Schwarz kassieren?
Es tut mir meistens leid, Mandanten absagen zu müssen. Aber eine Pflichtverteidigung 500 Kilometer entfernt ist wirtschaftlich in der Regel nicht zu machen. Zumal, wenn das Gericht, unter Hinweis auf die Verteidiger in der Gegend, nur zur eingeschränkten Beiordnung bereit ist. Also “zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts”. Womit dann sogar die Reisekosten flach fallen.
Meinen Vorschlag, doch dann etwas dazu zu zahlen, konterte der mögliche Mandant mit höchster Empörung. Es sei ja wohl unverschämt, ihn um zusätzliches Geld anzugehen. Das Gespräch endete schließlich damit, dass er ankündigte, meinen Vorschlag an die Anwaltskammer zu melden.
Offensichtlich geht er davon aus, der Anwalt dürfe im Rahmen einer Pflichtverteidigung kein Geld von seinem Mandanten annehmen. Das ist aber nicht so. Der Pflichtverteidiger muss sich Zahlungen lediglich anrechnen lassen. Allerdings nur dann, wenn er insgesamt mehr als das Doppelte seiner Pflichtverteidigervergütung erhält. Erhält der Anwalt also 700 Euro aus der Staatskasse, kann der Mandant ohne Anrechnung weitere 700 Euro zahlen.
Na ja, aber dieser Herr wusste es besser und meinte, ich wolle nur schwarz abkassieren. Deshalb sage ich ja auch, dass mir eine Absage nur meistens leid tut.
Das "es" im letzten Satz macht denselben etwas holprig :-)
Danke, war ein Schreibfehler. U.V.
So ist das, wenn man mit Kriminellen verkehrt
Nun bitte aber auch meinen Kommentar löschen, da seine Voraussetzung nicht mehr gegeben ist. :-)
@U.V. Wenn Sie gerade beim korrigieren sind: im zweiten Absatz das 'Es sie ja wohl unverschämt..' klingt auch etwas holprig, evtl. passt da ein 'sei' auch besser rein :-)
Auch das ist geändert. Ich brauche mal einen Lektor für eigene Texte :-)
Dafür müssen Sie sich doch nicht schämen…
http://www.alphabetisierung.de/
Hallo Herr Vetter,
was würden Sie eigentlich tun ohne die Möglichkeit, Ihr Gewissen in diesem Blog zu erleichtern?
Ich stelle mir gerade vor, wie dieses Problemchen an Ihnen nagen würde, wenn Sie nicht die schnelle Möglichkeit hätten, eine Rechtfertigung an Ihre Leserschaft zu senden.
Er würde sich auf den Seiten eines anderen Blogs über die gewissenlose Bloggerei des Bloggers ausheulen x)
Dann würde er einen Boxsack in der Kanzlei hängen haben. Würde aber in einem Anwaltsbüro tatsächlich etwas eigenartig aussehen.
Wie kommt der ausgerechnet auf einen Rechtsanwalt, der 500 km entfernt wohnt? Er scheint viel von ihnen zu halten (Oder zumindest gehalten zu haben ;)).
@9 (McDough)
Das habe ich mich auch gefragt.
Vielleicht ist das ein Aspekt der überregionalen Bekanntheit des Kollegen Vetter, vielleicht ist es aber auch ein überregional tätiger Stammkunde. …oder was ganz anderes;-)
@ U.V. (zu Kommentar 4)
Soll ich das übernehmen???
@6 (Anonymous):
Katholisch werden und beichten gehen. :)
(Bei der Idee wird mir Einiges über Blogs klar…)
Ein Großteil der Bevölkerung hat schlichtweg keine Ahnung von den einfachsten wirtschaftlichen Zusammenhängen wie zum Beispiel dem Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Der Horizont endet beim eigenen Portemonnaie.
Bei einigen Kommentaren ist der Neid nicht zu überhören…
Eine Beiordung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts dürfte unzulässig sein, vgl. KK-Laufhütte § 142 Rn. 5 m.w.N.
Ansonsten aber wohl eher ein Manda(n)t, den/das man eher nicht braucht. Daher würde ich von einer Beschwerde wohl absehen. ;-)
Was bringt denn überhaupt eine Beschwerde bei der Kammer? Solange dort Anwälte wie beispielsweise … … und … … nicht wirkungsvoll auf die Finger bekommen, sind das meiner Einschätzung nach vielleicht nette Clubs mit Zwangsmitgliedschaft, mehr aber auch nicht.
@ 11, 4(U.V.)
Der Job ist schon vergeben! Ich war nur zu spät dran!
@2:Das ist wirklich etwas tief gegriffen. In dem Moment, von dem Udo redet, ist der Mandant noch nicht überfürht und damit auch kein Krimineller. Und dieser Mandant hätte sicher auch die gleichen Ansichten, wenn es um Dinge außerhalb des Strafrechtes gehen würde.
Krimineller ist, wer eine Straftat begangen hat – unabhängig davon, ob dies ein Gericht festgestellt hat. Es ist aber nicht ehrenrührig, wenn ein Strafverteidiger "mit Kriminellen verkehrt" (übrigens auch dann nicht, wenn er weiß, daß sie kriminell sind oder ein Gericht das gar festgestellt hat).
Schöner letzter Satz :-)
@Peter M.: Wenn die Definition gilt, dann verkehren wir alle und nicht nur Strafverteidiger ständig mit Kriminellen. Und da der Laie schon garnicht feststellen kann, ob sein Vergehen, welches möglicherweise nur er kennt, überhaupt strafrechtlich relevant ist, wäre ich sehr zurückhaltend mit der Bezeichnung Krimineller zu einer unverurteilten Person.