29.3.2007

Haftung für Kommentare

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, ob und wie weit Foren- und Weblogbetreiber für Kommentare auf ihren Seiten haften. Wie die bisher bekannten Details einzuordnen sind, erkläre ich in der Netzeitung.

14 Kommentare zu “Haftung für Kommentare”

  1. Axel meint: (29.3.2007 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Danke für das tolle Interview. So weiß man wenigstens woran man ist.

  2. Tano meint: (29.3.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Verdienstvolles Interview, aber was folgende Passage angeht, bin ich mir nicht ganz so sicher wie Du:

    Netzeitung.de: Wenn ein solcher Fall vor Gericht ginge, könnten dann der Kommentator und der Forenbetreiber wegen Beleidigung belangt werden?

    Udo Vetter: Nein, das ist ja eine Sache des Strafrechts. Wegen Beleidigung oder ähnlichem könnte nur der Kommentator belangt werden. Gegen ihn kann dann ein Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Forenbetreiber kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern vom Gericht nur dazu gezwungen werden, den beanstandeten Beitrag zu entfernen – das aber kostenpflichtig.

    Also, wenn der Forenbetreiber auf einen ehrverletzenden und rechtswidrigen Beitrag aufmerksam gemacht wird, ihn als solchen auch einschätzt und trotzdem nicht löscht, könnte m.E. wenigstens sukzessive Beihilfe in Betracht kommen.

    Warum schließt Du die Möglichkeit strafrechtlicher verantwortlichkeit denn von vornherein aus?

  3. FreundlicherAbmahner meint: (29.3.2007 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    "Udo Vetter arbeitet als Fachanwalt für Straf-, Wirtschaftsstraf-, und Steuerstrafrecht in Düsseldorf und betreibt das erfolgreiche Weblog Law Blog."

    Na, hoffentlich nimmt daran nicht gleich wieder Anstoß…

  4. Egal meint: (29.3.2007 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Ist der Forenbetreiber nicht HOST Provider? Content Provider ist er doch nur wenn er sich die Beiträge zu eigen macht. Dann haftet er aber doch gant normal wie der Beitragsersteller, oder?

  5. Dürrbi (Link) meint: (29.3.2007 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    In dem Artikel der Netzzeitung wird nur vom Begriff "Foren" gesprochen. Wie verhält es sich denn mit Blogs und deren Kommentare ?

    Fallen Blogs ebenfalls unter die Kategorie "Foren" oder ist das eigenständig zu betrachten ?

  6. Udo Vetter (Link) meint: (29.3.2007 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Ganz am Ende des Interviews wird die Frage nach Blogs beantwortet.

  7. Jens (Link) meint: (29.3.2007 um 14:47) AntwortenReply to this comment


    Zitat UV:
    Der Forenbetreiber kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern vom Gericht nur dazu gezwungen werden, den beanstandeten Beitrag zu entfernen – das aber kostenpflichtig.

    Das würde ich SO nicht stehen lassen, zu differenziert muss man es betrachten, etwa wenn man dem Forenbetreiber (wenn er aktiv mitschreibt) andichtet er hätte zu dem zB beleidigenden Kommentar aufgerufen (Anstiftung). Auch stellt sich die Frage nach der Beihilfe wenn er nach Kenntnisnahme bei einer offensichtliche Beleidigung nicht reagiert.
    Hinzu kommt bei Kommentaren die Links zu Webseiten im Sinne des §§184, 184a StGB beinhalten die Frage des "Verbreitens" als Täter sowie der Beihilfe. Das Problem ist nicht aus der Luft gegriffen, wenn man an die Sex-SPam-Kommentare denkt die teilweise Blogs/Foren fluten.

    Wie gesagt: Prinzipiell mag die Aussage richtig sein, aber ich für meinen Teil würde es so niemals sagen weil ich im Detail einfach zu viele Problemfelder mit erheblichen Tretminen sehe. Nur als leise Anregung von mir.

  8. Jens (Link) meint: (29.3.2007 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Kurzer Nachtrag, hatte ich vergessen: Das mit dem Anstifen (oder dem Voraussehen) war übrigens Hauptargument bei dem bekannten Heise Urteil (in anderem Zusammenhang), sowie beim aktuellen Urteil des LG Hamburg zum Thema Haftung.

  9. Kai meint: (29.3.2007 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Kann der Beleidigte nicht nur gegen den Forenbetreiber, sondern auch gegen den Beleidiger eine zivilrechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung loslassen?

  10. Udo Vetter (Link) meint: (29.3.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Zuerst haftet immer der Autor des beanstandeten Kommentars. Wenn man den kennt, kann er in Anspruch genommen werden.

  11. rezz meint: (29.3.2007 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Oh Herr Vetter,
    hat Sie eigentlich schon mal jemand auf Ihre Ähnlichkeit mit Karl Schiller angesprochen? Die Brille untersteicht das noch …

  12. Streifzug meint: (30.3.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Was ist, wenn man ein Forum eröffnet, bei dem “Beleidigung” erlaubt ist und alle Teilnehmer in diese Bedingung einwilligen müssen? Wenn ich im Zirkus in einen Showboxring steige und einen auf die Glocke kriege kann ich auch nicht mit Körperverletzung kommen (meine ich jedenfalls). Warum nicht auch in Foren und Blogs progressiv nach vorne ehe man in die Fänge der Klagesüchtigen gerät. Bei so einer Rechtsprechung ist es dann eben vorbei mit nur nett sein. Man kann ja schreiben, dass nettes Verhalten erwünscht ist, aber sich jeder Teilnehmer des Risikos einer Verbalattacke sicher sein muss und daher keine Klagemöglichkeit besteht. Wäre interessant das mal rechtlich auszuloten.

  13. SD meint: (31.3.2007 um 00:37) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem Content Provider ist mir auch aufgefallen, allerdings müsste es korrekterweise "Service Provider" heißen, glaube ich zumindest. Zumindest meine ich mich da grau an meine Internetrecht-Vorlesung erinnern zu können. Es könnte aber auch sein, dass "Host Provider" auch richtig ist, "Content Provider" kann aber in dem Zusammenhang nicht richtig sein, denn der hat ja immer Kenntnis von dem was er geschrieben hat. :)

  14. Cheatz (Link) meint: (1.4.2007 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Was ist, wenn man ein Forum eröffnet, bei dem “Beleidigung” erlaubt ist und alle Teilnehmer in diese Bedingung einwilligen müssen?

    Ein interessanter Aspekt, zumal die Forenregeln auch zu 90% beim Anmelden nicht gelesen werden.

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