21.5.2007

Zur Anzeige gebracht

Die Bundespolizei hat am Zaun des Düsseldorfer Flughafens einen Jogger gestoppt, weil dieser nur mit einem Lendenschurz bekleidet war. Weil es so schön peinlich ist, hier die komplette Pressemitteilung:

Dass der Bereich der Zaunanlage am Flughafen in Düsseldorf ein beliebtes Ziel für sportlich Aktive ist, ist für die Beamten der Bundespolizei keine ungewöhnliche Erkenntnis. Allerdings hatten es die Polizisten am heutigen Morgen mit einem ungewöhnlichen Jogger zu tun.

Der 52-Jährige ging seiner sportlichen Aktivität – sehr zum Erstaunen der Bundespolizisten – lediglich mit einem Lendenschurz bekleidet nach. Sogar auf Laufschuhe hatte der Mann verzichtet. Überrascht war der Jogger allerdings, als er von der Streife gestoppt wurde. Nach eigenen Angaben würde er das immer so tun und bislang habe sich auch noch niemand an seinem Anblick gestört.

Der Mann wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Anzeige gebracht und aufgrund sachlicher Zuständigkeit Beamten der Landespolizei übergeben.

Peinlich für die Bundespolizei. Denn die weiß offenbar noch nicht mal, was Erregung öffentlichen Ärgernisses bedeutet.

Bisher gehen Gerichte davon aus, dass allenfalls “Nacktjoggen” – also gerade im Hüftbereich unbekleidet – eine “Belästigung der Allgemeinheit” darstellt. Das wäre dann aber nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz). Nach der Schilderung ist das aber gerade nicht der Fall, weil der Mann an den strategisch wichtigen Stellen nicht unbekleidet war (und das Wetter ja auch nicht unpassend ist).

Die angezeigte “Erregung öffentlichen Ärgernisses” ist eine Straftat (§ 183a Strafgesetzbuch). Sie setzt jedoch voraus, dass jemand “öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt” und dadurch Ärgernis erregt. Aber so genau muss man es ja nicht nehmen, wenn man Anzeigen schreibt. Den § 344 Strafgesetzbuch (Verfolgung Unschuldiger) kennt ja auch kaum einer.

55 Kommentare zu “Zur Anzeige gebracht”

  1. Farlion meint: (21.5.2007 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Wobei man dazu sagen muss, dass ein Original-Lendenschurz aus einem einzigen Tuch besteht, welches von hinten nach vorne durch den Schritt führt und von einer Art Gürtel gehalten wird. So gesehen dürfte normalerweise nicht mehr zu sehen gewesen sein, als wenn er mit einer Badehose gejoggt wäre.
    Wie gesagt, vorausgesetzt es war ein Lendenschurz in originaler Machart. ;)

  2. Freizeitpolizei meint: (21.5.2007 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Das zeigt uns wieder mal, daß das sinnvollste was die Bundespolizei seit Schengen etc. treibt, die Sportförderung ist.

  3. Volker meint: (21.5.2007 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Sehr interessant.
    An mir ist neulich beim Hundespaziergang mitten im Wald ein junger nackter Mann vorbeigegangen. Als wär es völlig normal, so spazieren zu gehen. Shorts und T-Shirt trug er in der Hand, allerdings ohne auch nur zu versuchen, damit etwas zu verdecken. War eine etwas seltsame Situation und ich hab schon gerätselt, ob der das darf oder nicht.

  4. Arno N meint: (21.5.2007 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Ne, ist schon richtig so. In einer Stadt wie Düsseldorf herrscht noch Anstand. Und wenn jemand einen Lendenschurz für eine angemessene Freizeitkleidung hält, dann soll der doch in den Osten gehen, wo die alle komisch rumlaufen. Aber nicht in Düsseldorf!

    Ärgerlich nur, dass es sich laut des Geständnisses um einen Wiederholungstäter handelt und er nicht schon viel früher gefasst wurde. Gerade am Flughafen, eines der Aushängeschilder der Stadt. Wer weiß, wieviele ausländische Gäste zuerst von diesem komischen Kauz "empfangen" wurden… hoffentlich bekommt die Stadt den Schaden ersetzt.

  5. Henrik meint: (21.5.2007 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Kann man denn von einer "Belästigung der Allgemeinheit" sprechen, wenn sich niemand belästigt gefühlt hat?
    Die Polizisten sind womöglich auch nur eingeschritten, weil sie es für ihre Pflicht hielten und nicht, weil sie sich angewidert gefühlt haben.

  6. Ben (der unerwünschte) meint: (21.5.2007 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    @3:

    Andererseits, was soll's? Hat der irgendwas gehabt, was nicht jeder schon mal gesehen haben dürfte? Wenn ich die Wahl hätte, auf einem Spaziergang entweder einem Nacktgänger oder einem Skinhead begegnen zu können, ich wüsste ziemlich genau, was mir lieber wäre.

  7. Mark meint: (21.5.2007 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Da gibt's doch so nen bekannten Fotografen der neulich erst glaub 18.000 Leute nackt Fotogrpahiert hat da hätte sich es mal gelohnt zuzuschlagen.

  8. h.c. meint: (21.5.2007 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich ein klein wenig an meinen Lieblingsschriftsteller Heinrich Federer. Dieser wurde auch, aber schon vor mehr als 100 Jahre, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt, wegen doch etwas über dem Durchschnitt liegenden Spieles mit einem Knaben. Mit einem Privatschüler so umzuspringen hat sich damals ganz einfach nicht geschickt, das machte man einfach nicht. Und heute rennt man nun mal einfach nicht im Lendenschurz herum. Die Moral hat sich also nicht wirklich grundlegend geändert.

  9. Andreas Klein meint: (21.5.2007 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Ich habe vor einigen Jahren mal als Journalist über eine Aktion berichtet, bei der eine junge Frau in einem Schaufenster eines Herrenbekleidungsgeschäftes (!) in Köln als lebende Schaufensterpuppe hergehalten hat – und dabei von einem Mitarbeiter zuerst komplett entkleidet und dann wieder angezogen wurde.

    1. Auftritt der Polizei, kurz nach Start der Aktion: "Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses!" Nachfrage: "Wo ist die sexuelle Handlung? Ist das Dekorieren eines Schaufensters eine sexuelle Handlung? Dann müssen alle Dekorateure verhaftet werden!" … kurze Nachfrage auf der Wache – und weg waren sie!

    2. Auftritt, gleiche Beamte, wenig später: "Wir haben nachgefragt, hierbei handelt es sich um Exhibitionismus – das ist verboten!" Nachfrage: "Im Gesetzestext steht eindeutig im Exhibitionismus-Paragraph >Wenn ein Mann …

  10. Andreas Klein meint: (21.5.2007 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @4: Ich wusste noch gar nicht, dass Düsseldorf einen Flughafen hat! Es gibt nur den in Porz (KölnBonn Airport) und den Flughafen Köln-Nord – ist irgendwie kurz hinter Neuss …

  11. Ben (der unerwünschte) meint: (21.5.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    @10

    Doch, doch, gemeint ist hier gewiss der Flughafen Düsseldorf (Weeze).

  12. silverfuxx meint: (21.5.2007 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Seltsam, erst mit Neandertalern Werbung machen und dann die Nachfahren anzeigen.

  13. Bense meint: (21.5.2007 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Ich persönlich verstehe die Aufregung um diesen Nacktläufer Niehenke aus Freiburg nicht. Nacktheit ist meinem Verständnis nach nichts anormales oder irgendwie sexuelles.

    Aber mit einem Lendenschurz bekleidete anzuhalten – das ist dann doch seltsam. Zumal die Polizei es ja bemerkte und keine Beschwerde hereinkam. Das ganze liest sich dann im Polizeibericht so:

    "Der Lendenschurz des X. schwang bei jedem Laufschritt nach vorne und gab den Blick auf das entblößte Genital ebenjenem frei. Die natürliche Bewegung des Genitals des X. bei seiner beschleinigten Laufweise führte dabei auch dazu, dass ein neutraler Beobachter zur Erkenntnis kommen könnte, X. werde vom Lendenschurz sexuell erregt und sein Glied habe sich versteift. Daher wurde X. in Gewahrsam genommen, erkennungsdienstlich behandelt und anschließend nach einer mündlichen Verwarnung nach Hause gefahren, um sich ausreichend zu bekleiden. Gezeichnet HK Schlachmichtot"

  14. 4thmarch meint: (21.5.2007 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Mann kann ja mal bei Achim B. nachfragen.

  15. Thomas Bliesener meint: (21.5.2007 um 21:06) AntwortenReply to this comment
  16. Der Gerd meint: (21.5.2007 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Nacktläuferkinderdownloadislamistillegalschänderterrorist….
    So!
    Sorry, konnte nicht anders.
    Der Gerd

  17. Nik meint: (21.5.2007 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Kann es sein, daß manchen Polizeibeamten manchmal etwas SEHR langweilig ist? Anders scheint mir derlei Verhalten kaum zu erklären zu sein.

    Oder gibt es etwa doch ein Soll von Anzeigen, welcher zu erfüllen wäre?

    Das würde dann auch so manch andere Posse (um einen vermeintlichen Stromdiebstahl bei der Bahn) erklären:

    http://lost-moon.de/blog/entry.php?id=59

    Oder war's heute einfach zu heiß?

  18. Fronk meint: (21.5.2007 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    Könnte in diesem Zusammenhang einmal geklärt werden, ob es den Tatbestand des groben Unfugs gibt und was man tun muss, damit man deswegen verurteilt wird?

  19. toebi meint: (21.5.2007 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    na ja grenzwertig

    ..hab mal einen Kennengelernt, der lebt als Indiander in Österreich, betreibt eine eigene Stuntshow und läuft konsequent in Lendenschurz rum. Sogar zur Kommunion der eigenen Tochter. Er wird natürlich nicht überall ernst genommen, aber man lässt ihn immerhin gewähren ;-)

  20. Rolf meint: (21.5.2007 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Peter N., der sogenannte Nacktläufer von Freiburg, wurde
    auch "nur" wg. Verstoßes gg. § 118 OWiG verurteilt.
    Allerdings wurde er, unabhängig vom Nacktlaufen, auch wg.
    pädosexueller Delikte verurteilt, ebenso wie sein langjähriger
    Mitstreiter Jochen P.
    Googlen hilft hier weiter.
    Wenn man Menschen, die psychisch instabil sind, nicht rechtzeitig einen Riegel vorschiebt, werden diese versuchen auszuloten, wie
    weit sie ungestraft gehen dürfen. Und wer die Nacktauftritte
    von Peter N. in der Fußgängerzone noch lustig fand, dem ist
    später, als die anderen Dinge ans Tageslicht kamen, das Lachen im Halse steckengeblieben.
    Damit will ich natürlich nicht behaupten, daß die Düsseldorfer
    Polizei nicht überreagiert hat, aber ob jemand einfach einen harmlosen Spleen hat oder ein gefährlicher Psychopath ist, erkennt man leider häufig zu spät…

  21. Ben (der unerwünschte) meint: (22.5.2007 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @20

    Hast du mal Quellen? Google liefert mir da nämlich momentan gar nichts.

  22. Andy meint: (22.5.2007 um 00:56) AntwortenReply to this comment

    Um was wollen wir wetten das kein Polizist dafür auch nur eine Ermahnung bekommt?

  23. Rolf meint: (22.5.2007 um 02:13) AntwortenReply to this comment

    @ 21
    Hallo Ben,
    das ist nun aber nicht wirklich schwer zu finden!
    Einfach mal den vollen Namen eingeben + Kinderschänder.
    Da findet sich zwar in erster Linie Material vom – zumindest
    früher – äußerst mitteilungsfreudigen Herrn N., aber das zeigt
    zumindest, daß der Meister hochgradig paranoid ist.
    Zu Jochen P. hilft beim Googlen, daß er früher Betreiber der
    Pforzheimer Schwulenbar "Bistro Atlas" war.
    Wenn du tiefer in die Materie einsteigen möchtest, empfehle ich die Lektüre des inzwischen eingeschlafenen Forums auf N´s Seite
    waldfkk.de.
    Wenn du dort ein paar Jahre zurückgehst, findest du problemlos
    jede Menge Beiträge von N., in denen er Pädophilie als normales
    Sexualverhalten darstellt, ebenso den Grund für den Bruch zwischen N. und P. Sein langjähriger Weggefährte P., derzeit
    auf Bewährung draußen, hatte N. aufgefordert, sich doch endlich auch einmal öffentlich zu seinen pädophilen Neigungen zu bekennen. Medienprofi N. wußte natürlich, daß das sein gesell-
    schaftliches Ende bedeuten würde und hat P. aus dem Forum gemobt. Hat aber auch nix geholfen, durch eine Indiskretion kann die Pädo-Sache ans Licht und hat in den Medien Wellen geschlagen, sogar in den Tagesthemen wurde darüber berichtet.
    Aber das kannst du ja alles bei waldfkk.de nachlesen.
    Nur solltest du dich nicht von N.´s Unschuldsgetue beeindrucken lassen N. ist Täter, nicht Opfer! Geh bitte davon aus, daß N.
    rhetorisch und psychologisch verdammt fit ist und fall nicht auf sein Opfergetue rein!
    Mehr zu N. gibt´s auch bei Google Groups.

  24. h.c. meint: (22.5.2007 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    @18 (Fronk)

    Bei dem Verhalten manch eines Bundesbürgers – auch eines verbeamteten – ist es sehr gut, das es keine Straftatbestände wie "grober Unfug" oder "dummes Verhalten" gibt, ansonsten wäre die Kriminalitätsrate um das 1.000.000fache höher…

    @20 (Rolf)

    Also "Vortaten" auch konsequent verfolgen? Hört sich gut an – Diebe sperren wir für 10 Jahre + Sicherungsverwahrung ein, ist ja ein potenzieller Raubmörder.

    @23 (Rolf),

    Also: Es gibt die von Ihnen zunächst angesprochenden Quellen NICHT, stellen wir dies erstmal als Fakt fest. Über die Meinungen von Personen kann man sich streiten, das Sie diesen dann eben selbiges unterstellt zeigt nur, das Sie keinerlei Argumente haben und lieber auf tiefstem Stammtischniveau daherkommen. "Dem seine Meinung ist scheiße, ist ja eh nur 'n Kinderschänder." Selbst wenn das wahr sein sollte würde es die Argumentation nicht beeinflussen, wenn sie falsch ist können Sie uns das ja gerne erklären. (Bin ich gespannt drauf, ehrlich!)

    Das Pädophilie ein normales Sexualverhalten sei fand u.a. auch Alfred Kinsey, der salopp sagte: "Das einzig perverse ist die Asexualität." Auch Homosexualität ist im engeren Sinne nicht normal, da es im Gegensatz zur größten Gruppe (den Heterosexuellen) eine sehr kleine Gruppe darstellt. Führt man andere Faktoren wie die Skalenlevelwerte neurotisch/psychotisch an ist Homosexualität und Pädophilie normal (vgl. Green), führt man soziokulturelle Vergleiche an findet man das selbe (Leute aus dem Urwald sind genauso oft homosexuell bzw. pädophil wie Leute aus der Großstadt, Leute vor 100 Jahren waren genauso oft homosexuell bzw. pädophil wie sie es heute sind.), und Homosexualität und Pädophilie kommen auch im (menschnahen wie menschfernen) Tierreich vor (vgl. Bleibtreu-Ehrenberger). Der Heterosexualität, Homosexualität und Pädophilie liegen erstmal die selben biochemischen wie psychosexuellen Muster zu Grunde (Objektpräferenz pp.), und wenn man die "überlernte" Pädophilie als Massenfaktor heranzieht sind 80% der Menschen "überlernt" pädophil (vgl. Griesemer). Durch verschiedenen Einflußfaktoren und einer entsprechenden genetischen Prädestinierung kann es vorkommen, das die Pädophilie erst spät im Leben wieder auftaucht, i.A. wird diese aber schon in der Jugend soweit manifestiert das sie bestehen bleibt (Pädophile), soweit überlernt das sie überlernt bleiben (Heterosexuelle/Homosexuelle) oder nur teils überlernt (hetero/homosexuelle Ersatztäter, Sekundärpädophile, die beispielsweise auf Frauen und Jungen, aber gleichzeitig nicht auf Mädchen oder Männer stehen – ein Beispiel für die Allgemeinheit der Objektpräferenz und Interkonnektivität der Gehirnareale. Man ist nicht *peng* einfach hetero, homo oder bi, sondern das wird erstmal bestimmt und dann durch die Objektpräferenz pp. auf verschiedene Objekte gelenkt – o.g., sehr häufig vorkommendes Beispiel ist ein Bisexueller mit einer Objektpräferenz auf weiblich-knabenhafte Körper. Das gibt es auch bei "normalen" Bisexuellen – manch ein bisexueller Mann steht nur auf mannähnliche, "starke" Frauen und Männer, oder auf frauähnliche, zierliche Männer und Frauen.)

    Die Einteilung der Pädophilie als psychische Störung gilt allein als gesellschaftliche Notwendigkeit und hält einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand, da sich die Medizin bzw. Psychologie nicht darum zu kümmern hat, was einzig allein als "nicht normal" klassifiziert wird wenn die anderen notwendigen Auffälligkeiten nicht erfüllt sind. (vgl. Green)

    Das kommt vollauf auf die Definition von "normal" an, wenn man es ganz eng sieht sind VW-Fahrer auch nicht normal: Die deutliche Mehrheit der Weltbevölkerung fährt keinen VW. Also bin ich gespannt darauf wie sie uns "normal" erklären wollen, was der Herr N. darunter versteht weiß ich nun auch nicht.

    Also: Her mit den Links. So schwer wirds doch nicht sein.

  25. Mike Rochannel meint: (22.5.2007 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Danke für den letzten Kommentar (@24). Es erhellt meine Stimmung das doch endlich mal jemand mit Vernunft zu dem Thema was sagt …

  26. TheDoctor meint: (22.5.2007 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Könnte es sein das für die Erregung öffentlichen Ärgernisses zunächst jemand Anstoß nehmen muss ?

    Ich las mal das Zitat eines Protokolles eines Streifenbeamten zu einem vergleichbaren Fall

    "…nahm ich den erforderlichen Anstoß und schritt ein…"

    So werden es die Jungs hier auch gemacht haben…

  27. ths meint: (22.5.2007 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    @24 was soll denn jetzt dieses pseudowissenschaftliche Geschwurbel? Lesen wir hier die Messe für Pädos? Das ist doch dermaßen offtopic. Abgesehen davon wird die Strafbarkeit nicht über "normal" und über die Häufigkeit des Auftretens diskutiert.

  28. F.R. (Psycho-Blog) meint: (22.5.2007 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    "Denn die weiß offenbar noch nicht mal, was Erregung öffentlichen Ärgernisses bedeutet."

    Ist doch ganz einfach! Erregung öffentlichen Ärgernisses ist, wenn jemand, der oder die ein öffentliches Ärgernis darstellt (da kann man sich jetzt Gedanken zu machen), dadurch erregt wird *fg*

  29. RA Junghans meint: (22.5.2007 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    @18 (Fronk)
    Grober Unfug wird heute in Form der vom Kollegen Vetter schon zitierten Vorschrift § 118 OWIG (Belästigung der Allgemeinheit) mit Geldbuße bedroht. Wikipedia nennt dazu einige Beispiele.

  30. Jens meint: (22.5.2007 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Zu dem Thema ein Link von mir:
    http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,483951,00.html
    Der Artikel lohnt sich

  31. Marlee meint: (22.5.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Genau das gleiche kann man dann also auch Polizisten in Nürnberg vorwerfen, die einen nackten amerikanischen Polizisten in Nürnberg aufschnappten, der einfach mal probieren wollte, wie es ist, im freizügigen Deutschland nackt durch die Fußgängerzone zu laufen…laut Spiegel-online leiteten die Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ein…
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,484210,00.html

  32. h.c. meint: (22.5.2007 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @27 (ths)

    Ich locke gerne meine Gesprächspartner aus der Reserve. Anhand seiner (Rolfs) Aussagen habe ich mir ein Zitat herausgesucht, woran er sich anstoß und habe dies thematisiert sowie festgestellt, das die Google-Suche nach "Peter N." + "Kinderschänder" keinerlei verwendbaren Ergebnisse brachte und mir auch nichts in dieser Richtung bekannt wäre. Bekannt ist mir das gegen einen Nacktläufer (ich weiß es nicht ob er es war) wegen Herstellung von Kinderpornographie ermittelt wurde, diese wurde aber aufgrund des Fehlens eines Straftatbestandes eingestellt. (Nacktfotos sind zum Glück für jede fkk-liebende Familie halt nicht pornographisch). Wenn sie von "pseudowissenschaftliche Geschwurbel" reden können Sie gerne ausführen, welcher der werten Damen und Herren Kollegen – Green, Bleibtreu-Ehrenberger, Griesemer usw. – sich geirrt habe und können entsprechend methodische und/oder schlußfolgernde Fehler aufzeigen. Bei dem Kollegen Alfred Kinsey lasse ich das mal so stehen, seine Aussage war ja mehr die subjektiv-persönliche Meinung von ihm und hatte dementsprechend kaum wissenschaftlichen Wert, und die Methodik seiner Untersuchungsmethoden war auch nicht astrein.

    Desweiteren darf ich Sie darüber informieren, das in keinem demokratischem, menschenrechtsachtenden Rechtsstaat dieser, unserer Welt eine sexuelle Neigung strafbar wäre, auch nicht wenn diese Person – wie Herr Vetter allgemeingültig auch ausführte – LEGALERWEIßE im Lendenschurz joggt. Außer natürlich wir sind kommunistischer als die Chinesen und beim Laufen ist jeder Mensch gleich und muss damit auch die selbe Kleidung tragen (was ich mir in manch einem Falle doch etwas komisch vorstellen würde). Wäre mir aber bis dato nicht bekannt. Bis dato war mir nur bekannt das man angemessen bekleidet sein muss, und wenn man bei sehr warmen Wetter joggt ist die Bedeckung des Genital- sowie des angrenzenten Schambereichs ausreichend. Ob das nun durch eine Jogginghose, einen Lendenschurz oder eine kurze, pinke Hose mit blauen Elefanten und roten Elfen geschieht ist dabei unwichtig.
    Richtig ist, so auch meine subjektive Erfahrung in verschiedenen Fällen, das gegen Personen mit "abweichenden" sexuellem Muster – auch Homosexuelle – in Deutschland und Europa oft verfassungsfeindlich vorgegangen wird. Dies ist in noch stärkerem Maße in den USA der Fall (und wer mich mit dem *Abschaffen* der Sodomie-Gesetze überzeugen will sollte vielleicht von der grauen, oberflächlichen Theorie zurückkommen in die Praxis). So ist in Deutschland die deutliche, absolute Mehrheit der Anzeigen wegen sexuellem Missbrauch von Jugendlichen gegen homosexuelle Beziehungen gerichtet, in Österreich ist dies genauso (letzteres vgl. Graupner). Homosexuelle haben dabei auch eine höhere Gefährdung verurteilt zu werden, da braucht man keinen guten Anwalt sondern nur Glück mit dem Richter. Die mir bekannte, kürzeste Verhandlung dauerte abzüglich der Anklageverlesung und dem mehr verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten knapp 45 Sekunde. In der Zeit wurde der Angeklagte und das deklarierte Opfer befragt. Der StA wollte den Angeklagten aber trotzdem unbedingt verurteilen, warum das auch immer der Fall war. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen u.ä. gehen die Amtsrichter bei vorhandener sexueller "Abweichung" noch lockerer mit ihren Entscheidungen um, und die zu Unrecht(!) verdächtigten müssen dabei teilweise bis vor das BVerfG klagen (BVerfG, 2 BvR 2233/04 vom 31.10.2005, inzwischen Rechtswidrigkeit bei Erlass festgestellt) um Recht zu bekommen.

    Abweichendes sexuelles Verlangen oder Verhalten hat damit sehr wohl eine rechtliche Relevanz. Theoretisch natürlich nicht, theoretisch ist aber vieles.

    Die Häufigkeit des Auftretens ist deshalb von Relevanz, weil sie über die Definition von "Normal" entscheidet. Was die Regel ist ist Normal. Kritiker des Normalitätsbegriffes merken deshalb auch an, das es keinerfalls ein Grad für geistige Gesundheit sei in einer kranken Gesellschaft gut angepasst zu sein.

  33. Raymond Chevalier meint: (22.5.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @26:
    Zur Erfüllung eines Tatbestandes nach §183a StGB ist der "Anstoß" lediglich sukundär ausschlaggebend.Primär ist die sexuelle Handlung Inhalt des Tatbestandes!

    @27:
    Wie wäre es mit einer sachlichen Argumentation, statt aus der Luft gegriffener Beleidigungen?
    Und "normal" oder "nicht normal" wird leider (entgegen der grundgesetzlichen Intention) doch als Maßstab für Ahndungsfähiges Verhalten angewendet.
    Wie Ben (6) schon andeutet, kann ein Skinhead (oder eben ähnliche als gewaltbereit einzustufende Personen) ein weitaus größeres körperliches UND psychisches Unbehagen bereiten, als ein nackter Spaziergänger. Dennoch wird der §118 OWiG auf den Nacktwanderer angewendet, nicht jedoch auf den Skinhead!
    Das sind eindeutig in unserer Gesellschaft verankerte Probleme, da die gewaltbereiten Gruppen (Rechtsradikale, Extremisten, etc.) auf ihren "Rechten" beharren (und diese erfolgreich durchsetzen),während die friedlichen Naturliebhaber (Nacktwanderer) eben weder kampfbereit sind, noch zum Ziel haben, die Gesellschaft zu provozieren (von P.N. als (einzige) Ausnahme mal abgesehen). Diese ziehen – typisch friedlich eben – den Kopf ein und lassen sich "ausnehmen".

    Auch das war jetzt wieder offtopic, ich weiß… es gibt schließlich keine Argumente dagegen, also muß man es kategorisch ablehnen :D

    Nach Ansicht des BVerfG "steht es jedem Bürger frei, darüber zu entscheiden, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt". Ebenso steht es ihm frei, darüber zu entscheiden, inwieweit er auf ihm zustehende Rechte vorübergehend verzichtet (Schutz der Privatsphäre).
    Wer öffentlich über seine schief eingewachsenen Zehennägel reden, und diese (ekelerregenden) Abnormalitäten dann auch noch öffentlich herzeigen darf, der hat nach Grundintention des Gesetzes ganz sicher das Recht, den natürlichen menschlichen Körper unverhüllt zu lassen!

  34. RKS meint: (22.5.2007 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @ 8., 24. und 32. (h.c.)

    Mich wundert echt, dass U.V. diesen Schwachsinn hier stehen lässt. Da wird Pädophilie mit psychologischem Geschwafel relativiert. Unter 8. erwähnt h.c. sogar (verharmlosend) ein "etwas über dem Durchschnitt liegenden Spieles mit einem Knaben". Das ist widerlich und erinnert mich an die unsäglichen Veröffentlichungen des mittlerweile verbotenen Vereins "Wilde 13".

  35. h.c. meint: (22.5.2007 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @34 (RKS)

    Bevor Sie irgendetwas aus der Luft greifen und sich lächerlich machen sollten Sie sich informieren! Heinrich Federer wurde zunächst wegen "unzüchtiger Handlungen mit einem 12jährigen Knaben" verurteilt. Diese Verurteilung wurde aufgehoben. Er wurde dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt – weil er mit dem Knaben wie ein gleichaltriger gespielt hat. Das hat sich in der damaligen Zeit ganz einfach nicht gehört, wer da mit einem Kind spielte oder ihn in den Arm nahm musste wenigstens verwandt sein. Wenn Sie da sofort an Sex denken tuen Sie mir leid, da sollten sie vielleicht mal wegen Sexsucht zu einem Sexualtherapeuten gehen.

    So war es damals zum Beispiel auch üblich, das nur Ehepaare ein Zwei-Bett-Zimmer nutzten. Da er das aber auch mit seinem Privatschüler machte wurde er gleich sehr kritisch beäugt und schlecht gemacht.

    Wie gut nur das Herr Vetter lesen und verstehen kann, und nicht wie andere User heruminterpretieren bis zum es-geht-nicht-mehr um irgendwelche Personen im schlechten Licht dastehen zu lassen.

    Auch an Sie geht der freundliche Hinweis, sich mit den Studien von Green, Griesemer, Bleibtreu-Ehrenberger und Co. auseinander zu setzen. Danach dürfen Sie diese gerne kritisieren, bin ich gespannt drauf.

    Also: Informieren und dann schreiben. Dann macht man sich nicht ganz so lächerlich.

  36. Donald meint: (23.5.2007 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    @33 (und 6): Danke für den vielsagenden Vergleich der Anwendungspraxis des §118 OWiG ("Belästigung der Allgemeinheit") auf Naturisten/Nudisten und auf Skinheads.

    Aus dem Bundesjustizministerium kam dazu kürzlich folgende Stellungnahme (die im wesentlichen aus den OWiG-Kommentaren abgeschrieben wurde) :

    "Für die Erfüllung des Tatbestandes von § 118 OWiG genügt nicht jeder störende Eingriff in die unter dem Schutz der öffentlichen Ordnung stehenden Interessen und Rechte Dritter. Eine grob ungehörige Handlung liegt erst vor, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde. [...] Die Rechtsprechung orientiert sich weder an der Auffassung besonders prüder noch derjenigen ungewöhnlich großzügiger Kreise. [...] Jedoch sind tief greifende und nachhaltige Änderungen der sittlichen Wertvorstellungen der Allgemeinheit zu berücksichtigen. So ist festzustellen, dass heute eine gegenüber früheren Zeiten unbefangenere und freiere Auffassung hinsichtlich der Konfrontation mit menschlicher Nacktheit vorherrscht" ( Quelle: http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=80465#80465 )

    Ich frage mich, ob man in einem Verfahren wegen Bußgeld nach §118 einen Beweisantrag stellen könnte, ob ein nacktes Auftreten unter den jeweils gegebenen Umständen tatsächlich noch geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen. So unterstelle es ja die Ordnungsbehörden. Im Prinzip wäre die Frage ja sozialwissenschaftlich zu beantworten.

    Die Erfahrungen, die beispielsweise Nacktwanderer äußern, sind entgegengesetzt. Es scheint glücklicherweise so zu sein, dass sich kaum noch jemand durch Nacktheit belästigt fühlt. Selbst hinter Anrufen bei der Polizei scheint häufig eher ein merkwürdiges absolutistisches Rechtsgefühl ("Dürfen die das denn? ) oder die Sorge um andere ("wenn da nun ein Kind kommt"), als eine selbst empfundener Nachteil zu stehen.

    Und selbst in diesen Kommentaren hier, hat noch keiner die Bekleidung mit einem Lendenschurz als eine "grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger" gesehen, schon gar nicht würde das "jeder billig denkende Bürger" tun.

    Meines Wissens wurde diese Frage noch nie gerichtlich eskaliert, weil die Betroffenen verständlicherweise lieber das Bußgeld zahlen, um die Sache los zu sein und kein größeres finanzielles Risiko eingehen wollen. Daher bleibt es unklar, ob die Rechtsprechung letztendlich so differenziert und liberal mit dem §118 umgehen würde, wie die OWiG-Kommentare und das Ministerium es nahelegen.

    Donald

  37. h.c. meint: (23.5.2007 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Na ja, Rolf scheint mir nicht antworten zu wollen. Peter N. scheint wirklich verurteilt zu werden, der StA brauchte dazu aber mehrere Anläufe nach dem die ersten Verfahren wegen Fehlen eines Straftatbestandes eingestellt wurden. Die Verurteil: Ein paar Tagessätze a 30 €. Da war nämlich ein Richter der Meinung, Nacktlaufen sei eine sexuelle Handlung und der Straftatbestand Erregung öffentlichen Ärgernisses damit erfüllt.

    Aber ich warte immer noch auf Rolfs Antwort.

    PS: Wenn jemand am FKK-Strand nicht nackt ist, wird dieser dann auch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt? Mit der selben Logik wäre dies wohl doch möglich, oder?

  38. Ich meint: (23.5.2007 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Hier will einer mit "pseudowissenschaftliche Geschwurbel" Sex mit Kindern rechtfertigen.

    Ob Menschen oder Tiere irgendeine Neigung haben (wer möchte nicht hin und wieder jemanden umbringen) rechtfertigt in keinsterweise eine Handlungen, die einen Menschen schwere psychlogische Schäden zufügen können. Insofern braucht jeder der diesen – meinentwegen auch weitverbreitetem – Trieb nicht zügeln kann, psychologische Hilfe. Und dann das ganze noch als Teil einer (Freikörper)"Kultur" zu verkaufen, macht die Sache nicht weniger widerlich.

    Aber im Ledenschurz joggen is ja erstmal nichts ungewöhnliches.

  39. h.c. meint: (23.5.2007 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @38 (ich)

    Pädophilie ist eine sexuelle Neigung, keine sexuelle Handlung. Green* führt aus, das 1. nicht nur Pädophile Sexualvergehen gegen Kinder begehen (das ist nämlich nur in 3 bis 10% der Fälle so), 2. Sex nur ein (teils kleiner, teils großer) Ausdruck einer pädophilen Struktur ist und 3. die Gefahr einer Schädigung nichts über die Beurteilung des grundlegenden Phänomens aussagt. Mit der selben Logik könnte man auch Heterosexualität als Krankheit klassifizieren, denn heterosexuelle Vergewaltigungen können ebenfalls zu teils schweren psychischen Schädigungen führen. Green führt aber weiter an, was man bei Ihnen erkennen kann: Wenn man Pädophile per se nicht als "plemplem" darstellen kann wird die Ächtung Erwachsener-Kind-Sexualität doch deutlich schwerer. Dafür sind Sie quasi das perfekte Beispiel.

    *Prof. Dr. Richard Green, Sexualwissenschaftler, Arzt, Psychiater und Rechtswissenschaftler. Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kriminologie an der University of Cambridge, Arzt und Psychiatrieprofessor am Imperal College of London, Vorsitzender der International Academy of Sex Research. 2006 mit der Magnus-Hirschfeld-Medaille der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS) ausgezeichnet. Hat national wie international gute Kontakte, auch zu Griesemer und anderen Personen die ich hier genannt hatte, und kennt auch die meisten relevanten Studien.

  40. Raymond Chevalier meint: (23.5.2007 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @38:
    Ich möchte mich doch ausdrücklichst(!!!) dagegen verwahren, daß Pädophilie in irgendeiner Art und Weise auch nur im geringsten einen Bezug zur Freikörperkultur hätte !!!

    Es spricht nicht gerade von "Erwachsensein", alles was in irgendeiner Form mit Nacktheit zu tun hat, in einem sexuellen Kontext zu sehen!
    Es sind pubertäre Assoziationsdefizite, die aufgrund der tabuisierten Gesellschaftsstruktur nicht ausreichend ausgeglichen werden können!

    @h.c. (39)
    Das sind zwar wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, jedoch frage ich mich langsam wirklich, warum in einem Thema, in dem es um einen (fast) nackten Jogger und den mangelnden Sachverstand der Ordnungsbehörden geht, als Diskussionsplattform über sexuelle Präferenzen missbraucht wird!
    Ich würde es sehr begrüßen, wenn hier über das Topic selbst diskutiert würde und solche Randbemerkungen schlicht Randbemerkungen blieben.

    Danke!

  41. RKS meint: (23.5.2007 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @ h.c.
    Was soll denn die Schlussfolgerung aus Ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen sein?
    Etwa: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind völlig normal. Die in § 176 StGB zum Ausdruck kommende gesellschaftliche Ächtung ist nur Ergebnis einer spießigen Weltanschauung. Oder was sonst?

  42. h.c. meint: (23.5.2007 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    @40 (Raymond Chevalier),

    die Verbindung habe ich ja nicht hergestellt, sondern Rolf:

    "@ 13: Peter N., der sogenannte Nacktläufer von Freiburg, wurde
    auch “nur” wg. Verstoßes gg. § 118 OWiG verurteilt.
    Allerdings wurde er, unabhängig vom Nacktlaufen, auch wg.
    pädosexueller Delikte verurteilt, ebenso wie sein langjähriger
    Mitstreiter Jochen P.
    Googlen hilft hier weiter.
    Wenn man Menschen, die psychisch instabil sind, nicht rechtzeitig einen Riegel vorschiebt, werden diese versuchen auszuloten, wie
    weit sie ungestraft gehen dürfen. Und wer die Nacktauftritte
    von Peter N. in der Fußgängerzone noch lustig fand, dem ist
    später, als die anderen Dinge ans Tageslicht kamen, das Lachen im Halse steckengeblieben.
    Damit will ich natürlich nicht behaupten, daß die Düsseldorfer
    Polizei nicht überreagiert hat, aber ob jemand einfach einen harmlosen Spleen hat oder ein gefährlicher Psychopath ist, erkennt man leider häufig zu spät…"

    PS: Das die Aussage, er wäre wegen "pädosexueller Delikte" verurteilt ist natürlich nur Verleumdung, man findet nämlich wie er meint im Internet rein gar nichts dazu und mir ist dazu auch nichts bekannt. Aber das nur nebenbei angemerkt. Generell steht dort aber: Wer halbnackt rumrennt ist potenziell plemplem und muss überprüft werden.

  43. Raymond Chevalier meint: (23.5.2007 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ob Verleumdung oder nicht, entzieht sich unserer Überprüfbarkeit, denn Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen (wie sie es üblicherweise in Fällen von pädosexuellen Straftaten sind), dürfen nunmal von Gesetzes wegen nicht veröffentlicht oder anderweitig bekanntgegeben werden.

    Es ist egal, wer das Thema Pädophilie angeschnitten hat, es ist dennoch nicht Thema DIESER Diskussion!

    Im übrigen ist der Schaden, der durch ständige Abschfeifungen auf sexuelle Inhalte angerichtet wird, sehr extrem:
    Das pubertäre Assoziationsdefizit wird -statt abgebaut zu werden- lediglich weiter bedient und verstärkt!

    Es gibt tausende pädophiler Golf-Fahrer, aber niemand würde auf die Idee kommen, in einer Diskussion über ein riskantes Überholmaneuver eines Golf-Fahrers sich über Pädophilie bis ins letzte Detail auszukotzen (sorry)!

    Werdet doch endlich mal erwachsen, Kinners!
    Jeder, der ein Buch schreibt, kann auch lesen – aber nciht jeder, der lesen kann, kann auch ein Buch schreiben!
    Jeder, der Blödsinn schreibt, kann schreiben – aber nicht jeder der schreiben kann, schreibt Blödsinn (manchmal bin ich mir dessen allerdings nicht wirklich so sicher ;) )
    Jeder Vergewaltiger oder sonstige Sexualstraftäter "entblößt" irgendwann auch seine Geschlechtsorgane – aber nicht jeder, der sich nicht vermummt, ist ein Sexualstraftäter!

    Statistisch gesehen gehen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu nahezu 100% von bekleideten Personen aus!
    Müsste man dann nicht sogar eher extrem beruhigt sein, wenn der Mann, der einem entgegenkommt, nackt ist?

  44. Rolf meint: (23.5.2007 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Lieber h.c.,
    du machst dich hier langsam ein wenig lächerlich!
    Da du offensichtlich nicht in der Lage bist, zwei simple
    Suchbegriffe bei Google einzutippen, hier etwas Nachhilfe:
    niehenke.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/archive/1076.html

    Dort findest du allerdings nur die nicht unbedingt realitätskompatible Version des Täters.
    Angesichts der damaligen Berichterstattung in den Medien zu
    behaupten, das stimme alles gar nicht ist einfach nur albern.

    Das Forum auf waldfkk.de ist zwar klinisch tot, aber die Seite
    ist immer noch online, ebenso das Forenarchiv.
    Mangels einer vernünftigen Suchfunktion mußt du dich dann
    halt selbst durch den klebrigen Mist wurschteln, wenn du
    bestimmte Inhalte suchst.

    Ich habe auch niemals behauptet, daß FKKler automatisch pädophil seien, ebensowenig, daß jedes von der Norm abweichende
    Verhalten ein Fall für die Behörden sei.

    Auch die Behauptung über N.´s Vorstrafen ist schlichtweg
    falsch.
    Die StA Freiburg hatte zwar zunächst Anklage wg. § 183 StGB
    erhoben, was vom Gericht nicht zugelassen wurde; aber nachdem derselbe Sachverhalt nach § 118 OWiG angeklagt wurde, erfolgte
    die Verurteilung, die Revision beim OLG Karsruhe blieb erfolglos, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen.
    Diese Nummer hat N. gleich zweimal durchgezogen.
    In der Schweiz ist er ebenfalls verurteilt worden.
    Wegen sexueller Übergriffe auf diverse ihm anvertraute Pflege-
    kinder sowie wg. Besitzes von KiPO-Material hat man ihn dann
    schließlich drangekriegt. Verbreitung von KiPos wurde ihm übrigens nicht zur Last gelegt.
    Und die Liste seiner Vorstrafen ist noch deutlich länger…

  45. h.c. meint: (23.5.2007 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @Raymond Chevalier,

    Moment – er selber kann das sehr wohl machen, und er hat seine Freisprüche wie auch seine OWi-Verurteilung publiziert.

    "Statistisch gesehen gehen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu nahezu 100% von bekleideten Personen aus!"

    Auch nicht richtig. Exhibionismus gegenüber Kindern ist wird in jedem dritten Fall angezeigt (vgl. Baurmann). Über 30% sind also einzig allein quasi-nackt, und ein Nackter war ja auch mal irgendwann angezogen.

    @44 (rolf)

    Was sagte uns Herr Vetter mal, dieses bekannte Zitat von einem StA? "Sie sollten der Einstellung gegen Auflagen zustimmen, man weiß ja nie ob es denn selbst bei dieser Beweislage zu einem Freispruch kommt oder eben doch nicht…"
    Also akzeptiert man halt auch den Strafbefehl über 7.500 €, wenn sowas nicht ans Licht kommt passts doch. Das die StAen damit ein Haufen Unfug zu treiben wissen dürfte uns wohl jeder RA bestätigen können.

    Und was? Wenn das in den Medien geschrieben steht stimmt das alles? Ich lach mich schlapp! In 90% der deutschen Medien steht immer noch, Sicherungsverwahrung würde bedeuten der Täter käme nie wieder auf freien Fuß. Stimmt das jetzt auch, weils in den Medien steht? Echt witzig! "Eine Lüge fliegt von Mund zu Mund, von Feder zu Feder, und es dauert Jahrhunderte ihn auszumerzen."

    "Auch die Behauptung über N.´s Vorstrafen ist schlichtweg
    falsch.
    Die StA Freiburg hatte zwar zunächst Anklage wg. § 183 StGB
    erhoben, was vom Gericht nicht zugelassen wurde; aber nachdem derselbe Sachverhalt nach § 118 OWiG angeklagt wurde, erfolgte
    die Verurteilung, die Revision beim OLG Karsruhe blieb erfolglos, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen.
    Diese Nummer hat N. gleich zweimal durchgezogen.
    In der Schweiz ist er ebenfalls verurteilt worden.
    Wegen sexueller Übergriffe auf diverse ihm anvertraute Pflege-
    kinder sowie wg. Besitzes von KiPO-Material hat man ihn dann
    schließlich drangekriegt. Verbreitung von KiPos wurde ihm übrigens nicht zur Last gelegt.
    Und die Liste seiner Vorstrafen ist noch deutlich länger…"

    Blablabla… Quellen?

  46. Katja meint: (23.5.2007 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    @h.c. 45
    Lustig. Derjenige, der selbst am meisten blabla zum Drüberwegscrollen in diesem Kommentar geschrieben hat (wer liest schon gerne ellenlange Bandwurmsätze, noch dazu nicht auf den Artikel selbst bezogen) und mit Authoritäten nur so um sich wirft, schreibt über die vorher so "hach, hat der etwa was anderes zu tun, als mir zu antworten" eingeklagte Antwort von Rolf, die immerhin eine Antwort ist, es sei "blabla". (Was jetzt übrigens auch eine Bandwurmsatz darstellt.)
    Diverse Quellen sind in der Antwort genannt. Eigenes Recherchieren macht wohl keinen Spass.
    Übrigens, ich werde nicht reagieren/antworten. Einen Grund dafür, daß ich nicht antworte, werden sie bestimmt finden. Vielleicht hilft Ihnen bei der Analyse ja eine weitere psychologisch-versierte Authorität weiter.

  47. h.c. meint: (23.5.2007 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    @46 (Katja)

    die "diversen Quellen" sind (ist) ein einziger Link zu einem Fall. Was Sie so alles als divers bezeichnen ist wirklich amüsant. Und blabla ist es wirklich, ansonsten solle er doch bitte Quellen nennen. AZ sind auch ausreichend.

  48. Raymond Chevalier meint: (24.5.2007 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    @h.c. bzgl (45):
    >>Moment – er selber kann das sehr wohl machen>Exhibionismus gegenüber Kindern ist wird in jedem dritten Fall angezeigt (vgl. Baurmann). Über 30% sind also einzig allein quasi-nackt, und ein Nackter war ja auch mal irgendwann angezogen.

  49. Anonymous meint: (24.5.2007 um 00:07) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie ist mein Text zerstückelt worden…
    Vermutlich interne Steuerzeichen.

    @h.c. bzgl (45):
    "Moment – er selber kann das sehr wohl machen"
    Nein, darf er nicht!

    StGB § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der
    die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die
    Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung
    macht,
    2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten
    Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine
    nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes
    amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
    3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines
    Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens,
    ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor
    sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren
    abgeschlossen ist.

    Dieser Paragraph befindet sich zwar im Abschnitt 30 "Straftaten im Amt", bezieht sich jedoch in seinem Text nicht auf Amtsträger in irgendeiner Funktion und ist somit für alle an einem amtlichen Fall Beteiligten gültig!

    Somit kann durchaus auch dem Betroffenen selbst verboten sein, Inhalte von nichtöffentlichen Sitzungen zu veröffentlichen!

    "Exhibionismus gegenüber Kindern ist wird in jedem dritten Fall angezeigt (vgl. Baurmann). Über 30% sind also einzig allein quasi-nackt, und ein Nackter war ja auch mal irgendwann angezogen."

    Das ist (sorry) Schwachsinn!
    Die Exhibitionistische Handlung ist das "Entblößen des Geschlechtsteils vor Dritten zum Zwecke des sexuellen Lustgewinns (ICD10)"
    Ein nackter Mensch ist logischerweise gar nicht dazu in der Lage, irgendetwas zu "entblößen". Daher ist auch weder der §183, noch §183a auf einen vollständig nackten Menschen (gleich welchen Geschlechts) anwendbar. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern ebenso die Ansicht der Gerichte!
    Auch dieser "Lendenschurzjogger" hat an seinem Bekleidungszustand keine Veränderung vor Dritten vorgenommen und kann deswegen ebenfalls nicht nach §183 belangt werden. Man will ihm lediglich das Laufen mit diesem Lendenschurz als "sexuelle Handlung" andrehen (§183a), wobei allerdings die Anzeige wohl kaum auch nur einen leisesten Gedanken an Anklageerhebung bei einem auch nur einigermaßen ausgebildeten Staatsanwalt hervorrufen wird.

    Eine Exhibitionistische Handlung ist strafbar – ok!
    Es wird zwar durch sie niemand tatsächlich geschädigt, aber dennoch… Es ist ja auch nicht allzu lange her, da war Homosexuelität noch ebenso strafbar…

    Es werden jedoch immer wieder Versuche unternommen, Menschen, denen es NICHT um sexuelle Gelüste geht, unter Anklage des Exhibitionismus zu stellen- Das ist armseelig!
    Ebenso armseelig, wie der Mann (Frauen sind ja offenbar nicht strafwürdig), der sexuelle Lust empfindet, indem er vor Kindern seine Geschlechtsteile entblößt…

  50. Rolf meint: (24.5.2007 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    h.c., es wird langsam etwas blöd…
    Daß es bei Google nichts zu finden gibt, behauptest selbst du
    nicht mehr. Immerhin ein kleiner Fortschritt angesichts der
    Tatsache, daß sich jeder in Sekundenschnelle vom Gegenteil
    überzeugen kann
    Ich habe dir die Quelle genannt, nämlich die Homepage
    von Peter N. himself.
    Du mußt nur die linke Menüleiste runterscrollen und schon
    findest du die Urteile im Volltext nebst Aktenzeichen
    und den etwas eigenwilligen Interpretationen von Peter N.
    Die Kindesmissbrauchssache findest du im Volltext natürlich
    nicht im Web, SO blöd ist N. ja nun auch nicht.
    Aber seine Reaktion darauf und diverse Diskussionen darüber
    im Web und im Usenet lassen sich ergooglen (wenn man es denn
    will).
    Wer aber Dinge, die nicht in sein abgeschlossenes Weltbild
    passen, partout nicht zur Kenntnis nehmen will… nun ja, dem
    kann auch ich leider nicht helfen.
    Was dich dazu treibt, die Pädophilie schönzureden und selbst
    überführten Tätern einen Persilschein auszustellen, mag dein
    Geheimnis bleiben.
    Der mitdenkende Leser hat wahrscheinlich schon eine Theorie,
    warum das so ist.

  51. h.c. meint: (24.5.2007 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    @41 (RKS)

    Sorry, ich hatte gestern Ihren Beitrag übersehen da ich zeitgleich den folgenden schrieb.

    "Was soll denn die Schlussfolgerung aus Ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen sein?
    Etwa: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind völlig normal."

    Festzuhalten ist: In früheren Kulturen (Rom, Griechenland, China und Co.) war es völlig normal, genauso bei vielen der heutigen Naturvölker. (vgl. Bliebtreu-Ehrenberger). In den späten 60ern/70ern gab es in Deutschland sogar Empfehlungen einiger angesehener Fachpersonen, das Mütter ihre Kinder im Babyalter am Penis massieren können damit diese einen besseren Schlaf (pp.) haben. Bei diesen ist/war es also "normal", gesellschaftlich als Normalität anerkannt.
    Pädophilie ist eine sexuelle Neigung, keine sexuelle Handlung. Wie erwähnt ist Heterosexualität trotz Vergewaltigungen durch Heterosexuelle normal. Zwar vergewaltigen die meisten Heterosexuellen nicht, eine nicht zu unterschätzende Zahl von ihnen begeht aber irgendein Sexualdelikt, und wenn es sich nur um die illegale Weitergabe legaler Pornographie handelt. Die meisten Sexualvergehen gegen Kinder werden von Hetero- und Homosexuellen begangen, nämlich 90%+x (einige sagen bis zu 97%, was ich doch für etwas zu hoch gegriffen halte, außer man ist ein sehr sturer Statistiker und nimmt auch den Missbrauch von Kindern durch Kinder hinzu: Diese können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, können aber dennoch ein Verbrechen begehen und tuen dies beim sexuellen Missbrauch auch. Kinder und Jugendliche unter 18 haben lt. PKS allein einen Anteil von 25%). Die wenigsten Pädophilen begehen jemals ein Sexualverbrechen, wie jeder Statistiker leicht errechnen kann. Bei ca. 1500 Verurteilungen im Jahr sind sagen wir 10% pädophil, sprich 150. Über 80 Jahre wären das ohne die Berücksichtigung von Rückfalltaten pp. 12.000 – bei derzeit 200.000 Pädophilen in Deutschland. Natürlich sind diese 200.000 nur ein aktueller Durchschnittswert, es werden immer neue geboren und andere sterben, so das es in den 80 Jahren wohl mindestens die doppelte Anzahl geben muss. Auf jeden Fall aber die deutlich geringere Zahl.

    "Nebenbei" ist der sexuelle Missbrauch ein rein rechtlicher Begriff, der nicht auf psychologische Themen angewandt werden darf. Ein 13jähriger Spanier erlebt die Sexualität nicht anders als ein 13jähriger Deutscher, mit dem Unterschied das der Spanier sich keine Gedanken machen braucht ob sein Sexualpartner strafrechtlich verfolgt werden kann. In Spanien darf jeder mit einem 13jährigen "rummachen", auch Oralverkehr, für diesen Oralverkehr würde er in Deutschland zu 2 Jahren + x verurteilt werden. Vergleicht man Deutschland mit Tschechien stellt man das selbe fest, nur hat halt Tschechien eine höhere Schutzaltersgrenze (nämlich 15). Einen Unterschied könnte sich allerdings im späteren Empfinden durch soziokulturelle/mediale Suggestion feststellen lassen, so zumindest meine Theorie, korrekte Untersuchungen gibt es hier zu nicht. Ich klassifiziere etwas nicht anhand einer mehr oder weniger willkürlich gezogenen Linie als "normal" oder "abnormal", ansonsten hätte man nämlich ein Problem zu erklären, warum man A) nicht für eine Herabsenkung der Schutzaltersgrenze in Deutschland auf 13 ist oder B) für eine Heraufsetzung dieser Altersgrenze in Spanien auf 14 ist. Wenn man etwas anhand einer starren Grenze deklariert muss diese Grenze ja genauso klar sein, man konnte sich aber nicht mal eu-weit über eine einheitliche Grenze einigen, wie uns der Rahmenbeschluß zeigt. So gesehen ist die Äußerung der EU, man würde beim "Kampf gegen den sexuellen Missbrauch zusammenstehen" absoluter Unfug. Die Deutschen sperren Leute für Sexualhandlungen mit Kindern/Jugendlichen die in Spanien legal sind weg, die Tschechen sperren Leute für Sexualhandlungen mit Kindern/Jugendlichen die in Deutschland (i.d.R.) legal sind weg, die Iren sperren Leute für Sexualhandlungen mit Kindern/Jugendlichen die in Tschechien legal sind weg. Eine Angleichung merkt man bei der Pornographie, hier hat man nämlich die USA als Angleichungspartner genommen (1:1-Übernahme des us-amerikanischen "Kinderpornographie"-Gesetztextes – Warnhinweis des Außenministeriums für die USA: Kinderpornographie…) und hat durch die Gleichstellung virtuell/real gleich noch eins oben drauf gepackt.

    Aber wie erwähnt haben Neigung und Handlung nichts miteinander zu tun, wenn man mal den Faktor vergisst das Sex nicht alles an einer sexuellen Ausrichtung ist.

    "Die in § 176 StGB zum Ausdruck kommende gesellschaftliche Ächtung ist nur Ergebnis einer spießigen Weltanschauung. Oder was sonst?"

    Wen ächten Sie eigentlich? Die Spanier, Koreaner und Japaner (wo der nach deutschem Recht sexuelle Missbrauch von 13jährigen Kindern legal ist) oder die Tschechen, Polen (beide 15) oder Amerikaner (16/18) für ihre prüde, spießige Weltanschauung? Die Schutzaltersgrenzen sind mehr oder weniger willkürlich gezogen, da diese benötigt werden um den Schwächeren zu schützen. Wer dann anhand dieser Grenze aber postuliert, sexueller Kontakt zu einem 13 Jahre und 364 Tage altem Kind sei ganz ganz schlimm und am nächsten Tage, dem Tage seines 14. Geburtstags, mache es dann plötzlich *peng* und dann sei alles ganz toll, ist nicht nur spießig sondern auch weltfremd. Das gleiche kann man den Spaniern, Tschechen oder US-Amerikanern auch sagen. Es macht nun mal nicht plötzlich *peng*, die Entwicklung der Sexualität ist ein schleichender Prozess und es wurde und wird unter objektiven Fachkreisen diskutiert, wann denn Kinder/Jugendliche IM REGELFALL sexuelle Kontakte eingehen können. Manche können das mit 14 oder mit 16 in Deutschland auch noch nicht, und ich mag behaupten manche können das selbst mit 18 noch nicht. Diese Diskussion ist durch gesellschaftliche Probleme aber nicht gerade einfach, noch viel schwieriger wäre eine gezielte Einzelfallprüfung der Justiz, so das man dann doch wieder irgendwelche verallgemeinernden Gesetze schaffen muss die für den einen Einzelfall vielleicht zu wenig, für den anderen Einzelfall vielleicht zu viel ist. Wer Sexualität anhand einer starren Grenze in "gut" und "böse" einteilt skandalisiert normale Sexualität und verharmlost sexuelle Gewalt.

    @49 (Raymond Chevalier)

    "Somit kann durchaus auch dem Betroffenen selbst verboten sein, Inhalte von nichtöffentlichen Sitzungen zu veröffentlichen!"

    Kann durchaus – können kann vieles, mir wäre bisher nichts vergleichbares untergekommen.

    "Das ist (sorry) Schwachsinn!
    Die Exhibitionistische Handlung ist das “Entblößen des Geschlechtsteils vor Dritten zum Zwecke des sexuellen Lustgewinns (ICD10)”"

    Wir sollten uns ggf. darauf einigen, den rechtlichen Begriff zu nutzen. Dieser spricht nämlich nicht von einem sexuellen Lustgewinn, sondern von einer sexuellen Handlung (§ 176 Abs. 4 Nr 1 StGB). In einem ähnlichen Fall muss der Täter dabei aber nicht unbedingt etwas entblößen um den selben Tatbestand zu erfüllen. Und was ist wenn er nackt hinter einem Baum hervorgesprungen kommt? Könnte man das nicht ggf. auch als "exhibionistische Handlung" deklarieren, im StGB selber steht ja nicht präziser was genau darunter zu verstehen ist. Zumindest wäre aber wohl §183a erfüllt. §183 weist übrigens auf §176 Abs. 3 Nr. 1 hin. Müsste das nicht eigentlich Abs. 4 Nr. 1 sein… ?

    "Eine Exhibitionistische Handlung ist strafbar – ok!
    Es wird zwar durch sie niemand tatsächlich geschädigt, aber dennoch… Es ist ja auch nicht allzu lange her, da war Homosexuelität noch ebenso strafbar…"

    Möglich ist das durchaus, nur sehr sehr selten (absolut wie relativ) und wenn doch eine Schädigung vorliegt ist diese meist auch geringer.

    "Es werden jedoch immer wieder Versuche unternommen, Menschen, denen es NICHT um sexuelle Gelüste geht, unter Anklage des Exhibitionismus zu stellen- Das ist armseelig!"

    In der deutschen Justiz ist vieles armseelig. Positiv zu vermerken ist das es doch noch einige Ausnahmen gibt.

    @50 (Rolf),

    "Daß es bei Google nichts zu finden gibt, behauptest selbst du
    nicht mehr. Immerhin ein kleiner Fortschritt angesichts der
    Tatsache, daß sich jeder in Sekundenschnelle vom Gegenteil
    überzeugen kann"

    Stimmt – eine Verurteilung. Dort ist zwar von 3 Tagessätzen a 30 € die Rede, ich gehe aber eher von 30 Tagessätzen aus… für die Deliktsbereiche die du alle genannt hast wäre das als Gesamtstrafe wohl doch etwas niedrig, oder meinst du das nicht auch?!

    "Ich habe dir die Quelle genannt, nämlich die Homepage von Peter N. himself."

    Fragen wir mal die hiesigen Rechtsanwälte: Wenn euren Mandanten angeboten wird, die Sache klammheimlich mit einem Strafbefehl zu beenden oder einen öffentlichen Prozess mit dem entsprechenden Presserummel pp. zu führen, was würdet ihr eurem Mandanten empfehlen selbst wenn er unschuldig ist und danach dennoch der Spruch "Da war doch bestimmt was dran" kommt? Ich bin zwar kein RA, würde dann aber doch für eine Person die doch mehr oder weniger im öffentlichen Leben steht den Strafbefehl vorziehen. Vor allem weil für Herrn N. als Sexualtherapeut 7500 € zwar eine Menge Geld sind, er aber nicht gerade unter den Begriff "arm" fällt.

    "Die Kindesmissbrauchssache findest du im Volltext natürlich
    nicht im Web, SO blöd ist N. ja nun auch nicht.
    Aber seine Reaktion darauf und diverse Diskussionen darüber
    im Web und im Usenet lassen sich ergooglen (wenn man es denn
    will)."

    Mir reicht ein Link von Ihnen, wenn es ja gar nicht so schwer ist haben Sie sicherlich die 30 Sekunden Zeit…

    "Was dich dazu treibt, die Pädophilie schönzureden und selbst
    überführten Tätern einen Persilschein auszustellen, mag dein
    Geheimnis bleiben."

    Nacktlaufen ist wie hier angeführt wegen des Fehlens einer sexuellen Handlung kein Erregen öffentlichen Ärgernisses, und so gesehen halte ich die Verurteilung des Herrn N. für falsch und juristisch eigentlich unhaltbar. Der Strafbefehl erklärt sich quasi von allein…

    "Der mitdenkende Leser hat wahrscheinlich schon eine Theorie, warum das so ist."

    Freud'sche Theoriebildung im Lawblog, ich bin entgeistert…
    Meine Ex-Freundin, die übrigens kein Kind ist/war und auch keine 5 Jahre jünger ist als ich (sondern knapp 9 Wochen älter) merkte mal an, das wir Magdeburger Jungs einfach die schönsten und besten sind. Schon ihre Oma kannte – damals wohl im Zweiten Weltkrieg – einen aus Magdeburg mit dem sie zusammen war, woraus allerdings keine sehr langanhaltende Beziehung wurde. Und die Oma konnte das nur bestätigen. Ihre Theorie, das wir Magdeburger so schön und gut sind das wir unsere Meinung ohne gesellschaftlichen Druck äußern können, ist also durchaus realistisch. *lol*
    PS: Goethe fügte an, das Magdeburg auch schöne Frauen und Mädchen habe, nach meinem Besuch in verschiedenen deutschen Metropolen kann ich das nur bestätigen. Die Männer und Jungs hier sind aber auch die schönsten (und besten). Wo kommen Sie eigentlich her? *lol*

  52. Raymond Chevalier meint: (24.5.2007 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Dann mal alles gute, Magdeburger Marmorstatue…

    Da es sich hier offenbar um unheilbare Beratungs- und Lernresistenz handelt, breche ich an dieser Stelle die Behandlung ab.
    Dadurch daß man viel und oft schreibt, kann man zwar eine Meinung verbreiten, aber bekanntlich haben diejenigen mit der wenigsten Kenntnis die größte Ausdauer…

    Eine Warnung noch an alle Leser, welche die mit Sicherheit noch folgenden Ausführungen des h.c. zu verdauen haben werden:
    Dieser Mann hat offenbar keinerlei Gesetzeskenntnis!
    Einer rechtlich relevanten Darstellung eines h.c. zu folgen, kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

    Ich werde mich hier nicht mehr mit diesem lernunwilligen Anfänger weiterdiskutieren.
    Menschlich, oder moralisch mag man davon halten was man will… fachlich jursistisch ist es jedoch größtenteils barer Unsinn, was h.c. da von sich gibt.

  53. h.c. meint: (24.5.2007 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Und was genau? Das es EU-weit genauso wie weltweit völlig andere Bestimmungen gibt, und das man nicht gegen etwas kämpfen kann wovon jeder völlig andere Vorstellungen hat? Wenn Sie mir nicht glauben dann sollten Sie vielleicht Herrn Dr. Helmut Graupner, RA, glauben. Der ist Fachmann auf dem Gebiet und führt auch Lehrtätigkeiten an Universitäten aus. Gute Diskussionen kann man mit ihm auch führen, und er hat – wie alle Fachleute – auch den Rahmenbeschluß kritisiert.

  54. Anonymous meint: (24.5.2007 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Besagter RA Helmut Graupner ist _österreichischer_ Rechtsanwalt.
    Das _österreichische_ Strafrecht unterscheidet sich teilweise deutlich vom _deutschen_ Strafrecht.
    Ein Ordnungswidrigkeitengesetz existiert in _Österreich_ gar nicht.

  55. h.c. meint: (24.5.2007 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Erstens mal ist Dr. Graupner ebenfalls in Tschechien zugelassen und hat mehrfach vor dem Europäischem Gerichtshof geklagt. Er ist auch wissenschaftlicher Beirat eines sexualrechtlichen Instituts in Turin (Italien) und ist Mitglied einer EU-Expertenkomission. Bei seinen Lehrtätigkeiten thematisiert er auch internationales Recht, führt z.B. die Sexoffender-Datenbanken der USA vor (und hat damit bei seinen Studenten auch entsprechenden Einfluss). Vizepräsident des ILGLaw ist er auch.

    Dissertation: "Sexualität, Jugendschutz & Menschenrechte – Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung", weitere Publikationen z.B.: "Das 17jährige Kind – Jüngste europarechtliche Rahmenbedingungen für Sexualität in den Neuen Medien" (in Seikowskis Buch, und der ist auf jeden Fall Deutscher…), "Das späte Menschenrecht – Sexualität im schweizerischen Recht", "Das späte Menschenrecht – Sexualität im europäischen und österreichischen Recht", "Sexual Consent – The Criminal Law in Europe and Overseas", "A Little Bit Safe? Asylum on the Basis of Sexual Orientation Persecution in Europe" und mehr und mehr und mehr.

    Im 1. Band seiner Dissertation untersuchte Herr Dr. Graupner neben dem österreichischen Recht u.a. den deutschen §182 StGB, in Band 2 führte er einen internationalen Vergleich durch. Und ich habe schon öfters in Gesprächen mit ihm festgestellt, das er das deutsche (wie auch das europäische) Sexualstrafrecht nebst Kommentaren und Urteilen besser kennt als viele deutscher Rechtsanwälte. Ob er nun Ösi ist oder nicht…

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