1) der vorletzte Link stimmt nicht.
2) zum letzten Link: Das habe ich auch schon mal in einem Bürohochhaus in FFM erlebt. Da haben sogar Desktop-PCs Flügel gekriegt. Anders wären die nicht an der schwarzgekleideten Sicherheitsmannschaft in der Lobby vorbeigekommen.
Hobbyjurist meint:
(15.3.2007 um 20:33) Antworten
Zur Taxifahrer-Kontrolle: so langsam geht wohl schon fast jeder Bürger als Schwerverbrecher durch, warum soll es den Taxifahrern diesbezüglich besser gehen? ;-)
Linkschleuder meint:
(15.3.2007 um 20:35) Antworten
Apropos Links:
"Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen"
Zu "Gefangentransport mit Augenbinde, aber ohne Sicherheitsgurt"
und zu "Anwälte – verantwortlich für alles":
Unglaublich! (Mit ernstgemeintem Entsetzen)
Grüße!
h.c. meint:
(15.3.2007 um 20:59) Antworten
Gefangene bzw. in Verwahrung genommene Personen werden wohl generell nicht angeschnallt. So jedenfalls meine Erfahrung und die die ich bis dato im Fernsehen gesehen habe.
Kann jemand dazu was sagen? Und wie sieht es mit der Anschnallpflicht für Polizisten aus, die seh ich nämlich auch oft genug ohne Gurt rumfahren…
Martin_mb meint:
(15.3.2007 um 22:30) Antworten
@ Anwälte – verantwortlich für alles
Wenn der Trachtenverein doch wenigstens ein Mal vorbehaltlos eingestehen könnte, daß er ohne wenn und aber Mist gebaut hat. Aber nein! Schon läuft die Relativiermaschine auf Hochtouren.
Man muß schon ein ziemlich dreistes/zynisches $#?!%&% sein, um jetzt zu versuchen, der Anwältin eine Mitverantwortung zuzuschieben.
Und da wundern die sich noch, warum große Teile der Bevölkerung im Zweifel nur zu gerne bereit sind, Polizei und Justiz sonstwas zu unterstellen. Durch solche Aktionen haben die Brüder sich das ausschließlich selber zuzuschreiben…
Urgillob meint:
(15.3.2007 um 23:23) Antworten
***Gefangentransport mit Augenbinde, aber ohne Sicherheitsgurt***
Hätte da mal eine Frage:
Welchen Zweck hat die Augenbinde?
xx meint:
(16.3.2007 um 08:44) Antworten
@6: Was ich noch nicht verstanden habe: wußte diese Anwältin, daß ein Haftbefehl gegen diesen Mann vorliegt ? Wird doch wohl, oder ?
Auch wenn die Polizei hier natürlich den größten Bock geschossen hat, hätte es sehr geholfen wenn Frau Anwältin vielleicht etwas mehr getan hätte als nötig.
Sich auf die "Das ist nicht meine Aufgabe" Position zurückzuziehen zwar einfach aber nicht immer das Beste.
@7 Welchen Zweck hat die Augenbinde ? Ja, das würd mich auch interessieren.
Welchen Zweck mag es haben die Gefangenen nicht anzuschnallen ?
Natürliche Auslese bei einem Unfall ?
h.c. meint:
(16.3.2007 um 09:18) Antworten
@8 (xx)
"@7 Welchen Zweck hat die Augenbinde ? Ja, das würd mich auch interessieren.
Welchen Zweck mag es haben die Gefangenen nicht anzuschnallen ?
Natürliche Auslese bei einem Unfall ?"
1.) Fluchtgefahr eindämmen? Frag mich natürlich welcher Tat er beschuldigt wird. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und tausendfache Beihilfe zum Mord? Kann ich mir ja schlecht vorstellen. Er muss ja schon was ziemlich schlimmes angestellt haben und muss sehr sehr unter Fluchtgefahr stehen, normalerweiße fesselt man einen Gefangenen doch wohl nicht mit solchen extremen Mitteln, oder?
2.) Faulheit, Ignoranz?! Frei nach dem Motto: Uns passiert schon nix.
3.) Dazu äußere ich mich mal nicht…
xx meint:
(16.3.2007 um 09:26) Antworten
h.c.: Gute Idee, aber würde man die Fluchtgefahr nicht noch mehr eindämmen wenn man sie doch anschnallen würde ?
Vielleicht möchte man ihnen mit der Augenbinde auch nur den Spaß an der schönen Spazierfaht nehmen :-)
Kheldar meint:
(16.3.2007 um 09:39) Antworten
@5 (h.c.):
"Und wie sieht es mit der Anschnallpflicht für Polizisten aus, die seh ich nämlich auch oft genug ohne Gurt rumfahren…"
Für Polizisten scheinen im Allgemeinen die Verkehrsregeln nicht zu gelten. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass gestern auf der Autobahn vor mir eine Polizistin sich bei 120 km/h die Haare bürstete und dazu beide(!) Hände gebrauchte.
h.c. meint:
(16.3.2007 um 10:19) Antworten
@10 (xx)
Ähm. Theoretisch… Aber vielleicht steht in Dienstanweisung XYZ, Absatz 183 i.V.m.d. Ausnahmeregelung der Ausnahme in Dienstanweisung AAA, Absatz 234 S. 5 nicht, das Anschnallen des Gefangenen die Fluchtgefahr mindert?
@11 (Kheldar),
na ja. Ich bin mal hinter einem Polizeiwagen herbeschleunigt. Innerhalb der Stadt (Tempo 50) konnt ich das Fahrzeug bis auf Tacho 80 KM/H beschleunigen. Ein anderes mal hat mir ein FStW die Vorfahrt geschnitten, hat ihn aber wohl nicht wirklich interessiert. Bei einer Kollegin hat ein ziviles Fahrzeug von hinten genötigt (dicht aufgefahren), und sie sah sich nach eigenen Angaben dazu genötigt immer schneller zu fahren. Bis dann das Fahrzeug hinter ihr irgendwann überholt habe und sie stoppte.
Ich bin auch mal hinter einem jungen POM hinterhergefahren. Nicht angeschnallt, der Sitz erinnerte mehr an eine Liege, wozu der komische Schalter links am Lenkrad da ist wusste er wohl auch nicht.
Wirklich faszinierend manchmal. Aber nur gut das die keine Vorbildfunktion haben. Na ja, jedenfalls für mich nicht.
Martin_mb meint:
(16.3.2007 um 10:40) Antworten
@ 8
Man merkt, daß die Nebelkerzen der Trachtenvereine zu wirken beginnen…
Die Anwältin wußte, daß es gegen den Mann einen Haftbefehl gibt. Sie wußte aber nicht, daß der Typ zu dem Termin vor Gericht erscheinen würde. (Nach der sonst so maßgeblichen "kriminalistischen Erfahrung" ist bei bestehendem Haftbefehl so ein Verhalten auch eher ungewöhnlich.) Nachdem er dann dort erschienen ist hat sie sofort den Richter auf den Haftbefehl aufmerksam gemacht, worauf dieser bei der Staatsanwaltschaft angerufen hat. Die Anwältin ist dann davon ausgegangen, daß jeden Moment Polizisten/Justizwachtmeister den Saal betreten, und den Mann verhaften bzw. ihm draußen auflauern werden.
Was hätte diese Anwältin noch mehr tun sollen, und wo bitteschön hat sie sich auf die "Das ist nicht meine Aufgabe"-Position zurückgezogen? Oder muß man jetzt schon selber kontrollieren, daß nach erfolgter Meldung an die Polizei etc. ein Vorgang auch tatsächlich abgearbeitet wird? Sonst heißt es dort bei bohrenden Nachfragen doch immer, mit leichter Arroganz, "Das lassen Sie mal unsere Sorge sein, wir wissen was wir tun."
xx meint:
(16.3.2007 um 10:52) Antworten
Nebelkerzen ? Ähhhh, Hä?
Wenn es so wie von dir beschrieben war, dann ist ja gut.
Man wird doch bei Unklarheiten noch mal nachfragen düfen, oder ?
Jan meint:
(16.3.2007 um 12:40) Antworten
@11, 12
Dann reihe ich mich mal ein: Ich bin von der Bundespolizei einmal fast erfahren worden. Am Zebrastreifen.
Jan meint:
(16.3.2007 um 12:41) Antworten
@15
Äh… "überfahren", meinte ich.
Andreas meint:
(16.3.2007 um 13:05) Antworten
@8 Martin_mb:
'Was hätte diese Anwältin noch mehr tun sollen'
ziviele od. Jedermann-Festnahme vielleicht? s.c.n.r.
Andreas meint:
(16.3.2007 um 13:06) Antworten
@17: S…, ich meinte natürlich @13, nicht @8
h.c. meint:
(16.3.2007 um 17:50) Antworten
@15 (Jan),
fast überfahren wurde ich bisher nur an einer Ampel von einem Berliner FStW. Allerdings bin ich das in Berlin schon gewohnt. Da fährt jeder bei Rot…
Ultras meint:
(17.3.2007 um 22:19) Antworten
***Gefangentransport mit Augenbinde, aber ohne Sicherheitsgurt***
Hätte da mal eine Frage:
Welchen Zweck hat die Augenbinde?
Hilft wohl nur bei Augenkrankheiten…
Der Gerd meint:
(18.3.2007 um 22:26) Antworten
Augenbinde? Gefesselt? Gepanzerter Wagen?
Die Begleitmannschaft hatte keine Langwaffen oder?
Sorry, manchmal bricht der Schalk durch bei mir…
1) der vorletzte Link stimmt nicht.
2) zum letzten Link: Das habe ich auch schon mal in einem Bürohochhaus in FFM erlebt. Da haben sogar Desktop-PCs Flügel gekriegt. Anders wären die nicht an der schwarzgekleideten Sicherheitsmannschaft in der Lobby vorbeigekommen.
Zur Taxifahrer-Kontrolle: so langsam geht wohl schon fast jeder Bürger als Schwerverbrecher durch, warum soll es den Taxifahrern diesbezüglich besser gehen? ;-)
Apropos Links:
"Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen"
Hier geht es direkt zur Pressemitteilung des BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=39202&pos=0&anz=36
Zu "Gefangentransport mit Augenbinde, aber ohne Sicherheitsgurt"
und zu "Anwälte – verantwortlich für alles":
Unglaublich! (Mit ernstgemeintem Entsetzen)
Grüße!
Gefangene bzw. in Verwahrung genommene Personen werden wohl generell nicht angeschnallt. So jedenfalls meine Erfahrung und die die ich bis dato im Fernsehen gesehen habe.
Kann jemand dazu was sagen? Und wie sieht es mit der Anschnallpflicht für Polizisten aus, die seh ich nämlich auch oft genug ohne Gurt rumfahren…
@ Anwälte – verantwortlich für alles
Wenn der Trachtenverein doch wenigstens ein Mal vorbehaltlos eingestehen könnte, daß er ohne wenn und aber Mist gebaut hat. Aber nein! Schon läuft die Relativiermaschine auf Hochtouren.
Man muß schon ein ziemlich dreistes/zynisches $#?!%&% sein, um jetzt zu versuchen, der Anwältin eine Mitverantwortung zuzuschieben.
Und da wundern die sich noch, warum große Teile der Bevölkerung im Zweifel nur zu gerne bereit sind, Polizei und Justiz sonstwas zu unterstellen. Durch solche Aktionen haben die Brüder sich das ausschließlich selber zuzuschreiben…
***Gefangentransport mit Augenbinde, aber ohne Sicherheitsgurt***
Hätte da mal eine Frage:
Welchen Zweck hat die Augenbinde?
@6: Was ich noch nicht verstanden habe: wußte diese Anwältin, daß ein Haftbefehl gegen diesen Mann vorliegt ? Wird doch wohl, oder ?
Auch wenn die Polizei hier natürlich den größten Bock geschossen hat, hätte es sehr geholfen wenn Frau Anwältin vielleicht etwas mehr getan hätte als nötig.
Sich auf die "Das ist nicht meine Aufgabe" Position zurückzuziehen zwar einfach aber nicht immer das Beste.
@7 Welchen Zweck hat die Augenbinde ? Ja, das würd mich auch interessieren.
Welchen Zweck mag es haben die Gefangenen nicht anzuschnallen ?
Natürliche Auslese bei einem Unfall ?
@8 (xx)
"@7 Welchen Zweck hat die Augenbinde ? Ja, das würd mich auch interessieren.
Welchen Zweck mag es haben die Gefangenen nicht anzuschnallen ?
Natürliche Auslese bei einem Unfall ?"
1.) Fluchtgefahr eindämmen? Frag mich natürlich welcher Tat er beschuldigt wird. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und tausendfache Beihilfe zum Mord? Kann ich mir ja schlecht vorstellen. Er muss ja schon was ziemlich schlimmes angestellt haben und muss sehr sehr unter Fluchtgefahr stehen, normalerweiße fesselt man einen Gefangenen doch wohl nicht mit solchen extremen Mitteln, oder?
2.) Faulheit, Ignoranz?! Frei nach dem Motto: Uns passiert schon nix.
3.) Dazu äußere ich mich mal nicht…
h.c.: Gute Idee, aber würde man die Fluchtgefahr nicht noch mehr eindämmen wenn man sie doch anschnallen würde ?
Vielleicht möchte man ihnen mit der Augenbinde auch nur den Spaß an der schönen Spazierfaht nehmen :-)
@5 (h.c.):
"Und wie sieht es mit der Anschnallpflicht für Polizisten aus, die seh ich nämlich auch oft genug ohne Gurt rumfahren…"
Für Polizisten scheinen im Allgemeinen die Verkehrsregeln nicht zu gelten. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass gestern auf der Autobahn vor mir eine Polizistin sich bei 120 km/h die Haare bürstete und dazu beide(!) Hände gebrauchte.
@10 (xx)
Ähm. Theoretisch… Aber vielleicht steht in Dienstanweisung XYZ, Absatz 183 i.V.m.d. Ausnahmeregelung der Ausnahme in Dienstanweisung AAA, Absatz 234 S. 5 nicht, das Anschnallen des Gefangenen die Fluchtgefahr mindert?
@11 (Kheldar),
na ja. Ich bin mal hinter einem Polizeiwagen herbeschleunigt. Innerhalb der Stadt (Tempo 50) konnt ich das Fahrzeug bis auf Tacho 80 KM/H beschleunigen. Ein anderes mal hat mir ein FStW die Vorfahrt geschnitten, hat ihn aber wohl nicht wirklich interessiert. Bei einer Kollegin hat ein ziviles Fahrzeug von hinten genötigt (dicht aufgefahren), und sie sah sich nach eigenen Angaben dazu genötigt immer schneller zu fahren. Bis dann das Fahrzeug hinter ihr irgendwann überholt habe und sie stoppte.
Ich bin auch mal hinter einem jungen POM hinterhergefahren. Nicht angeschnallt, der Sitz erinnerte mehr an eine Liege, wozu der komische Schalter links am Lenkrad da ist wusste er wohl auch nicht.
Wirklich faszinierend manchmal. Aber nur gut das die keine Vorbildfunktion haben. Na ja, jedenfalls für mich nicht.
@ 8
Man merkt, daß die Nebelkerzen der Trachtenvereine zu wirken beginnen…
Die Anwältin wußte, daß es gegen den Mann einen Haftbefehl gibt. Sie wußte aber nicht, daß der Typ zu dem Termin vor Gericht erscheinen würde. (Nach der sonst so maßgeblichen "kriminalistischen Erfahrung" ist bei bestehendem Haftbefehl so ein Verhalten auch eher ungewöhnlich.) Nachdem er dann dort erschienen ist hat sie sofort den Richter auf den Haftbefehl aufmerksam gemacht, worauf dieser bei der Staatsanwaltschaft angerufen hat. Die Anwältin ist dann davon ausgegangen, daß jeden Moment Polizisten/Justizwachtmeister den Saal betreten, und den Mann verhaften bzw. ihm draußen auflauern werden.
Was hätte diese Anwältin noch mehr tun sollen, und wo bitteschön hat sie sich auf die "Das ist nicht meine Aufgabe"-Position zurückgezogen? Oder muß man jetzt schon selber kontrollieren, daß nach erfolgter Meldung an die Polizei etc. ein Vorgang auch tatsächlich abgearbeitet wird? Sonst heißt es dort bei bohrenden Nachfragen doch immer, mit leichter Arroganz, "Das lassen Sie mal unsere Sorge sein, wir wissen was wir tun."
Nebelkerzen ? Ähhhh, Hä?
Wenn es so wie von dir beschrieben war, dann ist ja gut.
Man wird doch bei Unklarheiten noch mal nachfragen düfen, oder ?
@11, 12
Dann reihe ich mich mal ein: Ich bin von der Bundespolizei einmal fast erfahren worden. Am Zebrastreifen.
@15
Äh… "überfahren", meinte ich.
@8 Martin_mb:
'Was hätte diese Anwältin noch mehr tun sollen'
ziviele od. Jedermann-Festnahme vielleicht? s.c.n.r.
@17: S…, ich meinte natürlich @13, nicht @8
@15 (Jan),
fast überfahren wurde ich bisher nur an einer Ampel von einem Berliner FStW. Allerdings bin ich das in Berlin schon gewohnt. Da fährt jeder bei Rot…
***Gefangentransport mit Augenbinde, aber ohne Sicherheitsgurt***
Hätte da mal eine Frage:
Welchen Zweck hat die Augenbinde?
Hilft wohl nur bei Augenkrankheiten…
Augenbinde? Gefesselt? Gepanzerter Wagen?
Die Begleitmannschaft hatte keine Langwaffen oder?
Sorry, manchmal bricht der Schalk durch bei mir…