Der Eingriff als Wohltat

Heise online zitiert einen Volksvertreter:

Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.

Das klingt Banane. Aber der Abgeordnete Göbel ist laut Wikipedia Jurist, prüft im Zweiten Juristischen Staatsexamen und die Innere Sicherheit gehört zu seinen Schwerpunkten als Abgeordneter. Deshalb wird man seine Aussage wohl ernst nehmen müssen.

Göbel meint wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem großen Vordenker Wolfgang Schäuble, ein vermeintlicher Anspruch auf Sicherheit überlagere mittlerweile alle anderen Rechte, zum Beispiel jene auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung, ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung.

Dummerweise übersehen solche Ansätze, dass die Grundrechte Abwehrrechte des (einzelnen) Bürgers gegen den Staat sind. Die Online-Durchsuchung ist und bleibt deshalb ein Eingriff in die Rechte des Individuums. Sie verletzt insbesondere seine genannten Abwehrrechte. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Online-Durchsuchung als Wohltat für die Allgemeinheit gepriesen wird.

Die Zulassung der Online-Durchsuchung wäre also nie und nimmer eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes, sondern eine Einschränkung. Als solche müsste sie den Anforderungen an eine Grundrechtsschranke genügen und überdies verhältnismäßig sein.

Wenn der Abgeordnete Göbel die Online-Durchsuchung als Erweiterung des Grundrechtsschutzes lobt, offenbart er ein grenzwertiges Verfassungsverständnis. Jedenfalls aber die unbedingte Bereitschaft, Nebelkerzen zu werfen. Tricksen und täuschen haben der Verfassung aber noch nie gut getan.

Nicht, dass all dies sonderlich überraschend wäre. Nur Herrn Göbels Prüflinge tun mir schon ein bisschen leid.