Kann abgeholt werden

Aus einem Merkblatt des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich:

Der amtliche Fragebogen V1 kann auf der Geschäftsstelle des Familiengerichts abgeholt werden, soweit er nicht bereits durch den Anwalt ausgehändigt oder mit der Antragsschrift übersandt worden ist.

Der Text sieht aus, als wäre er seit Jahren nicht überarbeitet worden. Man könnte ihn zum Beispiel wie folgt ergänzen:

Fragebogen und Ausfüllhinweise können auch im Internet unter der Adresse http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/versorgungsausgleich/index.php heruntergeladen werden.