Beim Prozessauftakt gegen 18 Bundeswehrausbilder gibt es kein Filmverbot vor und nach der Hauptverhandlung. Die Soldaten müssen sich ab nächster Woche wegen angeblicher Misshandlung von Untergebenen vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Vorsitzende der achten Strafkammer hatte angeordnet, dass 15 Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach dem Ende nicht im Sitzungssaal gefilmt werden darf.
Gegen diese ungewöhnliche Auflage klagte das ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Sender bekam weitgehend Recht. Die Aufnahmen sind zulässig, sofern die Gesichter der Angeklagten anonymisiert werden. In seiner Eilentscheidung vom 15. März konnte das Bundesverfassungsgericht keine Gründe erkennen, die einen weiteren Schutz rechtfertigen. Insbesondere sei es Berufsrichtern, Schöffen und auch den Anwälten zuzumuten, im Rahmen eines derartigen Verfahrens gefilmt zu werden.
Pressemitteilung des Gerichts
Hintergründe zum Verfahren
Beim Prozessauftakt gegen 18 Bundeswehrausbilder gibt es kein Filmverbot vor und nach der Hauptverhandlung. Die Soldaten müssen sich ab nächster Woche wegen angeblicher Misshandlung von Untergebenen vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Vorsitzende der achten Strafkammer hatte angeordnet, dass 15 Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach dem Ende nicht im Sitzungssaal gefilmt werden darf.
Gegen diese ungewöhnliche Auflage klagte das ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Sender bekam weitgehend Recht. Die Aufnahmen sind zulässig, sofern die Gesichter der Angeklagten anonymisiert werden. In seiner Eilentscheidung vom 15. März konnte das Bundesverfassungsgericht keine Gründe erkennen, die einen weiteren Schutz rechtfertigen. Insbesondere sei es Berufsrichtern, Schöffen und auch den Anwälten zuzumuten, im Rahmen eines derartigen Verfahrens gefilmt zu werden.
Pressemitteilung des Gerichts
Hintergründe zum Verfahren
Ist es nicht so, dass die Schöffen in so einem Verfahren mehr oder weniger zur Teilnahme gezwungene (quasi einberufene) Laien sind? Müssen diese sich wirklich dieses aufdringliche Medieninteresse incl. Filmaufnahmen gefallen lassen?
Oh, die Namensschilder an der Uniform darf man zeigen?
Die Namensschilder haben nen "Klettverschluss" und lassen sich abziehen, dürfen die eigentlich ihre Sturmhauben aufsetzten?
@3: Ja, da es Soldaten sind, kommen die natürlich in Kampfuniform und voll bewaffnet. Der Panzer wird vor der Tür geparkt.
@4: Das ist ein weitverbreiteter Irrtum! Zu Gericht kommen die schwer bewaffneten Soldaten nicht mit dem Panzer. Es gibt für diese Begebenheiten extra Soldaten-Transport-LKW.
Hier fehlt noch ein Wortspiel mit "Verteidigung". Wer erbarmt sich?
Ohne die verwackelten Bilder wie die Prozessbeteiligten mit der Jacke über dem Kopf in den Saal gehen ist ja auch eine Berichterstattung unmöglich. Sind in etwa genauso aussagekräftig wie wenn die Kamera nachts vor dem Kanzleramt steht und hinauf zum einem beleuchteten Fenster schwenkt. "Es ist 22:15 Uhr, aber im Kanzleramt brennt noch Licht". Weil da nämlich jetzt was ganz ganz arg wichtiges diskutiert wird.
Das ist eben der Fluch des Fernsehens wo auf Teufel komm raus alles irgendwie visualisiert werden muss.
Hallo?
Wo ist denn der (ursprüngliche) Post Nr. 8 geblieben?
@9
Hallo du 32 Silberlingemann,
was liegt an?
@9
Mein Post ist eigentlich nur 8b, der Originalpost ist verschwunden (gelöscht?). Es kam allerdings auch das böse F-Wort darin vor…
Wg. Silberlinge: Die sind schon lange ausgegeben…
@7 Jens
> Das ist eben der Fluch des Fernsehens wo auf Teufel komm raus
> alles irgendwie visualisiert werden muss.
Über den Nährwert dieser Fernsehbilder kann man streiten. Aber es geht einfach auch prinzipiell darum, daß Gerichtsverfahren von der Grundidee her öffentlich sind. Das ist sowohl für das Volk als auch für die Angeklagten ein wichtiger Grundsatz – die sollen das wissen! Und deshalb kann es nicht angehen, daß hier eine Extrawurst gebraten werden sollte.
Von daher war die Entscheidung des Verfassungsgerichts richtig und wichtig. Und unabhängig von der Sensationsgier der Medien und ihrer Zuschauer.
@10
aber war Klasse mein Posting oder?
Uffze Stuzze Fahnenjunker alles zwickt den kleinen Funker doch am Wochenende ist es Brauch der zwickt der kleine Funker auch!
Diemal ohne das Böse F-Wort
Gruß an die anderen 11
@11 (Matt),
Zustimmung. Es wurde je auch klar gestellt das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenden beachtet werden sollen. Das sollte eigentlich jedem Journalisten klar sein und müsste damit nicht extra erwähnt werden. Eigentlich.
@13 h.c.
Selbstverständlich. Gerade eine große Tageszeitung mit vier Buchstaben tut sich da oft unrühmlich hervor, was Anonymisierung und Verpixelung angeht. Auch das geht natürlich nicht. Der Pranger wurde ja vor einiger Zeit schon abgeschafft.
@14 (matt),
"Der Pranger wurde ja vor einiger Zeit schon abgeschafft."
Und ich erweitere frei nach Bosbach: Und das mit gutem Grund!
@11: "Aber es geht einfach auch prinzipiell darum, daß Gerichtsverfahren von der Grundidee her öffentlich sind. Das ist sowohl für das Volk als auch für die Angeklagten ein wichtiger Grundsatz – die sollen das wissen!"
Aber es ist doch heuchlerisch, Öffentlichkeit nur zu simulieren, indem man wert- und inhaltslose Bilder vor und nach der Verhandlung zuläßt. Die juristische Klasse scheint noch Schwierigkeiten damit zu haben, was Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter *wirklich* bedeutet.
VErmutlich war es nicht die eigene Intelligenz der Angeklagten die versucht haben vor Gericht "unerkannt" bleiben zu können. Vielmehr war es deren Arbeitgeber(Y-Reien, wir buchen sie fluchen)der versuchte die Schmäh von seiner besten Truppe zu nehmen.
Abr was will man schon vom Eisverkäufer ohne Hauptschulabschluß oder vom Schiffschaukelbremser oder gar Fahrkartenabreißer erwarten? In keiner anderen Firma bekommen Ungelernte so viel Menschenführungsaufgaben anvertraut wie beim Bund.
Wie sagte der Oberleutnant immer der mit den neuen Rekruten nicht klar kam weil sie eben Im Juli oder im Oktober immer Abitur haben wenn sie zum Dienen kommen müssen:
"Ich habe nur mit diesen Rekruten Führungsprobleme".
Übrigens dieser Oberlolli wurde nicht Berufssoldat da haben wir dann dafür gesorgt!
Vom Rückrat der deutschen Armee
dem Obergefreiten