Keine Zierde des Berufsstands
“Herr Tank ist gewiss keine Zierde für unseren Berufsstand.” Meint der Vorsitzende des Osnabrücker Anwaltsvereins, Karl-Wilhelm Höcker. Höcker zeigt “keinerlei Verständnis” für das Verhalten des Inkasso-Anwalts Olaf Tank. Tank vertritt die Gebrüder Schmidtlein, welche mit zweifelhaften Internetabos ihr Geld verdienen.
Höcker empfiehlt Betroffenen, die die Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Tank erhalten haben, Anzeige zu erstatten. Es muss nach seiner Auffassung dem Juristen Tank klar sein, dass die Schmidtleins in betrügerischer Absicht handelten. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstütze, mache sich der Beihilfe schuldig.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Nachtrag: Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwaltsvereins hat inzwischen gegenüber RA Tank eine Unterlassungserklärung wegen seiner Äußerungen abgegeben.
Wenn das alles so klar ist, wird man sicher irgendwann die Zulassung entziehen können.
Nein, leider nicht. In dem verlinkten Artikel steht außerdem noch:
"Dem Osnabrücker Anwalt Tank droht nur dann Ungemach, wenn die Schmidtleins wegen Betruges verurteilt würden. Dann müsste Tank mit einer Anklage wegen Beihilfe zum Betrug rechnen."
Und nun? Klage gegen den Anwaltsverein? Oder wird die Kammer gegen Höcker tätig?
Oder wartet man einfach ab ob Herr Syn. verurteilt wird?
btw
weiss eigentlich jemand wie heute das Verfahren vor dem LG Darmstadt ausgegangen ist?
Man munkelt, der Tank sei sonst noch nie prozessual vor Osnabrücker Gerichten aufgetreten…
Na endlich mal deutliche Worte gegen diesen netten jungen Mann! Hoffentlich erleben wir alles noch wie ihm seine Zulassung entzogen wird. Denn einer Verurteilung wegen Betrugs sind die beiden Büttelborner nicht so weit entfernt, oder?
Und was sagte die Oma immer: ehrlich währt am längsten!
Hab heute nen breif von dem Herrn bekommen… Obwohl, Schande über mein Haupt, ich schon längst gezahlt… da gibts keinen Weg mehr rauszukommen oder?
@7: Laut BGB dürfte das konkludentes Handeln sein. Ich bin aber kein Anwalt und mache daher keine Rechtsberatungen. :-)
Die Rechtsanwaltsakammer kennt wohl § 261 StGB nicht.
Selbst ein Anwalt glaubt nicht ernsthaft, dass die Kammer tätig wird. Anwaltskammer-Ärztekammer:
Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Viel blabla und Gerede, aber am Schluss wird immer das Schutzmäntelchen über den armen Anwalt/Arzt gehalten.
Auch bleibt die Frage, welcher Anwalt/Arzt geht zur Kammer? Der Gute, der in der freien Wirtschaft gutes Geld verdienen könnte oder der typische Sesself….?
Also, ich habe bisher pers. weder mit Schmidtlein noch mit Tank zu tun gehabt. Auch nicht mit der website. Nun aber vor kurzem eine Mail mit Zahlungsaufforderung bekommen. Habe das als Virus/spam gelöscht.
Habe heute die 2. Rechnung von den Herren Schmidtlein GbR Vor der Hube3 bekommen. Was soll ich tun ? Habe leider die 1.Rechnung nach mehreren Mahnungen dann doch bezahlt.Jetzt ? soll ich nochmals zahlen das 2.Jahr. Es ist eine Schande das, man dîe Herren nicht in ihre Schranken weisen kann. Als ehrlicher Bürger ist man doch nur der Dumme.Ich gehöre auch zu den vielen Betrogenen.
Was ich mich frage: In allen Forderungsschreiben die ich gesehen habe wurde eine 1,3 Geschäftsgebühr geltend gemacht. Wie begründet RA Tank dass es sich bei jeder einzelnen Sache um eine durchschnittliche Angelegenheiten handelt? Davon sind doch selbst die meisten grossen Inkassokanzleien abgerückt und nehmen nur noch 0,8 bis 1,1 Einheiten.
Da musste der Kollege Höcker wohl wieder zurückrudern und eine Unterlassungserklärung abgeben:
http://www.forderungseinzug.de/Urteile/Ue_Vorsitzender_Notarverein.pdf
Mal sehen, wie die Urlaubsvertretung die juristische Relevanz dieser UE auf den Lawblog-Beitrag einstuft.
HHK Hartmann,
Ich habe dazu schon eine Meinung ;-), aber ist eine Diskussion in der Öffentlichkeit über die sich stellenden Fragen angebracht? Denn das könnte der einen oder anderen Partei in der ein oder anderen Richtung Hinweise geben.
MfkG
HHK Boecker,
stimmt auch wieder. Meinetwegen kann mein Kommentar verschwinden, auch wenn ich nicht glaube, dass jemand erst durch diesen Kommentar "aufgeweckt" würde. Im Zweifel dürfte er – respektive sein Vertreter RA S. – von sich aus Google bemühen.
MfkG
AH
Ich greife nochmals die Frage von oben auf: Weiß irgendwer, wie das Verfahren Mitte April vor dem LG Darmstadt ausgegangen ist? Ist die Entscheidung (wenn es eine gab) irgendwo veröffentlicht ?