10.4.2007

Blickkontakt

“H. machte von Beginn an einen selbstbewussten Eindruck. Er hielt dem Blickkontakt stand und gab den Sachverhalt zusammenhängend wieder.”

Wer dem Blick eines Kripo-Innendienstlers standhält, sagt auch die Wahrheit. Oder ist er ein, womöglich vom Anwalt trainierter, Lügner?

Nach so was frage ich gerne im Gerichtssaal. Ich würde heute schon darauf wetten, dass der Polizeibeamte seinen eigenen Eindrucksvermerk nicht mehr zu deuten vermag.

12 Kommentare zu “Blickkontakt”

  1. stefan meint: (10.4.2007 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Das Schöne ist ja, dass es gar keine Rolle spielt, was der Kripobeamte damals gedacht hat: Hauptsache, es steht da erstmal und ist aktenkundig. Auslegen können Staatsanwälte und Richter diese eindeutigen Indizien dann später selbst ;-)

  2. Marc meint: (10.4.2007 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    “Ich würde heute schon darauf wetten, dass der Polizeibeamte seinen eigenen Eindrucksvermerk nicht mehr zu deuten vermag.”

    Naja, Herr Vetter, da es bestimmt wieder zwei Jahre gedauert hat bis es jetzt zum Prozess kam, ist wetten auf Erinnerungslücken etwas zu einfach. ;-)

    (Geht auch mit Namen.)

  3. h.c. meint: (10.4.2007 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Kommt wohl alles auf die Qualität des Beamten und des H. an. Manche lügen einem ohne Rot zu werden ins Gesicht, manch andere können das halt nicht. Eine pauschale Beurteilung kann man da wohl nicht abgeben.

    Und wenn der Beamte freundlich lächelt und immer nickt ist es wohl auch einfacher zu lügen als wenn er böse guckend um einen herumschleicht.

  4. RA J. Melchior meint: (10.4.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @1 – stefan: Zum Glück eben nicht: Im Strafrecht ist für ein Urteil grundsätzlich nur das relevant, was Gegendstand der Hauptverhandlung war, und nicht, was in den Akten steht.

  5. Maus meint: (10.4.2007 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    @4: wenn die Akte in der Hauptverhandlung erörtert wird, der Zeuge etwa dazu befragt wird, dann spielt sie schon eine Rolle. Freie Beweiswürdigung und so ;-)

  6. n.n. meint: (10.4.2007 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    @ 4, 5

    naja, so einfach kann man die akten nicht in den prozess einführen.
    aber über die vernehmung des beamten und den vorhalt des vermerks hat man es dann doch drin. es sei denn, man bekommt den beamten dazu, richtig daneben zu hauen …

  7. BV meint: (11.4.2007 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    Na ja, wenn der Beamte damit tatsächlich die Unglaubwürdigkeit des H. ausdrücken wollte, könnte man ihm bei seiner Zeugenaussage bestimmt abschließend mal eine "blöde Frage" stellen. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass der Beamte im Zeugenstuhl auch einen selbstbewussten Eindruck macht, dem Blickkontakt standhält und den Sachverhalt zusammenfassend wiedergibt…

  8. 321 meint: (11.4.2007 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Geübte Schwindler halten dem Blickkontakt stand – erzählen eine schlüssige Storie usf. ..

    Oder gerade das Gegenteil — letztlich gibt es, soweit mit bekannt, keine Untersuchung die den Nachweis für wirklich überzeugende Indizien für Lüge oder Wahheit festmachen konnte.

    Im übrigen kommt doch gerade bei Polizeibeamten dann der Vorhalt der Akte mit der absolut glaubhaften Versicherung: Wenn ich das damals so protokolliert habe war das auch richtig …

    Sehr überzeugend – zumindest für Staatsanwälte

  9. SvenR meint: (11.4.2007 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Und Blinde lügen immer, oder was? Was für ein Fu!

  10. dot tilde dot meint: (11.4.2007 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    so leicht, wie ihr euch das vorstellt, ist das gar nicht. unwillkuerliche reflexe sind gute anzeichen fuer eine kreative aussage. ein guter verhoerer kann solche anzeichen in seiner befragung als entscheidungshilfe verwenden und den gang des verhoers anpassen.

    .~.

  11. jjwin2k meint: (11.4.2007 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Welcher Mensch geht denn zu einem Verhör mit der Polizei? Langsam sollte sich doch mal rumgesprochen haben, das sich daraus nichts aber auch gar nichts positives entwickelt. Man kommuniziert in solchen Fällen grundsätzlich nur durch den Anwalt-Proxy. :D

  12. Dürrbi meint: (12.4.2007 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Der Kripo-Innendienstler mit dem "prüfenden" Blick scheint wohl eine Art organsicher Lügendetektor zu sein ?!

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