Keine Anwälte zu erreichen?

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein hat einen Anwaltsnotdienst rund um den G8-Gipfel eingerichtet. Die ersten Erfahrungen des Legal Teams:

Nach Informationen des anwaltlichen Notdienstes kam es im Verlauf der gestrigen Anti-G8-Demonstration in Rostock zu rund 182 Verhaftungen. Neun Betroffene
werden dem Haftrichter vorgeführt, in den überwiegenden Fällen wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensburchs.

Aus Sicht des Legal Teams ist die Situation der Festgenommen immer noch dadurch bestimmt, dass die BOA Kavala den anwaltliche Beistand und Kontaktaufnahme zu MandantInnen behindert. Betroffene wurden z.B. bis zu neun Stunden in Gefangenensammelstellen (Gesa) festgehalten, ohne dass ihnen die Kontaktaufnahme zu Anwältinnnen ermöglicht wurde. Obwohl Anwälte Zutritt zu ihren MandantInnen verlangten, wurden sie entweder abgewiesen oder den
Mandanten mitgeteilt, dass keine Anwälte zu erreichen seien.

Seit gestern Abend hat die BAO Kavala „Anwaltsbetreuer“ eingesetzt. „Sie verhindern eher den Zugang zu MandantInnen als ihn zu gewähren. Grund dafür ist die personelle Unterbelegung der Polizei Vorort sowie die unnötige Komplikation des Verfahrens seitens der ‚Anwaltsbetreuer’. Dadurch wird schlichtweg der zeitnahe Zugang, auf den es einen rechtlichen Anspruch gibt, verhindert“, kritisiert Rechtsanwältin Silke Studzinsky vom anwaltlichen Notdienst des RAV.

Bezeichnend für die Situation der Inhaftierten ist darüber hinaus auch, dass Eilrichter Entscheidung über die Länge der Ingewahrsamnahmen mit dem Verweis auf nicht vorhandene Akten verwehrten. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung ist jedoch bei Ingewahrsamnahmen ein unverzüglicher richterlicher Entscheid notwendig. Erst auf telefonische Intervention des Europaparlamentariers Tobias Pflüger wurden die benannten Rechte gewährt.

Der anwaltliche Notdienst betrachtet die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Polizei und der BAO Kavala während und im Nachfeld der Auftaktdemonstration gegen den G8 Gipfel mit großer Sorge. In diesem Zusammenhang weist der RAV darauf hin, dass Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Verhaftung – unabhängig von etwaigen Vorwürfen – ein Anrecht auf anwaltlichen Beistand haben. Eine Verweigerung oder Verzögerung dieses Zugangs bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.

(Auszug aus der Pressemitteilung)