8.5.2007

U-Haft als Erziehungsmittel

Weil er sich vom Gesetzgeber daran gehindert sieht, jugendliche Verdächtige wegzusperren, nutzt der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch die Untersuchungshaft als “Erziehungsmittel” und prahlt auch noch damit. Das ist, worauf in einem Spiegel-Gespräch seine Gesprächspartner hinweisen, rechtswidrig.

Auszug:

Reusch: Das wäre vielleicht ein bisschen überzogen. Ich kann nur für mich sprechen, nicht für die Berliner Justizpolitik, aber ich bin dafür: Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm weh tut, und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen. Die, die einmal in Untersuchungshaft gesessen haben, machen nicht mehr den dicken Max. Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen.

Sonnen: Um es ganz deutlich zu sagen: Nach dem Gesetz ist das nicht erlaubt. Die Untersuchungshaft hat nur ein einziges Ziel, nämlich die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Das Jugendstrafrecht hat nicht zum Ziel, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen.

Reusch: Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weitverbreitete Praxis in Deutschland.

SPIEGEL: Sie brechen das Gesetz?

Reusch: Unsinn, selbstverständlich bewegen wir uns immer im Rahmen des geltenden Haftrechts. Wir reizen lediglich jeden Spielraum aus.

Vielleicht sollte sich der Staatsanwalt mal überlegen, ob ihn der Gesetzgeber vielleicht aus gutem Grund an manchem “hindert”? Und dass es eigentlich seine selbstverständliche Aufgabe ist, das Gesetz umzusetzen. Und nicht seine private Auffassung von law and order.

Mit solchen Statements tut der Mann dem Rechtsstaat jedenfalls keinen Gefallen.

84 Kommentare zu “U-Haft als Erziehungsmittel”

  1. Anonymous meint: (8.5.2007 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Äh, hallo?

    Flucht-, Wiederholungs- und Verdunklungsgefahr.

    Wiederholungsgefahr.

    Oder haben kindliche Kaiser einen Jagdschein?

  2. Hilfe,brauche anwalt meint: (8.5.2007 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @Nr. 1

    JUGENDstrafrecht!

  3. BV meint: (8.5.2007 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich mutig, dass er es so unverholen ausspricht. Aber wahrscheinlich mangelt es tatsächlich am Unrechtsbewusstsein.

    Jedenfalls dürfte diese Darstellung eine vielgeübte Praxis in Deutschland sein. Der tatsächliche Grund der U-Haft gerät schnell in Vergessenheit. Dabei müssen die Beteiligten auch nicht immer rechtswidrig handeln. Oftmals werden die echten Voraussetzungen für die U-Haft vorliegen und die Erziehungswirkung ist ein angenehmer Nebeneffekt.

    Ich meine, dieses fehlerhafte Verständnis der U-Haft liegt auch mit an dem allgemeinen Rechtsempfinden bzw. wie gerade die Medien es darstellen. Wie oft hört man die Frage, warum "so einer" denn frei herumlaufen darf?! Dabei geht es oftmals um Fälle, in denen die Tat gerade gesehen ist und einfach keine Haftgründe vorliegen. Da verlangt man auch nach einer schnellen Strafe, die U-Haft – zumindest nach der Intention des Gesetzgebers – zu leisten nicht in der Lage ist.

    @ 1: Ja, alles richtig, aber U-Haft ist eben kein Erziehungsmittel.

  4. 321 meint: (8.5.2007 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    RECHTSSTAAT !!!!

    Die sollen Ihre Verfahren zügig bearbetien und mal ins JGG schauen – Erziehungszweck!

    Sicher ist zigfache Wiederholung von Auflagen nicht sinnvoll – aber ein zeitnahes Verfahren und gegebenenfalls mal ein Wochenende Arrest liegen im Sinne des Erfinders – und wären als Sanktion so gewollt.

    Solche Statement gibt ein Oberstaatsanwalt von sich! Unglaublich.

    Und natürlich wird U-Haft immer total korrekt gehandhabt …. Märchen konnte meine Oma besser erzählen.

  5. Detlev T. (Link) meint: (8.5.2007 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Mich wundert, dass da so viele Richter einfach mitmachen sollen. Hat da der Herr Oberstaatsanwalt ein "bisschen" übertrieben, wenn er das eine "weitreichende Praxis" nennt?

  6. Marc (Link) meint: (8.5.2007 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Wieso? Find' ich gut. Der Lustgewinn, wenn man Sch… gebaut hat muss negativ sein. Und am besten kurz nach der Tat. Was nützt es nach einem halben Jahr vorm Richter zu stehen? Wenn man genug Zeit hatte sich vor seinen "Kumpel" im Ruhme der Tat zu sonnen.

    Die ganze Verrechtsstaatlichung von Kindererziehung ist Murks.

    Jetzt bin ich mal auf die Kommentare der ganzen Gutmenschen und Apologeten gespannt. :-)

  7. Munzinger meint: (8.5.2007 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Reusch: Unsinn, selbstverständlich bewegen wir uns immer im Rahmen des geltenden Haftrechts. Wir reizen lediglich jeden Spielraum aus.

    Na, ja. Man kann mit guten Gründen auch anderer Meinung sein. Allerdings finde ich seine Argumentation durchaus nachvollziehbar. Mit antiautoritärem Auftreten machen sich die Strafverfolgungsorgane doch lächerlich.

  8. SV meint: (8.5.2007 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @6: Es geht hier nicht darum, ob man etwas tun sollte oder nicht tun sollte, sondern ob man es rechtlich darf oder nicht darf. Wenn keine entsprechende Rechtsgrundlage existiert, dann darf man es nicht. Und wenn dieser Zustand die überwiegende Mehrheit stört, muss eben eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Wenn nicht, dann gibt es eben keine und man darf die entsprechenden Handlungen nicht durchführen.

  9. bo meint: (8.5.2007 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @ 321

    Es ist ein auch unter Juristen verbreitetes Märchen, dass alleinige Intention des Jugendstrafverfahrens die Erziehung des jugendlichen oder heranwachsenden Täters ist.

    Das ist sicher der beherrschende, aber mitnichten der alleiniger Zweck. Das nicht immer auf erzieherische Aspekte, sondern auch auf den Sühnegedanken oder sogar den Vergeltungsgedanken abgestellt wird, ergibt sich z.B. aus § 17 Abs. 2, 2.Alt JGG. Andernfalls dürfte U-Haft ja gerade nur aus erzieherischen Gründen verhängt werden, wie dies der OStA im Interview gerade (rechtswidrigerweise) befürwortet hat.

    Im übrigen zum Thema zeitnahe Sanktion:

    In unseren Jugendstrafanstalten wartet man derzeit wegen Überbelegung zwischen 6 Monaten und teilweise bis zu einem Jahr (wenn der Jugendliche nicht zum 1. Termin erscheint), bis der Wochenendarrest vollstreckt werden kann. An Erziehung ist damit nicht mehr zu denken.

    Und ehe Sie jetzt, wie der Elfenbeinturm-Professor im Spiegel-Interview einfach auf den Stammtisch hauen und mehr und bessere Haftplätze, mehr Sozialarbeiter, mehr Bedienstete und mehr Psychologen usw., usw. fordern:

    Natürlich sind Sie auch gerne zu Steuererhöhungen oder Kürzungen in anderen Bereichen (Kindergeld, Renten, Arbeitslosenunterstützung, BAFÖG vielleicht?) zwecks Gegenfinanzierung bereit, oder?

    @ 1:

    § 72 JGG – Die allgemeinen Haftgründe aus der StPO gelten nur eingeschränkt im Jugendstrafverfahren. Wiederholungsgefahr ist z.B. bei jugendlichen Straftätern unter 16 Jahren KEIN Haftgrund.

  10. Marc (Link) meint: (8.5.2007 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Problem ist doch, dass Erziehung keine Demokratieveranstaltung ist. Eltern zwingen ihre Kinder früh zu Bett zu gehen, lassen sie nicht beliebig lange fernsehen, sagen ihnen wann sie abends zu Hause sein sollen, zwingen sie zum helfen im Haushalt, und, und, und.

    Genaugenommen wird der Nachwuchs dauernd bevormundet obwohl er sich auch mal lautstark dagegen wehrt. Und das Ganze ist manchmal ziemlich willkürlich und wenn man Erziehungsstile vergleicht ziemlich beliebig und unvorhersagbar.

    Würde man da juristische Maßstäbe anlegen, dann wäre es mit der Kindererziehung vorbei.

  11. Kerstin meint: (8.5.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Naja, es kann wohl kaum Aufgabe des Staates sein, erzieherisch tätig zu werden. Und wenn er das "muß", wie der Herr Reusch da so anschaulich dargestellt hat, dann doch nur, weil viele Eltern sich aus der Erziehung einfach verabschiedet haben. Wie oft höre ich den Satz in den Schulen "wozu schicke ich mein Kind eigentlich in die Schule. Benehmen lernt er hier ja doch keins". In einer mehr oder weniger abgewandelten Form.

    Die Erziehung per Gesetz noch mehr auf die Schulen zu geben – ohne entsprechende Sanktionen, bedeutet, diese Probleme zu verstärken.

    Wir brauchen auf keinen Fall Staatsanwälte, die meinen, dass die Kinder zu erziehen sind. Was wir eher brauchen, sind endlich Maßnahmen gegen Eltern, denen die eigene Nabelschau wichtiger ist, als das Wohlergehen des Nachwuchses.
    *grummel*
    U-Haft als Erziehungsmittel – gehts noch? Was kommt als nächstes? Bootcamps?

  12. Ralf G. meint: (8.5.2007 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @10: Man legt bereits jetzt juristische Maßstäbe an. Den Eltern ist bei der Erziehung auch nicht alles erlaubt, trotzdem haben sie genug Möglichkeiten, ihren Kindern die Flausen auszutreiben. Sie müssen dazu allerdings auch bereit sein und die Zeit dazu haben.

    Ihr erster Kommentar klang irgendwie wie ein Plädoyer für staatliche Willkür, oder habe ich Sie da falsch verstanden?

    Übrigens: Bitte Rechtsstaat nicht mit Demokratie verwechseln. Danke.

  13. PeterPetersen meint: (8.5.2007 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Wo ist denn das Problem? Geld ist doch genug da, man muss es ja nicht für Transrapid, Toll-Collect, Braunkohlebergbau, illegale Online-Durchsuchungen oder ähnliche wirren Projekte verschwenden.
    Ich bin ja mal gespannt, ob das ganze disziplinarische Konsequenzen haben wird…

  14. akbwl meint: (8.5.2007 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Wird die Untersuchungshaft nicht von einem Richter angeordnet?

    Und in manchen Fällen ist es doch einfach sinnvoll, pragmatisch vorzugehen. Und meiner Meinung nach ist es wirklich so, dass sowas wesentlich abschreckender und erzieherischer wirkt (und damit dem Sinn des Jugendstrafrechts entspricht!), als 20 Verwarnungen und 10 Stunden Sozialarbeit ein halbes Jahr später. Und durch die schnelle Reaktionsmöglichkeit lernen die Betroffenen schneller Ihre Grenzen kennen. Und lieber setzt man die Gegebenenfalls anfangs enger. Gerade fehlende Grenzen und das damit verbundene Unrechtsbewusstsein sind doch Hauptursachen für Jugendkriminalität.

    Es hieß doch lange, dass für jugendliche Ladendiebe nicht die Bestrafung war, sondern die Tatsache, dass sie von der Polizei heimgebracht wurden in Erwartung eines Donnerwetters durch die Erziehungsberechtigten. Die Eltern kümmerts nicht mehr, da ist die Berliner Methode nur die Fortführung.

    Und es ist ja nocht so, dass die Jugendlichen monatelang eingesperrt werden.

  15. Markus Ertel meint: (8.5.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Also ich kann die Einstellung des Oberstaatsanwaltes Reusch verstehen, denn einige Jugendliche sollte sicherlich diese Erfahrung mal machen um nicht ganz abzudriften. Jedoch sollte er dann einfach Kritik üben an dem System und sagen, dass es so nicht gut ist wie es ist – aber er bricht ja das Gesetz, das zeigt nicht gerade von Stärke.

  16. Schweinchen Mohammed meint: (8.5.2007 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Worin besteht das Problem? Eigentlich doch nur darin, daß die Untersuchungshaft zeitlich befristet ist.

  17. Fabio Gomez meint: (8.5.2007 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Mein Gott! Dieser Mann ist doch einfach nur Realist! Glaubt Ihr wirklich bei Wiederholungsstraftätern in Berlin bringt Händchenhalten und gut zureden tatsächlich Einsicht und Reue. Wer das noch glaubt, den nenne ich Ewig Gestrigen, diese Zeiten sind (leider) vorbei. Ich empfehle mal die Homepage der Berliner Polizei genau zu studieren, da werden täglich Menschen überfallen und ausgeraubt. Anbei: Schade dass die Polizei die vermeintliche Nationalität der Täter verschweigt (zensiert). Das wäre bestimmt mal interessant (Islam = Friede Hahahaha)

  18. Ralf G. meint: (8.5.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @17: Ach ja, das gute alte "Ich erfinde hanebüchene Argumente, schiebe sie der 'Gegenseite' zu, und widerlege sie dann"-Spiel. Wer hat was von "Händchenhalten" gesagt?

  19. Uwe (Link) meint: (8.5.2007 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Welchem Rechtsstaat?

  20. Klaus meint: (8.5.2007 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Wir starten einen Versuchsballon und prüfen die Akzeptanz. Kennen wir doch aus unzähligen anderen Vorgängen. Wenn die breite Akzeptanz vorhanden ist, kann es Jahre später zur Allgemeingültigkeit erklärt oder in ein Gesetz gegossen werden. Eigentlich bleibt nur eine Aussage: wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht und wehred den Anfängen. Oder sollen wir unseren Kindern, Enkeln wieder erklären: "Das habe ich gar nicht gewußt"

  21. wombat meint: (8.5.2007 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    “Das habe ich gar nicht gewußt”

    Du meinst, weil sie viele Stadtviertel und den ÖPNV nicht mehr benutzen dürfen!? Weil sie in JWD wohnen müssen, um ungefährdet zur Schule gehen zu können?

  22. Alp meint: (8.5.2007 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Rechtsbruch mit Rechtsbruch ahnden, das klingt doch logisch =) … man bekämpft ja auch Feuer mit Feuer,… oder war das Benzin in die Flamme?

  23. Orlow-Çeşmenski meint: (8.5.2007 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @20 Klaus
    Interessantes Rechtsbewusstsein. Unrecht ist nicht das, wenn ein Türkischer Jugendliche raubt, vergewaltigt, jemanden zum Krüppel schlägt und sich völlig sich dabei vollig sicher füllt – es passiert ihm nichts. Unrecht ist, wenn man versucht ihm Handwerk zu legen. "Wehred den Anfängen" gehört nicht zum Gewaltverbrechen, die sind offensichtlich für Klaus voll OK. Man muss die Versuche abwehren das Verbrechen einzudämpfen.
    Welch ein verzehrtes Weltbild!

  24. martin meint: (8.5.2007 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @23:
    aha, es geht also nur um TÜRKISCHE jugendliche! wo haben sie diese stelle genau gefunden?
    ein vorschlag: mal die PKS angucken, überraschendes ergebnis: auch deutsche jugendliche begehen straftaten. klingt komisch, ist aber so.

    im übrigen: es sagt doch keiner, man soll die jungs straftaten begehen lassen, bis sie schwarz sind. NATÜRLICH sind alle hier anwesenden für bestrafung, nicht nur sie. ABER auch diese muß sich nun mal im rahmen des gesetzes halten.

    täte sie das nicht, wäre das zeichen, das man den jugendl. straftätern damit sendet, doch noch viel schlimmer! denken sie mal drüber nach, bevor sie das nächste mal den sprichwörtlichen ersten stein werfen. vielleicht alternativ auch mal drüber nachdenken, ob sie sich nicht als jugendlicher auch mal dinge gelappt haben, wo sie überaus froh sind, dass damals kein wildgewordener sherriff sie erwischt hat.

  25. ra-boenke.de (Link) meint: (8.5.2007 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Das Erziehungsmittel gibt es doch schon längst. Es heißt Freizeitarrest und darf für einzelne Nachmittage zum Schnuppern angeordnet werden.

    Klar ist die Zelle dann nicht so kallt wie in der U-Haft, aber es reicht, um einen Eindruck zu hinterlassen. Dass man die Kleinen gleich mit den bösen Jungs zusammensperrt, ist natürlich eine Katastrophe.

    Die zu langen Verfahrensdauern, die mit den (ehemals?) leeren Kassen gerechtfertigt werden, und den fehlenden Stellen für Richter, werden auch an anderer Stelle instrumentalisiert, um Menschen gefügig zu machen. Das funktioniert z.B. prima mit der Kontopfändung. Die u.U. rechtswidrig ist, wenn das Gehalt bereits gepfändet ist.

    Und für den Schuldner gibt es zwar einen § 850 k ZPO. Aber bis ein Amtsgericht so darüber entscheiden kann… zumal wenn man dann noch Beschwerde einlegt… Ich persönlich neige dazu, bei derartigem das BVerfG in die Pflicht zu nehmen, oder den Gesetzgeber bzw. Petitionsausschüsse zu beschäftigen. Von DABen ganz zu schweigen. Mittel gibt es viele. Wo es keine gibt, muss man welche schaffen. Es hilft ja nichts. Recht muss Recht bleiben.

    Was ist in solchen Fällen eigentlich mit der Haftbeschwerde, Herr Kollege?

    PS: @15: waren Sie schon mal in der U-Haft einer JVA?

  26. manni meint: (8.5.2007 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    13 sein und nicht straffähig, lächerlich. mit 13 ist man in der 7. klasse, da kann man serwohl recht von unrecht unterscheiden!

  27. Ingo Vogelmann (Link) meint: (8.5.2007 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 1.: Er sagt ja deutlich, es ginge ihm um den ERZIEHUNGSFAKTOR. Dazu ist due U-Haft aber nicht vorgesehen.

  28. Fabio Gomez meint: (8.5.2007 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @24
    Das auch Deutsche Straftaten begehen steht ausser Frage. Was nur so verstörend ist, dass das aktuelle Thema in die völlig falsche Richtung läuft.

    Endlich wird mal thematisiert, dass die Jugendkriminalität anwächst, nur leider bezieht man das auf die gesamte Generation.

    Seriös wäre, die Statistik einmal neutral und sachlich zu analysieren und daraus Folgen abzuleiten. Die Gewaltkriminalität (Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung) geht nunmal zu sehr hohen Anteilen auf das Konto unserer muslimischen "Freunde".

    Das schlimmste ist doch, dass dieses Thema nicht, wie normalerweise in der Demokratie üblich, thematisiert wird, sondern das gegenteil passiert: Es wird totgeschwiegen.

  29. Analyser meint: (8.5.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Ich zitiere in Auszügen einige Antworten aus der Diskussion und kommentiere diese, denn es zeigt sich m.E., dass vielmehr die Argumente von Herrn Sonnen auf tönernen Füßen stehen.

    ——
    [B]Reusch:[/B] Der klassische Straßenkriminelle ist jung, männlich und gehört der Unterschicht an. In keinem Land der Erde sind es die jungen Leute der Hautevolee, die massenhaft Gewaltdelikte begehen.

    [B]Sonnen:[/B] Aber es wird doch auch an Gymnasien geprügelt und abgezogen. Gewalt ist kein unterschichtsspezifisches Phänomen.
    ——

    Wer genau mitliest, merkt, dass Sonnen einer Behauptung widerspricht, die Reusch gar nicht aufgestellt hat. Reusch redet vom "klassischen" Straßenkriminellen, also einem typischen Täterprofil, was nicht ausschließt, dass es noch andere, weniger typische Profile gibt. In der Tat belegen Studien, dass Jugendgewalt mit abnehmender Schulbildung steigt.

    [I]"Jugendliche, die Hauptschulen bzw. Real-/Gesamtschulen besuchen sind – unabhängig welcher ethnischer Herkunft – gewalttätiger als Jugendliche in Gymnasien."[/I] [URL]http://kfn.de/versions/kfn/assets/fb100.pdf[/URL] (Seite 35)

    Die Täterraten bei Gewaltdelikten lassen sich nämlich nach Schulformen aufschlüsseln:

    Sonderschule, Hauptschule: 32,5%
    Realschule: 24,4%
    Gymnasium: 13,0%

    [I]"Wenn die Anzahl der von den einzelnen Tätern begangenen Gewaltdelikte berücksichtigt wird, fallen die Unterschiede zwischen den Schulformen sogar noch deutlicher aus. Die Täterrate von Hauptschülern liegt dann fast um das Fünffache über der von Gymnasiasten (Eins zu 4,8)."[/I]

    [URL]http://www.social-science-gesis.de/Information/SowiNet/sowiPlus/Gewalt&Schule/Dokumente/Migration%20und%20Gewalt.pdf[/URL] (Seite 28)

    ——
    [B]Reusch:[/B] Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weitverbreitete Praxis in Deutschland.
    [...]
    [B]Sonnen:[/B] Ich bin da sehr skeptisch. Wir reagieren auf jugendliche Gewaltkriminalität letztlich mit Gewalt, denn Haft ist nichts anderes als legale Gewalt. [...]
    ——

    Herr Sonnen setzt Gewalt gegen Unschuldige mit der strafrechtlichen Konsequenz dieser Gewalt gleich, die er ebenfalls Gewalt nennt, legale Gewalt. Gutmenschelnder Zynismus: Denn die Opfer hatten keine Wahl, ob sie Opfer von Gewalt werden, die Täter hingegen durchaus die Option, auf die "legale Gewalt" zu verzichten. Dieser Unterschied ist Sonnen offenbar zu feinsinnig. So werden aus Tätern kurzerhand Opfer.

    ——
    [B]SPIEGEL:[/B] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und mehrere Landesjustizminister fordern, auch für Jugendliche die nachträgliche Sicherungsverwahrung einzuführen. Finden Sie das angemessen?

    [B]Reusch:[/B] Selbstverständlich. Es gibt nun mal Extremfälle, die sind nicht beeinflussbar, die sind brandgefährlich für ihre Mitmenschen. Solange uns nicht die medizinische Wissenschaft eine Möglichkeit gibt, diese ungefährlich zu machen, hilft halt nur eines: sie so lange wegzuschließen, wie es nötig ist.

    [B]Sonnen:[/B] Das läuft doch dem Erziehungsgedanken völlig zuwider! Wir sollten die Palette von Möglichkeiten, die wir haben, besser nutzen: Streetworking im Kiez, Jugendhilfe, der Täter-Opfer-Ausgleich.
    ——

    Auch diesen Einwand halte ich für erstaunlich, wo Reusch doch betont, dass die Sicherheitsverwahrung für Extremfälle, die sich eben nicht mehr vom "Erziehungsgedanken" und "Streetworking" beeindrucken lassen, gedacht ist. Dass es solche Fälle gibt, zeigen die Beispiele "Mehmet" und "Craskid Dennis" zuhauf, sowie die lange Liste der Berliner Intensivtäter. Es ist ein Hohn, dass man mit über 20 Straftaten noch frei herumlaufen darf, obwohl man nachweislich eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellt. Letztendlich machen sich Beschwichtiger dieser Zustände an weiteren Opfern mitschuldig.

    ——
    [B]Reusch:[/B] Meistens betreiben wir nur eine Therapie der Symptome, keiner kümmert sich um die Bekämpfung der Ursachen. Dafür müsste man die sozialen Verhältnisse in diesen Wohnquartieren, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung grundlegend ändern. Wir haben schlicht und ergreifend zu viel von der falschen Sorte.

    [B]SPIEGEL:[/B] Wovon haben wir zu viel?

    [B]Reusch:[/B] Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten. Jeder Einzelne dieser ausländischen Täter hat in diesem Land nicht das Geringste verloren. Jeder, der sich in dieser Weise aufführt, verdient es, dieses Landes verwiesen zu werden. Hier sind die gesetzlichen und praktischen Möglichkeiten einfach erbärmlich gering. Unser Gesetz strotzt von Ausweisungsschutz über Ausweisungsschutz …

    [B]Sonnen:[/B] … und das ist auch richtig so, Herr Reusch! Was soll denn der junge Türke, der hier straffällig geworden ist, in der Türkei? Er ist hier geboren, hier aufgewachsen. Er spricht gar kein Türkisch.

    [B]Reusch:[/B] Die sprechen kein Türkisch, aber größtenteils auch kein Deutsch. Sie haben ein Vokabular von 500 Wörtern, weitgehend grammatikfrei. Aber in diesem Land regiert das liberale Bildungsbürgertum, das in anderen Gegenden wohnt und nichts davon mitbekommt. Diese Leute lehnen sich zurück, schwingen große Reden und erbringen keinerlei Integrationsleistungen, das überlässt man der Unterklasse."
    ——

    Keinesfall ist jeder junge Türke hier geboren. Herr Sonnen hat offenbar bei seinem Einwand vergessen, dass durch Familiennachzug und unberechtigte Asylanträge stets weitere, auch jugendliche Migranten nach Berlin strömen, und arabische Jugendliche ebenfalls zu den Problemgruppen zählen.

    Und warum fordert Sonnen nicht, dass die Änderungen am Staatsbürgerschaftsrecht rückgängig gemacht werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit plötzlich auch nach dem Geburtsort ohne Rücksicht auf die Abstammung der Eltern verleihen? Denn auch hier hat eine Studie erwiesen, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft keinen sozialisierenden Charakter hat, der Gewalttaten verhindert:

    [I]"Nichtdeutsche Jugendliche ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind nicht häufiger oder seltener als Täter in Erscheinung getreten als Jugendliche nichtdeutscher Herkunft mit deutscher Staatsangehörigkeit. Diese Form der institutionellen Anerkennung ist also für das Verhalten von Jugendlichen nicht relevant."[/I]

    [URL]http://kfn.de/versions/kfn/assets/fb100.pdf[/URL] (Seite 36)

    Jedenfalls ist das Prinzip schlüssig und natürlich, Gäste, die sich in einem Gastland danebenbenehmen, wieder zu verabschieden, das gilt für Jugendliche zwar immer nur eingeschränkt, aber 1. tragen auch Eltern eine Verantwortung, wenn 14jährige wöchentlich polizeiauffällig werden. Und 2. endet die Gewaltbereitschaft eben nicht automatisch mit 18 – Migration ist keine Einbahnstraße und sie sollte es erst Recht nicht zu Lasten der Einheimischen sein.

    Definitiv sind die jetzigen Zustände ein Gebot, die Zuwanderungsbedingungen in Zukunft selektiver zu gestalten. Diese sich aufdrängende Idee wird im Interview gar nicht angesprochen.

    ——
    [B]Reusch:[/B] Es gab in den zurückliegenden Jahren eine ganz klare Tendenz, dieses Problem der Migration unter den Teppich zu kehren. Man hatte wohl die keineswegs unbegründete Befürchtung, dass ein offener Umgang mit diesen Zahlen zu Fremdenfeindlichkeit führen kann.

    [B]Sonnen:[/B] Ich glaube nicht, dass diese Erkenntnisse vorsätzlich totgeschwiegen wurden. Außerdem sind es eben keine Ausländer. Viele junge Türken haben längst die deutsche Staatsangehörigkeit. Die meisten Russen haben sie ohnehin. [...]
    ——

    Mit dieser Argumentation gibt Herr Sonnen im Grunde zu, dass ein Ziel der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht und der schnelleren Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit darin bestand, das Thema Ausländerkriminalität in der Statistik verschwinden zu lassen, was schon bei den "Russlanddeutschen" teilweise funktioniert hatte. Und die Forderungen vieler Politiker an die Medien, bei Kriminalitätsmeldungen die Herkunft der Täter zu verschweigen, was viele auch befolgt haben, sind genau das, was Herr Sonnen abstreitet: Gezieltes Totschweigen durch übertriebenen Alarmismus und Fremdenfeindlichkeits-Paranoia. Zudem gibt es weiterhin über 7 Mio. Ausländer in Deutschland, die in der Kriminalitätsstatistik nach Bereinigung von Verzerrungsfaktoren überdurchschnittlich mit Kriminalität belastet sind. Dabei wird Fremdenfeindlichkeit durch eines ganz sicher geprägt: Negative Erfahrungen mit Fremden. Und die lassen sich bei Ignorierung der Probleme gerade nicht verbessern.

    ——
    [B]Sonnen:[/B] Ich bestreite, dass ein Täter wiederholt straffällig wird, nur weil er einen türkischen Hintergrund hat. Er lernt schließlich auf deutschen Straßen, was cool und was uncool ist. Diese Kriminalität entsteht hier.

    [B]Reusch:[/B] Richtig, doch wir sollten alles tun, um diese Kriminalität von hier wieder zu entfernen.
    ——

    Wieder ignoriert Sonnen einschlägige, soziologische Forschungsergebnisse. So hat das kriminoloigische Forschungsinstitut Niedersachen herausgefunden, dass die in der Erziehung übermittelten Männlichkeits- und Gewaltnormen bei Türken ein wesentlicher Einflussfaktor für die Gewaltbereitschaft sind. Diese sind aber nicht in Deutschland entstanden, sondern in der Türkei, und ihre Ausprägung hat kulturelle Gründe. Siehe folgendes Schaubild:

    [URL]http://img1.myimg.de/2005Gewaltnormenf65.gif[/URL]

    Die Gewaltbereitschaft in der Türkei wird auch dadurch unterstrichen, dass [I]"72 Prozent aller türkischen Kinder von ihren Eltern und 22 Prozent von ihren Lehrern geschlagen werden"[/I]: [URL]http://www.sueddeutsche.de/,tt6m1/ausland/artikel/949/95854/[/URL] (Absatz am Ende des Artikels)

    [I]"Der Chef der Istanbuler Schulbehörde, Ömer Balibey, erklärt die Schülergewalt deshalb damit, dass in der Türkei eben eine „Proleten-Kultur“ existiere, die auf die Jugendlichen abfärbe: „Es gibt bei uns Leute, die mit Beil und Messer zum Fußballspiel gehen.“ Oder eben in die Schule."[/I]: [URL]http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/07.05.2006/2514224.asp[/URL]

    Fazit: In diesem typischen Duell zwischen Frontmann und Gutmensch wird das Dilemma deutscher Migrations- und Sicherheitspolitik deutlich. Die Erkenntnisse aus der Praxis, die zudem durch Studien belegt werden, werden ignoriert und pädagogische Glaubensbekenntnisse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung vorgezogen. Aus importierten Strukturproblemen werden deutsche Kausalitäten gemacht. Besonders problematisch ist, dass unbedarfte Leser den teils nachweislich irreführenden Aussagen von Sonnen auf den Leim gehen können.

    Nicht jedes Rezept der Härte muss richtig sind, für mich steht aber fest, dass
    1. der dramatische Anstieg der gemeldeten Gewaltvorfälle in Berlin im Schuljahr 2005/2006 um 76% ein "weiter so" verbietet,
    2. insbesondere bei den Intensivtätern in Großstädten die bisherigen Konzepte unbefriedigend greifen, was man an der nach wie vor hohen bzw. sogar steigenden Anzahl dieser Personen erkennt,
    3. eine härtere Gangart solange erforderlich ist, bis gegen die dahinter stehenden gesellschaftlichen, sozialen und migrationspolitischen Ursachen ernsthaft und erfolgreich vorgegangen wird.

  30. J. Pütter meint: (8.5.2007 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Mögen die, die hier schreibend auf den realistischen oberstaatsanwalt schimpfen, bitte selber ein, zwei dieser Intensivstraftäter auf "Erziehung" ein halbes Jahr bei sich einquartieren.

    Ich denke, danach wird jeder Herrn reusch zustimmen.

    Wie übrigens auch der unter anderem deswegen gewählte neue französische Präsident für Intensivstraftäter ab 16 Jahre das Jugendrecht abschaffen will.

    Das wird hier auch kommen, je früher desto besser. Ich denke, je mehr Staatsanwälte, Polizisten, Richter damit zu tun haben, um so mehr sehen Sie ein, dass für chronische Täter (nicht Einmaltäter!!) das Professorengerede teils weltfremd ist.

  31. J. Pütter meint: (8.5.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Für Wiederholungsstraftäter muss die Grenze für Jugendstrafrecht auf 12 Jahre gesenkt werden.

    Es geht nicht an, dass die im Umfeld bewundert werden, weil sie dem Deppenstaat auf der Nase tanzen.

  32. Orlov-Cesmenski meint: (8.5.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @24 Martin
    Lieber Martin, Du muss zuerst lesen und *dann* kritisieren.
    Im SpOn Streitgespräch, den Du kommentiers ohnen zu lesen steht:
    "Reusch: Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten."
    Also, Fakten, Martin, Fakten und Zahlen. Du kannst diese Wahrheit hassen, aber daran wird es nicht enden.

  33. Ralf G. meint: (8.5.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Wir wollen doch mal klarstellen, worum es im ursprünglichen Post eigentlich ging, nämlich darum, dass der nette Herr Staatsanwalt unverblümt zugegeben hat, dass er einen Rechtsverstoß als Reaktion auf einen anderen Rechtsverstoß für gerechtfertigt hält.

    Das Gesetz mag ungenügend sein, dann muss man es ändern, allerdings nach entsprechender Würdigung der _Argumente_, was ein deutlich höheres Niveau erfordert als die Stammtischweisheiten, die mancher hier von sich gibt.

    Einem Staatsanwalt steht aber die Entscheidung nicht zu, an welche geltenden Gesetze man sich zu halten hat und an welche nicht.

  34. h.c. meint: (8.5.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Mit einem hat er wohl Recht: "Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen." – stimmt, die sind dann so vorsichtig das sie sich nicht wieder erwischen lassen.

    Ein eingezwängter, von Schlägen eingeschüchterter Hund wird irgendwann durchdrehen und zubeißen. Der Mensch macht das ähnlich, nur beißt der nicht…

  35. Orlov-Cesmenski meint: (8.5.2007 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @24 Martin
    Lieber Martin, Du muss zuerst lesen und *dann* kritisieren.
    Im SpOn Streitgespräch, den Du kommentierst ohne es zu lesen steht:
    “Reusch: Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten.”
    Also, Fakten, Martin, Fakten und Zahlen. Du kannst diese Wahrheit hassen, aber sie wird so bleiben wie es ist.
    Wenn Du einmal auf die Fresse bekommst oder wenn Deine Freundin vergewaltigt wird, dann mit der Wahrschelichkeit 70% das war ein … (ich fürchte ich werde Euch schokieren mit dem Wort)

  36. gerhardq meint: (8.5.2007 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Knast als Erziehungsmittel kenne ich aus Hannover. Weil ich eine Vorladung als Zeuge erst nach dem Termin abholte, wurde ich morgens um 7 Uhr von netten Herren mit Marke aus dem Bett geholt. Sie nahmen mich mit zur Staatsanwaltschaft und ließen mich bis 14:00 Uhr in der Zelle schmoren. Dann vurde ich einem Richter vorgeführt, der mich befragen wollte.
    Zu meinem großen Bedauern hatten die 7 Stunden bei mir eine Zellenamnesie ausgelöst :-). Nachdem ich dem Richter glaubhaft versicherte, daß ich ihn informieren würde, wenn ich mich wieder erinnerte, wurde ich dann gnädigerweise entlassen.

  37. Klaus meint: (8.5.2007 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @23 es ging mir nicht um fremdländische Jugendliche, sondern um den praktizierten Rechtsbruch durch ausführende Organe des Staates. Permanenter Rechtsbruch wird von Staatswegen Millionenfach durchgeführt (wenn er auffliegt , muß halt ein Gesetz her). Ich verabscheue Gewalt aber ich verabscheue auch Staatsanwälte, Politiker die abseits des geltenden Rechtes agieren und hoffe, das es nicht auffliegt.

  38. R.A. meint: (8.5.2007 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Genau das von Reusch geschilderte Vorgehen habe ich als Schöffe bei einer Jugendkammer erlebt.

    Der Angeklagte (15 Jahre, mit einer Latte Vorstrafen, die er alle getrost ignorieren konnte) hatte den Fehler gemacht, den ersten Gerichtstermin zu schwänzen.

    Worauf er für den Folgetag polizeilich vorgeführt wurde – mit vorheriger Übernachtung in der Zelle.

    Ich gehe mal davon aus, daß das rechtmäßig war.

    Und es hat auf jeden Fall geholfen: Es hat dem Betreffenden zum ersten Mal im Leben vor Augen geführt, daß staatliche Regeln auch mit irgendwelchen praktischen Folgen verknüpft sein können.
    Sein Bewährungshelfer erzählte mir Monate später, seitdem würde er sich deutlich besser führen.

    Und wenn ich dann noch die Erfahrungen aus einer Reihe anderer Jugendprozesse dazunehme: Die Ausführungen des "Experten" Sonnen sind realitätsferner Unsinn – und nützen auch den Betroffenen letztlich überhaupt nichts.

  39. Orlov-Cesmenski meint: (8.5.2007 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @37 u. @38
    Ich bin nicht einverstanden. Genauso man kann als Rechtsbruch die Praxis anprängern, wenn ein geständiger Verbrecher weniger bestraft wird als seine Kameraden.
    Ich ja auch ein Rechtsbruch. Man hat das Recht dafür missbraucht sein Verrat an seine Freunde zu belohnen.
    Nicht wahr, Genossen?

  40. Uwe meint: (8.5.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Ein weiterer Ausriß aus dem zitierten Gespräch:

    "Reusch: Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten. Jeder Einzelne dieser ausländischen Täter hat in diesem Land nicht das Geringste verloren. Jeder, der sich in dieser Weise aufführt, verdient es, dieses Landes verwiesen zu werden. Hier sind die gesetzlichen und praktischen Möglichkeiten einfach erbärmlich gering. Unser Gesetz strotzt von Ausweisungsschutz über Ausweisungsschutz …

    Sonnen: … und das ist auch richtig so, Herr Reusch! Was soll denn der junge Türke, der hier straffällig geworden ist, in der Türkei? Er ist hier geboren, hier aufgewachsen. Er spricht gar kein Türkisch.

    Reusch: Die sprechen kein Türkisch, aber größtenteils auch kein Deutsch. Sie haben ein Vokabular von 500 Wörtern, weitgehend grammatikfrei. Aber in diesem Land regiert das liberale Bildungsbürgertum, das in anderen Gegenden wohnt und nichts davon mitbekommt. Diese Leute lehnen sich zurück, schwingen große Reden und erbringen keinerlei Integrationsleistungen, das überlässt man der Unterklasse."

    Nach langjährigem Aufenthalt in Köln, dem integrationspolitischen NRW-Äquivalent Berlins, sage ich: Reusch hat absolut recht.

  41. Martin_mb meint: (8.5.2007 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Was viele aus der Law-and-Order-Fraktion hier nicht zu kapieren scheinen: Welche Botschaft sendet man eigentlich an Jugendliche, wenn sich der Staat nicht an seine eigenen Gesetze hält?

    Damit bestärkt man doch wohl nur das, was diese jugendlichen Täter ohnehin schon glauben: Es kommt nur darauf an, der Stärkere zu sein, dann kann man tun und lassen, was man will.

    Wenn die Gesetze nicht taugen, dann müssen diese eben geändert werden, aber einfach mal zu machen, was ein kleiner Oberstaatsanwalt für richtig hält, das dürfte nicht wirklich zur Akzeptanz von Regeln und Gesetzen beitragen. Das der Mann dabei der Meinung ist, lediglich jeden Spielraum auszureizen, ist zweitrangig, ich quatsche ähnlichen Müll auch jedes Jahr gegenüber dem Finanzamt daher, habe deshalb aber noch lange nicht recht…

  42. HPH meint: (8.5.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Rauswerfen das ganze "orientalische " Gesindel. Deutscher Pass? Abnehmen!
    Aber leider sind das ja die, gottseidank dämlichen, Wähler der linken und grünen Faschisten! Und Stimmvieh nehmen die Banditen egal woher…

  43. Alp meint: (8.5.2007 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Ich zitiere mal aus der Kurzfassung des letzten Periodischen Sicherheitsberichtes, den ich beim BKA gefunden habe:

    "Es lassen sich gegenüber dem 1. PSB für Deutschland auf Ebene der polizeilichen Daten, also im Hellfeld, deutliche Rückgänge der von Kindern und Jugendlichen begangenen Eigentumsdelikte erkennen. Dies steht im Kontrast zu einem Anstieg der im Hellfeld durch die Polizei registrierten Gewaltkriminalität,
    die von jungen Menschen begangen wurde.
    Innerhalb der Kategorie der Gewaltkriminalität finden sich allerdings recht unterschiedliche Arten von Straftaten, für die sich divergente Trends identifizieren lassen. So gingen schwerwiegende Gewaltdelikte, z. B. Tötungen und Raubdelikte, im Hellfeld zurück. Anstiege finden sich hingegen für einfache und qualifizierte Körperverletzungen, die den größten Anteil an dem polizeilichen Summenschlüssel der Gewaltkriminalität haben. Weiter finden sich Zunahmen der registrierten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, hier in erster Linie wegen Besitz von Cannabis.
    Kontrastierungen der Polizei- und Justizstatistiken einerseits und der Befunde aus Dunkelfelderhebungen andererseits lassen insgesamt gesehen den Schluss zu, dass es in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre zu einer erhöhten Sichtbarkeit der Kriminalität junger Menschen gekommen ist. Den gestiegenen Zahlen polizeilich registrierter Fälle liegen keine realen Zunahmen zugrunde. Auch eine qualitative Verschärfung, im Sinne eines steigenden Schweregrades der Delikte, ist empirisch nicht
    festzustellen. So zeigen alle vorliegenden Dunkelfeldstudien Rückgänge der Gewalt junger Menschen. Dies bezieht sich sowohl auf die im schulischen Kontext begangenen Handlungen als auch auf Handlungen außerhalb der Schule. Daten der Versicherungswirtschaft bestätigen die entsprechenden
    Befunde von Dunkelfeldstudien."

    Irgendwie entsteht hier für mich ein Kontrast zwischen den Darstellungen des PSBs und einigen "Medienbrüllaffen". Eventuell werden hier lokale Probleme unzulässiger Weise verallgemeinert.
    Weiterhin missbillige ich auch Medienberichte, welche "die Jugend" als homogene Masse darstellt vor der man Angst haben muss, weil sie sich mit Dingen beschäftigen, die es in unserer Jugend noch nicht gab. Außerdem werden zu oft Einzelfälle oder Lokale gegebenheiten benutzt um dramatische Bilder zu zeichnen, die offenbar nichts mit der Realität zu tun haben.

    Hier wird nur mit gefühltem Wissen (a.k.a. Bauchgefühl) gehandelt, und gefühltes Wissen ist absolut nutzlos für Problembewältigung.

  44. Anonymous meint: (8.5.2007 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Die (m. E. berechtigte) Kritik an Reusch ist doch, dass er Jugendliche einsperrte, obwohl ihr Schuld im rechtsstaatlichen Sinne nicht bewiesen ist. Das hier von vielen gebrachte Argument, dass es einen sehr hohen erzieherischen Wert hat, wenn kriminelle Jugendlichen einen oder mehrere Tage "im Knast" verbringen, geht an dieser Kritik vorbei. Man kann mit dieser Argumentation nicht einfach einen rechtsstaatlichen Grundsatz, die Unschuldsvermutung, aushebeln! Damit das erzieherische Ziel also erreicht wird, müssen wir mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen. Dazu gehört also vor allem Dingen, dass Prozesse, gerade in so offensichtlich einfach liegenden Fällen (denn sonst würde der Staatsanwalt sich wohl kaum so sicher sein und aus erzieherischen Gründen Untersuchungshaft anordnen) viel schneller geführt werden, damit die Verurteilung und auch der Haftantritt zeitnah erfolgen kann. Eventuell sollte man auch darüber nachdenken, öfter kurze Freizeit- oder Wochenendarreste zu verhängen, wenn dies anscheinend sehr wirksam ist. Auf jeden Fall Jugendliche nicht das Objekt staatsanwaltschaftlicher Willkür werden!

  45. Helmut K. meint: (8.5.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Leider hat sich eben nicht Franz von Liszt mit seinem Zweckgedanken im Strafrecht durchgesetzt. Vielmehr ist Deutschland immer noch den Gedanken der Herrn Kant und Hegel verfallen. Das es sich nicht herumspricht, dass gewisse "kriminelle" Aktivitäten bei Jugendlichen schlicht ubiquitär sind, erstaunt mich nicht. Die Bild gibt alles, um diesen Eindruck gar nicht erst aufkommen zu lassen. Aber das niemand die Ursachen für die – in einigen Stadtvierteln zugegebenermaßen um sich greifende – auch unter Jugendlichen doch ungewöhnliche Kriminalität beseitigen mag und statt dessen auch noch ein hartes Durchgreifen befürwortet… Das erstaunt mich dann doch. Jedenfalls hier habe ich das nicht erwartet. Die Idee des "short sharp shocks" hat sich in den VSvA nicht bewährt, wieso sollte dies dann hier zum Erfolg führen?
    Und mit der Abschrekung ist das so eine Sache: Als man in England den Taschendieb noch hängte, war die Quote der Taschendiebstähle gerade bei der Hinrichtung sehr hoch…

  46. n.n. meint: (8.5.2007 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    tscha, für manche staatsanwälte würde sich zwischen der ganzen aktenklopperei auch mal ein blick ins gesetz empfehlen.

    erschütternd auch andere ansichten des mannes in anderen teilen des interviews. so lehnt er auf der einen seite zusätzliche betreuungmaßnahmen für problembezirke unter hinweis auf hohe kosten als unrealistisch ab, auf der anderen seite fordert er die (nicht gerade billige) sicherungsverwahrung für jugendliche.

    schon bitter, wenn man sieht für welch bescheiden qualifiziertes personal der staat meine steuergelder ausgibt.

  47. h.c. meint: (8.5.2007 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @1 (Anonymous)

    Lesen, Verstehen, Schreiben. Dann wären Sie wohl darauf gekommen, das es eben nicht um das von Ihnen genannte geht sondern einzig allein um den (doch diskussionswürdigen) Erziehungszweck.

    @4 (321)

    "Und natürlich wird U-Haft immer total korrekt gehandhabt …. Märchen konnte meine Oma besser erzählen."

    Meine auch, und meine kann nicht mal wirklich Märchen erzählen.

    @5 (Detlev T. )

    Mich wundert es nicht das viele Richter da mitmachen. Manche Tatverdächtigen mussten sich bis zum BVerfG durchklagen, die dann das oberste Landesgericht anwies über die Rechtmäßigkeit der U-Haft zu Haftantritt zu entscheiden. Erfolgreiche Klagen sind nicht selten, nur leider machen es viel zu wenige.

    @8 (SV)

    Und "nebenbei": Will man den Jugendlichen klar machen, das es richtig ist gegen Gesetze zu verstoßen? Etwas anderes macht man ja auch nicht. Da bringt man den Jugendlichen bei, das er alles machen darf, er muss nur der Stärkere sein und/oder sich nicht erwischen lassen.

    @9 (bo)

    "Und ehe Sie jetzt, wie der Elfenbeinturm-Professor im Spiegel-Interview einfach auf den Stammtisch hauen und mehr und bessere Haftplätze, mehr Sozialarbeiter, mehr Bedienstete und mehr Psychologen usw., usw. fordern:
    Natürlich sind Sie auch gerne zu Steuererhöhungen oder Kürzungen in anderen Bereichen (Kindergeld, Renten, Arbeitslosenunterstützung, BAFÖG vielleicht?) zwecks Gegenfinanzierung bereit, oder?"

    Ein paar unsinnige Dinge abschaffen, und nebenbei spart man in dem man später weniger Haftplätze braucht, und *peng* das ganze ist bezahlbar.

    @14 (akbwl)

    Ein altes arabisches Sprichwort sagt: "Mehr als ihren Vätern gleichen die Menschen ihrer Zeit." Da können die Eltern noch so ein "Donnerwetter" ablassen, auch ein Richter kann das machen – wenn ein Gleichaltriger (oder einer, der als Peergroupmitglied akzeptiert wird) auch nur ein Wort sagt hat das mehr Einfluß.

    @16 (Schweinchen Mohammed )

    Meinen Sie die Frage ernst?

    @17 (Fabio Gomez )

    Der starke OStA bricht das Gesetz. -> Wer stärker ist und in der entsprechende Rolle ist darf Gesetze brechen -> Wenn der Jugendliche in der Situation ist wird er Gesetze brechen. Obs das bringt? Ich bezweifel es.

    Und der Islam ist eine friedliche Religion, nur hat sie von ihrer Fortschrittlichkeit von vor 1000 Jahren nur noch sehr wenig über.

    @19 (Uwe)

    DAS ist natürlich auch eine richtige Frage…

    @22 (Alp)

    Passt zwar nicht ganz hier her… Aber: "Warum töten Menschen Menschen, um Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist ?"

    @24 (martin)

    "ein vorschlag: mal die PKS angucken, überraschendes ergebnis: auch deutsche jugendliche begehen straftaten. klingt komisch, ist aber so."

    Und wenn man die sozialen Hintergründe sowie die soziokulturellen Unterschiede beachtet ist der prozentuale Anteil wohl gleich. Die soziokulturellen Unterschiede RECHTFERTIGEN zwar keine Verbrechen, ERKLÄREN diese aber. "Ehrenmord" ist z.B. in einigen Teilen der Welt akzeptiert.

    "im übrigen: es sagt doch keiner, man soll die jungs straftaten begehen lassen, bis sie schwarz sind. NATÜRLICH sind alle hier anwesenden für bestrafung, nicht nur sie. ABER auch diese muß sich nun mal im rahmen des gesetzes halten."

    HELFENDE Bestrafung. Jemanden 5 Jahre einsperren und dann wieder auf die Menschheit loslassen hilft niemanden, vielmehr wird der Mensch noch gefährlicher.

    @26 (manni)

    Ist zwar meilenweit am Thema vorbei… ist ein 13jähriger in der 6. Klasse dann weniger schuldfähig? Faszinierend…

    @28 (Fabian Gomez)

    "Endlich wird mal thematisiert, dass die Jugendkriminalität anwächst, nur leider bezieht man das auf die gesamte Generation.
    Seriös wäre, die Statistik einmal neutral und sachlich zu analysieren und daraus Folgen abzuleiten. Die Gewaltkriminalität (Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung) geht nunmal zu sehr hohen Anteilen auf das Konto unserer muslimischen “Freunde”."

    Na dann analysieren wir mal:

    Deutsch/Ausländer

    1. Vorurteile in Bezug auf Anzeigeverhalten
    Muslimische Männer werden bewußt oder unterbewußt stärker "beäugt" als nicht-muslimische. Vor allem gegen strenger muslimische Familien – wo z.B. das Tragen des Kopftuches von Außenstehenden als Zeichen der Unterdrückung empfunden werden kann ist das Anzeigeverhalten vermutlich höher, in berechtigten wie in unberechtigten Fällen.

    2. Sozialer Status
    Personen mit einer gewissen Grundagression können unter bestimmten Umständen stärker (sexuell) agressiv werden, beispielsweise bei sozialen Problemen. Dort sind Moslems und Deutsche nicht anders, nur sind Ausländer öfter in der Situation, beispielsweise auch durch Ausgrenzung aus dem sozialen Umfeld.

    3. Soziokultureller Unterschied
    Wie oben erwähnt keine Rechtfertigung: Gewisse, in anderen Ländern moralisch nicht zu beanstandene Handlungen könn(t)en in Deutschland als sexuelle Agression verstanden werden. Die Ausländer tun dann nichts "Böses" sondern (für ihre Kultur) etwas "normales".

    4. Wiederholungstaten innerhalb von Europa
    Kriminelle Autoschieber kommen beispielsweise oft aus Osteuropa. Diese begehen dann mehrere Straftaten. Da Deutschland sehr zentral liegt, außerdem an der Grenze zu Osteuropa, ist es hervorragend als Zwischenstation gedacht.

    5. "Nicht-deutsche" Straftaten
    Gewisse Straftaten wie Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen können nur von Ausländern begangen werden.

    Heute/Früher

    Gehen wir wieder nach PKS:

    Straftaten 1995:
    Kinder (unter 14) -> 116.619; 5,5%
    Jugendliche (14-17) -> 254.329, 12,0%
    Heranwachsende (18-20) -> 578.084, 27,3%
    Junge Erwachsene (21-24) -> 255.483 12,1%

    Straftaten 2005:
    Kinder (unter 14) -> 103.124; 4,5%
    Jugendliche (14-17) -> 284.450; 12,3%
    Heranwachsende (18-20) -> 635.024; 27,5%
    Junge Erwachsene (21-24) -> 284.881 12,3%

    Bei den Kindern ist die Rate also leicht gesunken, bei den Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ist die Zahl leicht/non-signifikant gestiegen. Würden wir 2005 im Gegensatz zu 1999 betrachten wäre die Gesamtkriminalität unter diesen Gruppen ZURÜCKGEGANGEN.

    Die Kriminalität unter Kindern/Jugendlichen ist also nicht gestiegen. Betrachten wir das ganze weiter:

    Straftaten gegen das Leben:

    Straftaten 1995:
    Kinder (unter 14) -> 17; 0,3%
    Jugendliche (14-17) -> 272; 5,0%
    Heranwachsende (18-20) -> 480; 8,8%
    Junge Erwachsene (21-24) -> 733; 13,4%

    Straftaten 2005:
    Kinder (unter 14) -> 13; 0,3%
    Jugendliche (14-17) -> 195; 4,9%
    Heranwachsende (18-20) -> 299; 7,5
    Junge Erwachsene (21-24) -> 400; 10,0%

    Bei Heranwachsenden und junge Erwachsenen also gesunken.

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung:

    Straftaten 1995:
    Kinder (unter 14) -> 484; 1,9%
    Jugendliche (14-17) -> 1.864; 7,1%
    Heranwachsende (18-20) -> 1.641; 6,3%
    Junge Erwachsene (21-24) -> 2.570; 9,8%

    Straftaten 2005:
    Kinder (unter 14) -> 907; 2,4%
    Jugendliche (14-17) -> 3.835; 10,0%
    Heranwachsende (18-20) -> 2.635; 6,9%
    Junge Erwachsene (21-24) -> 3.448; 9,0%

    Erklärung: Das Anzeigeverhalten hat sich durch "Aufklärungsarbeit" geändert, was sich u.a. dadurch äußert das vor allem Delikte im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern gestiegen ist. Die Zahl der falschen Anzeigen hat sich extrem erhöht. Zieht man diese ab ergibt sich dennoch ein Anstieg, der auf generelle sexuelle Agression und Unterdrückung zurückzuführen ist. Hier gibt es also wirklich einen Anstieg, nicht aber so extrem wie uns die Presse (und gewisse "Fachleute" gerne suggerieren wollen).

    Bei Kindern ist beim Tatbestand sexueller Missbrauch von Kindern der Anteil von 4,4 auf 7,7% gestiegen, unter Jugendlichen von 10,9 auf 19,7%. Bei der Verbreitung von jeglicher Art von Pornographie oder illegale Pornographie ist die Anzahl vor allem durch das Internet angeschwellt (Kinder: 0,0->0,7%; Jugendliche 0,6->6,9%; Heranwachsende 1,5->5,3%, junge Erwachsene 5,7 – > 9,4%).

    Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

    Straftaten 1995:
    Kinder (unter 14) -> 11.764; 3,0%
    Jugendliche (14-17) -> 48.416; 12,3%
    Heranwachsende (18-20) -> 40.851; 10,3%
    Junge Erwachsene (21-24) -> 46.882; 11,9%

    Straftaten 2005:
    Kinder (unter 14) -> 20.861; 3,5%
    Jugendliche (14-17) -> 79.501; 13,4%
    Heranwachsende (18-20) -> 67.522; 11,4 %
    Junge Erwachsene (21-24) -> 71.116; 12,0 %

    Also einen leichter Anstieg.

    Kürzen wir das ganze etwas ab und sagen zu dem von dir angesprochenen:

    Sexualdelikte: erklärbar zugenommen
    Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff: Bis 1999 gestiegen, danach wieder auf das Niveau von 1995 gesunken
    Körperverletzung: Relativ stark zugenommen. Erklärung: Stärkeres Anzeigeverhalten, z.B. bei Schulhofauseinandersetzungen. Als ich noch zur Schule ging wurde kaum mal die Polizei gerufen, heute ist das viel öfters der Fall.

    Dürfte wohl genug analysiert sein.

    @29 (analyser)

    "Herr Sonnen setzt Gewalt gegen Unschuldige mit der strafrechtlichen Konsequenz dieser Gewalt gleich, die er ebenfalls Gewalt nennt, legale Gewalt."

    Falsch: Es ist dann ein UNGERECHTFERTIGTES Mittel. Jemanden ohne rechtliche Grundlage wegzusperren IST Gewalt.

    "Auch diesen Einwand halte ich für erstaunlich, wo Reusch doch betont, dass die Sicherheitsverwahrung für Extremfälle, die sich eben nicht mehr vom “Erziehungsgedanken” und “Streetworking” beeindrucken lassen, gedacht ist. Dass es solche Fälle gibt, zeigen die Beispiele “Mehmet” und “Craskid Dennis” zuhauf, sowie die lange Liste der Berliner Intensivtäter. Es ist ein Hohn, dass man mit über 20 Straftaten noch frei herumlaufen darf, obwohl man nachweislich eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellt. Letztendlich machen sich Beschwichtiger dieser Zustände an weiteren Opfern mitschuldig."

    So wie die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung nur für Extremfälle angewandt wird? Ich lach mich schlapp! Es wird Zeit das das BVerfG das Mittel in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig ansieht.

    "Jedenfalls ist das Prinzip schlüssig und natürlich, Gäste, die sich in einem Gastland danebenbenehmen, wieder zu verabschieden, das gilt für Jugendliche zwar immer nur eingeschränkt, aber 1. tragen auch Eltern eine Verantwortung, wenn 14jährige wöchentlich polizeiauffällig werden. Und 2. endet die Gewaltbereitschaft eben nicht automatisch mit 18 – Migration ist keine Einbahnstraße und sie sollte es erst Recht nicht zu Lasten der Einheimischen sein."

    Wir können aber nicht bei deutschen Jugendlichen den Erziehungsgedanken als das größte hervorstellen, und gleichzeitig ausländische Jugendliche einfach ausweisen. Auch bei ausländischen Jugendlichen muss der Erziehungsgedanke das nonplusultra sein. Oder sind ausländische Jugendliche nicht lernfähig? Wer sie so behandelt wird auch genau das erreichen.

    @30 (HPH )

    Ähmmmmm…
    Hier darf echt jeder schreiben.

    @34 (Ralf G. )

    Richtig.

    @43 (Alp)

    Noch richtiger. KV-Delikte sind abgenommen, werden aber inzwischen eher angezeigt = höhere Anzeigeraten.

    Irgendwas wollt ich noch sagen, ich habs aber vergessen. *lol*

  48. Helmut K. meint: (8.5.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Danke h.c.!

  49. Analyser meint: (8.5.2007 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    @h.c.:

    "Falsch: Es ist dann ein UNGERECHTFERTIGTES Mittel. Jemanden ohne rechtliche Grundlage wegzusperren IST Gewalt."

    Herr Sonnen spricht nicht von "dann". Er hat mit "legaler Gewalt" allgemein jede Haft genannt, die auf jugendliche Gewalt folgt, und diese nicht auf U-Haft eingegrenzt. Das soll heißen: Im Extremfall will er einen jungen Seriengewalttäter lieber in Freiheit leben lassen, als ihn einzusperren, weil er letzteres ebenso als Gewalt bezeichnet. Das ist pervers, zynisch und führt zu einer Korrosion des Vertrauens in den Rechtsstaat.

    Zum Erziehungsgedanken: Das nonplusultra sollte das gesellschaftliche Wohl sein. Und dazu gehört auch, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Wenn ich mich in einem fremden Land niederlasse, würde ich auch sofort akzeptieren, dass ich dort eine Art Probezeit zu absolvieren habe. Dies erhöht den Anreiz, sich regelkonform zu verhalten. Dass gutmenschelnde Zauderer aus dem linken politischen Lager hier ideologische Hemmschwellen haben (Ausländertümelei), ist nachzuvollziehen, aber wenig hilfreich.

    Zum Einwand gegen Fabien wegen Migrantenkriminalität: Eine Sonderauswertung der bayrischen PKS hat ergeben, dass Ausländer auch nach Kontrolle von Verzerrungsfaktoren wie Alter, Geschlecht, Wohnsitz etc. um das 1,9fach mehr belastet sind als Deutsche. Die Anzeigenbereitschaft ist zudem gerade in muslimisch geprägten Stadtteilen deutscher Großstädte niedrig, da hier teilweise eine Paralleljustiz und Familienschlichtung entsteht, so dass viele Straftaten aus diesen Milleus gar nicht in den Statistiken auftauchen. Zudem verzerrt der steigende Anteil eingebürgerter Migranten die Statistik zuungunsten der Deutschern. Zur Verbesserung der Aussagekraft und besseren analytischen Verarbeitung der PKS fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter inzwischen, den Migrationshintergrund deutscher Tatverdächtiger in der PKS festzuhalten.

  50. TK meint: (8.5.2007 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Sie irren sich: Die rechtsprechung sieht es als verhältnismäßig an, mit der Untersuchungshaft bei Jugendlichen auch Erziehungszwecke zu verfolgen. So schon OLG Stuttgart, NJW 1974, 759; OLG Düsseldorf MDR 1987, 76. Diese Urteile dürften zwischenzeitlich bekannt sein.

  51. Gerhard meint: (8.5.2007 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Wann legt man solchen Rechtsverdrehern endlich das Handwerk?

  52. Tommie meint: (8.5.2007 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    erstaunlich.

    da nimmt man mal ganz locker hin, dass wiederholungsgefahr bei unter 16-jährigen kein haftgrund ist.

    warum eigentlich nicht?

    nur weil vor vielen jahren noch keine muslimisch-sozialisierten, rassistisch-aggressiv vorgehenden seriengewalttäter deutsche städte in no-go-areas für deutsche verwandelt haben und man tatsächlich mit REsozialsierung noch etwas erreichen konnte.

    es muss IMMER der schutz der allgemeinheit und die verhinderung weitere opfer priorität vor der nicht-belästigung von seriengewalttätern mit haftzeiten haben!

    was dieser realitätresistente 68er-kaderideologe im spiegel zum besten gegeben hat, ist unerträglich und demonstriert nur die verachtung, die er gegenüber dieser gesellschaft hegt.

    ich finde es bewunderswert, dass leute wie herr reusch die probleme bei namen nennt und versucht, die völlig unpraktikablen strafbarrieren aus alten zeiten trickreich zu umschiffen.

    wer sich hier noch gegen haftstrafen für 14-jährige seriengewalttäter ausspricht, hat wirklich den schuss nicht gehört!

  53. Uwe meint: (8.5.2007 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Ich hab's ja gewöhnlich nicht so mit der abkürzungsgeschwängerten Terminologie aus Chat&Co, aber, Tommie: FULL ACK.

  54. Icke meint: (8.5.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    @49
    "Zum Erziehungsgedanken: Das nonplusultra sollte das gesellschaftliche Wohl sein. Und dazu gehört auch, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Wenn ich mich in einem fremden Land niederlasse, würde ich auch sofort akzeptieren, dass ich dort eine Art Probezeit zu absolvieren habe."

    Und wie lange soll die Probezeit sein? 18 Jahre oder länger?
    Die Leute jedenfalls, die hier geboren sind sollten sie wenn sie laufen können jedenfalls hinnter sich gebracht haben.

    Und das Prblem, wenn ich einfach nur "deutsch2und "nichtdeutsch" vergleiche ist, das ich Äpfel mit Birnen vergleiche. Ein 80jähriger Deutscher hat ein andere Wahrscheinlihckeit als Täter aufzutauchen als ein 17jähriger Hauptschüler. Und ja: Kriminalität hat statistisch gesehen sehr viel mit Bevölkerungsschicht zu tun. Und es ist eine Schande, das der Bildungsstand der Kinder in Deutschland besonders eng mit dem Bildungsniveau der Eltern zu tun hat. Es gibt genügend Länder, wo es nicht so extrem ist. Dazu war ja die Pisa-Studie gut. Die natürlich nicht dazu geführt hat, das die Kultusminister der verschiendenen Länder sich auch nur irgendwie auf vernünftige Maßnahmen einigen können.

    Und ja – Bildung hat auch etwas mit Kriminalität zu tun. Und wenn türkischstämmige Menschen in Deutschland ein höheres Risiko haben die Schule ohne Abschluß zu verlassen hat ein entsprechende höhere Kriminalitätsrate nicht unbedingt etwas mit einer "natürlichen Veranlagung" zu tun.
    Und nein – schlechtere Schulabschlüße halte ich auch nicht für naturgegeben. Ich persönlich halte es für eine Art "self fulling prohecy". Und natürlich haben die Eltern auch etwas damit zu tun. Nur dachte ich, in Deutschland hätten wir keien Sippenhaft mehr.

    Ach ja – ich bin auch Ausländer, obwohl ich hier geboren bin…

  55. h.c. meint: (8.5.2007 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @48 (Helmut K.)

    Bitte.

    @49 (Analyser)

    Sie wissen also, was er meint. Was macht Sie denn in Ihrer Interpretation so sicher, außer das Sie dies gerne interpretieren W O L L E N?

    Und eine Sonderauswertung aus Bayern… ähm ja.

    @52 (Tommie)

    Und dann? Kommt er als 16jähriger raus und macht lustig weiter, nur diesmal lässt er sich nicht erwischen. Für Extremfälle sollte und GIBT es entsprechend lange Haftstrafen und Möglichkeiten, die müssen auch angewandt werden wenn es nötig ist. Diese "Sperrt-sie-ein-und-sie-bessern.sich"-Mentalität ist nicht nur falsch, sie hilft der Gesellschaft auch nur für die Zeit der Haftstrafe.

  56. Aussenminister_Fischer meint: (8.5.2007 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Der Oberstaatsanwalt betont doch, im rechtlichen Rahmen zu bleiben. Wo ist das Problem ? Wenn Gesetze und Verordnungen keinen Interpretationsspielraum liessen, stünden in jeder juristischen Fakultät 50 Tonnen weniger Papier.

    Der Mann stößt immerhin eine Diskussion an und weist darauf hin, dass wir der Wirklichkeit in vielen deutschen Städten nicht mehr mit den üblichen Methoden beikommen. Es ist leicht, auf das Rechtverständnis von Herrn Reusch zu schimpfen, wenn man selbst keinen besseren Vorschlag hat, als: Dann lasst halt alles laufen wie es ist. Ich kann auch diese Haltung nicht nachvollziehen, dass man immer nur bemüht ist, irgendwelches Fehlverhalten der staatlichen Organe ausmachen zu wollen. Das ist das gleiche billige Klischeedenken, wie es umgekehrt gerne den Trägern politischer Mandate oder auch dem "normalen" Bürger, der durchaus mal politisch unkorrekte Statements von sich gibt, vorgeworfen wird. Demokratie funktioniert weder auf die eine noch auf die andere Art, sondern indem Verantwortung übernommen wird und Kompromisse eingenommen werden. Wer immer noch irgendwelchen absoluten Freiheitsutopien nachhängt, kann das gerne bei sich zu Hause so halten. Dieses Land teilt er aber mit Menschen wie mir und ich finde den Herrn Reusch klasse (also in seiner Berufsauffassung, ansonsten kenne ich ihn nicht).

  57. Fabio Gomez meint: (8.5.2007 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    @47: "1. Vorurteile in Bezug auf Anzeigeverhalten
    Muslimische Männer werden bewußt oder unterbewußt stärker “beäugt” als nicht-muslimische. Vor allem gegen strenger muslimische Familien – wo z.B. das Tragen des Kopftuches von Außenstehenden als Zeichen der Unterdrückung empfunden werden kann ist das Anzeigeverhalten vermutlich höher, in berechtigten wie in unberechtigten Fällen."

    Genau, das hat man ja im Fall Erymas M. gesehen. Hier fühlte sich der Generlbundesanwalt genötigt die Sacher"persönlich in die Hand zu nehmen". Die Sicherheit Deutschlands stand auf dem Spiel. Deutschland einig Naziland.

    Sachlich (und zeitversetzt) betrachtet fällt die ganze Anklage in sich zusammen, Erymas M. hat den Streit begonnen und kann sich jetzt angeblich an nichts mehr erinnern. Die Täter haben bis heute die Freiheit nicht gesehen, obschon die Schuld nicht mal bewiesen ist.

    Nehmen wir den Fall in Köln (Ehrenfeld). Ein Familienvater wird vor den Augen seiner Kinder von einer Moslemgang ins Koma geprügelt, in dem er noch heute liegt. Seine Mittäter kamen nach wenigen tagen auf freien Fuß. Der Haupttäter durfte bei Kaffee und Kuchen eine nette psyschologisch In-sich-Kehrung im Grünen besuchen. Soviel zu Ihrer 100% hinkenden Argumentation.

    Seien Sie doch ehrlich:

    Wenn in Deutschland Ali Herrmann schlägt interessiert das doch keine Sau.

    Umgekehrt ist Rassismus im Spiel und das Mediengeschrei um die ganze Welt zu hören.

    Also hier die Bitte: Nicht die Wahrheiten einfach umkehren.

  58. Fabio Gomez meint: (8.5.2007 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @47: "5. “Nicht-deutsche” Straftaten
    Gewisse Straftaten wie Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen können nur von Ausländern begangen werden."

    Selten etwas fadenscheinigeres gehört. Leider kenne ich dieses Pseudoargument nur zu gut.

    Dann fahren wir fort bei den Neonazis:
    Ihrer Argumentation folgend müsste man alle Delikte abziehen, die einen nationalsozialistischen bzw. rechtsextremen Hintergrund haben.

    Oder von allen Arbeitgebern Delikte, die sich gegen die Arbeitsgesetzgebung richten.

    Das ergibt doch keinen Sinn!

  59. h.c. meint: (8.5.2007 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    @56 (Aussenminister_Fischer)

    "Der Oberstaatsanwalt betont doch, im rechtlichen Rahmen zu bleiben. Wo ist das Problem ?"

    Meinen Sie, der OStA gibt zu das er gesetzwidrig handelt???

    "Der Mann stößt immerhin eine Diskussion an und weist darauf hin, dass wir der Wirklichkeit in vielen deutschen Städten nicht mehr mit den üblichen Methoden beikommen."

    Wir haben eine Gewaltenteilung, da hat weder ein Innenminister (liebe Grüße an Hövelmann) noch irgendein dahergelaufener OStA einzumischen. Er wird ja wohl wissen wo der Bundestag steht, an den kann er sich wenden.

    "Es ist leicht, auf das Rechtverständnis von Herrn Reusch zu schimpfen, wenn man selbst keinen besseren Vorschlag hat, als: Dann lasst halt alles laufen wie es ist. Ich kann auch diese Haltung nicht nachvollziehen, dass man immer nur bemüht ist, irgendwelches Fehlverhalten der staatlichen Organe ausmachen zu wollen."

    Ich habe einen Vorschlag: Gesetzmäßiges Handeln vorleben! Die BEKANNTEN Defizite im (Jugend)strafvollzug angreifen, mehr Personal einstellen, fachlich qualifizierte Leute einstellen und passende Präventionskonzepte entwickeln.

    @57 (Fabio Gomez)

    "Wenn in Deutschland Ali Herrmann schlägt interessiert das doch keine Sau."

    ANZEIGEN tun Menschen, nicht die Strafverfolgungsbehörden. Wenn die Strafverfolgungsbehörden aus welchen Gründen nicht wirklich tätig werden MUSS die Anzeige trotzdem aufgenommen werden.

  60. gorgol meint: (8.5.2007 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    Keine Ahnung was meine Vorredner geschrieben haben – meine Meinung dazu: Der Staatsanwalt sollte mal erzogen werden!

  61. MarkH meint: (8.5.2007 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    Ich find's gut, dass Herr Reusch die Probleme beim Namen nennt und im Rahmen der Möglichkeiten handelt um die Kriminalität einzudämmen. Wenn der Rahmen der Abschreckung nicht reicht, sollte er ausgedehnt werden.

    Mein persönliches Sicherheitsbedürfnis wird durch diese Intensivstraftäter eingeschränkt. Mich interessiert nicht, ob diese eine verkorkste Kindheit hatten oder einer verkorksten Religion anhängen. Wenn U-Haft abschreckend auf die Verbrecher wirkt, bitte mehr davon!

  62. Jan meint: (8.5.2007 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Da der Rechtsstaat überall abgebaut wird, darf dies meiner Meinung nach auch Ali (15) Beruf: Klaukid und "IchmachdichMesser" aus Berlin spüren. @57: Absolut richtig: Erwänenswert wäre noch, dass sich die Medien mittlerweile den Fall Erymas M. totschweigen wohingegen sie zu Beginn schon Richter spielten. Von der Sache des Familienvaters in Köln hab ich auch nichtsmehr gehört. Naja die Medien dort müssen sich ja darauf konzentrieren, dass Bürgerbegehren von pro-koeln abzuwehren ;-)

  63. berliner (Link) meint: (8.5.2007 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    @udo vetter

    Herr Vetter? Hallo?

    Wenn ich einige der obigen Kommentare lese, wird mir leicht schlecht. Welchen Sinn macht es, in dieser angestoßenen Diskussion mit dem Finger auf die "orientalischen Freunde" zu zeigen? Klar, ist nicht alles dufte hier in Berlin. Klar gibt es Intensivstraftäter, Räuber, Ehrenmörder, Taschendiebe, Hütchenspieler, osteuropäische Autoschieber, rumänische Zuhälter, albanische Frauenhändler,afrikanische Drogendealer und sogar noch vereinzelt vietnamesische Zigarettneschmuggler.

    Gibt es.

    Und?

    Klar ist auch, dass jeder der das Gesetz bricht, damit rechnen kann und auch muss, von einem unabhängigen Gericht! bestraft zu werden. Und deswegen ist es genauso erforderlich, dass es so Leute wie Herrn Vetter oder.. von mir aus.. auch die ganzen, vielen, anderen Strafverteidiger, zu denen ich mich auch zähle, geben muss. Denn von dem Gedanken, Strafverfolgung sei unfehlbar und träfe immer die Richtigen – und dass frecherweise, leider immer zu lasch -, sollte man sich verabschieden. In der echten Realität(aus der Sicht eines denkenden und fühlenden MENSCHEN) sieht es manchmal anders aus. Es gibt tatsächlich immer wiederkehrende Fehlvorstellungen über die eigenen polizeilichen Befugnisse im schmerzhaftem Umgang mit Mitmenschen. Und sowas wünsche ich keinem der hier mitlesenden an den Hals.

    Wenn nur einige der, so umfassend wissend und statistik bestätigten Kommentatoren mit ihrer "Überfremdungs- und Moslemfurcht" mal ihren Horizont erweitern würden und nach Neukölln kommen würden, könnten sie sich ein eigenes Bild machen und müssten nicht immer und überall den gleichen rheotrischen Ausgrenzungsbrei bringen.

  64. medienblogger (Link) meint: (9.5.2007 um 00:23) AntwortenReply to this comment

    Ich musste heute auch staunen, als ich das Interview gelesen habe. Wirklich ganz krass, was Reusch da erzählt. Hatte mich schon gewundert, dass niemand dazu gebloggt hat und hab selber was dazu geschrieben, allerdings zu einem anderen Punkt des Interviews. Finde es aber gut, dass es auch hier bei lawblog thematisiert wird. Man sieht, dass es einige Diskussionen auslöst. Das hatte ich mir schon gedacht.

  65. Jens Müller meint: (9.5.2007 um 00:38) AntwortenReply to this comment

    Danke für den Hinweis. Werde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herrn einreichen … Das ist zwar form-, frist- und fruchtlos, macht (hoffentlich auch ihm) aber wenigstens Arbeit.

  66. Analyser meint: (9.5.2007 um 03:20) AntwortenReply to this comment

    @h.c.: Was anderes außer "ähm ja" fällt Ihnen also nicht mehr ein, wenn ich auf eine Sonderauswertung der bayrischen PKS hinweise, die die durchschnittliche Mehrbelastung der Ausländer mit Kriminalität belegt? Dann kann ich ja davon ausgehen, dass sie aufhören, mit der bloßen Nennung der Verzerrungsfaktoren die Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung vollständig nivilieren zu wollen, um unbedarfte Leser aufs Glatteis zu führen.

    Es gibt übrigens auch eine Baden-Württembergische Studie, die mit einer Kontrolle der Verzerrungsfaktoren zu dem Ergebnis kam, dass ausländische Kinder und Jugendliche um das 3-fache mit Gewaltkriminalität gegenüber gleichaltrigen Deutschen belastet sind.

    Beides nachzulesen in praeventionstag.de/conten...teien/Gutachten_8_DPT.pdf

    Im Übrigen verstehe ich Herrn Sonnen aus dem Interview so, wier er sich äußert. Und da steht nun mal "Haft" und "legale Gewalt", was er gleichsetzt.

  67. Lurker meint: (9.5.2007 um 08:32) AntwortenReply to this comment

    Schön v.a.:

    Die Untersuchungshaft hat ja selbst gar keinen Bestrafungszweck, sollte sich also eigentlich möglichst wenig vom sonstigen Alltag der Verdächtigen unterscheiden. Alle Freiheitsbeeinträchtigungen, die mit dem Haftzweck nicht zwingend verbunden sind, haben daher zu unterbleiben…

    Dementsprechend sollte U-Haft eigentlich gar nicht *geeignet* sein, irgendwen zu erziehen – wenn doch, dann liegt der Fehler bereits in ihrer grundsätzlichen Konzeption. Daß ein Richter bzw. StA sie dann noch völlig zweck- und rechtswidrig ("wir nutzen alle Spielräume aus" – guter Mann, wir reden hier von einem Ermessensfehlgebrauch durch Einstellung sachfremder Motive. Natürlich ist das rechtswidrig…), ist allerdings die Spitze des Eisbergs.

  68. h.c. meint: (9.5.2007 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    @61 (MarkH)

    "Ich find’s gut, dass Herr Reusch die Probleme beim Namen nennt und im Rahmen der Möglichkeiten handelt um die Kriminalität einzudämmen. Wenn der Rahmen der Abschreckung nicht reicht, sollte er ausgedehnt werden."

    Das ist aber nicht die Aufgabe eines OStA, sonst könnten wir den ganzen Mist von wegen Gewaltenteilung gleich ganz abschaffen!

    "Mein persönliches Sicherheitsbedürfnis wird durch diese Intensivstraftäter eingeschränkt. Mich interessiert nicht, ob diese eine verkorkste Kindheit hatten oder einer verkorksten Religion anhängen. Wenn U-Haft abschreckend auf die Verbrecher wirkt, bitte mehr davon!"

    Hatten Sie vor 5 Jahren auch schon solche große Angst?

    Die Gefahr durch ein Tötungsdelikt oder gar einen Terroranschlag ums Leben zu kommen ist zusammen übrigens NIEDRIGER als die Gefahr durch einen Autounfall, Zigaretten oder Alkohol zu sterben. Haben Sie davor auch panische Angst?

    @63 (berliner)

    "Wenn nur einige der, so umfassend wissend und statistik bestätigten Kommentatoren mit ihrer “Überfremdungs- und Moslemfurcht” mal ihren Horizont erweitern würden und nach Neukölln kommen würden, könnten sie sich ein eigenes Bild machen und müssten nicht immer und überall den gleichen rheotrischen Ausgrenzungsbrei bringen."

    Die meisten Moslems die ich kenne sind friedlich und begehen nie eine Straftat, selbst wenn SIE selber ständig Opfer irgendwelchem rechtsgesinntem Fantatismus werden.

    @66 (Analyser)

    Mir fällt da sehr wohl etwas ein: Traue niemals einer Ein-Satz-Zusammenfassung aus einer bayrischen Sonderauswertung, ich weiß ja nicht mal welche Verzerrungsfaktoren überhaupt beachtet wurden und welche nicht. Es gibt ganz einfach einen Haufen von Studien, die mit methodischen Fehlern so verfälscht werden das sie nicht das Papier wert sind auf das sie stehen. Und das nun unbedingt diese Studien aus dem Süden Deutschlands kommen…
    Außerdem habe ich nirgends etwas von "vollständig" erzählt.

    "Beides nachzulesen in praeventionstag.de/conten…teien/Gutachten_8_DPT.pdf"

    Habe ich überflogen: Keine Zahlen/Schätzungen. Viele unbeachtete Verzerrungsfaktoren.

    "Abweichende Sozialstruktur
    Neben alters- und geschlechtsbezogenen Besonderheiten ist die von der deutschen
    Bevölkerung abweichende Sozia lstruktur zu berücksichtigen.95 Ausländer weisen in der
    Sozialstruktur gehäuft Faktoren auf, die mit Kriminalität im Zusammenhang stehen und damit
    auch zu einer häufigeren Registrierung führen: Sie leben häufiger in Großstädten, in denen
    Kriminalitätsbelastungen allgemein höher sind, gehören häufiger unteren Einkommens- und
    Bildungsschichten an und sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, womit sich insgesamt
    das kriminelle Risiko erhöht.96"

    Vergessen wird hier das es bei der "abweichenden Sozialstruktur" noch die nicht oder kaum Integrierung dazu kommt. Wer ständig mit einem kritischem Auge beäugt wird wird eher kriminell. Während deutsche (kriminelle) Jugendliche als Erwachsene eine Arbeit aufnehmen und damit ein großes und meist non-kriminelles soziales Umfeld angehören kommt es zu keiner kriminellen Gruppenpolarisierung, so das der durchschnittliche deutsche Jungkriminelle später ein ganz normales soziales Umfeld hat und nicht wieder auftaucht. Bei ausländischen Jugendlichen ist nicht nur die Gefahr größer, keine Arbeit zu finden. Auch das soziale Umfeld ändert sich nicht. Der Peergroup-Einfluß, wo man "cool" sein will (und damit denkt, man müsse Straftaten begehen – so wie es die meisten Jugendlichen mit Zigaretten und Alkohol tun und dabei den Konsum der Peergroup DEUTLICH überschätzen) bleibt genauso bestehen wie die "interne" Gruppenradikalisierung (bzw. -polarisierung), die in der deindividuativen Gruppensituation ("Es machen ja viele mit, ich bin daher nicht so schuldig") zu schwerkriminellen Banden führt. All das wurde m.E. nicht korrekt beachtet (was ich den dortigen Zusammenfassungen auf die Schnelle entnehmen kann). Würde man das ganze beachten würde der Anteil ausländischer Straftäter immer noch etwas höher sein, was auf soziokulturelle Unterschiede zurückzuführen ist. "Ehrenmorde" sind halt etwas ganz "normales". Bei der Integration muss sich hier zumindest die handelnde Moral der entsprechenden Ausländer ändern, dazu sind diese aber (bei einer entsprechenden Integration, nicht Assimilation) primär selber verantwortlich.

    Zusammenfassend kann man sagen: Ausländische Jugendliche finden sich stärker im kaum zu durchbrechenden Teufelskreis wie deutsche Jugendliche. Würden deutsche Jugendliche im selben kaum zu durchbrechenden Teufelskreis sein würden sie in selbem Maße kriminell.

  69. h.c. meint: (9.5.2007 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    "Während deutsche (kriminelle) Jugendliche als Erwachsene eine Arbeit aufnehmen und damit ein großes und meist non-kriminelles soziales Umfeld angehören kommt es zu keiner kriminellen Gruppenpolarisierung, so das der durchschnittliche deutsche Jungkriminelle später ein ganz normales soziales Umfeld hat und nicht wieder auftaucht. "

    Ich wollte eigentlich schreiben:

    "Während deutsche (kriminelle) Jugendliche als Erwachsene eine Arbeit aufnehmen und damit einem größerem und meist non-kriminellem sozialem Umfeld angehören kommt es zu keiner kriminellen Gruppenpolarisierung, so das der durchschnittliche deutsche Jungkriminelle später ein ganz normales Leben führt und nicht wieder in der Kriminalstatistik auftaucht.

  70. Fabio Gomez meint: (9.5.2007 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    "Die meisten Moslems die ich kenne sind friedlich und begehen nie eine Straftat, selbst wenn SIE selber ständig Opfer irgendwelchem rechtsgesinntem Fantatismus werden."

    Bitte aufhören, sonst fang` ich an zu heulen. Rechtsgesinnter Fanatismus ihrer eigenen Faschoreligion vielleicht.
    Sorry, aber rechte Gewalt gegenüber Ausländern habe ich in Berlin noch nie gesehen, umgekehrt funktionsbedinngt leider schon oft. Und ich wohne dort seit 35 Jahren. Soviel zur Realität!

  71. Jan meint: (9.5.2007 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    @62:

    Wenn Du schon solche Scheiße schreibst, schreib wenigstens nicht unter meinem Namen. Danke.

  72. Martin meint: (9.5.2007 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    > Mit solchen Statements tut der Mann dem Rechtsstaat
    > jedenfalls keinen Gefallen.

    Ich finde sehr gut, was der Staatsanwalt macht. Vielleicht ist es nicht ganz "Gesetz" (Tat- und Auslegungsfrage im Einzelfall!), meines Erachtens ist es aber "Recht" (… kleine Anspielung auf Art. 20 III GG).

    Kampf den Gutmenschen!

  73. Lurker meint: (9.5.2007 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @72:

    Nein, es ist auch kein Recht.

    Nulla poena sine lege bzw. der Vorbehalt des Gesetzes gelten als rechtsstaatliche Grundsätze weit mehr als das einfache Gesetzesrecht, von dem ich möglicherweise (!) unter Berufung auf "Recht" iSv. Art. 20 III GG abweichen kann. Mal ganz zu schweigen vom Demokratieprinzip (Wesentlichkeitslehre), der Gewaltenteilung und vielen Dingen mehr…

  74. -stm (Link) meint: (9.5.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Was meint der Herr OStA eigentlich mit folgendem?

    "Es gibt nun mal Extremfälle, die sind nicht beeinflussbar, die sind brandgefährlich für ihre Mitmenschen. Solange uns nicht die medizinische Wissenschaft eine Möglichkeit gibt, diese ungefährlich zu machen, hilft halt nur eines: sie so lange wegzuschließen, wie es nötig ist."

  75. A. John (Link) meint: (9.5.2007 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Was meint der Herr OStA eigentlich mit folgendem?
    “Es gibt nun mal Extremfälle, die sind nicht beeinflussbar, die sind brandgefährlich für ihre Mitmenschen.

    Er meint damit diejenigen, die (aus unterschiedlichen Gründen) nie in ihrem Leben so etwas wie Erziehung oder das, was man allgemein unter intaktem Elternhaus versteht, erfahren haben.
    Jugendliche, die nur das Recht des Stärkeren kennen und nach dem Gesetz des Dschungels leben.
    Fälle, die nicht mehr sozialisierbar sind, weil sie Sozialverhalten als Schwäche ansehen.
    Jugendliche, denen nach dem 20ten Raub mit Körperverletzung klar ist, das ihr Handeln cool ist, weil es a.) einträglich ist und b.) keine nachteiligen Folgen hat.

  76. h.c. meint: (9.5.2007 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    @70 (Fabio Gomez)

    "Bitte aufhören, sonst fang` ich an zu heulen. Rechtsgesinnter Fanatismus ihrer eigenen Faschoreligion vielleicht."

    Lesen bildet, vor allem wenn man meine Meinung verstehen will: FanTatismus. Kommt von Fantasieren, nicht von der bewußten politischen Haltung.

    "Sorry, aber rechte Gewalt gegenüber Ausländern habe ich in Berlin noch nie gesehen, umgekehrt funktionsbedinngt leider schon oft. Und ich wohne dort seit 35 Jahren. Soviel zur Realität!"

    Lesen Sie sich mal die einschlägige Fachliteratur zu Vorurteilen und deren Auswirkungen an. Diese "Fremde sind erstmal böse"-Mentalität wurde uns in die Gene gelegt, und JEDER hat solche Tendenzen. Einfach mal bei Darwin und bei heutigen Psychologen nachfragen, ich unterlasse hier mal die Erklärung dazu. Und: 28% der Westdeutschen und 37% der Ostdeutschen haben angegeben generell KEINE Türken in der Nachbarschaft haben zu wollen (Bundeszentrale für politische Bildung 2001) Auch hier gilt: Lesen bildet, aber bitte keine BILD-Zeitung…

  77. -stm (Link) meint: (10.5.2007 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    @75 John: Ich meinte eher den anderen Teil davon:

    "Solange uns nicht die medizinische Wissenschaft eine Möglichkeit gibt, diese ungefährlich zu machen"

  78. Analyser meint: (10.5.2007 um 03:40) AntwortenReply to this comment

    @h.c.: Da haben Sie aber ziemlich einseitig überflogen. Es stehen im Bericht auch die Details zur bereinigten Mehrbelastung:

    Kontrolliert man die Verzerrungsfaktoren, um die Kriminalitätsbelastung von Ausländern in der bayischen PKS so fair wie möglich überprüfen zu können, stellt man also Neuberechnungen der PKS-Zahlen an, die Tatverdächtige ausschließen, (1) allein wegen ausländerspezifischer Straftaten registriert wurden, (2) nicht in der Bevölkerungsstatistik enthaltenen Gruppen angehören (Illegale, Touristen etc.) und differenziert man weitergehend nach (3) Geschlecht, (4) Alter, (5) Nationalität und (bei auf München begrenzten Analysen) (6) Wohnortgröße, so beträgt die Höherbelastung der nichtdeutschen Tatverdächtigen immer noch das 1,9-fache.

    "Auch eine auf Baden-Württemberg beschränkte Studie kam mit einer Kontrolle der Verzerrungsfaktoren zu dem Ergebnis, dass ausländische Kinder und Jugendliche um das 3-fache mit Gewaltkriminalität gegenüber gleichaltrigen Deutschen belastet sind."

    Sie schreiben des Weiteren:

    "Würden deutsche Jugendliche im selben kaum zu durchbrechenden Teufelskreis sein würden sie in selbem Maße kriminell."

    Diesen Gutmenschensatz hätten Sie sich schenken können. Würde, hätte, wenn: Hätte Deutschland eine den Deutschen nützenden Migrationspolitik betrieben (den Nutzen für die Deutschen schreibt das Grundgesetz durch den Regierungseid vor) wäre es nicht zu der nachweisbaren (s.o.), überproportionalen Mehrbelastung mit Kriminalität gekommen.

    Mitleidige Gründe sind schön und gut, ändern aber an der Vielzahl von Mehrverbrechen in Deutschland, die hätten verhindert werden können, nichts.

    Abertausende Opfer klagen an. Schon in ihrem Sinne müssen jetzt offensive Lösungen her und dazu gehört mindestens auch mal ein Knastaufenthaltung nach 5, 10 oder mehr Straftaten für Jugendliche. Ein "weiter so" und die krampfhafte Suche nach allen möglichen soziologischen Erklärungsmustern hilft den potenziellen Neuopfern nicht.

  79. h.c. meint: (10.5.2007 um 07:07) AntwortenReply to this comment

    @78 (analyser),

    wollen Sie es nicht verstehen, oder K Ö N N E N Sie es nicht?
    In dem von Ihnen zitierten Teilen steht absolut N I C H T S darüber, das die weitreichenden Folgen eines direkten oder indirekten fremdenfeindlichen (und allein die von mir zitierte Umfrage zeigt dies D E U T L I C H) Verhaltensmusters berücksichtigt wurden, die fehlende Integration die dazu führt das ausländische Jugendliche im Teufelskreis verbleiben. Und ich finde absolut N I C H T S was das aussagen würden.

    Wenn Sie etwas nicht verstehen dann sagen Sie es doch einfach…

    "Diesen Gutmenschensatz hätten Sie sich schenken können. Würde, hätte, wenn: Hätte Deutschland eine den Deutschen nützenden Migrationspolitik betrieben (den Nutzen für die Deutschen schreibt das Grundgesetz durch den Regierungseid vor) wäre es nicht zu der nachweisbaren (s.o.), überproportionalen Mehrbelastung mit Kriminalität gekommen.
    Mitleidige Gründe sind schön und gut, ändern aber an der Vielzahl von Mehrverbrechen in Deutschland, die hätten verhindert werden können, nichts."

    Na dann sagen Sie uns: Sind Ausländer genetisch dazu prädestiniert kriminelles Verhalten zu zeigen? Wenn man wie Sie denkt und alle Umweltfaktoren als nicht bzw. nicht vollständig relevant betrachtet muss dies ja sein. Oder wollen Sie uns jetzt vom lieben Gott erzählen, der Ausländer eher als Deutsche kriminell werden lässt? Ich hoffe doch mal nicht…

    Und Sie schreiben ständig von "Deutschland". Ob Sie es glauben oder nicht: Deutschland gibt die Gesetze vor, nicht das Verhalten der Bürger. Und das Verhalten der Bürger sorgt mindestens genauso wie die Politik zur Ghettobildung pp. bei.

    "Abertausende Opfer klagen an. Schon in ihrem Sinne müssen jetzt offensive Lösungen her und dazu gehört mindestens auch mal ein Knastaufenthaltung nach 5, 10 oder mehr Straftaten für Jugendliche. Ein “weiter so” und die krampfhafte Suche nach allen möglichen soziologischen Erklärungsmustern hilft den potenziellen Neuopfern nicht."

    Gut – machen wir. Wir stecken sie 1 Jahr, von mir aus auch 2 Jahre, in die JVA. Und dann? Kommen sie natürlich als ganz liebe Menschen wieder raus. Falsch – wenn, dann versuchen die Jugendlichen sich nicht erwischen zu lassen, was nur sekundär zu einer geringen Reduzierung von Straftaten führt. Sperrt man Leute ein erreicht man eher den gegenteiligen Effekt: Sie werden gefährlicher, haben eine höhere Rückfallgefahr. Das ist bei Sexual- und Gewalttätern so, vor allem wenn diese impulsiv vorgehen und eine vorhandene Tendenz zu einer Dissozialität haben, die sich dann in der JVA zu einer tiefen Dissozialität und sonstigen Störungen entwickeln kann. Und dann: 4, 5 Jahre freuen sich die Leute das sie vor ihm sicher waren, er kommt raus und aus der Vergewaltigung wird ein Sexualmord. (Fallbeispiel: http://www.zeit.de/2006/22/Strafe_xml , wobei natürlich nachträglich nicht mit 100%iger Sicherheit festgestellt werden kann, ob eine Richtigbehandlung des Gefangenen etwas geändert hätte, ohne den Fall, die psychologischen Gutachten genauer zu kennen lege ich mich aber anhand der Aussagen des Gutachters zu 30% fest). Bei schwer(massen)kriminellen Jugendlichen liegt meist mindestens eine Störung vor. Eine Dissozialität entwickelt oder verstärkt sich i.d.R. in der JVA. Sofern eine erhebliche weitere Gefahr von dem Täter ausgeht und wenn es tat- und schuldangemessen ist kann man eine Gefängnisstrafe aussprechen oder bei schwerwiegenderen Störungen in eine Fachanstalt einweisen, in jedem anderen Fall ist anders, angemessen einzuschreiten.

    Was da wären: Ermittlungen(+Jugendamt+Therapie), Jugendamt, Jugendlichengericht(+Jugendamt+Therapie), Jugendamt+Therapie,Jugendgericht+Strafe(+Jugendamt+Therapie)

    Wichtig ist ein angemessenes und rechtzeitiges Intervenieren. Die reine Entscheidung einer Peergroup hat im Regelfall deutlich mehr Einfluß als wenn da irgendein Erwachsener sitzt, "dumm rumlabert" und der Jugendliche dann mit ein paar Stunden Arbeit oder einem kurzzeitigen Arrest wegkommt. Das Jugendamt (+sofern nötig natürlich eine Therapie) ist in allen Phasen nötig, um Eltern und deren Kinder dazu zu bringen dem schädlichen Einfluß der Ingroup zu entfliehen oder zumindest zu schwächen. An den meisten deutschen, kriminellen Jugendlichen sieht man das das Fehlen dieser Gruppe von quasi einen auf den anderen Tag dazu führt das aus dem kriminellen, verantwortungslosen Jugendlichen ein gesetztreuer, verantwortungsvoller Erwachsener und Vater wird.

    Wenn man wie Sie natürlich einfach Leute wegsperrt, diese dann GEFÄHRLICHER wieder rauskommen hat man wirklich viel erreicht, nicht? Dann bestehlen die Jugendlichen als nächstes niemanden, nein, sie begehen eventuell einen Raubmord. Also einfach alle Erklärungen wegnehmen und denken, wegsperren hilft. Am perversesten an den Argumentationen wie derer von Ihnen ist es ja noch: Die Jugendlichen kommen heraus, begehen W E G E N der Auswirkungen der Haft bzw. deren F E H L E N D E R Auswirkung derselbigen weitere, eventuell sogar schwerere Verbrechen und dann fordern Leute wie Sie wiederrum, weil eben Haft nichts nützt und die Lage eher verschlimmert L Ä N G E R E Haftstrafen, die wiederrum zu einer noch stärkeren Dissozialisierung pp. führen, die Jugendlichen kommen dann nach einer längeren Haftstrafe heraus und ändern trotzdem nicht ihr Verhalten, dann fordert man weil die mittellangen Haftstrafen nichts nützen ganz lange Haftstrafen. Und wenn man dann für alle Delikte bei einer lebenslangen Haft ohne Aussicht auf Bewährung ist kann man feststellen, das es etwas nützt, wer nie wieder auf freien Fuß gesetzt wird kann ja kaum noch Verbrechen begehen. "Draußen" wird es dann zu folgendem kommen: Die Kriminalität sinkt! Tötungsdelikte und andere schwerkriminellen Verbrechen werden hingegen explosionsartig anschnellen. Und weil die bisherige Videoüberwachung dort nicht hilft, weil die Verbrechen sich auf die umliegenden Plätze verlagerten wird halt die Videoüberwachung ausgedehnt. Und so weiter und so weiter, und bald wird jeder Schritt von uns überwacht.

    Und wer ständig überwacht wird zeigt auch diverse Auffälligkeiten, die ein schwer(st)kriminelles Verhalten prädestinieren.

    Aber wozu WISSENSCHAFTLICHE Erklärungen, wenn man mit populistischen Rumgelabere Stimmen holen kann ohne dabei aber nur EINEM Opfer zu helfen. Zwar kann Haft recht beeindruckend wirken und kann als TEILstrafe durchaus angemessen sein, wer damit aber irgendwelche Verbrechen verhindern oder eine MORAL- und GEDANKENänderung (die am ehesten dazu befähigen, keine weiteren Straftaten zu begehen) darf sich nicht wundern wenn das kaum funktioniert.

  80. A. John (Link) meint: (10.5.2007 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @79: Sperrt man Leute ein erreicht man eher den gegenteiligen Effekt: Sie werden gefährlicher, haben eine höhere Rückfallgefahr.
    Niemand wird als Straßenräuber/Schläger geboren.
    Das Problem ist das viel zu lange wegsehen bei sich anbahnenden Fehlentwicklungen.
    Wenn die Kids lernen, das Raub und Körperverletzung selbst nach der X-ten Wiederholung folgenlos bleiben, warum sollten die es lassen?
    Wenn wir (meine Generation) als Kinder Knallfrösche in Briefkästen- oder Stinkbomben ins Klassenzimmer geworfen haben, gab es dafür prompt und unweigerlich Hausarrest und Taschengeldsperre. Deshalb und nur deshalb haben wir es kein zweites mal gemacht.
    Pädagogische Ermahnungen "du pöses, pöses Kind, das darf man nicht", hätten wir auch nicht ernst genommen, sondern darüber gelacht. Folgt die Strafe auf dem Fuße, verfehlt sie auch nicht ihre Wirkung. Wartet man damit aber, bis sich aus dem verhaltensauffälligen Kind ein Berufsverbrecher wird, ist es zu spät.
    Von Eltern, die ihr eigenes Leben nicht im Griff haben, ist nicht zu erwarten, das sie ihre Kinder vernünftig erziehen.
    Und genau hier ist IMO der richtige Ansatzpunkt.

  81. h.c. meint: (10.5.2007 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @80 (A.John)

    "Niemand wird als Straßenräuber/Schläger geboren."

    Darüber kann man sich streiten. Bringen Sie Neugeborene auf eine Insel, hoffen Sie das sie überleben und schauen sich dann im Geheimen die Entwicklung an. Wie werden sich diese entwickeln? Eher in die Kategorie Schläger oder in die Richtung Gandhi? Oder doch eher irgendwas dazwischen? Nun verbietet uns die Ethik (zum Glück) solche Experimente, man kann sie aber ggf. auf andere Weise teils nachprüfen. Klar ist: Die Persönlichkeit (z.b. Agression) wird großteils vererbt, die Normen ("Du sollst nicht töten!") werden aber großteils erlernt.

    "Das Problem ist das viel zu lange wegsehen bei sich anbahnenden Fehlentwicklungen."

    Das ist teilweise richtig.

    "Wenn die Kids lernen, das Raub und Körperverletzung selbst nach der X-ten Wiederholung folgenlos bleiben, warum sollten die es lassen?"

    Es bleibt ja nicht folgenlos. Strafverfahren sind nur eine von vielen vielen vielen Möglichkeiten, und zwar die letzte.

    "Wenn wir (meine Generation) als Kinder Knallfrösche in Briefkästen- oder Stinkbomben ins Klassenzimmer geworfen haben, gab es dafür prompt und unweigerlich Hausarrest und Taschengeldsperre. Deshalb und nur deshalb haben wir es kein zweites mal gemacht."

    Ich hoffe nicht wirklich, das Ihre geistige Entwicklung auf der präkonventionellen Moralstufe stehen geblieben ist.

    "Pädagogische Ermahnungen “du pöses, pöses Kind, das darf man nicht”, hätten wir auch nicht ernst genommen, sondern darüber gelacht. Folgt die Strafe auf dem Fuße, verfehlt sie auch nicht ihre Wirkung."

    Das Strafen die erst viel später folgen weniger oder gar fast keinen Einfluß haben ist richtig.

    "Wartet man damit aber, bis sich aus dem verhaltensauffälligen Kind ein Berufsverbrecher wird, ist es zu spät."

    Nicht übertreiben! Es ist schwieriger, aber nicht unmöglich. Ein oder zwei handvoll Personen sind in ganz Deutschland nicht behandelbar und haben somit keine Aussichten, jemals ein gesetzestreues Leben zu führen. Bei allen anderen kann man noch was machen.

    "Von Eltern, die ihr eigenes Leben nicht im Griff haben, ist nicht zu erwarten, das sie ihre Kinder vernünftig erziehen.
    Und genau hier ist IMO der richtige Ansatzpunkt."

    Zum großen Teil richtig, aber: Mit Strafverfahren schafft man da nichts. Auch hier sind angemessene und frühzeitige Interventionen gefragt, die Psyche muss als normaler Teil der Gesundheit angesehen werden und die Leute müssen offener für Hilfe sein.

  82. Bauer Gerhard meint: (12.5.2007 um 06:32) AntwortenReply to this comment

    Oberstaatsanwalt Reusch nützt die Möglichkeiten aus die ihm zur Verfügung stehen und dass ist richtig so. Die jugendlichen Straftäter müssen spüren dass dieser Staat nicht mit sich spaßen lässt und viele von ihnen akzeptieren nur dass Recht des Stärkeren. Wenn es den Opfern hilft bzw. verhindert dass neue Opfer leiden müssen, dann sind die Maßnahmen absolut gerechtfertigt. Der Gesetzgeber muss sich dringend überlegen ob nicht ein härteres Vorgehen gegen jugendliche Intensiv- und Gewalttäter sinnvoll ist.
    "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr."

  83. Mariken Kohlhaas (Link) meint: (24.5.2007 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    Der Umstand liegt klar auf der Hand: Weil er sich vom Gesetzgeber daran gehindert sieht, Jugendliche Verdächtige (!) wegzusperren, nutzt der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch die Untersuchungshaft als “Erziehungsmittel” und prahlt auch noch damit.

    Sowas kann und darf nicht hingenommen werden, umso erschreckender die Kommentare die klammheimlich die Aushebelung rechstaatlicher Prinzipien und die Umdeutung der Zwecke einer Untersuchungshaft befürworten.

    Allerdings hat Innensenator Körting ähnliches schon im Jahr 2005 gefordert und ist immer noch im Amt. archiv.tagesspiegel.de/ar...iv/10.09.2005/2045198.asp

    Mit freundlichen Gruß

    Mariken Kohlhaas

  84. Ralph meint: (4.11.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    "Im Kampf gegen jugendliche Ausländer ist Roman Reusch, wie er in einem Interview mit dem Spiegel im Frühjahr 2007 bekannte, die Einhaltung der Gesetze total egal."

    "total egal" ist eine unhaltbare Interpretation des Statements von Reusch, das ja hier im Original-Text nachzulesen ist. Dem Artikel mangelt es insgesamt an Objektivität; er ist tendenziös, mindestens jedoch einseitig.

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