Blickkontakt
“H. machte von Beginn an einen selbstbewussten Eindruck. Er hielt dem Blickkontakt stand und gab den Sachverhalt zusammenhängend wieder.”
Wer dem Blick eines Kripo-Innendienstlers standhält, sagt auch die Wahrheit. Oder ist er ein, womöglich vom Anwalt trainierter, Lügner?
Nach so was frage ich gerne im Gerichtssaal. Ich würde heute schon darauf wetten, dass der Polizeibeamte seinen eigenen Eindrucksvermerk nicht mehr zu deuten vermag.
Das Schöne ist ja, dass es gar keine Rolle spielt, was der Kripobeamte damals gedacht hat: Hauptsache, es steht da erstmal und ist aktenkundig. Auslegen können Staatsanwälte und Richter diese eindeutigen Indizien dann später selbst ;-)
“Ich würde heute schon darauf wetten, dass der Polizeibeamte seinen eigenen Eindrucksvermerk nicht mehr zu deuten vermag.”
Naja, Herr Vetter, da es bestimmt wieder zwei Jahre gedauert hat bis es jetzt zum Prozess kam, ist wetten auf Erinnerungslücken etwas zu einfach. ;-)
(Geht auch mit Namen.)
Kommt wohl alles auf die Qualität des Beamten und des H. an. Manche lügen einem ohne Rot zu werden ins Gesicht, manch andere können das halt nicht. Eine pauschale Beurteilung kann man da wohl nicht abgeben.
Und wenn der Beamte freundlich lächelt und immer nickt ist es wohl auch einfacher zu lügen als wenn er böse guckend um einen herumschleicht.
@1 – stefan: Zum Glück eben nicht: Im Strafrecht ist für ein Urteil grundsätzlich nur das relevant, was Gegendstand der Hauptverhandlung war, und nicht, was in den Akten steht.
@4: wenn die Akte in der Hauptverhandlung erörtert wird, der Zeuge etwa dazu befragt wird, dann spielt sie schon eine Rolle. Freie Beweiswürdigung und so ;-)
@ 4, 5
naja, so einfach kann man die akten nicht in den prozess einführen.
aber über die vernehmung des beamten und den vorhalt des vermerks hat man es dann doch drin. es sei denn, man bekommt den beamten dazu, richtig daneben zu hauen …
Na ja, wenn der Beamte damit tatsächlich die Unglaubwürdigkeit des H. ausdrücken wollte, könnte man ihm bei seiner Zeugenaussage bestimmt abschließend mal eine "blöde Frage" stellen. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass der Beamte im Zeugenstuhl auch einen selbstbewussten Eindruck macht, dem Blickkontakt standhält und den Sachverhalt zusammenfassend wiedergibt…
Geübte Schwindler halten dem Blickkontakt stand – erzählen eine schlüssige Storie usf. ..
Oder gerade das Gegenteil — letztlich gibt es, soweit mit bekannt, keine Untersuchung die den Nachweis für wirklich überzeugende Indizien für Lüge oder Wahheit festmachen konnte.
Im übrigen kommt doch gerade bei Polizeibeamten dann der Vorhalt der Akte mit der absolut glaubhaften Versicherung: Wenn ich das damals so protokolliert habe war das auch richtig …
Sehr überzeugend – zumindest für Staatsanwälte
Und Blinde lügen immer, oder was? Was für ein Fu!
so leicht, wie ihr euch das vorstellt, ist das gar nicht. unwillkuerliche reflexe sind gute anzeichen fuer eine kreative aussage. ein guter verhoerer kann solche anzeichen in seiner befragung als entscheidungshilfe verwenden und den gang des verhoers anpassen.
.~.
Welcher Mensch geht denn zu einem Verhör mit der Polizei? Langsam sollte sich doch mal rumgesprochen haben, das sich daraus nichts aber auch gar nichts positives entwickelt. Man kommuniziert in solchen Fällen grundsätzlich nur durch den Anwalt-Proxy. :D
Der Kripo-Innendienstler mit dem "prüfenden" Blick scheint wohl eine Art organsicher Lügendetektor zu sein ?!