Höfliches Angebot
Die Sache sah eigentlich nicht so dramatisch aus. Klar, dass sich der Mandant überlegte, ob er mich beim Hauptverhandlungstermin braucht. Kostet ja auch Geld. “So lange die Geldstrafe nicht zu hoch wird”, sagte er. “Und die Führerscheinsperre nicht zu lang.”
Wir kamen überein, dass er es am Amtsgericht erst einmal selbst versucht. Das Ergebnis: eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine happige Sperre. In der Berufungsverhandlung will er mich jetzt auf jeden Fall dabei haben. “Koste es, was es wolle.”
Trotz des höflichen Angebots bleibe ich beim üblichen Tarif.
Autsch! Besser mit: Ein Anwalt ist ja nicht nur da, um mitels brillanter Rhetorik und fundierten Rechtskenntnissen das beste für die Mandanschaft "herauszuholen". Manchmal genügt es schon, wenn er einfach nur dem Mandanten kräftig unter dem Tisch gegen das Schienbein tritt, wenn dieser wieder zu einer weit schweifenden Einlassung ausholt…
Mdt: "Ich habe das Auto nicht gestohlen! Ich war gar nicht da!"
StA: "Wie haben sie denn das Schloss geknackt?"
Mdt: "Die Karre war offen, ey!"
…
Und woran hat die vergleichsweise hohe Strafe nun gelegen? Hat der Angeklagte sich vor Gericht um Kopf und Kragen geredet oder hatte er schlichtweg einen Richter Gnadenlos vor sich? Das geht aus der Beschreibung leider nicht hervor. Denkbar ist zumindest beides.
Sparen am falschen Punkt!!!
Wieviel ein Anwalt wirklich wert ist kriegen die meisten eben erst mit wenn sie keinen haben.
Ist aber immer die gleiche Diskussion – sooooo viel? Was machen Sie denn dann überhaupt!
Und wenn dann die Arbeit erfolgreich war und das Verteidigungsziel erreicht ist …. so viel haben Sie doch gar nicht gemacht! Das habe ich mir aber anders vorgestellt! Sie wollen jetzt tatsächlich noch Ihre Gebühren?
Aber nicht so viel lamentieren – es gibt zum Glück auch andere – und die sind ehrlich gesagt noch in der Mehrzahl, ansonsten wäre es nicht auszuhalten.
Da kann ich ja nur lachen, lieber 321 ;) Es ist trotzdem immer noch auszuhalten.
Kurze Freiheitsstrafen sind natürlich auch immer ein Thema für ne knackige Sprungrevision.
Und: richtig, lieber Hobbyjurist: ein bedeutender Teil der Tätigkeit im Bereich einer Strafverteidigung besteht darin, dem Mandanten klar zu machen, dass alles – außer einem kompletten Geständnis – GEGEN, und zwar nur GEGEN, GEGEN und nochmals GEGEN ihn verwendet werden WIRD. Mit der Betonung auf ALLES und WIRD.
Ein Thema, das wert ist, mal erwähnt zu werden, lieber Kollege Vetter, und viel Glück für die Berufung!
@321: Das ist leider nicht ganz so richtig, da man sowas nie verallgemeinern kann. Ich hatte bereits eine Hausdurchsuchung, die ich ohne Anwalt selber aufklären und abblasen konnte. Mit einem Anwalt wäre die Kripo nicht so schnell abgezogen und das Verfahren wäre mit Sicherheit nicht so schnell abgeblasen worden. Nur weil ich kooperiert habe und den Beamten geholfen habe, waren die so freundlich, dass sie nach 10 Minuten wieder gegangen sind und sich bei mir entschuldigten.
Und vor 3 Wochen hatte ich einen Streit mit einem Auftraggeber. Hat mich 5000 Euro Anwaltskosten gekostet. Nachdem ich mich dann persönlich mit dem Anwalt der Gegenseite abgesprochen hatte, war die Sache aus der Welt. Mein Anwalt hatte mir aber geraten, direkt zu klagen und das volle Programm zu starten.
Vielleicht ist die Strafe ja einfach auch nur berechtigt…
@6:
wie bringt man Beamten so schnell dazu, einen HauDu abzublasen? Hatten die nichtmal einen Durchsuchungsbefehl?
Ups. Ich meinte @5:
Klassenjustiz. Hier entscheidet einzig alleine der Geldbeutel.
Das ist traurig.
@7: Es ging um den Tatbestand des "Ausspähens von Daten". Ich habe einem Kunden einen Gefallen tun wollen und habe mich in seinen Account eingeloggt (Passwort hatte er mir mal gegeben). Jedenfalls bemerkte das mein Kunde und dachte, er wäre gehackt worden. Die Kripo legte mir dann den Durchsuchungsbeschluss vor und da stand der Name des Kunden drin. Den haben wir dann angerufen und der hat dann gemerkt, dass er vor mir keine Angst haben brauchte, da ich sowieso seine Daten kenne. Der Kripo-Beamte sagte dann, dass er den Staatsanwalt jetzt nicht erreicht aber unter den Umständen wohl alles okay ist und er dann keine Rechner oder Medien mitnehmen müsse (obwohl es sich um einen Straftatbestand und nix zivilrechtliches handelte). Jedenfalls entschuldigte er sich und sagte dann noch, dass er den Computer auch gar nicht sehen will, bevor er noch andere Dinge finden würde, die mich eventuell belasten könnten (MP3, Videos etc). Wir unterhielten uns dann noch über einen Warez-Server, auf den wir beide (der Kripo-Beamte und ich) uns mal "aus versehen" ;) verirrt hatten und dann war die Sache gegessen. Hätte ich mich nicht so gut mit dem Beamten verstanden und einen Anwalt eingeschaltet, wäre es eskaliert und ich wäre meine Rechner los gewesen. Das bestätigte mir der Beamte auf der Dienststelle später auch, als ich die Angaben zu Protokoll gab. Einen Monat später, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.
"Das bestätigte mir der Beamte auf der Dienststelle später auch, als ich die Angaben zu Protokoll gab."
Die Beamten bestätigen, meinen und empfehlen eine ganze Menge. Aus meiner Erfahrung muß ich sagen, daß relativ oft Mist dabei ist.
“Und die Führerscheinsperre nicht zu lang.”
Das er mehr als Mist gebaut hat, weiß er also selber.
Ich möchte lieber gar nicht wissen, was man anstellen muss um wegen "Fahrens" vor Gericht zu müssen.
Aber sicher: Ich bin auch dafür das solche Leute sofort den Schein wiederbekommen. Sichere Straßen, dank unseren Anwälten.
Das ungerechte ist dann nur, dass beim nächsten Unfall nicht der eigene Anwalt das Opfer ist, sondern irgendein wirklicher Unbeteiligter
@12
"Ich möchte lieber gar nicht wissen, was man anstellen muss um wegen “Fahrens” vor Gericht zu müssen.
…
Das ungerechte ist dann nur, dass beim nächsten Unfall nicht der eigene Anwalt das Opfer ist, sondern irgendein wirklicher Unbeteiligter"
Es reicht völlig aus, wenn Dir ein völlig Unbeteiligter nachts auf dunkler Landstraße in schwarzen Klamotten im letzten Moment vors Auto latscht.