Zwingendes Formular
Es gibt das “vereinfachte” Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt. Der Antrag auf Festsetzung ist nicht kompliziert; er umfasst eine Seite.
Auf den Antragsgegner kommt mehr Arbeit zu. Seine Argumente gegen den beantragten Unterhalt darf er nicht frei formuieren. Er muss zwingend das Formular “Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt” ausfüllen. Gestaltung und Formulierung der Hinweise erwecken den Verdacht, dass es hier nicht um Bürgernähe geht. Sondern darum, weite Kreise von Betroffenen schon an Formalien scheitern zu lassen.
Für einen Bekannten habe ich vorhin überschlägig überprüft, ob der Antrag seiner mittlerweile getrennt lebenden Freundin für das gemeinsame Kind in Ordnung ist. Ist er. Zum Glück. Denn für das Ausfüllen des Formulars hätte ich Schmerzensgeld verlangen müssen.
da kann man doch nur noch mit dem Kopf schütteln…
Das Formular ist so aufgebaut, weil man einerseits uns Rechtspfleger (die für das Verfahren zuständig sind) offenbar einerseits für zu doof hält, einen frei formulierten Schriftsatz juristisch richtig zu bearbeiten (deswegen auch die Richterzuständigkeit bei testamentarischer Erbfolge), andererseits dem Antragsgegner hier die Möglichkeit gegeben werden soll/muss alle denkbaren zu berücksichtigenden Einwendungen vorzutragen. Viele Antragsgegner machen in einem solchen (vereinfachten und daher auch beschleunigten) Verfahren sonst Einwendungen, die nicht zu berücksichtigen sind.
Die Antragsgegner sollen halt schaffen gehen und sich nicht lange mit den Formularen abgegben.
Unzulässige Einwendungen abbügeln zu können ist doch ein hohes Gut im Rechtsstaat – ich versteh die Aufregung nicht. Das passiert im Zwangsvollstreckungsverfahren tagtäglich tausende Mal in Toitschland.
Und für säumige Unterhaltsschuldner (zumindest im Bereich Kindesunterhalt) fehlt mir auch jedes Verständnis. Statt teuer Geld dem Anwalt in den Rachen zu werfen hätte man sich ja auch kostenfrei beim Jugendamt verpflichten können. Ohne die vermeintliche Opferrolle dankend anzunehmen.
naja, es stimmt schon: Für Unterhaltsschuldner sollte man kein Verständnis haben
Allerdings gibt es da eine Kleinigkeit zu beachten: Nicht jeder, der dieses Formular ausfüllen will, hat sich irgendwie falsch verhalten. Die meisten wollen das Formular ja nur deshalb ausfüllen, weil sie eben nicht richtig behandelt wurden bzw. werden, wenn sie sich nicht wehren.
Richtig ist: Wer zahlen muss, der sollte das auch tun.
Viel wichtiger ist aber, dass jeder das Recht hat, sein eigenes Recht durchzusetzen. Und da ist dieses Formular eher ein Hindernis.
Komisch beim ersten Formular sind es bei mir zwei Seiten; iudex non calculat und Rechtsanwälte …..
@6. Der Jurist
Die 2. Seite ist für die Mitteilung des Rechtspflegers.
Lesen sollte man schon können – als Jurist.
FORMULARZWANG?!?!
gut dass ich strafrechtler bin …
@2 Ich schrieb eine Klage, an das OLG, wegen schwerer Menschrechtsverletzungen, ein Rechtspfleger antwortete mir ohne auf den Inhalt meine Schreibens auch nur im mindesten einzugehen, eine Ablehnung und Rücküberweisung ans Amtsgericht, wo ich dann der Staatsanwaltschaft 300 DM zahlen durfte. Die Klage wurde bis zum heutigen Tag nicht bearbeitet.
Ich schrieb auch an das Bundessozialgericht, auch hier antwortete ein Rechtspfleger, Er behauptete das Bundessozialgericht sei kein Sozialgericht sondern ein Verwaltungsgericht und daher nicht zuständig.
Offensichtlich trifft es ja zu das "Rechtspfleger" zu doof sind um mit und für das Gesetz zu arbeiten.
Es ist meiner Meinung nach recht eigenartig, wenn freie Äusserungen, in Verfahren durch Formulare unterdrückt werden und die Prozessordnung über die Gesetze gestellt wird.
Guute Naaacht Deutschland
Ich finde die "Einwendungen…" sehr gut strukturiert. Alles was man los werden will/muss, muss eh auf Anlage (wird mit besonderer Spalte für Anlagennumerierung vereinfacht). Somit wird aufgerufen, umfangreich Stellung und Einwand zu erheben.
Dass wer bei dem Formular streikt, liegt nicht am Formular sondern am eigenen Unvermögen, da im Antrag darauf hingewiesen wird, kostenfrei Rechtsbeistand einzubinden, die letztendlich helfen können.