Diskussion über gedealte Urteile
Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes Nordrhein-Westfalen:
Absprachen in Strafverfahren („Deals“) stoßen in der Bevölkerung, aber auch in Fachkreisen immer wieder auf Unverständnis und Kritik, so zuletzt im Verfahren gegen Herrn Hartz. Die hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze, mit denen die Rechtsstaatlichkeit des einzelnen Strafverfahrens trotz eines „Deals“ gesichert werden soll, sollen nun – verändert – in Gesetzesform gekleidet werden.
Dies hat der Deutsche Richterbund – NRW – zum Anlaß genommen, um am 10.05.2007 auf seiner Landesvertreterversammlung in Bad Lippspringe eine öffentliche Podiumsdiskussion durchzuführen. Teilnehmen werden neben Herrn Prof. Dr. Egon Müller (Verteidiger von Herrn Hartz) auch Herr Generalstaatsanwalt Rex (Schleswig – Holstein) und Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Nüsse, der seit vielen Jahren beim Landgericht Dortmund eine Strafkammer leitet.
Im Kern geht es dabei um die Frage, inwiefern heute und in Zukunft Strafgerichte noch in der Lage sein werden, die Wahrheit auch in komplexeren Verfahren aufzuklären und hierüber in einem gerechten Urteil zu entscheiden. Diese Problematik geht nicht nur Juristen an. Vielmehr ist der Rechtsstaat in seinem Kernbestand betroffen.
Der Deutsche Richterbund – NRW – wird daher öffentlich – nicht nur mit Fachleuten – darüber diskutieren, warum überhaupt Absprachen in Strafverfahren getroffen werden, welche Gefahren dies mit sich bringt und welche Vorteile zu welchem Preis damit erreicht werden können.
Der Deutsche Richterbund – NRW – gibt jedem Bürger die Gelegenheit, seine Meinung zu diesem Thema einzubringen: Auf seiner Homepage (www.drb-nrw.de) hat er hierfür ein Diskussionsforum zu Absprachen in Strafverfahren eingerichtet, das jedem Bürger offen steht. Die dort eingestellten Beiträge werden ausgewertet und in der Podiumsdiskussion am 10.05.2007 berücksichtigt.
(Autor: AK)
"die Wahrheit auch in komplexeren Verfahren aufzuklären und hierüber in einem gerechten Urteil zu entscheiden"
"Die Wahrheit"? Was ist denn "die Wahrheit"? Gerechtigkeit gibt es nicht bzw. die Ansichten gehen so weit auseinander, wie es Menschen auf der Welt gibt. Selbst bei meinen Jura-Profs war es so. ;)
Natürlich werden alle Beiträge dort zurückverfolgt und samt IP in der Datenbank gespeichert.
Sollte einer querschießen, wird das natürlich bei der nächsten Bewerbung für öffentlichen Dienst in die Entscheidung mit einbezogen !
;o)
Finde ich ja witzig, beim Deal soll die Öffentlichkeit draußen bleiben (siehe Hartz) und dort darf sie zu Wort kommen….
Die Justiz beschäftigt sich lieber mit kleinen Sachen kleiner Leute (Tankbetrug über 50€, Ladendiebstahl, 2g Hasch etc.) als mit großen Geschichten großer Leute. Bei Ersterem kommt man wegen der Einfachheit des Sachverhalts problemlos zu einem Urteil, bei Letzterem heißt es, die Komplexität des Falles mache ein Urteil schwierig.
Anders ausgedrückt: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Mit Gerechtigkeit hat das alles nichts zu tun, aber darum geht es im sogenannten Rechtsstaat auch nicht.
Der Vergleich von Gutsverwalter und Gutsbesitzer in einem bekannten Fall hat übrigens den Nagel auf den Kopf getroffen!
"Im Namen des Volkes" wurde da letztlich nicht entschieden.
Gäähn. Der Normaldeutsche hat sich längst damit abgefunden, dass das Gesetz dafür da ist, den Kleinen Geld aus Tasche zu ziehen, mit Bußgeldern, Gebühren und so weiter. Natürlich wird bei Hartz gedealt–eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge aus. Das ist langweilig, damit macht noch nicht einmal mehr die BILD-Zeitung auf.
Aufwachen, Lawblog. Das aktuelle Thema ist spätestens seit dem Spiegel-Titel die De-Facto-Islamisierung und falsche Toleranz deutscher Rechtspraxis. In Köln flieht gerade ein Staatsanwalt vor einem vorzeitig entlassenen türkischen Großgangster.
Hartz, Kohl und Co. sind traurig, aber kein Aufreger mehr. Und an das andere werden wir uns auch gewöhnen.
Kommt es denn überhaupt noch darauf an, ob etwas gut ist oder nicht? Folgt man den Gedanken der Dame, die zum Ende ihrer Karriere dort gelandet ist, wo sie gedanklich immer hingehört hat, bei der Staatsanwaltschaft, Frau Harms, gehört der Deal wohl abgeschafft. OK! Dann möge Frau Harms und jeder andere Deal-Ablehner mal ein Finanzierungskonzept vorlegen für die vielen Richterstellen, die geschaffen werden müssten,um jeden Strafprozess in Deutschland ohne Deal seinem – hoffentlich – gerechten Ende zuzuführen.
Und wer masst sich eigentlich an, zu wissen, dass Urteile gerechter sind als Deal-Ergebnisse?
@A.M. naja ob dass die einzigen Themen sind, die es sich lohnt zu diskutieren, da wuerd ich doch wiedersprechen.
Wie sollen denn Richter, die Jura studiert haben bei grossen Sachen richtig entscheiden, wenn hochbezahlte Wirtschaftsanwaelte 30 Leitzordner Beweismaterial einreichen, die man ohne MBA und Finanzerfahrung nicht mal ansatzweise versteht? Ist doch klar, dass das lieber ein Deal gemacht wird, weil nach 3 Jahren Verfahren, solche Urteile immer in der Revision kassiert werden.
@6:
Es geht doch m.E. gar nicht so sehr um die Frage der Gerechtigkeit, sondern vielmehr auch um die Gefahr solcher Deals. Ich denke, dass schon der ein oder andere einen "milden" Strafbefehl in Kauf nimmt um sich, sein Unternehmen, seine Familie usw. vor den Folgen einer Hauptverhandlung zu schützen, wenn ihm schon im Ermittlungsverfahren ein Deal angeboten wird.
Strafrechtliche Mediation als zusätzliches Zwischenverfahren, das die StPO (noch) nicht vorsieht, mit Rechtsmittelverzicht, dessen Wirksamkeit der BGH einschränkt, läßt Angeklagte als "Prozeß-Gewinner" aussehen.
In Wirklichkeit gilt:
In dubio pro cash, judices non calculant, siehe die unverhältnismäßig hohen Geldauflagen der Wirtschafts-Strafkammer Düsseldorf "bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse" gemäß § 153 a StPO.
Das Forum dort ist defekt man kann sich nach Registrierung nicht einloggen, auch nicht wenn man freigeschaltet ist.
http://www.drb-nrw.de/forum/
Und wer masst sich eigentlich an, zu wissen, dass Urteile gerechter sind als Deal-Ergebnisse?
Niemand – man stelle sich mal vor, Hartz hätte sich nicht auf einen Deal eingelassen und wäre freigesprochen worden. (Hätte ja passieren können, denn die Staatsanwaltschaft bietet normalerweise keine Absprache an, wenn sie glaubt, eine Verurteilung sicher zu haben.) Dann wäre das Geschrei natürlich groß gewesen über die offensichtliche Ungerechtigkeit, daß "so einer" freigesprochen wird, womöglich noch mit so fadenscheinigen Begründungen wie daß die Schuld "nicht nachzuweisen" gewesen sein. Daß so einer nicht unschuldig ist, liegt doch wohl auf der Hand, was gibt's denn da nachzuweisen?
Wenn er schuldig gesprochen worden wäre, dann hätte es an Empörung über das viel zu niedrige Strafmaß nicht gemangelt. Insbesondere neigen viele Richter ja dazu, Strafen auf Bewährung auszusetzen, was bekanntermaßen praktisch dasselbe ist wie freigesprochen.
Auch heute schon kann die Staatsanwaltschaft "bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse" auf die Anklage verzichten!
Aber dealen bedeutet eigentlich etwas anderes und ist so auch bei Hartz angewandt worden, nämlich Anklageverzicht für Aussage gegen sich (Geständnis) oder andere (im Prinzip "Kronzeuge"). Derartige Händel sind aber bisher unzulässig und sollten es auch bleiben.
Für diejenigen die Deals ablehnen ein kleines Beispiel: Hier geht es nicht um die "Elite". X ist angeklagt mehrer Betrügereien begangen zu haben, z.B 4 Fälle mit einer Schadenssumme von jeweils 300,00 €. 2 der Taten sind wohl nachzuweisen die 2 anderen eher nicht. Um die Tat nachzuweisen sind jeweils 4-5 Zeugen notwendig, macht um die 16-20 Zeugen.
Sollen jetzt tatsächlich alle Zeugen geladen und gehört werden? Wie groß ist der Zeitaufwand? Wie sieht ein Urteil aus wenn dem X von den Anklagepunkten 1-2 Taten können in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden können? Wie sieht ein Urteil aus wenn dem X 3 oder 4 Taten nachgewiesen werden können? Stichwort Gesamtstrafenbildung!
@ 6: "Dann möge Frau Harms und jeder andere Deal-Ablehner mal ein Finanzierungskonzept vorlegen für die vielen Richterstellen, die geschaffen werden müssten,um jeden Strafprozess in Deutschland ohne Deal seinem – hoffentlich – gerechten Ende zuzuführen."
Finanzierungskonzept: Richter bekommen künftig ein Deputat, dass sie 40 Std./Woche arbeiten lässt. Und zwar nicht nur bis zur Verplanung, also in der Proberichterzeit. Gehen Sie doch einmal Mo-Do um 15.00 Uhr und am Freitag um 13.00 durch ein deutsches Amtsgericht. Und kommen Sie mir nicht damit, dass die alle zu Hause arbeiten. Das ist Unsinn.