12.6.2007

“Kriminell”

Aus einem Anwaltsschreiben:

Dass Sie dann diese Beträge vereinnahmten, ist “kriminell”.

Die merkwürdigen Anführungszeichen interpretiere ich als Rückversicherung nach hinten. Der Anwalt wird wissen oder es zumindest ahnen, wofür sein Auftraggeber das Geld aus der Hand gegeben hat. Und den eigenen Kunden schwarz auf weiß in die Pfanne hauen, empfiehlt sich ja nun wirklich nicht.

8 Kommentare zu ““Kriminell””

  1. xx meint: (12.6.2007 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    ist kriminell gleich strafbar ?

  2. Kerstin meint: (12.6.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    *g* ich würd mal sagen, kommt drauf an:
    Sagts dein Nachbar, wohl meistens eher nicht. Sagts der Richter, würde ich anfangen, drüber nachzudenken ;)

  3. SoWhy meint: (12.6.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @1: Leider nicht. Beispiel: Was die CSU in Bayern an Machenschaften laufen hat z.T. ist auch kriminell, aber nur manchmal wirklich strafbar (siehe Weiden).

  4. Siggi meint: (12.6.2007 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    In einigen Gegenden Deutschlands bedeutet KRMINELL auch so viel wie "heikel, schwierig" a la "Jetzt wirds aber kriminell…"

    Kam das Schreiben aus dem Norden?

  5. Smeeth meint: (12.6.2007 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich das richtig verstanden habe, schreibt da ein Anwalt an UV, was UV getan habe sei "kriminell". Das wäre doch mal wieder Thema: standeswidrig m. E.

    Manchmal gibt es aber auch solche Konsorten, die in einem Schriftsatz ans Zivilgericht folgendes schreiben:

    "Da kann der Unterzeichner nur fragen – was macht man mit solchen Schriftsätzen? Worauf ich gleich meine persönliche Antwort … übermittle: man beantwortet sowas nicht, man vertraut es seinem Papierkorb an. [...] Ich kann mich persönlich des Eindrucks nicht verwehren, dass der Kläger seinen Anwalt geradezu mit Schriftsatzentwürfen belagert. [...] Eine weitere persönliche Bemerkung möchte ich mir nicht verkneifen: Verfahrensbeteiligte, die die sie vertretenen Anwälte so häufig wechseln, wie ich es bei den eigenen Unterhosen gewohnt bin, gelten bei mir als besonders bemerkenswert. [...] Nach neuerlicher Lektüre der gegnerischen Schriftsätze kann ich beim besten Willen nicht erkennen, warum sich ein Oberlandesgericht mit einem solch schwachsinnigen Anwurf des Klägers beschäftigen will. Ein Verwerfungsbeschluss wäre das einzig richtige. [...] Der Kläger entzückt die Verfahrenbeteiligten fortwährend mit seinen schriftsätzlichen Ausführungen. Der Unterzeichner steht einige Jahre im Beruf (Anm.: 26 Jahre) Ich erlaube mir daher die anwaltliche Erfahrung, dass die Ausführungen nicht vom Prozessbevollmächtigen selbst stammen. Es liegt die Versuchung nahe, die schrifltichen Informationen des Mandanten zu übernehmen – Hinweis an die Sekretärin: 'schreiben Sie von der roten Klammer bis zur roten Klammer ab'."

    Das gab eine Anzeige bei der Kammer und € 500,00 Bußgeld.

  6. Udo Vetter meint: (12.6.2007 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Das Schreiben war an meinen Mandanten gerichtet.

  7. sebausat meint: (12.6.2007 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Hmm, was wenn es sich herausstellt, dass die Forderung ein zB Fehler war, müsste dann der Schuldner trotzdem zahlen, da er die Schuld anerkannt hat indem er nicht auf den Gerichtsschrieb reagiert hat?

  8. Rainer meint: (16.6.2007 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Ich würde sagen dass die Anführungszeichen i.A. dem gewählten Wort den definierten Sinn nehmen, und ihm einen davon nicht zu weit entfernten, jedoch nach Belieben interpretierbaren Sinn geben sollen.
    Der Mandant ist also nicht kriminell – sondern hat in einer Weise gehandelt die man als kriminell interpretieren könnte – wenn man wollte. Will man aber sicherlich nicht, weil wie gesagt man ja den Kunden nicht in die Pfanne hauen will.

    Die CSU im Übrigen bestimmt in Bayern das Recht und ist somit allerhöchstens "kriminell", keinesfalls kriminell.

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