9.4.2007

Kann teuer werden

Schleichwerbung in Blogs. Können die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden? Telemedicus macht sich Gedanken.

Beim vertraglichen Anspruch wird man auch fragen müssen, ob es eine gezielte Kampagne oder automatisch generierter Massenspam war. Im ersteren Fall werden sich die Verantwortlichen der Kampagne schwer mit dem Argument tun, den Kostenhinweis nicht gesehen und ernst genommen zu haben.

Aussichtslos ist die Sache sicher nicht.

27 Kommentare zu “Kann teuer werden”

  1. Jens meint: (9.4.2007 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Ich nehme an dass der Blogbetreiber aber zumindest nachweisen muss von wem die Werbung tatsächlich plaziert wurde. Ansonsten kann man ja einfach behaupten man hätte für die konkrete Platzierung keinen Auftrag gegeben. Oder umgekehrt könnte ein Mitbewerber durch platzierung von vorgeblicher Werbung ruckzuck ruinieren.

  2. Udo Vetter meint: (9.4.2007 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Die nächsten Kampagnen werden sicher nicht (mehr) auf der Homepage der Agentur bejubelt :-)

  3. Christian in Wien meint: (9.4.2007 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Da stellt sich mir die Frage ob ein Link der von einem kommerziellen Blog irgendwo hinterlassen wird nicht auch Werbung ist. Der Blogger will z.B. sich bekannter machen, weil er Geld mit dem Blog verdient und hinterlässt dabei einen Kommentar und eventuell einen Hinweis auf sein Blog via Trackback.

    Aber in dem jetzt aufgeführten Beispiel gibt es zwei grundlegende Gedanken, zum einen, wenn man es nicht veröffentlicht für wen die Werbung war, dann bringt es auch kaum was für den Werbenden bzw die Agentur und ist als Werbemittel unbrauchbar. Gibt man zu das es Werbung war und macht das ganze öffentlich, ist der Werbeeffekt eventuell ganz schnell vorbei und schlägt ins Gegenteil um.

    Auf jeden Fall halte ich solche Werbestrategien für Spam.

  4. F L A M E meint: (9.4.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Die Kosmetikunternehmen verpulvern beim Launch einer neuen Marke mal eben ca 30 % der geschätzen Einnahmen p.A. Netto vor Steuer, für Marketing etc. da werden doch wohl für die Blogger ein paar Cent hängenbleiben.
    Traurig das große Unternehmen solche Spam-Werbung mittlerweile für nötig halten. Also sollte man Sie auch zur Kasse bitten dürfen.
    Würde hier eigentlich eine Mitstörerhaftung greifen wenn man die ungewollte Werbung ähnlich Spam behandeln würde?

    Grüße
    F L A M E

  5. genevainformation meint: (9.4.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Die Idee mit der GOA finde ich ganz hübsch.

  6. Peter Schaefer meint: (9.4.2007 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Ich kann aus leidlicher Erfahrung mit einem Forum sagen, daß das Unterschieben von Werbung mit Fakeaccounts zuweilen pestilenzartige Auswüchse nimmt.
    Hat was von Flöhe hüten und es wäre nett sich dafür bezahlen zu lassen. Schon alleine, weil die Herren immer so schön neunmalklug sind, wenn sie sich lässig andererleuts Arbeit und Zeit ungeniert bedienen.

  7. Anonymous meint: (9.4.2007 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @6 das kann ich nur bestätigen , solche Sachen nehmen Ausmaße an , die die Grenzen von "ärgerlich und "nervtötend" schnell überschreiten !

  8. Peter M. meint: (9.4.2007 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Naiverweise würde ich den Anspruch direkt auf § 612 BGB stützen.

  9. Thomas meint: (9.4.2007 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Ich habe ähnliche Erfahrungen mit einem Forum für Jugendliche gemacht. Dort wurde ein Petshop-Boys Album und Gewinnspiele auf der zugehörigen Promoseite angepriesen. Wiederholt, mit gleichem Text wie in anderen Foren auch. (Google sei dank)
    Emi Musik habe ich dann mehrfach angerufen, darum gebeten dass das doch aufhören soll. Dort war sowieso erstmal niemand zuständig. Oder im Urlaub. Oder wußte von nichts.
    Am Schluß hieß es dann: Warum schicken Sie nicht einfach eine Abmahnung oder einen Schrieb von ihrem Anwalt? Damit können wir umgehen, das ist einkalkuliert und wir haben was schriftliches….

  10. Johannes meint: (9.4.2007 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe hier ein massives Beweisproblem. Gut, in diesem Fall hat die Agentur zugegeben, die Werbung gesetzt zu haben. Aber was ist in anderen Fällen? Ich könnte ebenso gut in jeden Blog reinschreiben "xy ist super", ohne dass xy damit das geringste zu tun hätte. Der Blogbetreiber kann xy dann nicht nachweisen, die Werbung gesetzt zu haben; der Anspruch auf Bezahlung mag dann zwar bestehen, aber gegen wen ist er zu richten?

  11. Henrik meint: (9.4.2007 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    NIVEA NIVEA NIVEA

    SCNR :)

  12. Henrik meint: (9.4.2007 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Ja, das mit der Schleichwerbung ist echt doof. Aber gleich lege ich mich erstmal nach draußen in die Sonne. So stark ist sie noch nicht, aber ich Creme mich trotzdem mit NIVEA-Sonnencreme ein, einfach weil sie so gut riecht! Und bei meiner empfindlichen Haut hat NIVEA immer die passenden Produkte im Angebot. Falls euch meine Haut denn interessiert :)

  13. Jens meint: (9.4.2007 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @11
    Die Abkürzung SCNR musste ich erstmal nachschauen. Die hab ich bisher nicht gekannt. Ohne Internet wär ich da voll aufgeschmissen. Aber heute wähl ich mich mit Freenet ins Internet ein, Internet Explorer an und bei Google kurz eingegeben und schon hab ich bei Wikipedia gefunden dass das "Sorry Could Not Resist" heißt – und schwupps – wieder was gelernt. So wie ich die schnellen Jungs bei der Dudenredaktion kenne nehmen die den Ausdruck bis zur nächsten Aufgabe auf.

    Ich glaube die beste Taktik in Zukunft wird sein Schleichwerbung gleich für mehrere Unternehmen zu machen. Dann fällt die Zuordnung schwerer.

  14. otaku meint: (9.4.2007 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Ok mal eine Frage in die Runde :
    Schleichwerbung ist Muell, so weit so Uebereinstimmung.

    Aber wie schätzt Ihr das ein wenn ein Blog zb. wie meines aussieht ? IMHO habe ich da fuer die die es interessiert 95 %
    "private" Inhalte. Aber beziehe mich natuerlich auch auf unsere Firma, in einer extra Sektion. Das alles ist offensichtlich. Ist es jetzt jedesmal wenn ich einen Kommentar poste und einen Trackball hinterlasse Werbung so wie Ihr Sie versteht ? Und wo ist dann die Grenze ? Den erzähle mir jetzt bitte keiner z.b das Law Blog kreiert keine Klienten. Mit Sicherheit tut es das , man könnte es also auch als Werbung betrachten. Ergo : Wo ist nun die "Grenze " zu ziehen. So das es auch , vorsichtig ausgedrueckt, mässig juristisch gebildete verstehen. Ich sehe da echte Abgrenzungsprobleme den irgendwie muss jeder seine Brötchen verdienen….

    Mfg
    Otaku

  15. Christian in Wien meint: (9.4.2007 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    @ 14

    Genau das ist das Problem, wo die Grenze ziehen. Wo es offensichtliche Werbung ist kann man es ja klar erkennen und es untersagen, aber wenn es gemischt ist oder das beworbene oder verlinkte Blog einfach nur einen Werbebanner enthält mit dem der Blogbetreiber etwas Geld verdient, wo ist da die Grenze? Das festzustellen wird unmöglich sein in meinen Augen.

  16. DarthBane meint: (9.4.2007 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    wie wärs mit absolutem blogverbot in deutschland? das ließe sich sicher dank der regulierungs- und überwachungswut der momentanen regierung durchsetzen. schließlich könnte in blogs ja auch zu terrorismus aufgerufen werden.

  17. n.n. meint: (9.4.2007 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    warum gleich an vertragliche oder schadensersatzansprüche denken?! ich würd erstmal mit einer schicken abmahnung beginnen …

  18. Senior meint: (10.4.2007 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    @17: weil ne "schicke Abmahnung" nur dem Rechtsanwalt was bringt (und noch nicht mal soo viel) – ein vertraglicher Anspruch aber so richtig Geld bringen kann: In dem Beispiel, das ich gesehen habe, ging es um ca. 12.000 Euro ;-) — aus Dienstleistungsvertrag. Mehr kann man doch garnicht wollen, oder?
    SC

  19. jo meint: (10.4.2007 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Jens: Das war auch <a href="http://fx3.org/blog/2007/04/06/blogopoly-rechnungen-schreiben-oder-bekommen/&quot; rel="nofollow">mein erster Gedanke</a>:

    [...] Auch wenn die Frankfurter Agentur inzwischen eingeräumt hat, Urheber der kritisierten Kampagne zu sein (nicht aber, soweit ich es sehe, des Kommentarspams), dürfte es im Einzelfall schwer bis unmöglich werden nachzuweisen, dass die Spamkommentare, mit denen in den letzten Tagen und Wochen zahlreiche Blogs zwangsbeglückt wurden, tatsächlich von Mitarbeitern der Agentur verfasst wurden.

    Und genau das müsste man, wenn man die Begleichung einer entsprechenden Rechnung für ungewünschte Schleichwerbung tatsächlich einfordern will. Es sei denn, die Agentur zahlt freiwillig. Aber das ist bei den bereits im Raum stehenden Forderungen im 5-stelligen Bereich wohl nicht zu erwarten. [...]

    Einen Auskunftsanspruch gegen den/die Provider der Spammer hat man nicht (offenbar wurden zudem zum Teil verschleiernde Proxys verwendet). Bleibt die Frage, ob und wie weit man ohne kommt.

    Mag da vielleicht einer der sicher zahlreich mitlesenden Juristen was zu schreiben? Meine Erfahrung ist, dass spätestens ab der zweiten Runde ein harter Nachweis der Urheberschaft erforderlich wird.

  20. jjwin2k meint: (10.4.2007 um 07:27) AntwortenReply to this comment

    War ja klar, diese dämlichen Werbehanseln konnten die Blogs ja nicht ignorieren…

    Aber wo ist das Problem? Kommt jetzt eben neben die Captchas auch noch nen Knopf "Akzeptiere AGBs" in denen steht dann eben drin, das werbende Kommentare mit einer Vertragsstrafe von xxxx € belegt werden.

    Sollte doch zu machen sein.
    Solch ekelerregenden Methoden ist doch nur mit der harten juristischen Keule beizukommen.

    Für den Rest bleibt dann eben nur noch der Spam-Filter für Kommentare.

    Und für jede bekanntgewordene Aktion schön an den virtuellen Pranger mit der Werbeagentur und der Firma. (Natürlich ohne das Produkt zu nennen.)

  21. Marco meint: (10.4.2007 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das ganze Blogsystem beruht doch auf Werbung. Der eine Blog schreib einen Beitrag, ein anderer Blog kommentiert natürlich auch mit dem Hintergedanken dabei für seine Seite Werbung zu machen. Oder wofür ist das Feld "Website" gedacht wenn nicht für Werbung? Wofür werden Trackbacks genutzt? Auch die Seite "sixtus.net" die das Thema aufgeworfen hat ist nicht völlig frei von kommerziellen Interessen und dient wohl auch der Eigenwerbung. D.h. jedesmal wenn der Betreiber irgendwo kommentiert und seine Seite-Url reinschreibt hat er "Schleichwerbung" für seine Seite gemacht. Solange ein Beitrag noch irgendwie eine entfernte thematische Relevanz hat und dort nicht völlig platt "Kauft Produkt xxxx" steht ist denke ich nichts zu holen.

    Sollte Mario Sixtus Erfolg haben hat er wohl das Ende des Bloggens in Deutschland eingeläutet. Denn wer kommentiert dann noch in Blogs wenn er damit rechnen muss für seinen Kommentar zur Kasse gebeten zu werden? Und ein kommerzieller Hintergrund läst sich immer konstruieren. Gerade auch hier beim lawblog. Ist ja auch Eigenwerbung, auch wenn das nicht die Hauptintention sein mag. Und im Internet tummeln sich genug Raubritter die nur auf solche Gelegenheiten warten um ahnungslose Kommentatoren anschließend auszubeuten.

  22. AC meint: (10.4.2007 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Ich würde darauf wetten, dass <a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__343.html&quot; rel="nofollow">§ 343 BGB</a> zur entscheidenden Norm wird, wenn die Kommentarfunktion mit einem entsprechenden Hinweis auf "Werbepreise" versehen ist.

  23. n.n. meint: (10.4.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @ 18

    jepp, die abmahnung bringt vor allem dem RA etwas ein. darum ja!
    :-)
    aber es minimiert auch das prozessrisiko.

    und für die von dir geschilderten 12.000€ braucht man schon einen verdammt oft gelesenen blog.

  24. Torsten meint: (10.4.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Problematisch dürfte sein, den Werbern Werbung nachzuweisen. Denn da stand nirgends "CK ist toll!!!!" sondern es waren ein paar nichtssagende Kommentare, die mit einer URL verziert wurden. Dass man einen Link auf seine – private oder kommerzielle – Webseite hinterlässt, ist ja in Weblogs durchaus üblich.

  25. SvenR meint: (10.4.2007 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin da sehr optimistisch. Wenn einer durch die Stadt rennt und herausschreit "Seht nur her, wie viele bunte Werbegraffitti ich auf die Fassaden gemalt habe" kann er sich sehr schlecht herausreden, "Ja aber bei dem Haus war ich es nicht"…

  26. Gerhard Zirkel meint: (11.4.2007 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Ich selbst betreibe ja auch einen Blog und sehe das eigentlich ganz locker. Wenn mir jemand einen Kommentar schreibt, der sinnvoll zum Beitrag passt, kann er gerne Links auf seine Webseite(n) setzen.
    Wenn der Kommentar nur Werbung ist, ohne sinnvoll zum Artikel zu passen wird er eh gelöscht.
    Aber die Möglichkeit automatisch Rechnungen für jeden komerziellen Link zu verschicken ist natürlich verlockend, würde aber das Aus für jegliche Kommentare bedeuten.

    Gerhard Zirkel

  27. Cheatz meint: (11.4.2007 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Man muss auf jeden Fall schon von der technischen Seite dagegen angehen, dafür gibt es genügend Tools, die solchen Robotspam verhindern.
    Und dagegen angehen? :-)
    Die Spammer sitzen irgendwo bei den Russen und ich glaube, die interessieren sich nicht für Strafen in Deutschland

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