5.4.2007

Der Eingriff als Wohltat

Heise online zitiert einen Volksvertreter:

Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.

Das klingt Banane. Aber der Abgeordnete Göbel ist laut Wikipedia Jurist, prüft im Zweiten Juristischen Staatsexamen und die Innere Sicherheit gehört zu seinen Schwerpunkten als Abgeordneter. Deshalb wird man seine Aussage wohl ernst nehmen müssen.

Göbel meint wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem großen Vordenker Wolfgang Schäuble, ein vermeintlicher Anspruch auf Sicherheit überlagere mittlerweile alle anderen Rechte, zum Beispiel jene auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung, ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung.

Dummerweise übersehen solche Ansätze, dass die Grundrechte Abwehrrechte des (einzelnen) Bürgers gegen den Staat sind. Die Online-Durchsuchung ist und bleibt deshalb ein Eingriff in die Rechte des Individuums. Sie verletzt insbesondere seine genannten Abwehrrechte. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Online-Durchsuchung als Wohltat für die Allgemeinheit gepriesen wird.

Die Zulassung der Online-Durchsuchung wäre also nie und nimmer eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes, sondern eine Einschränkung. Als solche müsste sie den Anforderungen an eine Grundrechtsschranke genügen und überdies verhältnismäßig sein.

Wenn der Abgeordnete Göbel die Online-Durchsuchung als Erweiterung des Grundrechtsschutzes lobt, offenbart er ein grenzwertiges Verfassungsverständnis. Jedenfalls aber die unbedingte Bereitschaft, Nebelkerzen zu werfen. Tricksen und täuschen haben der Verfassung aber noch nie gut getan.

Nicht, dass all dies sonderlich überraschend wäre. Nur Herrn Göbels Prüflinge tun mir schon ein bisschen leid.

82 Kommentare zu “Der Eingriff als Wohltat”

  1. Dita meint: (5.4.2007 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    So langsam kann man sich ja mal ernsthaft damit beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsänderung an Art. 1, 20 GG scheitern könnte.

    P.S.: Herr Göbel scheint ja in Speyer, also Rheinland-Pflaz zu prüfen. Da weiß ich ja schon, wo ich das 2. Examen NICHT machen werde.

  2. martin meint: (6.4.2007 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    herr vetter herr vetter…
    sie werden ja hier noch zum ö-rechtler!

  3. Treater meint: (6.4.2007 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub´ ich muss göbeln…. *huöärgh*
    Meint der das ernst ? Irre…

  4. Hobbyjurist meint: (6.4.2007 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    Tricksen und Täuschen scheint bei Politikern sehr beliebt zu sein. So wurde beispielsweise ja auch der Fürsorgeempfänger kurzerhand in "Kunde" umbenannt und eine sanktionsbewehrte behördliche Vorladung nennt man nun "Einladung". Warum sollte man dann nicht auch den Abbau des Grundgesetzes als "Erweiterung des Grundrechtsschutzes" bezeichnen? Gibt immer ein paar Doofe, die auf diese Art Neusprech hereinfallen. ;-))

  5. flx meint: (6.4.2007 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    Mittlerweile wird mir bei der ganzen Thematik nur noch schlecht…

  6. Der Gerd meint: (6.4.2007 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    @4: Die paar Doofe sind auch nicht das Problem. Das Problem sind die 80, 90% der Bevölkerung denen das sch….egal ist. Du weisst was ich meine? "Wer nichts zu verbergen hat…….".
    Gerd

  7. Anonymous meint: (6.4.2007 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    Bei allem nötigen Respekt, aber: Nur, weil dieser Prüfer eine abwegige Meinung vertritt, sagt das noch nichts über seinen Prüfungsstil – insbesondere seine Toleranz gegenüber anderen Ansichten – aus.
    Ich weiß, wovon ich spreche: Ich wurde von einem Vertreter des Feindstrafrechts geprüft, und das als klarer Vertreter der Gegenmeinung.

  8. Don meint: (6.4.2007 um 01:07) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es gut das auch UV davon berichtet. heise ist ja mehr für technik verliebte.

    Es ist ungemein wichtig, dass diese Thematik sich in allen Schichten verbreitet und KEINE Zustimmung findet. SSchäuble und SSchilys bemühungen zum Überwachungsstaat dürfen (nicht noch weiter) fruchten.

  9. Der Gerd meint: (6.4.2007 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Übrigens Udo:
    Sei vorsichtig beim Tippen. Hättest Du im letzten Absatz den Namen dieses Herrn versehentlich mit 2 "b" geschrieben hätte es bestimmt Schwierigkeiten gegeben.
    Gerd

  10. mica meint: (6.4.2007 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    Bei dem Namen musste ich gleich an
    http://www.pelzig.de/seiten/ueber_goebel.html
    denken.

  11. Hendrik meint: (6.4.2007 um 01:45) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass ich nicht der einzige bin, dem bei dieser Politik Angst und Bange um unsere Verfassungswerte wird.

    Das "Warum denn nicht, ich hab doch nichts zu verbergen"-Denken darf in Deutschland keine Mehrheiten bekommen, wenn wir weiterhin eine freiheitlich-demokratische und nicht eine sicherheits-fanatische Grundordnung wollen!

    Bezeichnend ist Schäubles Antwort in einem Handelsblatt-Interview (5. April, Seite 2):

    Q: Können Sie die Kritik nachvollziehen, dass sich die Innenminister immer mehr Kontrollmöglichkeiten zu Lasten der Bürgerrechte verschaffen?

    A: Diese Sicht ist naiv. Den schlimmsten Angriff auf die Personlichkeitsrechte erfährt man durch einen Anschlag gegen Leib und Leben, oder wenn jemand die Daten und Identitiät eines unbescholtenen Bürgers für kriminelle Zwecke missbraucht. Es ist doch meine Aufgabe, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht das übrigens auch so.

  12. V.P. meint: (6.4.2007 um 01:50) AntwortenReply to this comment

    Sehr richtig, die gute alte VHMK-Prüfung.
    Aber spätestens bei der Angemessenheitsprüfung (Rspr.+ h.L.) gerät man in schwierigkeiten. Himmelherrgottjauchzend – wo ist da der Maßstab?

  13. Anonymous meint: (6.4.2007 um 01:59) AntwortenReply to this comment

    3. Treater: Ich glaub´ ich muss göbeln….

    YMMD :D

  14. Anonymous meint: (6.4.2007 um 04:29) AntwortenReply to this comment

    1984? Newspeak?
    „Krieg ist Frieden“,
    „Freiheit ist Sklaverei“,
    „Unwissenheit ist Stärke“?
    Stoppt den Rollstuhlgoebbels. Jetzt.

  15. Jens (Link) meint: (6.4.2007 um 05:26) AntwortenReply to this comment

    Vorsicht: Ich habe den Eindruck, die (noch) eher uninteressante (da technisch kaum durchführbare) Online-Durchsuchung privater Rechner rückt zu sehr in den Fokus. Mehr Bauchschmerzen habe ich zur Zeit hinsichtlich der Tatsache, wie schnell "mal eben" die zentrale Verwaltung aller Fingerabdrücker deutscher Bundesbürger gefordert wird.

    Hinsichtlich aktueller Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden bin ich davon überzeugt, dass die Online-Durchsuchung in einem anderen Rahmen interessant werden wird: Wenn es darum geht, Server heimlich zu überwachen und Profile von "Tätern" zu erstellen. Nette Aussicht auf die Entwicklung des Internet, die damit verbunden sein wird.

  16. DieSchulzkis meint: (6.4.2007 um 07:04) AntwortenReply to this comment

    Überlege, ob Herr Schäuble im Grunde eine ganz eigene, erlebte Angst in dieser Thematik überkompensierend verarbeitet: muss doch eine irre Wut auf die – war es nicht so ? – Frau haben, die ihn in den Rollstuhl verfrachtet hat.

    In einem "Sicherheitsstaat" hätte diese Frau im Vorfeld der Tat an einer der "Sicherheitsschleusen" (nach Art der Precrime-Abteilung in Minority Report z.B.) aussortiert und die Tat verhindert werden können.

    Nur mal so am Rande tiefenpsychologisch spekuliert.

  17. h.c. meint: (6.4.2007 um 07:57) AntwortenReply to this comment

    "Papi Statt… dehr da trüben hatt misch geärgehrt, gannst du misch nischt vor dem pösem pösem Mänschen schüdzen?"

    Anders kommt mir das langsam nicht mehr vor. Massive Volksverdummung gepaart mit der zwingend gesellschaftlichen Paranoia, der Staat möge und KÖNNE doch bitte alles regeln und lösen – am besten soll auch der Alkoholmissbrauch verboten werden, damit die Jugendlichen nicht mehr den Alkohol missbrauchen, oder ein Parkverbot vor Banken damit die Bankräuber nicht mehr so schnell einen Überfall starten können – führt dann auch zu solchen fast schon krankhaften Gedankenmuster, mit einer Einschränkung des Grundgesetz würde man die Grund- und Bürgerrechte stärken.

    So oft wir heutzutage aus den CDU-Mündern das Wort "präventiv" kommt ist unerträglich. Da sollen dann PRÄVENTIVE Rasterfahndungen bestimmte Menschen herausbringen, die POTENZIELL ein Verbrechen begehen KÖNNTEN, um diese dann PRÄVENTIV telefonzuüberwachen, und diese dann wohnraumzuüberwachen, wenn man dann doch nix gemacht hat braucht man ja keine Angst haben, der Richter wird dann schon sagen das das Material nicht verwendungsfähig ist – ja für was denn überhaupt? – und wenn man doch was kriminelles findet kann sich doch wohl niemand dagegen aussprechen.

    Papi Staat wird schon darauf achten das alles mit euren Grundrechten in Ordnung ist, nur die Kriminellen müssen es fürchten. Na ja, und die die zufällig auch nebenbei ein wenig leben wollen. Und natürlich sind auch alle Staatsdiener ganz ganz liebe Menschen, na ja, bis auf die die sich über das Gesetz erheben oder die selber Straftaten begehen. Und na ja, wenn dann eine radikale, "antidemokratische" Partei, die die Rechte des Staats missbrauchen wird, an die Macht kommt könnt ihr euch dann ja noch immer wehren. Gabs ja früher auch.

    Was wohl ein Julius Leber oder Arno Esch dazu sagen würden?

  18. ct meint: (6.4.2007 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Vorab: Ich sehe den aktuellen Sicherheitswahn ebenso skeptisch, wie das hier vertreten wird.

    Aber: Grundrechte sind zwar wie dargestellt in erster Linie Abwehrrechte, sie haben jedoch auch eine objektivrechtliche Funktion, woraus sich Schutzpflichten des Staates ergeben. Grundrechtseingriffe können also durchaus durch Aspekte des Grundrechtsschutzes anderer gerechtfertigt werden (das vorhandene und unstreitig verfassungskonforme Polizeirecht basiert auf diesem Gedanken).

    Die Äußerung des Herrn Abgeordneten ist also nicht bereits aus verfassungsdogmatischen Gründen von der Hand zu weisen. Solches kann sich vielmehr erst im Rahmen der Abwägung, also Verhältnismäßigkeit, ergeben.

  19. Uwe meint: (6.4.2007 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass Herr Göbel einen prominenten, gleich lautende Namensvetter hat. Dem scheint er ja alle Ehre zu machen. Wenn dass das Führer wüsste!

  20. h.c. meint: (6.4.2007 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    @18 (ct)

    "unstreitig verfassungskonforme Polizeirecht" – irr ich mich oder wurde das niedersächsische Polizeigesetz nicht in Teilen für verfassungswidrig erklärt…?

  21. Tano meint: (6.4.2007 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Jaja, die "objektiv wertsetzende Funktion" der Grundrechte – die musste einfach kommen. Was hat man mit der nicht schon alles verboten oder gerechtfertigt: je nachdem, wie's gerade beliebt. Man hätte den ursprünglichen Namen beibehalten sollen: gesundes Volksempfinden. Denn der Sache nach handelt es sich um nichts anderes. Und dem haben wir es jetzt zu verdanken, dass über die "Schutzpflichten des Staates" der Charakter der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat in Vergessenheit geraten scheint. Jedenfalls bei denen, die in Berlin sitzen und Gesetze machen. Rückblickend darf man sagen: das konnte leicht passieren. Bei der – auch materiellen – Entrücktheit "unserer" Volksvertreter, die sich in ihrer eigenen Welt aus Dienstwagen, Fernsehauftritten, privater Krankenversicherung und überdimensionierten Pensionsansprüchen behaglich eingerichtet haben. Der Deutschen Sehnsucht nach der Idylle entspricht der Wahn, mittels eines Maximums an Rechtsregeln alle Gefahren des Lebens bannen zu wollen. Dass derlei jetzt auch noch als Grundrechts-"erweiterung" verkauft wird – ist nur die konsequente vorläufige Endstufe dieses Denkens. Oder besser: dieser Sehnsucht.

  22. Thomas meint: (6.4.2007 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    Arbeitet er im Ministerium für Wahrheit?
    Zumindest die Beschönigung der Aussagen hat er sich von dort abgeschaut :)

  23. Matthias meint: (6.4.2007 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    ganz genaugenommen handelt es sich ja um eine Erweiterung. Das GG soll um einen (überflüssigen) Absatz erweitert werden… :-)

  24. Thomas meint: (6.4.2007 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Halt Ministerium für Überfluss. Wahrheit war ja das andere ;)

  25. SMB meint: (6.4.2007 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    "..Du weisst was ich meine? “Wer nichts zu verbergen hat…….”…"
    Meine Standardantwort: Du hast nicht's zu verbergen? Warum schließt Du denn die Klotür ab? Schließlich weiß doch jeder, was Du da machst…

  26. Anonymous meint: (6.4.2007 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @20: Ich meinte damit das Polizeirecht soweit unstreitig verfassungskonform. War vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

    @21: Ich habe ja nicht behauptet, dass die objektivrechtliche Funktion der Grundrechte die avisierte Änderung rechtfertigt. Aber argumentativ muss man diesen Schritt schon gehen. Ist eben eine Frage der Verhältnismäßigkeit, wie schon geschrieben.

  27. Ralf G. meint: (6.4.2007 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @26: Wir reden sicherlich davon, dass der Staat z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit dadurch zu wahren hat, dass er zum einen etwa die Körperverletzung unter Strafe stellt und zum anderen eine bevorstehende Körperverletzung nach Möglichkeit zu verhindern hat (das sind dann die präventiven Maßnahmen, deren Grundlage wohl – IANAL – in den Polizeigesetzen zu finden sind).

    Wir wollen doch aber nicht vergessen, dass diese Verpflichtung im Wesentlichen dem einzelnen Bürger gegenüber besteht und auch nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen. Eine Art Volkssicherheit ergibt sich daraus m.E. nicht. Insbesondere keine, die höher zu werten wäre als die Rechte des einzelnen. Das sagt uns bereits Art. 2 GG.

    Die "Onlinedurchsuchung" soll präventiv und unter Verletzung bestehender Rechte – man erinnere sich daran, dass das BVerfG den Datenschutz und den Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensführung wohl am höchsten Grundsatz unserer Verfassung, der Menschenwürde, mit festgemacht hat – diese Anhaltspunkte erst herbeiführen.

    Wir reden also nicht davon, dass Grundrechte verfassungskonform geschützt werden sollen, sondern wir reden davon, dass einzelne Grundrechte beschnitten werden sollen um angeblich andere besser schützen zu können.

    Ich sehe darin auch ohne Verhältnismäßigkeitsdiskussion eine effektive Beschneidung der Grundrechte. Denn ein Grundgedanke dieser Verfassung dürfte doch eben sein, dass der Staat sich eben nicht auf den Standpunkt stellen soll und darf, besser zu wissen, was für seine "Schäfchen" gut ist.

    Diese objektivrechtliche Funktion dürfte daher durchaus als zweitrangig gegenüber den Abwehrfunktionen verstanden werden.

  28. Justus meint: (6.4.2007 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    "…. würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen …"

    Bei "wohlwollender" Betrachtung wird die staatliche Online-Durchsuchung z.Z. bereits ungeregelt praktiziert. Ein Versprecher?

  29. ToWi meint: (6.4.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Zu dem Thema fallen mir ein Zitate ein, das ich in einem englischen Forum gelesen habe:

    Benjamin Franklin: "Those who would give up Liberty to purchase a little Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

  30. ToWi meint: (6.4.2007 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Autsch… "fällt" natürlich… :-/

  31. Klaus meint: (6.4.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    wer schützt mich vor "ich bin anständig"?

  32. Loco (Link) meint: (6.4.2007 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Meine Güte – hoffentlich kriegen das die Castor-Gegner nicht mit:

    "wenn ich die Bahnstrecke sprenge, verschaffe ich doch den Zügen freie Fahrt!"

  33. 200704061203 meint: (6.4.2007 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Bei soviel Propoganda für wirre Gesezte sollte man dem Herr ein S geben.

  34. n.n. meint: (6.4.2007 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Aha, hat da jemand Art. 2 I mit Art. 14 und Art. 5 I verwechselt. Da kann er von Ausgestaltung faseln.

  35. caytchen meint: (6.4.2007 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Da habe ich mich doch glatt verlesen heute morgen! Natürlich ist in dem Artikel nicht von einem Herrn Göbbels die Rede. Also, falls jemand den gleichen Fehler macht..

  36. A. John (Link) meint: (6.4.2007 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    UV: Dummerweise übersehen solche Ansätze, dass die Grundrechte Abwehrrechte des (einzelnen) Bürgers gegen den Staat sind.
    Aus diesem Grunde sollen sie ja auch abgeschafft werden.

    @11: Schön, dass ich nicht der einzige bin, dem bei dieser Politik Angst und Bange um unsere Verfassungswerte wird.
    Es werden mehr, aber bei weitem nicht genug, um eine relevante Menge zu bilden.
    Den Regierungsdespoten kommt dabei die Tatsache zu Gute, das die meisten Menschen sich erst dann Gedanken machen, wenn sie selbst unmittelbar betroffen sind.
    Dazu kommt, daß bei einer wachsenden Anzahl von Bürgern die wirtschaftlichen Sorgen weit stärker drücken, als die gesellschaftlichen.

    Bezeichnend ist Schäubles Antwort in einem Handelsblatt-Interview [.....]
    "Es ist doch meine Aufgabe, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen."

    Als ich diesen Satz las, fiel mir spontan Mielkes Rede vor der Volkskammer ein:

    ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Ich_liebe_Euch_doch_alle
    Zitat:
    Ich liebe — ich liebe doch alle — alle Menschen.
    Ich liebe doch — ich setze mich doch dafür ein.

  37. Anonymous meint: (6.4.2007 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Jedem dürfte klar sein, daß der ganze Sicherheitswahn nichts mit Terrorismus zu tun hat. Die Schere zwischen arm und reich klappt auch in Deutschland immer weiter auf. Zielgruppe der Gesetze sind die bereits im Thread genannten Leute, die wirtschaftliche Nöte drücken, die möchte man präventiv überwachen. Damit wird dann auch klar, was mit dem erweiterten Grundrechtsschutz gemeint ist: Es geht um Artikel 14 GG.

    Die Intelligenten auf der Gewinnerseite wissen das und deshalb halten sie still, die anderen lassen sich von "Terrorismus" einlullen. Die Konzepte von Ludwig Erhard haben ausgedient und man muß die wachsende Anzahl Menschen ohne Teilhabe irgendwie unter Kontrolle bringen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Schritte der Politik erscheinen unter dem Aspekt völlig logisch.

  38. Gerhard meint: (6.4.2007 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Was früher in Filmen als düstere Zukunftsvision dargestellt wurde ist heute längst Realität. Und kaum jemanden stört es! Jeder von uns ist ein potentieller Mörder, aber sollten wir deshalb alle weggesperrt werden?

  39. Hobbyjurist meint: (6.4.2007 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @ 37: Leider ist sich längst nicht jeder über die potentiellen Gefahren des Sicherheitswahns im Klaren. Die breite Masse glaubt daran, daß es nur um Terrorismusbekämpfung geht und die meisten Leute denken nicht im Traum daran, daß sich die ganzen Sicherheitsmaßnahmen eines schönen Tages auch gegen sie selbst richten könnten.
    P.S.: Habe ich das richtig mitbekommen, daß die Anzahl der Polizisten in NRW verdoppelt (!) werden soll?

  40. h.c. meint: (6.4.2007 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @38 (Gerhard)

    Wenn jemand durch die präventive Rasterfahndung verdächtig wird, anschließend bei der präventiven Telefonüberwachung nebst Wohnraumüberwachung rauskommt das die Person "Ich könnte den umbringen!" gesagt hat wird dieser ab sofort in 100jährige Vorbeugehaft genommen…

  41. Christian meint: (6.4.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    P.S.: Habe ich das richtig mitbekommen, daß die Anzahl der Polizisten in NRW verdoppelt (!) werden soll?

    Dafür sollen die einzelen dann aber doppelt so dumm sein – wenn noch möglich.

  42. Sebs meint: (6.4.2007 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Pro Kopf/Einwohner sind das dann immernoch nur halb so viele wie hier in Bayern ;)

    Ich hab schon mal das Marschieren geübt, mir eine braune Hose und eine Armbinde gekauft. Irgendeine Randgruppe finden wir schon ;) Nur aufpassen das man selber nicht dazugehört muss man …

  43. Tom meint: (6.4.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Minister für "Propaganda und Volksaufklärung", gibt es das noch?

  44. @6 | evilboy (Link) meint: (6.4.2007 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Keine Sorge, dieses Problem wird sich schon selbst lösen.
    Spätestens wenn sie es selbst zu spüren bekommen…

  45. DarthBane meint: (6.4.2007 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    @19: der mann hieß goebbels und wird irgendwie doch auffallend anders als göbel geschrieben. deutsch: 6. setzen.

  46. Tom meint: (6.4.2007 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe eher die große Gefahr nicht direkt von der Politik, sondern eher von den großen Medienkonzernen und ÖR. Sie scheinen all die Änderungen die aus unserem geliebten Innenministerium kommen ungefragt zu schlucken. Wo sind denn die ganzen Politiktalk Sendungen und all die ach so journalitisch investigativen Politformate. Warum werden keine Journalisten ausgezeichnet, die sich diesem Thema widmen. Lieber verschwendet man kostbare Zeit für belanglose Themen. Ich glaube irgendein Mensch sagte mal "Kontrollier die Medien und du kontrollierst die Gedanken"

  47. sebastian meint: (6.4.2007 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    @46: Ich gebe Ihnen völlig recht, die Journalisten sind Teil des Problems. Man muss auch das Augenmerk darauf richten, was *nicht* passiert.
    Was mich vor nicht allzulanger Zeit geschockt hatte, war die *ausbleibende* oder nur mäßige öffentliche Entrüstung über die Folterandrohung im Ermittlungsverfahren gegen Hr Gäfgen. Im Gegenteil, die Journalisten diskutierten öffentlich das nichtdiskussionswürdige Thema Folter im Rechtsstaat und stellten die falschen, unaufgeklärten Fragen. Immerhin waren die Feindstrafrechtler in der Minderzahl, aber dennoch wurde ein Thema hinterfragt, dessen Nie-Mehr-Hinterfragung per se eine Errungenschaft war.

    Offenbar ist der Zenith des Rechtsstaats überschritten.

    Ich denke da auch zB an den EU-Haftbefehl und die prinzipielle Möglichkeit der Auslieferung dt. Staatsbürger ins EU-Ausland.

    Und als Krönung vor wenigen Monaten die Sendung Maischberger, als es um Sexualstrafrecht ging –in einer repräsentativen Befragung ließen die allen ernstes die Frage stellen, ob die Todesstrafe für o.g. Straftäter wieder eingeführt werden solle (Zustimmungsrate glaube ich 40%). Nein, werte Journalisten, so eine Frage stellt man per se einfach nicht. Und man koppelt die Befragungsergebnisse zu so einer Frage auch nicht per TV in die Gehirne der Leute zurück. Das ist verantwortungsloses Handeln.

    Ich habe mich lange gefragt, auf welchen gemeinsamen Nenner sich diese Entwicklungen bringen lassen: Es ist mE. eine Verschiebung vom Individuum zum Kollektiv. Ich würde sagen, sie hat langsam eingesetzt mit Beginn von Schröders Regierungszeit.

    Ein neuer Kollektivismus, wie Hayek sagen würde, der für das Kollektiv ständig mehr Sicherheit fordert, der vom Nationalstaat auf die weniger diskutierbare und damit weniger kontrollierbare Europa-Zwischenebene abhebt und sich in internationale Abkommen (z.B. Fluggastdaten) flüchtet. "Die Gesellschaft" und ihr kollektiver Sicherheitsanspruch beschneidet laufend mehr Rechte des Individuums ("lieber einen zu viel oder zu lange einsperren, als dass nochmal was passiert"). Aber Rechte sind immer die Rechte des Individuums.
    Und der Kollektivismus geht mit der Medienmaschinerie Hand in Hand. "Wir" sind in Gefahr durch "potenzielle" Straftäter. Die müssen "präventiv" unschädlich gemacht werden.

    Und nochwas passt in dieses Bild: Die Dame, die uns regiert, wurde in einem Staat sozialisiert, der dem Kollektiv einen viel höheren Stellenwert zugeschrieben hatte. Das muss zu anderen Bewertungen beim großen Thema "Was darf Gegegenstand staatlichen Handelns sein und wo liegen dessen Grenzen?" führen.

    Einstmals galt, dass unterschiedliche politische Konzepte in den Nationalstaaten einen Wettbewerb der politischen Ideen hervorbringen und dass sich verschiedene Ideen unterschiedlich bewähren müssen.
    Seit der zunehmenden mediengetriebenen geistigen und europarechtlichen Ideen-Gleichschaltung müssen wir uns sicher sein: Politische Fehler werden sich gleich im viel größeren Maßstab auswirken.

    Meine These ist ja, wir brauchen eine "neue, zweite Aufklärung". Aber die wird nicht von den Journalisten kommen. Im Gegenteil, sie müsste auch mit ihnen abrechnen.

  48. McDough meint: (7.4.2007 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    @18:

    Dieser Gedankengang hat einen ganz entscheidenden Haken. Zwar können Grundrechte Schutzpflichten begründen, diese Schutzpflichten können aber niemals über die in der Verfassung angelegten Befugnisse des Staates hinausgehen.
    Wenn also im Moment Onlinedurchsuchungen von der Verfassung nicht gedeckt sind, kann sich die Schutzpflicht nicht auf Onlinedurchsuchungen erstrecken.
    Das bedeutet, der Grundrechtsschutz ist nach einer Verfassungsänderung enger, weil er die Befugnisse des Staates erweitert.

  49. McDough meint: (7.4.2007 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    @47:
    Es ist ebenfalls eine Errungenschaft des Rechtsstaats, dass man alle Fragen diskutieren kann. Ich bin der Meinung, bestimmte Fragen MÜSSEN gestellt werden, dazu gehören auch Diskussionen um die Todesstrafe und um Folterandrohungen.
    Allerdings gehe ich mit Ihnen in einer Sache konform: Die Medien sollten aufpassen, was sie kommunizieren. Denn im Ergebnis sollte man den Menschen in das Gedächtnis rufen, warum diese Methoden in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden können und warum sie zu Recht nicht mehr angewandt werden.

  50. Rrabbit meint: (7.4.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @49: Als allererstes müßte allerdings dringend diskutiert werden, die Immunität von Abgeordneten etc. abzuschaffen.

    Thomas

  51. McDough meint: (7.4.2007 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @50: In keinem Fall. Die Immunität der Abgeordneten schützt diese grade bei ihrer Tätigkeit. Im Regelfall genehmigt der Bundestag bei ausreichendem Tatverdacht Ermittlungen sowieso, von daher sehe ich nicht, wo das einen Nutzen bringen würde. Diskutieren könnte man es natürlich, es wäre im Ergebnis aber eine Schwächung der demokratischen Ordnung.

  52. RA J. Melchior (Link) meint: (7.4.2007 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Wie im Schnüffelblog schon gesagt: Was der Herr – immerhin Volljurist – da von sich gegeben hat, ist juristischer Schwachsinn, schlicht zum Göbeln.

    ruhrgebietssprache.de/lexikon/goebeln.html

  53. Hobbyjurist meint: (7.4.2007 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @ 50: Ein Wegfall der Immunität könnte dazu führen, daß die Bundestagsabgeordneten dem Risiko ausgesetzt sind, auf Veranlassung ihrer politischen Gegner verhaftet zu werden. Das kann niemand ernsthaft wollen.
    (Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist genau dies in der deutschen Geschichte schon einmal vorgekommen, weshalb die Immunität an sich eine gute Sache ist.)

  54. RA J. Melchior (Link) meint: (7.4.2007 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Wegfall der Immunität ? Dringend erforderlich – soweit die offensichtliche Immunität von W.i.b.a.S., Göbel & Consorten gegen Intelligenz gemeint ist.

  55. Heinrich meint: (7.4.2007 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Bedenklicher scheint mir das offensichtliche Demokratieverständnis dieses Politikers und seiner Kollegen zu sein. Falls ich mich recht erinnere ist in einer Demokratie das Volk der Souverän. Wenn nun diesem die Rechte eingeschränkt werden, wer übernimmt dann die Rolle des Souveräns?

  56. M. Boettcher meint: (7.4.2007 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @55: "Falls ich mich recht erinnere ist in einer Demokratie das Volk der Souverän."

    Soweit die Theorie. Wir schalten nun zurück zur Praxis …

  57. A. John (Link) meint: (7.4.2007 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @55: Bedenklicher scheint mir das offensichtliche Demokratieverständnis dieses Politikers und seiner Kollegen zu sein.
    Alles Auslegungssache. Nordkorea nennt sich ja auch "demokratische Volksrepublik".
    In Deutschland gab es auch mal eine "demokratische Republik". Auch da gab es freie und geheime Wahlen, die haben aber nichts geändert. Wie in der BRD.

  58. Geheimrat meint: (7.4.2007 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Herr Göbel betrachtet das Leben ausschließlich aus der Verwaltungsperspektive. Und zwar, so darf gemutmaßt werden, alles menschliche Leben, sein eigenes eingeschlossen. Er ist es gewohnt, so zu denken, er kann vermutlich gar nicht anders. Verwaltungsfachwirt, dann Jurastudium, dann Hochschule für Verwaltungswissenschaft, jetzt dort (nebenbei) Dozent. Bundestagsabgeordneter, vorher Abteilungsleiter beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, Ludwigshafen, davor Sozialdezernent bei der Kreisverwaltung Germersheim. Wie gesagt: eine Verwaltungsexistenz durch und durch, entrückt und ohne jede Verbindung zum wahren Leben. Der Mann hat noch nie für Geld gearbeitet. Er weiß nicht, was das ist. Kategorisiert das Leben, die Menschen, einfach alles unter Verwaltungsbegriffe. Ist unkündbar und bestversorgt. Was erwartet ihr eigentlich von dem Mann? Er funktioniert doch bestens!

    (Was müßte geschehen? Ich schlage vor: Abschaffung des Berufsbeamtentums und seiner "hergebrachten Grundsätze", Art. 33 Absatz 5 GG. Mindestens Abschaffung des Unkündbarkeitsprivilegs und Laufbahnprinzips. Außerdem Abschaffung eines sich selbst begünstigenden und niemandem wirklich Rechenschaft schuldigen Berufsabgeordnetentums. Einführung einer persönlichen Haftung für Abgeordnete in Fällen von Schaffung legislativen Unrechts, insbesondere für solche Regelungen, die in den Kernbereich von Grundrechten eingreifen und evident gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen, wie zB. der seinerzeit verabschiedete und umgehend für verfassungswidrig erklärte § 13 Absatz 3 LuftSiG.)

  59. Markus Stamm meint: (7.4.2007 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    @16: Eine Frau war die Täterin bei Lafontaine (wenn ich mich recht erinnere, hatte sie ein in einem Blumenstrauß verstecktes Messer). Bei Schäuble war der Attentäter ein Mann, der auf ihn geschossen hat.

  60. A. John (Link) meint: (7.4.2007 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    @58: Abschaffung des Berufsbeamtentums und seiner “hergebrachten Grundsätze”, Art. 33 Absatz 5 GG. Mindestens Abschaffung des Unkündbarkeitsprivilegs und Laufbahnprinzips.
    Alles längst überfällige Maßnahmen, wird aber nicht so kommen.
    Politik und Berufsbeamtentum sind aufeinander angewiesen und voneinander abhängig. Der Beamte schützt die Politik vor dem gemeinsamen natürlichen Feind, dem Menschen. Er sabotiert alles, was dem Gemeinwohl dient und nicht unmittelbar mit Formulare ausfüllen und/oder Steuern zahlen zu tun hat.
    Im Gegenzug garantiert der Staat dem Beamten lebenslange Versorgung und schützt ihn vor Regressforderungen verzweifelter Bürger. Die Besoldung des Beamten steigt proportional zur Höhe der Werte, die er vernichtet und seiner Beförderung kann er nur durch Suizid entgehen. Weil ihm verantwortliches und ökonomischen Denken fremd ist, bleibt ihm diese Option meist verschlossen.

  61. Geheimrat meint: (7.4.2007 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Welche Gesetzesvorhaben wurden in letzter Zeit vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt?
    Mir fallen spontan ein:

    I. Das Gesetz zur Einführung von "Juniorprofessoren" (5. HRGÄndG) –> mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Überschreitung der – damaligen – Artikel 70, Artikel 75
    in Verbindung mit Artikel 72 Abs. 2).

    II. Gesetz zur Umsetzung eines EU-Haftbefehls (EuHbG) –> Verstoß gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG (Auslieferungsverbot), mangels qualifizierten Gesetzesvorbehalts gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG. Außerdem Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie).

    III. § 14 Abs. 3 LuftSiG ("Abschussermächtigung") – Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Verstoß gegen Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG), außerdem sowohl Verstoß gegen das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) als auch gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).
    Das BVerfG wörtlich:

    "Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten."

    Klarer geht's wohl nicht mehr.

    Konsequenzen in all diesen Fällen für die handelnden Abgeordneten im Bundestag? –> KEINE!

  62. McDough meint: (7.4.2007 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    @58:
    Das Berufsbeamtentum ist in bestimmten Bereichen sinnvoll. Die Unkündbarkeit ist dafür ein Ausgleich, für bestimmte Nachteile, die einem Berufsbeamten entstehen. Wobei eine Reform des Berufsbeamtentums durchaus notwendig sein könnte.
    Was die persönliche Haftung angeht: Super Idee. Unterminieren wir den Rechtsstaat. Verhaften wir Abgeordnete und sperren sie weg. Wer braucht schon freie Abgeordnete in einer Demokratie? Überflüssige Erfindung. Gut, dass "evidenter Verstoß" außerdem so klar abgegrenzt werden kann.

    Einige Sachen, die hier vorgeschlagen werden, lassen auf ein Demokratieverständnis schließen, dass dem Demokratieverständnis einiger Abgeordneter in nichts nachsteht…

  63. McDough meint: (7.4.2007 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    @61: Das Problem an der Menschenwürde ist, dass sie nicht klar definiert werden kann. Von daher war bei der Abschussermächtigung nicht von Anfang an klar, dass sie gegen die Menschenwürde verstößt.
    Grundrechte sind so eine Sache. Man DARF Abgeordnete nicht für falsche Gesetze persönlich verantwortlich machen. Denn wer würde dann noch das Risiko auf sich nehmen, Abgeordneter zu werden? Es gibt in Deutschland mit dem BVerfG eine Kontrollinstanz, die solche Fehler korrigiert (Auch wenn die Politik aus Eigeninteresse auf die Verfassungskonformität der Gesetze achten sollte). Zudem gibt es noch den Bundespräsidenten, damit eine (wenn auch umstrittene, Stichwort: Prüfungsrecht des BPräsidenten) weitere Kontrollinstanz.
    Was Sie hier vorschlagen ist im übrigen evident verfassungswidrig. Soviel nur zu dem Vorschlag, der persönlichen Verantwortung…

  64. Geheimrat meint: (7.4.2007 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    PS.: Ich wüsste auch nicht, dass irgendein Minister, dessen Ministerium federführend bei der Ausarbeitung der jeweiligen Gesetzesvorlage war, zurückgetreten wäre. Business as usual, ob verfassungskonform oder nicht. Wen schert's?

  65. Geheimrat meint: (7.4.2007 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Ich will ja nicht persönlich werden, aber nennen Sie mir bitte einen Nachteil, den das Berufsbeamtentum für den Beamten mit sich bringt.

    Und dass die unerhörte Abschussermächtigung von Anfang an ein Ding der Unmöglichkeit war (und ist), war (und ist) allen klar, die im ersten Semester Strafrecht aufgepasst haben: Leben gegen Leben ist nicht abwägbar, damit kann es auch keine Rechtsgrundlage zum Abschuss unschuldiger Bürger geben.

    Warum "persönliche Haftung" für Sie gleichbedeutend mit "Verhaftung" ist, erschließt sich mir nicht. Rückgabe des Mandats wegen erwiesener Unfähigkeit würde mir persönlich genügen. Oder wenigstens sofortige Neuwahlen. Es muss für den Abgeordneten spürbare Konsequenzen haben, wenn er für ein – ich bleibe dabei – elementare Grundrechte mit Füßen tretendes (= evident verfassungswidriges) Gesetz stimmt.
    Was das BVerfG angeht, so haben Sie natürlich recht. Obwohl auf dieses Gremium auch nicht immer Verlaß ist, wie die Bestätigung der Orientierung der Abgeordnetenversorgung an den Pensionsansprüchen von BGH-Richtern beweist, so ist es die verfassungsmäßig vorgesehene Instanz, über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen zu befinden. Das bezweifle ich auch nicht. Aber derjenige, der die Abkehr vom repräsentativen hin zum direkten Mandat fordert, muss deshalb noch nicht an mangelndem Demokratieverständnis leiden.

    Nach alledem bin ich mir nicht ganz sicher, was Sie eigentlich vorschlagen: dass alles so weitergehen soll, wie bisher?

  66. McDough meint: (8.4.2007 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    Nachteile der Beamten sind zum Beispiel: Kein Streikrecht und die Einschränkung bestimmter Grundrechte.
    Im übrigen ist die Abwägung von Leben gegen Leben unter bestimmten Umständen doch möglich, denn ansonsten wäre der sogenannte finale Rettungsschuss verfassungsrechtlich nicht zulässig.
    Was die persönliche Haftung angeht: Da habe ich dann was mißverstanden, ich hatte an die Forderung strafrechtlicher Konsequenzen gedacht. Andererseits sind aber selbst zwingende persönliche Konsequenzen verfassungsrechtlich unzulässig. Das ist auch ganz vernünftig so, denn damit wäre höchst fraglich, ob Wahlperioden überhaupt jemals zu Ende geführt würden. Abgesehen davon bleibt die Unmöglichkeit bestehen, Evidenz genau zu definieren.
    Zudem sind Abgeordnete nunmal nur dem eigenen Gewissen unterworfen, weil eine direkte Bindung an die Wünsche der Wähler nicht realisierbar wäre. Bei 600 Abgeordneten auf 80 Mio Menschen kann man es nie allen Recht machen.

    Was ich konkret vorschlage ist, das System im Großen und ganzen zu lassen, wie es ist. Einzig der Bürger muss von seinen Rechten intensiver Gebrauch machen und endlich als Souverän handeln, der Konsequenzen aus falschen Handlungen der gewählten Parteien zieht. Unser System baut nunmal auf dem Gedanken des mündigen Bürgers auf, also bleiben nur zwei Möglichkeiten: Das System komplett aufzugeben und die Bundesrepublik fundamental neu zu gestalten, mit neuem Grundgesetz und allem, was dazu gehört oder das Volk dazu zu bringen, sich mit Politik auseinanderzusetzen.
    Da erscheint mir die zweite Möglichkeit doch als realistischer…

  67. corax meint: (8.4.2007 um 03:04) AntwortenReply to this comment

    @ 66 McDough

    "Im übrigen ist die Abwägung von Leben gegen Leben unter bestimmten Umständen doch möglich, denn ansonsten wäre der sogenannte finale Rettungsschuss verfassungsrechtlich nicht zulässig."

    Aua.
    Beim finalen Rettungsschuss wird doch nicht auf die Geisel gezielt geschossen sondern auf den Geiselnehmer, abgeleitet von den Notwehrregelungen.
    Flugzeuge bei denen sicher ist, dass NUR! Attentäter an Bord sind, dürfen doch abgeschossen werden.
    Bloß nicht wenn Besatzungsmitglieder und/oder Passagiere an Bord sind oder sein könnten.
    DEREN Leben darf nicht gegen das Leben möglicher zukünftiger anderer Opfer aufgerechnet werden, nur darum gings.

    PS:
    "Das Problem an der Menschenwürde ist,…"

    An der Menschenwürde ist kein Problem.
    (Ich weiß was sie eigentlich sagen wollten,
    stimme aber trotzdem nicht zu.)

    "…dass sie nicht klar definiert werden kann. Von daher war bei der Abschussermächtigung nicht von Anfang an klar, dass sie gegen die Menschenwürde verstößt."

    Mir schon, obwohl ich kein Jurist bin.

    MfG corax

  68. Tano meint: (8.4.2007 um 07:57) AntwortenReply to this comment

    Zum finalen Rettungsschuss:

    Der finale Rettungsschuss ist eine polizeirechtliche Befugnisnorm, die den Voraussetzungen der Nothilfe nachgebildet ist. Nothilfe als Modalität der Notwehr kennt grundsätzlich keine Güterabwägung ("Rechtsbewährungsprinzip"). Der finale Rettungsschuss ist, obgleich in den meisten Bundesländern geltendes Recht, nach wie vor verfassungsrechtlich umstritten. Festzuhalten ist, dass der Schütze sich nur auf die Norm berufen kann, wenn de facto eine Nothilfelage vorlag. Ihm bleibt dann ein Strafverfahren mit anschließendem Freispruch erspart, was ja auch die eigentliche Motivation für die Einführung des finalen Rettungsschusses in den Polizeigesetzen war. Davon zeugt die aktuelle Begründung des hessischen Innenministeriums, das die Nothilfe frivol als "juristische Hilfskonstruktion" <a href="http://www.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=7ef9a8c1fc91839b1f109c919ffb4dd6" rel="nofollow">bezeichnet</a>, die man den eigenen Beamten nicht zumuten dürfe.

    Die übrigen Vorschläge zu einer etwas verfassungsmäßigeren Verfassungswirklichkeit, zB. die Bürger sollten sich gefälligst "mit Politik auseinandersetzen und von ihren Rechten intensiver Gebrauch machen", möchte ich nicht weiter kommentieren. Sie erscheinen mir doch etwas arg idealistisch, um nicht zu sagen naiv, um nicht zu sagen totalitär.

    Auf den mündigen Bürger hat die politische Praxis der Bundesrepublik jedenfalls nie wirklich gesetzt. Die entscheidenden Wegmarken der bundesdeutschen Geschichte (Wiederbewaffnung, Ostverträge, deutsche Einheit, Abschaffung der D-Mark, usf.) wurden wohlweislich dem direkten Votum des "mündigen Bürgers" entzogen.
    Die politische Klasse konnte sich ja auch stets dem Vorhandensein einer obrigkeitsorientierten Untertanenmasse sicher sein. Das Berufsbeamtentum war bei der Ausübung dieses Selbstverständnisses immer eine verläßliche Stütze. Von der Kaiserzeit über die Nazizeit bis heute.

  69. Geheimrat meint: (8.4.2007 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Die Website des hessischen Innenministeriums ist auch noch in anderer Hinsicht interessant. Dort wird nämlich – erkennbar stolz – davon berichtet, dass die DNA-Analyse "in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden mittlerweile eine Bedeutung gewonnen hat, die derjenigen der klassischen erkennungsdienstlichen Maßnahmen in nichts nachsteht."

    Wow, die DNA-Analyse als Standardmaßnahme erkennungsdienstlicher Ermittlungstätigkeit. Und das, obwohl § 81g StPO die DNA-Analyse nur in Fällen vorsieht, in denen es um Straftaten von erheblicher Bedeutung bzw. Sexualdelikte geht. Oder sind §§ 81e, 81f StPO in der Praxis das Mittel der Wahl, die vermeintlich hohe Tatbestandsschranke des § 81g StPO elegant zu umgehen?

    Wie auch immer: Hessen hat jedenfalls als erstes Bundesland die DNA-Entnahme bei Kindern (!) in § 19 Absatz 3 HSOG normiert. Den muss man <a href="http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para19.htm" rel="nofollow">lesen</a>, sonst glaubt man es nicht. Mir war es jedenfalls nicht bekannt.

    Es verwundert, dass gegen diese merkwürdige Regelung offenbar noch keine Verfassungsbeschwerde erhoben worden ist.

    Der hessische Datenschutzbeauftragte immerhin läßt sich herab, einige kritische Worte zu finden. Einerseits sei fraglich, ob das Land Hessen überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz habe, andererseits bedeute es einen Wertungswiderspruch, wenn strafunmündige Kinder, gegen die ohnehin kein Strafverfahren geführt werden könne, nun über das Gefahrenabwehrrecht einer Maßnahme unterzogen werden, die die StPO ausdrücklich nur für Strafmündige vorsieht, die einer Straftat mit erheblicher Bedeutung verdächtig sind.

    Er hat noch <a href="http://www.datenschutz.hessen.de/Tb33/K05P01.htm" rel="nofollow">einige andere gute Argumente</a> parat, warum die Regelung nicht verfassungskonform sein kann, beispielsweise das, dass die Kinder durch die DNA-Abnahme Adressaten einer generalpräventiven Maßnahme werden, wobei die Generalprävention gerade kein zulässiger Sanktionszweck des Jugendstrafrechts sei usw., aber man merkt, dass der Datenschutzbeauftragte im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht. Sonst hätte er (noch) deutlichere Worte gefunden. Wenn ich mich nicht irre, hat unlängst auch die EU die Rechtsstellung der deutschen Datenschutzbeauftragten, die keine echte Unabhängigkeit verbürge, vernehmlich kritisiert.

    Wieder ein Grund mehr, an der hiesigen Verfassungswirklichkeit zu zweifeln.

  70. McDough meint: (8.4.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @Tano: Danke für die Aufklärung über den finalen Rettungsschuss. Das war mit vorher so nicht bewusst, hört sich allerdings logisch an.

    Was den mündigen Bürger angeht: Die Verfassung gibt dem Bürger die Möglichkeit sich am politischen Leben zu beteiligen. Vom mündigen Bürger geht sie insofern aus, als dass sie dem Volk als Souverän zutraut, die Politik durch das eigene Wahlverhalten und durch eigenes politisches Engagement zu kontrollieren.
    Das die Politik nach der Wahl weitestgehend losgelöst vom Wahlvolk agiert, ist mehr praktischen Gründen geschuldet. Volksbefragungen sind aufwändig und teuer. Wobei ich es unter Umständen schon sinnvoll fände, wenn Bürger selber durch Unterschriftenlisten bestimmte Aktionen bewirken könnten.

    @67: Dass beim finalen Rettungsschuss "nur" Geiselnehmer erschossen werden ändert nichts an der Tatsache, dass ein Leben gegen ein anderes eingetauscht wird. Wenn Geiselnehmer X Geisel Y bedroht, muss ich ein Polizist unter Umständen entscheiden, ob er X erschießt, um Y zu retten. Er wägt also ab.
    Zudem gibt es bei der Definition der Menschenwürde in jedem Fall ein Definitionsproblem, aber wenn sie dort keins sehen, können sie gerne eine gültige, allgemein akzeptierte Definition entwickeln. Ruhm in juristischen Kreisen wäre Ihnen gewiss.
    Und nur weil Ihnen "klar ist", dass die Abschussermächtigung gegen Grundrechte verstößt, sind derartige Verfassungsfragen trotzdem juristisch höchst problematisch. Es ist ja nicht so, dass der Bundestag keine Juristen hätte und dort grundsätzlich irgendwelche Sonderschüler in fünf Minuten Gesetzesentwürfe ausarbeiten würden. So ist das nunmal im rechtswissenschaftlichen Bereich. Drei Juristen, fünf Meinungen.

  71. Cheshirecat meint: (8.4.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @16
    Stellen sie sogenannte "tiefenpsychologische" Laien!Überlegungen auch bei anderen PolitikerInnen an, oder passt es mal wieder sehr gut, einem sogenannten "Behinderten" mit der Psychomasche die Kompetenz abzusprechen? Ist Schäuble in Ihren Augen eigentlich noch irgend etwas mehr als ein Rollstuhl mit Füllung?

    Meine Einschätzung des POLITIKERS – nicht des "Behinderten"! – Schäuble erspare ich mir hier.

    Nichtsdestotrotz ist es IMHO eine UNVERSCHÄMTHEIT, ihm mit einer Pseudo-Mitleids-Bekundung die Intellektualität abzusprechen und ihn auf einen Ihren Interessen offensichtlich passenden Behindi-Katzenplatz zu "setzen" (oder wollen Sie gleich selbst schieben?)

  72. Ralf G. meint: (8.4.2007 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @71: Ohne die Folgerung verteidigen zu wollen, aber haben Sie sich mal überlegt, dass

    1. die von Ihnen geradezu lächerlich geifernd angegriffene Überlegung auch dann noch eine nicht unerhebliche Grundlage hätte, wenn das Attentat zwar stattgefunden, Schäuble aber keine Behinderung davon getragen hätte, und

    2. es wohl kaum nur Laien zustehen kann, den Gemütszustand eines Menschen aufgrund seiner Handlungen zu beurteilen zu versuchen?

    Schäuble ist für mich definitiv mehr als ein Rollstuhl mit Füllung. Er ist in meinen Augen ein gefährlicher Agitator und Verfassungsfeind, der leider an der falschen Position sitzt (und das soll definitiv keine Anspielung auf seinen Rollstuhl sein, wo Sie da doch so empfindlich sind).

    Aus welchem Grund er sich so verhält, ist mir egal, auch wenn es mir sicher lieber wäre, wenn #16 recht hätte. Dann müsste ich Schäuble nämlich nicht unterstellen, vorsätzlich und mit voller Absicht die Verfassung und unsere Grundrechte demontieren zu wollen.

  73. corax meint: (8.4.2007 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @ McDough Pkt. 70

    "Dass beim finalen Rettungsschuss “nur” Geiselnehmer erschossen werden ändert nichts an der Tatsache, dass ein Leben gegen ein anderes eingetauscht wird. Wenn Geiselnehmer X Geisel Y bedroht, muss ich ein Polizist unter Umständen entscheiden, ob er X erschießt, um Y zu retten. Er wägt also ab."

    Wollen sie es nicht verstehen? Wer hat es in dieser Konstellation denn in der Hand? Dochwohl der Geiselnehmer als aktiver Part der ja seine Waffe fallen lassen kann und dann wird überhaupt nicht geschossen. Beim Luftsicherheitsgesetz ging es darum ob möglicherweise "wenige" Geiseln "mitabgeschossen" werden dürfen um möglicherweise eine "größere" Anzahl von Unschuldigen zu retten. Nach dem vulkanischem Motto: "Das Wohl Vieler wiegt schwerer als das Wohl Weniger" Dieser versuch der Abwägung ist vom BVerfG als nicht zulässig erklärt worden insbesondere wegen Verstosses gegen Art. 1 GG Menschenwürde, ein Artikel der unter die Ewigkeitsklausel fällt womit eigentlich jede Diskussion beendet sein sollte. Bloß hinderte das Politiker mit juristischer Ausbildung nicht davon ab noch auf dem Flur von
    Verfassungsänderungen zu sprechen oder von "Kriegszustand" zu faseln.

    Das bewaffnete Kriminelle in letzter Konsequenz mit Waffengewalt gestoppt werden wenn ihnen anders nicht beizukommen ist, war schon immer so, und gehört auch gar nicht in diesen Zusammenhang. Das sind Äpfel und Birnen.

    "Zudem gibt es bei der Definition der Menschenwürde in jedem Fall ein Definitionsproblem, aber wenn sie dort keins sehen, können sie gerne eine gültige, allgemein akzeptierte Definition entwickeln."

    Die Definition die sie hier fordern gibt es nicht deshalb wurde der Artikel ja auch so allgemein gehalten. Es sind die Werte die unsere Gesellschaft ausmachen auch wenn sie in geringem Umfang einem Wandel unterliegen und die einem von den Eltern, der Schule, der Gesellschaft mitgegeben werden und die wir nach und nach erlernen. Teilweise auch "ständige Rechtsprechung" genannt. Am Besten beschrieben meiner Meinung nach im §1 StVO.

    "Es ist ja nicht so, dass der Bundestag keine Juristen hätte und dort grundsätzlich irgendwelche Sonderschüler in fünf Minuten Gesetzesentwürfe ausarbeiten würden."

    Genau das ist ja der Punkt in diesem und ähnliche Threads.
    Das macht es ja so schlimm, dass obwohl es Juristen sind,
    Schäüble, Schily, Wiefelspütz, Göbel, etc, man den Eindruck erhält es wären entweder Sonderschüler oder Verfassungsfeinde.

    MfG corax

  74. McDough meint: (8.4.2007 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @73: Doch, ich verstehe sehr wohl, dass es einen Unterschied zwischen Geiseln und Geiselnehmern gibt. Das ändert nichts an dem Fakt, dass das Verbot der Abwägung von Leben gegen Leben nicht absolut sein kann, sofern das Erschießen von Geiselnehmern zulässig ist. Denn andererseits würde das Erschießen von Geiselnehmern gegen deren Menschenwürde verstoßen. Da der Schutz der Menschenwürde jedoch absolut ist, könnte die Tötung durch Staatsorgane bei einem derartigen Verbot nicht gerechtfertigt werden, wodurch wiederum die Tötung verfassungsrechtlich nicht zulässig wäre.

    Was die Menschenwürde anbelangt: Ich habe geschrieben: "Das Problem an der Menschenwürde ist, dass sie nicht klar definiert werden kann". Daraufhin haben sie behauptet, dass es kein Problem bei der Menschenwürde gäbe. Dieses Problem gibt es entgegen ihren Behauptungen sehr wohl, das habe ich nur klargestellt.

    Und zum Schluss: Natürlich sind einige Forderungen von Schäuble und Co verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenklich. Ob sie aber letztendlich wirklich verfassungswidrig sind, ist nicht in jedem Fall ganz eindeutig. Bei den Überlegungen zum Quasi-Verteidigungsfall ist es schon relativ klar, wer sich da mal das Urteil des Verfassungsgerichts durchliest und trotzdem etwas derartiges konstruiert muss sich schon fragen lassen, inwiefern er Urteile richtig interpretiert. Onlinedurchsuchungen könnten dagegen (zumindest bei einer Verfassungsänderung des Art. 14) unter Umständen schon zulässig sein, sofern eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird.

    Insgesamt bleibt ein Eingriff in Grundrechte Abwägungssache, man kann nicht immer eindeutig sagen, dass bestimmte Forderungen verfassungsrechtlich nicht realisierbar sind.
    Was ich persönlich Schily, Wiefelspütz, Göbel, Schäuble und Co vorwerfe, ist nicht die Tatsache, dass sie verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschläge machen, sondern dass sie allgemein ihren Schwerpunkt nicht auf Freiheit, sondern auf (unrealisierbare) absolute Sicherheit legen. Der Punkt, wann bestehende Freiheit verfassungsrechtlich nicht mehr weiter eingeschränkt werden kann, ist nämlich objektiv nicht fassbar.

  75. corax meint: (8.4.2007 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @ McDough

    Zu ihrem ersten Absatz:
    Hier wurde zunächst von jemandem das Luftsicherheitsgesetz und dann von ihnen der finale Rettungsschuss angesprochen. Ich behaupte lediglich das dass zwei nicht miteinander vergleichbare Konstellationen sind.
    Die letzten beiden Sätze des Absatzes verstehe ich grade nicht, dass kann aber an meiner momentanen geminderten Aufnahmefähigkeit liegen, ich möchte mich aber momentan auch nicht weiter darüber unterhalten.

    Zu ihrem zweiten Absatz:
    Ich habe schon verstanden was sie meinten. Bloß schrieben sie etwas missverständlich "an der Menschenwürde sei ein Problem" statt besser: " es ist schwierig den Begriff Menschenwürde genau zu definieren."
    Das war bloß Korinthenkackerei von mir der ich leider nicht widerstehen konnte, wofür ich mich hier entschuldigen möchte.

    Zu ihrem dritten Absatz:
    Darüber kann man ja sachlich diskutieren, ich persönlich halte die Onlinedurchsuchung für verfassungswidrig auch wenn man sich einige Verlautbarungen des BVerfG zu diesem Thema anschaut.

    Zu ihrem vierten Absatz:
    Das sehe ich genau umgekehrt. Das die Herren vermeintliche "Sicherheitsgesetze" einführen wollen liegt wohl eher in der Natur des Ressorts als an der Person, bloß dass sie dabei so über die Stränge schlagen obwohl sie es besser wissen müssten werfe ich ihnen vor.

    Wünsche noch ein angenehmes Restostern, corax

  76. Ralf G. meint: (8.4.2007 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    @72: Gemeint war unter Punkt 2 natürlich "Es kaum nur _Psychologen_ zustehen kann…"

  77. MC Fisch meint: (10.4.2007 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Bei dem ganzen fällt mir ein, dass von Unions-Seite -Beckstein?- gelegentlich gefordert wurde, dass Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass Sicherheit bzw. der Schutz vor Straftaten Verfassungsrang haben soll. Käme es dann zu einer Abwägung zwischen dem neuen Grundgesetzartikel und den bereits bestehenden?

    Ich lese hier auf dieser Seite immer wieder etwas von Unschultsvermutung. Entschuldigung dazu kann ich zwischenzeitlich nur eines sagen: lol

  78. -thh meint: (10.4.2007 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @69: Die Webseite des hessischen Innenministeriums hat völlig Recht; gemeint ist dort natürlich nicht die DNA-Analyse zur Verhinderung zukünftiger (!) Straftaten nach § 81g StPO, die wie die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO präventiven Zwecken dient und daher materiell dem Polizeirecht zuzuordnen ist, sondern die DNA-Analyse für Zwecke der *Strafverfolgung*, §§ 81a, 81c, 81e, 81f StPO. Für diesen "genetischen Fingerabdruck" gibt es natürlich keine höheren Anforderungen als für den konventionellen solchen.

    Es hilft manchmal, wenn man wenigstens ein wenig Ahnung hat, wovon man schreibt; das stört allerdings, was ich gerne einräume, beim Lamentieren und Produzieren von Verschwörungstheorien.

  79. Geheimrat meint: (10.4.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    - thh

    Sie haben Recht. Danke für die Aufklärung.

  80. bombjack meint: (10.4.2007 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    @-thh
    [...]Für diesen “genetischen Fingerabdruck” gibt es natürlich keine höheren Anforderungen als für den konventionellen solchen.[...]

    Das mag stimmten, allerdings beschleicht mich ein gewisses unbehagliches Gefühl, bei sowas, wenn ich mir
    a) diverse Kommentare zu Falscheintragungen hier lawblog.de/index.php/arch...04/10/anspruche/#comments durchlese….

    b)zudem stellt sich mir dann auch die Frage wo denn der Unterschied zwischen den beiden "DNA-Analysen" liegt, wenn z.B. auch Tatverdächtige sich im Polizeicomputer befinden, wogegen Sie laut Ihrem Posting Nr. 18 im hier genannten Thread nichts einzuwenden haben…..
    Wie ist die Vorgehensweise, wenn ein Tatverdächtiger erkennungsdienstlich behandelt wird (mit DNA Entnahme und Analyse)? Werden die Daten nur zum Abgleich im Sinne der §§ 81a, 81c, 81e, 81f StPO hergenommen und dann gelöscht oder bleiben die wie z.B. die Fingerabdrücke in der Datei?
    Wenn ja dann gibt es in meinen Augen zwischen den beiden Sachen so gut wie keinen Unterschied….

    bombjack

  81. Geheimrat meint: (11.4.2007 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @ 80

    Gute Fragen. Auch wenn sie unbeantwortet bleiben sollten, gebührt -tth das Verdienst, in Erinnerung gerufen zu haben, dass die StPO mittlerweile auch für den Verdächtigen eines einfachen Diebstahls die Möglichkeit vorsieht, eine DNA-Analyse ohne dessen Zustimmung (und gem. § 81a Absatz 2 StPO auch ohne richterliche Anordnung) vornehmen zu lassen.

    Dass das "natürlich" sein soll – gut, darüber mag man unterschiedlicher Ansicht sein. Ich für meinen Teil halte es schon für einen erheblichen Unterschied, ob der Staat die Fingerabdrücke oder Zugriff auf das DNA-Material des Beschuldigten bekommt. Aber wie gesagt: das mag man unterschiedlich beurteilen.

    Was die Beurteilung der hessischen Vorreiterolle in der DNA-Analyse von "straftat"-verdächtigen Kindern angeht, so ändert sich gar nichts. Auch wenn die hessische Landesregierung ordentlich <a href="http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/1/04751.pdf" rel="nofollow">gekontert hat</a> und die Regelung so gut begründet, wie man sie wahrscheinlich überhaupt nur begründen kann (Punkt 5.1.1.3). Mich überzeugt sie gleichwohl nicht.

    Selbst wenn man der Auffassung ist, die Regelung sein verfassungskonform, wird man konzedieren müssen, dass das einzige, was der hessischen Landesregierung in Sachen – von mir aus auch schwerer – Kinderkriminalität einfällt, die DNA-Analyse verdächtiger Kinder ist. Und das ist schon ein beachtliches Armutszeugnis für eine Regierung, die sich Schutz, Förderung und Fürsorge von Kindern ganz besonders auf die Fahnen geschrieben hat (und die ich Esel seinerzeit auch noch gewählt habe).

  82. bellajustitia meint: (7.6.2007 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Interessant, wie viele sich hier anmaßen, Politik besser zu machen, als die Politiker selbst…

    Mach mit, mach nach, mach besser!

    Das Internet – eine rechtsfreie Zone – super! Lasst uns Bombenanleitungen runterladen, Fotos nackter Kinder dort plazieren und Verbrechen planen! Und der Staat schaut machtlos zu! Juchuh!!

    Und "Der Gerd" beweist hier wie in anderen Blogs einmal mehr, wie widerwärtig man anonym äußerst geschmacklose Vergleiche zu geschichtsträchtigen Personen ungestraft anstellen darf.

    Shame on you.

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