30.3.2007

Cold Caller schön auflaufen lassen

Cold Calls sind eine Plage. Eine Möglichkeit: Zum Schein auf das Angebot eingehen, Infomaterial zusenden lassen, den Absender auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das ist rechtlich zulässig, wie das Landgericht Berlin in einer einstweiligen Verfügung vom 27. März 2007 (PDF) feststellt:

Es ist unerheblich, wenn der Angerufene zunächst zum Schein auf das Angebot des Anrufers eingeht, da dies zur Durchsetzung seines Anspruchs (etwa: Feststellung der Identität des Anspruchsgegners) sinnvoll erscheint.

Die Beklagte hatte sich offensichtlich auch damit verteidigt, dass sie nicht selbst angerufen hat. Auch dieses Argument lässt das Gericht nicht gelten. Wer Call Center beauftragt, muss sich deren Werbemethoden zurechnen lassen.

(Quelle des Links)

26 Kommentare zu “Cold Caller schön auflaufen lassen”

  1. Therapie meint: (30.3.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment
  2. TheDoctor meint: (30.3.2007 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Das totsichere Verfahren gegen Umfragen (die sind genauso komerziell und genauso nervig)

    …Nein nicht schimpfen, toben etc.

    Ganz nett sag: Oh, das hier ist aber ein Firmennebenanschluss, das nützt ihnen doch nichts.

    Noch immer hat der Callcentersklave dann in den Modus "Profi spricht mit Profi" gewechselt, da dann das Geomapping der Informationen nicht mehr stimmt. In der Regel fragen die sogar nach der Nummer um sie aus der Liste auszutragen.

  3. Bedenkengräber meint: (30.3.2007 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Natürlich bin ich zu faul, den Link zu klicken, aber interessieren tut es schon, auch bei allen anderen Gedankengängen:

    Ist das Missbrauchssicher? Z.B. weil C ruft an bei K, K verklagt F.

    Missbrauch wäre dadurch möglich, dass "F hat C beauftragt" strittig wäre. Also abgestritten oder wirklich von Bösewichtern vorgetäuscht.

    Böses Tun könnte ja immerhin ein paar Adressen einbringen und gleichzeitig einen Konkurrenten in Verruf oder vor Gericht. Etwas viel Nutzen, um es zu ignorieren.

  4. niepi meint: (30.3.2007 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    mein Trick da bei ist ganz einfach. Bei ISDN die Haupt MSN (die steht im Telefonbuch :( ) automatisch auf den AB umleiten und die restlichen MSNs für den normalen Telefonverkehr benutzen. Das funktioniert bei mir super, man darf sich nur nicht wundern wenn der AB am Tage piept obwohl "niemand" angerufen hat. Ach und auf den AB sprechen die ja eh niemals.

  5. Nik meint: (30.3.2007 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @4

    Der Trick schützt nur ein wenig. Die vergebenen Nummernblöcke sind bekannt, viele Callcenter lassen ihre Wählmaschinen dann ganze Blöcke abgrasen, um Leute zu beästigen ^W^W^W Menschen mit ihren interessanten Angeboten zu beglücken :-)

  6. RisikoGruppe meint: (30.3.2007 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Hmmm, versteh' ich nicht.

    Ist ein Cold Call nicht ein Verstoss gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG)? Demzufolge darf eigentlich nur ein Konkurrent des Werbenden oder z.B. eine Verbraucherschutzorganisation klagen oder abmahnen.

    Was ist hier anders?

  7. Ronny meint: (30.3.2007 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @RisikoGruppe: Da Cold Calls ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen sind, hat er selbst einen Unterlassungsanspruch.

  8. Caron meint: (30.3.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Gibts mehr Infos für Nichtjuristen? Was muss ich tun für die Unterlassungsforderung?

  9. Judas meint: (30.3.2007 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @8:
    Googeln nach Unterlassungsforderung?
    Dann findest du sowas: http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/muster-unterlassung.htm
    Ne kostenlose Rechtsberatung gibt es HIER nicht…

  10. Erklärbär meint: (30.3.2007 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @Caron

    §§ 823, 1004 BGB helfen denjeigen weiter, die nicht nach dem UWG abmahnen und Unterlassung fordern können.

  11. jan meint: (30.3.2007 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    oder so: http://www.youtube.com/watch?v=6Ve21XwzXqs
    aber das wird auf die dauer zu anstrengend

  12. Markus Oliver meint: (30.3.2007 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Cold Calls sind diese widerlichen, unerwünschten Call Center – Anrufe? Also diese Marketing – Geschichten?

  13. Sabine meint: (30.3.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @12 Ja, Cold Calls sind die, die immer darauf hinweisen, daß man ja angeblich irgendwo irgendwann irgendwie ein Gewinnspiel mitgemacht hat und daher seine Einwilligung gegeben hätte, daß man nun öfter mal Anrufe von Lottogesellschaften erhält.
    Ich bin normalerweise tagsüber nicht zu Hause, habe abends dann nur "Anrufer" auf dem Display, konnte daher nie genau die Zahlen nachverfolgen, aber letzte Woche war ich mal nachmittags zu Haus und es waren doch glatt 4 verschiedene Firmen, die mich vor ganz schlimmen Dingen und Geldverlust retten wollten.
    Da fragt man sich doch, ich jedenfalls, ob man Mitleid mit den armen Schweinen haben soll, die da ihr Geld hart erarbeiten müssen, aber immerhin arbeiten. Der Feierabend in so einem Geschäftsfeld wird aber bestimmt sehnlicher herbeigewünscht als an anderen Orten.
    Und wer hat schon die Zeit, gegen alle Firmen vorzugehen, bzw. will sich die Zeit dafür nehmen?
    Mein Anschluss ist eh für nächste Woche gekündigt. :-)

  14. Caron meint: (30.3.2007 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @9
    Ich will gar keine kostenlose Rechtsberatung. Eine mögliche Antwort wäre gewesen: "Dann beauftragst Du den Anwalt Deines Vertrauens mit dem Fall".
    Sinnvoll ist die natürlich nur, wenn ich dazu nicht jedesmal ein mehrstelliges Anwaltshonorar selbst tragen muss. (Was vermutlich der Fall wäre, wenn der normale Weg ist, eine gegooglete Unterlassungserklärung zu versenden.)

  15. Vent meint: (30.3.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Wurde hier nicht auch schonmal das Gegenskript angepriesen, wie es unter http://publizistik-in-berlin.de/index.php/2005/06/25/p310 zu finden ist?

  16. SvenR meint: (30.3.2007 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 14 (Caron): Mehrstellig wird's immer, für bis zu neun Euro macht da keiner was…

  17. Vent meint: (30.3.2007 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Was mir nicht ganz klar ist… gelten die selben Regeln auch, wenn ich beruflich (am Arbeitsplatz) angerufen werde? Kann ich mich da auf die gleiche Weise wehren?

  18. M meint: (30.3.2007 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es mit der Antwort:
    "Ach, das ist ja ein Zufall. Ich arbeite für die Firma XY, das ist ein direkter Konkurrent von AB. Wie war doch gleich Ihr Name ? Den brauch ich für unsere Rechtsabteilung."

  19. RA Andreas Schwartmann meint: (31.3.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @17:

    Ja, auch dann hat der Angerufene einen Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, da ein Cold Call in diesem Fall in das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingreift.

  20. Bense meint: (31.3.2007 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Stiiiii-uuuu-rike! Gutes Urteil. Das ist schon i.O. – und strafbewährte Unterlassungserklärungen und einstweilige Verfügungen sind auch eine feine Sache, wenn sie Anrufnerver treffen.

  21. dirk meint: (31.3.2007 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @ alle

    Denkt Ihr bei dem Urteil auch mal drüber nach, wie im BtoB (ähh – Business to Business) Betrieb eine Kundenaquiese läuft?

    Im privaten Bereich empfinde ich cold calls auch als ekelig.

    Im Geschäftsbereich MUSS per Telefon der erste Kontakt geknüpft werden. Ein Gebäudereiniger (Beispiel) kann sich eben nicht ein Ladenlokal (Geschäft) anmieten und dann hoffen, dass seine potentiellen Kunden da vorbeischauen um einen Staubsaugerspezialisten zu finden.
    Ganz im Gegenteil: Die "Kunden" werden üblicherweise sagen: "Wer mit mir ins Geschäft kommen will, der soll sich melden und dann ein Suuuuuper Angebot machen."
    Wenn jetzt jeder "Geschäftsanbahnungsversuch" mit einer teuren, strafbewehrten Unterlassungserklärung beantwortet werden kann, dann läuft in zehn Jahren (ständig sterben Kunden oder Lieferanten. Wenn da keine Neuaquise erfolgt gibts auch keine(n) Gewinn (Steuern)) kaum noch ein Geschäft von Unternehmen zu Unternehmen. Das wäre dann das Ende vom Wertschöpfungsprozess. Aber wo wir ja keine Kinder mehr machen ….. da können wir ja auch auf die Produkte verzichten.

    Dieses Urteil ist für VERBRAUCHER absolut in Ordnung.
    Für Unternehmen ist datt Ding allerdings WELTFREMD.

    sorry, schöne Woche noch

    ICH !!

  22. Marcel meint: (31.3.2007 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @dirk
    So ein Quatsch. Ein Gebäudereiniger kann ebenso gut Kleinanzeigen in Printmedien oder im Internet aufgeben oder Postkarten verwenden, um Neukunden zu finden.

  23. ToWi meint: (31.3.2007 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    Also bei uns in der Firma wird bei Cold Calls grundsätzlich ein Interesse verneint. Bei wiederholten Versuchen wird auch öfters mal die Rechtsabteilung aktiv.
    Wir suchen uns die Firmen, mit denen wir zusammenarbeiten wollen, selber. Und das geht wunderbar ohne Cold Call.

  24. Daniela Berger meint: (2.4.2007 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    @13 "arme Schweine" ist genau das richtige Wort. Ich habe es selber mal ausprobiert, zwei Tage lang.
    Meine Aufgabe bestand darin, irgendwelchen armen Leuten, die offenbar so einsam waren, dass sie sich über *jeden* Anruf gefreut haben, ein sündhaft teures Tippsystem aufzuschwatzen.
    Ich habe ziemlich schnell migekriegt, dass diejenigen, die zugesagt haben, i.A. weder finanziell noch intellektuell zu den oberen Zehntausend gehören. Insofern war es nicht wirklich ein Kompliment, als mein "Vorgesetzter" mir ein echtes Talent bescheinigte. Klar, man kann auch stolz darauf sein, wenn man ein echtes Talent dafür hat, kleinen Kindern die Lollies zu klauen…

    So, das war das ethische Problem an der Sache. Aber "arme Schweine" bezieht sich auch auf die Arbeitsbedingungen, sprich Bezahlung zum Beispiel. Outbound-Callcenter-Agents werden nämlich häufig pro Abschluss bezahlt. Und das geht so:
    Nehmen wir mal an, ich habe nun einen hochverschuldeten Hartz-VI-Empfänger überzeugt, dass ihm nur noch ein Lottosystem aus seiner vertrackten Lage helfen kann. Jubel, ein Abschluss!
    Denkste…
    Denn drei Tage später wird der Gute noch einmal angerufen, und noch einmal gefragt, ob er das wirklich will. Wenn er dann nein sagt, geht mir mein Abschluss flöten. Aus ethischer Sicht ist das ne klasse Idee, dem "Kunden" Bedenkzeit zu geben, aus Sicht des Call-Agents ist das extrem ärgerlich.

    Unter diesen Bedingungen ist das sicher kein Zufall, dass die durchschnittliche Karriere eines Callcenter-Agents im Outboundbereich etwa bei drei Tagen liegt. Und jetzt ratet mal wie lange die durchschnittliche – unbezahlte – Probearbeitszeit dauert…
    Honi soit qui mal y pense, sach ich da nur

  25. someone meint: (2.4.2007 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Ich mach das immer so: "Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Könnten Sie mir dazu bitte Ihre Privatnummer geben, ich ruf Sie dann heute am späteren Abend zurück."

  26. RA RR meint: (3.4.2007 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @21 – das cold calls auch im B2B verboten sind, ergibt sich aus § 7 UWG und den §§ 823, 1004 BGB. Das hat mit dem vorliegenden Urteil rein gar nichts zu tun. Ihrer Ansicht, im Geschäftsbereich müsse die Geschäftsanbahnung erfolgen, stimme ich nicht zu. Im Gegenteil, eine solche Geschäftsanbahnung ist ohne die zumindest mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen unzulässig. Der Angerufene kann sich dann mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Wehr setzen, die Kosten hierfür, etwa 550 € netto, sind vom Anrufer zu tragen.

    Bevor Sie jetzt aber über den Begriff "mutmaßlich" Mutmaßungen anstellen, die Gerichte stellen hieran überaus hohe Ansprüche. Überdies fehlt es bei der Telefonwerbung regelmäßig an der "Eilbedürftigkeit".

    Nun können Sie sich sicher vorstellen, was geschieht, wenn ein Gebäudereiniger (oder irgendein anderer Gewerbetreibender) bei mir unaufgefordert anruft.

    Ich habe in meiner Eigenschaft als Justitiar und Mitglied der Geschäftsleitung eines Großhandelsunternehmens täglich mehrere cold calls entgegengenommen und ich kann Ihnen versichern, ich hatte irgendwann die Nase gestrichen voll.

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