Simon Columbus meint:
(10.6.2007 um 22:53) Antworten
"Wir können keine Anzeige aufnehmen" – wenn ich das mal höre, sitze ich wahrscheinlich schwupps selbst im Gefängnis…!
Loco meint:
(10.6.2007 um 22:54) Antworten
Auf der Lok sitzt der Lokführer, und der hat keine Toilette. Zugführer haben immer eine Toilette zur Verfügung. Und keinen Zutritt zur Lok. Denn der Zugführer ist nur für das verantwortlich, was hinten dran hängt. Aber das kapieren die Journalisten eh nicht, deshalb steht in dem verlinkten Artikel sowohl "Lokführer" als auch "Zugführer".
Zumindest im Regionalverkehr müßte es aber möglich sein, "einzuhalten" und dann beim Halt auf ein einzurichtendes Chemieklo zu gehen… oder die Saftflasche von ALDI zu benutzen, die hat einen großen Deckel…
h.c. meint:
(10.6.2007 um 23:02) Antworten
“Wir können keine Anzeige aufnehmen”
Oha. Wenn die Polizei nix sieht dann war da wohl auch nichts. Ich bin erschrocken.
Treater meint:
(10.6.2007 um 23:15) Antworten
Ich bin schockiert o_O War die Polizei wirklich echt? Wenn ja, dann gehören die weggesperrt.
Dominik Boecker meint:
(10.6.2007 um 23:24) Antworten
"Oha. Wenn die Polizei nix sieht dann war da wohl auch nichts. Ich bin erschrocken."
Wegen des "Mehrere Beamte standen neben meiner Schwester, als einer der Typen ankam, ihr auf die Füße rotzte und sie Fotze nannte." dürfte das Strafvereitelung im Amt im Hinblick auf die Beleidigung sein.
Ab zur Staatsanwaltschaft und gegen die Beamten Strafanzeige erstatten.
Rene Kriest@ProBloggerWorld.de meint:
(10.6.2007 um 23:29) Antworten
§158 I StPO nicht gelesen, liebe Cops?
Hootch meint:
(11.6.2007 um 00:13) Antworten
Bzgl. "Wir können keine Anzeige aufnehmen":
Leider bestätigt dieser Fall einmal wieder meinen Eindruck von der Polizei. Wie gesagt: Leider!
Bzgl. "Deutsche werden nummeriert":
Die RFID-Chips in den Pässen haben wir ja schon. Prima Grundlage.
Prognose: So etwa im Januar 2009 wird genau diese Nummer im RFID gespeichert werden. Nein, nicht in dem Chip im Pass, sondern in dem Chip im Oberarm natürlich (dieser ist seit November 2008 Pflicht).
Grüße!
corax meint:
(11.6.2007 um 00:14) Antworten
off topic
Öhm, ich glaub ich spinne.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind – allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Altepost,
auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Braun,
die rechtstaatlichen Hürden für eine Online-Durchsuchung müssen erheblich höher sein als bei einer Hausdurchsuchung, weil die Online-Durchsuchung heimlich erfolgt. Die Online-Durchsuchung ist nicht "Hausdurchsuchung light", sondern "Hausdurchsuchung heavy". Auch die Telefonüberwachung und die akustische Wohnraumüberwachung erfolgen heimlich. Ist Ihnen das entgangen? Zweifel Sie an der Zulässigkeit dieser Ermittlungsmethoden? Kennen Sie Art. 10 und Art. 13 des Grundgesetzes?Die technischen Einzelheiten der Online-Durchsuchung verstehe ich als Jurist bestenfalls in den Grundzügen. Ich weiß allerdings auch nicht, wie mein Laptop funktioniert und verstehe schon gar nicht, wie es möglich ist, daß dieser Text als mail bei abgeordnetenwatch ankommt. Gleichwohl gehe ich täglich mit Laptop und Internet um.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Auf Grund welcher jurist. Verfügung basiert der Bundeswehreinsatz im Landesinneren zur Absicherung von G8 ?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau Bachmann,
die Rechtsgrundlage ist Art. 35 Abs. 1 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Hab ich den Spannungsfall verpasst?
Und sonst noch so einiges?
bei Demonstrationen von Linksextremisten und Gewerkschaften kommt es oft genug zu Übergriffen, die einige Strafgesetze brechen. Neben Beleidigung z.B. Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung. Die Deeskalationspolitik der Polizei sieht dann ähnlich aus – "Ja, nun sagen Sie doch erstmal was er gemacht hat." wird dann gesagt, während sich die Linksextremisten "heimlich" aus dem Staub machen.
Das ist für mich keine Deeskalationspolitik sondern eine Verbrecherzüchtung durch den Staat.
@8 (corax)
Ziemlich arroganter Ton vom Herrn Dr. Wiefelspütz.
@5: Ab zur Staatsanwaltschaft und gegen die Beamten Strafanzeige erstatten.
Und was soll das bringen? Eine Einzelperson gegen mehrere Polizisten, die bestenfalls nur faul und unfähig sind?
Es wurde weder die Polizei angegriffen, noch öffentliches Eigentum beschädigt.
Die Frau riskiert doch nur, dass die den Spieß umdrehen und ihr wegen falscher Anschuldigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einen reinwürgen.
Zu "Allianz der Mittelmäßigen":
Ich behaupte mal, die Verhältnisse in Sachsen lasen sich mehr oder weniger auf alle Bundesländer und auch den Bund selbst übertragen. Pech halt, dass es in Sachsen aufgeflogen ist, vielleicht waren da ein paar Leute zu geizig.
Innenminister Buttolo versucht die Bürger im aufgeschreckten Freistaat dennoch zu beruhigen: „Sachsen ist nicht Sizilien“, sagt er.
In gewisser Weise hat er da recht.
Die politischen Gepflogenheiten hierzulande erinnern mehr an Methoden, wie sie in Somalia oder Simbabwe praktiziert werden.
Torsten Karwoth meint:
(11.6.2007 um 12:01) Antworten
Info: Heute (Montag, 11.6.2007, 23:15 – 1:00) im TV auf WDR – die story: Gipfelstürmer – blutigen Tage von Genua
El Loco meint:
(11.6.2007 um 12:05) Antworten
Herr Vetter,
sind Sie jetzt unter Pseudonym Gilbert&George in die Kunstszene abgetaucht?
bis auf den "Haarstyle" (wenn ich das so nennen darf) gibts eigentlich kaum Ähnlichkeiten, oder? Haare machen Leute. =)
Lurker meint:
(11.6.2007 um 12:50) Antworten
"Wir können keine Anzeige aufnehmen":
Hmm… in dieser Situation sollte man dem Polizisten erklären, er sei wegen versuchter Strafvereitelung im Amt vorläufig nach § 127 I StPO festgenommen und möge bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort verharren, da man ihn sonst mit Gewalt festhalten werde. Das mag für etwas Verwirrung sorgen, wäre mir den Spaß aber durchaus wert… ;-)
Anonymous meint:
(11.6.2007 um 13:06) Antworten
@ 16
Das wird sicherlich ein Spaß. Aber vielleicht gibt´s dann Haue? :-(
DieSchulzkis meint:
(11.6.2007 um 13:21) Antworten
@ "Können keine Anzeige aufnehmen"
Sind eigentlich diese Teaserdinger irgendwie verboten ?
Lurker meint:
(11.6.2007 um 13:28) Antworten
@17:
Wäre mal einen Versuch wert. Die Frage ist in der Tat, ob man Polizisten im Dienst auf diese Weise überhaupt festnehmen kann – m.E. dürfte das aber durchaus in der Theorie möglich sein.
Praktisch könnte das Haue geben. Schön nur, daß ich größer und stärker bin… ;-) (Naja, gut – nicht als 2 Polizisten. Aber der Versuch wäre trotzdem ziemlich skurril).
Treater meint:
(11.6.2007 um 13:43) Antworten
zu 16:
Greift § 127 I StPO überhaupt?
Immerhin künnte die Dienstnummer rausgegeben werden?
Und die Kollegen sind dann ja die Beamten des Polizeidienstes, die die ID feststellen müssen???
Ok, verwirrt wären sie aber.
h.c. meint:
(11.6.2007 um 14:02) Antworten
@20 (Treater),
aber viele wollen ja auch ihre Dienstnummern nicht rausgeben. And so… ;o)
Dominik Boecker meint:
(11.6.2007 um 14:16) Antworten
"Und was soll das bringen?"
Das bringt ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt in die Personalakte..
RA J. Melchior meint:
(11.6.2007 um 14:32) Antworten
Das gesamte Volk wird nummeriert. Die Ex-DDR-Bürger kennen das noch, vgl. auch die Kommentare hier:
Fast keiner merkt’s, fast keiner berichtet und fast keiner regt sich auf. Der ideale Boden für weitere Attacken des Oberschnüffelministers. Gute Nacht, Deutschland! Wünsche wohl zu ruhen – bis zum bösen Erwachen.
Christian meint:
(11.6.2007 um 15:34) Antworten
Alles, was Politiker tun, ist böse. Alles, wo das Wort "Daten" drin vorkommt, ist böse. Bei einigen hier macht sich ein Furcht einflößender Hang zur radikalen Vereinfachung der Weltsicht breit. Eine Nummer für einen Bürger – Stasimethoden! Und sei es nur eine Steuernummer.
In Erwartung von aufrechter Empörung über Nummernschilder und die schnelle Nummer zwischendurch,
Christian
RA J. Melchior meint:
(11.6.2007 um 18:31) Antworten
@ 24: "Und sei es nur eine Steuernummer."
Wer das so einfach sieht, mag man nichts dabei finden. Wer sich etwas mehr informiert, wird solche Kommentare wohl kaum abgeben.
nobody meint:
(11.6.2007 um 22:23) Antworten
@20, 21: es gibt schlicht und einfach keine "Dienstnummern", die die rausgeben könnten.
Michael B. meint:
(12.6.2007 um 02:53) Antworten
@26 Das kommt aufs Bundesland an. Eine Dienstausweisnummer, über die der Polizist letzten Endes auch zu identifizieren ist, steht auf jedem Ausweis. Auf dem neuen (blauen) Ausweis der Hamburger Polizei z.B. steht auch eine Dienstnummer.
h.c. meint:
(12.6.2007 um 07:54) Antworten
@26 (nobody),
Dienstnummer, Dienstausweisnummer… Wo ist da jetzt der große praktische Unterschied?
RA J. Melchior meint:
(12.6.2007 um 11:09) Antworten
@ 28: Das ist so ähnlich wie mit dem Wertsack und dem Wertbeutel:
@8: Wiefelspütz hat dummerweise recht. Die Aktion der Bundeswehr wärend des G8-Gipfels ist nach überwiegender Auffassung kein "Einsatz" im Sinne des Art. 87a GG, glaube, das hatte ich hier im Blog schonmal erwähnt. Manche Leute lesen das Grundgesetz, schreien dann rum und merken nicht, dass es möglicherweise andere Interpretationsmöglichkeiten gibt. Anders kann ich mir die unqualifizierten Aussagen einiger Linken, der Einsatz verstoße ganz klar gegen geltendes Recht, nicht erklären. So klar ist das alles nicht…
corax meint:
(12.6.2007 um 11:50) Antworten
@ McDough
Sie sind ja seltsam drauf.
Art. 87a GG wäre eine mögliche Legimitation gewesen wenn der Spannungsfall vorläge. Dies wird verneint und daraus folgern Sie, dass Wiefelspütz recht hätte, statt zu erwägen, dass es für den Einsatz der Bundeswehr im Innern in diesem Fall, (kein terroristischer Angriff/ keine Naturkatastrophe/ keine legitime Öffentlichkeitsarbeit) keine Rechtfertigung gab.
Das Luftsicherheitsgesetz ist ja vorerst verworfen worden.
Und das man äußerst allergisch auf Bundeswehreinsätze im Innern reagieren sollte, solange die Deiche halten, können Sie mal hier nachlesen (da faselt Herr Wiefelspütz zwar auch was von Amtshilfe, aber das ist bloß eine völlig unerhebliche Einzelmeinung)
ahhhh… eine wahrhaft faszinierende Angelegenheit. Und warum die ehemaligen Kfz-Kennzeichen der Bundespost – BP – jetzt für die Bundespolizei – BP – verwendet werden erklärt sich damit auch fast von allein.
@30 (McDough),
"Alle Behörden …" Ist die Bundeswehr eine Behörde?
Es ist also ganz klassisch, das nicht zur Amtshilfe berechtige Kampfeinheiten der Bundeswehr mit Kampfflugzeugen Demonstrationen überwachen. Ohaaaaaaaaaa…
So langsam ist für mich klar das ich nach der nächsten Wahl mit der CDU koalieren möchte. In wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen gibts ja noch ein paar vernünftige Stimmen in der Union, und in innen-, rechts- und gesellschaftspolitischen Fragen hat sich die SPD der CDU doch ziemlich angenähert. Mal freundlich ausgedrückt…
Ralf G. meint:
(12.6.2007 um 20:36) Antworten
@34: Soweit ich weiß gab es aber schon die im Artikel erwähnten Einsätze der Tornados bei der Vermisstensuche. In dem Fall wären die dann doch auch verfassungswidrig, oder sehe ich das falsch?
h.c. meint:
(12.6.2007 um 22:03) Antworten
@35 (Ralf G.),
das könnte man notfalls noch als besonders schweres Unglück durchgehen lassen. Dazu müsste man aber 3 Augen zudrücken.
"Wir können keine Anzeige aufnehmen" – wenn ich das mal höre, sitze ich wahrscheinlich schwupps selbst im Gefängnis…!
Auf der Lok sitzt der Lokführer, und der hat keine Toilette. Zugführer haben immer eine Toilette zur Verfügung. Und keinen Zutritt zur Lok. Denn der Zugführer ist nur für das verantwortlich, was hinten dran hängt. Aber das kapieren die Journalisten eh nicht, deshalb steht in dem verlinkten Artikel sowohl "Lokführer" als auch "Zugführer".
Zumindest im Regionalverkehr müßte es aber möglich sein, "einzuhalten" und dann beim Halt auf ein einzurichtendes Chemieklo zu gehen… oder die Saftflasche von ALDI zu benutzen, die hat einen großen Deckel…
“Wir können keine Anzeige aufnehmen”
Oha. Wenn die Polizei nix sieht dann war da wohl auch nichts. Ich bin erschrocken.
Ich bin schockiert o_O War die Polizei wirklich echt? Wenn ja, dann gehören die weggesperrt.
"Oha. Wenn die Polizei nix sieht dann war da wohl auch nichts. Ich bin erschrocken."
Wegen des "Mehrere Beamte standen neben meiner Schwester, als einer der Typen ankam, ihr auf die Füße rotzte und sie Fotze nannte." dürfte das Strafvereitelung im Amt im Hinblick auf die Beleidigung sein.
Ab zur Staatsanwaltschaft und gegen die Beamten Strafanzeige erstatten.
§158 I StPO nicht gelesen, liebe Cops?
Bzgl. "Wir können keine Anzeige aufnehmen":
Leider bestätigt dieser Fall einmal wieder meinen Eindruck von der Polizei. Wie gesagt: Leider!
Bzgl. "Deutsche werden nummeriert":
Die RFID-Chips in den Pässen haben wir ja schon. Prima Grundlage.
Prognose: So etwa im Januar 2009 wird genau diese Nummer im RFID gespeichert werden. Nein, nicht in dem Chip im Pass, sondern in dem Chip im Oberarm natürlich (dieser ist seit November 2008 Pflicht).
Grüße!
off topic
Öhm, ich glaub ich spinne.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind – allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Altepost,
auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Braun,
die rechtstaatlichen Hürden für eine Online-Durchsuchung müssen erheblich höher sein als bei einer Hausdurchsuchung, weil die Online-Durchsuchung heimlich erfolgt. Die Online-Durchsuchung ist nicht "Hausdurchsuchung light", sondern "Hausdurchsuchung heavy". Auch die Telefonüberwachung und die akustische Wohnraumüberwachung erfolgen heimlich. Ist Ihnen das entgangen? Zweifel Sie an der Zulässigkeit dieser Ermittlungsmethoden? Kennen Sie Art. 10 und Art. 13 des Grundgesetzes?Die technischen Einzelheiten der Online-Durchsuchung verstehe ich als Jurist bestenfalls in den Grundzügen. Ich weiß allerdings auch nicht, wie mein Laptop funktioniert und verstehe schon gar nicht, wie es möglich ist, daß dieser Text als mail bei abgeordnetenwatch ankommt. Gleichwohl gehe ich täglich mit Laptop und Internet um.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Auf Grund welcher jurist. Verfügung basiert der Bundeswehreinsatz im Landesinneren zur Absicherung von G8 ?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau Bachmann,
die Rechtsgrundlage ist Art. 35 Abs. 1 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Hab ich den Spannungsfall verpasst?
Und sonst noch so einiges?
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785–p491.html#frage64712
MfG corax
We can't.. er.. "police" the whole city!
@5 (Dominik Boecker),
bei Demonstrationen von Linksextremisten und Gewerkschaften kommt es oft genug zu Übergriffen, die einige Strafgesetze brechen. Neben Beleidigung z.B. Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung. Die Deeskalationspolitik der Polizei sieht dann ähnlich aus – "Ja, nun sagen Sie doch erstmal was er gemacht hat." wird dann gesagt, während sich die Linksextremisten "heimlich" aus dem Staub machen.
Das ist für mich keine Deeskalationspolitik sondern eine Verbrecherzüchtung durch den Staat.
@8 (corax)
Ziemlich arroganter Ton vom Herrn Dr. Wiefelspütz.
@8, corax:
http://ra-melchior.blog.de/2007/06/11/nicht_verzagen_dieter_fragen~2430892
Grüße!
@5: Ab zur Staatsanwaltschaft und gegen die Beamten Strafanzeige erstatten.
Und was soll das bringen? Eine Einzelperson gegen mehrere Polizisten, die bestenfalls nur faul und unfähig sind?
Es wurde weder die Polizei angegriffen, noch öffentliches Eigentum beschädigt.
Die Frau riskiert doch nur, dass die den Spieß umdrehen und ihr wegen falscher Anschuldigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einen reinwürgen.
Zu "Allianz der Mittelmäßigen":
Ich behaupte mal, die Verhältnisse in Sachsen lasen sich mehr oder weniger auf alle Bundesländer und auch den Bund selbst übertragen. Pech halt, dass es in Sachsen aufgeflogen ist, vielleicht waren da ein paar Leute zu geizig.
Innenminister Buttolo versucht die Bürger im aufgeschreckten Freistaat dennoch zu beruhigen: „Sachsen ist nicht Sizilien“, sagt er.
In gewisser Weise hat er da recht.
Die politischen Gepflogenheiten hierzulande erinnern mehr an Methoden, wie sie in Somalia oder Simbabwe praktiziert werden.
Info: Heute (Montag, 11.6.2007, 23:15 – 1:00) im TV auf WDR – die story: Gipfelstürmer – blutigen Tage von Genua
Herr Vetter,
sind Sie jetzt unter Pseudonym Gilbert&George in die Kunstszene abgetaucht?
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bildstrecke/922/117793/p0/?img=0.0
Frappierende Ähnlichkeit.
Viele Grüße aus Sevilla nach Düsseldorf.
El Loco
@14 (El Loco)
bis auf den "Haarstyle" (wenn ich das so nennen darf) gibts eigentlich kaum Ähnlichkeiten, oder? Haare machen Leute. =)
"Wir können keine Anzeige aufnehmen":
Hmm… in dieser Situation sollte man dem Polizisten erklären, er sei wegen versuchter Strafvereitelung im Amt vorläufig nach § 127 I StPO festgenommen und möge bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort verharren, da man ihn sonst mit Gewalt festhalten werde. Das mag für etwas Verwirrung sorgen, wäre mir den Spaß aber durchaus wert… ;-)
@ 16
Das wird sicherlich ein Spaß. Aber vielleicht gibt´s dann Haue? :-(
@ "Können keine Anzeige aufnehmen"
Sind eigentlich diese Teaserdinger irgendwie verboten ?
@17:
Wäre mal einen Versuch wert. Die Frage ist in der Tat, ob man Polizisten im Dienst auf diese Weise überhaupt festnehmen kann – m.E. dürfte das aber durchaus in der Theorie möglich sein.
Praktisch könnte das Haue geben. Schön nur, daß ich größer und stärker bin… ;-) (Naja, gut – nicht als 2 Polizisten. Aber der Versuch wäre trotzdem ziemlich skurril).
zu 16:
Greift § 127 I StPO überhaupt?
Immerhin künnte die Dienstnummer rausgegeben werden?
Und die Kollegen sind dann ja die Beamten des Polizeidienstes, die die ID feststellen müssen???
Ok, verwirrt wären sie aber.
@20 (Treater),
aber viele wollen ja auch ihre Dienstnummern nicht rausgeben. And so… ;o)
"Und was soll das bringen?"
Das bringt ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt in die Personalakte..
Das gesamte Volk wird nummeriert. Die Ex-DDR-Bürger kennen das noch, vgl. auch die Kommentare hier:
http://spitzelblog.blogspot.com/2007/05/quantensprung-in-der-schnffellogistik.html
Fast keiner merkt’s, fast keiner berichtet und fast keiner regt sich auf. Der ideale Boden für weitere Attacken des Oberschnüffelministers. Gute Nacht, Deutschland! Wünsche wohl zu ruhen – bis zum bösen Erwachen.
Alles, was Politiker tun, ist böse. Alles, wo das Wort "Daten" drin vorkommt, ist böse. Bei einigen hier macht sich ein Furcht einflößender Hang zur radikalen Vereinfachung der Weltsicht breit. Eine Nummer für einen Bürger – Stasimethoden! Und sei es nur eine Steuernummer.
In Erwartung von aufrechter Empörung über Nummernschilder und die schnelle Nummer zwischendurch,
Christian
@ 24: "Und sei es nur eine Steuernummer."
Wer das so einfach sieht, mag man nichts dabei finden. Wer sich etwas mehr informiert, wird solche Kommentare wohl kaum abgeben.
@20, 21: es gibt schlicht und einfach keine "Dienstnummern", die die rausgeben könnten.
@26 Das kommt aufs Bundesland an. Eine Dienstausweisnummer, über die der Polizist letzten Endes auch zu identifizieren ist, steht auf jedem Ausweis. Auf dem neuen (blauen) Ausweis der Hamburger Polizei z.B. steht auch eine Dienstnummer.
@26 (nobody),
Dienstnummer, Dienstausweisnummer… Wo ist da jetzt der große praktische Unterschied?
@ 28: Das ist so ähnlich wie mit dem Wertsack und dem Wertbeutel:
http://www.robf.de/Blabla/german–Wertsack_Wertbeutel_Versackbeutel_und_Wertpaketsack.html
@8: Wiefelspütz hat dummerweise recht. Die Aktion der Bundeswehr wärend des G8-Gipfels ist nach überwiegender Auffassung kein "Einsatz" im Sinne des Art. 87a GG, glaube, das hatte ich hier im Blog schonmal erwähnt. Manche Leute lesen das Grundgesetz, schreien dann rum und merken nicht, dass es möglicherweise andere Interpretationsmöglichkeiten gibt. Anders kann ich mir die unqualifizierten Aussagen einiger Linken, der Einsatz verstoße ganz klar gegen geltendes Recht, nicht erklären. So klar ist das alles nicht…
@ McDough
Sie sind ja seltsam drauf.
Art. 87a GG wäre eine mögliche Legimitation gewesen wenn der Spannungsfall vorläge. Dies wird verneint und daraus folgern Sie, dass Wiefelspütz recht hätte, statt zu erwägen, dass es für den Einsatz der Bundeswehr im Innern in diesem Fall, (kein terroristischer Angriff/ keine Naturkatastrophe/ keine legitime Öffentlichkeitsarbeit) keine Rechtfertigung gab.
Das Luftsicherheitsgesetz ist ja vorerst verworfen worden.
Und das man äußerst allergisch auf Bundeswehreinsätze im Innern reagieren sollte, solange die Deiche halten, können Sie mal hier nachlesen (da faselt Herr Wiefelspütz zwar auch was von Amtshilfe, aber das ist bloß eine völlig unerhebliche Einzelmeinung)
http://www.wsws.org/de/2003/apr2003/buwe-a19.shtml
MfG corax
@29 (RA J.Melchior)
ahhhh… eine wahrhaft faszinierende Angelegenheit. Und warum die ehemaligen Kfz-Kennzeichen der Bundespost – BP – jetzt für die Bundespolizei – BP – verwendet werden erklärt sich damit auch fast von allein.
@30 (McDough),
"Alle Behörden …" Ist die Bundeswehr eine Behörde?
So, Tornadoflüge gabs auch noch über Meck-Pomm:
http://www.netzeitung.de/deutschland/672052.html
Das wars bald echt mit der F.D.G.O. :(
Pax
"«Das ist der klassische Fall von Amtshilfe»"
Es ist also ganz klassisch, das nicht zur Amtshilfe berechtige Kampfeinheiten der Bundeswehr mit Kampfflugzeugen Demonstrationen überwachen. Ohaaaaaaaaaa…
So langsam ist für mich klar das ich nach der nächsten Wahl mit der CDU koalieren möchte. In wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen gibts ja noch ein paar vernünftige Stimmen in der Union, und in innen-, rechts- und gesellschaftspolitischen Fragen hat sich die SPD der CDU doch ziemlich angenähert. Mal freundlich ausgedrückt…
@34: Soweit ich weiß gab es aber schon die im Artikel erwähnten Einsätze der Tornados bei der Vermisstensuche. In dem Fall wären die dann doch auch verfassungswidrig, oder sehe ich das falsch?
@35 (Ralf G.),
das könnte man notfalls noch als besonders schweres Unglück durchgehen lassen. Dazu müsste man aber 3 Augen zudrücken.