Nicht polizeifest

Hallo,

Du berichtest auf dem CCC 06 während einer Veranstaltung davon, dass der Bürger gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet ist, Passwörter mitzuteilen (beispielsweise bei beschlagnahmten Computern). Wenn ich Daten mittels Fingerabdrucksensor sichere – dürfen die Behörden von mir in diesem Fall meinen Fingerabdruck „verlangen“?

Wäre interessant zu wissen.

Vielen Dank & angenehmen Tag

A. K.

Fingerabdrücke dürfen genommen werden, wenn sie für die „Durchführung des Strafverfahrens“ notwendig sind (§ 81b Strafprozessordnung). Das Gesetz schränkt die Nutzung der Fingerabdrücke im Rahmen der laufenden Ermittlungen also nicht ein, zum Beispiel auf die Identitätsfeststellung.

Fingerabdruckgesicherte Computer sind also nicht polizeifest.