22.3.2007

Schnellstmöglich

Aus dem Schreiben eines Ex-Arbeitgebers:

Wir möchten Sie bitten, die von Ihnen unterschriebenen Erklärungen schnellstmöglich an uns zurückzusenden, da es für uns nur nach Erhalt dieser Unterlagen möglich ist, Ihnen die Steuerkarte für das Jahr 2006 auszuhändigen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Mal sehen, ob die Lohnsteuerkarte kommt. Oder ob wir klagen müssen.

14 Kommentare zu “Schnellstmöglich”

  1. Rangar meint: (22.3.2007 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Hm, könnte das nicht sogar schon strafrechtlich relevant sein? Hört sich für mich nach Nötigung an. Je nach "Vermögenswirksamkeit" der verlangten unterschriebenen Erklärungen könnte es ja vielleicht sogar Erpressung sein. :-)

  2. Joe Bloggs meint: (22.3.2007 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Der Arbeitgeber kann doch sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen! :-)

  3. Anonymous meint: (22.3.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Man kann's ja mal versuchen?!

  4. Jöns meint: (22.3.2007 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Zurückbehaltungsrecht für Lohnsteuerkarte? Das halte ich mal für ein Gerücht, auf was genau soll das denn bitte basieren?

  5. TH meint: (22.3.2007 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Ist man eigentlich verpflichtet, beim Arbeitgeber seine Original-Lohnsteuerkarte zu hinterlegen? Eingetragen wird darin doch sowieso nichts mehr vom Arbeitgeber.

  6. Sebs meint: (22.3.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    JO, ich glaube die muss man noch abgeben ;)

    ABER: das klingt wirklich nach Nötigung. Die kleinen schweinereien die sich dann immer schnell haben wenn man dem gegenüber klar macht das sich der Familien-A****** (Anwalt nicht das Hinterteil G***) damit gerne mal 10 Minuten beschäftigt.

    Behilflich könnte auch das Finanzamt sein, einfach keine Steuererklärung machen, bzw die notwendige karte nicht miteinsenden, das ordentlich begründen, und den Staatsaparat gleich mal direkt drauf.

  7. softanarcho meint: (22.3.2007 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Schön, wenn die Karte überhaupt noch kommt – meine war mal nach einer erfolgreichen Klage gegen den Arbeitgeber GANZ verschwunden. Was für eine kleinliche Rache…

    (Die Ersatz-Steuerkarte kostet 5 EUR Gebühr und eine Unterschrift)

    mG(f)

    softanarcho

  8. Herr Rossi meint: (22.3.2007 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Ist es nicht vielleicht eher die Lohnsteuerbescheinigung? Die Steuerkarte für 2006 braucht er jetzt ja auch nicht mehr…

  9. gaius meint: (22.3.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    wie wäre es mit Urkundenunterdrückung?

  10. Peter M. meint: (22.3.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Was sind denn das für Erklärungen, die der Arbeitgeber haben will? Hat er da einen Anspruch drauf?!

  11. HackFresse meint: (22.3.2007 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Will ja nicht klugscheissen, aber werden die Lohnsteuerdaten nicht eh "online" ans FA übertragen (ETIN/ELSTER) und kann er nicht beim Einwohnermeldeamt ne neue beantragen. Letztendlich ist er ja nicht auf die Lohnsteuerkarte angewiesen, richtig ?

  12. Heiko meint: (22.3.2007 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Die Lohnsteuerkarte 2006 braucht er nicht, steht eh nix drauf.

    Die Daten aus der früherer Lohnsteuerkarte müssen elektronisch ans FA übermittelt werden und werden durch die sog. ETIN eindeutig einer Person zugeordnet, die Einreichung der Bescheinigung ist daher hinfällig (siehe vereinfachte Einkommensteuererklärung). Die Etin kann jedes Steuerprogramm aus dem Namen und dem Geburtsdatum generieren.

    Von daher also eine leere Drohung des AG, die man auch getrost ignorieren kann.

  13. Mumpakl meint: (23.3.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    1. Ja, man muss seine Steuerkarte abgeben, denn sonst könnte man ja bei verschiedenen Arbeitgebern mit günstiger Steuerklasse arbeiten und sich später mit den gesparten Steuern aus dem Staub machen.
    2. Die Steuerkarte für 2006 braucht man nicht mehr wirklich. Selbst wenn bei einem Arbeitgeberwechsel im letzten Jahr wegen fehlender Steuerkarte Klasse 6 abgerechnet wurde. Man gibt einfach seine Steuererklärung ab und klagt den Zinsverlust ein.
    3. Die eTIN ist eindeutig uneindeutig. Ich kenne einen Fall in der jemand mit gleichem Namen und gleichem Geburtsdatum im gleichem Finanzamtsbezirk gewohnt hat und die eine Person dann wegen angeblicher Steuerhinterziehung belangt werden sollte. Wie das mit den Meyers und Müllers in Großstädten ist, mag ich mir gar nicht erst vorstellen.

  14. Manuel meint: (23.3.2007 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Also, die Lohnsteuerkarte braucht man zwar tasächlich nicht, weil die Daten elektronisch übertragen werden (Verwechslungen kommen zwar vor, sind aber überaus selten, da normalerweise eine eTIN nicht zwei Mal vergeben wird). Aber man möchte doch gern wissen, welche Daten der Arbeitgeber übertragen hat, gerade um festzustellen, ob die zutreffenden Daten übertragen und vom Finanzamt verwendet wurden.

    @6: Das Finanzamt wird gar nichts machen, denn es hat die übermittelten Daten und wird im Zweifel einfach (zu Ungunsten) schätzen.

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