14.000 Euro Handy-Kosten
Das Landgericht Augsburg hat in einem Steit um rund 14.000 Euro Handy-Kosten der klagenden Mobilfunkbetreiberin eine deutliche Abfuhr erteilt. Der Betreiber müsse darlegen und beweisen, dass Verbindungen hergestellt wurden, in diesem Fall vor allem zu Mehrwertdiensten. Das müsse außerdem willentlich geschehen sein, denn das Risiko von ungewollten Verbindungen sei nicht Sache des Kunden (Az: 3 O 678/06, nicht rechtskräftig). Urteilsauszug:
Hätte sich die Klägerin die Mühe gemacht, die in den Verbindungsübersichten aufgeführten Verbindungen auszuwerten, wäre ihr aufgefallen, dass an verschiedenen Tagen praktisch ununterbrochene mehrstündige Telefongespräche mit ein und demselben Anbieter geführt sein sollen, wobei angesichts der Dauer dieser Gespräche und der regelmäßig nach einer automatischen Trennung zeitlich unmittelbar sofort anschießender Wiedereinwahl der Beweis des ersten Anscheins für den Beklagten spricht, dass er diese Verbindungen nicht willentlich und händisch hergestellt haben kann.
Die Pressemitteilung, das Urteil im Volltext.
(Autor: AK)
Dass Modems sich automatisch einwählen bei Viren-/Malware-Befall, kenne ich ja schon. Machen das Handys jetzt auch schon?
Wieso spricht die sofortige wiedereinwahl FÜR den Nutzer? Falls die Nummern automatisch gewählt wurde, da er keine Tastatursperre hatte, wären es doch eher unregelmässige, auch längere unterbrechungen.
@1: Ja. In dem vorliegenden Fall verfügte der Mobiltelefonnutzer wohl über ein Exemplar mit einer remote ausnutzbaren Bluetooth-Lücke.
Anyway: Zu einem Vertrag gehören zwei Willenserklärungen. Die des Kunden liegt offensichtlich nicht vor. Ich dachte immer, dass in solch einem Fall der Mobilfunkbetreiber dem Mehrwertdienstebetreiber nichts auszahlt und der Mehrwertdienstler selbst klagen muss. Schließlich hat man beim Anruf von Mehrwertnummern keinen Vertrag mit dem Mobiltelefonanbieter abgeschlossen?
So, ich geh mir jetzt ein Motofone F3 holen. Drittwelthandy garantiert ohne Bluetooth und staubdicht verklebt.
Endlich mal wieder eine klare Entscheidung auf der Basis der tatsächlichen Beweislast.
Nämlich der Anbieter muß den "Auftrag" – bewußte Anwahl – und den Umfang der erbrachten Leistung darlegen und unter Beweis stellen.
Ein ganz großer Anteil der Forderungen der Anbieter – insbesondere die Forderungen gegenüber Kindern und Jugendlichen – laufen mangels Beratung bzw. rechtzeitiger Verteidigung einfach so durch – obwohl sie nicht begründet sind.
Dabei muß man davon ausgehen, das die Anbieter die Unerfahrenheit und wohl in manchem Fall auch letztlich die zumindest begrenzte Geschäftsfähigkeit ihrer Opfer – äh Kunden – bewußt ausnutzen.
Kann man das auch auf die vielen nicht willentlich aufgebauten mobilen Datenverbindungen in Vodafone-Live-Portale etc. übertragen, die die Handys bei Druck auf prominent plazierte Knöpfe aufbauen?
Das würde viele ausgenommenen Kunden bestimmt freuen, auch wenn es da eher um 14 statt 14.000 Euro geht, aber die Summe macht's!
Das Volltext-Urtei ist ja toll anonymisiert. Da steht sogar die Handy-Nummer des Beklagten drin – tststs.
@6: Da wird die Betreiberin schon für gesorgt haben, dass da kein Anschluss mehr besteht…
Vielen vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Urteils!!
Für mich sehr hilfreich, da ich derzeit einem ähnlichen Rechtsstreit entgegensteuere. – In meinem Fall geht es um GPRS-Verbindungen, bei welchen binnen 1 Minute 5MB runtergeladen worden sein sollen, und dieses mehrfach, teilweise auch innerhalb 2 Minuten jeweils 5MB à 1 Minute hintereinander.
Rechnungsbetrag für 10 Tage = schlappe 420€.
Bisher weigert sich der Mobilfunkbetreiber standhaft, mir darzulegen, was genau wann und wo heruntergeladen worden sein soll.
(Ich jedenfalls habe keine derartigen Downloads gestartet; in 10 Jahren Handynutzung kam ich selten mal auf eine Rechnung, welche 50€ übersteigt. Auch auf das Argument, daß 5MB binnen 1 Minute über GPRS technisch kaum möglich ist, wird gar nicht eingangen.)
Dieses Urteil macht mir jedenfalls Mut, daß die Sache zu meinen Gunsten ausgeht.
Was mich irritiert ist, dass der Handy-Benutzer schon vorher 5000 Euro an den Netzbetreiber gezahlt hatte, die, wie sich im Urteil rausstellt, er gar nicht hätte zahlen müssen.
@Nr. 9:
Steht drin: "..aus Angst vor einer Schufa-Eintragung…"
Schlimm genug, daß eine solche (ja leider nicht ganz berechtigte) Angst dazu führt, unberechtigte Rg. zu begleichen.
- Erlebe ich im Alltag eines Inkassobüros übrigens auch oft genug, daß Zahlungen "unter Vorbehalt" geleistet werden, weil die Leute um ihren "guten Ruf" fürchten.
Ich hätte diese 5.000 € allerdings gar nicht aufbringen können, wäre mir sowas passiert. o.O
Korrektur zu 10:
Es sollte natürlich heissen
"eine nicht ganz UNberechtigte Angst"…
Wie lange hält denn so ein Akku? Damit sind wohl kaum solche Dauergesräche möglich.
@12.: Vielleicht gibt es ja schon Geräte, die sich remote veranlasst selbst an das näxte Netzteil hängen. :-)
@10: Schon, aber erstens dachte ich, dass Schufa-Eintragungen nur bei unbestrittenen Forderungen möglich sind, und zweitens wäre die Restforderung ja wohl auch noch hoch genug um eine Schufa-Eintragung zu begründen.
@14:
Korrigier mich jemand, wenn ich falsch liege; aber afaik prüft die Schufa nicht, ob eine gemeldete Forderung strittig ist oder nicht. (Wie sollte sie das auch prüfen können…?)
Einen ähnlichen Fall wie den geschilderten hatte ich auch mal mit einem ehemaligen Monopolisten. Letztlich hab ich sogar Strafantrag gestellt, das Verfahren wurde leider eingestellt, aber wenigstens wurde ersichtlich, dass ich die Einwahlen nie getätigt habe. Der Witz war: Mein Rechner läuft über DSL, sprich selbst ein Virus hätte diese Mehrwertdienste nicht aufrufen können… Außerdem war ich zur gegenständlichen Zeit noch nichtmal zu Hause (nachweislich!). Die 500 Euro musste ich dann auch nicht zahlen ;-)
@15: Die Schufa selbst behauptet zumindest, dass nur nich bestrittene Forderungen eingetragen werden (https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_1_2).
@17:
Behaupten können die viel. *schieflächel* Ich möchte dann von denen mal gezeigt bekommen, wie die denn prüfen, ob eine Forderung unstrittig ist.
Die Schufa behauptet sicherlich auch, daß das Checken der eigenen Schufa-Auskunft keine nachteiligen Auswirkungen hat auf die Bonität.
@18: Natürlich behauptet sie das.
Trotzdem verstehe ich nicht, welchen Sinn es macht, einen Teil der Forderung zu begleichen. Wieso sollte die Schufa dann nicht mehr eintragen?
~ 18 et al: Schufa
das Thema hatten wir hier schon des öfteren (geht mal ins Archiv) und dass die Schufa kalte Füße bekommt, wenn sie jemand falsch einträgt, und er dadurch Nachteile hat, dürfte ja wohl klar sein.
Ein falscher Eintrag bei mir und mir ist genau in diesem Moment ein Millionengeschäft durch die Lappen gegangen…
Übrigens: ich habe mir mal während ich mehrerere Streitigkeiten mit Telekom-Unternehmen hatte geprüft: bin einfach zu meiner Hausbank gegangen und gefragt: sagt mir mal was drin steht. Ein Berater, der mich persönlich kennt hat mich an seinen Bildschirm gelassen: gar nix können die, es sind nur die ganzen Kreditkarten aufgelistet, die man so mit sich rumschleppt!
Für mich spricht der Tenor eine klare Sprache: kloppt euch in der nächsten Instanz weiter.
Wenn derart klar die Beweislast verteilt wird seitens einer Instanz, die nicht BGH heißt oder OLG Hamm (Insider ;)), dann ist da was faul.
"Trotzdem verstehe ich nicht, welchen Sinn es macht, einen Teil der Forderung zu begleichen."
Ich habe grade diese Wocher einer Mandantin den Rat gegeben, eine strittige Forderung (auch aus taktischen Gründen) teilweise zu begleichen. Das erscheint mir in "unserer" Konstellation in höchstem Maße sinnvoll.
"Wieso sollte die Schufa dann nicht mehr eintragen?"
Falsche Frage. :-) Warum sollte sie es eintragen dürfen?
das kenn ich doch irgendwoher ;-) -> http://nibbler.geekheim.de/?p=19
aber bei e-plus ging das dann relativ unbürokratisch und gänzlich ohne rechtsweg: http://nibbler.geekheim.de/?p=37
bei einem kunden von mir der via t-möbel mehrere gb traffic via umts geschoben hat haben selbige von sich aus statt ein paar tausend eur nur 400eur abgerechnet (trotz nachweisbar höheren verbrauchs) dort hat man wohl mehr erfahrung wie man "gewinnmaximierung" bei gleichzeitiger vermeidung einer klage betreibt…
@5
nanu, Verbindungen zum Vodafone Live Portal sind kostenfrei.
meine frau nutzt den email push service von 02, dafür gibt es einen eigenen tarif, sodass da keine weiteren kosten entstehen, und das ganze ist wesentlich günstiger als sms schreiben. und seit 4 monaten kommt immer wieder eine erhöhte rechung, wo anstatt des tarifs einzelverbindungen abgerechnet werden. läge an der handykonfiguration wurde uns gesagt, völliger quatsch, in zeiten von konfigurations sms kann man nichts falsch machen. 3 mal mit dem support gestritten, geld aus kulanz gründen zurückbekommen, aber immer noch keine änderung in sicht. inzwischen haben wir den vertrag gekündigt, verarschen können die wen anderes…
@24
warum hat dann mir Vodafone so eine Verbindung in Rechnung gestellt, die sich auf 70€ belaufen hätte?
Ich konnte denen aber klar machen, dass keine Daten übertragen wurden und ich hab' den Betrag kulanterweise wieder gutgeschrieben bekommen.
jetzt weiß ich die automatische Tastensperre zu schätzen. *g*
@26 …jetzt weiß ich die automatische Tastensperre zu schätzen. ….
Ich schalte mein Handy einfach aus. Es ist "eher unwahrscheinlich" dass es sich in der Tasche einschaltet und sich die PIN von alleine eingibt.
Problemvermeidung auf einfachste Art.
Na, dann erfüllt das Handy ja super seinen Zweck, der da wäre: mobil erreichbar zu sein ??????
@27…Na, dann erfüllt das Handy ja super seinen Zweck, der da wäre: mobil erreichbar zu sein …
Für mich ist der Zweck eines Mobiltelefons in Notfällen redliche Hilfe herbeizurufen oder meiner Frau eine Verspätung anzukündigen – und dann schalte ich es ein.
Wer mich anrufen will darf gern meine Festnetznummern im Büro oder daheim anwählen – und da mein Freundes- und Bekanntenkreis zie Wucherpreise vom Festnetz ins Mobilnetz kennt, wählt er schon aus ökonomischen Gründen die Festnetzt zu Festnetz Variante.
tja mann muss eben aufs handy aufpassen