26.4.2007

Justizstreit um Babyklappe wird schärfer

Der interne Streit der Justiz in Wuppertal um die Strafbarkeit des Projekts „Babyklappe“ dort hat sich verschärft. Die Staatsanwaltschaft hat in einem Schriftsatz den Amtsrichter heftig angegriffen, der den Strafverfolgern einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt verweigert hatte. Von dem will, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft die Personalien einer Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe gelegt und sich damit strafbar gemacht hatte.
In ihrer Attacke bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Richters in „vielfacher Hinsicht“ als „rechtswidrig“ und hebt sogar heraus, er könne sich selbst wegen einer Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. Schließlich habe er einen Anfangsverdacht gegen die Mutter wegen Personenstandsfälschung und Unterhaltsentzug „ausdrücklich bejaht“, dann aber „die gesetzlich gebotene und zulässige Durchsuchungsanordnung“ mit „diffusen Begründungen“ abgelehnt. Die Abwägung der Rechtsgüter sei „schief“.
Der Amtsrichter hatte in seiner Entscheidung vorweg genommen, die Schuld der Mutter könne gering sein – eine Durchsuchung beim Jugendamt nach ihren Personalien sei deswegen unverhältnismäßig. Das sei, so kontert die Staatsanwaltschaft gereizt, eine unzulässige „vorweggenommene Beweiswürdigung“. Außerdem nehme der Richter die Babyklappe einseitig in Schutz, übersehe aber schlicht das Recht des Kindes „auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung“. Über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft soll die 3. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden. (pbd)

(Autor: AK)

48 Kommentare zu “Justizstreit um Babyklappe wird schärfer”

  1. Jochen Hoff meint: (26.4.2007 um 08:43) AntwortenReply to this comment

    Gibt es denn gar keine Möglichkeit den profilierungssüchtigen Oberstaatsanwalt Alfons Grevener aus dem Verkehr zu ziehen. Meinetwegen mit einem Antrag auf Untersuchung seiner Dienstfähigkeit.

    Was ich persönlich von Ihm halte, habe ich ihm geschrieben. Leider hat er mich nicht verklagt, sonst hätte ich ihn auf seinen Geisteszustand prüfen lassen.

    Die Folge seines Handelns, ist das wahrscheinlich noch mehr Mütter ihre Kinder lieber töten, als die Chance Babyklappe wahrzunehmen. Wenn das nicht Irrsinn ist, dann weiß ich nicht wie ich Irrsinn subsumieren sollte.

    http://www.duckhome.de/tb/index.php?/archives/245-Alarmsignale-I-Die-ermordeten-Babys.html

  2. PeterPetersen meint: (26.4.2007 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Naja, aber immerhin schön, dass es auch so im positiven Sinne sture Richter gibt.

  3. Nils meint: (26.4.2007 um 09:29) AntwortenReply to this comment

    Interessant. Ich habe ein Recht auf Kenntnis meiner Abstammung? Kann ich also zur Polizei gehen und verlangen dass diese bzw. die Staatsanwaltschaft meinen Stammbaum zurückzuverfolgen? Ich kenne den nämlich nur bis ca. 1792.

  4. PeterPetersen meint: (26.4.2007 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Haben Sie und können Sie natürlich nicht.
    Dafür hat weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Zeit, schließlich müssen die heimlich Festplatten durchsuchen und Personen mit anti-Hakenkreuz-Stickern strafrechtlich verfolgen. Wer keine Arbeit hat macht sich welche…

  5. EInBlogleser meint: (26.4.2007 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    @4: oder vor Tokio Hotel Konzerten junge Teenager überprüfen ob sie die Schule schwänzen! *kopfschüttel*

  6. Gerhard meint: (26.4.2007 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    Ich find's klasse, dass sich die Staatsanwaltschaft dieser emotional diskutierten Frage annimmt und so möglicherweise endlich Rechtssicherheit schafft.

  7. RA Junghans meint: (26.4.2007 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Jaaa, da sieht man wieder, was passiert, wenn man zu einem Richter geht.
    Kein Wunder, daß die StA bei "Mikado" das lieber gleich hat sein lassen.

  8. Klaus meint: (26.4.2007 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    Das Problem könnte sich schnell erledigt haben, wenn dann auch vor, neben, und in der Klappe eine Kamera installiert ist. Naturlich kann die Klappe nur nach Überprüfung des Fingerprint geöffnet werden!
    Fehlen da noch Daten die "Staat" braucht?

  9. Klaus meint: (26.4.2007 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu @8
    Da Bürger ja in Zukunft totalüberwacht werden soll, die "unverletzlichkeit der Wohnung" aufgehoben ist, Können Kameras an allen möglichen und unmöglich Orten die zur Zweisamkeit einladen installiert werden. Vorratsdatenspeicherung natürlich 75 Jahre, damit Staatsanwalt nachweisen kann wer Mutter oder Vater ist – ironie aus

  10. RA Junghans meint: (26.4.2007 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    @9 (Klaus)
    Nicht zu vergessen, daß sich dem Staat zusätzliche Geldquellen durch den Verkauf von dadurch erlangten Amateurpornos erschließen würden.

  11. Peter Schaefer meint: (26.4.2007 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    So ein Staatsanwalt wird aber doch nicht mir nichts Dir nichts in so einem Falle tätig?
    Die Vorwürfe sind Unterhaltsentzug und Verhinderung des Kindesrechts auf Kenntnis seiner Abstammung.
    Was passiert denn bei einer Adoption?
    Im Prinzip doch nichts anders, außer daß vielleicht beim Jugendamt einer weiß, wer die Mutter ist und ggf. ein paar Tage, die die Mutter selber für das Kind sorgt, wovbei dies meist nicht so ist.
    Beides ist auch in diesem Falle gegeben. Insofern sehe ich weder einen Schaden noch einen irgendwie gerateten verfolgenswerten Rechtsbruch. Vor allem, wenn man die psychische Situation der Mutter berücksichtigt.

    So zumindest meine nicht fachmännische Sicht der Dinge. Ansonsten kann sich der Herr Staatsanwalt in die Reihe der Kreislerschen Politiker einreihen:
    "… aber was für'n tiker,
    ist ein Poli-tiker?
    Woher kommt er und was will er von der Welt?"

  12. Hobbyjurist meint: (26.4.2007 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Ja – Frauen sind natürlich immer unschuldig, insbesondere, wenn sie zugleich Mütter sind.

  13. Mr Sp0ck meint: (26.4.2007 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Also das hört sich eher danach an, als wäre das eine persönliche Sache, weil sich ein Amtsrichter erdreistet hat, nicht so zu springen wie der Herr Oberstaatsanwalt mit dem finger geschnippt hat.

    Natürlich mit der Signalwirkung an alle Richter: wer sich bei mir querstellt bekommt ganz schnell Ärger.

    Wer ist eigentlich dafür zuständig solche Menschen zu stoppen?

  14. 11X/13 meint: (26.4.2007 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Folgendes Szenario:
    Ich packe mein Kind, das ich los werden will schön warm ein, packe des in eine große Tasche und deponiere die vor dem Personaleingang eines Kaufhauses und mache, daß ich Boden gewinne.

    Das ist doch ganz klar Kindesaussetzung – vielleicht etwas weniger Kraß, als der Fall, um den es bei http://www1.polizei-nrw.de/koeln/Fahndungen/Personen/article/Fahndung_nach_Kindesaussetzung.html?58057e96e16c1e96c3e8603f1bfa62fb=4a0f2a33bc2fc3337f0da79c0e2c3090
    geht, aber nichts desto trotz ganz klar eine Straftat.

    Frage: Was ändert es am Tatbestand, wenn ich die Tasche in eine 'Babyklappe' entsorge?

    Ich meine, der Staatsanwalt tut in diesem Fall, was seine Aufgabe ist: Das Recht durchzusetzen.

  15. Andreas Bergkirchen meint: (26.4.2007 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Ich lese diese Diskussion mit einiger Verwunderung.
    Es geht doch offensichtlich um eine Auseinandersetzung zwischen der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.
    Dabei insbesondere Herrn Oberstaatsanwalt Alfons Grevener persönlich anzugreifen, ist schlichtweg unzulässig.
    Soweit ich aus anderen Berichten weiss, ist Grevener der Pressesprecher der Behörde, die er nach außen hin zu vertreten hat.
    Was daran "profilierungssüchtig" (@ 1)sein sollte, ist nicht nachvollziehbar.
    Und: Versucht nicht die Staatsanwaltschaft, wie @ 6 sehr richtig bemerkt, einfach mal Rechtssicherheit zu schaffen?

  16. dot tilde dot meint: (26.4.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    es riecht nach einer fälligen grundsatzentscheidung. babyklappen brauchen eine solide rechtliche grundlage.

    und wir brauchen babyklappen.
    leider.

    .~.

  17. RA Junghans meint: (26.4.2007 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    @14 (11X/13)
    Bei der Kindesaussetzung nach § 221 II StGB bedarf es noch einer Gefahr für Leben oder Gesundheit des ausgesetzten Kindes. Das dürfte bei der Babyklappe so wohl nicht gegeben sein.

  18. 11X/13 meint: (26.4.2007 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu 14:
    Es gibt einen Unterschied: Wenn ich das Kind beim Personaleingang oder in der TG ablade, bin ich Alleintäter. Benutze ich eine 'Babyklappe', habe ich Mittäter: Die Betreiber der 'Babyklappe'.

  19. Fighterin meint: (26.4.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    vielleicht brauchen wir gar keine Babyklappen. Vielleicht ist die Einrichtugn einer Babyklappe der zweite schritt, ohne den ersten gemacht zu haben?

    Meiner Meinung nach, sollten die Frauen lieber bei der der Geburt betreut werden, als zum "Aussetzen" animiert werden.

    Man könnte, wie in anderen europäischen Ländern, die anonyme Geburt einfügen, wobei ich diese Lösung auch nicht die beste finde. Ich plädiere seit ein paar Jahre für die Inkognito Geburt. Bei der wichte Daten wie ZB erbkrankehtien etc festgehalten werden können.

    Babyklappen sind in meinen Augen der falsche weg, zumal in Hamburg beispielsweise die Zahl der ausgesetzen Säuglichen (an "öffentlichen" Plätzen) und der getöteten Säuglinge trotz der Babyklappen gleich geblieben ist, hinzu kamen aber noch die Säuglinge in den Babyklappen. Diese Klappen bewirken also eher das Gegenteil von dem, was sie sollen und womitimmer argumetiert wird.

  20. Dan meint: (26.4.2007 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @19

    man koennte auch einfach kondome benutzen

  21. Peter M. meint: (26.4.2007 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich ein Kind irgendwo gut versorgt allein lasse, wo es nach kürzester Zeit mit Sicherheit gefunden wird, ist das natürlich keine Aussetzung.

    Schon absurd ist die Ansicht, daß die Betreiber einer Babyklappe, die ein Kind in Obhut nehmen, Mittäter einer Aussetzung sind (nach der Logik sind dann wohl auch Mutter und Großeltern Mittäter einer Aussetzung, wenn die Mutter das Kind bei den Großeltern in Obhut gibt, um mal ein Wochenende zu verreisen).

    Davon abgesehen wird das Vorgehen des StA hier vermutlich nur deshalb so scharf kritisiert, weil die meisten sehen, daß er wohl in der Sache recht hat. Die übereinstimmende Auffassung scheint zu sein: Babyklappe gut – also muss man auch mal ein Auge zu drücken.

    Komisch daran ist, daß eine Riesenempörung herrscht, wenn Schily und Schäuble mal "ein Auge zudrücken"…

  22. ingo meint: (26.4.2007 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    der sinn der babyklappe ist doch der, dass mütter die ihr kind nicht wollen, es dort anonym und straffrei in sichere hände geben können. wenn nun aber wegen des obskuren "recht auf kenntnis der abstammung" genau das nicht mehr gegeben ist werden doch wieder wie eh und je diese mütter das kind in einer öffentlichen toilette oder im müllcontainer "entsorgen".
    könnte man die kinder entscheiden lassen würden die vermutlich lieber mit ungeklärter herkunft am leben bleiben statt in einem blumenkasten verscharrt zu werden.

    @15: mag sein dass die staatsanwaltschaft vielleicht nur rechtliche sicherheit herbeiführen will, aber wenn man argumente wie "personenstandsfälschung" einer dem grundanliegen nach lebensrettenden einrichtung entgegenstellt kann das nur als tumbe profilierungssucht wahrgenommen werden, da muss der herr oberstaatsanwalt seine vorgehensweise schon etwas gründlicher planen wenn er denn tatsächlich nur an die rechtssicherheit denkt.

  23. Peter M. meint: (26.4.2007 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @Ingo: Der Sinn einer online-Durchsuchung ist doch, daß die Polizei rechtmäßig auf den Festplatten von jedermann rumwühlen kann. Wenn nun mit dem Hinweis auf das etwas obskure Recht auf Unverletzlickeit der Wohnung genau das nicht mehr gegeben ist, ist doch genau das nicht mehr möglich.

    Würde man ein Terroropfer fragen, wäre es dem wahrscheinlich lieber, daß mal gelegentlich jemand auf dessen Festplatte rumspioniert hätte als daß es nun durch ein Bombe in Tausend Teile zerfetzt an der Wand von einem Café klebt.

  24. 11X/13 meint: (26.4.2007 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Das Problem ist, daß die Kindesaussetzungen leider wegen der immer prekärer werdenden Lebensumstände der sozial Benachteiligten immer häufiger werden.

    Der Skandal ist, daß einige 'Gutmenschen' meinen, sie könnten das Problem durch das Kurieren an Symptomen beheben, während dieser Staat, der sein Geld lieber in einen nie dagewesenen Repressionsapparat und eine Vasallenarmee für den Weltherrscher investiert, statt seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, eine Gebährpropagandakampagne nach der anderen lostritt.

    Pfui Teufel.

  25. Andreas Bergkirchen meint: (26.4.2007 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @22: Mit ihrer Ansicht liegen Sie (vielleicht auch, weil Sie ohne Punkt und Komma schreiben)völlig daneben.
    Die Staatsanwaltschaft muss vom Verdacht der Personenstandsfälschung ausgehen.
    Ich empfehle, zu den Hintergründen den Artikel "Babyklappe: Jugendamt vor Durchsuchung?" vom 11.4.07 zu lesen.

  26. Peter M. meint: (26.4.2007 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie, zu Personenstandsfälschung

    In der strafrechtlichen Literatur besteht weitgehende Übereinstimmung, dass auch die Mutter, die ihr Kind in einer Babyklappe ablegt, eine Unterdrückung des Personenstands des Kindes begeht, da sie anzeigepflichtig ist und das Ablegen in der Babyklappe mit dem anschließenden Entfernen die Feststellung des Personenstands des Kindes jedenfalls gefährdet. Freilich bleibt stets zu prüfen, ob die Notlage solcher Mütter die Tat rechtfertigt oder jedenfalls entschuldigt.

    Äußerst kontrovers ist im Schrifttum dagegen die Einschätzung des Verhaltens desjenigen, der eine Babyklappe zu Verfügung stellt. Zwar kann er selbst den Personenstand nicht falsch angeben oder unterdrücken, weil er ihn schlicht nicht kennt. Fraglich ist aber, ob er zur Tat der Mutter durch die Aufstellung der Babyklappe Beihilfe leistet. Teilweise wird vertreten, die Vorrichtung diene nur dem Schutz des Kindes, die unerkannte Flucht der Mutter werde nicht unterstützt. Andere zweifeln daran, ob der Betreiber mit dieser Flucht nicht doch rechnet und sie im Sinne eines Eventualvorsatzes billigend in Kauf nimmt.

    Hmmm, wahrscheinlich sind die strafrechtlichen Kommentatoren auch nur profilierungssüchtig – oder meint hier jemand, der Staatsanwalt möge sich doch bitte in diesem Fall über geltendes Recht hinwegsetzen?

  27. Peter Schaefer meint: (26.4.2007 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @26
    "§ 169 StGB
    Personenstandsfälschung
    Zwölfter Abschnitt (Besonderer Teil)

    (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar."

    Nu hälst Du mal die anzunehmende Notlage einer MUTTER dagegen, die ihr Kind in einer Babyklappe abgibt. Gut kann man sagen, ist eine schlechte Mutter, aber auch Mütter sind Menschen.
    Und eine irgendwie geartete Not und sei sie auch nur die eigene Unfähigkeit zur Verantwortung, wird problemlos nachweisbar sein. Das würde soagr zutreffen, wenn sie das Kind nur "für der Spaß" da abgegeben hätte.
    So stellt sich dann hier die Frage cui bono? wem nützt es, wenn man hier in diesem Falle ein Jugendamt durchsucht?
    Es reicht IMHO völlig, wenn das Jugendamt bereit ist, dem Kind später seine Herkunft zu eröffnen …

  28. meint: (26.4.2007 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    ich würde sagen wenn es um rechtssicherung und nicht um profilierung geht müßte der staatsanwalt keine drohkeulen wie strafverteitelung im amt usw auspacken bevor die sache wirklich rechtssicher ist…den richter dafür vor gericht zu stellen ist später(falls gegen die babyklappe entschieden wird) immernoch möglich…

    odder irre ich mich da ?

  29. Peter M. meint: (26.4.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Natürlich ist das kein Strafvereitelung im Amt. Und natürlich muss der StA hier nicht ganz so sehr poltern. Aber als StA kann er es sich nunmal nicht leisten, selbst zu entscheiden, welchen Rechtsverstoß er als positiv toleriert und was er mit Entschiedenheit verfolgt.

    Nur um das nochmal klar zu sagen: Babyklappen bewegen sich nicht in der rechtlichen Grauzone – ihre anonyme (also zweckgemäße) Nutzung ist schlicht illegal. Als Amtsrichter kann man da ja gern sagen: "Kümmert mich nicht – ich mache, was ich für sinnvoll halte." Wenn ein StA da hingegen Rchtssicherheit herbeiführen will, sollte man das nicht als Profilierungssucht abtun. Und wenn der StA zudem ein Gegner von Babyklappen sein sollte, ist das auch sein gutes Recht.

    Ich hingegen habe mir da nicht übermäßig viele Gedanken zum Nutzen gemacht, aber tendiere eher dazu, Babyklappen als gut zu begrüßen.

  30. ingo meint: (26.4.2007 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @25: ohne punkt und komma? ich empfehle, meinen beitrag erneut zu lesen. und danach unterhalten wir uns darüber inwiefern fehlerhafte interpunktion dazu führen sollte dass die geäusserte ansicht falsch sein könnte.

    was der staatsanwalt muss oder nicht war übrigens nicht mein thema, sondern die art und weise wie er es tut. niemand verlangt dass er gesetze ignoriert, aber die art und weise wie er argumentiert klingt weniger nach dem streben nach juristischer klärung der rechtslage …

    @23: der vergleich hinkt. von den schäubleschen massnahmen wie datenvorratsspeicherung und onlinedurchsuchung wären viele unschuldige betroffen, die eventuell zu unrecht in verdacht geraten könnten.
    hier dagegen geht es immer nur um die kinder und ihre mütter/eltern, und einzig und allein um die frage ob man ihr recht auf leben gegen ihr recht auf herkunftsbestimmung etc. aufwiegen kann. das ist ein fall in dem durchaus eine debatte über eine gesetzesänderung wünschenswert wäre, ganz im gegensatz zu der von ihnen herbeigezerrten pauschalen unter-verdacht-stellung der gesamten bevölkerung.

  31. john meint: (26.4.2007 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Warum denn sowas? Was ist besser, Kind wird tot in Mülltonne gefunden, oder lebend in Babyklappe? Warum sollte man also nicht anonym sein Kind abgeben können?

  32. Peter M. meint: (26.4.2007 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte man nicht anonym sein 4jähriges Kind irgendwo abgeben dürfen, nur weil es einem auf den Wecker geht, zu teuer ist, beim im Urlaub fahren stört etc.?! Warum sollte man ein Kind anders behandeln sollen müssen als ein Haustier, das einem lästig geworden ist?

  33. Tim.S meint: (26.4.2007 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @32
    Darfst du doch.
    ???
    Wo ist dein Problem?

  34. Peter Schaefer meint: (26.4.2007 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @32
    "Warum sollte man nicht anonym sein 4jähriges Kind irgendwo abgeben dürfen, nur weil es einem auf den Wecker geht, …"

    Sollte Dir dein Kind in dem Alter derart auf den Wecker gehen, daß Du es abgeben willst, wird ein gut funktionierendes Jugendamt das nach kurzer Zeit schon einrichten. Die helfen dir da sicher gerne weiter.

  35. DieSchulzkis meint: (26.4.2007 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Klingt bis hier wie eine erschreckende Männerdiskussion.
    Wüsste keine Frau, die nicht im Angesicht ihrer Schwangerschaft die bange Frage stellt, wie sich der Erzeuger verhalten wird. Die Zahlen geben dieser Frage recht: Frau mit Baby steht einfach immer nur mit Rücken zur Wand.
    Eigentlich sollten Männer Fragen über Babyklappen echt nicht diskutieren und entscheiden dürfen.

  36. Lutz meint: (26.4.2007 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @32: Wo soll man das dürfen?!?

  37. Peter M. meint: (26.4.2007 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @34: Und warum soll dann die Mutter eines Säuglings nicht auch diesen Weg gehen müssen, sondern kann ihr Kind einfach so anonym(!) bei einer Babyklappe abgeben?!

    Ab welchem Alter soll man denn Deiner Meinung nach ein Kind beim Jugendamt abgeben müssen und wann ist ein Säugling nach Deinem Verständnis noch so rechtlos, daß eine Mutter ihn einfach so abschieben kann? Richtet sich das danach, wieviel Mensch in so eine Babyklappe passt?!

  38. Peter M. meint: (26.4.2007 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @33: Ich wüsste auch gern, wo man das machen darf?!

    Absurd.

  39. Peter Schaefer meint: (26.4.2007 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    @34 Peter M.
    "Richtet sich das danach, wieviel Mensch in so eine Babyklappe passt?!"

    Nein, es richtet sich nach Menschen. Das sind diese Typen, die dir jeden Tag über den Weg laufen – zumindest, wenn Du vor die Türe gehst. Sie haben Emotionen und jeder von ihnen ist anders.
    Sollte Dir das noch nicht aufgefallen sein und Du die möglichen Notstände in denen sich diese Menschen zuweilen befinden nicht kennen, hast Du scheinends im Leben was verpasst.

  40. Moxy meint: (26.4.2007 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Back to the roots:
    Der StA hat von zwei (!) Instanzen ne Abfuhr erhalten. Dem JA, also zumindest einer staatlichen Stelle, ist der Personenstand des Kindes, vielleicht auch der Name und die Anschrift der Mutter bekannt, und nun kommt so ein anderer Teilbereich der Exekutive und meint, dass reiche nicht?
    Ja soll den der Name der Mutter veröffentlicht werden? – oder nur ihr Einkommen? Schliesslich wäre das zur Unterhaltssicherung des Kindes heranzuziehen… Aber traut nun die StA dem JA nicht zu, die vom letzteren durchzusetzenden Ansprüche auch durchzusetzen? Wenn das die Kontrolle der Exekutive durch die Exekutive ist, dann stimmt's hat doch: jeder sucht sich die Arbeit, die er selbst gerne machen möchte ;-)

  41. Peter M. meint: (26.4.2007 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @39: Auch wenn es schade ist, daß es Ihnen nicht gelingt sachlich zu bleiben, will ich gern antworten.

    Hier geht es nicht um die Frage, ob eine Babyklappe gut oder schlecht ist. Es geht um die Frage, ob deren zweckgemäße Benutzung nach geltendem Recht legal oder illegal ist.

    Und wenn es – was ziemlich offenkundig ist – illegal ist, stellt sich dann die Frage, wie man damit umgeht. Eine illegale Babyklappe hilft nämlich niemandem so richtig weiter. Das Konzept kann nur funktionieren, wenn Rechtssicherheit herrscht, die herzustellen aber gar nicht so einfach ist.

    Ganz so einfach, wie sie sich das vorstellen, ist es nämlich nicht. Die Statistik legt nämlich nahe, daß diejenigen, die Babyklappen nutzen, gar nicht jene sind, die ihr Kind sonst umgebracht hätten. Die Zahl getöteter Säuglinge ist nämlich über Jahre ziemlich konstant, während in Orten mit Babyklappen die Zahl aufgegebener Babies höher ist als in Städten ohne eine solche Einrichtung. Letztlich ist also so eine Babyklappe möglicherweise nur eine Möglichkeit, sich in einer Notsituation allzu leicht aus der Verantwortung zu stehlen.

    Wie selbstherrlich sie meinen zu wissen, daß hier die Bedürfnisse einer Mutter so eindeutig höher einzuschätzen sind als die Intressen des Kindes (die sie offenbar auch genau zu kennen scheinen), überrascht mich ein wenig. Ich halte das Problem jedenfalls für deutlich komplexer.

  42. corax meint: (26.4.2007 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @ Peter M.

    "Das Konzept kann nur funktionieren, wenn Rechtssicherheit herrscht, die herzustellen aber gar nicht so einfach ist."

    Das Konzept funktioniert schon einige Zeit ohne Rechtssicherheit,
    die man halt nicht herstellen kann und deshalb im Konsens weiter so verfährt wie bisher. Bis auf den übereifrigen Staatsanwalt halt der grade in Wuppertal genug andere Sachen erledigen könnte.

    Das ist wie mit dem "Eigenbedarf bei BTMs" und dem "finalen Rettungsschuss"

    Keine Gesetze bloß "gesunder Menschenverstand".

    MfG corax

  43. Peter M. meint: (26.4.2007 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Das Konzept funktioniert insoweit, daß es manche Mütter gibt, die da ein Kind abgegeben haben. Es funktioniert leider überhaupt nicht in der Hinsicht, daß es noch viel mehr Mütter gibt, die ihre Kinder anderweitig preisgeben.

    Und es funktioniert ganz und gar nicht in der Hinsicht, daß man die Anzahl der Kinder, die von ihren Müttern preisgegeben werden reduziert.

    Mit anderen Worten: Es hat sich nichts geändert, außer dass es jetzt ein paar mehr Kinder gibt, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen (was in den allermeisten Fällen noch immer das beste ist), die keine Ahnung von ihren Wurzeln haben (was nachweislich eine hohe psychische Belastung darstellt) und die ihren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern mangels Kenntnis der Anspruchsgegen nicht durchsetzen können.

    Mag sein, daß sich das durch Rechtssicherheit in Bezug auf Babyklappen nicht ändert. Daß ein Konsens darüber besteht, daß Babyklappen in irgendeiner Form geeignet sind, ein Problem in den Griff zu bekommen, ist aber ein Märchen. Ich würde es begrüßen, wenn durch diesen Fall mal begonnen werden würde, über effektive Hilfsmaßnahmen nachzudenken, deren Ziel es ist, daß ein Kind in seiner Familie aufwachsen kann.

  44. GiantPanda meint: (27.4.2007 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    @43: Wahrscheinlich gibt es jetzt auch ein paar weniger Kinder, die von ihren Eltern vernachlässigt oder mißhandelt werden. Das fällt für mich nicht unter "nichts geändert".

  45. Peter Schaefer meint: (27.4.2007 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @PeterM:
    "Es geht um die Frage, ob deren zweckgemäße Benutzung nach geltendem Recht legal oder illegal ist."

    Darum geht es doch gar nicht. Das irgendwie geartete Aussetzen von Kindern ist illegal und sollte dies auch auf Dauer bleiben.
    Es geht darum, wie man mit denen umgeht, die es dennoch machen. Kurz gesagt, wie kriegt man die Kuh vom Eis.

    "Eine illegale Babyklappe hilft nämlich niemandem so richtig weiter."

    Aber sicher tut sie das im praktischen Leben.

    "Das Konzept kann nur funktionieren, wenn Rechtssicherheit herrscht, die herzustellen aber gar nicht so einfach ist."

    Konzepte können per se nur dann funktionieren wenn sie lebensah sind. Rechtssciherheit in welcher Art auch immer, ist eine andere Frage und dafür IMHO nicht nötig.
    Die Abgabe von Heroin an Drogensüchtige ist nach geltendem Recht illegal, zeigt aber in Teilen zumindest hervorragende Ergebnisse, weil sie lebensnah ist. Wenngleich sie auch niemal bei allen und für alle die richtige Maßnahme sein wird und sein kann.

    "Die Statistik legt nämlich nahe, daß diejenigen, die Babyklappen nutzen, gar nicht jene sind, die ihr Kind sonst umgebracht hätten."

    Dürfte ich um einen Link zu der Statistik oder eine Bezugsquelle dazu bitten. Vielleicht erweitert das ja meinen Horizont.

    "… während in Orten mit Babyklappen die Zahl aufgegebener Babies höher ist als in Städten ohne eine solche Einrichtung."

    Soweit ich mich erinnere wurden die Babyklappen geschaffen, nachdem es eine öffentliche Diskussion um ein ausgesetztes Kind gab. Es wird sicherlich die von Dir reininterpretierten "Trittbrettfahrer" geben. Die Frage ist aber aus welcher Perspektive Du das siehst. Ich habe den Eindruck, daß Du ein großer Freund von dem Grundsatz "gleiches Recht für alle" bist und eine hohe Eigenverantwortung an die einzelnen Menschen stellst.
    Das ist so weit auch alles erst mal gut und richtig, es verkennt aber in meinen Augen die menschliche Individualität.
    Was für die einen eine vollkommen auswegslose Situation ist, sitzen andere auf der linken Backe ab.
    Bei der Babyklappe kannst Du davon ausgehen, daß es tatsächlich Menschen gibt, die verzweifelt genug sind, ihr Kind abzugeben. Es muß aber immer individuell geklärt werden warum und wieso und wie geht es weiter.
    Dies kann aber nur auf sozialer Ebene und weniger auf rechtlicher Ebene geklärt werden. Das liegt schlicht an der individuell empfundenen Notstandsituation.

    "Wie selbstherrlich sie meinen zu wissen, daß hier die Bedürfnisse einer Mutter so eindeutig höher einzuschätzen sind als die Intressen des Kindes (die sie offenbar auch genau zu kennen scheinen), überrascht mich ein wenig."

    Das mag an der Scheiße liegen, die ich in meinem Leben sehen durfte.
    Bei einer Mutter mit Säugling darfst Du getrost davon ausgehen, daß die Mutter der aktive Part der Beziehung ist. Sie ist es die entscheidet.
    Es kann auch deutlich verantwortungsbewußter sein, sein Kind in einer Babyklappe zu deponieren, anstatt weiter in die Katastrophe zu steuern.
    Ausnahmen werden immer die Regeln bestätigen, aber derentwegen sollte man die Regeln nicht abschaffen, sondern nach Lösungen suchen.
    Die liegen aber sicherlich nicht in der Durchsuchung eines Jugendamtes.

  46. Peter M. meint: (27.4.2007 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    "Es muß aber immer individuell geklärt werden warum und wieso und wie geht es weiter. Dies kann aber nur auf sozialer Ebene und weniger auf rechtlicher Ebene geklärt werden. Das liegt schlicht an der individuell empfundenen Notstandsituation."

    Wer soll denn hier bitte was mit wem klären?! Da die Mutter keiner kennt, kann man ihr doch gar nicht auf einer "sozialen Ebene" begegnen. Und die individuell empfundene Notsituation läßt sich leider auch nicht lösen, da man die schlicht nicht kennt.

    Es wäre doch wohl in jedem Fall besser, wenn man der verzweifelten Mutter echte Hilfe anbieten würde. Stattdessen gibt man ihr die Möglichkeit, sich des Problems Kind zu entledigen und läßt sie ansonsten allein.

  47. Peter Schaefer meint: (27.4.2007 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    "Es wäre doch wohl in jedem Fall besser, wenn man der verzweifelten Mutter echte Hilfe anbieten würde."

    Wie Du so schön anmerkst, mußt Du sie aber auch erst einmal erreichen. Bei der anonymen Geburt erreichst Du sie und bei der Babyklappe scheinbar auch die ein oder andere, denn sonst wüßte ja scheinbar das Jugendamt nichts und müßte auch nicht durchsucht werden.
    Zuweilen ist es auch einfacher erst einmal anonym zu bleiben und erst nach einiger Zeit weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wieviele das machen wissen wir nicht und werden wir wohl auch nie erfahren. Einige werden das sicherlich machen andere werden genau so sicherlich auch einfach daran kaputt gehen. Das liegt aber nicht daran, daß es das Angebot Babyklappe gab, sondern daran, daß sie selber nicht in der Lage waren rechtzeitig Hilfe anzunehmen/zu suchen.
    Das ist in meinen Augen keine Frage von Schuld sondern von Menschlichkeit.
    In wie weit es für das Kind nun schädlicher ist seine Herkunft nicht zu kennen oder in entsprechend angespannten Verhältnissen aufzuwachsen, wird auf ewig ein Geheimnis bleiben.
    Es gibt aber im Leben keinen Anspruch auf körperliche und geistige Unversehrtheit – auch wenn man alles versuchen sollte, daß es keinem passiert.

  48. Stan meint: (27.4.2007 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @ 35 DieSchulzkis

    "Eigentlich sollten Männer Fragen über Babyklappen echt nicht diskutieren und entscheiden dürfen."

    Wieso nicht?

    http://members.chello.at/wo/das_leben_des_brian.htm#6.Szene:

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