Textbausteine
Die Staatsanwaltschaften überschütten Gerichte mit Anträgen auf “Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetischer Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters”. So zumindest mein Eindruck.
Dabei beschränken sich die Anträge meist auf die Wiedergabe des Gesetzestextes und die stereotype Behauptung, es bestehe Grund zur Annahme, dass gegen den Verurteilten erneut wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu ermitteln sein wird. Auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte diese Annahme gestützt wird, bleibt fast immer offen.
Ich schreibe mir dann in aussichtsreichen Fällen die Finger wund und begründe eingehend, warum weder die Ausführung der Tat, die Persönlichkeit des Täters oder sonstige Erkenntnisse die DNA-Speicherung rechtfertigen. Leider entscheiden viele Gerichte über die Anträge ebenfalls mit Textbausteinen und einigen marginalen Bemerkungen, die mit dem konkreten Fall zu tun haben und wohl die Begründungspflicht des § 81g Abs. 3 Strafprozessordnung erfüllen sollen.
Manchmal jedoch finden Argumente auch Gehör. Zum Beispiel bei einem Richter am Amtsgericht Düsseldorf. Er verkündete folgenden Beschluss:
Wegen der Persönlichkeit des Verurteilten besteht kein Grund zur Annahme, dass gegen ihn künftig erneut Verfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Nach den Taten, die der Verurteilung … zugrunde liegen, ist der Verurteilte nicht mehr auffällig gewesen. … Vor diesem Hintergrund kann nvon der Annahme i.S.d. § 81g StPO nicht ausgegangen werden.
Das ist zwar auch ein Textbaustein, aber über den beschwere ich mich ausnahmsweise mal nicht.
Hmmm, Glück gehabt.
Wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber die Einführung solcher Maßnahmen seinerzeit mit der Beschwichtigung durchwinkte, es sei ja rechtsstaatlich alles abgesichert, solcherlei Maßnahmen stünden unter Richtervorbehalt – und sich nunmehr herausstellt, dass die Richterschaft ihrer Wächterfunktion de facto nur sehr eingeschränkt nachkommt – tja, dann ist das nicht gerade im Sinne des Erfinders, vorsichtig formuliert.
Aber ich drücke unserer Justiz feste die Daumen: nachdem wir in der Telefonüberwachung längst Weltmeister geworden sind, wird uns das bei der DNA-Entnahme bestimmt auch noch gelingen!
Hurra, wir werden gescannt!
Was lernen wir daraus? Richtig, Maßnahmen die für besondere Fälle eingeführt wurden, werden in der Regel recht schnell zur Standardmaßnahme.
Vergleich: DNA-Abnahme, Kontenabfrage, Zustellung in den Briefkasten anstatt persönlich
Wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber die Einführung solcher Maßnahmen seinerzeit mit der Beschwichtigung durchwinkte, es sei ja rechtsstaatlich alles abgesichert, solcherlei Maßnahmen stünden unter Richtervorbehalt [...]
Richtervorbehalt bedeutet eben nicht konservative, gewissenhafte, ausführliche Prüfung. Hat's wohl auch noch nie bedeutet. Wer ernsthaft glaubt, das würde dazu führen, daß die Staatsanwälte lange individuelle Anträge schreiben, von denen dur ein kleiner Teil in den gestrengen Augen der Gerichte besteht – der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er sehr naiv ist. Besser als nichts ist es trotzdem.
nachdem wir in der Telefonüberwachung längst Weltmeister geworden sind
Na, da unterschätzt Du wohl einige internationale Konkurrenten ein bißchen.
Interessant! Die "Stunde der Entscheidung" scheint die Gemüter viel stärker zu bewegen als Textbausteine von Staatsanwaltschaft und Gerichten.
@ 3 K:
leider nicht, der kollege hat vollkommen recht. lies mal ein bißchen nach, deutschland ist seit über 10 jahren regelmäßig die nummer eins der abgehörten telefongespräche.
(zb hier: http://www.sueddeutsche.de/,tt5m3/deutschland/artikel/544/49495/ ) => "2002 wurden eineinhalb Millionen Menschen und mehr als 20 Millionen Telefonate abgehört".
neuere zahlen sind leicht zu finden, hab jetzt leider keine zeit.
übrigens: GANZ neue zahlen sind wiederum nicht so leicht zu finden – auf beschluss hin werden diese statistiken nämlich bald (oder bereits?) schlicht nicht mehr veröffentlicht. ein schelm, wer böses dabei denkt. (quelle hab ich zuhaus)
Warum nicht alle gleich zum Gen-Test? Darauf läuft es doch letztlich hinaus. Doch was dann? Schon heute gibt es Probleme bei den Behörden mit der Datenverwaltung und Archivierung, da landen auch schon mal Daten im Worlwide Web, die da nicht hingehören, weil ein thumber Sheriff die falsche Taste gedrückt hat. Der Computer ist eben so blöde, wie der, der davor sitzt und ihn bedient. Ich glaube mal, da gibt es, gerade bei staatlichen Stellen, sehr viele, die sehr blöde sind.
Der Richter sagt sich halt, was spricht schon gegen eine DNA probe im Zweifelsfall erleichtert es unsere Arbeit und verhindert Verbrechen. Das mit den Daten missbrauch betrieben wird ist eher eine Abstrakte Gefahr. Genau wie bei Bestechung erfährt man von solchen Fällen in der Regel nichts.
Also bei Amtsgerichten werden doch noch gerechte Entscheidungen getroffen. Gut zu wissen.
2: Du hast den Bundestrojaner vergessen…
Ach so, der ist ja noch gar nicht fertig…
"Die Staatsanwaltschaften überschütten Gerichte mit Anträgen auf “Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetischer Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters”. So zumindest mein Eindruck."
Diese Anträge sind in den letzten Jahren doch deutlich zurückgegangen. Die sog. "Altfälle" scheinen abgearbeitet zu sein. Auch nach der Ausdehnung der gesetzlichen Regelung haben die Anträge nicht merklich zugenommen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung. Soviel zum Datenhunger der Staatsanwaltschaften.
Recht geben muss ich Herrn Vetter aber zu dem üblicherweise mehr als formelhaften Begründungen dieser Anträge. Die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht unter anderem in seiner Entscheidung vom 14.10.2000 (AZ. 2 BvR 1741/99) aufgestelllt hat, finden in den Anträgen meistens nicht die erforderliche Bachtung. Kaum ein Eintrag setzt sich ernsthaft mit der (für die Anordnung erforderlichen) Wiederholungsgefahr auseinander.
@3
Ich nehme an, es handelt sich um Ironie. Falls nicht:
"Richtervorbehalt bedeutet eben nicht konservative, gewissenhafte, ausführliche Prüfung."
- Also, bis auf "konservativ": doch! Genau das bedeutet Richtervorbehalt!
"Na, da unterschätzt Du wohl einige internationale Konkurrenten ein bißchen."
- Welche?
Ich bekam vor 14tagen ein schreiben des ag zur wahrung des rechtlichen gehörs wg. dna-entnahme nach § 81 g stpo Abs.4 retrograde dna entnahme mit abdruck des antrages der staatsanwaltschaft vom zuständigen ermittlungsrichter………
Der antrag drückt lediglich das verlangen der staatsanwaltschaft
nach entnahme und untersuchung einer speichelprobe aus……
Begründung: k e i n e ! ! !
Es geht also immer noch eine stufe heftiger mit dem treten von
grundrechten………
Mein anwalt erwartet mit spannung die entscheidung des gerichts.