14.3.2007

Noch mal telefoniert

Mein Mandant ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen. Darüber hatte ich mit der Sachbearbeiterin bei der Bußgeldstelle gesprochen. Doch sie sah keine Möglichkeit, von ihren internen Vorgaben abzuweichen. Möglicherweise, tröstete sie mich, habe später der Amtsrichter ein Einsehen.

Nach Erlass des Bußgeldbescheides hat mein Mandant selbst noch einmal angerufen. Ich weiß nicht, mit wem er redete. Aber er muss es prima gemacht haben. Denn der Bußgeldbescheid wurde abgeändert. Der Mandant zahlt eine höhere Buße, dafür kriegt er kein Fahrverbot. Genau das, was ich eigentlich auch erreichen wollte.

Manchmal komme ich mir klein und nutzlos vor.

43 Kommentare zu “Noch mal telefoniert”

  1. h.c. meint: (14.3.2007 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Einfach die ganze Stelle durchtelefonieren. Irgendwer wird sich mit dem Vorschlag immer einverstanden erklären.

    Hat manchmal mehr was mit Glück als mit Verstand zu tun.

  2. Justus meint: (14.3.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Ich nehme an, dass er erfolgreich über den wahrscheinlichen Verlust seines Arbeitsplatzes, den er praktisch nur mit dem Auto erreichen könne, gejammert hat.

  3. Hamburger Rechtsanwalt meint: (14.3.2007 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @ h.c.

    Die ganze Stelle durch zu telefonieren, geht leider nicht. Jede Bußgeldangelegenheit ist einem einzelnen Sachbearbeiter zugewiesen.

    @ U.V.

    Vielleicht war es ja nur "steter Tropfen hölt den Stein". Dann haben Sie mit Ihrem Einsatz wenigstens den Grundstein zum späteren Erfolg des Mandanten gelegt.

  4. Tommy meint: (14.3.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Ich finde eine solche Entscheidung schlichtweg eine Unverschämtheit: der gute Herr wusste doch schon vorher, dass er auf seinen Führerschen angewiesen ist und hätte sich einfach an die Regeln halten sollen so wie viele andere Verkehrsteilnehmer auch, die ebenfalls auf die Fahrerlaubis angewiesen sind.

    Diesen Ablaßhandel "höhere Geldbuße gegen Wegfall Fahrverbot" kann ich nicht gutheißen.

  5. Annika meint: (14.3.2007 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @Tommy also das find ich jetzt übertrieben. Klar ist sowas unvernünftig, aber 1. weißt du nicht, ob er nicht 'nen nachvollziehbaren Grund hatte, und 2. gibt es genau dafür ja die Geldstrafe (damit man einsieht, dass man Vorschriften verletzt hat). Deswegen möglicherweise seinen Arbeitsplatz zu verlieren ist maßlos unverhältnismäßig.

  6. Jörg meint: (14.3.2007 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @ 4: Vorschriftsbüttel !

  7. Nico meint: (14.3.2007 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @4: Heißt das, dass man aufgrund eines kleinen Moments der Unachtsamkeit (Raser, Drängler mal außen vor gelassen, wir kennen ja den akuten Fall nicht) seinen Job und damit u.U. seine Existenz aufgeben muss? Vollkommen überzogen meiner Meinung nach. Durch eine höhere Geldbuße lernt man auch und kann außerdem dem Staat weiterhin als Steuerzahler nützen, anstatt ihn als Amtsgänger zu belasten.

  8. Christian meint: (14.3.2007 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Wenn ein anderer Mensch von einem zu schnell fahrenden zum Krüppel gefahren wird, nur weil er/sie zur falschen Zeit am falschen Ort ist, dann ist das auch "maßlos unverhältnismäßig".

  9. @8 meint: (14.3.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Ja, das passiert ja bekanntermaßen TAG UND NACHT an den bekannten Lieblingsknipsstellen der grünen Pest auf deutschen Autobahnen (100 km wegen "Gefälle" und ähnliche Sinnlosigkeiten)…

    Aber demnächst werden die Ökostalinisten ja sowieso flächendeckend Tempo 100 durchsetzen.

  10. h.c. meint: (14.3.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @3 (Hamburger Rechtsanwalt)

    Na gut. Dann muss man ihn halt solange nerven bis er seine Meinung ändert.
    Ich habe bisher immer mit einem Schreiben alles erledigt gehabt. Da hab ich auch diverse Romane geschrieben, teilweise mit doch recht skurillen und eigentlich unbedeutenden Argumentationen. Aber mein Schreiben ist wohl immer so verwirrend das die gleich aufgeben, die wollen lieber kein zweites Schreiben provozieren. ;o)

  11. Thomas Bliesener meint: (14.3.2007 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    "abgeändert"? Ist das so etwas wie absenken, anmieten oder vorwarnen? ;)

  12. Sonnenkicker meint: (14.3.2007 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Man sollte auch mal dran denken, dass es in Deutschland so ziemlich keinen Arbeitsplatz gibt, den man nicht mit oeffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Strafe muss sein. Oder anders gesagt: wo ist hier der Gleichheitsgrundssatz?

  13. teufl meint: (14.3.2007 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    mhh… kann man in dem fall als anwalt eigentlich guten gewissens (sic!) ne rechnung über die erbrachte leistung schreiben…?

  14. Hamburger Rechtsanwalt meint: (14.3.2007 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @ 12

    Müllabfuhr, Krankenwagenfahrer, Handwerker im Außendienst, Vertreter, Taxifahrer, Kurierdienst …

    Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Annika (#5) und Nico (#7) an.

    @ 13

    Gemein gute Frage…

  15. Hootch meint: (14.3.2007 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @13, teufl:
    Ich vermute mal, dass Anwälte (ähnlich wie andere Berufsgruppen) so etwas wie "Für anwaltliche Bemühungen erlaube ich mir zu berechnen:…" in ihre Rechnungen Schreiben. Deswegen (zur Frage): Ja!

    Grüße!

  16. maxi meint: (14.3.2007 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @ 12
    schonmal nachgedacht?
    berufskraftfahrer, taxifahrer, busfahrer, rettungswagenfahrer usw usf: wo haben die ihren arbeitsplatz? was brauchen sie dafür?
    btw, hier inner provinz kann ich dir ganze fabriken nennen, die nicht mit dem öpnv erreichbar sind.
    pappe wech – job wech – un denne?

  17. Andy meint: (14.3.2007 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Wer "beruflich" (wer behauptet das eigentlich nicht?) auf seinen Führerschein angewiesen ist, fährt auch dementsprechend und benimmt sich nicht wie die Wildsau im Vorgarten. Somit fallen auch gar keine Punkte und schon gar kein Fahrverbot an.

    Punkt.

    Riesensauerei sowas. Geld regiert eben die Welt.

  18. Hilfe,brauche anwalt meint: (14.3.2007 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    @17
    Lieber Andy,
    gerade der, der nicht nur zum Brötchen holen seinen Wagen aus der Garage holt, "spult" einige Kilometer ab (auch uns Anwälte eingeschlossen). Da kommt es schon einmal vor. Und diese legitime Vorgehensweise greift auch nicht bei Wiederholungstätern so ohne weiteres.

    Aber was soll so ein Spruch bei einem ev. Ersttäter? Dann lieber ALG II auf Kosten der Allgemeinheit?

    Und zur "Wildsau" kann man schnell werden, wenn die Andy´s dieser Welt mit 180 km/h oder langsamer kilometerlang auf der Überholspur bleiben, weil am Horizont ein LKW zu sehen ist.

  19. G meint: (14.3.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @8 Christian

    Für solche Sachen gibts dann z.b. noch den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung und aus einer solchen Sache kommt man dann auch nicht mehr einfach mit nem Telefonat raus.

  20. maxi meint: (14.3.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @17, Andy

    Noch nie Unaufmerksam gewesen? Noch nie einen Fehler gemacht?
    Schau mal in Deine Handflächen, punktförmige Narbe in jeder?

  21. Seemann meint: (14.3.2007 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Vieleicht gabs ja ne kleine Spende in die Vereinskasse,die man als seriöser Anwalt natürlich nicht anbieten kann.

  22. Jemand meint: (14.3.2007 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Der gute Herr zahlt jetzt womöglich ein Vermögen an Rechtsanwaltskosten und ärgert sich, wieso er Ihnen vertraut und nicht direkt selber angerufen hat. Sowas ist mir auch schon passiert. 5000 Euro für einen RA ausgegeben und die Sache mit einem persönlichen Telefonat geklärt. RAe sollten sowieso nur Erfolgshonorare bekommen.

  23. Schnellfahrer meint: (14.3.2007 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Man muss sich mal vor Augen halten, dass die Tempolimits immer so gewählt sind, dass auch die dümmsten und schlechtesten Fahrer nicht aus der Kurve fliegen.
    Wenn ich nun meine Geschwindigkeit eigenverantwortlich meinen Fähigkeiten anpasse, mag das einem Fahrer, für den das Limit aufgestellt wurde, natürlich vorkommen als wäre eine Wildsau unterwegs.
    Aber selbst unter diesen Fahrern, sollte es auch nur einem solchen so vorkommen, der Regeln unreflektiert um ihrer selbst willen befolgt und nicht in der Lage ist über den Tellerrand (seiner begrenzten Fähigkeiten) hinauszuschauen.

  24. Langsamfahrer meint: (14.3.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Tempolimits sollen nicht nur den Fahrer vor dem "Rausfliegen" schützen, sondern manchmal (zumindest habe ich mir das sagen lassen) auch der Umgebung zu Gute kommen. So in Wohngebieten zwecks spielender Kinder oder Lärmbelästigung. Oder können Sie auch leise fahren? Oder Hellsehen, dass in zwei Sekunden plötzlich ein Kind auf die Strasse springt?

  25. Wolf Hagen meint: (14.3.2007 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Ach, ist sowas jetzt frei verhandelbar? Klar, ein Fahrverbot schmerzt mehr als ein höherer Bussgeldbescheid und wer die Ocken hat ist fein raus. Soll aber gerade ein Fahrverbot nicht erzieherische Wirkung haben? Schlimm, wenn die aus falsch verstandenem Mitleid irgendwelcher Entscheidungspersonen zunichte gemacht wird.

    Vor ein paar Jahren wurde ich Zeuge, wie ein Kieslaster in voller Fahrt über eine auf Rot stehende Fussgängerampel fuhr und ich die schon auf der Fahrbahn befindlichen beiden 7-jährigen Schulkinder noch zurückreissen konnte. Der Fahrer fuhr weiter. Die nächste Handlung war, die Polizei zu verständigen und denen mitzuteilen was geschehen war. Der Fahrer wurde wenig später gestellt. Alkotest positiv mit 1,9 Promille.

    Ein paar Monate später bei der Verhandlung, zu der ich als Zeuge geladen war, stellte sich dann heraus, dass der Berufskraftfahrer ausser seinem Führerschein auch seine Stelle verloren hatte und die Familie in recht große existenzielle Schwierigkeiten geraten war. Dazu kassierte er dann auch noch längere Zeit Entzug der Fahrerlaubnis und einen Bussgeldbescheid.

    Ich hatte mit allem gerechnet, doch dass sich der Verurteilte und seine Frau nach der Verhandlung bei mir bedankten, dass es noch so glimpflich verlaufen sei, kein Personenschaden oder Schlimmeres geschehen sei, damit hatte ich nicht gerechnet.

  26. Anonymous meint: (15.3.2007 um 02:40) AntwortenReply to this comment

    Wer glaubt, dass er ein Fahrverbot wegen einer "kleinen Unachtsamkeit" erhalten sollte, sollte mal einen "Reality Check" machen-

    @18
    "Und zur “Wildsau” kann man schnell werden, wenn die Andy´s dieser Welt mit 180 km/h oder langsamer kilometerlang auf der Überholspur bleiben, weil am Horizont ein LKW zu sehen ist.

    Richtgeschwindigkeit – 130.

    Dein Auto kann schneller fahren, ich weiß *Applaus", aber dein Kopf kann ab dieser Richtgeschwindigkeit nicht mehr verhältnismäßig mithalten.

    Ist so wie mit Alkohol – Beeinträchtigungen gibt es auf jeden Fall nur ab wann es zu viel ist, klärt das Gesetz

  27. Siggi meint: (15.3.2007 um 06:52) AntwortenReply to this comment

    @18:

    Ich erlaube es mir auch manchmal, mit 180 km/h die Überholspur zu blockieren :-)

  28. mark meint: (15.3.2007 um 08:14) AntwortenReply to this comment

    ich habe den eindruck, dass jeder punktesünder beruflich auf seinen führerschein angewiesen ist…

  29. Hilfe,brauche anwalt meint: (15.3.2007 um 08:15) AntwortenReply to this comment

    @26
    @Siggi 27

    "Richt"geschwindigkeit hat schon eine besondere Bedeutung.

    Und Auto? Falsch – das Reisschüsselchen fährt über 300 km/h ;), aber nur dann, wenn den Bahn frei ist. Und frei könnte sie sein, wenn die "Oberlehrer" dann auch gleichzeitig das Rechtsfahrgebot beachten.

    Es ist also immer zweischneidig, wenn man jemanden belehren will :)

  30. xx meint: (15.3.2007 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    Süß, ihr denkt wirklich es ginge hier im Gerechtigkeit ?
    Es geht um Geld. Immer ! Und wer es hat, kann sich damit auch Freiheit kaufen.

  31. pebbi meint: (15.3.2007 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    Ach du lieber Himmel… ich finde zwar auch, dass jeder seine Strafe bekommen sollte, aber man kann es auch übertreiben. Keiner hier weiss doch, wie die Strafe zustande kam. Eine leere Autobahn würde ich beispielsweise auch durchaus mal dazu nutzen um Spaß zu haben. Wenn dann zufällig irgenwo geblitzt wird, bin ich meinen Lappen auch los und habe trotzdem niemanden gefärdet. Oder zig mal Falschparken, da fährt man logischwerweise gar nicht und kann dennoch seinen Schein verlieren.

    Ohne genaue Kenntnis der Ereignisse sollte man nicht gleich jemanden verurteilen.

    Achja, ich habe 0 Punkte ;-))

  32. L-Roy meint: (15.3.2007 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Einerseits denke ich auch, dass man auch die beruflichen Belange des "Sünders" Rücksicht nehmen sollte und nicht eine Existenz gefährden sollte. Andererseits ist der Ablaßhandel nicht gerade das, was ich als gerecht empfinde.

  33. StudLaw meint: (15.3.2007 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    @29: Find ich ganz ganz doll, dass Sie so ein schnelles Auto haben, *RESPECT*. Hat Ihre Mami Sie zuwenig lieb gehabt oder was für Ego-Probleme wollen Sie damit kompensieren…?

  34. Hilfe,brauche anwalt meint: (15.3.2007 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @StudLaw 29

    Das mit dem Studieren dauert noch etwas, gell?

    Reisschüssel ist die Bezeichnung für ein Motorrad aus Japan, nicht Auto. Und Dr. Google wird auch bei der Suche helfen.

    Auch keine Ego-Probleme, sondern der pure Fun, insbesondere, wenn der Ehemann mit seiner Maschine neben mir fährt. KEIN Rennen, dafür gibt es den Nürburgring, sondern der Spaß an der Geschwindigkeit und das auch nicht ständig (auch 0 Punkte).

    Es ist aber bezeichnend, dass hier der Mandant gleich schon beschimpft wird, die Ungerechtigkeit und die Macht des Geldes hochbeschworen wird, ohne dass jemand den gesamten Fall kennt.

    Und diese Vorverurteilungen sollten sich besonders die, die auch im juristischen Blog schreiben, einmal vor Augen halten.

    Und falls im Rückspiegel einmal etwas Schnelles ankommt; immer daran denken, ich könnte es sein :)

  35. Hilfe,brauche anwalt meint: (15.3.2007 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    Quatsch, war natürlich No 33

    Da war ich wohl zu schnell :)

  36. StudEc meint: (15.3.2007 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    @34 et 35:

    Ja geben Sie mal bei Dr. Google einfach nur "Reisschüssel" ein und Sie werden feststellen, dass sich die ersten beiden Hits auf Automobile beziehen…

  37. Lurker meint: (15.3.2007 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @StudLaw:

    Welchen Sünderkomplex will denn der Herr Student dadurch kompensieren, daß er sich und anderen Spaß und Lebensfreude mißgönnt, nur weil schnelle Fahrzeuge "böse" sind? ;-)

    @Rest (teilweise):

    Wer hier den Gleichheitssatz beschwört, sollte ihn auch verstanden haben.

    Der Gleichheitssatz besagt nämlich gerade, daß wir auch ungleiches nicht gleich behandeln dürfen.

    Wenn ich also dem arbeitslosen Gelegenheitsfahrer mit Geldproblemen den Führerschein lasse und ihm dafür eine dicke Geldbuße aufdrücke, weil ich dem Manager gleiches angedeihen habe lassen, dann stimmt da etwas nicht. Die Strafe soll nicht nur ihren Zweck erfüllen, sondern auch nicht unverhältnismäßig sein – und einem Kraftfahrer wegen eher minderer Verstöße (wenn auch gehäuft) den Job wegzunehmen, während man einem anderen nur ein wenig Lebensqualität auf der Fahrt zum Bäcker nimmt, wird dem nunmal nicht gerecht.

    Das Argument, er habe sich ja vorher darauf einrichten können, geht fehl – mit diesem Argument kann man auch die Todesstrafe für Falschparker rechtfertigen, wenn man sie nur hinreichend ankündigt. Die Warnfunktion, die mit dieser Ankündigung ohne Zweifel auch verbunden ist, wohnt aber auch die Strafe inne – wer sie also erstmalig verwirkt hat, muß nicht automatisch in die volle Härte des Gesetzes laufen. Ein Warnschuß – hier in Form eines unangenehmen Bußgelds (wenn man auf den FS angewiesen ist) oder eines Fahrverbots (wenn man eher auf das Geld angewiesen ist) – genügt hier völlig.

    Natürlich kann man auch einem Berufskraftfahrer den Führerschein wegnehmen – man sollte sich aber gut überlegen, wann man das tut.

  38. Mathias Schindler meint: (15.3.2007 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @Udo,

    willst du den Mandanten nicht für künftige Fälle auf Auftragsbasis einspannen? Vielleicht klappt das, was er getan hat, auch in einem anderen Fall :)

  39. Hilfe,brauche anwalt meint: (15.3.2007 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    StudEc 36

    Stimmt, sorry StudLaw,

    dann eben:

    Hayabusa

    :)

  40. StudEc meint: (15.3.2007 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @39 Ich bin nicht = StudLaw, nur dass keine Verwirrung aufkommt. Hab nur der Ordnung halber den Komilitonen in Schutz genommen.

    Zu "Hayabusa"; heisse Maschine! Weiterhin viel Spass damit und trotzdem "take care"!

  41. legens meint: (15.3.2007 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    @5,6,7, usw:
    Fahrverbot gibt es erst bei Verstößen, die so weit neben dem Erlaubten liegen, daß man sich mit "aus Versehen" nicht mehr rausreden kann. Und gerade Berufskraftfahrer sollten _erheblich_ mehr darauf gestoßen werden, sich an die Regeln zu halten. Die Straßen wären erheblich weniger gefährlich…

  42. Hilfe,brauche anwalt meint: (15.3.2007 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @StudEc

    der Unterschied wurde gesehen, da ich aber StudLaw "angeballert" hatte, musste ich mich auch bei ihm entschuldigen.

    Take care? Looogisch! Und der Spaß kommt bestimmt.

    @Legens
    Sicher, aber Fehler sind menschlich; soll die Strafe dann unmenschlich werden? Wir reden hier über einen nicht bekannten Fall und vielleicht den Verlust der Existenz.

    All die "Schreier", die das Fahrverbot dann fordern, ohne die Gesamtumstände auch nur ansatzweise zu kennen, möchte ich einmal sehen, wenn es sie trifft, der Job in Gefahr ist und das Eigenheim vielleicht deshalb in den Zwang kommt. Dann heißt es doch gerade von dieser Seite:

    Hilfe, brauche Anwalt!

  43. Consultant meint: (15.3.2007 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Das ist jetzt ein klassisches Beispiel dafür, dass es sich bei manchen Mandaten gar nicht lohnen würde ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. :D :D :D

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum