31.3.2007

Die Unfähigkeit, die Realität zu akzeptieren

Um das Schicksal ehemaliger RAF-Mitglieder wird schrill debattiert. Dabei geht es längst nicht nur um die Vergangenheit, wie Felix Ensslin in der Zeit nachvollziehbar begründet. Am besten gefällt mir, wie er das große Dilemma der heutigen Konservativen in der Debatte auf den Punkt bringt:

Denn es ist ein Grundgedanke des Konservatismus, dass die Unfähigkeit, die Realität zu akzeptieren, der Anfang allen Übels ist und in letzter Konsequenz also auch der Nährboden für Terrorismus.

Die Schrillheit dieser Argumentation dient auch dazu, den darin enthaltenen Widerspruch zu überdecken. Denn in unserer Welt kann es keine echten Konservativen geben, und jeder wird scheitern, der die bestehenden Realitäten akzeptiert. Sie ändern sich einfach zu schnell. Der heutige Kapitalismus beruht nicht nur auf der Flexibilität der Biografien, die allerorts eingefordert und deren Folgen gleichzeitig beklagt werden, sondern darauf, grenzenlose Wünsche und Bedürfnisse zu wecken und ihre Befriedigung, und sei es in der Ersatzform des Konsums, zu verheißen.

Dieser Kapitalismus selbst produziert unentwegt einen gespenstischen psychischen Ausnahmezustand, einen unheimlichen Ort, in dem anything goes, niemandem nichts verwehrt bleibt und niemand etwas verpasst. Das »utopische« Denken – wenn auch in pervertierter Form – erweist sich als Grundbestandteil unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsform. Das Gespenst einer anderen Welt gehört ihm an.

Die Aufgeregtheit hat, das füge ich mal an, ihren Grund auch darin, dass wir eines ahnen: Anything goes ist für viele Menschen Vergangenheit. Der Ausnahmeszustand darf mittlerweile auch gern von den billigen Plätzen bewundert, aber nicht mehr gelebt werden. Die Unfähigkeit, die Realität noch als angenehm zu empfinden, ist fühlbar geworden.

Sehen wir es also positiv: Das ebenso unbedachte wie dröhnende Eingeständnis, dass die Gesinnung der RAF-Täter doch eine Rolle spielt, ist nur die Generalprobe für relevante Abwehrschlachten. Die sind, denke ich, an anderen, erdig eingefärbteren Fronten zu schlagen. Wenn’s schlecht läuft, haben sich jene, die heute am lautesten sind, bis dahin heiser geschrien.

25 Kommentare zu “Die Unfähigkeit, die Realität zu akzeptieren”

  1. Tano meint: (31.3.2007 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Kryptisch.

  2. genevainformation meint: (31.3.2007 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Kryptisch? Nein, nur die nächste Etappe auf Wegen, die bereits vor mehr als hundert Jahren aufgezeigt wurden. Und mit Worten von "heute". Siehe auch: "Der Terror der Ökonomie".

    Vielleicht ahnt Viviane Forrester damals nicht, daß ihr Buchtitel von 1998 einmal im Wortlaut interpretiert werden kann.

  3. Tano meint: (31.3.2007 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    Wie gesagt.

  4. Schwarzmaler meint: (31.3.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Da hilft es, sich entspannt mit einem Cappuccino in die Sonne an den Rhein zu setzen und linke Theorie linke Theorie sein zu lassen.

  5. Otaku (Link) meint: (31.3.2007 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @4
    ich kann es mir, sorry nicht verkneifen…
    Die schönen Lastkähne die dröhnend vorbeirauschen
    das, von diversen Kraftwerken angenehm temperierte gesunde Wasser, die natuerlichen Uferhänge und Wege an denen so kubistisch der Plastikmuell schwappt, und die Horden von Leuten die Ihre Pommestueten in die Gegend feuern.

    Schönen Sontag noch….

    Mfg
    Otaku

  6. Michael B. meint: (31.3.2007 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    "Any Reality is an Opinion"

    Timothy Leary

  7. Rayson (Link) meint: (31.3.2007 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Der Konservatismus hat gegenüber den linken Spielarten Sozialismus oder Kommunismus immerhin einen Vorteil: Er beruft sich auf etwas, das tatsächlich mal funktioniert hat.

  8. Patrick meint: (31.3.2007 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @ Rayson

    Ach, wirklich? Auf was beruft er sich denn, der Konservatismus? Tue mich gerade schwer etwas am Konservatismus zu finden, das funktioniert hätte. Ohne das es zu einem Auf-begehren gegen die Ordnung gekommen wäre. Denn das würde bedeuten, dass es nicht funktioniert.

    Gruß
    Patrick

  9. ps (Link) meint: (31.3.2007 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    @1:
    Der Stern hat einen schönen Artikel, der das Thema und die Hysterie auf die Ursprünge der APO zurückführt und den Vergleich NS-Täter und RAF-Täter nicht scheut. Dabei ist das Verhältnis zwischen Taten, Opfern und dann den Strafen bemerkenswert…

  10. PS (Link) meint: (31.3.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Der Link steht unter Website… hatte ich nur nicht dazu geschrieben..
    stern.de/politik/deutschl...lar-Wenn-Mord/585933.html

  11. Patrick meint: (31.3.2007 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Ja, den Artikel hatte ich auch gelesen. Und ich muss ganz ehrlich sein: Diese Worte zu Herrn Schleyer (der ja als Opfer der RAF besonders häufig aufgezählt wird) waren notwendig. Und ungerecht ist das Strafmaß gegenüber den RAF-Terroristen ebenfalls, wenn man das Strafmaß so mancher Nazis in Betracht zieht. Oder der vielen Nazis, die NIE vor ein Gericht kamen.

  12. statler (Link) meint: (1.4.2007 um 01:46) AntwortenReply to this comment

    Das Strafmaß der RAF-Terroristen ist ungerecht? Vielleicht sollten wir uns hier nochmals in Erinnerung rufen, daß wir hier über kaltblütige Mehrfachmörder reden, von denen nur wenige Reue zeigen, die meisten im Gegenteil ihre Taten immer noch rechtfertigen. Ebenso wie die alt gewordene Sympathisantenszene.
    Und selbst wenn Sie Schleyer nicht mochten, können Sie ja vielleicht wenigstens für seinen Fahrer Mitleid empfinden?

    Wenn man, wie Felix Ensslin, utopisches Denken und psychische Ausnahmezustände für Grundpfeiler des Kapitalismus hält, dann hat an ihn übrigens schlicht nicht verstanden. So ein Geschwurbel hätte selbst der alte Materialist Karl Marx für Blödsinn gehalten.

  13. Martin_mb meint: (1.4.2007 um 02:42) AntwortenReply to this comment

    @ statler

    Was Sie gegen die RAF-Mitglieder anführen gilt ebenso für die vielen Täter im "Dritten Reich". (Man muß Ihre Sätze nicht mal umformulieren.) Insofern bin ich mir sicher, daß Sie mir zustimmen werden, daß das Strafmaß für Klar und Co. IM VERGLEICH zu dem, was z.B. die im Stern-Artikel erwähnten Damen und Herren KZ-Wärter kassiert haben, entschieden zu hoch ist. Oder sehen Sie das anders?

  14. otaku (Link) meint: (1.4.2007 um 04:40) AntwortenReply to this comment

    DAS :
    der-jugendrichter.de/html/resozialisierung.html
    Sollte BITTE mal von ALLEN die ernsthaft der Meinung sind das Thema ist ueberhaupt diskussionswurdig, gelesen werden.
    Dann hat sich die Diskussion gleich erledigt, IMHO .

    Strafe ist de jure soweit ich als Laie das verstanden habe, uberhaupt keine Thema mehr. Und das ist sehr sehr gut so.

    Den die Doppelmoral bei dem Thema ist schlicht zum kotzen.
    Der normale Knacki ist fertig fuer sein Leben in D und die richtigen Kriminellen sitzen im Bundesttag. Wieviel vorbestrafte hat die CDU/SPD/FDP Fraktion bitte noch mal vorzuweisen ?

    Mfg
    Otaku

  15. Hamburger Rechtsanwalt meint: (1.4.2007 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @ 13

    Ich weiß nicht, ob statler Ihnen zustimmen wird. Ich jedenfalls kann es nicht. Der Umstand, dass die Justiz bei der Aufklärung und Verfolgung von Nazi-Verbrechen in vielen Fällen kläglich versagt hat, kann wohl kaum ein ernsthaftes Argument dafür sein, jetzt jedem Mörder einen Nazi-Nachlass wg.Staatsversagen bei der Nazi-Verfolgung auf sein Strafmaß zu Gute kommen zu lassen.

    @ 14

    Strafe ist juristisch/krminologisch schon noch das Thema. Worum es geht, ist das Ziel der Strafe. Hier besteht Einigkeit, dass das Ziel der Strafe nicht Sühne oder Rache, sondern die Resozialisierung des Straftäters ist. Überspitzt ausgedrückt: Die Strafe dient nur zum Besten des Täters und damit erhofft man sich, dass sie mittelbar zum Besten der Gesellschaft ist.

    Der Satz "Der normale Knacki ist fertig fuer sein Leben in D und die richtigen Kriminellen sitzen im Bundesttag." ist dann doch arg platt geraten. Weder ist jeder normale Knacki fertif für sein Leben, noch kann ich die Kriminalisierung unser Politiker nachvollziehen.

    @ 12

    Danke für Ihre Anmerkung zum Zeit-Beitrag von Felix Ensslin.
    Geschwurbel trifft es exzellent, das Wort war mir beim Lesen von Ensslins Beitrag auch in den Sinn gekommen.

    Der Satz von Ensslin "Dieser Kapitalismus selbst produziert unentwegt einen gespenstischen psychischen Ausnahmezustand, einen unheimlichen Ort, in dem anything goes, niemandem nichts verwehrt bleibt und niemand etwas verpasst." sagt mehr über die Gemütslage des Ensslin, als über den heutigen Kapitalismus aus.

    Auch seine Behauptung "Denn es ist ein Grundgedanke des Konservatismus, dass die Unfähigkeit, die Realität zu akzeptieren, der Anfang allen Übels ist und in letzter Konsequenz also auch der Nährboden für Terrorismus." ist weder belegt, noch nachvollziehbar. Kein Konservatismus wird so beschränkt sein, den Wandel der Realitäten auszublenden. Wenn ich das aus der Politologie noch richtig erinnere, geht es einem modernen Konservatismus mehr um die Bewahrung bestimmter Werte, zu denen heute auch Menschenrechte und Demokratie zählen. Wenn der Konservatismus meint, dass die Unfähigkeit, solche Realitäten zu akzeptieren, wie sie das Grundgesetz in den Grundechten vorgibt, der Kern des Übels ist, liegt er wahrscheinlich noch nicht mal falsch.

  16. Patrick meint: (1.4.2007 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    @ statler

    Zunächst möchte ich Sie bitten mir eine Frage zu beantworten: Ist es eigentlich normal, dass Menschen in der RAF-Debatte nicht in der Lage zu sein scheinen, dass was der Diskussionsgegner liest zunächst zu lesen, zu verstehen und erst dann zu antworten?

    Also noch einmal für die, die es nicht verstanden haben. Es ging mir nicht um die Strafe im Allgemeinen. Ich zweifel das Strafmaß nicht an. Es fällt mir auch nicht schwer, die Mitglieder der RAF als Mörder anzusehen. Denn ein Großteil der RAF hat genau das getan. Und die, die es nicht getan haben, haben in irgendeiner Form dazu beigetragen. Sei es nur durch die Mitgliedschaft in der RAF oder durch das Öffnen der Tür für ein RAF-Kommando wie bei Herrn Ponto oder durch das Schweigen, das vehemente Nicht-Aufklären.

    Doch unser Grundgesetz sieht vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein. Das heißt es gebietet, dass das Strafmaß nicht willkürlich, nach der Laune des Richters ausgelegt sein darf. Es gebietet also auch den Vergleich zu früheren oder anderen Rechtsprechungen. Und nun führe man sich noch einmal vor Augen:
    Wenn wir von den Opfern der RAF sprechen, dann sprechen wir von etwas über 30 Menschen. Natürlich ist jeder Tote zu viel. Aber was sind 30 Menschen im Vergleich zu ungefähr 6 Millionen Juden und der weiteren Opfer die das NS-Regime brachte? Oder was sind 30 Menschen im Vergleich zu 400-500 Zivilisten, die beim Massaker von My Lai in einem Krieg getötet wurden, der von den USA geführt, aber von Deutschland (indirekt) unterstützt wurde? Aber es ist nicht mal nur die Quantität die man beachten muss. Es ist auch die Grausamkeit mit der 6 Millionen Juden ihren Tod fanden, oder die Vietnamnesen die von Agent Orange getötet wurden. Dagegen fanden die Opfer der RAF mit Sicherheit einen schnelleren und angenehmeren Tod. Und auch die oben genannten Opfer hatten Angehörige. Angehörige, die teilweise nicht starben, aber zumindest flüchten mussten. Die sich ein Leben aufbauen mussten, mit *nichts*. Das Problem ist: Die Verantwortlichen dieser Taten wurden teilweise überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen. Im Gegenteil: Sie bekleideten Amt und Würde zur Zeit der RAF und sie tun es vermutlich noch heute. Feige Massenmörder, die nie verurteilt wurden. Und die wenigen von Ihnen die eine Strafe erhielten, erhielten eine Strafe die in Anbetracht der Grausamkeit die sie an den Tag gelegt hatten, lächerlich war und ist. Und die nicht einmal annähernd das Strafmaß erreichte, dass man bei RAF-Terroristen verhängte.

    Nur *darum* geht es. Und doch Herr Hamburger Rechtsanwalt. Das sollte man in Betracht ziehen, wenn es um die Behandelung der Noch-Gefangenen RAF-Mitglieder geht. Gleichheit. Artikel 3, GG. Die Verfassung, auf die sich unser Recht stützt.

    Gruß
    Patrick

  17. statler (Link) meint: (1.4.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @16:

    Ich sehe es genauso wie der Kommentator in (15). Wenn Nazi-Verbrecher zu billig davon gekommen sind — und das sind sie leider allzu oft tatsächlich — dann sollte man daraus nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß alle weiteren Mörder auch milde bestraft werden sollen. Natürlich gilt der Gleichheitsgrundsatz, aber das kann ja nun nicht bedeuten, daß aus einer Phase, in der die Justiz zweifellos Fehler gemacht hat, zu folgen hat, daß dieser Fehler andauernd zu wiederholen ist.

    Vergleichen wir doch einfach die RAF-Urteile mit denen gegen mehrfache Mörder ohne politischen Hintergrund, die etwa zur gleichen Zeit in Westdeutschland gefällt wurden. Fallen die RAF-Urteile dann immer noch aus dem Rahmen?

  18. Patrick meint: (1.4.2007 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @ statler

    Gut, dass wir zumindest schon mal im Punkt Nazis einer Meinung sind.
    Aber ein Strafmaß von 6x lebenslänglich oder 5x lebenslänglich ist aber trotz alledem mehr als fragwürdig. Denn man muss sich die Frage stellen, wonach man das Strafmaß ermessen möchte. An der Anzahl der Opfer? Was soll das bringen? Welches Ziel soll die Haft haben? Will unsere Gesellschaft die Existenz eines Menschen vernichten, weil dieser Existenzen vernichtete? Wollen wir uns wirklich auf dieses Niveau begeben oder betrachten wir die Haft, als das, was sie nach geltender Rechtgebung ist? Nämlich als eine Methode um die Öffentlichkeit, die Gesellschaft, vor den Tätern zu schützen (also weitere Opfer auszuschließen) mit dem Ziel der Resozialisierung der Täter. Rache kann nicht das Ziel sein, oder doch? Aber wenn Rache das Ziel ist, wenn Vernichtung der Täter unser Ziel ist, was macht uns dann besser als die Mitglieder der RAF? Deren treibende Kraft die Wut auf das System, auf die nicht-bestraften Täter des 2. Weltkrieg sowie auf die Täter im Vietnamkrieg, war? Was würde uns besser machen? Man muss auch bedenken, dass wir ebenfalls Mörder würden, wenn wir Strafen verhängen mit dem Ziel der Rache, der Vernichtung von Existenzen. Hab im Zusammenhang mit der Bestrafung von RAF-Mitgliedern in letzter Zeit auch die Aussage gehört, dass jemand für x-fach lebenslängliche Bestrafung, aber gegen die Todesstrafe ist. Warum gegen die Todesstrafe? Weil Justizfehler nicht ausgeschlossen werden können. Aber wenn wir grundsätzlich bereit sind x-fach lebenslängliche Haftstrafen zu verhängen, die das Ziel der Rache, der Existenzvernichtung haben, dann besteht (wenn man es jetzt mal unabhägig von der RAF betrachtet und das muss man, denn die Diskussion ist eher elementarer Natur) doch auch die Gefahr der Justizfehler? Und mal ehrlich: Durch ein verhängtes Todesurteil zu sterben dürfte für Täter eine angenehmere Bestrafung sein, als mehrere Jahrzehnte in Haft mit abschließender Entlassung in eine veränderte Freiheit.

    Was würde uns dann also besser machen. Wenn das unser Ziel wäre.
    Wenn wir bereit wären, in Kauf zu nehmen, die Existenzen von womöglich Unschuldigen (nicht bezogen auf RAF-Mitglieder!) zu zerstören. Nur, weil wir nicht im Sinne unserer Sicherheit sondern unserer Rachsucht bestrafen. Oder wollen wir – als Gesellschaft – gar nicht besser sein? Aber was gibt uns – als Mörder – dann das Recht zu urteilen?

  19. Marti_mb meint: (1.4.2007 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @ Hamburger Rechtsanwalt, 15

    Sie haben mich mißverstanden: Ich fordere keine Art Nazi-Justiz-Versagensrabatt für RAF-Mitglieder, es geht nur darum, daß die Strafen für Klar und Mohnhaupt et al. DANN absurd hoch sind, WENN man die Strafen z.B. aus dem Majdanek-Prozess zum Maßstab nehmen WÜRDE. (Oder z.B. die Tatsache, daß Schleyer NSDAP-Mitglied und Denunziant war, und trotzdem Arbeitgeber-Präsident werden konnte, während Frau Mohnhaupt bereits 1972 wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.)

    Mit anderen Worten: Die Strafen sind aus meiner Sicht absolut betrachtet durchaus gerechtfertigt. Vergleiche ich sie aber mit den Strafen, die gegen Nazis verhängt wurden, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dann kommt man nicht umhin, festzustellen, daß es eine Zeit in der BRD gab, in der es bei der Strafzumessung tatsächlich darauf ankam, wen man umgelegt/angegriffen hat. Dieser Kontext kommt mir in der derzeitigen Debatte etwas zu kurz.

    @ statler, 17

    Ich greife Ihren Vorschlag zum Vergleich von Urteilen aus etwa der gleichen Zeit gerne auf (Folgendes jeweils sinngemäß zitiert aus Wikipedia):

    Frau Mohnhaupt wurde am 2. April 1985 zu fünf lebenslangen Freiheitsstrafen und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. "Gesessen" hat sie 24 Jahre.

    Im selben Prozess wurde Christian Klar zu sechs lebenslangen Freiheitsstrafe und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteil. "Sitzt" immer noch.

    Jetzt die andere Seite:

    Das Urteil im Majdanek-Prozess wurde am 30. Juni 1981 verkündet. Am schärfsten wurde Frau Hermine Ryan geb. Braunsteiner verurteilt: Eine lebenslange Freiheitsstrafe für

    -Selektion mit Mord an 80 Menschen
    -Beihilfe zum Mord an 102 Menschen ("Kinderaktion")
    -Selektion mit gemeinschaftlichem Mord an 1.000 Menschen

    Die beiden Prozesse liegen also knapp 4 Jahre auseinander. Wenn man sieht, wie langsam die Mühlen der Veränderung in diesem Land malen, dann ist es doch wohl schon ein sehr merkwürdiger Zufall, daß die deutsche Justiz es in diesen vier Jahren tatsächlich fertiggebracht haben sollte, ihr eklatantes Versagen im Bezug auf die gerichtliche Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen zu erkennen, und für die Aufarbeitung der RAF-Verbrechen anders zu verfahren.

    Ihre Frage, ob die Strafen aus dem Rahmen fallen dürfte also mit einem eindeutigen "Ja" zu beantworten sein.

  20. Patrick meint: (1.4.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @ Marti, 19

    Ich bin kein Jurist, daher fiel es mir schwer nach zeitlich ähnlich gelegenen Fällen zu suchen.

    Der Fall den Sie da anbringen ist aber wirklich interessant, denn vier Jahre sind – in Anbetracht der Geschwindigkeit mit der die Mühlen unserer Justiz mahlen – keine all zu lange Zeit. Es ist meiner Meinung nach also eher so, dass man in den vier Jahren nicht dazu gelernt hat, sondern das man andere Maßstäbe angesetzt hat.

    Im Übrigen bin ich ja der Meinung, dass man bei der Urteilsfindung fragen sollte, weshalb oder wofür diese Morde geschahen. Welche Veranlassung der Täter da hatte. Im Falle der Nazis war es nicht nur ideologische Verblendung sondern vor allem Rassenhass. Ein niederes Motiv also.

    Und ich bin nicht sicher, ob zur RAF-Gründung nicht durchaus Grund zu einem Widerstand bestand, wenn auch meinem Empfinden nach nie Gründe vorliegen können um Menschen zu töten. Aber andererseits? Wenn die USA Krieg führt, weil es ein Land zu befreien gilt: Würde man diesen Krieg gutheißen? Wenn ja, würde man auch jedes Opfer dabei gutheißen, würde man das aber zumindest billigen? Sicher aber würde es nicht als Terrorismus gelten. Warum eigentlich nicht?
    Ich will damit nicht sagen, dass ich der Meinung bin, die RAF hätte das Recht zu töten gehabt. Aber ich möchte, dass man bei der ganzen Diskussion auch mal versucht die Menschen hinter der RAF von unterschiedlichen Winkeln aus zu betrachten.

  21. Hamburger Rechtsanwalt meint: (1.4.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @ 18

    Statt langer (und langweiliger) Ausführungen empfehle ich einfach mal einen guten Artikel aus der Zeit zu dem Thema
    zeit.de/online/2007/08/mohnhaupt-klar-rechtslage

    Kurz gesagt: Sie haben Recht. Ein x-faches "Lebenslänglich" ist fragwürdig und daher in der geltenden Rechtsordnung abgeschafft. Jeder Straftäter hat grundsätzlich das Recht auf eine Perspektive außerhalb des Knasts. Das gilt für Mohnhaupt und das gilt auch für Klar. Selbst wenn er nicht bereut, abschwört, Mittäter denunziert, ist das allenfalls ein Grund, die vorzeitige Begnadigung zu verweigern. Dann kommt er eben, wenn ich das richtig erinnere, in zwei Jahren frei.

    Der Artikel, den ich verlinkt habe, erklärt das ausführlicher. Er erläutert auch die Umwandlung der Verurteilungen zu mehrmals lebenslanglich in den Fällen von Klar und Mohnhaupt.

    @ 19

    Statler meinte einen Vergleich von RAF-Terroristen mit normalen Mördern, nicht mit den Nazi-Schergen.

    Aber nehmen wir Ihr Beispiel Hermine Ryan. Verurteilt zu einmal lebenslänglich. Das klingt zunächst nach einer schwer verständlichen Differenzierung. Nur beachten Sie: Nach 15 Jahren Haft wurde Frau Ryan nur wegen ihres sehr schlechten Gesundheitszustands im Alter von 74 Jahren vom damaligen Ministerpräsidenten Rau begnadigt. 1999, also drei Jahre später ist sie endgültig Geschichte. Eine normale Haftentlassung unter Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung wie bei Mohnhaupt gab es also nicht. Hinzu kommt noch, dass Frau Ryan ab 1973 bis 1981 mehrmals und jahrelang in Untersuchungshaft gesessen hat.

    Das ändert nichts daran, dass bei bestimmten ideologisch motivierten Taten bei der Bestrafung mit zweierlei Maß gemessen worden ist. Dass allerdings bei den Nazis ein falsches, zu nachsichtiges Maß angewendet wurde, ist kein Grund, bei den RAF-Tätern ebenfalls dieses falsche Maß anzuwenden. Dann würde jeder ideologisch motivierte Mörder besser behandelt als der normale Mörder.

  22. Hamburger Rechtsanwalt meint: (1.4.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Mal wieder schneller gepostet als durchgelesen…

    "Der Artikel, den ich verlinkt habe, erklärt das ausführlicher. Er erläutert auch die Umwandlung der Verurteilungen zu mehrmals lebenslanglich in den Fällen von Klar und Mohnhaupt."

    Muss heißen:

    "Der Artikel, den ich verlinkt habe, erklärt das ausführlicher. Er erläutert auch die Umwandlung der Verurteilungen von mehrmals lebenslanglich zu normalem lebenslänglich in den Fällen von Klar und Mohnhaupt."

    Sorry.

  23. Patrick meint: (2.4.2007 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @ Hamburger Rechtsanwalt

    Nun, zumindest herrscht Einigkeit, dass die Behandlung der RAF-Terroristen vor dem Gesetz, wie sie praktisch momentan gehandhabt wird, in Ordnung ist. Sprich: Einfach lebenslänglich, normale Möglichkeiten des vorzeitigen Haftentlass. Begnadigung steht auf einem anderen Blatt.

    Allerdings gibt es leider Leute, die den rechtlichen Aspekt gerne übersehen wollen. Diese Menschen kann man nicht überzeugen. Nicht mit Worten oder Argumenten. Sie werden leider immer die selben oder ähnlichen Argumente vorbringen, wie die Argumente, mit denen die RAF ihren Krieg begann. Gut, dass wir (mittlerweile) in einem Rechtsstaat leben.

    Was Hermine Ryan angeht, halte ich es nach wie vor für eine schwer verständliche Differenzierung. Immerhin ist sie schuld an einem Vielfachen mehr Menschen. Sie trägt Mitschuld am Tod von weit über 1000 Menschen. Unschuldige. Menschen, die nicht Täter von barbarischen Taten waren, die nicht als Diktator eine Schreckensherrschaft geführt haben. Sondern Menschen, deren Verbrechen darin bestand, nicht so geboren zu sein, wie es den Nazis passte. Menschen, deren Tod oft qualvolle 10-20 Minuten andauerte. Tod durch Erstickung.

    Wenn man also das Strafmaß vergleicht und hielte man es für richtig mehr als 1x lebenslänglich zu geben, dann wäre Frau Ryan verdammt gut weggekommen. Wenn man jemanden Bestie nennen wollte, dann wäre Frau Ryan der perfekte Kandidat dafür. Wie viele andere von ihrem Schlag.

    Aber wie gesagt: Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

  24. Frank meint: (2.4.2007 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @Patrick:

    "Im Übrigen bin ich ja der Meinung, dass man bei der Urteilsfindung fragen sollte, weshalb oder wofür diese Morde geschahen…"

    ah ja … warum ein raf-mord besser ist als ein nazi-mord leuchtet mir so nicht ein.

    und warum jeder nazi eine bestie war, raf-täter aber differenziert vor den gesellschaftlichen hintergünden betrachtet und verstanden werden sollten, kapiere ich auch nicht.

    das alles ist – ich bitte um entschuldigung – unreflektierter quark. Man meint Mescalero selbst hätte noch einmal zur Feder gegriffen.

  25. Patrick meint: (2.4.2007 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    @Frank

    Sorry, bitte um einen Gefallen: Erst noch mal lesen, was ich geschrieben habe und dann vielleicht nochmal die genannten Punkte aufgreifen. Aber ich diskutiere nicht auf Grundlage von aus dem Zusammenhang gerissener Aussagen von mir oder aufgrund von Aussagen, die manche Leute aus meinen Aussagen raus gehört haben wollen, die ich aber mitnichten gemacht habe. Mal ganz ehrlich: Sind wir nicht erwachsene Menschen, so dass wir diskutieren können ohne dem Gegenüber nicht-gemachte Aussagen in den Mund zu legen?

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