Ansprüche
“Mein Anwalt macht euch fertig!”
Soll mein Mandant gerufen haben, nachdem ihn Polizeibeamte in den Kreuzfesselgriff genommen, ihn gegen den Kofferraum seines Autos gedrückt und ihm dann die “Stahlacht” angelegt haben.
Ich bezweifle, dass ich diesen Ansprüchen genügen kann. Beim angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsgbeamte dürfte allerdings was zu machen sein.
Wozu dann das viele Geld für die Muckibude :-)
Tja, mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist man schnell dabei, vor allem, wenn einem die Polizeibeamten das Leben noch sachwerer machen wollen.
Da wird bei der Ingewahrsahmnahme oder der Festnahme einfach ein bisschen härter hingelangt, der Mandant zuckt und schreit und beschwert sich – und man haut ihm gleich noch nen § 113 und am besten noch nen § 185 drauf.
Die Jungs in Grün langen dabei gern mal so heftig hin, dass man an einer Anzeige wegen Körperverletzung im Amt eigentlich nicht vorbeikommt – wenn das Nachweisproblem nicht wäre. Wer glaubt denn einem Beschuldigten, der sich gegen die gesetzestreue Polizei wehrt (§ 113 müsste übrigens verneint werden, wenn der Beschuldigte gegen zu hartes Vorgehen der Beamten die Notwehr geltend macht), noch dazu weil ja die Polizei mindestens im Doppelpack auftritt; da hat man schon mal 2 : 1 und von vornherein ein Misstrauen gegen den Beschuldigten, der ja sowieso lügt.
Bei solchen Geschichten hasse ich meinen Beruf.
Bei der Personenkontrolle durch zwei Herren in schwarz-blau reichte schon die Frage: "Warum kontrollieren Sie mich jetzt?" zu einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte; angeblich hätte ich mich der Personenkontrolle aktiv widersetzt!!!! Glücklicherweise hatte ich etwa 10 Zeugen, die bestätigten, dass das nicht zutraf. Die Herren Polizisten/Staatsanwaltschaft haben es aber bis zum Gerichtsverfahren kommen lassen, erst von der Richterin bekammen sie dann einen gepflegten Rüffel.
Leider nützt einem das aber recht wenig, denn im Polizeicomputer stehe ich jetzt drin als auffällig wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und bei jeder weiteren Kontrolle habe ich damit die Staatsmacht sofort gegen mich und die Polzisten die hand sofort an der Waffe!!!. Es ist verflucht schwierig, den Eintrag wieder entfernen zu lassen, denn die Polizei leugnet, dass ein solcher Eintrag vorhanden ist, obwohl ich dies beweisen kann, denn ein Freund (es gibt auch nette Polisisten) hat mir den Eintrag ausgedruckt. Ich bin jetzt quasi "gezeichnet", und das ärgert mich maßlos.
Willkommen in der "wunderbaren Welt" der Überwachung und der Datenbanken.
Ohne Dir diese Position unterstellen zu wollen: So weit zum Thema "Aber ich habe doch nichts zu verbergen!"
Udo, brauchst Du nicht noch einen Assistenten mit 1,80 Größe, 115kg, versiert in diversen Nahkampftechniken und mit diversen Nahkampfwaffen?
Dann könntest Du den Ansprüchen Deiner Mandanten zumindest zum Teil gerecht werden. ;)
@3: Kannst du das mal etwas ausführlicher irgendwo hinschreiben, möglichst inklusive der entsprechenden Dokumente? Würde mich mal interessieren.
@3: Ich wurde letztens Nachts so gegen 0.30 Uhr von den Beamten in einer allg. Verkehrskontrolle angehalten. Fragt mich der POK "Wo kommen Sie denn jetzt her?", mir lag zuerst auf der Zunge "Ist man als Bürger jetzt der Polizei rechenschaft schuldig" oder noch schlimmeres :-). Ich habe dann kurz gestockt und habe dann irgendwas gesagt ("Aus Köln"). Nach den Geschichten, die man hier so liest, ist es wirklich besser, keine blöden Antworten zu geben… Nachher hätt ich noch mit aufs Revier fahren dürfen..
@ Manuel
Schon ärgerlich so ein inoffizieller Eintrag, und bei nervösen Polizisten ev. sogar lebensgefährlich (Bleivergiftung).
Aber sieh es mal sportlich: Jede Streife schwitzt jetzt bei einer Kontrolle mit Dir Blut und Wasser. ("Hab ich die Schutzweste heute morgen auch angezogen? Was ist das für eine komische Beule in seiner Jacke?")
Ich würde mal vermuten, daß so ein Stresspegel an den Jungs auf die Dauer nicht spurlos vorübergeht, weshalb die Polizei eigentlich ein Eigeninteresse daran haben sollte, solche Fehleinträge wie bei Dir zu tilgen. (Zumindest sofern sie denn als Organisation über nennenswerte intellektuelle Kapazitäten verfügt, um diese Problematik zu erkennen…)
@6: Nee, nee, mache ich bestimmt nicht. Meine Aktionen dagegen laufen ganz unauffällig mit Anwalt. Ich bin Beamter, wer weiß, was ich mir sonst noch für Ärger einhandle. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist ziemlich erschüttert, inzwischen traue ich "denen" alles zu!
Und das, obwohl ich aus einer "Beamtenfamilie" komme und mein Bruder Staatsanwalt ist (aber nicht bei der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen mich eröffnet hat). Ich habe inzwischen auch erfahren, dass so ein Eintrag in den Polizeicomputer praktisch immer erfolgt, wenn man bei der Polizei irgendwie auffällig wurde, selbst dann, wenn es nie zu einem Verfahren kommt, also auch bei falschen Verdächtigungen! George Orwell lässt grüßen.
In thüringen sollte man seine Türen jedenfalls fernentriegeln können. Die Polizisten dort schießen ja auch gerne mal durch Türen.
@ Nr. 7 (Börnie):
Ich habe mal an einem Fastnachtsdienstag in einer Polizeikontrolle gegen 22:30 h zu einem Polizisten auf die Frage, wo ich denn herkomme, geantwortet "von da" und hinter mich gedeutet. Seine Nachfrage, wo ich denn hinwolle, habe ich wahrheitsgemäß mit "nach da" beantwortet. Ich war offensichtlich zu dem Zeitpunkt eine müder Büromensch im Anzug, der nach Hause wollte. Fastnacht wird bei uns in Frankfurt auch nicht soooo dolle gefeiert, wie z. B. in Mainz. Und ich sah, wie gesagt, kein bischen nach Fastnacht aus.
Eine Freundin meiner Frau ist Polizistin und hat mal in dem System, welches es nicht gibt, nachschauen lassen und: Siehe da – da stand was über mich. Jetzt wurde mir auch klar, warum ich bei allen Polizeikontrollen im Rhein-Main-Gebiet in der Zeit immer kontrolliert wurde (die waren auch alle aufgeführt). Ich hatte auch nicht bemerkt, dass es mit dieser Kontrolle began. Es standen auch solch schöne Halbsätze wie "Kennt seine Rechte", "Bleibt immer höflich" und "Keine Delikte bekannt".
Lustigerweise änderte sich das andauernde kontrolliert-werden, nachdem ich ein neues Auto gekauft hatte. War nämlich zum Kfz.-Kennzeichen gespeichert. Und ich dachte erst, es läge daran, dass ich seitdem im Kombi mit Kindersitz und Kind(ern) unterwegs war. So kann man sich täuschen.
Und da man in Systemen, die es nicht gibt, ja auch alles löschen kann und darf, hat ein Freund der Freundin meiner Frau meinen Eintrag gelöscht. Der informierte uns auch darüber, dass es weder Zugriffs- noch Änderungsprotokolle zu dem System gäbe. Wozu auch, es gibt ja das ganze System nicht…
@Manuel: Och, man kann den "Freund" doch als Zeugen für das Vorhandensein des Eintrags benennen, wenn er ihn schon netterweise ausdruckt …
Daß die Einleitung von Verfahren – und deren Ausgang – in polizeilichen Dateien gespeichert werden (und zwar nicht praktisch immer, sondern immer), hat mit Orwell wenig zu tun und ist auch kein Geheimnis; Rechtsgrundlage bilden die jeweiligen Polizeigesetze der Länder und des Bundes (bspw. § 38 PolG Ba-Wü) und §§ 483 ff., namentlich §§ 484, 489 StPO, soweit es um Zwecke eines Strafverfahrens geht. Wenn sich aus der Verfahrenseinstellung oder dem Freispruch ergibt, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat, dürfte nach diesen Vorschriften eine Sperrung oder Löschung zu veranlassen sein.
@11: Meine Antwort auf das obligatorische "Woher kommen Sie?" war die Rückfrage "Aus Schwaben, hört man das nicht an meinem Dialekt?"
Ich durfte sofort weiterfahren. Da hatte wohl niemand Lust, mit jemand extrem begriffstutzigem zu diskutieren…
Wenn man nen eintrag hat, kann man den auch dahingehend nutzen, daß man in Ruhe gelassen wird.
Für jede Gebührenpflichtige Verwarnung habe ich mich mit ein paar bescheuerten Anzeigen revanchiert.
Es soll Großstädte geben, die im Berufsverkehr Werbung über Autobahnen aufbauen lassen. Die Verkehrsbehinderung bei einer Überprüfung zu Rechtfertigen fällt dann schwer. Dann auch noch § 33 Abs1.3 Stvo. Und selbst wenn ich ein Parkknölchen durch einen Zettel angekündigt bekommen habe, es ist nie etwas gekommen.
@12: Na, eine Sperrung dürfte in diesem Fall ja wohl lächerlich sein: "Da war 'was, aber eigentliche darf es keiner wissen …"
Du meinst, die Polizei hat Angst, dass Du ihnen unnötig viel
Arbeit verursachst und lässt Dich deswegen lieber falsch
parken? So ein Quatsch.
@ 12:
Vielleicht ungewollt, aber genau richtig benannt:
Wenn sich aus der Verfahrenseinstellung oder dem Freispruch ERGIBT, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat…
Das folgt leider ausdrücklich aus den allerwenigsten Einstellungen / Freisprüchen, die in aller Regel nur feststellen, dass dem Beschuldigten / Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachzuweisen ist. Mehr ist wegen der Unschuldsvermutung auch für eine Einstellung / einen Freispruch nicht erforderlich. Kein Richter oder Staatsanwalt macht sich die Arbeit, mittels einer seitenlangen, angreifbaren Beweiswürdigung zu begründen, warum ein Beschuldigter / Angeklagter die Tat nicht begangen haben KANN, wenn die Einstellungsverfügung / der Freispruch schlicht mit drei Sätzen begründet werden kann ("Der Angeklagte bestreitet die Tat, der zur Tatzeit anwesende Zeuge X hat ihn nicht sicher als Täter identifizieren können, Durchsuchung der Wohnung / kriminaltechnische Maßnahmen erbrachten ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung…").
Zwar sehen aus genau diesem Grund die mittlerweile von den meisten Bundesländern verwendeten Formulare, mit denen vielleicht 99% aller Verfahren abgeschlossen werden, für die Staatsanwaltschaften bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ein fakultativ anzukreuzendes Feld "Benachrichtigung an die Polizei" mit weiterem möglichen Zusatzfeld "Einstellung wegen erwiesener Unschuld" vor(so z.B. TV-StA, gebräuchlich in den süddeutschen Bundesländern, Sachsen und Thüríngen).
Aus den o.g. Gründen wird von dieser Benachrichtigungsoption aber nur selten Gebrauch gemacht. Schon aus diesem Grund finden sich viele Bürger als Straftäter in den Polizeidateien, obwohl sie nie verurteilt oder auch nur angeklagt worden sind. Damit werden sie zu Personen die " wegen …[was auch immer] bereits (mehrfach / einschlägig) polizeilich in Erscheinung getreten sind…".
Von jedem Polizeifahrzeug aus lassen sich diese Daten abrufen. Streifenfahrten laufen praktisch oft so ab, dass der beifahrende Polizist immer mal Halteranfragen zu vorausfahrenden Fahrzeugen durchführt – wer dann als Halter schon "polizeilich in Erscheinung getreten ist", dessen PKW wird kontrolliert.
Bei mir hat mal ein Betrunkener in der Nacht mit einem Hammer die Seitenscheibe meines Autos aufgebrochen, um das Handschuhfach zu durchwühlen und meine Sonnenbrille zu klauen. Er hat sich in seinem Suff so blöd angestellt, dass er von der Polizei erwischt wurde. So weit, so gut. Nur leider hat irgendjemand bei der späteren polizeilichen Datenerfassung einen kleinen Fehler gemacht und meine Personalien statt im Feld "Geschädigter" im Feld "Beschuldigter" aufgenommen. Bei der StA wurde das dann zwar später richtig registriert, aber für den Polizeicomputer war ich seitdem "wegen Einbruchsdiebstahls in Erscheinung getreten". Die Sache flog auf, als ich dann später aus beruflichen Gründen mal eine Hospitation bei der Polizei gemacht habe. Ein Polizeibeamter führte uns die polizeilichen Erfassungssysteme vor und hat dafür meinen Namen benutzt. Zum Gaudium meiner Kollegen und zu meiner eigenen Sprachlosigkeit wurde ich von in den Polizeidatenbänken als Einbrecher geführt (Schlagworte "BSD", § 243 StGB)geführt.
Allerdings sollen – so hat man mir in unserem Bundesland versichert – diese Daten, nach Ablauf von (ich glaube) 5 Jahren automatisch gelöscht werden.
@15: Die Sperrung führt idR dazu, daß das Vorhandensein des Eintrages dem Nutzer nicht mehr angezeigt wird.
@17: Nein, nicht ungewollt, sondern gezielt, weil Wiedergabe des Gesetzeswortlauts. :) Und zumindest bei staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen wird der Unterschied zwischen "Tat nicht nachzuweisen" und "Tatverdacht entfallen" regelmäßig sehr wohl gemacht, weil beim Entfallen des Tatverdachts der Verfahrenseintrag auch in den EDV-Systemen der Staatsanwaltschaft zu sperren ist.
Auch ansonsten enthalten die polizeilichen Dateien – auch – Tat*verdächtige*, nicht nur Straftäter; das ist der (polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen) Praxis auch – zumeist – bekannt und wird – zumeist – auch entsprechend gewürdigt. Außerdem ist der von Staatsanwaltschaft und Gericht mitgeteilte Verfahrensausgang gleichfalls in der Datei zu speichern (was meist auch der Fall ist); allerdings liegt es tatsächlich nahe, daß insbesondere bei Abfragen über Funk nur die Anzahl, ggf. noch Art der Einträge, aber nicht auch der Verfahrensausgang (verfahrensfehlerhafter Weise) Berücksichtigung findet.
Grundsätzlich ist m.E. gegen die Speicherung auch Tatverdächtiger nichts einzuwenden, da die Tatsache, daß jemand vielfach in den Verdacht bestimmter Straftaten geraten ist, auch dann einen Aussagewert hat, wenn der Tatnachweis letztendlich nicht zu führen war. Dass das im Einzelfall problematisch ist, will ich nicht bestreiten; problematischer erscheint mir jedoch, daß der Verfahrensausgang nicht immer ordnungsgemäß berücksichtigt wird, und daß die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung und ggf. Löschung der Daten nach Ablauf der vorgegebenen Fristen angeblich – ich habe dazu selbst keine Erkenntnisse, sondern kenne nur Presseberichterstattung und Gerüchte – nicht immer so sorgfältig stattfindet, wie es der Fall sein sollte. Dabei wäre es eigentlich im Sinne der Polizeibehörden, die polizeilichen Dateien nicht mit überflüssigen oder fehlerhaften Einträgen vollzustopfen, weil sie dann ihren Wert verlieren …
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sehr hilfreich ist, die Polizisten bereits zu Anfang einer solchen "Begegnung" höflich nach ihrer Dienstnummer zu fragen. Allein die Aussicht, sich möglicherweise später rechtfertigen zu müssen, zeigt oft die gewünschte Wirkung.
@Simon: Dumm nur, dass es so etwas wie Dienstnummern nicht gibt.
Vielleicht sollte man mal den Spieß umdrehen und ne Polizei Datenbank basteln, wo die Polizisten bewertet werden, statt Dienstnummer kann man ja ne Erkennungsdienstliche Erfassung per Handykamera durchführen. Oder spricht da Datenschutzrechtlich etwa was dagegen? Nach der Biometrischen Erfassung kann man die Augen ja mit nem "Zensiert-Balken" übermalen, wg. Persönlichkeitsrechten am Bild, etc.
rein interessehalber: darf ich (z.b. in einer verkehrskontrolle) die beteiligten gesetzeshüter dazu auffordern, mir ihren namen zu nennen, damit ich ihn mir noch während der kontrolle notieren kann?
Bei allen Kontrollen, die ich bisher miterlebt habe, trugen die Polizisten Namensschilder und haben sich mit Amtsbezeichnung und Namen vorgestellt.
@20: Kannst du das belegen?
@22: Du darft. Am 1. Mai in Großstädten konnte ich Beamte aus verschiedenen Bundesländern befragen. Nicht alle haben Dienstnummern, einige angeblich Visitenkarten für solche Zwecke. Alle haben verwundert und wie selbstverständlich gesagt, dass Sie kein Problem haben, sich zu identifizieren.
In der Praxis ist das dann schnell vergessen und alle Klischees bewahrheiten sich. Beamten decken sich bei offensichtlichen Verstößen und es hagelt Ignoranz und NEINs bei Fragen nach der Dienstnummer.
Aber da habe ich wohl gerade die Fünf Polizisten beobachtet, die nicht zu erster Gruppe gehörten.
@24: Nicht in Schrift, aber ich kenne Polizisten, die sich regelmaessig bei der Frage nach der Dienstnummer einen ablachen. Bei denen darf man dann Namen, Dienststelle und Namen des Vorgesetzten erfragen, ganz hoeflich und verstaendnisvoll.
@26
das würde ich aber lassen, sonst biste bei jeder VK in der Umgebung Mode…. und VG bekommste dann auch wegen jedem Scheiß aufgebrummt.
Ich lass´mich auch nicht mehr provozieren, wenn ein Polizist bei einer Kontrolle den Tagesgruß entbietet. Wo kommen wir hin, wenn wir uns so etwas bieten lassen müssen.
Wir wissen ja alle, dass die Beamten Fangprämien bekommen, je nachdem wieviele Autofahrer sie haben blechen lassen.
Natürlich ist keinem Beamten bekannt, dass die Info´s, die er mitgeteilt bekommt, nur rechtskräftige Verurteilungen betreffen und nicht etwa polizeiliche Ermittlungen, die vollautomatisch zu unanfechtbaren rechtskräftigen Verurteilungen führen.
Polizisten werden auch selbst nie angezeigt. Noch nicht eimnal von Betrunkenen, Zugekifften, Durchgeknallten, Gewalttätern… Insofern ist ihnen das Gefühl fremd, dass gegen sie ermittelt wird. Somit können sie sich nicht in ihrer Kunden hineinversetzen.
Danke für die supercoolen Tipps, um die Wachtmeister zu enttarnen bzw. sie zu beeindrucken. In den meisten Fällen erfährt man den Name aus dem Ticket oder sonstiger Behördenpost.
Wenn Polizisten Vorurteile haben, muss das sofort verboten werden; alle anderen dürfen sie aber behalten oder!!!