25.5.2007

Demonstranten dürfen näher an den Zaun

Statt auf acht bis zehn Kilometer Abstand verbannt zu bleiben, dürfen sich Demonstranten beim G8-Gipfel dem Sicherheitszaun jetzt bis auf 200 Meter nähern – wenn Rettungswege freibleiben. Das Verwaltungsgericht Schwerin erklärte die Allgemeinverfügung der Rostocker Polizei für rechtswidrig und hob sie in weiten Teilen auf.

Zu den Gründen heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts:

Maßgebend hierfür war die Überlegung, dass den von der Versammlungsbehörde vorgetragenen Sicherheitsbedenken bezogen auf die äußere Zone in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen Weise durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen werden kann. Solche Auflagen hat das Gericht bereits teilweise selbst erlassen.

Danach werden die von den Antragstellern geplanten Aufzüge auf bestimmte, von ihnen im Vorwege allerdings selbst hilfsweise angebotene Routenführungen beschränkt. Damit ist z. Bsp. sichergestellt, dass im Falle etwaiger Rettungseinsätze, aber auch für sonstige Zwecke eine freie Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan gegeben ist.

Zum anderen ist den Veranstaltern aufgegeben worden, mit Hilfe der von ihnen einzusetzenden Ordner dafür Sorge zu tragen, dass die Gleisanlagen der Mecklenburgischen Bäderbahn “Molli” von den Versammlungsteilnehmern nicht betreten und der Bahnbetrieb sowie der Zugang der mit der Molli-Bahn zum Tagungsort beförderten Personen über die an der Küste im Bereich Kleiner Wohld gelegene Kontrollstelle seitens der Versammlungsteilnehmer nicht behindert werden.

Traurig an der Sache ist, dass die Sicherheitsbehörden die Rechtswidrigkeit ihrer Anordnung unschwer selbst hätten erkennen können. Doch statt mit Augenmaß vorzugehen, wurde versucht, Maximalpositionen durchzusetzen. Das wirft kein gutes Licht auf die Damen und Herren, welche die Verantwortung tragen.

15 Kommentare zu “Demonstranten dürfen näher an den Zaun”

  1. jjwin2k meint: (25.5.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Und wie wird das mit den 200 Metern dann kontrolliert?
    Per Kreidelinie?
    Und wenn dann mal einer sich auf 198 Meter nähert, gilt der Schießbefehl?

    Schon irgendwie lächerlich, da einen Zaun hinzupflanzen, der sowieso nicht als Begrenzung gilt und dann eine willkürlich gewählte Luftgrenze zu errichten.

    Sollen sie doch bis an den Zaun ran dürfen. Gibt wenigstens gute Bilder. Und jemanden der über den Zaun will halten 200 Meter auch nicht auf.

  2. Lukas meint: (25.5.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    die Bäderbahn "Molli" – wie süß :-D

  3. Ben (der unerwünschte) meint: (25.5.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Ich erkenne einen schönen Webfehler in der ganzen Angelegenheit: Rechtswidriges Verhalten der Behörden wird faktisch belohnt. Die Beamten setzen erstmal die Maximalforderung an, und lassen sich dann auf das gerade noch zulässige Eingriffsmaß zurückstutzen. Ergo haben sie alles gewonnen, was rechtlich noch geht. Mit anderen Worten, die Maßnahme hat sich aus Sicht der Beamten gelohnt, die Strategie des "trial and error" ist aufgegangen.

    Würde hingegen so ein unverschämter Beschluss GÄNZLICH kassiert, ohne dass das Gericht erlaubte Alternativen vorgibt, dann wären die Verantwortlichen gezwungen, deutlich vorsichtiger vorzugehen, um nicht die Grenzen des Zulässigen zu überschreiten. Dann gäbe es solche Exzesse vermutlich gar nicht erst. Gilt so übrigens auch für das Verfassungsgericht, welches faktisch mitverantwortlich ist, dass immer mehr verfassungswidrige Gesetze erlassen werden. Wieso auch nicht, die Herren aus Karlsruhe spielen ja den nützlichen Idioten, der das dann alles korrekt zurechtschneidet, statt den Herren Schily, Schäuble und co. den Dreck ungefiltert und mit Karacho vor die Füße zu schleudern.

  4. sk meint: (25.5.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Danke, Ben.

  5. Chris meint: (25.5.2007 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @ Ben: Kann mich Deiner Meinung nur anschließen! Für die Behörden gibt es derzeit gar keinen Anlass maßvoll vorzugehen … der einzige Grund wäre Deeskalation … doch diese Strategie ist wohl der Wunschtraum von uns demokratie und grundgesetztliebenden Bürgern.

    @jjwin2k: Mir fällt bei der 200 Meter-Grenze nur eines ein: Die Behörden wollten sich ein einfaches Mittel schaffen zu eskalieren … denn jeder der gewollt oder ungewollt in diese Zone eindringt kann sofort verhaftet werden. Egal ob es die kurzsichtige Oma aus Rostock ist, die mal gucken will … oder ein Demonstrant der wieder mal sein GPS-Empfänger vergessen hat.

    Mich würde auch brennend interessieren, wie das für den den Otto-Normalverbraucher kenntlich gemacht werden soll … dafür sollte man doch einfach einen weiteren Zaun bauen ;-) Ich hatte gedacht die Zeit der Mauern und Zäune wäre endlich überwunden.

  6. Anonymous meint: (25.5.2007 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @3: Genau richtig! Wenn eine Firma in ihre AGBs eine Klausel einfügt, die den Kunden zu sehr benachteiligt, ist auch die ganze Klausel ungültig und wird nicht einfach auf das schwächste, was erlaubt ist, abgeschwächt. Etwas ähnliches sollte man auch für Grundrechtseinschränkungen einführen. (Vielleicht in etwas schwächerer Form.)

  7. Treater meint: (25.5.2007 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    "…dass die Gleisanlagen der Mecklenburgischen Bäderbahn “Molli” von den Versammlungsteilnehmern nicht betreten…werden"

    Gilt das auch für den Teil der Gleise die durch Bad Doberan führen und in die Straße eingebettet sind?

  8. Jens meint: (25.5.2007 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    @7: Das ist eine Straße. Der Begriff "Gleisanlage" ist blöd gewählt, weil rechtlich nicht definiert. Straßen im Sinne des m.-v. Straßengesetzes (wie auch immer dieses heißt) sind damit aber wohl nicht gemeint.

  9. Gordon meint: (26.5.2007 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    Bei aller angebrachter Kritik und bei aller Dummheit und Überspanntheit der Sicherheitsbehörden geht mir dieses blinde undifferenzierte Geschieße gegen alles und jeden was mit Sicherheitsmaßnahmen und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen zu tun hat mittlerweile auf den Senkel.

    @Ben und Chris: Das VG HAT das Versammlungsverbot in Teilen kassiert und zeitgleich (da Versammlungen nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden müssen) eine Auflage erlassen, welche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (nach Rechtsansicht des VG) genüge tut und Alternativvorschläge der Veranstalter berücksichtig. Soviel zur "AGB-Kiste".

    Interessant ist wohl rechtlich hier, dass das Gericht gleich die Auflage erliess. Danach müssen nach Ansicht des Gerichts die 200 Meter wohl die einzig richtige Entscheidung gewesen sein (Ermessenreduzierung auf Null = Bescheidungsurteil). Das finde ich komisch. Anyway.

    Zum Thema Maximalforderungen:
    Mit den (völlig realitätsfernen) Maximalforderungen schiessen sich Behörden im Zweifel selbst ins Knie und schaffen nicht "Verhandlungsmasse". Wäre ein Versammlungsverbot nicht so rigoros verhängt worden, dann wären wohl auch noch 300 oder 500 Meter knapp durchgegangen, denn hier bestehen Prognosespielräume seitens der Behörde. So war es aber evident unverhältnismäßig und das Gericht konnte schön selbst tätig werden.

    Zu einem ähnlich gelagerten Fall in Berlin (Thema "Gelöbnix") siehe http://www.referendare.net/news.php?news=501&lit_tipp=110&seite_rnews=13

    Auch hier hat das OVG "Mannesmut vor Fürstenthronen" (Uwe Wesel) bewiesen. Also: Kopf hoch, die Richter richtens!

  10. MZ meint: (26.5.2007 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    … und die Behörden legen Beschwerde gegen das Urteil ein.

    So schnell geben die nicht auf.

    Mit wessen Geld wird das finanziert? Dem des Steuerzahlers.

  11. Mea meint: (28.5.2007 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema "Wie gehen Gerichte mit Allgemeinverfügungen um" gibt es massenweise Literatur: alljährlich zum Anlass des Castortransportes nach Gorleben. Und das gibt keine besonders schönes Bild.-Im Übrigen ist die Verfasserin der Allgemeinverfügung Wendland die selbe Person, die nun die Allgemeinverfügung in Heiligendamm schreiben durfte…

  12. Thorsten meint: (28.5.2007 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    welchen Sinn hat die 200m Linie eigentlich? Der Zaun sollte dafuer da sein, einen ungestoerten Gipfelbetrieb zu ermoeglichen, wieso muss jetzt ein Abstand von 200 m vom Zaun gehalten werden – steht der denn an der falschen Stelle? Und wieso 200 m, reichen 100 m nicht aus?

    Mir kommt es so vor, als waere der Abstand vom Zaun gewaehlt worden, um nunmehr auch wirklich auf Nummer sicher zu gehen.

  13. smallprint meint: (29.5.2007 um 07:13) AntwortenReply to this comment

    In der Verwaltungsrechts-AG hat sich unser Ausbilder (Richter am VG) auch deutlich beklagt, daß der Polizeipräsident regelmäßig und bewußt Versammlungsverbote auswirft, von denen die Behörde genau weiß, daß sie unhaltbar sind.

    Jeder Jurastundent kennt Brockdorf und die Behörde spätestens im dritten Anlauf auch, selbst wenn die Stellen zu einer Zeit besetzt wurden, als man noch mit Ausreichend in den Staatsdienst konnte.

    Ich bin wie Ben (Nr. 3) der Auffassung, daß das ein strukurelles Problem ist. Denn eigentlich ist die Verwaltung zuallererst mal an Recht und Gesetz gebunden.

    Und wenn schon die Polizei selbst bewußt davon abweicht … vielleicht sollte Schily sich mal darum kümmern statt um Phantomterroristen und andere eingebildete Bedrohungen unseres Rechtsstaats.

  14. Jens Müller meint: (29.5.2007 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Hätten die halt einen zweiten Zaun drumrum bauen sollen. Bloß das Gebiet zwischen den Zäunen mit Minen auszulegen wäre wohl nicht gegangen, da das Einsatz spezifisch militärischer Waffen im Inland wäre.

  15. Jens meint: (30.5.2007 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Gerade entdeckt: Auch das Demoverbot um den Flughafen wurde jetzt teilweise außer Kraft gesetzt:

    http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=3857&Itemid=265
    http://www.mv-justiz.de/presse/verwg/presse.htm

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