Das außenpolitische Interesse
Eigentlich ist heute ein angenehmer Tag. Eigentlich. Wären da nicht Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald, die das Grundrecht aller Deutschen, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, mit dem Hinweis auf das “außenpolitische Interesse” der Bundesrepublik Deutschland faktisch außer Kraft setzen. Und dabei völlig ignorieren, dass der Protest dort berechtigt ist, wo er von den Adressaten auch wahrgenommen werden kann.
Wenn das – vermeintliche – Befinden einiger Staatsoberhäupter über die Grundrechte der Deutschen gestellt wird, ist das wirklich tragisch. Zumal insbesondere George W. Bush Proteste ja durchaus gewohnt ist. Seine Amerikaner jedenfalls dürfen ihm (bislang) problemlos ihre Meinung sagen – unweit des Weißen Hauses.
Bleibt die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wenn die Demonstrationen in Heiligendamm wirklich bis zu zehn Kilometer (!) vor dem Zaun stattfinden müssen, wäre das ein schwerer Schlag für die Freiheit in unserem Land. Sicher wissen die Richter in Greifswald, was sie da tun. Genau das kann einem aber durchaus mehr vermiesen als nur den Tag.
tja, aber es ist wohl nicht zu erwarten (man möge mir widersprechen), daß Karlsruhe noch rechtzeitig eine Entscheidung dazu fällt. Also wird es bestenfalls hinterher entscheiden, daß das Versammlungsverbot verfassungswidrig war (ach!), was nicht wirklich hilft…
ich widerspreche Dir mal. Ich denke schon, dass das BVerfG noch rechtzeitig eine Eilentscheidung verkuenden wird, und die wird auch positiv fuer das Demonstrationsrecht ausfallen.
So. Genug jetzt. Weiterarbeiten, und nicht mit solchen ungehörigen Gedanken beschäftigen. Was soll denn die Welt von uns denken? Als Deutsche haben wir arbeitsam und obrigkeitsliebend zu sein!
M.E. widerspricht die Entscheidung klar den Brockdorf-Vorgaben.
Überraschend finde ich sie aber nicht: Die Behörde ist nicht antragsbefugt vor dem BVerfG. Und die Frage, ob die Grundrechte noch gelten im Zeiten der derzeitigen Terror-, Sicherheits- und Überwachungshysterie bedarf tatsächlich mal der Klärung. Die Frage werden wir hoffentlich für Art. 8 GG mal mal von ganz oben beantwortet bekommen.
Für mich erscheint das Urteil (ich hätte gerne mal die Begründung gelesen) eher wie eine Delegierung der Verantwortung nach weiter oben.
Ausgerechnet diese 10 Kilometer sollen nun ein "schwerer Schlag gegen die Freiheit" sein? Das ist so, als bezeichnete man die Erhöhung der Abgabenquote von 40% auf 50% als schweren Anschlag auf das Privateigentum.
@5: Der Schritt von 200 zu 10000 ist aber wohl schon etwas weiter als von 40 auf 50…
"Außenpolitische Interessen" -> Deutschland ist sich ganz einig Herr Bush und Co. …. Dieses extremkommunistisches Gedankengut kann ich irgendwie nicht verstehen, welche außenpolitischen Interessen sollen denn geschützt werden? Sind wir kein Land wo jeder seine eigene Meinung sagen kann und diese auch verkünden darf?
Mielke würde sich freuen.
Der Tag wird leider noch schlechter:
"Bundesratsausschüsse für deutlichen Ausbau der TK-Überwachung
Fachgremien des Bundesrates sind unzufrieden mit dem heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Sie haben auf 53 Seiten Empfehlungen (PDF-Datei) für eine umfangreiche Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzesvorhaben vorbereitet, über welche das Plenum des Bundesrats in seiner nächsten Sitzung am Freitag in einer Woche entscheiden soll. Insgesamt sprechen sich die Fachpolitiker für eine deutliche Verschärfung der Vorlage aus."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90466
@ 6: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
@7: Nein, sind wir nicht. Freie Meinungsäusserung hat hierzulande keine Tradition. Hierzulande kann die Mehrheit nichts mit Freiheit, aber dafür mehr mit Sicherheit anfangen.
Ist hauptsächlich geschichtlich durch den 30-jährigen Krieg bedingt, als die (von Pest und Krieg übrig gebliebene) Bevölkerung sich bedingungslos dem Landesfürsten unterwarf, wenn dieser sie nur vor den Widrigkeiten der damaligen Zeit beschütze.
Denn die DDR ist ja nur gefallen, weil es der SED nicht gelungen ist, genügend Bananen für jedermann bereitszustellen. Sprich, Regierungen werden hier nur dann gestürzt, wenn sie nicht für volle Fleischtöpfe in der Zelle sorgen kann. Dass man aber in einer Zelle sitzt, kratzt den Deutschen als solchen nicht so sehr.
Der Tag wird aber etwas angenehmer durch die Änderungen der BRAO :-))
Ist das nicht schon vom OLG oder wie auch immer das heißt, entschieden wurden, dass die Demonstranten bis auf 200m an den Zaun randürfen? Dies hörte ich glaub ich, letzte Woche in den Nachrichten auf Sat1 oder RTL.
Ihr habt Euch Eure Volksvertreter selbst zusammen gewählt, beziehungsweise duch Nichtwahl dazu beigetragen.
Nun nehmt in Demut die von Euch gewählte Diktatur in Kauf und meckert nicht.
Das ist zwar nett, sich mal in den einen oder anderen Forum abzulassen, aber mehr als Laberei kommt eh nicht zustande.
Zu viele beschweren sich und reden bis zum Umfallen aber ernsthaft etwas ändern, notfalls mit persönlichem Einsatz, will keiner. Zu träge die deutsche Wohlstandsgemeinde die sich Ihre Rechte beschneiden, kastrieren und sich entmündigen lässt, solange der Daimler vor dem Eigenheim steht und McDoof die Burger für einen Euro verkauft.
Armselig.
Schneidet Euch mal eine Scheibe von den Ossis, speziell den Leipzigern ab, die haben es euch doch gezeigt wie man mit einem Regime umzugehen hat.
Aber da habt Ihr wahrscheinlich noch nicht genug zu "leiden".
Oder eher wahrscheinlich, ist es Euch egal,
Mal kurz aufgeregt und dann zurück zu Mama an den Fressnapf.
@8 (MZ),
*kopf schüttel* Ich wandere aus.
@10 (Reinhard),
so langsam zeigen die Ostdeutschen, das das damals wirklich nur um die Bananen ging. Denn wir sind langsam aber sicher auf dem Stand der DDR. "Die größten Feinde der Freiheit sind die glücklichen Sklaven."
@Anonymous,
das VerwG hat entschieden, das sie auf 200 Meter ran dürfen. Dieses Urteil wurde dann in der nächsten Instanz vor dem OVerwG auf 10.000 Meter erhöht. Der nächste Schritt wäre jetzt das BVerfG, dann könnte man anschließend noch die Bundesrepublik wegen dieser Entscheidungen vor dem EuGH verklagen. Dieser darf zwar die Bundesrepublik verurteilen, kann aber das eigentliche Urteil nicht aufheben.
@13 (IHR HABT ES DOCH SO GEWOLLT)
ICH habe FDP gewählt, ich habe schon immer FDP gewählt sofern das möglich war. Ich bin dort auch Mitglied und engagiere mich außerdem in der HU, wo auch viele Parteikollegen sind sowie noch verschiedene Politiker der SPD und Grünen. Die von der SPD sind aber in ihrer Partei in der klaren Minderheit, was man an den Entscheidungen der letzten Jahre sieht. Entwicklungshilfeminister haben ja bei innenpolitischen Entscheidungen eh wenig zu sagen… Haben die überhaupt was zu sagen?
Soviel zur Unabhängigkeit von Richtern! Hysteriker haben die Vorgaben erstellt und die Richter führen aus!
Meines Wissens verwieß das Gericht u.a. auf die Infrastruktur des Ortes. Wer einmal dort war, weiß das man in einem 300 Einwohner Dorf schwerlich 100.000 Demonstranten unterbringen kann…
Wes Geiste Kinder sind eigentlich Richter, die ein Versammlungsverbot damit begründen, dass auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu "fremden Staaten" belastet werden könnten und Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter als "unfreundlicher Akt" empfunden werden könnten. Auf gut Deutsch: Putin und Bush sollen sich wie zuhause fühlen — Putin, weil eer eh keine Demos mag und Bush, weil er Alibi-Demos vor den Toren seiner Ranch (die meilenweit vom Gebäude entfernt sind) duldet.
Haben die Richter nicht ausschließlich nach Recht und Gesetz zu entscheiden? Und das sieht Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nur dann vor, wenn es konkrete Hinweise auf massive Gefahren für die Sicherheit von Demonstranten und "Be-Demonstrierten" gibt. Sollte ein Richter, der auf dem Boden des Gesetzes steht, nicht auch höchstrichterliche Urteile des BVerfG in seine Entscheidung einfließen lassen? Das scheint nicht der Fall gewesen zu sein. Bleibt zu hoffen, dass das BVerfG schnell eine Entscheidung trifft — und dass Schäuble nicht auf die Idee kommt, die Verfassung so zu erweitern, dass es in Zukunft keinen Sinn mehr macht auf das BVerfG zu hoffen.
@16 (Rpunkt),
soll das wirklich Ihre Rechtfertigung sein? Nicht wirklich, oder?
Außerdem ist das nur ein Ortsteil einer 11.000 Einwohner-Stadt. Nur mal so nebenbei.
Und 10 KM weiter entfernt gibts dann sicherlich die Unterbringungsmöglichkeit?!
@17 (M.)
Wie nah kommt man bei Demos an das Weiße Haus heran?
@h.c. Ja. Außerdem sind Bannmeilen ja auch üblich.
Nachtrag: Außerdem werde Demonstrationen in Rostock und Schwerin ja zugelassen. Und vom "Mitbekommfaktor" macht das dann keine Unterschied für die Regierungsvertreter. Ein Verkehrschaos gibt es in der gesamten Region.
@ 16
Ich will da nicht hinziehen, sondern nur dort demonstrieren.
Sicher wissen die Richter in Greifswald, was sie da tun.
Was früher mal richtig war, kann doch heute nicht falsch sein…
In den 50er Jahren konnten sie sich hinter dem großen Bruder verstecken. Heute müssen sie die Drecksarbeit selber verantworten.
@10: Freie Meinungsäusserung hat hierzulande keine Tradition. [.....]Regierungen werden hier nur dann gestürzt, wenn sie nicht für volle Fleischtöpfe in der Zelle sorgen kann.
Genau so ist es.
@15: Soviel zur Unabhängigkeit von Richtern!
Richter sind nicht unabhängig. Auch, wenn das in irgendeinem unmaßgeblichen Gesetz steht, welches, wenn überhaupt, nur in rhetorisch aufgehübschten Pressestatements Beachtung findet.
Ahja.
Na dann zählen Sie uns mal die Hotels in Rostock auf. Mal sehen ob wir auf 100.000 Schlafmöglichkeiten kommen. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber ich lass mich überraschen.
@17,18:
Demonstrationen finden/(fanden?) regelmäßig auf der Pennsylvania Avenue statt. D.h. direkt vor dem Zaun des weißen Hauses und damit keine 100 Meter vom Weißen Haus entfernt.
Bei meinem Washington-Besuch (1998) habe ich sogar eine Demonstration für Einbürgerung direkt vor dem Kapitol gesehen. Die Demonstranten, vermutlich sogar Ausländer, durften auf den Stufen des Kapitols demonstrieren.
Man mag den USA viel vorwerfen, aber das Demonstrationsrecht wird dort nicht so mit Füßen getreten wie hier.
Ich habe es ja schon mehrfach in anderem Zusammenhang deutlich gemacht. Es geht nicht um Fragen der Praktikabilität oder der politischen Wirkung einer Demonstration. Das Recht der Versammlung ist ein Grundrecht, dessen Einschränkung nur unter sehr schweren Voraussetzungen möglich sein darf. Und genau hier machen die Richter des OVerwG Greifswald den entscheidenden Fehler, denn die genannten Gründe reichen bei Weitem nicht aus, diese Entscheidung zu tragen. Im Gegenteil, die Besorgnis um das außenpolitische Interesse nimmt der Demonstration den Kern ihrer Bestimmung, der Wahrnehmbarkeit. Wenn nämlich politische Interessen, egal ob außen- oder innenpolitisch, bei Versammlungen und Demonstration zu berücksichtigen wären, könnte man künftig jede mißliebige Veranstaltung mit diesem Hinweis verbieten oder zur Bedeutungslosigkeit degradieren. Der Rechtsstaat ist in großer Gefahr, leider bemerken das viel zu wenige. Im übrigen gebe ich #13 Recht, wir sind alle zu bequem.
Aber gerade hier liegt die besondere Gefahr einer solchen Entscheidung. Der Protest durch Versammlungen und Demonstrationen ist der einzige friedliche Weg des Widerstands . Diese letzte Chance verspielen wir uns, wenn wir alle ein solches Urteil hinnehmen. Denn wenn wir nicht mehr demonstrieren dürfen, lässt sich freiheitlich demokratische Grundordnung nicht mehr mit friedlichen Mitteln wiederherstellen.
Es ist zum heulen, hoffentlich regelt das BVerfG das noch rechtzeitig…
@24 (BonnerBürger),
richtig. Zumindest dürfen Demonstrationen auch heute noch direkt am Zaun vor dem Weißen Haus statt finden, ob das nun 100, 75 oder 125 Meter sind weiß ich nicht. Ist mir aber auch schnuppe, 10 KM sinds bei weitem nicht.
Staatliche Überwachung? Kein Problem. Ich bin ein vorbildlicher Staatsbürger. Demonstrationsverbot? Nicht weiter tragisch. Der Staat wird schon wissen was er tut. Haben wir denn gar nichts aus unserer Geschichte gelernt? Der G8-Gipfel sollte verboten werden, da er keine ausreichenden Demonstrationsmöglichkeiten bietet.
Richtig. Demonstrationen dürfen stattfinden. In Rostock, z.B. Auf der anderen Seite wird versucht diese mit allen Mitteln zu erschweren. Morgen früh fahren zB. 3 Regionalzüge von Berlin nach Rostock. Sonderzüge – nicht erwünscht. Anreise mit dem Auto wird wohl auch ein Chaos werden, da die Polizei Kontrollstellen einrichten wird.
Sind die Urteile eigentlich irgendwo im Volltext online?
Wir haben zunehmend eine politisch orientierte Justiz; bleibt nur die Hoffnung auf eine gegenteilige, noch rechtzeitige Eilentscheidung des BVerfG!
Da das BVerfG bislang sorgfältiger und zeitintensiver arbeitete als "untere" Instanzen, fürchte ich, dass eine "Heiligendammentscheidung" wie die "Brokdorfentscheidung" erst fällt, wenn alles vorbei ist. Und darauf haben die Sicherheits-Behörden gewiss spekuliert!
Das nennen Juristen inzwischen wohl auch die normative Kraft des Faktischen …
@12: Das findest Du nicht via Google? Schwaches Bild!
Das VG hat das Versammlungsverbot teilweise außer Kraft gesetzt, das OVG dann wieder in Kraft.
@18: Die Demonstranten wollen da nicht übernachten, sondern nur demonstrieren.
@23: Die 100.000 werden für Samstag erwartet. Zum eigentlichen Gipfel sind es viel weniger. Einige 1000 Plätze sind auf Zeltplätzen wohl verfügbar.
@19: Wo bitteschön sind Bannmeilen üblich? Um Badeorte an der Ostsee?
Also der G-8-Gipfel hat sich inzwischen ein Sonderkapitel in der nächsten Ausgabe des Grundrechte-Reports verdient. ;-)
@33 (Jens),
Campingmöglichkeiten für ein paar hunderttausend Menschen lassen sich aber auch irgendwo in den 20-KM-Grenzen finden. Mal davon abgesehen das man nach der Demonstration auch nach Rostock zum übernachten fahren könnte und am nächsten Morgen wieder nach Heiligendamm. Die "Argumentation" des OVerwG entzieht sich also auch hier jeglicher Begründbarkeit.
@ 10 (Reinhard)
Nein, das hat schon vor dem Dreißigjährigen Krieg begonnen. Als Herzog Widukind vor Karl dem Großen im 9. Jahrhundert das Knie beugte und (um seine Sachsen zu retten) dem alten Glauben abschwörend sich von ihm taufen ließ, ging auch der alte Freiheitswille mit dem Blut der Germanen (bis zu den napoleonischen Freiheitskriegen) in Verden an der Aller den Bach runter!
und wieder einmal werden meine vorurteile bzgl. der qualität der richterschaft im osten aufs traurigste bestätigt.
@37: Ach Quatsch! Das ganze Schlamassel hatte schon zu dem Zeitpunkt begonnen, als die ersten Proto-Germanen von den Wipfeln herabstiegen und die Freiheit des Primatendasein der falschen und trügerischen Sicherheit einer finsteren Höhle vorzogen ;)
Am besten waren die (vermutlich handverlesenen) Sklavenseelen aus Heiligendamm, die in der Tagesschau und anderen Nachrichten beim durchfilzt werden gefilmt wurden.
Statt zu sagen: "Ok, ich kann nichts tun, ich muss die Kröte halt schlucken"
wird gesagt: "Muss halt sein, wenn es hilft und dauert ja nicht so lange"
Die Regierung weiss schon warum sie solche Shows nur noch im Osten aufführen.
@24:
> Man mag den USA viel vorwerfen, aber das
> Demonstrationsrecht wird dort nicht so mit
> Füßen getreten wie hier.
Das ist richtig.
Wobei man nicht vergessen darf, wer denn das Demonstrationsrecht in erster Linie mit Füßen tritt: Die Randalierer.
Es wird in den USA manigfach demonstriert, mit den radikalsten Parolen – aber eben friedlich.
Wenn nicht der schwarze Block und seine Sympathisanten seit Jahren regelmäßig Straßenschlachten anzetteln würden, würde es auch nicht die (teilweise in der Tat überzogenen) polizeilichen Gegenmaßnahmen geben.
Wenn die Globalisierungsgegner wirklich so friedliebend wären, wie ihre Vertreter immer tun – dann würden in Heiligendamm einige Dorfpolizisten zur Verkehrsregelung reichen.
Wir sind also immer noch nicht nur geographisch näher an Rußland.
Ihr verkennt das alle. Die Greifswalder Richter sind richtungsweisend und endlich wird keiner mehr durch eine Demonstration in seinem Recht auf freie Fahrt gebremst.
Zukünftig nur noch dort demonstrieren dürfen, wo es die Adressaten nicht stört, könnte mehr Zustimmung finden als uns hier lieb ist. Denn wer hat nicht schon geschimpft, wenn eine Demo die Straße dicht machte und man im Stau nicht weiter kam. ;-)
Freie Fahrt für freie Bürger! Und wer die Ironie nicht findet muss noch ein paar Runden um den Zaun fahren.
@30
http://www.mv-justiz.de/presse/verwg/download/BeschlussOVG3M53-07.pdf
Allen, die sich hier über die "Ostrichter" aufregen (besonders @14 und @22), und ihnen DDR-Mentalität unterstellen, möchte ich in Erinnerung rufen, daß diese Richter mit großer Wahrscheinlichkeit aus den alten Bundesländern stammen. ;)
"Wenn – wie hier – der Besuch ausländischer Staatsoberhäupter und Regierungschefs in der Bundesrepublik Deutschland [...] der Wahrung der guten Beziehungen zu ausländischen Staaten dient, ist dieser gemäß Art. 32 GG verfassungsrechtlich geschützte Belang Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."
Wow. Hätten wir dieses Urteil bereits zum Schah-Besuch gehabt, hätte es damals keine Demos gegeben und die gesamte deutsche Geschichte wäre anders gelaufen.
Die Kritik hier ist total übertrieben. Grundrechte sind nicht schrankenlos. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln findet eben dort seine Grenzen, wo der Schutz höherrangiger Rechtsgüter entgegenstht. Und das internationale Vertrauen in eine verläßliche Bundesrepublik, die die Sicherheit ausländischer Staatsgäste zu gewährleisten imstande ist, ist sicherlich ein sehr hohes Gut, auch und gerade im wohlverstandenen eigenen Interesse. Insoweit: kommt mal wieder runter. Danke.
@39 (Reinhard)
Ich kann dich trösten:
Wenn die Auswüchse der Globalisierung und des ungehemmten Wachstums dereinst die Menschheit überflüssig machen, werden überlebende Arten es sich auf den Bäumen wieder gemütlich machen, falls es die dann noch gibt, zumindest aber in den Höhlen. Die Erde wird`s nicht kümmern!
@46:
das sind keine ausländischen staatsgäste.
die mehrheit der deutschen möchte diese bande nicht bei uns im lande haben, und schon gar nicht für die zeche von ca. 120-150 MILLIONEN EURO, die der dt. steuerzahler berappen darf. diese bande, das ist genau genommen ein zusammenschluss von staatschefs, die nur einen geringen anteil (13%!!!!!) der weltbevölkerung repräsentieren, die aber die weichen für die entwicklung der gesamten welt in den nächsten jahren und jahrzehnten stellen. eine selbst ernannte weltregierung quasi, die aber nicht demokratisch von den weltbürgern legitimiert ist und die vor allem nicht im sinne dieser bürger entscheidet, sondern ausschließlich im sinne der wirtschaft.
und das nennst du ausländische staatsgäste? nein, danke, sagt man da.
meine gastfreundschaft hat hier ein ende. und sieh dir doch mal an, mit welchem selbstverständnis die hier hereinmarschieren. das ist doch herrschaftsdenken in reinkultur, daran kannst du doch wohl sehen, was die von otto normalverbraucher halten. "der pöbel soll man schön außerhalb vom zaun bleiben, was wir hier schön beschließen, geht den sowieso nix an. der hat nur später erstmal die zeche (s.o.) für unsere schönen ZWEI TAGE hier zu zahlen, und später dann die kröten zu schlucken, die wir ihm dann servieren."
so siehts doch aus. diese modernen möchtegern-könige möchte ich hier nicht haben. und wenn man ihnen die meinung sagen will, wird man ins hinterland abgeschoben. DIE LACHEN SICH DOCH KAPUTT ÜBER UNS. und du denkst, die deutschen ausrichter von dem club würden dich vertreten? und du denkst, die restlichen 7 delegationen seien unsere "gäste"? träum weiter.
oder denkst du vielleicht, "du" bist keiner von dem von mir so bezeichneten pöbel? weil du vielleicht ein "besser-verdienender" bist? na dann, träum weiter. da müßtest du schon irgendwo manager sein, dann könnte es sein, dass die "G8" auch deinen speichel lecken.
@46 (Rainer)
Ah ja. Und ab sofort führen wir Agressionstest durch und sperren alle mit einem überdurchschnittlichen Agressionspotenzial ohne Gerichtsverhandlung weg.
Das wäre doch in Ihrem Sinne, oder? Nicht vergessen: Es geht hier um die Sicherheit der Bürger!!!
200 Meter als Sicherheitsbereich waren mehr als ausreichend, 10 KM sind 9,8 KM zu lang.
Liest man das Urteil, so drängt sich der Gedanke auf, die ausländischen Staatsgäste hätten sich mit Gewalt und überzogenen "Sicherheits"anforderungen der Ortschaft Heiligendamm zur Ausführung des Gipfeltreffens bemächtigt und der deutschen Regierung bliebe nun keine Wahl mehr, als auf diese Faktenlage einzugehen.
Ist es nicht vielmehr genau andersherum: Unsere Regierung hat "die Mächtigen der Welt" an die Ostsee gebeten, wohl wissend um die absurden Forderungen insbesondere der amerikanischen Seite, und das OVG Greifswald formuliert dreist: "Dem Senat ist bekannt, dass von nicht mehr zuzuordnenden Bewegungen in unmittelbarer Nähe insbesondere des amerikanischen Präsidenten die Gefahr von Missverständnissen und damit der Gefährdung von Personen ausgehen kann."
Eine Urteilsbegründung, die einem den letzten Rest guter Laune rauben kann.
@50: Von wo ist das zitiert? Hast Du den Beschluß?
Ein Link auf den Beschluss gibt's in Kommentar 44
@50
"“Dem Senat ist bekannt, dass von nicht mehr zuzuordnenden Bewegungen in unmittelbarer Nähe insbesondere des amerikanischen Präsidenten die Gefahr von Missverständnissen und damit der Gefährdung von Personen ausgehen kann.”"
Aha. Sollte man dem Senat mal verraten das es solche "nicht mehr zuzuordnenden Bewegungen" ständig 100 Meter entfernt vom Weißen Haus statt finden?
Und ich frage mich wie gut die Augen des Präsidenten sind. Das der fast 20 KM weit schauen kann… wow.
@53: Darum geht's doch angeblich gar nicht. Adressat des Protest ist, laut Senat, die Öffentlichkeit, nicht die "ausländischen Staatsgäste". Deshalb soll es unerheblich sein, dass Merkel, Bush, Putin, etc. die Transparente nicht sehen können.
"Das Gericht habe die Bestätigung des Verbots unter anderem mit der bloßen Befürchtung begründet, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu fremden Staaten könnten durch Versammlungen belastet und Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter als "unfreundlicher Akt" empfunden werden."
Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,5545425,00.html
Diese Begründung ist jawohl blanker Hohn. Bisher gab esalso keinerlei Proteste, bei keinem der g8 Gipfel, oder wie soll man das verstehen??? G.W. sitzt dann da "Wow Angie, ich wusste gar nicht, dass ihr eure Bürger so unter Kontrolle habt. Oder interessiert die der Gipfel gar nicht?"
Ich verstehe nicht, wie ein Gericht in diesem Fall wieder etwas komplett anderes entscheiden kann. Machen die das da etwa aus Trotz: "Ätsch, ihr habt es aufgehoben und wir machen es wieder so wie es war, hahaha!" Das ist doch das allerletzte.
Eigentlich dachte ich, das die Rechtswegerschöpfung mal nicht genutzt werden würde und die erste Instanz es schaffe, endlich mal wieder etwas Demokratiegefühl aufkommen zu lassen. Aber zu früh gefreut… Bis das BVerfG zu Potte kommt, wird es doch bestimmt schon Winter sein…
Bzgl. Kommentar 50: Das ist nicht die Legislative um die es hier geht, sondern die Judikative.
Bleibt zu hoffen, dass das BVerfG schnell eine Entscheidung fällt.
PS: So viele Polizeifahrzeuge habe ich noch nie gesehen… Selbst hier, in Warnemünde, muss man nur 1Minuten draußen sein, und hat dann schon mindestens 20 Fahrzeuge gesehen. Was das wieder kostet… naja es ist ja alles zu "unserem Schutz"… *lol*
@ 44
natürlich sind die richter zum großen teil westimporte. aber leider hat der osten in den frühen 90ern nur das bekommen, was den westlichen bundesländern nicht gut genug war. daher diese traurige justizqualität im osten.
@54 (Sebastian)
ahhhhhja. Ich lerne doch nie aus…
…und die gute Beziehung der BRD zu den ausländischen Staatsgästen wird kurzerhand zu einem Bestandteil der öffentlichen Ordnung erklärt, was die Verbote rechtfertigen soll. Etwas derart an den Haaren herbeigezogenes liest man selten.
Man könnte jetzt noch sagen: Wenn die Bundesregierung es nicht schafft, für den Besuch von Staatsgästen einen Ort zu finden, wo deren Sicherheit gewährleistet werden kann, ohne das Versammlungsrecht der eigenen Bevölkerung in unzumutbarer Weise einschränken zu müssen, dann darf sie eben keinen "G8-Gipfel" ausrichten. Oder sie löst das Volk auf und wählt sich ein neues.
@56: Ich hätte bspw. vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kein anderes Urteil erwartet. "Traurige Justizqualität im Osten" ist hier, denke ich, nicht der wesentliche Punkt.
Interessant finde ich, dass das OVG Greifswald bei dem Rechtsgut "gute Beziehnungen zu auswärtigen Staaten" eine Entscheidung des BVerfG angegeben hat. Kann jemand denn mal nachschlagen worum es hierbei – BVerfG 1. Senat 2. Kammer, B. v. 10.09.1987 – 1 BvR 1112/87 – NJW 1987, 3245 – ging?
Schön ist auch, wie das OVG den Ausgleich zwischen den außenpolitischen Belangen und dem Recht auf körperlicher Unversehrtheit auf der einen Seite und der Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite herstellt: "Daraus ergibt sich, dass die Berufung auf Art. 8 Abs. 1 GG nur solange zulässig ist, als die Staatsveranstaltung in ihrer Durchführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird"
Und worauf stützt sich diese Auffassung??? – Wie hätte es anders sein können; auf ein Handbuch des Polizeirechts!!!
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist hier veröffentlicht:
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Entscheidungen/1%20BvR%201112aus87.htm
Es ging um die Frage, ob jemand beim Honecker-Besuch eine Demo vor dem Elternhaus Honeckers machen durfte, das Honecker besuchen wollte.
Schönes Beispiel dafür, wie man aus der juristischen Bewertung eines völlig anderen Sachverhalts Honig saugen kann. Zumal das Bundesverfassungsgericht selbst lediglich feststellt, die Begründung der Verfassungsbeschwerde enthalte keine Ansatzpunkte dafür, dass die Grundrechte des Beschwerdeführers tatsächlich verletzt sind. Es hat aber nicht gesagt, dass die zitierten Ansichten der Instanzgerichte auch tatsächlich richtig sind und vom Verfassungsgericht geteilt werden.
Sie missverstehen hier etwas.
Es geht um das Ansehen Deutschlands in der Welt.
Es geht um die Sicherheit der Staatschefs und Chefinnen (feix).
Es ist doch alles nur zu ihrem Besten.
Sie können das sicherlich nicht erkennen.
Sie sind nicht qualifiziert, um uns zu kritisieren.
Da hat das Grundgesetz und der Bürgerwille zurück zu stehen!
Helm ab zum Gebet.
Ich kann das Urteil nachvollziehen, wenn die Bedingungen um Heiligendamm wirklich so sind, wie geschildert. Demnach ist auf grund der topographischen Gegebenheiten nur so das Freihalten der Zufahrtswege für Rettungsdienste etc. gewährleistet.
#65: Für Rettungsdienste etc. genügten wohl zwei von sechs Zufahrtsstraßen. Im Urteil wurden aber andererseits sehr abstruse Argumente angeführt, beispielsweise wurde das Ansehen der BRD zu einem Teil der "öffentlichen Ordnung" uminterpretiert…
@31
"Die normative Kraft des Faktischen" kennen die Juristen nicht erst seit heute. Der Begriff wurde meines Wissens durch Jellink (1851-1911) populär.
zum BVerG:
Regelmäßig hat das Gericht in den vergangenen Jahren Demos im letzten Moment zugelassen, die von Behörden und Gerichten mit fadenscheinigen Argumenten verboten worden waren.
Die Masse der G8-Gegner fand diese Verbote gar nicht mal so schlecht, da es um NPD-Demos ging!
@h.c.
Auch Dirk Niebel, der Generalsekretär der FDP hat sich auf eine Frage zum Überwachungsstaat in abgeordnetenwatch.de geäussert:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dirk_niebel-650-5652.html
Ich wohne in seinem Wahlkreis und hatte mich in gleicher Sache bereits an "meinen" SPD-Abgeordneten gewand.
Ich halte es für sehr wichtig unsere MdBs wissen zu lassen das es unter ihren Wählern noch Leute gibt die sich für andere Themen als die Mehrwertsteuererhöhung, Rente mit 67 oder meinetwegen Bananen interessieren.
Der Gerd
Ich weiß nicht ob das Gericht im Sinne der Regierung gehandelt hat.
Hat das Merkel wegen der Samara-Geschichte nicht gesagt, dass Demos stattfinden dürfen und zwar in der Nähe der Veranstaltung?
Wenn das so bleiben würde wie jetzt beschlossen würd Putin dem Merkel doch beim Gipfel hämisch grinsend nen Vogel zeigen; sich vor ne Kamera stellen und sich über Demonstrationsverbote in Deutschland lustig machen, (zu recht).
Ob dass dem Ansehen Deutschlands in der Welt dienlich ist?
Nur am Rande:
Die Präsidentin des OVG M-V heißt übrigens Hannelore Kohl,
was es nicht alles für Zufälle gibt.
MfG corax
Ich finde es wird Zeit, den Artikel 146 des Grundgesetzes in die Tat umzusetzen, um eine durch die Politik unantastbare Verfassung in Deutschland einzuführen, welche die entscheidenden Fehler (um genau zu sein, die Möglichkeit der jetzt praktizierten, schleichenden, Abschaffung) des Grundgesetzes korrigiert.
Wir haben nicht mehr viel Zeit …
Nennt es einen Kassandraruf, aber wenn sich nichts entscheidendes ändert, sehe ich verdammt schwarz für unser aller Zukunft. Ich weiß nicht genau wie es aussehen wird, aber Orwells 1984 wird ein schlechter Witz dagegen sein. So ein System, wie es da auf uns zukommt, nährt und züchtet erst den Terrorismus, welchen es angeblich bekämpfen möchte.
Und irgendwann wird es dann vermutlich in einem Bürgerkrieg (o.Ä.) enden. Spätestens wenn wieder einmal die Luftblase der Weltwirtschaft platzt – wie schon 1929 – nur das es das nächste mal sicher noch heftigere Folgen haben wird.
@Hans0815,
bei einem 10 KM weitem Demonstrationsverbot müssen das aber sehr große Einsatzfahrzeuge sein oO
@68 (Der Gerd),
äh ja, und?
Ich habe mit Dirk Niebel wie auch mit anderen FDP-Vertretern wie beispielsweise SH-Landesvorsitzendem Jürgen Koppelin oder JuLi-Chef Johannes Vogel regelmäßig Kontakt. Und manch einer schlägt inoffiziell auch mal einen etwas anderen Ton an, "durchgeknallte Überwachungsmumie" ist da eines der schöneren Betitelungen manch eines anderen Politiker. Stammt aber weder vom Generalsekretär noch von den anderen beiden genannten.
Also bei uns in der Stadt demonstrieren alle paar Monate mal NPD und rechtsextreme "Kameradschaften". Die Aufmärsche, die regelmäßig zum Verkehrschaos führen, werden von der Stadt schon längst nicht mehr verboten. Begründung: Versammlungs- und Demonstrationsrecht sind so ein hohes Gut, die Nazis würden vor Gericht sowieso erfolgreich gegen Verbote klagen. Was in der Vergangenheit auch mehrfach geschah.
Komisch, dass Nazis von Gerichten gedeckt werden, wenn sie gegen irgendeinen Sch… demonstrieren wollen. Wieso ist das bei G8-Gegnern anders?
@72 (SB)
weil zumindest einige G8-Gegner was haben was die Nazis nicht haben. Argumente.
@ 67 (Fritte)
Da hast du endlich mal ein praktisches Beispiel für die Veränderung der Verfassungswirklichkeit nach bewährter Methode!
@72 Auch aus Leipzig? ;)
@48: Entschuldigung das ich das so direkt sage, aber diese "Argumentation" ist selten dämlich. Selbst wenn die Mehrheit der Deutschen diese Gäste nicht haben wollen würde (Gibt es dazu eine repräsentative Umfrage? Würde mich wundern…), können es trotzdem ausländische Staatsgäste sein. Denn sie sind auf Einladung und mit Willen des deutschen Staates anwesend. Der wird nunmal nicht von den Demonstranten repräsentiert.
Nur weil DEINE Gastfreundschaft bei dem Besuch bestimmter Staatsoberhäupter in einem bestimmten Kontext zu Ende ist, heißt das nicht, dass diese Staatsoberhäupter von Gästen zu Was-auch-immer degradiert werden.
@topic:
Das die Demonstranten Kilometerweit vom Zaun verbannt werden, finde ich bedauerlich. Da stellt sich mir spontan die Frage, inwiefern eine derartige Entscheidung wirklich mit der Verfassung in Einklang steht. Hätte gerne die Ansicht des BVerfG dazu gehört.
Naja, werde mir die Begründung durchlesen, sobald ich sie in die Finger bekomme. Da bin ich jetzt schon gespannt drauf.
@71 (h.c.)
Sollte so eine Art Schleichwerbung für diese Site sein. Im ÖR Fernsehen, das ja keine Schleichwerbung machen darf, heisst das product placement glaube ich.
Also schreibt an euren Abgeordneten.
Der Gerd
Ja klar, alles total rechtswidrig, Deutschland wird Überwachungsstaat usw, usf, bla, bla.
Mann, mann: kriegt euch mal wieder ein!
"(…) Deutschland wird Überwachungsstaat (…)"
Rainer, hast Du Ohren und Augen?
Wenn ja benutze die und informiere Dich, was in der Politik grade für Pläne geschmiedet werden!
@79: Wenn ja benutze die und informiere Dich, was in der Politik grade für Pläne geschmiedet werden!
Genau das soll er eben nicht, den dann entspräche er nicht mehr dem Idealbild der Regierung vom guten Staatsbürger.
Nichts fürchten Politiker mehr, als kritische und informierte Bürger.
Die devote Duldungsstarre gegenüber der Obrigkeit, das politische Desinteresse und die naive Gutgläubigkeit des deutschen Michel ermöglichen es doch erst, die Umsturzpläne von Schäuble und Konsorten in die Tat umzusetzen.
So lange es für ein Auto und 3 Wochen Malle reicht, ist den Meisten doch alles andere egal.