.: Ihre Verärgerung über Herrn Buttolo in allen Ehren…

    ..aber wenn Sie die Datenbank mal aus der Sicht des Politikers betrachten, kommen Sie ganz schnell zu der Erkenntnis, dass die Idee einfach nur genial ist.

    Warum? Ganz einfach: Heute gibt es viele Schuldige
    - der Gutachter, der den Täter für geheilt hielt
    - der Richter, der dem Gutachter geglaubt hat
    - die Politiker, die keine schärferen Gesetze erlassen haben
    - …

    Und mit der Datenbank? Stehen die Schuldigen zweifelsfrei fest -> die Eltern. Schließlich hätten die nur vorher in die Datenbank schauen brauchen.

  20. stefano picco meint: (14.3.2007 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    warum wundert mich das alles nicht, bei meiner stadt mönchengladbach …

  21. Es ist wirklich erschreckend meint: (14.3.2007 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube ich würde Amoklaufen wenn einer meine Familie töten würde obwohl er hinter Schloß und Riegel sitzen müßte!
    Aber mal im Ernst wird es hier einen Schuldigen geben? Vermutlich wird wieder alles unter den Teppich gefegt.

    Kann es vielleicht daran liegen das die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach noch immer im Ermittlungsverfahren gegen die RC-Netzwerk GmbH steckt und deshalb leicht überlastet ist?

    Man muß da ja schon Prioritäten setzen und erst das wichtigere erledigen. Aber eine Frage an die Profis:
    Wieso hat man den Mann nicht einfach im Gerichtssaal verhaftet?
    Und warum muß die Anwältin des späteren Opfers unsere Behörden darüber informieren daß gegen diesen Herren ein Haftbefehl vorliegt?

    Werden Mördende Niederländer eigentlich des Landes verwiesen wenn sie verurteilt worden sind?

  22. h.c. meint: (14.3.2007 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    @19 (Kheldar)

    Die Mitschuld auch auf die Eltern (und nahe Bekannte) des Opfers zu lenken habe ich in meinem Stichpunkt Nr. 15 angeführt. Ich habe bis dato 18 Stichpunkte, werde diese ggf. etwas straffen und neu sortieren. Aber der Vollständigkeit halber zähle ich alle auf:

    1. Die Datenbank schützt keine Kinder!
    2. Die Datenbank verhindert keine Verbrechen!
    3. Die Datenbank führt zu Stigmatisierung Straffälliger und damit zu einer erhöhten Rückfallgefahr!
    4. Die Datenbank verhindert effektive Resozialisierung!
    5. Die Datenbank führt zu einer Sekundärschädigung von Opfern!
    6. Die Datenbank macht die Angehörigen zu Mitverurteilten!
    7. Die Datenbank verhindert ein gesellschaftsförderndes Leben!
    8. Die Datenbank schädigt eigentlich unbeteiligte Kinder!
    9. Die Datenbank fördert die Pauschalisierung!
    10. Die Datenbank fördert Selbstjustiz!
    11. Die Datenbank fördert Gewalt auch gegen Unschuldige!
    12. Die Datenbank sorgt für eine Abnahme der Bereitwilligkeit für freiwillige Therapien – seitens der Täter und seitens der Therapeuten!
    13. Die Datenbank lenkt von der realen Gefahr zur potenziellen Gefahr ab!
    14. Die wenigsten Sexualstraftäter werden rückfällig!
    15. Die Datenbank kann die Schuld auf Eltern und Dritte lenken!
    16. Die Datenbank ist eine Bankrott-Erklärung des Staates!
    17. Die Datenbank ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich!
    18. Die Datenbank unterstützt faschistisches Gedankengut!

    Nr 4 und 7 werde ich wohl zusammenfassen, Nr 13 und 14 vielleicht auch, Nr. 18 werde ich ggf. noch rausfallen lassen.

  23. Colin meint: (14.3.2007 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    Türke? Nein. Die deutschen Medien haben berichtet, dass er ein Niederländer war. Das haben die Niederländer so an sich, mal schnell zur Flinte greifen, wenn der Streit um das Sorgerecht der Kinder wieder einmal – wie üblich – vor deutschen Gerichten zum Nachteil des Vaters ausgeht.

  24. h.c. meint: (14.3.2007 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    @23 (colin), ahja? Man lernt nicht aus…

  25. Wat nu? meint: (18.3.2007 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    "Aber mal im Ernst wird es hier einen Schuldigen geben? "

    Nein, weil hier zwar eine Justizpanne vorliegt, die aber nicht im strafrechtlichen Sinne ursächlich für die Morde war.

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