1.4.2007

Links 87

- Unfallflucht: Nicht alles ist strafbar

- Vollidioten

- “Blogs imprägnieren gegen Totalitarismus”

- Terrordatei: Speicherung auch ohne konkreten Verdacht

- Sogar die Telefonnummern sind verschieden

- Pressemitteilungen: Veröffentlichung nur mit Quellenangabe

- .docx lesen lernen

- Geteilter Scheinwerfer ist halber Scheinwerfer

- Der Mensch wird zur Randerscheinung

- Mohnhaupt-Anwalt: “Kein Anlass für ein Medienspektakel”

- Mohnhaupt ist nicht vogelfrei

- BKA soll präventiv schnüffeln, Mautdaten nicht mehr tabu

28 Kommentare zu “Links 87”

  1. Cheatz meint: (1.4.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    "BKA soll präventiv schnüffeln, Mautdaten nicht mehr tabu"

    Nicht nur, daß sie von der Stasi viel gelernt haben, nein da wird ja nun noch um einiges " verbessert ".

  2. Uwe meint: (1.4.2007 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Hyperlink ".docx lesen lernen" zeigt fälschlicherweise auf den vorherigen.

  3. ultimus meint: (1.4.2007 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    .docx lesen lernen

  4. ultimus meint: (1.4.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    da ist wohl die hälfte vom kommentar verschwunden… wollte sagen: der link geht nicht

  5. h.c. meint: (1.4.2007 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Schade das mein Aprilscherz nicht dabei ist. ;)

  6. Klaus meint: (1.4.2007 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Schnüffeldatei! 1984 wird immer realer.
    Wurde nicht schon zu Zeiten der RAF das Besorgen von Lebensmitteln, für einen Bekannten der jemand kennt der nicht abgeneigt ist die Ziele der RAF zu tollerieren, als Unterstützung einer Kriminellen Vereinigung bestraft?

    DA hier das BKA mit liest, bin ich jetzt wohl auch in der Datei, denn ich unterstütze das kritische Hinterfragen von Politikergeschwafel

  7. Udo Vetter meint: (1.4.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment
  8. Hamburger Rechtsanwalt meint: (1.4.2007 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    "BKA soll präventiv schnüffeln, Mautdaten nicht mehr tabu"

    Erinnert sich noch jemand an die gute, alte Zeit, als der Staat nach geradezu biblischem Vorbild das Volk zählen lassen wollte? Das war Mitte der 80-Jahre der Aufreger. Und heute? Die Daten, auf die die Behörden im Bedarfsfall Zugriff haben, lassen die Volkszählung geradezu als Witz erscheinen. Nur regt sich kaum noch jemand auf.

    was mich langsam stark nervt, ist die Beruhigungspille "Nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten". Klingt ja klasse, ändert aber nichts daran, dass erstmal jeder Bürger bei der Aufklärung besonders schwerer Straftaten in das Visier der Ermittler geraten kann.

  9. lirumlarum meint: (1.4.2007 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Off-Topic:
    Die Bilder auf der Wegbeschreibung Ihrer Kanzlei (http://www.vetter-mertens.de/weg.htm) funktionieren nicht.

  10. Markus Thielmann meint: (1.4.2007 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Zu Handelsblattartikel: Die Informationen zum Standard ".doc" sind doch reichlich an den Haaren herbeigezogen. Insbesondere die "problemlose" Bearbeitung der Dokumente mit anderen Office Paketen lassen darauf schließen, dass sich der Autor damit niemals ernsthaft auseinander gesetzt hat.

    Besonders tragisch finde ich, dass Autoren solcher halbgaren Artikel ganz offensichtlich ihr Geld als "Experte" verdienen.

  11. Raoul meint: (1.4.2007 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Mir hat mal ein Jurist gesagt, die Flucht an sich sei nicht strafbar. Ich hatte ihn das gefragt, weil ich im StgB zum Thema Flucht auch nichts finden konnte. Ist die Fahrerflucht hier die einzigste Ausnahme oder war die Aussage des o.g. Juristen generell falsch?

  12. h.c. meint: (2.4.2007 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    @11 (Raoul),

    "Beihilfe" zur Flucht, genauer genommen Gefangenenbefreiung, ist beispielsweise eine Straftat, aber auch Gefangenenmeuterei. Außerdem gibt es natürlich verschiedene "Begleitdelikte", klassischerweise z.b. den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. An sich fällt mir sonst nichts ein, bin aber auch kein Jurist. ;)

  13. Markus Geiger meint: (2.4.2007 um 02:15) AntwortenReply to this comment

    Word war immer nur ein DeFacto-Standard, niemals ein „echter“. OpenDocument ist ISO genormt, wie es mit WordXML bei der IETF aussieht weiß ich im Moment nicht, hat aber da wohl jetzt auch endlich dank Microsoft's fetter Lobbyarbeit seinen „Standard“-Siegel.

    Der Autor des Artikels hat davon wohl keine Ahnung. Ich will jedenfalls lieber offene Standards als propritären Microsft-Müll.

    Zudem arbeitet OpenOffice zuverlässiger und besser als Word, weswegen ich das auch auf dem Arbeitsrechner installiert habe und nutze – da bleibt die teure Volumenlizenz von Microsoft schon mal links liegen; auch wenn ich deswegen schon Anschiss kassierte, weil ja für das Microsoft-Dingens gezahlt wurde, solle ich es auch benutzen *LOL*

    Oder schon einmal ein längeres Dokument in Word geschrieben und sich über verschwindende Überschriften oder willkürlich angelegte Seitenformate usw. gewundert?

    Ach ja, die meisten machen Übershcriften ja immer noch 18pt groß und rot. Damit erscheint die markierte Schrift auch sicherlich in der Dokumentennavigation *pbrrrpf!*

  14. Raoul meint: (2.4.2007 um 03:17) AntwortenReply to this comment

    @12
    Das mit den Begleitdelikten ist mir schon klar. Ich meine aber nur die Flucht an und für sich, die man selbst begeht.

  15. Geheimrat meint: (2.4.2007 um 07:35) AntwortenReply to this comment

    "Vollidioten" – als Umschreibung für Suizidenten, die sich vor fahrende Züge werfen und damit verhindern, dass Reisende pünktlich an ihr Ziel kommen.

    Ist nicht witzig und läßt auf einen nur krankhaft zu nennenden Mangel an Mitgefühl, Takt und Anstand schließen.

    Instruktiv zu sehen, wie weit die Verrohung hierzulande schon gediehen ist und Dank an Udo, der durch die Wahl der Überschrift dokumentiert, dass er das offenbar ähnlich sieht.

  16. h.c. meint: (2.4.2007 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    @14 (Raoul),

    wäre mir bis auf die angesprochene Gefangenenmeuterei nicht bekannt. Bin aber auch kein Jurist.

  17. Tano meint: (2.4.2007 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @ 14

    Die Flucht an sich – ist wohl nie strafbar. Es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Pflicht zum Bleiben. Wie etwa bei der Unfallflucht, § 142 StgB. Oder bei der Fahnenflucht, § 16 Abs.1 WehrStGB.
    Ansonsten braucht es immer noch andere Tathandlungen, mit denen die Flucht typischerweise in Verbindung steht (aber nicht stehen muss), etwa die Gewaltanwendung zur Beutesicherung beim räuberischen Diebstahl, § 252 StGB. Oder der Widerstand gegen Vollstreckungssbeamte, § 113 StGB. Oder auch der Verdeckungsmord, der den lästigen Zeugen beseitigen und u.U. auch der Flucht dienen soll, § 211 Abs.2 StGB. Genau betrachtet ist die Flucht in solchen Fällen aber allenfalls Motiv des strafwürdigen Verhaltens und für sich genommen nicht strafbar.
    Zu denken wäre schließlich an die echten Unterlassungsdelikte, zB. § 323c, wenn man so weit gehen wollte, ein tatbeständiges Nichthandeln als "Flucht" (aus der Verantwortung oder was auch immer) zu charakterisieren. Da es bei diesen Delikten aber immer auf den eingetretenen Erfolg ankommt, ist die "Flucht" auch dort nicht anders zu beurteilen als in den obigen Fällen – als selbständig nicht strafbares Motiv. Worauf übrigens auch die fehlende Versuchsstrafbarkeit des – so gelesenen – § 323c StGB hinweist.

  18. Tano meint: (2.4.2007 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    "tatbeständiges" muss natürlich "tatbestandsmäßiges" Nichthandeln heissen.

  19. Peer Se meint: (2.4.2007 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @15

    Dann müsste die Überschrift "Vollidiot" heißen, oder? :-)

    Die Frage, die Statler stellt (Warum so lästig wie möglich aus dem Leben scheiden?) ist erlaubt, so unwichtig sie im Vergleich zum Ableben auch sein mag.

  20. RA J. Melchior meint: (2.4.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @Hamburger Rechtsanwalt:

    „… bei der Aufklärung besonders schwerer Straftaten in das Visier der Ermittler geraten kann" – so optimistisch wäre ich da nicht; das „besonders schwer" kann hier m.E. bedenkenlos gestrichen werden. Eher ist Generalverdacht gegen alles und jeden die Maxime, s. auch die Mikado-Aktion.

  21. Hamburger Rechtsanwalt meint: (2.4.2007 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Das sehe ich in den Konsequenzen leider genauso und das ist das Ärgernis mit dieser Beruhigungspille. Es wird so getan, als wäre die Befugnis nur im Ausnahmefall der besonders schweren Straftat gegeben. Dann braucht man sich ja nicht aufzuregen, denn schließlich wollen wir alle doch soclhe Straftaten aufgeklärt wissen. Aber letztlich wird damit nur verschleiert, dass von den Befugnissen schon aufgrund der Vielzahl besonders schwerer Straftaten ständig Gebrauch gemacht werden wird.

    Mikado ist auch so ein tolles Beispiel dafür, wie diese Beruhigungspille bereits wirkt. 20 Millionen betroffene Bürger und gerade mal zwei Dutzend Bürger, die sich dagegen wehren. Und nicht mal unsere Datenschützer haben mit der Maßnahme ein Problem.

  22. Gerhard meint: (2.4.2007 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @15 (Geheimrat):
    Wie würdest du Menschen nennen, die bewusst das Leben von einigen hundert Fahrgästen gefährden und einem Zugführer zumuten, den Aufprall ihres Körpers aus nächster Nähe verfolgen zu müssen, aber nichts dagegen tun zu können?

  23. Ralf meint: (2.4.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @22: Hm, wie würde ich sie wohl nennen? Psychisch krank?

  24. Raoul meint: (2.4.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @15 "Vollidioten"

    Ich dachte schon, ich bin der Einzige, der die Bemerkung als völlig danneben empfand. Diesem arroganten Blogger hätte ich gerne meine Meinung gesagt, aber ich hätte mich anmelden müssen.

    Aber dem Herrn Vetter sage ich: Dass sie die Bemerkung auch noch übernehmen, bzw. so einen Blogger auch noch verlinken finde ich, spricht nicht gerade für sie. Meine Meinung.

  25. Anonymous meint: (2.4.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @23 touché
    @17, Tino: Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

  26. Dominik Boecker meint: (2.4.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @Kollegen 8, 20, 21:

    Zum Thema Katalogtaten und deren Erweitungen in der Folgezeit schreibt Kollege Dr. Stefan König was im aktuellen Anwaltsblatt (S. 266). Sieht man jetzt ja auch "wunderbar" :-( an den Mautdaten.

    Und kurz danach findet sich auch noch ein rechtspolitischer Kommentar (wenn ich's beim Überfliegen richtig mitbekommen habe).

    Ein Kollege erwähnte heute am Telefon seine Überlegung auszuwandern…

  27. Gerhard meint: (3.4.2007 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Der hier viel gerügte Blogger spricht vielen Pendlern aus der Seele, die solche Deppen – sollten sie ihren Selbstmordversuch überleben – am liebsten eigenhändig erschlagen würden.

  28. Raoul meint: (3.4.2007 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    Du musst Sorgen haben…

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