Eine Lizenz fürs Internet
Der Vorsitzende der Landesanstalt für Medien NRW Norbert Schneider fordert, “Rundfunkinhalte” im Internet zu regulieren. Insbesondere Bewegtbilder sollen “lizenziert” werden. Schneider:
Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollen. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz. Das würde Klarheit bringen.
Kriterien sollen “Meinungsmacht, Relevanz und Suggestivkraft” sein. Dies zu bewerten sei nicht eindeutig festzulegen und falle in die Kompetenz der Landesmedienanstalten. “Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können – oder wollen?”, so Schneider laut DWDL.de.
Besorgt euch eine Lizenz. Die kriegt ihr, wenn eure Inhalte in Ordnung sind. Was in Ordnung ist, bestimmen wir. Vielleicht sollte man Herrn Schneider mal daran erinnern, dass sich der Regulierungsbedarf im Internet in deutlichen Grenzen bewegt. Denn im Gegensatz zur terrestrischen Verbreitung und dem Kabel gibt es hier keine Kapazitätsprobleme. Und damit auch keine unmittelbare Notwendigkeit, den Platz ausgewogen zu verteilen.
Die Frage ist also anders zu stellen: Wo kommen wir hin, wenn solche Leute wie Schneider über die Inhalte bestimmen? Man braucht ja nur mal abends durchs Kabel zu zappen…
Schneider-Interview in der taz
Immer wieder lustig, was sich Politiker son einfallen lassen ;)
Der ist noch schlimmer, der ist Beamter! :-)
Was hat eine Lizenz mit dem Wort "ehrlich" zu tun?
Fast so schön wie die Forderung "Jungendgefährdende Inhalte im Intzernet erst nach 23:00 Uhr…"
Tja, irgendwo auf der Welt ist es immer später als 23:00 Uhr. Aber wenn das eigene Weltbild nicht größer ist als Deutschland, dann können solche geistigen Meisterstücke schon mal passieren…
PS: das volle Interview ist hier: http://www.taz.de/pt/2007/04/03/a0144.1/text
"Was in Ordnung ist, bestimmen wir."
Also müssen wir uns das im Groben so vorstellen, wie die Zensur zur Zeit des Faschismus´ ? Nun geht´s wirklich los…
Fingerabdrücke von jedem der im Staat zu gegen ist, Bestimmungen über all das, was die Medien verbreiten dürfen??? Geht´s noch?!
Ah ja, bitte aber auch die Lizenzen zum Atmen und für die Einschaltung des Gehirns nicht vergessen. ;-))
@4: Das haben wir ja bereits:
http://www.ard.de/radio/hoerspieltage/premiere-im-netz/mindfuck/-/id=456892/nid=456892/did=451020/1v07m6a/index.html
Hach was wäre es schön, wenn man diese ganze noch nie im Internet gewesene Politbrigade ins Altersheim stecken könnte….
ich finde das völlig in Ordnung! Im Gegenteil, ich würde noch viel weiter gehen. Es sollten grundsätzlich auch Briefe auf inhaltliche, gramatikalische und "rechtschreiberische" Fehler staatlich kontrolliert und ggf. ausgesondert werden. Es kann nich angehen, daß ständig falsche Dinge in schlechtem Deutsch weiterkommuniziert werden. PISA hat uns doch gezeigt, wohin das führt. Im Interesse unserer Kinder ist eine solche Maßnahme schon längst überfällig.
Nun ja – sollte man vielleicht erstmal einen Blick auf § 20 II RStV werfen, bevor man solche Forderungen stellt?
Eine Erweiterung dieser Vorschrift wäre verfassungsrechtlich allerdings tatsächlich enorm fragwürdig – mir wäre allerdings auch nicht bewußt, daß die o.g. Regelung schonmal angewandt worden wäre.
Das mir größte Problem scheint mir zu sein, dass die Damen und Herren an diesen Schreibtischen nichts wirklich Richtiges zu tun haben.
Die schauen dann aus ihrem Thermopane-Fenster und kratzen sich an den Ohren, wie sie einen längeren Dienstwagen wie ihre Kollegen in Bayern bekommen, wie sie bei den nächsten Etat-Verhandlungen mit den Staatssekretären mehr Geld bekommen – und so kreisen die Gedanken im blauen Himmel über dem Rheinland und irgendwann bleibt der Blick an einer Antenne hängen und fällt wieder auf den Computer.
Mittlerweile ist es 2 Stunden später und der hochdotierte Beamte hat wieder eine tolle Idee. Sektkorken knallen, Gläser kreisen und zu Hause wird stolz erzählt, dass man diesem gefährlichen und gewalttätigen, kriminellen Sender- und Videomachenschaften ein Ende gesetzt hat.
Jepp. Ich bin Deutschland!
Es kommt aber auch jeden Tag ein immer noch dümmerer Vorschlag von unseren Politikern. Das Sommerloch beginnt dieser Jahr auch eher nach dem ausgebliebenen Winter…
Ich finde, man sollte den Vorschlag gleich auf alle Webinhalte ausdehnen. Jeder Blogeintrag muss demnächst erst auf inhaltliche und moralische Richtigkeit überprüft werden. :)
selten komprimiert so viel geistigen Dünnpfiff gelesen …..
Die taz macht der Titanic ernsthafte Konkurrenz.
Danke an die taz für die aufschlussreichsten Interviews mit den "Größen" der Republik, zuerst Schäuble, jetzt diese Niete ….
weiter so, deutschland.
Jetzt hab ich endlich einen Grund, mir neben meinem BLOG noch ein Radio zu besorgen.
Was kommt als nächstes? Sperrungen für bestimmte, unbeliebte Seiten? Was anderes ist solch eine Regelung ja nicht. Wir bestimmen wer was sagen darf = wir bestimmen welche Meinung nicht gehört werden darf.
PS: Gibts eigentlich schon eine Regelung in welchen Maß sich mein Blutdruck bewegen muss? Nicht das ich deswegen noch ein Bußgeld bekomme.
@4 (nik)
"Fast so schön wie die Forderung “Jungendgefährdende Inhalte im Intzernet erst nach 23:00 Uhr…”"
ähhhhhhh…. Quelle?
Ich verstehe die Aufregung nur bedingt. Der Mann hat doch recht. Entweder werden alle Medien reguliert oder keine. Ein Gemisch an regulierten und unregulierten Inhalten führt zur Legitimationsfrage für die Regulierung der Regulierten. Und auch die Definition des Rundfunks ist insoweit wichtig, als die Rundfunkfreiheit und deren Umfang davon abhängt. Und zur Regulierung selbst. Man muss echt nicht alles senden was sendbar ist. Ich sage nur "harte Pornographie" und exzessive Gewaltdarstellung. Keine Frage. Die jetzige Situation ist heillos und unbefriedigend, aber zumindest macht der Mann sich Gedanken!
@19 (egal)
"Man muss echt nicht alles senden was sendbar ist."
Oha. Ausbau der Moralgesetze in Deutschland? Das haben wir doch wohl schon genug.
"Ich sage nur “harte Pornographie” …"
Ist reguliert.
"…und exzessive Gewaltdarstellung."
Ebenfalls reguliert, sofern es sich dabei um Gewaltverherrlichung (was hier sicher gemeint ist) handelt.
Wer sich sowas nicht ansehen möchte ist im maximal möglichem Maße der Verhältnismäßigkeit geschützt. Weiteren Regulierungsbedarf sehe ich nicht.
@ Udo
Zum letzten Satz: Die Frage stellt sich wohl eher, wo wir jetzt wären wenn es keine Regulierung gäbe. Wenn schon Regulierung so einen Müll produziert will ich gar nicht dran denekn was bei keinerlei Regulierung für ein Müll gesendet würde. Zugegeben, das Niveau ist echt so arm, dass es sich nicht mehr lohnt die Glotze einzuschalten. Aber man sieht auch es geht auch von Jahr zu Jahr immer schlimmer.
Sehr unterhaltsame Zusammenfassung des Fernsehjahr durch Kalkofe im Spiegel: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,457054,00.html
PS: zu den Begriffen Meinungsmacht und Suggestivkraft. Alle vom BVerfG geprägt. Wenn dann, bitte dort beschweren!
@ 20: Wo steht da dass der Mensch mehr will? Er will die Regulierung auf das Internet erweitern. Also die Inhalte. Gut, dass das praktisch wohl schlecht machbar ist scheint ihm wohl entgangen zu sein, aber die Problematik wie mit dem Beispiel von Radio NRW geschildert bleibt trotzdem bestehen.
Anstatt auf dem Mann da rumzuhacken sollte man dem (EU)-Gesetzgeber mal Vorwürfe machen wieso das bisher nicht befriedigend gelöst ist. Ein guter Ansatz ist übrigens die regulierte Selbstregulierung im Jugendmedienschutz (FSK, FSF, FSM). Ich plädiere zwar auch dafür Regulierung so weit wie möglich bleiben zu lassen, jedoch ist auch Art. 5 GG schon so formuliert, dass der Jugendschutz zu wahren ist. Ich gehe sogar so weit zu sagen, man soll alles unreguliert lassen und den Markt bzw. den Einzelnen entscheiden zu lassen. Aber dann kommt natürlich das Geschrei wieso da son Schund in den Medien abläuft und der Gesetzgeber untätig bleibt. Am Rumnöhlen sind immer welche. Insofern ist es ganz egal was da jetzt letztlich bei rumkommt.
@22 (Anonymous),
es gibt Beschränkungen im Fernsehen, aufgrund technischer Umstände. FSK18-Filme dürfen nur zu bestimmten Zeiten gezeigt werden. Im Internet fallen solche Regulierungen weg, weil sie technischer Unsinn sind.
Und wo das steht – bei dem User den ich zitiert habe.
Ansonsten lesen Sie das was Herr Vetter dazu geschrieben hat. Wir haben nur in sehr begrenztem Maße zu entscheiden was gezeigt werden darf und was nicht. Gewaltverherrlichung ist illegal, ob in den "normalen" Medien oder im Internet. Wenn das nicht richtig durchgesetzt wird ist das kein Grund dafür mehr zu regulieren. Auch nicht von selbsternannten Moralhütern, von denen wir in Deutschland schon mehr als genug haben.
@23 (egal),
"… Aber dann kommt natürlich das Geschrei wieso da son Schund in den Medien abläuft und der Gesetzgeber untätig bleibt. …"
Läuft heute kein Schund? Die ganzen Krimiserien sind doch beispielsweise teilweise sowas von… dafür findet man keine Worte. Absolute O***M***S*****K**** (die Sternchen müsst ihr euch denken)
Wenn man zu Ende denkt, was Herr Schneider da im Interview sagt, steht jede Zeitung auf derselben Stufe wie der Rundfunk – und bedarf letztlich einer staatlichen Lizenzierung.
Was hier gefordert wird, ist eine inhaltsbezogene staatliche Regulierungspolitik und damit verfassungsmäßig verbotene Vorzensur.
Der Sinn der staatlichen Regulierung von Rundfunk und Fernsehen, der vielleicht mal über die knappen Frequenzen begründet werden konnte, ist doch spätestens mit dem Internet überaltert. Allein schon, dass unser Staat eigene Rundfunksender betreibt, ist kritikwürdig. Vielleicht gibt er demnächst auch noch eine Staatszeitung heraus, als Grundversorgung mit Abnahmepflicht und eigener Inkassozentrale?
Naja soweit es um technische Engpässe geht ist Udo zuzustimmen. Nur sehe ich im taz-Interviwe nix mit technischen Engpässen sondern die Fragestellung ab wann Internetinhalte eben inhaltlich reguliert werden sollen. Und auch technisch ist das alles so nicht ohne. Der Mensch bezieht sich auf IPTV. Das ist ja richtig brauchbar nur über VDSL machbar. Dass da wohl auch telekomunikations- und wettbewerbsrechtlich eine Regulierung nötig ist ist ja wohl unbestreitbar. Im übrigen kann es auch nicht angehen genau die gleichen Inhalte einer inhaltlichen Überprüfung zu entziehen, nur weil der Verbreitungsweg ein anderer ist. Ob der Sender XY der nicht mehr im Kabel, sondern über IPTV verbreitet wird vorherrschende Meinungsmacht inne hat, ist ja die gleiche Frage.
@23: Zumindest für den EG-Gesetzgeber ist das Problem, dass er keine Regelungsbefugnis für Rundfunkinhalte hat. Für kommerzielle Internetangebote ist innerhalb der Rechtssetzungskompetenz der EG die Zulassungsfreiheit durch die E-Commerce-Richtlinie geregelt.
@26 Das Hauptproblem ist die Frage der Fassbarkeit der neuen Medien unter die verfassungsrechtlichen Begriffe der Presse und des Rundfunks. Die andere Frage ist, ob man das überhaupt will. Ich erinnere an einen Weisen Amerikaner (dessen Namen mir entfaleln ist) der mal ironisch gesagt hat, dass die Amerikaner das Internet erfunden haben und die Deutschen es nun regulieren würden. Jeder tue eben das was er am besten könnte.
@ 25 Das bestreite ich ja gar nicht. So gesehen befürworte ich ja eine komplette Freistellung von Regulierung. Ich fürchte aber wie gesagt das Niveau ist auch immer noch unterbietbar. Schuld daran tragen aber weder Gesetzgeber, noch Regulierungsbehörden und auch nur bedingt die Sender. Die liefern das was die Gesellschaft sehen will. Offenbar sind genug Leute und damit Konsumenten da, die den jetzigen Müll schauen.
@ 28 Tja, was ist denn nun Rundfunk? Sie verstehen die Problematik? ;-)
@30 (Egal),
schaut man sich bei YouToube und ähnlichen Publikationsorganen um sieht man das das ganze noch unterbietbar ist. Die Frage ist wie man generell das Internet bewerten will – gehören denn solche Videos auch zum Internet-TV? Und wenn ja – fallen dann auch Texte darunter?
Und schlußendlich muss man ihnen mit solcher Argumentation nicht nur die Pflichten und Regularien aufbürgen, sondern auch die Rechte.
@31: Klar, darüber wurde schon Ende der 90er Jahre im Zusammenhang mit TDG und MDStV umfänglich diskutiert. Dem derzeitigen, vom BVerfG ausgeformten Rundfunkbegriff dürften auch die hier in Rede stehenden Internetdienste unterfallen. Aber daraus folgt noch nicht, dass diese wie herkömmlicher Rundfunk reguliert werden dürften. Das BVerfG wird hier m.E. auch die Begriffe anpassen müssen. Entweder diese neuen Dienste werden aus dem Begriff ausgeschieden oder auf der Rechtsfolgenseite wird der nunmehr stärker in den Vordergrund rückenden Bedeutung von Art. 5 GG als Individualgrundrecht entsprochen. Interessant ist das nur im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz im Bundesstaat.
Und deshalb ist es letztlich eine Phantomdiskussion, die nur den Begehrlichkeiten der Landesregierungen und deren aufgeblasener Rundfunkverwaltungen dient. Wir haben Regeln des Jugendschutzes und allgemeine Gesetze, die die Meinungsäußerungsfreiheit einschränken. Diese werden auch auf Internetdienste angewendet. Eine Lizenzpflicht bringt überhaupt nichts.
@ 33 Mit dem neuen Telemediengesetz (TMG) ist das Telemediengedöns (Internet im weiteren Sinne) Bundessache. Da der MDStV nicht mehr gilt sind die Länder neuerdings außen vor. Einzige rettung für diese ist der Rundfunkstaatsvertrag. Und das ist wohl auch der Knackpunkt wie von Ihnen richtig erkannt, nämlich dass die Länder wohl wieder "mitspielen" wollen. Wäre der Internetkram nämlich "Rundfunk" im Sinne des § 1 RStV würde dieser eingreifen und die Länder wären gemäß § 1 Abs. 2 RStV wieder mit im Boot. Bleibt es aber bei der alleinigen Anwendung des TMG haben die Länder eben keine Kompetenzen.
zu 34: Das war ich!
"Rundfunk definiert sich nicht danach, wie das Signal technisch verbreitet wird."
Da liegt der Denkfehler, denn er definiert sich danach und ausschließlich danach. Sämtliche Regelungen basieren auf der Implikation der technischen Verbreitung.
Wer gerne Zensur einführen will, sollte das auch offen sagen und es nicht hinter der Umbdeutung von Begriffen verstecken.
@34 f.: Das TMG kann als einfaches Bundesgesetz nichts an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz ändern, denn einen Kompetenzverzicht der Länder zu Gunsten des Bundes gibt es nicht. Also kommt es in der Tat nur darauf an, wie das BVerfG den Rundfunkbegriff ausgelegt. Vermutlich werden wir deshalb die unsägliche Diskussion über Abruf- und Verteildienste und Individual- und Massenkommunikation nochmal durchmachen müssen, bis die nächste halbdurchdachte Lösung präsentiert wird. Vielleicht kommt im Rahmen dieser Diskussion ja mal jemand umgekehrt auf die Idee, zu hinterfragen, ob wir eine hoheitliche Sicherstellung des Binnenpluralismus beim privaten Rundfunk überhaupt benötigen, wenn hinreichende Kontrollen wirtschaftlicher Natur (Medienkonzentration, GWB), allgemeine Gesetze und ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Ausgleich existieren. Aber das unterstellt wohl zuviel Vernunft auf zu hoher Ebene.
@ 37 Hmmm. Die privaten Rundfunkveranstalter unterliegen eigentlich nicht dem Konzept des Binnenpluralismus. Das sind eigentlich nur die öff.-rechtlichen RuFu-Anstalten mit ihren Räten und Organen. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht. Im privaten Rundfunk gilt doch gerade Außenpluralismus, indem es eben viele private Veranstalter gibt. Vielleicht habe ich aber Ihre Ausführungen diesbezüglich nur falsch verstanden. Ich schätze mal sie meinen die Landesmedienanstalten. Diese sind aber in der Tat binnenpluralistisch besetzt bzw. ausgestaltet. Und in der Tat sollten die LMAen nur noch bei Kapazitätsfragen der Terrestrik und des Kabels tätig werden. Im normalen Internet haben die nun rein gar nichts verloren. Bei VDSL ist das dann wie oben angeführt eine andere Frage solang dieses eher als Kabelersatz dient und nur begrenzt verfügbar ist.
Abgesehen davon haben Sie natürlich recht. Der ganze Nonsens der schon beim TDG und MDStV aufkam wird fröhlich nochmal durchexerziert werden.
@38: War vielleicht etwas ungeschickt formuliert. Im 6. Rundfunkurteil des BVerfG findet sich aber ein ähnlicher Sprachgebrauch und mit dem Urteil wurde die Möglichkeit einer binnenpluralistischen Organisationsvorgabe auch für private Rundfunkveranstalter (nochmals) abgesegnet. Ich gebe aber auch gerne zu, dass meine rundfunkrechtlichen Kenntnisse etwas eingerostet sind (und um ehrlich zu sein, halte ich weite Teile der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in diesem Bereich für nicht nachvollziehbare Grundrechtsmystik :-).
Und ob man die LMAen für die Kapazitätsverwaltung wirklich noch braucht, erscheint mir fraglich. Wenn man die Vielfalt der inzwischen verfügbaren Übertragungswege und -technologien einbezieht, ist das Argument knapper Ressourcen und deren grundrechtskonformer Verwaltung (zumindest bald) erledigt. IP basierte Dienste machen "lediglich" die (telekommunikationsrechtliche) Regulierung der für alle Anbieter verfügbaren Bandbreite und QoS zum Endkunden erforderlich (Stichwort: diskriminierungsfreie Ende-zu-Ende-Konnektivität/Netzneutralität). Das dürfte das Hauptproblem der Medienregulierung in den nächsten Jahrzehnten werden, insbesondere wenn man die Bemühungen der Telcos um den Aufbau geschlossener Übertragungs- und Content-Plattformen sieht.
Naja, wenn man den Rundfunkbegriff schon auf das Internet ausdehnt, dann müsste doch aber jeder Betreiber einer Internetseite (=Rundfunk) von der Zahlung der Rundfunkgebühren für den Betrieb und den Konsum seines "Rundfunks" freigestellt werden, so wie meines Wissens auch TV- und Radiosender für von ihnen verwendete Fernseher und Radios nichts zahlen müssen.
Auf wieviel Gegenliebe ein solcher Vorschlag dann bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stoßen würde, darf sich jeder gerne ausmalen.
@ 10 (Rudi)
Ziemlich kurzer Absatz – trotzdem 3 Schreibfehler. Bezugnehmend auf Ihr Thema: 6, setzen!
Ach ich weiß nicht warum ihr euch so aufregt.
Das Internet ist da ganz demokratisch. Soll er doch einen RFC entwerfen und die Kriterien "Meinungsmacht, Relevanz und Suggestivkraft" ordentlich definieren und wie die Regulierung des Internets nach diesen Kriterien auszusehen hat. Das kann er dann gerne weltweit zur Diskussion stellen.
Neben den ganzen Trollen können wir uns ja wohl auch noch einen Hofnarren leisten :-)
Da war doch was….. Ach ja: Reichsschrifttumskammer => http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsschrifttumskammer
"Wenn ich in Zukunft die Nutzungszahlen beispielsweise von Radio NRW nehme und feststelle, dass ein Internet-Radio nur knapp dahinter liegt, kann ich doch nicht Radio NRW lizenzieren und dem Medienrecht unterstellen"
Hmm, wer sagt das diese WDR/RTL Coproduktion im Interesse der Meinungsvielfalt überhaut eine Lizenz haben sollte.
Hm. Ein Radiosender der innerhalb eines Bundeslandes erreichbar ist hat nur marginal mehr Zuhörer als ein Internet-Radio das von überall der Welt zu erreichen ist. "TV Ditfurt": Laut Eigendarstellung versorgen die 1.000 Personen mit ihrem Programm, also 50% des Einzugsgebiet. Ein Internet-TV müsste also 50% des Empfängerkreises versorgen – wie viele Internetanschlüsse gibt es weltweit?
Ein Haufen Videos bei YouToube, MyVideo und Co. haben bestimmt mehr Zuschauer – sollte man die jetzt auch lizenzieren?
Aber wenn ich mal ein Internetradio betreibe lasse ich mich gerne lizenzieren. Dann möchte ich aber gefälligst auch als Journalist anerkannt werden, inkl. aller Rechte die ja unlängst durch eine BVerfGE gestärkt wurden.
Oder ich rufe ein paar Kollegen im europäischem Ausland an und sage denen, sie sollen bitte schön das Radio für mich betreiben. Auch wenn ich dann hauptsächlich als Moderator auf Sendung gehe falle ich trotzdem nicht unter die Lizenzierungspflicht, oder?
Lösungen die dem Herrn Schneider nicht gefallen werden lassen sich immer finden. Wäre mal interessant wie er das alles verhindern will.
Warum wurde eigentlich Rundfunk (im engen und technischen Wortsinn) lizenzierungspflichtig? Hat das noch etwas damit zu tun, warum der Herr Dingenskirchen das Internet regulieren will?
Vielleicht wäre eine pauschale Mediengebühr die Lösung? Nein besser eine -steuer, dann hat Gängelstaat mehr Freiheiten.
Ein bequemer Sessel in einem warmen, trockenen Staatsgebäude mit mittelprächtiger Kantine scheint jedenfalls so wertvoll zu sein, dass man immer nach neuen Aufgaben und Zuständigkeitsgebieten suchen muß. Zu Lasten der Allgemeinheit – natürlich besser verpackt – und zugunsten des eigenen Seins.
Ich halte unsere Bürokratie nicht für unkreativ – im Gegenteil; was könnte man mit dieser Brainpower nicht alles vernünftiges anfangen. Aber dann würde Bürokrat vielleicht mal nass und es ist auch nicht mehr so bequem. Allerdings würde das Essen wieder besser schmecken.
Und nicht vergessen: Für solche Leute wie Schneider (und seine gesamte Medienanstalt, wie auch die bundesweit insgesamt 15) zahlen wir schön fleißig Rundfunkgebühren. Neben den ARD-Anstalten und dem ZDF ist nämlich ein Teil des GEZ-Geldes fest für diese reserviert.
" “Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können – oder wollen?”:
In einen demokratischen Rechtsstaat? Davon ist das Bundes-Regime-Deutschland noch entfernt.
Die scheinen Angst zu haben nicht mehr die Kontrolle über die Informationen zu haben die bei den Konsumenten ankommen.
Meine Inhalte würden auf staatliches Missfallen stoßen, wozu also noch eine Lizenz beantragen?
Wahrscheinlich noch mit Kosten verbunden. Einmlaige und evtl. laufende. Wenn das keine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss man also noch zahlen…
Wenn Internetfernsehen mit jedem Fernseher und jeder Set-Top-Box (zusätzlich zu Sat oder Kabel, benötigt ja nur eine Netzwerkbuchse) empfangen werden kann, hat Deutschland eine Chance auf Interessen-TV.
Und damit meine ich nicht Unterhaltung, sondern politische und soziale Interessen.
So wie in vielen Ländern. Hat man nicht in Thailand einen solchen TV-Sender geschlossen?
Sender die sich um Nichts und Niemand scheren. Wenn z.B. ein Arge-Mitarbeiter "seine" Arbeitslosen nötigt, drangsaliert, Beleidigt usw., dann wird mit vollem Klarnamen, Bild, und wenn bekannt Wohnort darüber berichtet.
Wenn vorhanden heimliche Mitschnitte aus den Terminen seiner "Kunden".
Keine Verfremdungen, kein auspiepen.
Wenn z.B. ein Polizist jemand verletzt hat (siehe den Radfahrer im blauen Hemd oder den gegen den Kopf getretenen) gibt es einen Fahndungsaufruf mit Foto und der bitte sachdienliche Hinweise zu seiner Identität zu liefern.
Und natürlich die Berichte über Leuteschinderunternehmen, Abzockern usw., aber ohne der Zurückhaltungung und Unkentlichmachungen und "Nachsprechen" usw. wie bei Sat.1 und Co..
Oder heimliche Mitschnitte aus Gerichten. Es kann noch so viele Berichten über das asoziale und kriminelle Verhalten von Staatsanwälten und Richtern geben, Audios und Videos haben eine ganz andere emotionale Wirkung.
Wie wollen die so einen "Sender" stoppen?
Der kann eh nicht von daheim senden. Auch mit 10MBit Upload kann der nur ein paar Empfänger versorgen. In HD höchstens einen.
Daher muss es "Broadcasting-Provider" geben. So wie man sich Webspace und Domain bei einem Hoster beschafft, bietet der Platz und einen Eintrag in einem IP-TV-Verzeichnis, dass als Standard von jedem Receiver angezeigt wird, und durchsucht werden kann.
Man lädt seine Inhalte dort hoch, setzt sie in ein Sendeschema, und der streamt die an alle Empfänger..
Ob das kostenlos oder kostenpflichtig geht ist Sache des Anbieters.
Zusätzlich kann der Nutzer die Sendungen natürlich noch die Inhalte auf einer Webseite abrufen. Die kann der Anbieter bereitstellen, aber es ist auch Möglich sich eine Domain zu kaufen und es in diese schalten zu lassen.
Google plant doch ins TV-Geschäft einzusteigen, da wäre die Möglichkeit von "Privatfernsehen" in seiner wörtlichen Bedeutung doch ein Riesending.
Für die Empfänger inkl. Behörden, Geheimdienste usw. wäre das nicht zurückverfolgbar. Es gibt nie eine direkte Verbindung vom eigenen Rechner zu Empfängern. Wenn man nicht im Video sichtbar selbst auftritt, gibt es keinerlei Hinweise auf die Macher.
Ob Google Dt. Behörden und Geheimdiensten Informationen verweigern würde, wäre zu klären.