22.3.2007

Wenige Dateien

Mein Mandant kriegte Post von der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

Der zweite Abschnitt des Briefes war erfreulicher.

Nach den bisherigen Ermittlungen, schrieb der Staatsanwalt, gehe es um wenige Dateien, die über das Internet getauscht worden seien. Deshalb habe er das Verfahren sogleich wegen geringer Schuld eingestellt. Für den Wiederholungsfall könne mein Mandant aber nicht mit erneuter Nachsicht rechnen.

Wie es scheint, gibt es da draußen durchaus Ermittler mit Augenmaß.

55 Kommentare zu “Wenige Dateien”

  1. Armin meint: (22.3.2007 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Dann wird wohl bald eine Abmahnung ins Haus flattern.

  2. Udo Vetter meint: (22.3.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Mit der Abmahnung ist in der Tat zu rechnen. Aber ohne Hausdurchsuchung halten sich die dokumentierten Verstöße auf jeden Fall in Grenzen. (Wobei ich nichts darüber sagen will, ob und was im konkreten Fall zu finden gewesen wäre.)

  3. bigobelix meint: (22.3.2007 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Im Gulli Board gibt es darüber einen Thread mit über eine Million Hits. Tenor dort bei einer Abmahnung aus Karlsruhe: Ab in den Rundordner.

    bigobelix

  4. Mark meint: (22.3.2007 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Ich stelle mir das ja so vor das man im Falle einer Abmahnung fast keine Chance hat,und man seine Unschuld erst mal Beweisen muss.
    Nach dem Motto: "Wieso sollte jemand der die Tauschbörsen Überwacht sich ausgerechnet jemanden raussuchen der es nicht getan hat". Das sind ja bei begehrten Musikdateien immer Tausende/Millionen die das Tauschen.

  5. bigobelix meint: (22.3.2007 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Bei google ergab die Suche nach "IP faken" 1,37Mill Treffer. Wie aussagekräftig ist dann eine IP?

    bigobelix

  6. allo meint: (22.3.2007 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Eine IP kannst du zum Filesharen nicht so einfach faken, auch wenn alle das gerne möchten.

    Aber ich frage mich immer, womit klagen die?
    1) Behauptung, die sie über ihre Software aufstellen
    2) Providerlogs

    aber beides ist doch nicht wasserdicht. Ein Log ist eine Textdatei, die könnte man mit nem Texteditor fälschen …

    Gut, mit Hausdurchsungen finden sie ja vieleicht stichfeste Beweise, aber ohne?

  7. @5 meint: (22.3.2007 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    bei Google ergabe eine Suche nach "welt existiert nicht" 1,5 Mio Treffer. Wie aussagekräftig ist eine Google-Suche als Argument?

  8. G meint: (22.3.2007 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Ging es dabei um die Nutzung bekannter Filesharingprogramme?

  9. Mark meint: (22.3.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Hab diesen Gulli Thread mal überflogen. Sieht so aus das die sich evtl. sogar selber strafbar machen da die sich in Private TorrentTracker-Server einhängen um dann die Nutzer zu beobachten, wobei die schlauerweise(?) aus der Schweiz agieren.

  10. Tom meint: (22.3.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Wie hoch sind eigentlich so die Forderungen in einer Abmahnung, wenn es nur "um wenige Dateien" handelt?

  11. anonymous meint: (22.3.2007 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @allo, nr. 6
    Also die IP bei Torrent zu "faken" ist ja wohl nicht das große Problem – was passiert eigentlich, wenn ich torrent Nutze um mir eine Linuxdistribution zu ziehen und nehme dabei dann regelmäßig einer der "illegalen" (weil u.a. MP3-Dateien verbreitende) Tracker, weil die meist am schnellsten sind!!

    Grüße

  12. Marcel zu Tom meint: (22.3.2007 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Die Herren der "wichtigen Verbände" haben zur Berechnung ihrer Abmahnungssummen gegen Raubkopierer unglaublich viele komplexe Formeln entwickelt nach denen ein "getauschtes" MP3 zwischen 100 und 10000 Euro kosten darf.

    File-Sharing-Zeugs ist immer etwas schwammig, da man per Anonymous-Proxy (TOR) und diversen Tools sehr viel manipulieren kann. Ich frage mich manchmal wirklich ernsthaft, wie IFPI, RIAA und MPAA überhaupt auf "Raubkopierer" aufmerksam werden… Ohne selbst massiv aktiv in den Tauschbörsen zu sein funktioniert sowas nicht.

  13. Johannes meint: (22.3.2007 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @11: Wie willst du bitte eine IP in Bittorrent "faken"? Du willst doch auch Daten erhalten, wenn du also bei der Anforderung eine falsche Quell-IP angibst, kommen die angeforderten Daten gar nicht bei Dir an.

  14. Lutz Wilde meint: (22.3.2007 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Ich trau es mich als Netzlaie kaum zu fragen, aber: Wie steht es mit der Nachverfolgbarkeit einer ip beim Up- bzw. Download über das Usenet? Kommt wahrscheinlich auf die Integrität des jeweiligen Providers an, oder?

    Gruß, Lutz

  15. Donal meint: (22.3.2007 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Genau das ist der Punkt. Sie müssen SELBST Sachen Downloaden bzw. zur Verfügung stellen um DANN die IPs in der Liste abzuschreiben. Die meisten Clients (so hört man) sind so schlau Clients die nicht sharen nach zwei drei versuchen zu blocken (auch wenn sie Datenmüll anbieten, der verworfen werden muss).

    Somit machen diese Firmen sich erst strafbar oder haben den "Uploadschein" von hunderten Firmen.

    In den USA gibts sowas ähnliches. Polizei stellt die Nutten und wer drauf rein fällt wird wegen Paragraph XYZ verhaftet und für jeden schön sichtbar im Internet mit Bild veröffentlicht.

    Es entwicklet sich sicherlich immer mehr (auch hier) in die Richtung, dass die Rechteverfolger, Köder auslegen um dann massiv zuzuschlagen. (GEMA Server -> siehe c't Bericht)

  16. @7 meint: (22.3.2007 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Allerdings gibt es das ergebnis nur, wenn man die suchbegriffe nicht in " setzt. mit " dagegen gibts nur noch 948 Treffer :-)

  17. @16 meint: (22.3.2007 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Ja und? "IP faken" mit Anführungszeichen gibt auch nur 529 Treffer. Damit ist mein Vergleich noch deutlicher…

  18. Jens meint: (22.3.2007 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Das dürfte kein Einzelfall sein, ich denke, die zuständigen StA versuchen durch eine feste Grenze (zB unter 10 Dateien) und einen vorgefertigten Brief den Arbeitsaufwand zu bewältigen, den sowas wie zB Logistep verursacht. Hier geht es ja um tausende Fälle, ich denke anders ist das nicht zu bewältigen.

    Sofern es um folgende Abmahnungen geht sollte man als Betroffener/Anwalt mindestens immer das im Kopf haben:
    http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/84201&words=Logistep.

    Weiterhin ist in meinen Augen das Problem noch lange nicht geklärt, wie man hier ernsthafte Beweise führen will: Theoretisch muss ja für die betroffene IP die exakte Datei kopiertr und aufbewahrt werden um die es geht. Andernfalls ist es nur eine Behauptung. Beispiel: Ich stelle eine nonsens-Datei bei einer P2P-Börse ein, die etwa 2Gb gross ist und den Titel trägt "James Bond, Casino Royale, der Film". Ich habe die befürchtung, ich könnte eine Abmahnung bekommen, obwohl ich gerade nichts getan habe. Ich bin gespannt, was ich dazu lesen kann, wenn ich wieder mehr Zeit habe.

  19. nerd meint: (22.3.2007 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    @ Jens (18)
    die Tauschbörsenprogramme hashen die Files, wenn man nun die Datei irgendwann irgendwo runtergeladen und als urheberrechtlichen Verstoß identifiziert hat, so lässt sich nach dem Hashwert suchen und schon hast du alle Leute, die diese Datei zum Tausch anbieten.

  20. Kollege aus Fernost meint: (22.3.2007 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Sowas wird tatsächlich verfolgt? Wieviele Dateien stellt man sich denn vor unter "wenige Dateien" einstellig, zweistellig?

  21. Hugo Habicht meint: (22.3.2007 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @ UV: Wie Krieg ich Frieden?

    Zur Sache: Das Logistepverfahren ist bei Leuten die per Dial-In online sind (also > 90% der Privatnutzer) nicht wirklich beweiskräftig. Denn Logistep speichert ja nur, IP 123 hat am 1.1.2007 um 18:00:00 böses Zeug gemacht. Dann wird beim Provider gefragt, wer hatte IP 123 am 1.1.2007 um 18:00:00.

    Dann kramt der Provider in seinen Logs und gibt irgendeine Antwort. Nur: Niemand weiß, ob 1.1.2007, 18:00:00 der gleiche Zeitpunkt bei Provider und Logistep war. Dafür müßten die ihre Uhren synchronisiert haben. Haben sie aber nicht.

    Müßte sich nur mal jemand finden, das durchzufechten.

  22. DW. meint: (22.3.2007 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Ich keine keinen, selbst kleine, Provider, die nicht irgendeine Art von Zeitabgleich benutzen. Muss ja nicht die Atomuhr im Keller sein, es werden wohl alle mehr oder weniger direkt beim PTB NTP-Server dranhängen. Und da selbst die schnellste Leitung das Lied nicht in einer halben Sekunde runterlädt, dürften theoretische Laufzeitverzögerungen nicht von belang sein.

    DW.

  23. Anonymous meint: (22.3.2007 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @ 12, 15

    Schon mal daran gedacht, daß der Rechteinhaber oder von ihm beauftragte Unternehmen durchaus eine Tauschbörse benutzen darf?

  24. @21: Noch viel schöner meint: (22.3.2007 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Manche "Antipiraterie"-Firma macht es sich bei der "Beweisermittlung" ja noch einfacher (bezogen auf Bittorrent): Anstatt zumindest einen Teil der Daten von dem anbietenden peer herunterzuladen, wird einfach die vom Tracker zurückgelieferte IP-Addresse aufgezeichnet und als "Beweis" angesehen.
    Was macht nun der Trackerbetreiber, um diese Daten zu entwerten: Er liefert nicht nur die IP hinter denen sich reale peers finden zurück, sondern auch noch rein zufällig generierte IPs.
    Vgl. dazu:
    http://opentracker.blog.h3q.com/?m=200702

    "So we decided to insert truely random IP addresses from known-to-be-used sub nets into all our answers."

    Falls sich das verbreiten sollte wird die ganze Schose noch sehr heiß, wenn massenweise absolut Unbeteiligte abgemahnt werden (mit dem angedachten Auskunftsanspruch für Rechteinhaber, möglicherweise ohne Richtervorbehalt, eröffnen sich da ganz neue Dimensionen).

  25. Anonymous meint: (22.3.2007 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @19: md4-Hashes (ed2k) sind nciht wirklich eine eindeutige Zuordnung. Auch SHA-1 (bittorrent) ist nicht mehr das sicherste. Also eine Argumentation nur über den Hashwert halte ich für nciht ausreichend.

  26. Marc meint: (22.3.2007 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das richtig?

    Die Staatsanwaltschaft leitet und stellt ein Verfahren ein und geht danach ohne Anhörung und Urteil davon aus, dass der Mandant schuldig ist, läßt aber mal fünfe gerade sein und flaggt ihn intern schon mal als "Wiederholungstäter" für's mögliche nächste Mal?

    Wow, da würde ich mich aber freuen…

  27. Anonymous meint: (22.3.2007 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @23: Wenn der Rechteinhaber die Tauschboerse legal benutzen darf, kann sich doch der Herunterlader kaum strafbar machen, da das Material doch legal angeboten wird? Entweder sind beide illegal, oder eben nicht ;)

  28. Anonymous meint: (22.3.2007 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @26: Was die StA denkt, ist ziemlich egal, da nur ein Richter den Beschuldigten für schuldig befinden kann.

  29. K meint: (22.3.2007 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @26:

    Die Staatsanwaltschaft leitet und stellt ein Verfahren ein und geht danach ohne Anhörung und Urteil davon aus, dass der Mandant schuldig ist

    Ja.

    läßt aber mal fünfe gerade sein und flaggt ihn intern schon mal als “Wiederholungstäter” für’s mögliche nächste Mal?

    Nein.

  30. jjwin2k meint: (22.3.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Wer wird denn eigentlich ermittelt, ohne Hausdurchsuchung doch wohl nur der Anschlussinhaber.

    Der muss doch aber in der Zeit von NAT-Routern überhaupt nicht der gleiche sein, wie derjenige der die Daten auch heruntergeladen hat.

    Also ist doch schon mal fraglich, ob er überhaupt (im Falle einer Abmahnung) zahlen muss.
    Die zweite Frage ist, ob sich bei Protokollen wie Bittorrent überhaupt eine eindeutige Schuld durch bloßes mitschneiden der IP erkennen lässt.

    Reicht denn im Zivilrecht aus, dass derjenige zu einem Zeitpunkt X mit einem entsprechenden Tracker verbunden war um eine Abmahnung durchzusetzen?

    Denn sofern, der Rechteinhaber nicht beweisen kann, dass man 100% der Datei heruntergeladen hat habe ich nach meiner Meinung ja keinen Rechtsverstoß begangen.
    Denn zu diesem Zeitpunkt habe ich ja bisher nur eine sinnlose Aneinanderreihung von Bytes. Aus dieser lässt sich aber nicht z.B. ein Musikstück ableiten.

    Muss der Rechteinhaber nun im Zivilrecht (im Strafrecht dürfte ja in dubio pro reo gelten) beweisen, dass man die Datei vollständig heruntergeladen hat oder reicht es, wenn er beweisen kann, dass man zum Zeitpunkt x den Versuch unternommen hat eine Datei herunterzuladen und man dann beweisen muss, dass dem nicht so ist.

  31. Matthias meint: (22.3.2007 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß ja nicht, aber wie kann denn der Rechteinhaber behaupten dass mit meiner IP Daten irgendwo runtergeladen wurden.
    Die Textdatei des Logs kann doch jeder fälschen. Und hinterher einen Hashwert über die Datei zu bilden macht das auch nicht besser.
    Also muss ja das Speichern der IP Adresse absolut manipulations sicher sein. Ansonsten kann der Rechteinhaber doch behaupten was er will. Hauptsache er bekommt sein Geld…

  32. McDough meint: (22.3.2007 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    @30: Teilstücke der heruntergeladenen Dateien enthalten Teilstücke der heruntergeladenen Musik. Selbst wenn ich nur Teile des Tracks herunterlade, verstoße ich gegen Urheberrecht. Zumindest theoretisch kann man aus den Teilstücken auch Teile die bereits heruntergeladenen Teile des Musikstücks extrahieren. Von daher erübrigt sich der Nachweis, dass man das ganze Stück heruntergeladen hat.

  33. jjwin2k meint: (22.3.2007 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @32 Im Falle von einer MP3-Datei ja. Wobei die Frage ist, ob ich diesen Teil der Datei dann einfach abspielen kann, da ja die Header-Informationen der Datei fehlen.

    Die Frage ist doch aber interessant für den Fall, dass die MP3-Datei z.B. in einem Zip-Archiv verpackt ist. Dann kann ich das Archiv nicht öffnen. Ergo, die Datei nicht extrahieren.

    Da keine Datei existiert, existiert ja nun auch keine Urheberrechtsverletzung.

  34. genevainformation meint: (22.3.2007 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Es soll auch noch die Möglichkeit geben, sich MP3's und CDs ganz einfach zu kaufen. So mit Leistung, Gegenleistung, zwei Parteien. Altmodisch, hat sich aber bewährt. Das gibt auch gleichzeitig die Möglichkeit, den Markt das Problem der am Rande des Rechtsmißbrauches agierenden "Unternehmen" oder "Vereine" regeln zu lassen.

    Zu der Technikdiskussion: Wer größtmöglich verschlüsseln will, benutzt TOR und ändert, aus reiner Vorsicht, auch noch die Hardware-Adresse seines Rechners regelmäßig.

  35. Jens meint: (22.3.2007 um 21:11) AntwortenReply to this comment


    Es soll auch noch die Möglichkeit geben, sich MP3’s und CDs ganz einfach zu kaufen.

    Aber nur, sofern da nicht irgendwelche "Kopierschutzmechanismen" drauf sind – ich will meine Musik nunmal mit dem ipod hören ujnd nicht mit einem überholten tragbaren CD-Spieler. Nebenbei: Ich kaufe meine Musik nur im Laden und nur "normale" CDs, ich habe keine Sorgen ;)


    Zu der Technikdiskussion: Wer größtmöglich verschlüsseln will, benutzt TOR und ändert, aus reiner Vorsicht, auch noch die Hardware-Adresse seines Rechners regelmäßig.

    Informiere dich mal wie TOR funktioniert – wid am Ende mehr Ärger machen als man glaubt – spätestens der letzte Zugriff beinhaltet die IP eines (unbedarften) Users, der wird dann als Mitstörer in Anspruch genommen. Wenn man Glück hat. Wenn man Pech hat wird einfach direkt geklagt da von der eigenen IP ein direkter Zugriff stattfand. Sowas wie TOR ist für mich wie das Löschen von Feuer mit Benzin.

    Und was ist bitte eine "Hardware-Adresse"?

  36. Sebl meint: (22.3.2007 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    wahrscheinlich meint er die MAC-Adresse ;)

  37. Chris meint: (22.3.2007 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    Jens, du scheinst selbst nicht verstanden zu haben, wie TOR funktioniert.

    Muss ja nicht. Aber anderen Leuten würde ich das dann nicht unter die Nase reiben.

  38. Mark meint: (22.3.2007 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @24: Was soll das denn an Sicherheit bringen als Tracker zufällige IPs zu senden, ein anpingen dürfte da doch Klarheit schaffen.

    @32(McDough): Was ist denn wenn man sich nur die info (.nfo) datei zieht um zu erfahren was da so im Torrent genau drin ist? Das ist dann definitiv noch keine Urheberverletzung.

    @34(genevainformation): Die Mac-Addresse schaft es eh nur bis zum nächsten Router.

  39. Keine Ahnung meint: (22.3.2007 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @38 Betreff @24:
    So wie ich die Sache verstanden habe: Mediasentry et al. holen sich den Scrape vom Tracker, dann wird die IP-Liste zum weiteren Ermitteln und Abmahnen/Verklagen benutzt (wichtig: ohne überhaupt zu versuchen, von der IP etwas herunterzuladen!).
    Wenn jetzt der Tracker für jede valide IP eine unbekannte Anzahl "Zufalls-IP" (die aber durchaus momentan in Verwendung sein können, eben nur nicht auf dem Tracker) mitschickt lässt sich dieses Verfahren seitens Mediasentry et al. wohl kaum aufrecht erhalten, da zu viele definitiv Unschuldige "erwischt" werden.

  40. @14 meint: (23.3.2007 um 00:56) AntwortenReply to this comment

    @14: Ja, da wird nichts getauscht, sondern du lädst den Kram direkt von deinem Usenet-Provider. Wenn der Hops geht (oder gar über einen längeren Zeitraum überwacht), dann solltest du dran sein. Dass man mW deine Kreditkartendaten oder ähnliches hat macht es dabei sicherlich nicht einfacher, deine Identität zu verbergen…

  41. Anonymous meint: (23.3.2007 um 01:21) AntwortenReply to this comment

    "Wenn der Rechteinhaber die Tauschboerse legal benutzen darf, kann sich doch der Herunterlader kaum strafbar machen, da das Material doch legal angeboten wird? Entweder sind beide illegal, oder eben nicht ;)"

    Wenn der Nutzer nur von dieser Quelle runterladen würde, wäre das zutreffend. Da bei den mir bekannten Tauschbörsen aber regelmäßig von x-Usern geladen wird, greift diese Argumentation wahrscheinlich nicht.
    Und rein vorsorglich: Nein, nur weil der Rechteinhaber für einen bestimmten Zeitraum auch "shared", darf nicht jeder andere urheberrechtlich geschütztes Material anbieten.

  42. Muß auch was zu sagen! meint: (23.3.2007 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon traurig – vielleicht schon graußam – das ein jeder dahergelaufene "gerade mit dem Studium fertige" Möchtegernanwalt sich mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen kann. Das zieht den ganzen Berufszweig in den Dreck!
    Ich denke es gibt auch seriöse Anwälte – aber wer glaubt nach solchen Aktionen noch wirklich daran?

  43. Muß auch was zu sagen! meint: (23.3.2007 um 01:34) AntwortenReply to this comment

    Ich gebe zu dass ich mir auch schon mal etwas über p2p geladen habe um es auszuprobieren (Demos sind doch in der Regel frisiert). Wenn es gut war ist es aber als Original bei mir gelandet – wenn Schund habe ich´s von der Platte gelöscht und ignoriert – fazit: gute Programme werden immer Käufer finden – keine Schleichwerbung – Lob an EA – haben auch geloggt – aber es gab keine Abmahnung – Games sind Top – weiter so!

  44. Muß auch was zu sagen! meint: (23.3.2007 um 01:45) AntwortenReply to this comment

    Richtigstellund zu EA – das EA geloggt hat ist hörensagen – keine Feststellung! Wurde mir so zugetragen – wenn nich – sorry!

  45. Muß auch noch was zu sagen! meint: (23.3.2007 um 02:03) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema IP. Ich logge meine eigene IP seit geraumer Zeit mit. Komisch ist jedoch – fahre Win runter – starte Linux – fahre Linux runter – starte Win (inzwischen sind ca. 7 Minuten vergangen – Linux hat sich nicht eingewählt) habe die selbe IP. Was ist in den 7 Minuten mit meiner IP passier und wer hatte diese?

  46. Jonas meint: (23.3.2007 um 02:18) AntwortenReply to this comment

    @45
    Wenn im Wald ein Baum umfällt und keiner ist da, macht es dann ein Geräusch? :P Mal im Ernst, was hat das eine mit dem Anderen zu tun?

  47. Muß auch was zu sagen! meint: (23.3.2007 um 02:28) AntwortenReply to this comment

    @45
    wird sich in abmahnungen nicht in der Regel aufdie IP und sekundengenaue Erfassung berufen? Was ist nun mit der Zeit zwischen Start und Start? – Hatte ich die IP in dieser Zeit für mich reserviert?

  48. Muß auch was zu sagen! meint: (23.3.2007 um 02:32) AntwortenReply to this comment

    Sorry – meinte @46 – Ich kann leider nicht nachvollziehen ob in den 7 Minuten nicht irgend etwas mit meiner IP angestellt wurde – oder doppelt vergeben – oder wie? Aus meiner Sicht ist eine IP ein Witz der direkten Zuordnung!

  49. Anonymous meint: (23.3.2007 um 07:09) AntwortenReply to this comment

    @19

    Gesundes Halbwissen … Weißt Du eigentlich, was ein Hash ist?

  50. BOfH meint: (23.3.2007 um 07:24) AntwortenReply to this comment

    @45

    "Was ist in den 7 Minuten mit meiner IP passier und wer hatte diese?"

    Das ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn Du einen kombinierten Bridge-Router, der extended NAT unterstützt, benutzt, kann die IP dynamisch vom Provider an andere Benutzer weitergereicht werden. Der Timeout dafür liegt bei 60000 ms, also eine Minute – und damit deutlich unter 7 Minuten. Wenn Dein Rechner wieder hochfährt, versucht die Bridge, Deine alte IP wieder zu bekommen. Das klappt allerdings nur, wenn der "Besitzer" der IP auch NAT2 oder die Router Deines Providers verwendet.

    Probier's doch ein paarmal aus oder frag bei Deinem Provider nach!

  51. Anonymous meint: (23.3.2007 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    @41: Unbedarfter User laedt vom Rechteinhaber herunter. Der Rechteinhaber hat ja quasi legal gesharet, der User haette also Glueck gehabt und nichts verbrochen. Ausser der Tatsache, dass er vorher keine Moeglichkeit hatte, zu verifizieren, dass es aus legaler Quelle kommt. Da koennte man natuerlich argumentieren, man laedt einfach alles herunter, nutzt es aber nur dann, wenn spaeter eine Abmahnung kommt, weil man dann ja weiss, dass es aus legaler Quelle kam :D

  52. Dominik meint: (23.3.2007 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Wieso Deine IP? ;-) Ueblicherweise werden die Adressen halt wiederverwendet und ein Kunde kriegt nicht immer eine bestimmte. (BTW: Das gilt fuer die Adresse nach aussen, (D)ein Router wird intern den gleichen Rechnern idR die gleichen Adressen geben.)
    D.h. wenn Deine Verbindung zum Provider getrennt wird, wird die Adresse z.B. an den naechsten, der kommt, weitervergeben. Und darueber, wer welche Adresse wann hatte, fuehren die Provider halt ein Log.

  53. Helmut K. meint: (23.3.2007 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Wie genau die Abmahner arbeiten, sollte doch jedem klar sein. Natürlich tauschen die mit. Im Auftrag der Industrie, mit Freifahrtschein der StA (nur für den Fall, dass sich die Abmahner gegenseitig ins Gehege kommen). Ein Gelddrucker im Keller ist ähnlich effektiv. Kann man hier: http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/interview_clemens_rasch_promedia/index.html auch nachlesen.
    Interessant wird es, wenn – zB der Nachbar – sich in das Netz eingeschlichen hat (zB weil man es nicht abgesichert hat). Herr Rasch vermutet hier – ähnlich der Tierhaltung und beim führen eines KfZ – eine Gefährdungshaftung. Der Besitzer der IP haftet also alleine deswegen, weil er sie laut Auskunft des Providers nun einmal (ausschließlich) hatte.

  54. Mark meint: (23.3.2007 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @39: Mit anpingen meine ich auch nicht nen normalen Ping, AFAIK kann man anfragen welche Parts ein Tracker schon geladen hat um dann mit ihm zu sharen, allerdings könnten solche Anfragen ohne etwas anzubieten sicherlich auch erkannt werden und den "Spion" aufliegen lassen.

    Hab ne Ideee gegen Abmahnungen: Könnte man nicht ne Versicherung aufsetzen jeder zahlt einen festen Betrag (Monatlich?) ein und aus dem Topf werden dann Anwälte bezahlt falls es zu Gerichtsverhandlungen kommt (First come First Serve). Zumindest bei den Uhrheberrechtsfällen scheinen die sich ja nur bestimmte Schaupozesse rausszusuchen und denen könnte man damit ein schnippchen schlagen. Könnte man ja vieleicht auch für Blogger anbieten (Vieleicht mit ner Ausschlussklaussel für besonders böse Kolleriker die jeden andauernd Beleidigen). Vieleicht ist das ja auch der Grund warum in Deutschland kaum jemand bloggt, die meisten haben Angst verklagt zu werden.

    Gäbe es da rechtliche Einwände gegen so einen Absicherungverein.

  55. Hab auch was zu sagen meint: (23.3.2007 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Sorry – letzter Beitrag – siehe Gully- board – wie währe es mit einer KULTURFLATRTE?

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